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Niels-Olaf Lüders

BSW 22.04.2026 Sitzungen 8/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regierung unterbreitet dem Landtag, also dem Gesetzgeber, den Vorschlag, ein Gesetz zu verabschieden. Die Regierung erklärt diese vorgezogene Änderung des in diesem Jahr ohnehin zur Novellierung anstehenden Polizeigesetzes vor allem mit der Gefahr – ich zitiere – „von Sabotage, Spionage [und] Angriffen auf kritische Infrastrukturen“. Es versteht sich von selbst, dass wir Abgeordnete des Landtags vor unserer Entscheidung über diesen Vorschlag der Regierung zunächst einmal die behauptete Notwendigkeit dieser vorgezogenen Änderung des Polizeigesetzes überprüfen können müssen. Es ist ja schließlich nicht Aufgabe des Gesetzgebers – und schon gar nicht der Opposition im Parlament –, von der Regierung aufgestellte Behauptungen zur Notwendigkeit von Gesetzesänderungen ungeprüft hinzunehmen und Gesetzentwürfe der Regierung quasi durchzuwinken. Es ist daher mehr als bedauerlich, dass nach dem Willen der Koalitionsfraktionen eine mündliche Anhörung von Sachverständigen im zuständigen Ausschuss – der Kollege Möller hatte darauf hingewiesen – nicht stattfand. Deswegen habe ich am 8. April die Drohneneinheit der Polizei besucht – ja, Kollege Möller, mir ist das gelungen. Allerdings hielt sich der Erkenntnisgewinn in Grenzen. Es war jemand vom Innenministerium dabei, der dafür gesorgt hat, dass ich danach nur wusste, dass eine Drohne aussieht wie eine Drohne. (Beifall BSW – Lachen des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD]) Zudem hatte ich bereits am 20. März eine Kleine Anfrage gestellt. Seit Montag liegt mir nun die Antwort vor. In der Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Antwort wird zunächst ausgeführt: Die Einsatzeinheit zur Drohnenabwehr sei – ich zitiere – „zunehmend mit Vorkommnissen befasst, die im Kontext von hybriden Bedrohungen stehen.“ Zumindest würden – ich zitiere weiter – „Verdachtsmomente darauf hinweisen.“ Diese hybriden Bedrohungen seien – wiederum Zitat – „Handlungen staatlicher und staatlich gelenkter Akteure“. Zunächst war ich beim Lesen der Antwort durchaus überrascht, wie gut die Landesregierung den Hintergrund meiner Fragestellung antizipiert hat, denn es geht mir tatsächlich um die Frage – die wohl nicht nur mich bewegt –: Was ist denn nun eigentlich an den immer wieder aufgestellten, aber bislang nie mit konkreten Zahlen belegten Behauptungen dran, Drohnenvorfälle in Brandenburg bzw. Deutschland insgesamt hätten etwas mit hybrider Bedrohung durch andere Staaten zu tun? Es ist eine Behauptung, die mich im Zeitalter von Satellitenaufklärung – und so ganz ohne Zahlen und Belege – bisher eher verwundern als überzeugen konnte. Als ich in der Antwort dann aber weiterlas, kam die Ernüchterung. Meine in der Kleinen Anfrage gestellten Fragen zu ebendiesen Zahlen bezüglich der behaupteten hybriden Bedrohung durch andere Staaten mittels Drohnen könnten mir nach Meinung der Landesregierung aus Sicherheitsgründen nicht beantwortet werden. Der Gesetzgeber – ich betone: der Gesetzgeber – könne also die Informationen, die der behaupteten Notwendigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs ganz wesentlich zugrunde gelegt werden, leider nicht erhalten. Nicht nur, dass wir als Gesetzgeber also mit einer solchen Informationsverweigerung quasi aufgefordert werden, der Regierung ungeprüft und blind zu vertrauen – was für ein Verständnis von Demokratie und Gewaltenteilung drückt sich da aus, sehr geehrte Damen und Herren? (Beifall BSW) Für meine Fraktion kann ich sagen: Wir lassen uns als gewählte Abgeordnete nicht auf diese Weise zum uninformierten Erfüllungsgehilfen der Regierung degradieren. Dieser Vorgang bestärkt uns vielmehr in der Annahme, dass auch hier die vorgezogene Änderung einer Passage des Polizeigesetzes zur weiteren Etablierung eines ungerechtfertigten Bedrohungsszenariums politisch instrumentalisiert werden soll – und auch bei der politischen Inszenierung von Bedrohungsfantasien zur Begründung der Kriegsertüchtigung der Gesellschaft machen wir als BSW-Fraktion selbstverständlich nicht mit. (Beifall BSW) Die fadenscheinige Begründung, die bloße Übermittlung von abstrakten Zahlen zu einer bislang immer nur ins Blaue hinein behaupteten angeblichen Bedrohung gefährde die Sicherheit, ist – mit Verlaub, liebe Kolleginnen und Kollegen – doch absurd. Abschließend möchte ich betonen, dass wir uns einer Gesetzesinitiative zur rechtssicheren Gestaltung einer Drohnenabwehr für die Polizei nicht versperren werden, wenn diese auf einer soliden und faktenbasierten, nachvollziehbaren Gefahrenanalyse und eben nicht auf der bloßen Behauptung beruht, hier handle es sich um eine hybride Bedrohung – was im Übrigen die Frage aufwirft, was die Polizei damit zu tun hat. Der ansonsten ebenso erkenntnisarm wie die Kleine Anfrage verlaufene Besuch bei der Drohneneinheit ergab, wie schon gesagt, nichts Wesentliches. Es gab nur eine neue Erkenntnis: Auch aus den Reihen der Polizei wird diese kontraproduktive politische Instrumentalisierung von Rechtsgrundlagen polizeilicher Tätigkeit zur Begründung offenbar wohl doch unhaltbarer Bedrohungsszenarien kritisch gesehen. Unter diesen Umständen können wir dem Gesetzentwurf leider nicht zustimmen. (Beifall BSW)

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