Rainer Genilke
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz zum Schutz vor unbemannten Fahrzeugsystemen beraten wir heute eine Regelung, die unseres Erachtens notwendig, richtig und sicherheitspolitisch auch überfällig ist. Drohnen sind längst nicht mehr nur ein technisches Freizeitgerät; sie sind eine reale Herausforderung für unsere Sicherheit. Sie werden im zivilen Bereich sinnvoll eingesetzt, können aber ebenso für Ausspähung, Sabotage, Angriffe auf kritische Infrastrukturen und als Mittel zur Störung des Luftverkehrs missbraucht werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Lage ist ernst. Das Bundeskriminalamt sprach Ende 2025 bereits von einer niedrigen vierstelligen Zahl dokumentierter Drohnensichtungen über Standorten kritischer Infrastruktur, militärischer Einrichtungen und Rüstungsunternehmen. In Brandenburg wurden zuletzt 180 Drohnenfälle bis Anfang November 2025 öffentlich genannt. Für das Jahr 2025 sind mindestens sechs drohnenbedingte Störungen am BER belegt. Ende Oktober kam ein weiterer gravierender Vorfall mit fast zweistündiger Sperrung des gesamten Flugbetriebs hinzu. Darüber hinaus gibt es eine wachsende Zahl von Drohnensichtungen im Bereich der kritischen Infrastrukturen. 52 Landtag Wer das alles zusammennimmt, erkennt: Wir reden nicht über ein Randthema in diesem Bereich, sondern über eine reale und vor allen Dingen wachsende Sicherheitsfrage. Besonders bemerkenswert ist, dass die Anhörung im AIK den Kern des vorliegenden Gesetzentwurfs deutlich stützt. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt die Einführung des neuen Paragrafen 10a ausdrücklich. Sie spricht von einer klaren Rechtsgrundlage und betont, dass die Polizei zunehmend mit entsprechenden Einsatzlagen konfrontiert ist. Die Deutsche Polizeigewerkschaft unterstützt den Gesetzentwurf ebenfalls ausdrücklich und nennt ihn sogar überfällig. Sie verweist zudem darauf, dass in Brandenburg bereits spezialisierte Strukturen und hochsensible Technik vorhanden sind, die weiter gestärkt werden müssen. Auch der Landkreistag teilt mit, dass aus Sicht der Landkreise keine grundlegenden Bedenken bestehen. Das ist ein starkes Signal aus der Praxis. Selbstverständlich nehmen wir auch die datenschutzrechtlichen Hinweise aus der Anhörung ernst. Gerade deshalb ist es richtig, dass wir nicht im Ungefähren bleiben, sondern eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für den Drohnengebrauch schaffen: Rechtsstaatliche Klarheit ist immer besser als ein Schwebezustand über Generalklauseln. Sicherheit und Freiheit werden nicht gegeneinander ausgespielt; Sicherheit und Freiheit müssen immer sauber autorisiert und präzise geregelt werden. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Punkt ansprechen, der für Brandenburg auch industriepolitisch von Bedeutung ist. Die aktuelle Berichterstattung und die Unternehmensmitteilungen von Heidelberger Druckmaschinen zeigen, dass am Standort Brandenburg an der Havel gemeinsam mit Ondas das Joint Venture ONBERG aufgebaut wird. Ziel – und ich denke, das ist die Botschaft – ist der schrittweise Ausbau des Standortes zu einem Kompetenzzentrum für Drohnenabwehr und autonome Sicherheitssysteme. Das ist eine bemerkenswerte Entwicklung. Brandenburg ist damit nicht nur von neuen Bedrohungen betroffen, sondern kann eben auch Teil der technologischen Antwort auf diese Bedrohungen sein. Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf stärkt die Handlungsfähigkeit unserer Polizei. Er schafft Rechtssicherheit. Er greift eine reale Gefahrenlage auf, und er fügt sich in eine klare politische Linie der Landesregierung ein. Wer Sicherheit ernst nimmt, muss dem Rechtsstaat eben auch die Instrumente geben, die in einer veränderten Welt gebraucht werden. – Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)
