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Falk Peschel

BSW 22.04.2026 Sitzungen 8/32

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! An der hier bereits in der 1. Lesung geäußerten Kritik am Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg hat sich natürlich nichts geändert, denn dieser Staatsvertrag hat den Hauptausschuss des Landtags – wie nicht anders zu erwarten – ohne jede Veränderung bzw. Nachverhandlung mit dem Partner Berlin passiert. SPD und CDU haben die Chance, den mit diesem Vertrag verbundenen Abbau von Presse- und Meinungsfreiheit aufzuhalten, verpasst. Auch das war nicht anders zu erwarten. Die Schnittmengen hinsichtlich des Demokratieabbaus in der Medienpolitik zwischen SPD und CDU sind deutlich erkennbar, und ich wiederhole die Kritik der BSW-Fraktion daran gern. Erstens: Der Vorsitz des Medienrates wird nicht mit Zweidrittelmehrheit in den Parlamenten gewählt – die Brandmauer lässt grüßen. (Ludwig Scheetz [SPD]: Schönen Gruß zurück! – Lachen des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD]) Zweitens: Eine trennscharfe und rechtssichere Definition unzulässiger Angebote erfolgt in diesem Papier nicht. Eine Öffnung des Begriffs „unzulässige Angebote“, wie sie mit dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag auf Bundesebene durch die Aufnahme schwammiger Begriffsbestimmungen vorgenommen wurde, wird nicht vermieden. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Es tritt ein, wovor das BSW im vergangenen Jahr bei der Abstimmung über die Medienänderungsstaatsverträge gewarnt hat: Zum Beispiel könnten auf der Grundlage der jetzt angestrebten Regelungen Beiträge zur Kritik an der Aufrüstungspolitik als Gefährdung nationaler Sicherheits- und Verteidigungsinteressen eingestuft und verfolgt werden.

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