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Rainer Genilke

22.04.2026 Sitzungen 8/32

Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Rednerliste angekommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/2672, „Lernen stärken, Druck mindern – Schülerbeteiligung wirkt“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 14 und rufe Tagesordnungspunkt 15 auf. TOP 15: Beauftragung des Ausschusses für Recht und Digitalisierung mit der Wahl der Vertrauensleute sowie ihrer Vertreter für den beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg eingerichteten Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Antrag der Präsidentin Drucksache 8/2602 Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der Präsidentin, „Beauftragung des Ausschusses für Recht und Digitalisierung mit der Wahl der Vertrauensleute sowie ihrer Vertreter für den beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg eingerichteten Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter“ auf Drucksache 8/2602. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen. 98 Landtag Ich schließe Tagesordnungspunkt 15 und rufe Tagesordnungspunkt 16 auf. TOP 16: Zustimmung zur Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Investitionsbank des Landes Brandenburg Antrag der Landesregierung Drucksache 8/2626 Auch hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung, „Zustimmung zur Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Investitionsbank des Landes Brandenburg“ auf Drucksache 8/2626. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei mehreren Enthaltungen ist der Antrag angenommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 16 und rufe Tagesordnungspunkt 17 auf. TOP 17: Zustimmung zur Wahrnehmung des Vorsitzes im Verwaltungsrat der Investitionsbank des Landes Brandenburg Antrag der Landesregierung Drucksache 8/2627 Hierzu wurde ebenfalls vereinbart, keine Debatte zu führen. Wir kommen also auch hier direkt zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung, „Zustimmung zu Wahrnehmung des Vorsitzes im Verwaltungsrat der Investitionsbank des Landes Brandenburg“ auf Drucksache 8/2627. Es geht um die Wahrnehmung des Vorsitzes im Verwaltungsrat der Investitionsbank des Landes Brandenburg durch den Minister der Finanzen, Herrn Keller. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei mehreren Enthaltungen ist der Antrag angenommen. Herzlichen Glückwunsch an den Finanzminister und viel Erfolg bei der Arbeit! Damit sind wir am Ende der Tagesordnung angekommen. Ich beende hiermit die Sitzung und wünsche Ihnen einen erfolgreichen Parlamentarischen Abend. Wir treffen uns morgen um 9.30 Uhr zur Landtagssitzung. Ende der Sitzung: 19.28 Uhr Anlagen 1 Gefasste Beschlüsse Keine Toleranz bei digitaler Gewalt – Schutzlücken schließen, Prävention ausbauen und Strafverfolgung konsequent durchführen 2026 zum TOP 1 folgenden Beschluss gefasst: „Digitaler Gewalt entschieden begegnen: Strafbarkeitslücken schließen, Opferschutz stärken und gesellschaftliches Bewusstsein schärfen Der Landtag stellt fest: Digitale Gewalt ist längst zu einer Gefahr für viele Menschen in Deutschland und zu einem drängenden gesellschaftlichen Problem geworden. Laut der Dunkelfeldstudie LeSuBiA des Bundeskriminalamtes waren 13,9 % der Männer und 20,0 % der Frauen innerhalb der letzten fünf Jahre von digitaler Gewalt im weiteren Sinne betroffen. Damit durchlebt etwa jede siebte männliche und jede fünfte weibliche Person digitale Gewalt, wobei die Anzeigequote bei den meisten Gewaltformen laut der Studie in alarmierender Weise unter zehn Prozent liegt. Cybermobbing, Cyberstalking, die Verbreitung von Hasskommentaren im Netz, die geheime Standortverfolgung von Personen ohne deren Wissen oder Zustimmung, Identitätsdiebstahl oder die Erstellung sogenannter Deepfakes sind typische Formen digitaler Gewalt. Ihre Auswirkungen auf die Betroffenen können gravierend sein und reichen von erheblichen psychischen Belastungen bis hin zu sozialen und beruflichen Einschränkungen. Der Kontrollverlust über das eigene Leben, Schamgefühle und sozialer Rückzug sind häufig die Konsequenz. Digitale Gewalt steht sehr oft im Zusammenhang mit anderen Gewaltformen, insbesondere mit häuslicher Gewalt. Sie ist bei praktizierter (Ex-)Partnerschaftsgewalt oft eine Verlängerung des analogen Gewaltgeschehens und dient dazu, Betroffene auch außerhalb des unmittelbaren persönlichen Umfelds zu erreichen, zu bedrohen und Macht über sie auszuüben. Bei diesen Gewaltspiralen sind Frauen und Mädchen überproportional betroffen. Digitale Gewalt wirkt oft für die Opfer noch schwerer und nachhaltiger als analoge physische oder psychische Gewalt. Das liegt an der potenziellen Reichweite, der ununterbrochenen Verfügbarkeit der Inhalte und der Anonymität der Täter. Die Anonymität im Netz ermöglicht es den Täterinnen und Tätern zu oft, ohne strafrechtlich belangt zu werden, Angriffe gezielt zu planen und in kürzester Zeit zu eskalieren. Die derzeitigen strafrechtlichen Regelungen tragen der Schwere und den nachhaltigen Folgen digitaler Gewalt noch nicht ausreichend Rechnung. Die Betroffenen erleben oftmals, dass das geltende Strafrecht die digitale Dimension der Taten nicht angemessen erfasst und effektiver Opferschutz – insbesondere im digitalen Raum – noch keine Selbstverständlichkeit ist. 1 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. 2026 99 Der Landtag beschließt: Der Landtag fordert die Landesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalstellen und Haushaltsmittel auf, 1. den Opferschutz zu stärken und die Unterstützungsangebote für die Opfer von Gewaltdelikten proaktiv anzubieten und frühzeitig bereitzustellen; 2. bestehende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen niedrigschwellig zugänglich zu machen; 3. psychosoziale Prozessbegleitung für Minderjährige nach Änderung des Bundesgesetzes auch ohne Antrag zu gewähren; 4. in Abstimmung mit dem Bund und der anstehenden Gesetzesreform die elektronische Fußfessel nach dem spanischen Modell in Brandenburg als gefahrenabwehrrechtliche Maßnahme im Gewaltschutzgesetz einzuführen und bedarfsorientiert anzuwenden; 5. weiterhin auf Prävention und Aufklärung, insbesondere durch Informationskampagnen über Risiken digitaler Gewalt und Schutzmöglichkeiten zu setzen; 6. zu prüfen, inwiefern die Fortbildungsangebote für Angehörige von Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz im Bereich digitaler Gewalt und KI-basierter Tatmittel weiterentwickelt werden können; 7. in enger Abstimmung mit dem Land Berlin zu prüfen, in welcher Form das Sexualstrafrecht, einschließlich der Thematik sexualisierter digitaler Gewalt, in die juristische Ausbildung integriert werden kann.“ Ordnung und faire Wettbewerbsbedingungen im Taxi- und Mietwagengewerbe sicherstellen 2026 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Die Genehmigung und Überwachung des Personenbeförderungsgewerbes liegen in Brandenburg in kommunaler Verantwortung. Landkreise und kreisfreien Städte sind dabei insbesondere im berlinnahen Raum mit einem erheblichen Anstieg von Anträgen im Mietwagengewerbe konfrontiert. Die stark gestiegenen Antragszahlen sowie die zunehmende Marktverflechtung mit Berlin stellen die Behörden vor fachliche, personelle und organisatorische Herausforderungen, auch weil es unterschiedliche Prüfmaßstäbe und Kontrollintensitäten gibt. Die unterschiedlichen Verwaltungs- und Kontrollstandards wirken sich zudem unmittelbar auf die Marktstruktur aus. Um die kommunalen Behörden bei den Genehmigungsverfahren zu unterstützen und die Kontrollfähigkeit zu verbessern, sind landesweit abgestimmte Kriterien, eine verbesserte Datenverfügbarkeit sowie koordinierte Kontrollmaßnahmen sinnvolle Maßnahmen. Ziel sind klare und fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen Taxi- und Mietwagenunternehmen, die auch eingehalten und kontrolliert werden und die wirtschaftlichen Grundlagen für ein attraktives Mobilitätsangebot in der Hauptstadtregion sichern. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten landesweit abgestimmte Leitlinien für die Konzessionserteilung und -rücknahme sowie Prüfmaßstäbe zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten im Taxi- und Mietwagengewerbe zu entwickeln; 100 Landtag 2. die Landkreise und kreisfreien Städte bei ihren Kontrollen zu unterstützen und Schwerpunktkontrollen unter Einbindung unter anderem von Zoll, Finanzbehörden und Polizei zu initiieren; 3. zu prüfen, inwieweit ein verbesserter landesweiter bzw. länderübergreifender Datenaustausch zwischen den Genehmigungsbehörden zu Konzessionshistorien, Mehrfachanträgen und Fahrzeugbeständen in Brandenburg und Berlin rechtssicher ermöglicht werden kann; 4. sich auf Bundesebene und im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz für eine Überprüfung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) einzusetzen, um mögliche Regelungslücken aus der Perspektive der Genehmigungsbehörden zu identifizieren und den Verwaltungsvollzug entsprechend zu verbessern. Die Umsetzung der in diesem Antrag vorgesehenen Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.“ Lernen stärken, Druck mindern – Schülerbeteiligung wirkt 2026 zum TOP 14 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Das seelische und körperliche Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen bildet eine wesentliche Voraussetzung für ihre gesunde Entwicklung in einer entscheidenden Lebensphase. Es beeinflusst ihre Chancen auf Bildung, Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben maßgeblich und trägt zugleich zur Vorbeugung psychischer Erkrankungen im späteren Erwachsenenalter bei. Umso alarmierender sind die aktuellen Befunde des ‚Schulbarometers Schüler:innen 2025/2026‘ der Robert Bosch Stiftung, die auf eine nach wie vor hohe psychosoziale Belastung junger Menschen in Deutschland hinweisen. Laut der Befragung nimmt diese erstmals nach der Coronapandemie deutschlandweit wieder zu. Demnach fühlt sich ein Viertel der Schülerinnen und Schüler (25 %) psychisch belastet – dies entspricht einer deutlichen Steigerung gegenüber den 21 % aus dem Vorjahr. Die Ergebnisse der Befragung machen deutlich, dass die soziale Herkunft einen erheblichen Einfluss auf die mentale Gesundheit von Kindern hat, so berichten 31 % der Kinder aus einkommensschwachen Familien von psychischer Belastung. Bei Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zeigen 36 % psychische Auffälligkeiten. Fast die Hälfte aller Befragten empfindet hohen Leistungsdruck und gibt an, auch am Wochenende für die Schule lernen zu müssen. Einig sind sich die Befragten darin, dass es nachweislich schulische Faktoren gibt, die das Wohlbefinden stärken können: Unterstützung durch Lehrkräfte, konstruktives Feedback, ein gutes Klassenklima und wirksame Mitbestimmungsmöglichkeiten. Schülerinnen und Schüler wünschen sich mehr Einfluss auf Unterrichtsthemen und Prüfungsformate. Aktuell geben vier Fünftel der Schülerinnen und Schüler an, kaum ihre Schule mitgestalten zu können. 43 % bewerten selbst bestehende Gremien wie die Schülervertretung als wirkungslos. Artikel 27 der Verfassung des Landes Brandenburg normiert den besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen. Brandenburg ist zudem Vorreiter bei der gesetzlichen Verankerung von Beteiligungsrechten (§ 19 BbgKVerf). Die gute Praxis dieser Rechte zeigt sich insbesondere in sozialraumorientierten Ansätzen wie dem Programm ‚Ein Quadratkilometer Bildung‘ in Cottbus, das die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe auf lokaler Ebene stärkt. Das Modell wird fachöffentlich als wirksames Instrument zur Bildungsvernetzung vor Ort anerkannt. Der gestiegene Bedarf an Psychotherapie und Unterstützungsangeboten trifft insbesondere in ländlichen Regionen auf einen Mangel an Therapieplätzen. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Therapieplatz beträgt derzeit rund 18 Wochen. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalstellen und Haushaltsmittel 1. ein landesweites Konzept für Systeme der anonymen Schülerbeteiligung und dessen Einführung an allen öffentlichen Schulen in Brandenburg auf der Grundlage bereits vorhandener Instrumente (IRIS) zu entwickeln. Die Systeme sollen Schülerinnen und Schülern ermöglichen, regelmäßig und niedrigschwellig Rückmeldung zu Unterrichtsqualität, Klassenklima, Mobbing und schulischem Wohlbefinden zu geben; 2. Empfehlungen für den Einsatz KI gestützter Feedbacksysteme an Schulen zu erarbeiten, um Schülerinnen und Schülern individualisiertes und zeitnahes Feedback zu ihrem Lernfortschritt zu ermöglichen. Ziel ist es, sie gezielt in der Selbststeuerung ihrer Lernprozesse zu unterstützen – etwa durch adaptive Lernstandsrückmeldungen, die zur eigenen Zielreflexion anregen. Lehrkräfte sollen durch datenbasierte Auswertungen in ihrer pädagogischen Lernbegleitung gestärkt werden; 3. darauf hinzuwirken, dass konstruktive Feedbackkultur – einschließlich des systematischen Einholens von Schülerrückmeldungen – als verbindlicher Bestandteil der Lehrkräfteaus- und -fortbildung im Land Brandenburg verankert wird, auch um strategisch Mobbing in der Schule entgegenzuwirken; 4. eine Handreichung mit guten Beispielen und Möglichkeiten für selbstorganisiertes und eigenverantwortliches Lernen zu erarbeiten, die Lernziele gemäß dem Rahmenlehrplan definiert und unter pädagogischer Lernbegleitung im Einstieg für die Sekundarstufe II eingeführt werden soll. Die Handreichung soll Schulen unterstützen, um Schülerinnen und Schülern mehr Eigenverantwortung für ihren Lernprozess zu übertragen und so den wahrgenommenen Leistungsdruck zu mindern, ohne die fachlichen Standards zu senken; 5. im Rahmen seiner Entbürokratisierungs- und Effizienzmaßnahmen zu prüfen, ob Flexibilisierungen und Konkretisierungen in der Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe möglich sind. Ziel ist es, allen Beteiligten zeitliche Kapazitäten für die Zusammenarbeit zu eröffnen, ohne die Gesamtbelastung zu erhöhen.“ Beauftragung des Ausschusses für Recht und Digitalisierung mit der Wahl der Vertrauensleute sowie ihrer Vertreter für den beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg eingerichteten Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter 2026 zum TOP 15 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag beauftragt den Ausschuss für Recht und Digitalisierung mit der Wahl der gemäß § 23 Absatz 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung in Verbindung mit Artikel 18 des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg zu wählenden vier Vertrauensleute sowie ihrer Vertreter für den Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, der beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg eingerichtet ist.“ Zustimmung zur Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Investitionsbank des Landes Brandenburg 2026 zum TOP 16 folgenden Beschluss gefasst: „Gemäß Artikel 95 der Verfassung des Landes Brandenburg nisterin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Frau Martina Klement, im Verwaltungsrat der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu.“ Zustimmung zur Wahrnehmung des Vorsitzes im Verwaltungsrat der Investitionsbank des Landes Brandenburg 2026 zum TOP 17 folgenden Beschluss gefasst: „Gemäß Artikel 95 der Verfassung des Landes Brandenburg ters der Finanzen, Herrn Daniel Keller, zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu. “ 2026 101 102 Landtag Ergebnis der namentlichen Abstimmung Zu TOP 4: - Freiheitsrechte gegen EU-Willkür verteidigen - Antrag der AfD-Fraktion - Drucksache 8/2536 vom 10.03.2026 Folgende Abgeordnete stimmten mit Ja: Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Arndt (AfD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Filter (AfD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Gehring (AfD) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Hanko (AfD) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Herr Abg. Lehmann (BSW) Herr Abg. Lüders (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Peschel (BSW) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Folgende Abgeordnete stimmten mit Nein: Herr Abg. Adler (SPD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (SPD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Fischer (SPD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (SPD) Herr Abg. Gursch (CDU) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Lange (SPD) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (fraktionslos) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (fraktionslos) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (fraktionslos) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (SPD) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Gehring (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (SPD) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (fraktionslos) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) 2026 103 Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (fraktionslos) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (fraktionslos) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 22.04.2026 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 425 des Abgeordneten Andreas Galau (AfD-Fraktion) Absage an den schlanken Staat und geplante Der Minister der Finanzen hat in seiner Pressemitteilung lungsfähigen Staat als Ziel der Budgetverhandlungen erteilte aber einem „weniger Staat“ eine Absage. den. Auch in der Vergangenheit lehnte er bereits verweist der Minister der Finanzen in seiner Pressemitteilung Verbesserung der Einnahmen“. Der Landesrechnungshof strukturelle Aufgabenkritik an, um langfristige haushalts zu bewirken – nicht nur um die notwendige von Kernaufgaben zu verringern, sondern auch ergeben sich mehrere Fragen. Ich frage die Landesregierung: Welche Einnahmenerhöhungen zen? Namens der Landesregierung beantwortet der wie folgt: Es ist die zentrale Aufgabe der neu gebildeten gewährleisten. Dieses Ziel bezeichnen der Koalitionsvertrag burg“ vom 4. März 2026 und der Beschluss 8/2568-B) vom 19. März 2026 „Entschlossenes Der Prozess der Haushaltsaufstellung 2027/2028 geleitet, die Einnahmen und Ausgaben des Landeshaushaltes bringen, um einen dauerhaft handlungsfähigen seinen Kernaufgaben jederzeit nachkommt. Hierfür bedarf es einer kritischen Überprüfung prioritären Ausrichtung auf die staatlichen Kernaufgaben. 14. April 2026 konnte ein gemeinsames Verständnis Aufstellungsverfahren erreicht und damit der Haushaltsentwurfs eröffnet werden. Eingegangen: 22.04.2026 / Ausgegeben: 22.04.2026 Steuer- bzw. Gebührenerhöhungen I vom 14. April 2026 zwar den handmit den Landesressorts ausgegeben, Der Staat müsste lediglich „effizienter“ wereinen strikten Sparhaushalt ab. Zusätzlich auf geplante „Maßnahmen zur wiederum mahnt seit Jahren eine und nachhaltige Entlastungen des Landes-Neuverschuldung zur Finanzierung zum Erhalt der Investitionsfähigkeit. Daraus plant der Minister der Finan-Minister der Finanzen die Mündliche Anfrage Landesregierung, stabile Landesfinanzen zu „Verantwortung für Brandendes Landtages Brandenburg (Drucksache Handeln für stabile Landesfinanzen“. wird insoweit von dem gemeinsamen Ziel schrittweise in Einklang zu Staat auch in Krisenzeiten zu sichern, der bestehender Aufgaben und Ausgaben und Mit der Haushaltsklausur am der Landesregierung über das weitere Weg zur Erreichung eines ausgeglichenen Die Ressorts sind nunmehr gebeten, ihre Anmeldungen gung zu überarbeiten. Die weitere Abstimmung halten. Der Kabinettbeschluss zum Haushaltsentwurf erfolgen. Danach kann die parlamentarische beginnen. - 2 anhand der getroffenen Verständibleibt den Haushaltsverhandlungen vorbe-2027/2028 soll im September 2026 Beratung des Haushaltsentwurfs 2027/2028 - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 426 des Abgeordneten Andreas Galau (AfD-Fraktion) Absage an den schlanken Staat und geplante Der Minister der Finanzen hat in seiner Pressemitteilung lungsfähigen Staat als Ziel der Budgetverhandlungen erteilte aber einem „weniger Staat“ eine Absage. den. Auch in der Vergangenheit lehnte er bereits verweist der Minister der Finanzen in seiner Pressemitteilung Verbesserung der Einnahmen“. Der Landesrechnungshof strukturelle Aufgabenkritik an, um langfristige haushalts zu bewirken – nicht nur um die notwendige von Kernaufgaben zu verringern, sondern auch ergeben sich mehrere Fragen. Ich frage die Landesregierung: Inwieweit berücksichtigt Haushaltskonsolidierungsplänen die langjährigen zu einer dringend notwendigen Reform der Staatsaufgaben? Namens der Landesregierung beantwortet der wie folgt: Es ist die zentrale Aufgabe der neu gebildeten gewährleisten. Dieses Ziel bezeichnen der Koalitionsvertrag burg“ vom 4. März 2026 und der Beschluss 8/2568-B) vom 19. März 2026 „Entschlossenes Der Prozess der Haushaltsaufstellung 2027/2028 geleitet, die Einnahmen und Ausgaben des Landeshaushaltes bringen, um einen dauerhaft handlungsfähigen seinen Kernaufgaben jederzeit nachkommt. Hierfür bedarf es einer kritischen Überprüfung prioritären Ausrichtung auf die staatlichen Kernaufgaben. 14. April 2026 konnte ein gemeinsames Verständnis Aufstellungsverfahren erreicht und damit der Haushaltsentwurfs eröffnet werden. Eingegangen: 22.04.2026 / Ausgegeben: 22.04.2026 Steuer- bzw. Gebührenerhöhungen II vom 14. April 2026 zwar den handmit den Landesressorts ausgegeben, Der Staat müsste lediglich „effizienter“ wereinen strikten Sparhaushalt ab. Zusätzlich auf geplante „Maßnahmen zur wiederum mahnt seit Jahren eine und nachhaltige Entlastungen des Landes-Neuverschuldung zur Finanzierung zum Erhalt der Investitionsfähigkeit. Daraus der Minister der Finanzen bei seinen Mahnungen des Landesrechnungshofs Minister der Finanzen die Mündliche Anfrage Landesregierung, stabile Landesfinanzen zu „Verantwortung für Brandendes Landtages Brandenburg (Drucksache Handeln für stabile Landesfinanzen“. wird insoweit von dem gemeinsamen Ziel schrittweise in Einklang zu Staat auch in Krisenzeiten zu sichern, der bestehender Aufgaben und Ausgaben und Mit der Haushaltsklausur am der Landesregierung über das weitere Weg zur Erreichung eines ausgeglichenen Die Ressorts sind nunmehr gebeten, ihre Anmeldungen gung zu überarbeiten. Die weitere Abstimmung halten. Der Kabinettbeschluss zum Haushaltsentwurf erfolgen. Danach kann die parlamentarische beginnen. - 2 anhand der getroffenen Verständibleibt den Haushaltsverhandlungen vorbe-2027/2028 soll im September 2026 Beratung des Haushaltsentwurfs 2027/2028 - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 427 des Abgeordneten Andreas Galau (AfD-Fraktion) Absage an den schlanken Staat und geplante Der Minister der Finanzen hat in seiner Pressemitteilung lungsfähigen Staat als Ziel der Budgetverhandlungen erteilte aber einem „weniger Staat“ eine Absage. den. Auch in der Vergangenheit lehnte er bereits verweist der Minister der Finanzen in seiner Pressemitteilung Verbesserung der Einnahmen“. Der Landesrechnungshof strukturelle Aufgabenkritik an, um langfristige haushalts zu bewirken – nicht nur um die notwendige von Kernaufgaben zu verringern, sondern auch ergeben sich mehrere Fragen. Ich frage die Landesregierung: Welche Pläne diese wenigstens teilweise mit einer Bewirtschaftungssperre lungen die Effizienz und Effektivität der Leistungserbringung Namens der Landesregierung beantwortet der wie folgt: Es ist die zentrale Aufgabe der neu gebildeten gewährleisten. Dieses Ziel bezeichnen der Koalitionsvertrag burg“ vom 4. März 2026 und der Beschluss 8/2568-B) vom 19. März 2026 „Entschlossenes Der Prozess der Haushaltsaufstellung 2027/2028 geleitet, die Einnahmen und Ausgaben des Landeshaushaltes bringen, um einen dauerhaft handlungsfähigen seinen Kernaufgaben jederzeit nachkommt. Hierfür bedarf es einer kritischen Überprüfung prioritären Ausrichtung auf die staatlichen Kernaufgaben. 14. April 2026 konnte ein gemeinsames Verständnis Aufstellungsverfahren erreicht und damit der Haushaltsentwurfs eröffnet werden. Eingegangen: 22.04.2026 / Ausgegeben: 22.04.2026 Steuer- bzw. Gebührenerhöhungen III vom 14. April 2026 zwar den handmit den Landesressorts ausgegeben, Der Staat müsste lediglich „effizienter“ wereinen strikten Sparhaushalt ab. Zusätzlich auf geplante „Maßnahmen zur wiederum mahnt seit Jahren eine und nachhaltige Entlastungen des Landes-Neuverschuldung zur Finanzierung zum Erhalt der Investitionsfähigkeit. Daraus für welche pflichtigen Leistungen bestehen, zu versehen, um vor Auszahzu prüfen? Minister der Finanzen die Mündliche Anfrage Landesregierung, stabile Landesfinanzen zu „Verantwortung für Brandendes Landtages Brandenburg (Drucksache Handeln für stabile Landesfinanzen“. wird insoweit von dem gemeinsamen Ziel schrittweise in Einklang zu Staat auch in Krisenzeiten zu sichern, der bestehender Aufgaben und Ausgaben und Mit der Haushaltsklausur am der Landesregierung über das weitere Weg zur Erreichung eines ausgeglichenen Die Ressorts sind nunmehr gebeten, ihre Anmeldungen gung zu überarbeiten. Die weitere Abstimmung halten. Der Kabinettbeschluss zum Haushaltsentwurf erfolgen. Danach kann die parlamentarische beginnen. - 2 anhand der getroffenen Verständibleibt den Haushaltsverhandlungen vorbe-2027/2028 soll im September 2026 Beratung des Haushaltsentwurfs 2027/2028 - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 428 der Abgeordneten Lena Kotré (AfD-Fraktion) Auswirkungen der Straftaten in Berliner JVA Das Land Berlin betreibt seit 2013 eine Justizvollzugsanstalt Grund, die JVA Heidering. Aktuell sind dort 543 tergebracht, die von 242 Berliner JVA-Bediensteten nuar 2023 und Ende März 2026 sind der zuständigen Verfahren im Zusammenhang mit der JVA Heidering wurden 337 Strafverfahren eingeleitet. Ich frage die Landesregierung: In welchem Umfang liche Kosten für Polizeieinsätze, Strafverfahren, terstellen im Zusammenhang mit Straftaten in Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Eine statistische Erfassung der Kosten von Ermittlungsdenburg, die auf die JVA Heidering zurückzuführen einzelnen Kostenpositionen nicht. Eingegangen: 22.04.2026 / Ausgegeben: 22.04.2026 Heidering im Land Brandenburg (JVA) auf Brandenburger Strafgefangene (Stand 18. März 2026) unbewacht werden. Zwischen Ja-Staatsanwaltschaft Potsdam 860 neue zugeleitet worden. Allein im Jahr 2025 entstehen dem Land Brandenburg jährzusätzliche Staatsanwälte und neue Richder JVA Heidering seit 2024? Minister der Justiz und für Digitalisierung die und Strafverfahren im Land Bransind, erfolgt mangels Bezifferbarkeit der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 419 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Position der Landesregierung zu Empfehlungen um die Beiträge der gesetzlich Krankenversicherten Die Finanzkommission Gesundheit auf Bundesebene des Qualitäts- und Leistungsniveaus der gesetzlichen 30. März 2026 vorgelegt. Diese bestehen aus nahmen und reichen von Steuererhöhungen Getränke) über die Forderung nach der vollen Bürgergeldempfängern durch den Bund bis hin 1 ment auf bis zu 15 Euro. Ich frage daher die Landesregierung: Welche lehnt sie aus welchen Gründen mit welchen Schlussfolgerungen Landes- als auch auf Bundesebene mit welchem Namens der Landesregierung beantwortet der gesellschaftlichen Zusammenhalt die Mündliche Der erste Bericht der von der Bundesgesundheitsministerin kommission Gesundheit liegt seit dem 30. März hat am 14. April 2026 in einer Pressekonferenz Gesetzesentwurf in das Bundeskabinett einbringen nanzkommission vorgeschlagenen Maßnahmen Maßnahmen tatsächlich Eingang in ein Gesetz Diskussionen um den Bericht der Finanzkommission der Landesregierung ist daher zum aktuellen In der aktuell möglichen Gesamtschau lässt sich zur Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen und massive finanzielle Belastungen der Versicherten men vorgeschlagen werden, die alle Beteiligten Reform führen, die insbesondere die Versicherten ligend belastet. 1 Vgl. „Management Summary Erster Bericht der Finanzkommission sundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/Management_Summary__Erster_Bericht_der_Finanzkommission_Gesundheit_.pdf 30.03.2026. Eingegangen: 22.04.2026 / Ausgegeben: 22.04.2026 der Finanzkommission Gesundheit, zu stabilisieren hat ihre Empfehlungen zur Sicherung Krankenversicherung (GKV) am 66 konkreten Vorschlägen für Einsparmaß-(zum Beispiel für Alkohol oder zuckerhaltige Finanzierung von Gesundheitskosten von zur Erhöhung der Zuzahlung pro Medikader 66 Vorschläge der Expertenkommission für ihr Handeln sowohl auf Zeitplan ab? Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Anfrage wie folgt: Warken eingesetzten Finanz-2026 vor. Die Bundesgesundheitsministerin mitgeteilt, dass sie am 29. April 2026 einen will, der etwa dreiviertel der von der Fiumsetzen soll. Ob und wenn ja, welche finden, ist auch angesichts der intensiven unklar. Eine detaillierte Positionierung Zeitpunkt nicht möglich. festhalten, dass es dringend Maßnahmen Krankenversicherung braucht, um weitere zu vermeiden. Dass dazu Maßnahadressiert, kann zu einer ausgewogenen nicht über Gebühr und sozial benachtei-Gesundheit“, in: https://www.bundesge-(30.03.2026), abgerufen am Es wird darüber hinaus auf die Antwort auf die - 2 mündliche Anfrage 421 verwiesen. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 423 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Defizite in den Kreisen/kreisfreien Städten dienst Das Oberverwaltungsgericht hat geurteilt: Die zahlen. Die Landkreise und kreisfreien Städte tungsdienst sitzen zu bleiben. Im März-Plenum Frage nach den genauen Kosten: „Erst nach einer rechtlichen Bewertung wird der Wert durch tungsdienstes konkreter prognostiziert werden liegt seit einigen Wochen vor. Ich frage die Landesregierung: Welche Defizite ger des bodengebundenen Rettungsdienstes Kenntnis zu verzeichnen haben (bitte nach Landkreisen seln sowie Gesamtsumme angeben)? Namens der Landesregierung beantwortet der gesellschaftlichen Zusammenhalt die Mündliche In der Antwort auf die mündliche Anfrage 401 tung der Auswirkungen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts 28. Januar 2026 im Rahmen des Normenkontrollverfahrens bühren die schriftlichen Urteilsgründe erforderlich März 2026 veröffentlicht worden. Darüber hinaus wurde bereits in der Antwort auf im Ergebnis des Termins, der am 10. Dezember lige Gesundheitsministerin alle Landrätinnen Oberbürgermeister, Vertreter der Kommunalen tenträger eingeladen hatte, unter anderem verabredet zur Umsetzung des oben genannten Urteils unter 2026 vereinbart wurde. Dieser war ursprünglich gen die schriftlichen Urteilsgründe bis zu diesem Gleichwohl fand am 24. März 2026 ein Spitzengespräch dienstes am auf Einladung des Ministers für Arbeit, lichen Zusammenhalt, René Wilke, mit Vertreterinnen kreisfreien Städte, der kommunalen Spitzenverbände statt. Eingegangen: 22.04.2026 / Ausgegeben: 22.04.2026 wegen des jüngsten Urteils zum Rettungs-Krankenkassen müssen keine Fehlfahrten befürchten, auf Millionen Euro für ihren Retantwortete der Gesundheitsminister auf die Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe und die Träger des bodengebundenen Retkönnen.“ Die schriftliche Urteilsbegründung im Sinne der Vorbemerkung werden die Trävoraussichtlich bis Ende 2026 nach ihrer und kreisfreien Städten aufschlüs-Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Anfrage wie folgt: wurde dargelegt, dass für die weitere Bewer-Berlin-Brandenburg vom zum Thema Rettungsdienstgesind. Zwischenzeitlich sind diese Ende die mündliche Anfrage 329 mitgeteilt, dass 2025 stattgefunden hat, zu dem die dama- und Landräte, die Oberbürgermeisterin und Spitzenverbände sowie Vertreter der Koswurde, dass ein gemeinsamer Termin Steuerung des Ministeriums im 1. Quartil am 25. März 2026 vorgesehen. Jedoch la-Zeitpunkt nicht vor. zur Finanzierung des Rettungs-Soziales, Gesundheit und gesellschaft- und Vertreter der Landkreise und und der gesetzlichen Krankenkassen Aktuell werden die schriftlichen Urteilsgründe Rettungsdienstes, den Kostenträgern, den kommunalen ausgewertet und beurteilt. Entsprechend der Verabredungen des Termins, hat, gilt es nun, dass sich die Träger des bodengebundenen Spitzenverbände und der gesetzlichen Krankenkassen ziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt nach Vorliegen und Bewertung der schriftlichen können die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes Urteils ergebenen Defizite bemessen. - 2 von Seiten der Träger des bodengebundenen Spitzenverbänden sowie dem Land der am 10. Dezember 2025 stattgefunden Rettungsdienstes, kommunalen sowie das Ministerium für Arbeit, Sozur Umsetzung des OVG-Urteils Urteilsgründe verständigen. Erst danach die sich in Konsequenz des -

Alle Reden von Rainer Genilke Protokoll ↗