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Jan Redmann

22.04.2026 Sitzungen 8/32

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unbemannte Fahrzeugsysteme und -g eräte, insbesondere Drohnen, haben sich in den vergangenen Jahren rasant verbreitet. Sie sind ein fester Bestandteil von vielen Lebens- und Arbeitsbereichen geworden. Gleichzeitig beobachten wir, dass mit der steigenden Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit dieser Systeme auch das Risiko ihres missbräuchlichen Einsatzes stark wächst. Diese Entwicklung stellt auch die Brandenburger Polizei vor neue Herausforderungen, denen wir mit geeigneten rechtlichen und praktischen Instrumenten begegnen müssen. Die von den unbemannten Fahrzeugsystemen ausgehenden Gefahren sind durchaus vielfältig. So können Drohnen gezielt zur Sabotage eingesetzt werden, etwa um Anlagen zu beschädigen oder Betriebsabläufe zu stören. Ebenso besteht die Gefahr der Spionage oder von Angriffen auf kritische Infrastrukturen. Darüber hinaus können Drohnen den Flugverkehr erheblich beeinträchtigen – auf die konkreten Fälle hat der Kollege Genilke bereits hingewiesen. Nicht zuletzt werden solche Systeme auch als 2026 53 Tatmittel verwendet, beispielsweise bei unerlaubten Überflügen von Justizvollzugsanstalten, um Gegenstände in diese einzuschleusen. Darauf hat der Justizminister jüngst aufmerksam gemacht. In den vergangenen Jahren war bundesweit ein deutlicher Anstieg registrierter Drohnenüberflüge festzustellen. Rainer Genilke hat auf Zahlen hingewiesen, die aus dem Jahr 2025 stammen – und Herr Kollege Lüders, ich muss schon um Verständnis dafür bitten, dass wir im Sicherheitsverbund von Bund und Ländern verabredet haben, spezifische Zahlen in Zukunft nicht zu veröffentlichen. Es handelt sich um eine kleine Anzahl von Fällen, die – runtergebrochen – Rückschlüsse zulassen würde, beispielsweise in Bezug auf unsere Sicherungseinrichtungen im Bereich des Flughafens: Wie viele Drohnenüberflüge fallen uns dort auf? Nur die Täter wissen, wie viele Drohnenüberflüge sie tatsächlich unternommen haben. Um solche Rückschlüsse nicht zu ermöglichen, wollen wir solche Zahlen aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlichen. Aber gerade Ihnen, Herr Kollege Lüders, steht es natürlich frei, dies auch in der PKK zu thematisieren und dort weitergehende Auskünfte zu erhalten. So gehen wir in diesem Parlament mit sicherheitsrelevanten Informationen um, meine Damen und Herren. Das hat mit Geheimniskrämerei nichts zu tun. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Solche Vorfälle zeigen eindrücklich: Die Sicherheitsbehörden müssen in die Lage versetzt werden, schnell, effektiv und rechtssicher einzugreifen. Derzeit stützen sich Maßnahmen zur Drohnenabwehr lediglich auf die polizeiliche Generalklausel aus § 10 Brandenburgisches Polizeigesetz. Das ist, wenn es um einige wenige Fälle geht, auch in Ordnung, aber die Zahl der Fälle steigt, und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen wir das Ziel, eine eigenständige Standardmaßnahme für polizeiliche Maßnahmen zur Entdeckung, zur Identifikation und zur Abwehr unkooperativer unbemannter Systeme zu schaffen. Dadurch sollen die Befugnisse der Polizei klar definiert und transparent ausgestaltet werden. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, im Brandenburgischen Polizeigesetz einen neuen Paragrafen 10 mit der Überschrift „Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme“ einzuführen. Diese Vorschrift schafft diese spezialisierte Rechtsgrundlage für den Einsatz geeigneter technischer Mittel, um solche von ihnen ausgehenden Gefahren frühzeitig zu erkennen und auch wirksam abzuwehren. Gerade die Stellungnahme der Landesdatenschutzbeauftragten zeigt, dass es notwendig ist, auch als Gesetzgeber eine solche Abwägung zu treffen. In diesem Fall empfehlen wir, der Gefahrenabwehr den Vorzug zu geben. Mit dieser Regelung wird die Rechtslage präzisiert, sie wird weiterentwickelt, um den Polizeibehörden des Landes eine klare, verlässliche und spezifische Rechtsgrundlage zur Verfügung zu stellen, und dies dient nicht nur der Gewährleistung rechtsicheren polizeilichen Handelns, sondern auch der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze. Die Entscheidung, diese Regelung bereits jetzt und unabhängig von einer anstehenden und umfassenden Novellierung des Polizeigesetzes vorzulegen, hat mein Amtsvorgänger bewusst getroffen. Die sicherheitsrelevanten Entwicklungen im Bereich unbemannter Systeme verlaufen mit hoher Geschwindigkeit; ein 54 Landtag weiteres Abwarten erscheint angesichts der aktuellen Entwicklung nicht sachgerecht. Mit dem Gesetzentwurf reagieren wir daher auf eine sich wandelnde Gefährdungslage, und ich bitte namens der Landesregierung um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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