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Falk Peschel

BSW 22.04.2026 Sitzungen 8/32

Die Stadtverordnetenversammlung der kreisfreien Stadt Cottbus hat in ihrer Sitzung am 25.03.2026 per Beschluss den Brandenburger Landtag und die Landesregierung aufgefordert, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg hinsichtlich der Vollstreckung von Rückständen bei der Entrichtung von Rundfunkbeiträgen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so zu verändern, dass zukünftig der Rundfunk Berlin-Brandenburg selbst anstelle der kommunalen Vollstreckungsbehörden für diese Aufgabe zuständig ist. (Dennis Hohloch [AfD]: Geil, das ist ja unser Gesetzentwurf!) Der Beschluss der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung nimmt dabei Bezug auf die Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes im Bundesland Sachsen-Anhalt. Dort ist seit dem 1. Januar 2026 geregelt, dass für die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge der Mitteldeutsche Rundfunk selbst zuständig ist. Für die Kommunen bedeutet das den Wegfall einer per Gesetz übertragenen Aufgabe, bei deren Umsetzung gegen das Konnexitätsprinzip verstoßen wird, da die Aufwendungen die Erträge übersteigen. Ich frage die Landesregierung: Ist beabsichtigt, die im Bundesland Sachsen-Anhalt vollzogene Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes auch in Brandenburg umzusetzen und somit die bislang für die Vollstreckung nicht fristgerecht gezahlter Rundfunkbeiträge zuständigen Kommunen zu entlasten und diese Aufgabe dem RBB selbst zuzuweisen?

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