Falk Peschel
Frau Ministerin Schneider, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, findet jetzt in der Staatskanzlei ein Abwägungsprozess darüber statt, wie man mit diesem Beschluss der Stadt Cottbus verfährt. Meine Nachfrage bezieht sich darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2025 entschieden hat, dass in Verfahren gegen den Rundfunkbeitrag wegen evidenter, langfristiger Verletzung des Programmauftrags Nachprüfungen inhaltlicher Art grundsätzlich möglich sind. Wird diese neue Rechtslage in die Prüfung der Landesregierung einbezogen, da, wenn die Vollstreckung durch den RBB selbst erfolgen würde, diese inhaltlichen Fragen deutlich besser artikuliert und erklärt werden könnten, als das vielleicht ein kommunaler Vollstreckungsbeamter tun kann?
