Marcel Penquitt
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Bürokratieabbau ist eines der zentralen politischen Themen unserer Zeit. Zu viele Vorschriften, langwierige Verfahren und komplizierte Nachweispflichten bremsen Investitionen, belasten uns im Alltag und erschweren Verwaltungsprozesse. Deshalb treiben wir, meine Damen und Herren, den Bürokratieabbau Schritt für Schritt voran. Bereits umgesetzte Maßnahmen wie die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, Vereinfachungen im Bildungsbereich, flexible Möglichkeiten bei der Landnutzung, schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren und vor allem die Vereinfachung des Vergaberechts sowie die Einführung des Bestbieterprinzips – erst vor wenigen Tagen – sind Meilensteine der letzten Monate. Hier erwarten wir von den kommunalen Verwaltungen, dass diese Möglichkeiten auch konsequent umgesetzt werden und man sich nicht hinter Scheindebatten versteckt. Wer Bürokratieabbau möchte, muss die neuen Regeln konsequent umsetzen und darf nicht nur in Sonntagsreden den Bürokratieabbau fordern. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher ein weiterer konkreter Schritt. Dass er breite Zustimmung findet, zeigen die Einstimmigkeit bei der Beschlussempfehlung und der konstruktive Austausch, den wir im Sonderausschuss dazu hatten. Es geht hier nicht um parteipolitische Symbolik, sondern um praxistaugliche Lösungen. Für uns gilt: Bürokratieabbau gelingt nicht mit der Abrissbirne, sondern mit gezielten Eingriffen, um bestehende Standards zu überprüfen und Vereinfachungen, die allen nützen, herbeizuführen. Genau das leistet jetzt das neue Mantelgesetz. Es schafft konkrete Erleichterungen für Kommunen, Verbände, Ehrenamtliche sowie Bürgerinnen und Bürger. Ein zentraler Bestandteil des Mantelgesetzes ist die Verlängerung des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes bis 2031. Dahinter steht die Idee, Kommunen mehr Spielraum zu geben, um neue Lösungen zu erproben und starre Vorgaben aufzuweichen. Angesichts demografischer Veränderungen, knapper Personalressourcen und wachsender Herausforderungen ist es wichtiger denn je, hier voranzukommen. Viele Projekte benötigen mehrere Jahre für Planung, Umsetzung und Auswertung. Gute Ideen dürfen nicht daran scheitern, dass gesetzliche Grundlagen zu früh auslaufen. (Beifall SPD) Auch im Fischereigesetz bauen wir Hürden ab: Angeln wird einfacher, digitaler und familienfreundlicher. Künftig dürfen Kinder im Alter bis acht Jahre unter Aufsicht angeln, und Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre werden von der Fischereiabgabe befreit. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Gunnar Lehmann [BSW]) Zudem sollen Nachweise wie Fischereischeine und Angelkarten digital vorgelegt werden können. Auch für die Gewässerunterhaltungsverbände schaffen wir Entlastungen: Gerade kleine Verbände leiden unter komplizierten Vorgaben und Verfahren. Wir vereinfachen die Haushalts- und Wirtschaftsführung, bauen Doppelstrukturen ab und reduzieren damit Verwaltungsaufwand. Gleichzeitig bleiben die Kontrollmechanismen bestehen. Der Zeitraum bis zum Wechsel von Wirtschaftsprüfern wird von drei Jahren auf fünf Jahre verlängert, was den Aufwand reduziert und Kontinuität stärkt. Auch das Brandenburgische Archivgesetz wird novelliert: Überholte Genehmigungspflichten entfallen, Archivgut wird digital bereitgestellt. Das stärkt Transparenz und Zugänglichkeit. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Meine Damen und Herren, dieses Gesetz löst nicht alle Probleme, bringt aber spürbare Verbesserungen. Kommunen, Verbände und Bürger werden entlastet, unnötige Pflichten abgebaut, und gleichzeitig ist klar: Der Bürokratieabbau in unserem Land geht weiter. Weitere Reformen – etwa in der Brandenburgischen Bauordnung und bei den Förderverfahren der ILB – sind geplant. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Abbau des sogenannten Gold-Plating, also überflüssiger Zusatzanforderungen, die über Bundes- und EU-Vorgaben hinausgehen. Und hier, meine Damen und Herren, kommen wir zum Entschließungsantrag der AfD – in diesem Zusammenhang auch vielen Dank dafür –: Es bestätigt sich eigentlich, welche Arbeit wir im Ausschuss leisten, weil das, was Sie in Ihrem Entschließungsantrag fordern, schon längst im Umsetzungsprozess ist. Nehmen wir das Once-Only-Prinzip. Wir haben 2025 hier schon das NOOTS-Verfahren ratifiziert, und Minister Grimm ist aufgefordert, im Oktober dieses Jahres den Umsetzungsstand für das Once-Only-Prinzip zu präsentieren. Auch die Verfahren zu den Berichts- und Dokumentationspflichten laufen aktuell, wie Sie wissen. Es gibt in allen Häusern eine Abfrage, wo Berichts- und Dokumentationspflichten eingespart werden können, und wir haben uns im Sonderausschuss vorgenommen, dass wir uns nach der Sommerpause damit auseinandersetzen. Auch das Thema Sonderwirtschaftszone ist ein Thema, das Sie aktuell in den politischen Prozess einbringen können. Wir befinden uns gerade in der Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung. Hierzu wurde im Übrigen noch kein einziger Vorschlag von Ihnen artikuliert. In Ihrem Schaufensterantrag hier – so nenne ich ihn jetzt einmal – fordern Sie Sonderwirtschaftszonen. Bringen Sie das doch konkret in die Novellierung der Bauordnung ein! Dann können wir darüber reden. Meine Damen und Herren, wir beschließen keine Dinge, die schon in Bearbeitung sind, deswegen lehnen wir den Entschließungsantrag ab. Unser Ziel bleibt eine Verwaltung, die einfacher, schneller und praxisnäher arbeitet. Bürokratieabbau bedeutet für uns nicht Bürokratieabbau mit der Abrissbirne, sondern mit Augenmaß – und genau diesen Weg wollen wir konsequent weitergehen.
