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Sven Hornauf

BSW 22.04.2026 Sitzungen 8/32

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Fischer, wir stimmen Ihnen inhaltlich vollständig zu, dass der Opferschutz dringend verbesserungsbedürftig ist. Ja, für Opfer wird zu wenig getan. Nur, die beiden konkreten Sachen, die Sie angesprochen haben, dienen diesem Zweck nicht. Nehmen Sie nur den Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin – dazu verweise ich auf die Stellungnahme des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins –: Weder die Vorratsdatenspeicherung 2026 17 noch die Vorverlagerung des Verdachtsmomentes oder die Möglichkeit der Durchsuchung einer betroffenen Wohnung ohne konkrete Verdachtsmomente leisten irgendeinen Beitrag für den Opferschutz. (Beifall BSW und AfD) Sie sind ein Schritt in Richtung 1984 und stammen offenbar aus einem Erich-Mielke-Gedächtniskatalog. Das Zweite ist: Dieser Fall Fernandes ist kein Fall, den man hochziehen sollte. Er schreckt ab und ist rechtsstaatswidrig. Er spricht geradezu dagegen, ihn zu benutzen, um über ihn zum Opferschutz zu kommen. Was haben wir? Wir haben eine Anzeigenerstatterin, die auf Aufforderung der Staatsanwaltschaft nicht mitwirkt – weswegen das Verfahren eingestellt wird –, aber Zeit hat, zum „Spiegel“ zu gehen, woraufhin die Staatsanwaltschaft – nach Lektüre des „Spiegels“ – das Verfahren wieder aufnimmt. Was sagt das über uns bzw. unseren Rechtsstaat? Ist das noch ein Rechtsstaat? Oder sind wir da schon wieder beim Pranger und beim Scheiterhaufen, (Beifall BSW und AfD) wenn am Ende die Medienberichterstattung der Maßstab ist? Das muss man sich mal vorstellen: Sonntagabend setzt sich die Bundesjustizministerin zu diesem Fall in eine Talkshow, auch wenn sie sich dabei ganz allgemein hält. Was ist denn unser Instanzenzug am Ende? Erste Instanz Richterin Barbara Salesch, zweite Instanz Richter Alexander Hold? (Lachen bei der AfD) Ich bitte Sie, so kann es nicht sein. Das ist der falsche Weg. (Beifall BSW und AfD)

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