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62. Sitzung (WP7)

15.12.2022 · 222 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (54)Die Linke (37)CDU (30)SPD (22)GRÜNE (22)

Dr. Matthias Rößler

Meine sehr verehrten Daschen Landtag. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Mertsching, Herr Gemkow, Frau Firmenich, Herr Nowak, Herr Keil und Herr Hahn. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 3 bis 7 und 10 bis 12 festgelegt: CDU 120 Minuten, AfD 88 Minuten, DIE LINKE 56 Minuten, BÜNDISGRÜNE 48 Minuten, Tagesordnungspunkt Wahl von zwei stimmberechtigten stimmberechtigten Mitgliedes für gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. Drucksache 7/11464, Drucksache 7/11478, Hintergrund dieser Wahl ist das Ausscheiden der Mitglieder der AfD-Fraktion Torsten Gahler und Dr. Rolf Weigand aus dem Jugendhilfeausschuss im Juni 2022. Ebenfalls aus dem Landesjugendhilfeausschuss ausgeschieden ist das auf Vorschlag der SPD-Fraktion gewählte stellvertretende stimmberechtigte Mitglied Philipp Schäfer. Herr Schäfer hat mir dies mit dem Schreiben vom 1. Dezember 2022 mitgeteilt. Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 des Landesjugendhilfegesetzes hat der Sächsische Landtag bei Ausscheiden aus dem Landesjugendhilfeausschuss für die verbleibende Amtsperiode ein Ersatzmitglied zu wählen. Ihnen liegt dazu in der Drucksache 7/11478 ein Wahlvorschlag der AfD-Fraktion für zwei stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses vor. Zur Wahl vorgeschlagen sind die Abgeordneten Carsten Hütter und Martina Jost. Zudem liegt Ihnen der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD in der Drucksache 7/11464 zur Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieds vor. Vorgeschlagen zur Wahl ist Frau Abg. Juliane Pfeil. Meine Damen und Herren, die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand der Abstimmung durch Handzeichen widerspricht. – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, es hat keinen Widerspruch gegeben und wir können nun durch Handzeichen wählen. Wir kommen zur Wahl: Wer dafür ist, Herrn Hütter als stimmberechtigtes Mitglied in den Landesjugendhilfeausschuss SPD 40 Minuten und Staatsregierung 80 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten würde 8 Minuten betragen. Beide haben sich jedoch für heute entschuldigt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tabestätigt. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Mitgliedern und eines stellvertretenden den Landesjugendhilfeausschuss 4 des Landesjugendhilfegesetzes Wahlvorschlag der Fraktion SPD Wahlvorschlag der Fraktion AfD zu wählen, bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist Herr Hütter als stimmberechtigtes Mitglied für den Landesjugendhilfeausschuss gewählt. (Beifall bei der AfD) Ich frage nun Sie, Herr Hütter, ob Sie die Wahl annehmen?

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Dr. Matthias Rößler

Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl. Wir kommen zur nächsten Wahl: Wer dafür ist, Frau Jost als stimmberechtigtes Mitglied in den Landesjugendhilfeausschuss zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. (Zuruf von der AfD: Das ist frauenfeindlich!) Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist Frau Jost als stimmberechtigtes Mitglied für den Landesjugendhilfeausschuss gewählt und ich frage Sie, Frau Jost, ob Sie die Wahl annehmen.

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Dr. Matthias Rößler

Ich beglückwünsche Sie zur Wahl. Wir kommen zur nächsten Wahl. Wer dafür ist, Frau Pfeil als stellvertretendes, stimmberechtigtes Mitglied in den Landesjugendhilfeausschuss zu wählen, bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist Frau Pfeil als stellvertretendes, stimmberechtigtes Mitglied für den Landesjugendhilfeausschuss einstimmig gewählt, und ich frage Sie, Frau Pfeil, ob Sie die Wahl annehmen.

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Juliane Pfeil SPD

Ja. Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Gemeinsam Beteiligung von Kindern und Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: Sächsische entwickeln – Tradition und Mobilität und Strukturentwicklung Antrag der Fraktion Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 38 Minuten, AfD 28 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE Erste Aktuelle Gemeinsam die Zukunft gestalten von Kindern und Jugendlichen Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die SPD-Fraktion das Wort, und das Wort ergreift Frau Kollegin Pfeil.

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Juliane Pfeil SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kindheit und Jugend sind die prägenden Lebensphasen eines Menschen, in denen sich Menschen entwickeln, sich selber kennenlernen, ihre Rolle in der Gemeinschaft suchen und ihren inneren Kompass finden. Aufgabe des Staates ist es, Strukturen zu schaffen, um sie auf diesem Weg zu unterstützen. Kinder und Jugendliche brauchen Freiräume, in denen sie sich entfalten und ausprobieren können, sowie Möglichkeiten, sich in die Gesellschaft einzubringen und ihren Lebensraum mitzugestalten. Die Schaffung guter Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Aufwachsen ist eine kontinuierliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es tragen viele verschiedene Akteure in dieser Perspektive zum Gelingen bei: von der Kita über die Schule, den Ausbildungsbetrieb, die Jugendhilfe, die Politik, die Zivilgesellschaft, die Verwaltung, die Wissenschaft, die Kultur bis hin zum Sport. Die Bedürfnisse und Belange junger Menschen müssen bei allen Gestaltungsprozessen unserer Gesellschaft berück-

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Dr. Matthias Rößler

Herzlichen Glückwunsch! (Beifall des ganzen Hauses) Wir sind am Ende des ersten Tagesordnungspunktes angekommen. Ich rufe auf Stunde die Zukunft gestalten – Teilhabe und Jugendlichen in den Fokus rücken Fraktion SPD Bahntradition zukunftsweisend Innovation als Antrieb für nachhaltige im Freistaat nutzen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19 Minuten, SPD 17 Minuten und Staatsregierung zweimal 10 Minuten, wenn gewünscht. Ich rufe auf Debatte – Teilhabe und Beteiligung in den Fokus rücken Fraktion SPD sichtigt, mitgedacht und bestenfalls selbst eingebracht werden. Eine neue Studie des Sozialministeriums mit dem Titel „Wie ticken junge Menschen in Sachsen?“ verdeutlicht, dass es in Sachsen eine sehr vielfältige junge Generation gibt, die einen größtenteils positiven und zuversichtlichen Blick auf die Zukunft hat und die sich auf unterschiedlichen Ebenen einbringt. Sie stehen für ihren Freundeskreis ein, sie schlichten Differenzen, sie diskutieren über aktuelle gesellschaftliche und politische Entwicklungen. Aber das Gefühl, in ihrer Umgebung bei wichtigen Themen eine Veränderung bewirken zu können, fehlt; denn gerade einmal ein Drittel hat dieses Gefühl. Hier sehen wir – deshalb heute die Aktuelle Debatte – einen Nachholbedarf als Politik und als Gesellschaft; denn ein gering ausgeprägtes politisches Interesse sowie mangelndes Vertrauen in die Staatsregierung und das Landesparlament können uns nicht unberührt lassen. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, sich bei allen Fragen, die sie betreffen, zu beteiligen, und an gesellschaftlichen und politischen Entscheidungsprozessen mitzuwirken. So haben wir als SPD sowohl im Bund als auch im Land, und ebenso alle anderen, dafür Sorge zu tragen, dass diese Rahmenbedingungen geschaffen und kontinuierlich verbessert werden. Noch zu oft hängt die Teilhabe – das wissen wir alle – vom Geldbeutel der Eltern ab. Deshalb ist es gut, dass sich der Bund darauf geeinigt hat, die Kindergrundsicherung und das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit des Bundes einzuführen. Damit wurden im Jahr 2023 gezielt Initiativen gefördert, die Kinder und Jugendliche einbeziehen sollen. Das sind die richtigen Wege. Auch wir auf Landesebene tun einiges. Ich möchte beispielhaft die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung nennen, die als Anlaufstelle und Unterstützung im Bereich der Partizipation eingerichtet wurde. Beim Stichwort Beteiligung wird sehr oft – das wissen wir, gerade, wenn wir mit Schülerinnen und Schülern sprechen –, als Erstes die Idee geäußert: Wir beteiligen uns in der Schule. Das ist ein ganz wichtiges Instrument. In der letzten Schulgesetznovelle haben wir uns dafür stark gemacht, dass als weiteres Instrument Klassenräte gebildet werden können, um Kinder und Jugendliche in der Schule weiter zu beteiligen. Hier hat das SMK leider noch eine kleine Aufgabe; denn der Klassenrat muss in die Schülermitwirkungsverordnung aufgenommen werden. Am Montag werden wir hoffentlich 10 000 Euro mehr für den Landesschülerrat beschließen; denn auch das ist ein Gremium, das aktiv mitgestalten kann. Beteiligung ist aber mehr als Schülermitwirkung. Das wissen wir. Sachsen ist eines der wenigen Bundesländer, das eine Verpflichtung zur Beteiligung auf kommunaler Ebene festgeschrieben hat. Demnach sollen Gemeinden und Landkreise bei Planungen und Vorhaben, die Interessen von Kindern und Jugendlichen, in angemessener Weise berücksichtigen und hierfür geeignete Verfahren entwickeln. Dieser Grundgedanke ist sehr wichtig. Wir wissen, dass wir alle daran mitzuwirken haben, dass er vor Ort gelebt wird und dass Kinder und Jugendliche in unseren Kommunen, unseren Stadt- und Gemeinderäten, aber auch in den Kreistagen aktiv beteiligt werden müssen. Es gibt verschiedenste Formen der Beteiligung, etwa Jugendparlamente. Davon haben wir in Sachsen 27. Damit sind wir auf Platz 8 im Bundesranking. Ich denke, auch da ist noch deutlich Luft nach oben. Auch das Förderprogramm soziale Orte möchte ich beispielhaft nennen; denn das ist ein Programm, das die aktive Beteiligung aller Generationen fördert. Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche in die Planungen einbezogen werden; denn am Ende soll ein Begegnungsraum für alle entstehen. Am Montag werden wir hoffentlich den Sozialhaushalt beschließen, und er enthält sehr viel, was wir für Kinder und Jugendliche tun. Beispielhaft möchte ich die Verstetigung der Jugendpauschale und den Ausbau der Schulsozialarbeit nennen – Dinge, die wir als Land aktiv angehen, um die Teilhabe junger Menschen zu stärken. Ich glaube, wir können immer noch einen Schritt weitergehen, und es ist kein Geheimnis, dass wir uns als SPD-Fraktion stark dafür einsetzen, Kinderrechte endlich in die Landesverfassung aufzunehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, irgendwann müssen wir auch über die Absenkung des Wahlalters sprechen; denn auch das ist eine aktive Beteiligung junger Menschen. Hier haben wir noch deutlichen Nachholbedarf. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Die erste Aktuelle Debatte wurde von Frau Kollegin Pfeil eröffnet. Als Nächstes spricht die CDU-Fraktion, und das Wort ergreift Herr Kollege Dierks.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist seit Jahrhunderten das Privileg der Älteren, über die Jugend von heute zu sprechen und immer davon auszugehen, dass die nächste junge Generation erheblich fauler, weniger interessiert, weniger leistungsbereit und überhaupt viel schlechter ist als die vorhergehende. Aber ich denke, das ist ein Trugschluss. Wir haben im Freistaat Sachsen eine tolle junge Generation, und die von Frau Pfeil angesprochene Studie des Sozialministeriums zeigt, dass junge Menschen insbesondere in ihrem privaten Umfeld sehr intensiv ihr Miteinander gestalten, die Gesellschaft gestalten, Streitigkeiten schlichten und im klassischen Sinne ein gutes Leben hier im Freistaat führen, eine Familie gründen und ein möglichst schönes Zuhause haben wollen. Aber wir sehen auch, dass es Nachholbedarf gibt, vor allen Dingen im Bereich des politischen Interesses und der Frage, ob junge Menschen den Eindruck haben, dass sie ganz unmittelbar Einfluss auf Entscheidungen von Politik und Institutionen haben. Das ist sicherlich in der Corona-Pandemie noch einmal deutlich zutage getreten, als sich der Eindruck junger Menschen verstärkte, sie hätten einen nur unwesentlichen Einfluss auf das, was im Land passiert. Das ist ein Punkt, den wir als Landespolitik, als regierungstragende Fraktionen ganz besonders in den Fokus nehmen müssen. Wir haben in den letzten Jahren festgestellt, dass es vor allen Dingen niedrigschwellige Angebote sind, die zum Erfolg führen. Juliane Pfeil hat die Jugendparlamente angesprochen. Ich bin froh über jedes Jugendparlament, das wir in der Fläche haben, aber ich glaube, dass sich die Beteiligung junger Menschen nicht an diesem Ideal von parlamentarischen Strukturen orientieren muss. Das Gefühl von Selbstwirksamkeit, das Gefühl, Gesellschaft und Politik und vor allem das eigene lokale Umfeld gestalten zu können, begründet sich eben nicht zu allererst in Jugendparlamenten, sondern kann ganz unterschiedliche Beteiligungsformen haben. Deshalb bin ich froh, dass wir seit Jahren die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung im Freistaat Sachsen fördern, die regional spezifisch als Partner für Träger öffentlicher und freier Natur, aber auch für Stadtverwaltungen und insbesondere für junge Menschen da ist, die Möglichkeiten aufzeigt, das eigene Umfeld mitzugestalten; sei es die Gestaltung eines Jugendklubs, sei es die Gestaltung von Kindertagesstätten und Schulen, um dort junge Menschen in konkret spürbare Entscheidungen einzubeziehen. Ich denke, es ist das Entscheidende, wenn wir über die Beteiligung junger Menschen sprechen, diesen demokratischen Prozess, das Finden von Kompromissen erfahrbar zu machen, auch erfahrbar zu machen, dass man sich nicht immer zwischen null und eins irgendwie absolut durchsetzt, sondern dass die Wahrheit oft in der Mitte liegt. Dafür sind diese Strukturen entscheidend. Ich bin auch froh, dass wir ein Projekt ins Werk gesetzt haben, das sich ganz gezielt an die Strukturwandelregion in der Lausitz richtet. Dort wird in den nächsten Jahren ein enormer Wandlungsprozess gestaltet, ein Wandlungsprozess, der nicht vor allen Dingen diejenigen betrifft, die jetzt im Erwerbsleben sind, sondern insbesondere eine junge Generation, die in zehn, 15 oder 20 Jahren dort zu Hause sein will und auch dort zu Hause sein soll. Deshalb ist es richtig, dass wir als Landespolitik diese niedrigschwelligen Strukturen stärken, damit sich junge Menschen auf den Weg machen, und dass wir sie im besten Sinne zu Mittätern machen, wenn es um die Gestaltung der Zukunft geht, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Es geht darum, die Grundlagen eines demokratischen Miteinanders zu vermitteln. Es geht nicht darum, parteipolitisches Denken zu fördern, sondern darum, die Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaft, Meinungspluralität, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte als Grundlage eines jeden demokratischen und politischen Diskurses zu verankern und jungen Menschen im besten Sinne die Möglichkeit zu geben, mündige Teilnehmer und Teilhaber an unserem gesellschaftlichen Prozess und unserer gesellschaftlichen Debatte zu sein. Das ist die zentrale Aufgabe von politischer Bildung, und sie ist die Grundlage für jede Form von Teilhabe, aber auch Beteiligung junger Menschen. Es ist ebenfalls wichtig, Grenzen zu setzen. Es ist wichtig, deutlich zu machen, dass wir in einem sehr großen Spektrum Meinungen diskutieren, aber es ist auch wichtig, zu sagen, dass menschenfeindliche und demokratiefeindliche Auffassungen, dass Extremismus im Diskurs unseres Landes und in Fragen von Jugendbeteiligungen keinen Platz haben dürfen, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Da meine Redezeit jetzt zu Ende ist, werde ich Weiteres in einer zweiten Runde ausführen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Für die CDU-Fraktion haben wir gerade Herrn Kollegen Dierks gehört. Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Herr Kollege Keller. – Oh, Entschuldigung, Herr Ulbrich, das war die falsche Rednerliste. Es spricht Herr Kollege Ulbrich.

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Roland Ulbrich AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Thema der SPD kann ich aus leidvoller Erfahrung einiges beisteuern. Unter dem Begriff „Jugendteilhabe“ (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) kann man sich alles und nichts vorstellen. Da das Thema aber von den Sozialdemokraten kommt, liegt auf der Hand, worauf es hinausläuft, nämlich auf ideologisch geprägte Vorfeldorganisationen von und für links, die sich möglichst über den gesamten Freistaat hinziehen sollen. Genau so etwas haben wir bereits in meiner Heimatstadt Leipzig seit 2011. Ein sogenanntes Jugendparlament, das angeblich die Interessen aller Jugendlichen von 14 bis 21 Jahren vertreten soll. Es bezeichnet sich selbst als überparteilich. Agiert wird aber in erster Linie linksextrem, (Zurufe von den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) und das hat sich zum dauerhaften Ärgernis entwickelt. Deshalb läuft im Stadtrat in Leipzig gerade ein Antrag der AfD-Fraktion, dieses Konstrukt abzuschaffen. (Beifall bei der AfD – Zurufe des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und des Staatsministers Christian Piwarz) Traditionell reichen diese politischen Vorfeldorganisationen bis in die Zeit der DDR zurück, was man heute nicht mehr so gerne hört. Tatsächlich handelt es sich um eine staatlich – also mit Steuergeld geförderte – Gruppierung, die ganz offiziell im Rathaus tagt, dort eine Geschäftsstelle unterhält (Sabine Friedel, SPD: Wie der Sächsische Landtag auch!) und sich um alles Mögliche kümmert, was sicher nicht mit genuinen Interessen Jugendlicher zu tun hat. Da geht es um öffentliche Pissoirs, um Grünstreifen, um das Hissen der Regenbogenflagge, (Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) um Werbung für den Christopher Street Day. Und selbstverständlich positioniert man sich gegen Rassismus, Sexismus, Homophobie (Zuruf von den LINKEN) und alles, was in den Augen der woken Gesinnungsgemeinde sonst noch als Diskriminierung angesehen werden kann. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Jörg Urban, AfD – Alexander Dierks, CDU, steht am Mikrofon.) Stellen wir uns vor, die AfD hätte plötzlich eine Mehrheit im Jugendparlament. Es würde vermutlich abgeschafft werden.

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Alexander Dierks CDU

Herr Kollege Ulbrich, vielleicht können Sie kurz erklären, was grundsätzlich gegen das Debattieren über das Aufstellen von öffentlichen Toiletten spricht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja, vor allem bei jungen Leuten; die müssen vielleicht auch manchmal pullern! – Heiterkeit bei allen Fraktionen –

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Roland Ulbrich AfD

Ja, da habe ich nun Antworten. Es ging mir um die Darstellung von spezifischen Jugendproblemen. Ich habe in der Tat bei unkontrolliertem Harndrang mehr an den Seniorenbeirat gedacht und weniger an junge Leute. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Sören Voigt, CDU, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich setze fort. Was das Jugendparlament einbringt, sind meist sinnlose, vor allem linksgrüne Themen, mit denen sich der Stadtrat dann beschäftigen muss. Interessanterweise ist im Stadtrat nur der Jugendbeirat antragsberechtigt, und dessen Mitglieder müssen so abstimmen, wie das Jugendparlament es vorgegeben hat. Es handelt sich also um ein imperatives Mandat. So steht es auch in der Satzung – und das, obwohl das Jugendparlament von sich behauptet, nach demokratischen Grundsätzen zu handeln. Ich weiß nicht, wie Sie das sehen. Aber für mich ist ein imperatives Mandat zutiefst undemokratisch; denn Abgeordnete oder auch Mitglieder in derartigen Gremien müssen in ihrem Abstimmungsverhalten unabhängig sein. (Beifall bei der AfD) Was ebenfalls gegen ein Jugendparlament spricht: In der Vergangenheit lag die Wahlbeteiligung bei gerade mal 7 %. Da drängt sich die Frage auf: Wissen die Jugendlichen im Land überhaupt, dass es eine angebliche Vertretung ihrer Belange gibt und wann und wo diese Wahlen stattfinden? Das Interesse unter den 14- bis 21-Jährigen, die wahlberechtigt sind, scheint doch eher geringfügig zu sein. Natürlich ist politisches Interesse bei Jugendlichen zu begrüßen und zu unterstützen. Allerdings setze ich hier eher auf Schülerverbindungen, die aus Eigeninitiative entstehen, privat organisiert sind (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha! – Zurufe der Abg. Anna Gorskih, DIE LINKE, und Albrecht Pallas, SPD) und nicht staatlich mit Steuerzahlergeld gepampert werden. In Chemnitz bildete sich übrigens vor Jahren so eine Schülerverbindung. Anstandshalber stellten sich die jungen Menschen bei der Schuldirektorin vor, um ihr Projekt vorzustellen. Und was machte diese Dame – ganz nach DDRManier? Sie informierte Polizei und Verfassungsschutz. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Schülerverbindungen sollten unsere Unterstützung erfahren. Was wir im Freistaat dagegen überhaupt nicht brauchen, sind weitere linke Vorfeldorganisationen. (Beifall bei der AfD) Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dr. Matthias Rößler

Wir hörten gerade Kollegen Ulbrich. Er sprach für die AfD-Fraktion. Jetzt kommt die Fraktion DIE LINKE zum Zug, und es spricht zu uns Frau Kollegin Gorskih.

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Anna Gorskih Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Teilhabe und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Fokus rücken, gemeinsam Zukunft gestalten – das hört sich eigentlich ganz gut an. Aber fragt man Kinder und Jugendliche selbst, so sehen sie das ein wenig anders. Die letzte Woche veröffentlichte Studie wurde heute ja schon angesprochen. Sie verdeutlicht das, was die JuCo-Studien in den vergangenen zwei Jahren bereits gezeigt haben: Kinder und Jugendliche fühlen sich, insbesondere im Kontext der Corona-Pandemie, von der Politik nicht ernst genommen. Viele von ihnen denken auch, dass sie von der Politik nicht ausreichend finanzielle Unterstützung bekommen haben. Ich habe bei dieser Debatte ein bisschen ein Déjà-vu. Ich könnte mich an dieser Stelle auch selbst zitieren, als ich vor anderthalb Jahren hier vorn stand und sagte: Die Politik muss die Interessen von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen. Sie muss ihre Perspektiven bei allen politischen Entscheidungen zur Pandemiebekämpfung gleichberechtigt mit den anderen Perspektiven in die Abwägung einbeziehen. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. Tobias Keller, AfD) Vor zwei Jahren, also auf der Höhe der Corona-Pandemie, hat die Linksfraktion auch genau aus diesem Grund per Antrag einen Krisenstab Kinder- und Jugendhilfe gefordert, der genau das zur Aufgabe haben sollte: die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Erarbeitung von Pandemiemaßnahmen, sowie an Exitwegen aus der Pandemie usw. zu ermöglichen und sie dabei zu stärken. Vor einem Jahr hat die Linksfraktion die Ausschreibung von Corona-Stipendien gefordert, um insbesondere jungen Menschen, die noch keinen Anschluss ans Berufsleben gefunden haben, eine neue Perspektive zu bieten, und sie zu finanzieren, wenn sie sich in sozialen Projekten engagieren, zum Beispiel zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die Idee der Corona-Stipendien ist übrigens auch kein linkes Hirngespinst, sondern wurde zuerst von renommierten Sozialwissenschaftlern in den Fachdiskurs eingebracht, nachdem die ersten Studien gezeigt haben, wie sehr sich junge Menschen von der Politik im Stich gelassen fühlen mit Blick auf ihre finanzielle Lage, auf ihre beruflichen sowie auf ihre Zukunftsperspektiven. Sie alle haben unsere Anträge abgelehnt. Ja, und nun bekommen Sie von der Jugend in Sachsen dieses niederschmetternde Zeugnis erstellt. 71 % der Jugendlichen sind nicht der Meinung, dass sie in der Pandemie ausreichend finanzielle Unterstützung bekommen haben, und 80 % der Befragten fühlen sich von der Politik in Sachsen nicht erst genommen. 80 % – na, herzlichen Glückwunsch! Eine ganze Generation fühlt sich ins Abseits gestellt, abgehängt und bekommt von der Politik die Ansage vermittelt: Eure Interessen zählen hier nicht. Das schafft so richtig Vertrauen in die Politik und macht auch so richtig Bock auf die Demokratie. Apropos Demokratie: Es ist eine Binsenweisheit, dass Kinder und Jugendliche Demokratie nicht dadurch begreifen und lernen, dass sie die Anzahl aller Landtagsabgeordneten oder die Namen aller Minister(innen) auswendig lernen, sondern durch echte Mitbestimmung in echten Beteiligungsverfahren, wodurch sie wirklich Entscheidungen treffen und damit auch Selbstwirksamkeit erfahren können. Es braucht wirksame Beteiligung auf allen Ebenen – in Kitas, in Schulen, in Ausbildungsbetrieben, in der Jugendhilfe, im Jugendhaus. Wenn aber ein weiterer Befund dieser jüngst veröffentlichten Studie zeigt, dass die wenigsten Kinder und Jugendlichen in Sachsen – ein Drittel – das Gefühl haben, in ihrer direkten Umgebung und bei wichtigen Themen Veränderungen bewirken zu können, dann ist das Gift für die Demokratie! Das muss aufrütteln, das muss zur schnellen Nachbesserung auf allen Ebenen, auf Landesund auf kommunaler Ebene führen. Sie werden jetzt sagen – das haben Sie vorher auch schon gesagt –: Sachsen fördert aber schon ganz viele tolle Beteiligungsprojekte. – Das stimmt in Teilen, es gibt auch gute Beteiligungsprojekte. Doch erstens muss man weg von der kurzfristen Förderung und hin zur langfristen Absicherung von Strukturen und von Personal, und zweitens muss man Teilhabe und Beteiligung an Gesellschaft auch ermöglichen. Wenn man aber von Beispielen in Sachsen hört, dass zum Beispiel die Einrichtung von Jugendparlamenten durch kommunale Gremien, durch Stadträte verunmöglicht oder blockiert wird, weil deren Einrichtung beispielsweise ins Unendliche hinausgezögert wird, oder wenn zum Beispiel an der Jugendarbeit gekürzt werden soll, dann ist das keine Ermöglichung von Beteiligung und Teilhabe. Außerdem gehört dazu, dass Jugendengagement und Jugendbeteiligung in der Breite der Gesellschaft wertgeschätzt werden. Diesen Sommer saß ich in einer sehr spannenden Podiumsveranstaltung, organisiert von der Sächsischen Jugendstiftung, mit sehr vielen engagierten jungen Menschen zusammen. Eine Teilnehmerin fragte sinngemäß: Warum bekommt eine Leistungssportlerin sofort eine Schulfreistellung, wenn Sie zu einem Wettkampf fährt? Wenn ich mich bei einer Jugendkonferenz oder einem Jugendparlament einbringen möchte, muss ich für diese Freistellung kämpfen und bekomme sie teilweise trotzdem nicht. Zählt denn eine Teilnahme an einem Sportwettbewerb so viel mehr als die Mitbestimmung Jugendlicher? Das lasse ich hier mal als rhetorische Frage im Raum stehen. Zum Thema Jugendarbeit dann in der nächsten Runde ausführlicher. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Gerade hatte Frau Kollegin Gorskih das Wort. Sie sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun kommt Frau Kuhfuß hier vorn am Rednerpult zum Zuge. Sie spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Kinder, Jugendliche und junggebliebene Gäste! Stellen Sie sich mal vor: In Sachsen gibt es viele kleine Think Tanks, die sich organisieren und für ihre Probleme nach Lösungen suchen. In dem einen Dorf ist es der Sportplatz, im Stadtteil 20 Kilometer weiter ist es die schlecht getaktete ÖPNV-Anbindung oder vielleicht der Wunsch nach einer Quartiersküche, in der die Kindergartenkinder, die Schulkinder, die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, Seniorinnen und Senioren, Menschen in Elternzeit gemeinsam regionales Essen verzehren können, oder 7 Meilen weiter sind es junge Männer und Frauen, die wieder eine Feuerwehr in ihrem Dort etablieren wollen und sich mit den alten Feuerwehrlern zusammentun, um dies zu tun. Es gibt überall Zellen von Menschen, die etwas gemeinsam bewegen, weil sie gelernt haben, dass es Sinn macht, seine Ideen zu verfolgen, weil sie in der Lage sind, für ihre Ziele zu werben, weil sie es gelernt haben, Kompromisse auszuhandeln und weil es Orte gibt, an denen diese Prozesse unterstützt werden. Mir gefällt diese Bild von Sachsen, wo Menschen gemeinsam Probleme lösen, wo sie ihre Kompetenzen einsetzen und ihre Welt in die Hand nehmen. Was braucht es dazu? – Ganz einfach: Es braucht Selbstwirksamkeitserfahrungen. Wie schafft man die? – Durch Beteiligung, durch echte Teilhabe. Die Beteiligung und die Teilhabe, gerade von Kindern und Jugendlichen, ist dabei kein Selbstzweck, sondern er ist eine wissenschaftlich bewiesene Methode, um eine Gesellschaft handlungsfähiger und resilienter zu machen. Wenn Menschen die Erfahrung machen: Auf mich kommt es an, ich kann mitbestimmen, ich bin Teil der Lösung, ich möchte Verantwortung übernehmen, ich bin mündig, dann sammeln sie Erfahrungen, die wir in dieser Gesellschaft dringend brauchen, um unsere großen und unsere kleinen Probleme zu lösen. Sie werden auch zufriedener, weil sie Teil der Lösung sind, statt immer nur das Problem zu bewundern und zu beschreiben. Wie schaffen wir das nun? – Indem wir damit anfangen, Kinder und Jugendliche ernsthaft zu beteiligen, und zwar dort, wo sie den Tag verbringen, dort, wo sie leben und dort, wo sie es auch wollen. Einiges läuft in diesem Prozess schon ganz gut. Man kann zum Beispiel beobachten, dass es uns kommunalpolitisch immer besser gelingt, das Thema auf die Agenda zu setzen. Bei meiner letzten Sommertour ist mir nicht nur ein Gemeinderat begegnet, der gesagt hat: Es gelingt, Kinder und Jugendliche hierbei einzubinden. Das ist ein Standortvorteil für mein Dorf, weil hier Innovation produziert wird. Es ist vielleicht meine Chance, um die Abwanderung der Generation 16 plus zu stoppen. Was auch sehr gut in Sachsen gelingt ist, dass wir mehrere starke Unterstützer haben, zum Beispiel die Kinder- und Jugendbeteiligungsstelle des Kinder- und Jugendrings Sachsen oder auch das, was die deutsche Kinder- und Jugendstiftung macht, das, was in den Partnerschaften für Demokratie läuft. Dort sind hochprofessionelle Schätze entstanden, auf die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Stadträte und Abgeordnete, also Mandatsträger, zurückgreifen können, wenn sie sagen: Ja ich habe Lust, so etwas zu installieren. Was aber nicht gut läuft – darauf müssen wir auch schauen –, das sind die fragilen Orte für junge Menschen als Garanten für Beteiligung und Teilhabe. Wir bauen seit drei Jahrzehnten in Sachsen genau diese Orte aus Pappmaschee, die sich bei jedem Sturm auflösen, wo Mitarbeiter, egal ob ehrenamtlich oder hauptamtlich, wegrennen, wo junge Menschen keine Lust mehr haben sich wirklich langfristig zu binden. Was außerdem in Sachsen nicht gut läuft, ist, dass das ehrenamtliche Engagement unserer jungen Menschen nicht abgeholt wird. Ich zitiere gern noch einmal die Studie „Wie ticken unsere jungen Menschen in Sachsen?“ Dort wird deutlich, dass sich nur 15 % der jungen Sächsinnen überhaupt nicht ehrenamtlich engagieren. Das heißt im Umkehrschluss: 85 % tun es. Es heißt aber auch in dieser Studie, dass über 30 % der jungen Menschen mit den Orten der Freizeitgestaltung in Sachsen total unzufrieden sind. Nur 6 % suchen regelmäßig ein Jugendhaus auf oder nehmen an einer Ferienfreizeit teil. Sie tun das deshalb sehr oft nicht, weil diese Orte schier nicht vorhanden und überhaupt nicht erreichbar sind, insbesondere im ländlichen Raum. Schlussfolgernd müssen wir Folgendes feststellen: Wenn wir eine Gesellschaft und vielleicht auch eine neue, jüngere Generation wollen, die das Handwerkszeug von Mitbestimmung, von Verantwortungsübernahme, von Handlungskompetenz bekommt, dann müssen wir diese Orte und Strukturen stärken. Wir müssen sie sturmfest aufstellen. Mit Blick nach Chemnitz – das sei mir als Chemnitzerin erlaubt – oder auch in die ländlicheren Regionen haben wir diesbezüglich eine Menge zu tun. Der Wert von Mitbestimmung, von Teilhabe junger Menschen muss noch deutlicher hervorgehoben werden, weil wir ihn oft übersehen. Junge Menschen gibt es oft gar nicht mehr so viele, weil die Demografie das so macht. Junge Menschen sind oft auch nicht so gut vernetzt. Junge Menschen sind manchmal auch ein wenig plan- und orientierungslos. Das ist okay, das dürfen sie. Aber junge Menschen sind unsere Zukunft. Klar ist ihre Entscheidung, am Ort zu bleiben, –

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

– mit ihrer Leidenschaft Aufgaben zu übernehmen, häufig viel entscheidender als die nächste Vorlage in der Stadtratsversammlung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Mit Frau Kollegin Kuhfuß sind wir am Ende der ersten Rederunde angekommen. – Frau Kollegin Kuhfuß, ich darf Sie noch einmal auf unsere Geschäftsordnung hinweisen, die Sie mitbeschlossen haben. Dort können Sie im § 88 Abs. 3 entnehmen, dass die Rednerinnen und Redner ihre Ausführungen ausschließlich an den Landtag richten. Die Tribüne darf also nicht angesprochen werden. – Wir kommen jetzt zur nächsten Rederunde. Wir beginnen mit der einbringenden Fraktion, der SPD, und wiederum ergreift Frau Kollegin Pfeil das Wort für die SPD-Fraktion.

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Juliane Pfeil SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sicherlich muss man an dieser Stelle – nur ganz kurz – noch einmal auf den Kollegen Ulbrich reagieren; denn ich denke, diese Geringschätzung dessen, was junge Menschen in Leipzig dort machen und wie sie sich engagieren, zeugt schon davon, wie wenig man überhaupt eine selbstbestimmte Generation nach sich kommen sehen möchte. Das ist doch unfassbar. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN) Also sei es drum. Wenn man einmal in die Studie geschaut hätte, hätte man vielleicht gesehen, dass sich 85 % – Frau Kollegin Kuhfuß hat es eben gesagt – ehrenamtlich engagieren. In politischen Parteien engagieren sich genau 2 %. Wenn man jetzt diese Aussage mit der von Herrn Ulbrich vergleicht, dann sieht man, wie wenig Ahnung er davon hat, wie junge Menschen überhaupt Teilhabe in unserer Gesellschaft haben, wo sie sich engagieren. Ja, wir alle wünschen uns, dass sich junge Menschen politisch mehr engagieren. Das muss aber nicht in Parteien sein. Diese Studie zeigt auch nicht, dass wir hier in unserem Gremium, in diesem Haus, befördern, irgendwelche Banden zu bilden. Die nächste RAF-Generation mit irgendwelchen Mitteln zu überschütten ist Schwachsinn. Uns geht es heute darum, dass wir junge Menschen mehr an der Gesellschaft teilhaben lassen, dass wir sie stärker beteiligen, dass wir Formen finden, wie sich junge Menschen besser beteiligen können. Dafür haben wir schon einiges gemacht. Die Kollegin von der LINKEN hat natürlich die Langfristigkeit angesprochen. Das ist ein Problem. Aber auch dort haben wir bereits reagiert, jetzt auch mit der Bestätigung der Jugendpauschale. Wir haben unglaublich viele Förderprogramme über unseren eigentlichen Haushaltszeitplan hinaus gefördert. Diese werden mittlerweile vier- oder fünfjährig gefördert, um nicht mehr vor diesem Pappmascheehaus – wie es Kollegin Kuhfuß sagte – zu stehen. Nicht jeder Sturm nimmt die Menschen mit, die junge Menschen beteiligen. Außerdem haben wir – das ist sehr gut und wurde heute noch nicht benannt – eine Kinderbeauftragte in Sachsen etabliert: Susann Rüthrich, die von Amts wegen, ihres Jobs wegen genau dafür zuständig ist, zu schauen, wie wir mehr Kinderrechte im Freistaat etablieren können, wie wir Kinder beteiligen können, welche Formen der Beteiligung es gibt und wie wir vielleicht vor Ort noch einen größeren Fingerzeig darauflegen können, dass wir nicht nur im Land, sondern auch in den Kommunen darüber sprechen. Eines treibt mich auch um: Die Studie hat gezeigt, dass die Beteiligung in den Großstädten einfacher ist als in den ländlichen Regionen. Ich denke, dort müssen wir auch noch einmal genauer hinschauen. Denn in den Orten, in den Gemeinden – sei es bei der Feuerwehr, beim Fußballverein, wo auch immer – müssen Kinder und Jugendliche mitbeteiligt werden und ihre Heimat ein Stück weit mitgestalten können. Ich denke, dafür sind wir alle hier gemeinsam angetreten. Dafür kämpfen wir. Dafür haben wir unsere Kinder- und Jugendbeauftragte. Dafür haben wir eine Sozialministerin, die immer darauf schaut, dass Kinder und Jugendliche beteiligt werden. Auch wir werden im Landeshaushalt unser Übriges tun, dass wir an dieser Stelle weiter vorankommen. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Frau Kollegin Pfeil hat die zweite Runde für die SPD-Fraktion eröffnet. Jetzt spricht Kollege Dierks für die CDU.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Auch ich will noch einmal kurz darauf reagieren, was Kollege Ulbrich von der AfD-Fraktion gesagt hat. Es zeigt einmal mehr – wir haben im vergangenen Plenum über die Schulsozialarbeit diskutiert –, was sich wie ein roter Faden durch all diese sozialen und vor allem jugendpolitischen Themen zieht, dass Sie nicht den Hauch einer Ahnung haben und dass Sie sich – was noch schlimmer ist – noch nicht einmal die Mühe machen, auch nur den Hauch einer Ahnung zu entwickeln, weil Sie sich mit den Themen überhaupt nicht beschäftigen. Sie versuchen immer nur, irgendeine – und sei es eine noch so konstruierte – Brücke zu schlagen zwischen dem tatsächlichen Debattenthema und irgendeinem Hirngespinst, das sich in Ihren verrückten rechtsextremen AfD-Welten zusammengefügt hat. Sie kommen jetzt von der Beteiligung junger Menschen wieder zu irgendwelchen linksextremen Gruppierungen und sind der Auffassung, dass man insbesondere Schülerverbindungen unterstützen sollte. Das ehrenamtliche Engagement von jungen Menschen – das haben die Vorrednerinnen gesagt – ist doch völlig unstreitig. Jeder kann sich in diesem Land in jeder Form von Organisation oder Verein verbinden oder engagieren. Aber das ist doch unabhängig von der Frage, was wir als Landespolitik oder als Politik im Allgemeinen, auch im Verbund mit den Kommunen, tun, um junge Menschen in die Lage zu versetzen, ganz konkret ihr Lebensumfeld mitzugestalten. Sie haben von Grünstreifen und öffentlichen Pissoirs gesprochen und das als negatives Beispiel von Jugendbeteiligung genannt. Vielleicht zeigt dies einfach, wie bodenständig die Anliegen der jungen Generation sind, (Beifall bei der CDU und der SPD) der es eben nicht darum geht, die Welt aus den Angeln zu heben, sondern die sich ganz konkret die Frage stellt: Was brauche ich, damit ich mich in meiner Umgebung und in meiner Heimat wohlfühle? Wir haben die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung geschaffen, um diese niedrigschwelligen Fragestellungen zu diskutieren und vor allem – deshalb haben wir es auch regional ausdifferenziert – in den ländlichen Räumen stärker wirksam zu werden. Natürlich ist die Beteiligung in den großen Städten im Durchschnitt größer als im ländlichen Raum. Der ländliche Raum ist aber besonders von der Abwanderung, insbesondere junger Menschen, betroffen. Das kann uns nicht kaltlassen, wenn wir den ländlichen Raum stärken wollen. Der ländliche Raum hat nur Zukunft, wenn sich junge Menschen wohlfühlen und wenn sie möglichst frühzeitig im Prozess des Heranwachsens ein Gefühl dafür bekommen, dass sie ganz konkret mitgestalten können, wie es in Zukunft weitergeht. Das beginnt zunächst im Rahmen von Kita und Schule mit kinder- und jugendspezifischen Themen und geht dann weiter mit im Grunde ganz konkreten kommunalpolitischen Fragen. Auf diesem Weg sollten wir weitergehen. Wir sollten allen Akteuren Mut machen, junge Menschen als die zentrale Ressource zu betrachten. Erst dann werden junge Menschen ihr Potenzial als Ressource nicht zuletzt in ländlichen Räumen entfalten, wenn sie sich entsprechend einbringen können und einbringen wollen. Deshalb war es ein großer Schritt zu sagen: Wir ändern die Gemeindeordnung, wir ändern die Landkreisordnung und fordern dazu auf, junge Menschen zu beteiligen. Wir sagen: Ihr sollt es nicht tun, weil es als Zwang verstanden werden soll, sondern Ihr sollt es tun, weil es zentral für die Zukunft des Freistaates Sachsen ist. Jeder junge Mensch, der dem ländlichen Raum oder dem Freistaat den Rücken kehrt, ist ein riesengroßer Verlust. Jugendbeteiligung ist ein zentrales Instrument, junge Menschen im allerbesten Sinne zu Mittätern zu machen – zu Mittätern bei der Gestaltung unserer Zukunft und zu Mittätern beim Gestalten von Politik. Natürlich braucht es dafür Grundlagen. Jetzt komme ich noch einmal zu Ihnen, Herr Ulbrich. Es geht darum, jungen Menschen zunächst zu vermitteln, was die Regularien in unserer Gesellschaft sind, wie wir miteinander umgehen, was die Werte unserer Verfassung sind und dass diese Verfassung sehr große Freiheit gibt, aber natürlich auch Grenzen setzt. Das ist das, was Sie nicht wollen. Sie wollen einen völlig entgrenzten Dialog, und Sie glauben, dass man alles sagen darf, und vor allem, dass man alles das, was man sagen darf, auch sagen muss. Aber es gehört auch zu einer mündigen Bürgerschaft, dass man eben nicht alles sagt, was man theoretisch darf, und dass man sich verantwortungsbewusst und kompromissbereit in die Diskussion und in diese Gesellschaft einbringt. (Widerspruch von der AfD) Das werden wir auch in Zukunft tun, und wir werden denjenigen den Rücken stärken, die sich insbesondere für die Beteiligung junger Menschen einsetzen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Dierks. Als Nächster spricht für die AfD-Fraktion Herr Kollege Dr. Weigand.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dierks, dass Sie sich hier hinstellen und sagen, man dürfe nicht mehr alles sagen, was erlaubt ist, und diese Korridoreingrenzung machen, das erinnert mich an tiefste DDR-Zeiten, die wir eigentlich 1989 überwunden hatten. Das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. (Beifall bei der AfD – Alexander Dierks, CDU, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie schon zu Beginn eine Zwischenfrage, Herr Dr. Weigand?

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Alexander Dierks CDU

Auch das, sehr geehrter Herr Kollege, ist wieder ein klassisches Beispiel dafür, wie Sie mit Debatten umgehen. Ich habe nicht gesagt, dass man nicht alles sagen darf, was rechtlich erlaubt ist. (Zurufe von der AfD: Doch!)

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Alexander Dierks CDU

Sind Sie auch der Meinung, dass es zu einem verantwortungsvollen Diskurs gehören kann, dass man in einer Diskussion kompromissbereit ist, Rücksicht aufeinander nimmt und darauf achtet, dass man sein Gegenüber nicht verletzt? Nichts anderes habe ich sagen wollen. Dass Sie es bewusst missverstehen, ist typisch für Ihre Art der Debattenführung. (Beifall bei der CDU und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Antwort auf die Zwischenfrage, Herr Dr. Weigand.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Herr Dierks, zu einer ehrlichen Debatte gehört doch, dass man Argumente überhaupt austauscht und keinen Meinungskorridor eingrenzt. Wenn Sie als CDU sich hinstellen und sagen, was in Bautzen geschehen ist, sei völlig undemokratisch, dann zeigen Sie damit, dass Sie nicht kompromissbereit sind, (Beifall bei der AfD) dass Sie die Demokratie eingrenzen, dass Sie die Feinde der Demokratie sind. So sieht es doch wirklich aus! Dass Sie sich nicht entblöden, auch noch solche dummen Fragen zu stellen! Das ist mir unbegreiflich. (Beifall bei der AfD) Herr Kollege Dierks, Sie haben gesagt: Zu Corona-Zeiten hatten die Kinder und Jugendlichen das Gefühl, nicht mitentscheiden zu können. Was ist denn passiert? – Sie wurden von der Teilhabe ausgegrenzt, sie wurden von der Bildung ausgegrenzt, sie wurden von ihren Freunden und der Familie ferngehalten. Das hat zwei Jahre lang stattgefunden. Da wurde niemand beteiligt. Das ist Ihre Politik der letzten Jahre gewesen. (Beifall bei der AfD) Die Beteiligung im ländlichen Raum funktioniert. Ich erlebe selbst in den Vereinen, wo ich tätig bin, dass Kinder und Jugendliche gern mitmachen. Da brauchen wir nicht hundert Stunden Stuhlkreis, sondern die packen einfach mit an und bringen ihre Ideen ein. So schaffen wir auch Räume für die Jugend. Wir leben Bildung und Teilhabe im ländlichen Raum ohne links-grüne Träumereien. Das ist einfach so. Das funktioniert. Wenn Sie, Frau Pfeil von der SPD-Fraktion, das Wahlalter absenken wollen, (Albrecht Pallas, SPD: Richtig so!) dann machen Sie auch eine Reform des Strafrechts, weil wir uns in diesem Land nicht die Rosinen herauspicken können. Wer eher wählen gehen will, muss auch die Konsequenzen im Strafrecht dafür tragen. Das gehört dazu. (Beifall bei der AfD) Wenn Frau Kuhfuß von den GRÜNEN sagt, die Beteiligung von Jugendlichen beinhalte eine bessere Taktung des ÖPNV, den Ausbau des Sportplatzes oder die Schaffung des Ortsvereins der Freiwilligen Feuerwehr, und Herr Dierks sagt, wir müssten die jungen Menschen im ländlichen Raum halten, dann frage ich mich, wer hier eigentlich 30 Jahre lang regiert und dazu beigetragen hat, dass der ländliche Raum so ausgedünnt ist, wie er ist. (Beifall bei der AfD) Das ist doch genau die Konsequenz Ihrer Politik, dass sich junge Leute hinstellen und für ganz normale Sachen kämpfen. Das ist doch wirklich irre! Da braucht es doch keine Selbsterfahrung. Wir brauchen endlich mehr Geld im ländlichen Raum. Wir brauchen mehr Mitbestimmung der Kommunen. Des Weiteren brauchen wir mehr Praxis und Mittelstand in den Schulen. Wer soll denn den Bus später fahren, wenn wir weiter diesen Akademisierungswahn vorantreiben? Wer soll denn den Sportplatz anlegen, wenn wir keinen Landschaftsbauer haben und alle nur noch auf die Uni gehen und was mit Geisteswissenschaften machen wollen? Dahin müssen wir im Bildungssystem wieder, damit die jungen Leute in die Berufe gehen, die wir brauchen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Widerspruch des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) – Ich habe sehr viel Praxis gemacht, das sage ich Ihnen. Was wir nicht brauchen, ist ein weiterer massiver Ausbau der politischen Bildung in diesem Land. Ihnen gefällt das Wahlverhalten nicht. Da geht es nämlich los. 2017 wurde die AfD stärkste Kraft in diesem Land. Was hat man gemacht? Oh, wir müssen „W“ wie „Werte“ an den Schulen ausbauen. Wir müssen an die Kinder ran. 2019 war die AfD zweitstärkste Kraft – um Gottes willen! –, 2021 war die AfD bei der Bundestagswahl wieder stärkste Kraft, mehr politische Bildung, mehr rein in die Köpfe der Kinder, die Hoheit über die Kinder gewinnen. Genau richtig, genau so. (Frank Richter, SPD, meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Schon früher haben die Systeme sich die Kinderköpfe geholt. Sie treiben damit einen Keil in die Familien. Sie bekämpfen die größte Oppositionskraft im Land. Wenn man sich das historisch anschaut, ist das, was Sie hier betreiben, völlig undemokratisch.

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Dr. Rolf Weigand AfD

– Nein, ich bin gleich fertig. Wenn Sie über Beteiligung von Jugendlichen reden, dann müssen Sie auch über Beteiligung von Jugendlichen reden, die zu einem Drittel AfD wählen. Seit Jahren wird hier die Junge Alternative als Jugendorganisation der AfD beim politischen Jugendring, den Sie vom Freistaat fördern, ausgegrenzt. Sie betreiben eine einseitige Politik. (Beifall bei der AfD) Das ist keine Teilhabe, meine Damen und Herren. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Für die AfD war das Herr Kollege Weigand. Jetzt sehe ich eine Wortmeldung an Mikrofon 1 von Herrn Kollegen Richter. Was ist Ihr Begehr, Herr Richter?

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Frank Richter SPD

Ich möchte eine Kurzintervention machen.

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Frank Richter SPD

Da ich von Kollegen Weigand nicht die Gelegenheit bekam, eine Frage stellen zu dürfen, möchte ich an dieser Stelle Folgendes feststellen: „W“ wie „Werte“ an der Schule und WKW-Lehrplanmodell, das gab es bereits, als es die AfD noch nicht gab. Das wird es auch noch geben, wenn es die AfD nicht mehr geben wird. (Beifall bei der SPD – Lachen bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war die Kurzintervention. Darauf reagiert der angesprochene Kollege Dr. Weigand, bitte.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Richter, die AfD ist gekommen, um zu bleiben. Wir werden länger in diesem Parlament als die SPD verbringen. Sie werden im Jahr 2024 viel zu tun haben, damit Sie wieder hineinkommen. Wir werden hier mit Schmackes wieder hineinkommen. Das kann ich Ihnen jetzt schon sagen. Dafür werden wir arbeiten. (Beifall bei der AfD) Auch wenn es das Programm gegeben haben mag, im Jahr 2017 wurde es massiv ausgebaut. Man baut nun wieder die politische Bildung massiv aus. Sie haben dazwischengerufen, das es richtig sei, die Kinderköpfe einzubeziehen. Das ist genau das, was Sie möchten. Sie möchten dort ran, weil Ihnen das Wahlergebnis der Erwachsenen und der unter 18- Jährigen nicht gefällt. Sie möchten an die Kinderköpfe heran und sie auf Linie bringen. Die politische Indoktrination, Staatsbürgerkunde 2.0, lehnen wir als AfD entschieden ab. (Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Albrecht Pallas, SPD, und André Barth, AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Jetzt geht es in der Rednerrunde weiter. Das Wort geht an die Fraktion DIE LINKE. Das Wort ergreift Frau Kollegin Schaper, bitte.

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Susanne Schaper Die Linke

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kinderköpfe, Herr Dr. Weigand, willkommen in Ihrer Welt. Das ist Ihre Sprache. Das sagt sehr viel über Ihre Welt aus. Ich möchte noch einmal kurz über den Debattentitel reden. Worum geht es eigentlich? Wir haben bisher vieles zu demokratiepolitischen Aspekten der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gehört und gesprochen. Das finde ich zutiefst begrüßenswert. Ein wichtiger Aspekt, der erhebliche Auswirkungen auf dieses Thema hat, ist leider zu kurz gekommen. Er ist leider auch nur kurz von Frau Pfeil angesprochen worden. Es geht um die Armut von Kindern und Jugendlichen, die eine der größten Hürden von Beteiligung ist. (Beifall bei den LINKEN) Die Kinderarmutsquote betrug im Jahr 2021, gemessen am Bundesmeridian, 20,3 %. Der Landesmeridian beträgt sogar 20,8 % und ist damit gewachsen. Das bedeutet, dass jedes fünfte Kind in Sachsen armutsgefährdet oder arm ist. Es hat demnach weniger als 60 % des mittleren Haushaltseinkommens zur Verfügung. Noch düsterer sieht es bei den jungen Erwachsenen aus. Im Sozialbericht sticht die auffällig hohe Armutsgefährdungsquote von Jugendlichen im Alter von 18 bis 25 Jahren ins Auge. Sie ist auf fast 30 % gestiegen – und das in einem Land mit 3,57 Milliarden Euro Bruttoinlandsprodukt. Damit steht Deutschland weltweit auf dem vierten Platz. Kinderarmut ist vor allem die Folge der Einkommensarmut der Eltern. Nicht erst der Sozialleistungsbezug definiert einen Haushalt als arm. Wenn dem so wäre, dann müssten die Zahlen schrumpfen. Doch Deutschland sticht im europäischen Vergleich noch in einer weiteren Kategorie negativ hervor, nämlich dem Niedriglohnsektor. Jede fünfte erwerbstätige Person arbeitet für einen unterdurchschnittlichen Stundenlohn. In Sachsen verdienen laut Sozialbericht zuletzt 50 % der Vollzeitbeschäftigten weniger als 12 Euro pro Stunde. Kommen dann bei einem derart geringen Einkommen mehrere Kinder dazu oder fällt ein Elterneinkommen weg, rutscht der Haushalt schnell unter die Armutsgrenze, und zwar trotz Arbeit. Eine neue Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass Familien mit drei oder mehr Kindern zu 28,6 % armutsgefährdet sind. Alleinerziehende Familien sind sogar zu 44,4 % armutsgefährdet. Das sind Kinder in einer prekären Einkommenssituation; ein Faktor, der das Armutsrisiko erhöht. Dies ist auch unter den demografischen Gesichtspunkten fatal, insbesondere, wenn man bedenkt, dass der Freistaat Sachsen bereits jetzt die älteste Bevölkerung in ganz Deutschland hat, wie auch der Zweite Sozialbericht festgestellt hat. So ist die Zahl der Geburten seit dem Jahr 2016 wieder rückläufig. Die Anzahl der Kleinkinder sinkt seit dem Jahr 2018 wieder stark. Die Situation ist bereits jetzt alarmierend. Die aktuellen Preissteigerungen machen es nicht besser. Es ist zu befürchten, dass sich das mit negativen Auswirkungen in sozialen, demokratiepolitischen und demografischen Bereichen verschlimmern wird. Um es anschaulicher zu machen, möchte ich folgendes Beispiel nennen: Jedes Jahr zu Weihnachten wird der Unterschied zwischen den Kindern wohlhabender und armer Familien besonders deutlich. Während die einen mit Geschenken überschüttet werden, reicht es für die anderen noch nicht einmal für das Festtagsessen. Vielerorts sind die Tafeln derart überlastet, dass sie sogar einen Aufnahmestopp verhängt haben. Neulich hat die Zwickauer Tafel dazu aufgerufen, Geschenke für bedürftige Kinder zu spenden. Was ist das für ein Armutszeichen? (Beifall bei den LINKEN) Den Rest des Jahres ist das Geld ebenfalls knapp. Es gäbe noch viel zu erzählen, auch warum Kinder von ökonomisch schwachen Haushalten kränker als die anderen Kinder sind. Warum zeigen sie auch Auffälligkeiten in ihrer Psyche? – Das könnte man alles valide herleiten. Das möchte aber im Moment keiner hören. Wir würden uns freuen, wenn es nicht nur bei den Beschwörungen – irgendwann werden wir einmal eine Grundsicherung hier einbringen – bleibt.

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Susanne Schaper Die Linke

Besser wäre es, wenn Sie es gleich und sofort umsetzen, anstatt nur darüber zu reden und Ankündigungen zu machen, die vielleicht Ende 2024 kommen.

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Susanne Schaper Die Linke

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass Sachsen aufgrund seiner Demografie und aufgrund dessen, was Sie über Sachsen sagen, was es alles darstellt, eine ganz besondere Aufgabe hat. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Frau Kollegin Schaper für die Fraktion DIE LINKE. Frau Kollegin Kuhfuß, haben Sie Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Jetzt könnten wir in eine dritte Rederunde einsteigen. Wie sieht es bei der einbringenden Fraktion mit Redebedarf aus? – Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Das kann ich nicht feststellen. Damit erhält die Staatsregierung das Wort. (Zuruf der Abg. Anna Gorskih, DIE LINKE) – Sie waren zu langsam. Eine Rednerin hat Bedarf angemeldet. Frau Kollegin Gorskih für die Fraktion DIE LINKE, bitte.

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Anna Gorskih Die Linke

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Es wurden schon einige Dinge gesagt, auf die ich gerne noch einmal eingehen möchte. Unter anderem hat Herr Dierks darauf hingewiesen, dass der ländliche Raum besonders von der Abwanderung junger Menschen betroffen ist und er deshalb gestärkt werden muss. Es wurde auch von den Kolleginnen der Fraktionen GRÜNE und SPD darauf hingewiesen, dass die Jugendpauschale verstetigt wird. Das ist ein erfreuliches Ergebnis. Nun möchte ich noch darauf eingehen, dass die Orte für junge Menschen dazu prädestiniert sind, Beteiligung zu ermöglichen und Demokratie erlebbar zu machen. Nun gibt es aber ein Problem. Diese Orte für junge Menschen werden seit einigen Jahren immer weniger. Das wäre keine neue Erkenntnis, die die aktuelle Studie gezeigt hätte. Sie hat gezeigt, dass Jugendfreizeittreffs und Jugendtreffs sich keiner besonders Beliebtheit erfreuen – auf dem Land deshalb, weil es sie dort schlicht und einfach nicht gibt. Es ist aber keine neue Erkenntnis, dass diese Orte immer weniger werden. Der Landesjugendhilfeausschuss hat bereits im Jahr 2018 festgestellt, dass die Anzahl der Jugendtreffs und Jugendfreizeithäuser bereits seit dem Jahr 2006 rückläufig ist. Währenddessen steigen die Anforderungen und Aufgaben in der Jugendarbeit. Das Feld wird immer komplexer. Nur steigen die Ausgaben für Jugendarbeit keineswegs im vergleichbaren Maße. Wie könnte man dieser Situation abhelfen? Das könnte zum Beispiel durch eine Erhöhung der Jugendpauschale für Landkreise und Kommunen passieren. Dass sie nun verstetigt wurde, ist richtig. Sie muss aber auch erhöht werden. Wie könnte man dies anstellen? Zum Glück ist der sächsische Doppelhaushalt noch nicht beschlossen worden. Sie haben also in ein paar Tagen die Chance, dem Antrag der Linksfraktion zuzustimmen. Wenn Sie ein weiteres niederschmetterndes Zeugnis seitens der Jugendlichen in Sachsen vermeiden möchten, dann rate ich Ihnen sehr dringlich dazu, diesen Antrag anzunehmen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Frau Kollegin Gorskih sprach gerade für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt sehe ich definitiv keinen Redebedarf mehr aus den Fraktionen. Das Wort hat für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Köpping. Das Pult gehört Ihnen – jedenfalls für eine gewisse Zeit.

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sechs von zehn jungen Menschen in Sachsen haben nicht das Gefühl, dass sie etwas ändern können – das ist der wichtige Teil dabei –, wenn es um Themen geht, die ihnen wichtig sind. Zum Beispiel fühlen sich junge Menschen in Kleinstädten und Dörfern nicht ausreichend involviert. Das ist auch ein Ergebnis unserer Jugendstudie. Dazu eine erste Bemerkung: Wir führen ja genau solche Studien durch, um Defizite aufzuzeigen – das ist der Sinn der Studien – und darauf reagieren zu können. Kinder haben ein Recht, stärker an politischen Prozessen teilzunehmen, denn Jugend ist eine eigenständige Phase; das haben die Kinder und Jugendlichen besonders während Corona gespürt. Man kann bestimmte Dinge nicht nachholen – wenn ich zum Beispiel an Tanz und Abschlussbälle denke oder auch an Dorffeste, bei denen man sich vielleicht untereinander näher kennenlernt. All diese Dinge konnten in dieser Zeit nicht stattfinden. Das war gerade für Jugendliche ein schwerer Einschnitt, das wissen wir auch. Ein Ergebnis der Jugendstudie sagt, dass sich 86 % der Jugendlichen während der Corona-Zeit nicht ausreichend unterstützt und gehört gefühlt haben. Das muss uns für die zukünftige Arbeit zu denken geben. Trotzdem: Eigenständige Jugendpolitik ist wichtig. Eigenständige Jugendpolitik – das betone ich nochmals – ist nicht die Politik, die Erwachsene unbedingt machen wollen. Ein Konzept der eigenständigen Jugendpolitik wird mit der eigenständigen Lebensphase junger Menschen ganz klar als Herausforderung und als Chance anerkannt. Aufgabe ist es, diese Jugendphase als Ganzes in den Blick zu nehmen. Das widerspricht den Ausführungen von Herrn Ulbrich, der auf der einen Seite bemängelt, es gebe viele Organisationen, aber auf der anderen Seite feststellt, viele würden nicht zur Wahl gehen. Das ist ja genau der Widerspruch, vor dem wir stehen. Dabei geht es nicht darum, wen sie wählen, sondern darum, dass sie wählen, dass ihnen bewusst wird, warum eine Wahl so wichtig ist. Das Papier des Jugendhilfeausschusses zur eigenständigen Jugendpolitik gibt uns dazu eine ganze Reihe von Eckpunkten vor, und wir werden im I. Quartal 2024 prüfen, wie diese Eckpunkte tatsächlich umgesetzt wurden. Heute ist schon viel über die Förderung und die Programme von Jugendpolitik gesprochen worden. Ich will sie noch einmal zahlenmäßig nennen. Wir haben einerseits die Jugendstiftung und die Engagement-Stiftung sowie die Jugendbeteiligung in Sachsen als wichtige Anlaufstelle. Wir haben andererseits die Weiterentwicklung von mehr Jugend- und Kinderbeteiligung insgesamt. Wir haben das Flexible Jugendmanagement, und wir haben unsere Kinder- und Jugendbeauftragte – eine solche Funktion haben noch nicht alle Bundesländer involviert. Sie leistet mittlerweile – dies zeigt auch ihre Öffentlichkeitsarbeit – eine sehr gute Arbeit in Sachsen. Kinder- und Jugendbeteiligung: Es ist wichtig, dass es dabei – wir haben die Stadt- und Gemeindeparlamente angesprochen, in denen Kinder- und Jugendbeteiligung involviert ist – auch darum geht, dass man Beteiligung nicht nur anspricht, sondern die Projekte, die sich Kinder und Jugendliche wünschen, zum Beispiel einen Bikerpark, ein Freibad oder einen Jugendclub – auch umgesetzt werden. Demokratie lebt davon, dass es Erfolge zu verzeichnen gibt bei dem, was wir angesprochen haben. Das ist eine wichtige Aufgabe, der wir uns stellen. Dazu kann ich aus meinen eigenen Erfahrungen berichten – auch ich habe das einmal als Bürgermeisterin in Großpösna getan –: Die Kinder und Jugendlichen wollten einen großen Spielplatz bauen, auf dem man auch mit Wasser, das heißt mit Schlamm und dreckig werden, spielen kann. Wir haben ihn gebaut; Sie können ihn sich übrigens heute noch anschauen. Das ist eine wichtige Frage, die Jugendliche bewegt. Wenn sie in einer Kommune Dinge auf den Weg bringen und diese dann nicht umgesetzt werden, verlieren Jugendliche natürlich auch den Glauben an eine echte Beteiligung. Deshalb ist es wichtig, dass wir nicht nur „Beteiligung“ sagen, sondern auch Umsetzung einfordern. Soziale Infrastruktur im Land ist eine wichtige Voraussetzung. Wir wissen, dass wir nicht in jeder kleinen Gemeinde eigenständige Freizeitangebote bauen können; aber es muss richtig sein, dass Kinder und Jugendliche zu den Angeboten, die sich in ihrer Nähe befinden, problemlos und, wenn es geht, kostenfrei erreichen können, dass sie diese nutzen können und nicht davon ausgeschlossen sind. Daher ist es wichtig, dass wir diese Orte schaffen. Trotzdem sollten wir nicht vernachlässigen, was wir in Sachsen bereits tun: die Schulsozialarbeit, die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen über unsere Jugendpauschale. Man kann immer diskutieren, dass dort noch mehr hineingehört; aber wir haben sie, und wir haben sie stabilisiert. Wir haben jetzt neu im Haushaltsentwurf – wenn er so beschlossen wird – den sogenannten Zuckertüten-Check, um Familien zu unterstützen sowie eines unserer wichtigsten Projekte – da ich gerade die Infrastruktur angesprochen habe –: unser Bildungsticket. All das sind Faktoren, die wir in Sachsen auf den Weg gebracht haben. Im Bund steht das Thema Kindergrundsicherung an, und ich bin dafür, dass es schnell geht und wir nicht lange darüber sprechen, sondern endlich in die Umsetzung kommen, da wir damit mittellose Familien unterstützen können, die vorhin von Frau Schaper erwähnt wurden. Das ist genau das Anliegen, das die Kindergrundsicherung lösen soll. Fazit: Kinder und Jugendliche brauchen einen großen Raum in unserer Betrachtung als Politikerinnen und Politiker. Wir müssen dazu das soziale Umfeld stabilisieren, aber Zweite Aktuelle Sächsische Bahntradition Tradition und Innovation Mobilität und Strukturentwicklung Antrag der Fraktion Die Antragstellerin, die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, hat zunächst das Wort. Die weitere Reihenfolge: CDU, AfD, DIE LINKE, SPD und fraktionslose MdL. Das Wort ergreift Herr Kollege Liebscher.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Freistaat Sachsen blickt auf eine 175-jährige Tradition in der Bahnindustrie zurück. Der sächsische Pioniergeist legte seitdem den Grundstein für wirtschaftliche Entwicklungen des Freistaates. Auch heute zählt Sachsen zu einem der drei wichtigsten Bahnstandorte in Deutschland. Mehr als 240 Bahntechnikunternehmen mit rund 13 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwirtschaften jährlich rund 1 Milliarde Umsatz, darunter Zulieferer, Ausrüster, Ingenieur- und Servicedienstleister. Als Mitbegründer der European Railway Clusters Initiative haben wir mit Sachsen einen Standort von internationaler Strahlkraft. Mit dem sächsischen Bahn-Cluster befinden auch die Infrastrukturmaßnahmen schaffen. Es ist auch genannt worden – dagegen gibt es keinen Widerspruch, sondern nur zu bemängeln –, dass es weniger Jugendeinrichtungen gibt, als es sie vielleicht noch vor Jahren gegeben hat: Das muss geändert werden. Dies ist ebenfalls eine kommunale Aufgabe, der sich die Kommunen stellen müssen. Eine Zahl will ich trotzdem in den Raum stellen, da sie uns Bedenken macht: Nur noch 10 % der Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren sind in Deutschland Kinder und Jugendliche – 10 %! In Sachsen sind es 8,7 %; das sind so wenige wie noch nie zuvor. Der Grund dafür ist nicht, dass wir eine kinder- und jugendfeindliche Politik machen würden, sondern dass Frauen in unserem Land nach wie vor benachteiligt sind und Sachsen verlassen; deshalb werden weniger Kinder geboren. Das muss auch einmal angesprochen werden. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Wir hörten gerade die Staatsregierung mit Frau Staatsministerin Köpping am Ende dieser Aktuellen Debatte. Diese ist damit abgeschlossen. Wir kommen zu Debatte zukunftsweisend entwickeln – als Antrieb für nachhaltige im Freistaat nutzen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich im Freistaat ideale Voraussetzungen für Investitionen und Innovationen. Nicht umsonst siedelte der Bund das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung in Dresden an. Doch auf bisherigen Erfolgen, werte Kolleginnen und Kollegen, dürfen wir uns nicht ausruhen. Die Entwicklungen des Schienenfahrzeugbaus in Ostsachsen zeigen, wie sich das Bild trübt: Die Standorte Niesky, Bautzen und Görlitz kämpfen um ihren Bestand. Doch für einen erfolgreichen strukturellen Wandel braucht es mehr als Personalabbau. Industrie und Gewerkschaft schlagen daher Alarm und arbeiten an einer zeitgemäßen Erneuerung dieses industriellen Standbeins. Das Konzept setzt auf Modernisierung, Digitalisierung und Innovationen im Bereich der Schienenfahrzeuge. Das, meine Damen und Herren, ist die Zusammenarbeit, die wir für einen erfolgreichen Strukturwandel benötigen. Der Trend gibt ihm recht: Wir stehen mitten in der Verkehrswende. Bund und Land unternehmen mit dem 49-€- Ticket einen entschiedenen Schritt zur Stärkung der Schiene im Personenverkehr. Es besteht die Nachfrage im Bereich der Personenwagen, daneben brauchen wir leistungsstarke Güterwagen und emissionsfreie Lösungen für den Antrieb. Der Verkehrssektor kann und muss jetzt liefern, wenn wir jemals unsere Klimaschutzziele erreichen wollen. Wir stehen als Bündnis an der Seite der Menschen, die die Bahntradition in der Transformation erhalten. Die Gewerkschaft legte bereits ein Sofortprogramm sowohl zum Erhalt des Standorts Niesky als auch Alternativen zum Personalabbau von Alstom vor. Wir fordern daher sowohl das SMWA als auch die Bundesebene auf, Gespräche zu suchen und als Kommunikatoren zu wirken. Aus diesem Grund war auch gestern Abend eine Delegation des Betriebsrates von Alstom in Berlin. Angesichts der angedrohten Stellenstreichungen ist es logisch, dass allenthalben der Einstieg des Staates in wichtige Kernunternehmungen als Ausweg gesucht wird. Doch macht das leider die Investition weder sicherer noch lukrativer, auch nicht für den Freistaat. Aber, meine Damen und Herren, es ist immer falsch, den Kopf in den Sand zu stecken und abzuwarten. Die Aufgabe von Politik ist es, die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Wirtschaft zu schaffen. Ein Hebel ist der internationale Markt. Die Exportstrategie der Bundesregierung hat die Aspekte des freien Marktzugangs in andere Weltregionen im Blick. Denn bis dato liefert die Bahnindustrie aus Sachsen circa 50 % der Produkte in den Export. Der Zugang zum europäischen Markt ist für internationale Bieter einfacher als der stark reglementierte asiatische Markt. Auch die Subventionen, die China zur Unterstützung der Bahnindustrie bereitstellt, suchen ihresgleichen. Wir BÜNDNISGRÜNE legen allerdings einen anderen Schwerpunkt. Wir fordern, die eigene Binnennachfrage verlässlich zu gestalten. Was fehlt, ist ein tiefgreifendes Bekenntnis zur Bahn, was fehlt, ist echter ordnungspolitischer Rückhalt. Wir BÜNDNISGRÜNE haben diese Aktuelle Debatte heute eingebracht, um auch dieser wichtigen Thematik endlich den notwendigen Raum zu geben. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD sowie vereinzelt bei der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Die zweite Aktuelle Debatte ist eröffnet von Herrn Kollegen Liebscher für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Herr Kollege Hippold.

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Jan Hippold CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich in meinen Debattentitel einsteige, möchte ich unseren Kollegen Andreas Nowak aus gesundheitlichen Gründen für heute entschuldigen und ihm von dieser Stelle gute Besserung wünschen. Andreas Nowak ist, wie jeder in diesem Hohen Hause weiß, unser Bahnexperte. Er hätte sehr gern heute zu diesem Thema gesprochen. Aber ich gehe davon aus, dass er unserer heutigen Debatte folgt. Grundsätzlich – das haben wir auch an den Ausführungen von Kollegen Liebscher gemerkt – ist der Debattentitel – ich gehe davon aus, dass das bewusst war – ziemlich weit gewählt worden. Man kann ihn auslegen in Richtung Erhalt traditioneller Schmalspurbahnen als sächsischem Kulturgut bis hin zu Zukunftsentwicklungen des Bahnverkehrs mit autonom fahrenden Zügen. Daran sieht man, dass eine relativ große thematische Breite abdeckt wird. Das alles zu vereinen, ist nach unserer Auffassung eine große Herausforderung. Sachsen ist – Kollege Liebscher ist darauf schon eingegangen – ein Bahnland, und zwar nicht nur historisch gesehen, sondern auch heute. Die Bahntradition wird in Sachsen an vielen Stellen gelebt. Das weiß jeder, der einmal die Dampfbahnroute in Sachsen gefahren oder der in einem unserer zahlreichen Eisenbahnmuseen gewesen ist. Gleichzeitig müssen wir heute die Weichen dafür stellen, dass unsere Bahn, wie der gesamte ÖPNV, zukunftsorientiert aufgestellt ist. Im kommenden Doppelhaushalt planen wir daher 1,6 Milliarden Euro für diesen Bereich ein. Unser Ziel ist es, für die nächsten Jahre die Angebote zu verbessern, sodass – wie es im Koalitionsvertrag niedergeschrieben ist – 80 % der Sachsen den ÖPNV vor der Tür nutzen können. Ich will etwas in die Vergangenheit schauen. Im Jahr 2017 hat die Strategiekommission ihren Ergebnisbericht vorgelegt, welcher inhaltliche Grundlage für die Entscheidungen der letzten Jahre gewesen ist. In der sogenannten Strategie 2025/2030 waren 13 Hauptmaßnahmen mit einer Summe von 500 Millionen Euro definiert. Die Zahlen verdeutlichen, dass öffentlicher Personennahverkehr – das haben wir in den letzten Jahren an vielen Stellen hier im Hohen Haus debattiert – eben nicht zum Nulltarif zu erhalten ist. Fünf Jahre nach der Veröffentlichung dieses Ergebnisberichts ist es an der Zeit, erstens eine Zwischenbilanz zur Zielerreichung zu ziehen und zweitens noch umzusetzende Projekte unter dem Blickwinkel Tradition und Zukunft zu bewerten. Wir investieren – ich bin eben schon auf die Summe eingegangen, die wir im kommenden Doppelhaushalt bereitstellen, wenn er denn Anfang der nächsten Woche beschlossen wird – in unterschiedliche Aspekte des ÖPNV. Erstens gibt es da die sogenannten Pflichtaufgaben. Wir müssen nach und nach den barrierefreien Zugang zum gesamten ÖPNV sicherstellen. Zweitens haben wir bis zum Jahr 2030 eine riesengroße Herausforderung durch die Clean Vehicles Directive der EU. Wir müssen 65 % des Fuhrparks an Bussen und Bahnen emissionsarm bzw. emissionsfrei gestalten. Damit haben wir ein Problem im Freistaat Sachsen. Wir sind eine sehr bergige Region. Die fehlende Reichweite bei den heute angebotenen E-Bussen oder Wasserstoffbussen führt zu dem Problem, dass wir im Freistaat Sachsen, zumindest nach unserer Überzeugung, in irgendeiner Art und Weise eine Zwischenlösung brauchen werden. Das Thema Streckenreaktivierung für einige wenige Eisenbahnstrecken – verglichen mit früheren Jahren – ist eine sogenannte freiwillige Aufgabe. Wir haben bei den Debatten in der Vergangenheit lernen müssen: Wenn Projekte nicht in bereits bestehende Vorhaben eingebunden werden können, wie das zum Beispiel beim Chemnitzer Modell oder beim Leipziger S-Bahn-Netz gelungen ist, sind diese wirtschaftlich kaum realisierbar. Zudem führen hohe Instandsetzungskosten und zu wenige Fahrgäste bei der standardisierten Bewertung für die einzelnen Strecken zu einem Marathonlauf um Bundeszuweisungen gemäß Gemeindefinanzierungsgesetz. Deshalb halten wir die Flächenerschließung mit Plus- und Takt-Bus – der eine oder andere wird sagen: leider – oftmals für eine Lösung, die schneller und besser zu erreichen ist. Ich werde in meiner zweiten Runde noch auf weitere Aspekte eingehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Hippold für die CDU-Fraktion. Jetzt kommt die AfD zu Wort. Das Wort ergreift Herr Kollege Keller.

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Tobias Keller AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sächsische Bahntradition zukunftsweisend entwickeln – dieses Thema hätte auch von uns sein können. Tradition vermittelt Heimat, Kultur, Geschichte und stellt Entwicklung dar. (Marco Böhme, DIE LINKE: Seid ihr die neuen GRÜNEN, oder was? –

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André Barth AfD

Die GRÜNEN sind die neue AfD!) Wie begann es? In Übigau bei Dresden wurde 1838 die erste funktionstüchtige deutsche Dampflok, die SAXONIA, gebaut. Die erste ausschließlich dampfbetriebene deutsche Eisenbahnstecke war die am 24. April 1837 eröffnete Strecke Leipzig – Althen der Leipzig-Dresdner Eisenbahn. Nach dem Bau der privat finanzierten Strecke der Leipzig-Dresdner Eisenbahn 1839 begann sich auch der Sächsische Landtag mit dem Eisenbahnbau zu beschäftigen. Schon früh erkannte man, dass Bahnlinien nach Bayern, nach Böhmen und Schlesien nötig waren und eine Nord-Süd-Strecke durch das Königreich verlaufen sollte. Am 22. Juni 1841 gründete sich die Sächsisch-Bayrische Eisenbahn-Compagnie, um die Strecke Leipzig – Hof zu bauen. Die Baukosten sprengten aber den geplanten finanziellen Rahmen. Am 1. April 1847 ging die bis Reichenbach im Vogtland fertig gestellte Bahnstrecke in Staatsbesitz über. Was lernen wir daraus? Erstens: Der Eisenbahnbau wurde mit privatem Eigentum begonnen. Zweitens: Eisenbahnbau ist finanziell immer ein Zuschussgeschäft. Drittens: Wichtig sind die überregionalen Anbindungen über die Grenzen von Sachsen hinaus. Viertens: Eisenbahnlinien wurden vor allem zur wirtschaftlichen Erschließung initiiert. Heute arbeiten rund 13 000 Mitarbeiter in mehr als 240 Unternehmen. Sie erwirtschaften zur Herstellung von Schienenfahrzeugen, Antriebstechnik, Schienenwegen und anderem jährlich etwa 1 Milliarde Euro Umsatz. Auch der Tourismus ist Teil der sächsischen Wirtschaft. Dazu zählen historische Schmalspurbahnen, wie die Weißeritztalbahn, die Fichtelbergbahn, die Zittauer Schmalspurbahn und die Lößnitzgrundbahn. Zur heutigen Situation aber erst einmal das Positive: Die Staatsregierung hat offensichtlich die enorme wirtschaftliche Bedeutung der Bahn erkannt, sie will umsteuern: statt Stilllegung nun Erhalt und Reaktivierung von Bahnstrecken. Im Koalitionsvertrag will sie erstens in die Elektrifizierung der Bahnstrecken investieren, zweitens Bahnhofsprogramme kofinanzieren und drittens zur besseren Verknüpfung des ländlichen Raumes Strecken aktivieren. Nach der Hälfte der Legislaturperiode müssen wir jedoch feststellen, dass außer der heutigen Debatte und einem Basisgutachten nichts passiert ist – weder im Schienenpersonen- noch im Güterverkehr. Wo sind die grenzüberschreitenden Reaktivierungen der Strecken? Ich nenne nur drei: die Heidebahn, die Elblandbahn oder auch die Erzgebirgsbahn Holzhau – Moldava. Doch auch der Ausbau bereits beschlossener Strecken geht nicht voran. Die Strecke Leipzig – Chemnitz ist noch immer nicht vollständig elektrifiziert und teilweise einspurig. Auch die Strecke Döbeln – Meißen, die als prioritär eingeschätzt wurde, scheint auf der langen Bank zu warten. Ebenso ist von der Elektrifizierung der ICE-Strecke Berlin – Cottbus – Görlitz nichts zu sehen. Jetzt reden wir jedoch noch lange nicht von Bahnhöfen und verlassenen Bahnsteigen. Tradition wäre doch, diese zu erhalten und auszubauen. (Zuruf der Abg. Ines Springer, CDU) Ein Beispiel: Wir haben einen Antrag zum Bahnhof Klitzschen eingebracht – dort gibt es keinen Halt, obwohl Züge regelmäßig durchfahren. (Zuruf der Abg. Ines Springer, CDU) Viele kleine Bahnsteige und Bahnhöfe warten nur darauf, dass wieder angehalten wird. Aber auch große Bahnhöfe werden vernachlässigt. Die Kurbahnhöfe in Bad Elster und in Bad Brambach sind die besten Beispiele dafür. (Zuruf des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU) Mit den Bahnhöfen stirbt auch die dortige Wirtschaft, besonders sichtbar in Bad Brambach. Schauen Sie sich einmal um, wie es dort aussieht! (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Dort herrscht Trostlosigkeit sowie Senioren- und Behindertenfeindlichkeit. Die Bahnhofsgebäude haben nur noch einen Namen, nicht aber eine Funktion. Ich komme zum Schluss. (Marco Böhme, DIE LINKE: Das ist gut!) Im Haushaltstitel Schieneninfrastruktur und Schienenreaktivierungen sind magere 3 Millionen Euro für das Jahr 2023 und für 2024 sogar nur noch 1,4 Millionen Euro vorgesehen. Es bleibt zu hoffen, dass aus anderen Titeln umgeschichtet werden kann. Transparent sind diese Dinge allerdings nicht.

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Tobias Keller AfD

Leider scheint unsere Staatsregierung mit Traditionen, mit den Lehren der Geschichte bisher nicht viel am Hut zu haben. Koalitionsverträge sind nur so viel wert, wie ihre Umsetzung.

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Dr. Matthias Rößler

Ihre Redezeit ist um, Herr Kollege.

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Tobias Keller AfD

Ja, aber ein Satz noch. (Zurufe von der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD: Nein!) – Gut. Zum Thema Innovation wird mein Kollege Prantl reden. Danke. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Keller, AfD-Fraktion. Jetzt spricht Herr Kollege Böhme für die Fraktion DIE LINKE.

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Marco Böhme Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, Sachsen ist ein Bahnland. Allerdings muss man auch sagen: Die letzten 30 Jahre CDU-Regierung haben dafür gesorgt, dass Sachsen vielmehr ein „Autoland“ wurde und das mit dem Bahnland rückläufig ist. Man sieht den Wahnsinn tagtäglich auf den Autobahnen und den Straßen in Deutschland, vor allem in Sachsen; denn während seit der Wende Tausende Kilometer an neuen Straßen und Autobahnen gebaut wurden, legte man in Sachsen bei der Eisenbahninfrastruktur in Summe über 500 Kilometer still. 178 Bahnstationen wurden außer Betrieb genommen, und seit 2014 ist auch der Service massiv zurückgegangen. Wir haben weniger Verkaufs- bzw. Ticketautomaten, wir haben weniger Reisebüros, wir haben weniger reale Kontakte, bei denen Menschen Zugerfahrungen kaufen können. Das, meine Damen und Herren, ist die größte Gefahr für die Bahntradition in Sachsen, wie es im Debattentitel heißt. Natürlich sind auch ein schlechtes Schienennetz und miese Takte eine große Gefahr. Das ist meiner Meinung nach immer noch der aktuelle Zustand in Sachsen. Deshalb ist es so wichtig, über das Thema Streckenreaktivierung zu sprechen. Wir haben seit 2014 immer wieder über die verschiedensten Strecken gesprochen: Döbeln – Meißen, Nossen oder auch Marienberg, Pockau-Lengefeld, Beucha – Brandis, Brandis – Trebsen, Kamenz – Hosena, Löbau – Ebersbach. Seitdem ich in diesem Parlament bin, seit acht Jahren, reden wir über diese Strecken. Bisher gibt es nur detaillierte Untersuchungen, die immer wieder fortgesetzt werden und jetzt zu einem Höhepunkt gekommen sind. Das ist schön und gut, doch es geht viel zu langsam. Auch bei den beschlossenen Strecken wie Görlitz – Dresden oder auch Leipzig – Chemnitz fragt man sich, wann es vorangeht. Auch darüber, dass dies schneller gehen muss, sprechen wir seit fast zehn Jahren. Ich möchte zum Thema Bahntradition zurückkommen; denn in der Tat ist Sachsen eines der Top drei Branchenspitzenzentren der Bahnindustrie. Wir haben 13 000 Mitarbeiter(innen) in der Branche, 250 Unternehmen sowie 25 Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Das, meine Damen und Herren, ist schon eine Wucht, das stimmt. Umso wichtiger wäre es doch jetzt, dass sich diese Wucht auch in der sächsischen Verkehrspolitik widerspiegelt. Dazu kann ich jedoch nur sagen, dass leider immer noch jeder Zweite in Sachsen nicht an den ÖPNV und damit auch an die Eisenbahn angeschlossen ist. Das ist eines der größten Probleme. Ich möchte auf das Thema Industrie zurückkommen. Wir haben große Unternehmen in Sachsen – Alstom zum Beispiel in Görlitz oder auch in Bautzen. Dort stehen aktuell über 650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor der ungewissen Frage, ob sie ihren Job behalten; denn diese sollen laut Konzernleitung abgebaut werden. Das ist ein Problem, welches wir – wie so oft – im Osten beobachten können. Wir haben zwar lukrative und gut funktionierende Betriebe, doch die Konzernzentralen liegen nicht hier. Wir sind hier im Osten für viele Industriekonzerne nur die „verlängerte Werkbank“. Dann ist trotz eines erfolgreichen Unternehmens auf einmal ein Arbeitsplatzabbau vor Ort die Realität. Deshalb möchte ich an dieser Stelle meine volle Solidarität mit den Beschäftigten und der IG Metall ausdrücken, die gerade auf die Straße gehen für ihre Jobs, für Wohlstand, für Klimaschutz und für die Daseinsvorsorge, welche die Eisenbahnindustrie hier mit leistet, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Noch einen Satz zu Herrn Liebscher, auch wenn meine Redezeit gleich um ist: Ich bin der Meinung, dass wir bei vielen Punkten nicht nur auf den freien Markt setzen können. Wir müssen die Nachfrage verstärken, da haben Sie recht. Doch ich finde, wir müssen als Staat auch dafür sorgen, dass wir mehr in die Bahntechnik investieren – ich erinnere an unsere Anträge zum Forschungsschienentestring TETIS, –

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Marco Böhme Die Linke

– in den der Freistaat investieren sollte – und uns nicht auf den Markt verlassen, der anscheinend nicht investieren möchte, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Böhme, Fraktion DIE LINKE. Jetzt spricht zu uns Kollege Homann für die SPD-Fraktion.

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Henning Homann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen ist das Land moderner Mobilität. Es ist nicht nur ein Land der Bahn, sondern Sachsen ist ein Mobilitätsland. Bei uns entstehen die Zukunftskonzepte. Das bedeutet, dass wir Vorzeigestandort für E-Mobilität sind – zum Beispiel im Bereich der Kfz –, dass bei uns die Autos der Zukunft gebaut werden. Doch das bedeutet natürlich auch, dass wir im Bereich Bahntechnologie eines der Länder sind, die mit 13 000 Arbeitsplätzen, mit vielen Hundert Unternehmen und mit Forschung dabei sind, Sachsen als Mobilitätsstandort zu etablieren und zu stärken. Natürlich sind die Bahn und die Frage des Bahnverkehrs einer der zentralen Pfeiler einer modernen Mobilitätspolitik im 21. Jahrhundert. Wir haben in den letzten Jahren einiges geschafft. Die SPD hat seit dem Jahr 2014 Regierungsverantwortung in diesem Land. Wir haben seitdem die Diskussionen über Abbestellungen von Bahnlinien beendet, indem wir mehr Geld für das ÖPNV-System zur Verfügung gestellt haben. Wir haben die Diskussion sogar umgekehrt: Wir diskutieren seitdem nicht mehr über weniger, sondern über mehr Bahnverkehr. Wir haben eine Strategiedebatte initiiert und eine Reaktivierungsstrategie für den Freistaat Sachsen entwickelt. Wir haben eine klare Strategie, wie wir eine Million Menschen mehr an den ÖPNV anbinden. Wir gründen eine sächsische Mobilitätsgesellschaft, weil wir genau wissen, dass die Planung für ein modernes ÖPNV-Netz der Zukunft nicht an den Grenzen von Zweckverbänden enden darf, sondern dass diese unsichtbaren Mauern verschwinden müssen, dass wir eine landesweite, integrierte Landesverkehrsplanung brauchen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Davon reden wir auch schon seit Jahren!) Das alles haben wir in den letzten Jahren entweder schon auf den Weg gebracht oder sind gerade dabei. Ich bitte darum, dass man den Haushalt noch einmal richtig liest. Beim Thema Bahnreaktivierungen stecken inklusive VEs über 10 Millionen Euro im System. Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Kollege von der AfD, das noch einmal genau nachzulesen und sich die Zahlen vielleicht von einem Sachverständigen erklären zu lassen; denn wir wissen, dass wir an dieser Stelle mehr tun wollen und müssen. Das bedeutet, dass wir uns viele Bahnstrecken, zum Beispiel nach Marienberg, die Strecke Döbeln – Dresden, die Bahnreaktivierung Brandis und einige andere Strecken aktuell anschauen müssen, um festzustellen, welche Schritte zu gehen sind. Ich will noch einmal betonen: Gerade beim Thema Bahnreaktivierung erleben wir ja, dass eine der einfachsten Lebensweisheiten stimmt: Dinge kaputt zu machen ist viel einfacher, als Dinge neu aufzubauen. Die Bahnlinie Döbeln – Dresden war mit einem Handstrich abbestellt, aber es dauert viele Jahre, sie zu reaktivieren. Aber wir wollen auch keine Investitionsruinen. Wenn wir Geld in die Sanierung von Strecken stellen, dann wollen wir auch, dass anschließend dort ein Zug fährt. Es ist im Übrigen verantwortliche Haushaltspolitik, genau solche Investitionsruinen zu vermeiden. Wenn wir den Blick nach vorn richten, müssen wir drei zentrale Punkte im Blick haben: Der erste ist, moderne Mobilitätspolitik nicht nur als Konzept für das eigene Land, sondern auch als Produkt zu begreifen. Es geht hier um viele Tausend Arbeitsplätze. Die Länder, die es schaffen, Industrien anzusiedeln, die ÖPNV-Konzepte mit modernen Antriebstechniken – egal, ob es sich um Elektromobilität oder Wasserstoff handelt – entwickeln und diese Dinge zusammenzubringen, werden als Industrie- und Wirtschaftsstandorte aus der Mobilitätswende gestärkt hervorgehen. Der zweite Punkt ist: Wir müssen immer wieder und an allen Stellen klarmachen: Wir wollen die Deutsche Bahn stärken, und zwar als integrierten Konzern. Wir wollen ihn nicht in unterschiedliche Sparten zerschlagen. Wir wollen einen integrierten Deutsche-Bahn-Konzern. Wir wollen allen neoliberalen Träumereien einer Privatisierung der Deutschen Bahn endgültig eine Absage erteilen. Es war ein Irrweg in den letzten Jahren, dass darüber nachgedacht wurde. Mobilität ist Teil der Daseinsvorsorge und Bahnverkehr ist eine der Hauptschlagadern von moderner Mobilitätspolitik. Deshalb müssen wir auch in Sachsen überlegen, welche Strukturen die bestehenden Probleme lösen. Probleme gibt es nach wie vor bei manchen Beförderungsstandards. Für Kinder, für Tiere und für Fahrräder gibt es unterschiedliche Regeln. Wie schaffen wir es, über die Zweckverbandsgrenzen gut zu planen? Die Zweckverbände sind gerade in einer Phase der Bewährung. Sie müssen beweisen, dass fünf Zweckverbände verbandsübergreifend planen können. Das heißt: Wir brauchen in Sachsen die Debatte über eine zukunftsfähige Struktur. Wir als SPD sind bereit, diese moderne Mobilitätspolitik weiter anzugehen, so wie wir es in den letzten Jahren getan haben, und wir denken, dass das für den Freistaat Sachsen gut ist. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir gehen in die nächste Runde. Es beginnt wieder die einreichende Fraktion der GRÜNEN; Herr Abg. Liebscher.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Schiene wird dann lukrativer, wenn die Bahn im intermodalen Wettbewerb gewinnt. Im Klartext heißt das: Der Staat muss die Rahmenbedingungen für Schienenverkehr im Vergleich zur Straße verbessern. Dazu gibt es innerhalb Europas interessante Lösungsansätze. Zwei Beispiele: Ein Nachtfahrverbot für Lkw bewegt Handel und Logistik in der Schweiz zum Umstieg auf die Schiene. Das funktioniert. Die überbrückende Förderung des erfolgskritischen Einzelwagenverkehrs unterstützt in Österreich die Versorgung der Industrie mit flexiblem Schienengüterverkehr. Die finanz- und ordnungspolitischen Hebel sind bekannt und bedürfen jetzt der Umsetzung. Daneben sind die lokalen Rahmenbedingungen wichtige Standortfaktoren für die Bahnindustrie. Der kommerzielle Schienentestring TETIS wird in diesem Zusammenhang oft als möglicher Gamechanger angeführt. Dass dem Freistaat bei der Entwicklung von TETIS eine Schlüsselrolle zukommt, haben wir bereits vor einem Jahr diskutiert. Von Fortschritt ist dort leider immer noch nicht sehr viel zu sehen. (Thomas Thumm, AfD: Weil es keine Investitionen gibt!) – Ja, da muss man sich bemühen. (Zurufe von der AfD) Zweifellos hat das Projekt einen unverkennbaren Nutzen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Wer wieder pauschal nach dem Freistaat als Betreiber ruft, macht es sich gar zu einfach. Ein Testring allein wird die Arbeitsplätze in Niesky, Görlitz und Bautzen nicht sichern, und ein Testring um jeden Preis schon gar nicht. Was es für die Bahnindustrie in der Lausitz braucht, ist ein Gesamtpaket: gute Standortbedingungen und eine Perspektive und Bekenntnis zur Produktion in der Lausitz. Gleichzeitig braucht TETIS die Verankerung in der Region und die enge Verknüpfung mit den profitierenden Unternehmen. Das SMWA muss hier mehr Power bei der Investorensuche an den Tag legen und vor Ort für das Projekt werben. Meine Damen und Herren! Nicht nur die sächsische Bahnindustrie prägt bis heute den Freistaat. Genauso wie die Schieneninfrastruktur vor 175 Jahren die Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung legte, ist heute die Anbindung der Städte und Gemeinden an den Nah-, Fern- und Güterschienenverkehr entscheidend für die Attraktivität und die Entwicklung Sachsens. Wir als sächsische Koalition nehmen dahin gehend unsere Verantwortung wahr und beabsichtigen, die Haushaltsansätze für die Streckenreaktivierung aufzustocken. Die Grundlagen sind mit dem Basisgutachten gelegt. Ergebnisse der vertiefenden Potenzialanalysen erwarten wir in Kürze. Es ist wesentlich, die Planung jetzt weiter voranzutreiben, um im Wettbewerb um die GVFG-Fördermittel des Bundes wichtige Projekte rechtzeitig platzieren zu können. Der Freistaat wird beim Windhundrennen um die Finanzierung mit hoher Konkurrenz durch andere Bundesländer rechnen müssen. Wie positiv sich Streckenreaktivierungen auf die Entwicklung ganzer Regionen auswirken, kann man bereits in anderen Bundesländern sehen. Fern unserer eigentlichen Zuständigkeit als Freistaat ist der stockende Ausbau der sächsischen Schieneninfrastruktur durch den Bund sehr schmerzlich. Beispielgebend für die anderen sächsischen Bahnverbindungen möchte ich die schleppende Elektrifizierung Dresden – Görlitz herausstellen. Dass nun die Abschnitte unterschiedlichen Finanzierungsquellen zugeordnet werden mussten, um überhaupt noch eine Chance auf Realisierung in absehbarer Zeit zu erhalten, ist ein Trauerspiel. Ich befürchte, mit der Stückelung wird das Vorhaben weder vereinfacht noch beschleunigt oder gesichert werden. Im Gegenteil: Die Realisierung der Gesamtstrecke bis Görlitz steht in den Sternen, obwohl die wichtige Schienenanbindung in Richtung Polen enorme wirtschaftliche und verkehrspolitische Bedeutung besitzt, nicht nur für die Lausitz, sondern auch für Sachsen. Es ist richtig, dass der Freistaat jetzt wieder mehr Offensive zeigt, in die Verantwortungslücke zu springen, und zusätzliche Mittel für die Planung wichtiger Bahnstrecken einstellt. Der Bund und die Deutsche Bahn müssen zu ihrer Verantwortung für den überregionalen Schienenverkehr stehen und dessen Infrastruktur zügig im Sinne der Verkehrswende ausbauen. Dass allein die Realisierung des einen fehlenden Kilometers an Fahrdraht zwischen den Bahnhöfen Görlitz und Zgorzelec bis 2026 dauern soll, ist ein Armutszeugnis. Es ist vor allem deshalb ein Armutszeugnis, weil mindestens seit dem Jahr 2018 im Eiltempo an den Maßnahmen geplant wird und die polnische Bahn den Bahnhof Görlitz mangels Elektrifizierung nicht mehr bedienen kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Überwindung solcher Hürden braucht es den Mut, die richtigen Prioritäten zu setzen und sie voranzubringen. Die nun vom Bund angestrebte Planungsbeschleunigung für Projekte, die dem Klimaschutz dienen, ist ohne Zweifel ein wichtiger Baustein. Mehr dazu in der nächsten Runde. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Abg. Hanka Kliese, SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die CDU-Fraktion bitte; Herr Abg. Hippold.

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Jan Hippold CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin in der ersten Runde schon ansatzweise darauf eingegangen: Wenn wir über das Thema Schieneninfrastruktur sprechen, dann sind wir uns, denke ich, alle einig, dass wir nicht in jedes kleine Dorf eine Schiene bauen können, insbesondere aufgrund unserer typischen Ortschaftslage. Wir haben in Sachsen eine nicht unerhebliche Anzahl langer Straßendörfer, die punktuell gegebenenfalls mit einem Bahnhof erschlossen sind, aber das geht eben nicht überall. Deshalb sehen wir als CDU-Fraktion – und das hat in den letzten Jahren in den Haushaltsverhandlungen schon eine große Rolle gespielt – die Erschließung mit dem Bus, der auch die Anbindung an die Schieneninfrastruktur ermöglicht, als die Lösung an. Daher haben wir im kommenden Doppelhaushalt für den Ausbau und Erhalt der Staats- und kommunalen Straßen einen Schwerpunkt gesetzt, um in Kombination mit den Angeboten an Bussen, Kleinbussen, Flex-Bussen und Carsharingsystemen das Ziel des Koalitionsvertrages zu erreichen und 80 % der Bevölkerung an den ÖPNV anzuschließen. Aber – und das gehört auch zur Wahrheit, liebe Kolleginnen und Kollegen – wir haben in den nächsten Jahren starke Veränderungen im Mobilitätssektor vor uns. Autonomes Fahren wird unseren Verkehrsbereich revolutionieren. Ich bin fest davon überzeugt. Wir alle können noch nicht richtig abschätzen, wie diese Revolution unseren ÖPNV beeinflussen wird. Daher sind wir der Auffassung, dass man bei Investitionsentscheidungen, die beispielsweise die Schiene betreffen, genau hinschauen muss, ob das zum jetzigen Zeitpunkt die richtige Entscheidung ist, oder ob man vielleicht noch einige Jahre wartet und schaut, wie diese Entwicklungen aussehen. Ein weiterer Aspekt, Herr Kollege Homann ist darauf eingegangen, ist unsere Tarifstruktur, über die wir seit vielen Jahren sprechen. Wir haben mit unseren fünf Verkehrsverbünden – es ist die Frage, die man stellen muss, ob diese dauerhaft Bestand haben werden – eine große Anzahl an Tarifangeboten. Ich persönlich hoffe, dass sich mit der Einführung des deutschlandweiten 49 Euro-Tickets Veränderungen ergeben werden und dass diese Tarifvielfalt damit etwas zurückgedrängt wird, bis hin zu dem von uns gemeinsam geforderten Sachsen-Tarif. Auch die Beförderungsbedingungen – auch darauf ist Henning Homann eingegangen – sind ein großes Problem, wenn man darauf schaut, dass das Angebot für Bürgerinnen und Bürger attraktiv sein soll. Auch dort müssen wir weiterhin nachsteuern. Zusammenfassend muss man sagen, dass, wenn man den Blick auf den Schlussbericht der Strategiekommission richtet, in den letzten fünf Jahren zwar einiges angefangen wurde, aber noch viel Arbeit vor uns liegt. Die Tarifstrukturen müssen verständlicher für die Fahrgäste gestaltet werden. Verbundgrenzen müssen, zumindest gefühlt, verschwinden. Wir sind uns dieser Herausforderung bewusst und legen dort in den kommenden Jahren, insbesondere in dem kommenden Doppelhaushalt, einen Schwerpunkt. Ich möchte zum Schluss noch auf die Ausführungen von Herrn Kollegen Böhme eingehen, der – ich versuche, es zu zitieren – gesagt hat: Aufgrund 30-jähriger CDU-Regierung im Freistaat Sachsen – das stimmt nicht ganz, weil wir nicht 30 Jahre allein regiert haben – ist Sachsen von BahnLand zum „Autoland“ geworden. Ich möchte das einmal klarstellen: Der entscheidende Punkt, warum viele Bahnstrecken abbestellt worden sind, ist nicht eine Entscheidung der CDU gewesen, sondern es ist eine Entscheidung des Nutzers gewesen. Der Nutzer hat darüber entschieden, dass er dieses Angebot nicht braucht, indem er es nicht mehr genutzt hat. Jetzt kann man drüber streiten, was zuerst da war: die Henne oder das Ei. Aber in den letzten Jahren hat es extreme strukturelle Veränderungen gegeben. Das wollte ich an der Stelle einfach noch einmal klarstellen. Mit Blick auf diese vor uns liegenden Veränderungen im Verkehrssektor, denke ich, tun wir gut daran, genau zu überlegen, wie wir das in den nächsten Jahren richtig strukturieren; jede Entscheidung, die insbesondere größerer finanzieller Erfordernisse bedarf, genau zu hinterfragen und zu überlegen, ob man das jetzt macht oder ob man damit vielleicht noch ein bis zwei Jahre wartet, um dann genauer bewerten zu können, wohin sich die Reise entwickelt. (Marco Böhme, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention. Bitte, Herr Böhme.

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Marco Böhme Die Linke

Vielen Dank. Ich würde gern auf Herrn Hippold reagieren. Tatsächlich finde ich, dass man sagen kann, dass auch die CDU etwas damit zu tun hat, dass wir in Sachsen zwar immer noch ein BahnLand sind, aber vor allem ein „Autoland“ geworden sind. Das hat sicherlich auch etwas mit dem Nutzerverhalten zu tun, wie Sie es richtigerweise sagen. Aber die Frage ist: Warum haben sich vor allem Anfang der Neunzigerjahre die Nutzerinnen und Nutzer von der Bahn wegbewegt? Weil Strecken eingestellt wurden, weil es miese Taktverbindungen gab und gibt, weil bis heute jeder zweite Bürger in Sachsen nicht an den ÖPNV angeschlossen ist. Das ist ein Armutszeugnis für eines der reichsten Bundesländer, das wir werden wollen oder wir mittlerweile, im Osten gesehen, sind. Wir sind eigentlich ein attraktives Land mit drei Großstädten, die gut verteilt sind und wo man wirklich gute ÖPNV-Verbindungen hat. Dass es trotzdem so schlechte Takte gibt und so viele Strecken nicht ausgebaut sind, dass wir zwei Großstädte haben, die eingleisig und mit Oberleitungen betrieben werden, ist ein Armutszeugnis. Ich finde, das hat auch etwas mit der CDU-Politik hier in Sachsen zu tun. (Beifall den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt spricht Herr Abg. Hippold.

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Jan Hippold CDU

Grundsätzlich will ich nicht in Abrede stellen, dass es Defizite im Freistaat Sachsen gibt. Herr Kollege Böhme hat die nicht-elektrifizierten Verbindungen zwischen Großstädten angesprochen. Daran muss man natürlich arbeiten. Aber ich möchte davor warnen, die Schiene als das Allheilmittel darzustellen. Wir haben bewusst im Koalitionsvertrag geschrieben, 80 % der Bürgerinnen und Bürger an den ÖPNV anzuschließen und nicht eingegrenzt, wie der ÖPNV aussehen muss. Ich bin der Überzeugung, dass das die richtige Entscheidung ist, insbesondere mit Blick darauf, dass sich Dinge immer weiterentwickeln. Nichts ist so stetig wie die Veränderung. Ob in 20 Jahren das System, wie wir es heute haben, auch das zukünftige System sein wird, ist eine entscheidende Frage. Ich möchte den Blick noch einmal 20 bis 30 Jahre zurück richten. Kurz nach der Wende waren die Bahnstecken alle aktiv. Ich kann mich noch gut daran erinnern – ich war noch relativ jung –, dass dort Züge durch die Gegend gefahren sind, in denen nicht ein einziger Fahrgast gesessen hat. Dass dort über einen längeren Zeitraum irgendwann die Frage gestellt wurde, ob das noch wirtschaftlich ist oder ob man vielleicht über diese Systematik noch einmal nachdenkt, das war für mich persönlich aus damaliger Sicht die richtige Entscheidung. Vielleicht würde man es aus heutiger Sicht anders entscheiden, das möchte ich nicht in Abrede stellen. Aber aus damaliger Sicht war es die richtige Entscheidung. Im Übrigen hat nicht die CDU diese Entscheidung getroffen – wir wissen alle wie unser System in Sachsen gestaltet ist –, die Entscheidung, welche Strecken weiterbetrieben werden und welche nicht, ist auf kommunaler Ebene getroffen worden. Das gehört auch zur Wahrheit. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt Herr Abg. Prantl.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Ich möchte an die Worte meines Kollegen Keller anknüpfen; denn es ist interessant, wenn ausgerechnet jetzt die GRÜNEN von sächsischer Bahntradition reden, während sie gleichzeitig als Teil der Staatsregierung den Ausbau sächsischer Bahnstrecken im ländlichen Raum vor allem verschleppen und mit Untätigkeit glänzen. Ausgerechnet die GRÜNEN, die Traditionen in der Regel nicht besonders schätzen, wie wir wissen, debattieren heute über Traditionen. Warum nicht, wir sind ganz Ohr. Besonders hellhörig werde ich aber, wenn die GRÜNEN die Worte Traditionen mit Innovation kombinieren wollen. Beim letzten Mal wollten Sie uns diesen Etikettenschwindel Tradition mit Innovation als flächendeckende Industrialisierung von Natur und Landschaft mit FlatterstromWindrädern schmackhaft machen und haben dabei ernsthaft Vergleiche mit historischen Windmühlen bemüht. Wo das nun endet, wissen wir: Milliardengrab Energiewende. Was ist zu befürchten, wenn wir uns die grünen Phantastereien zum Schienenverkehr oder zu Wasserstoff-BatterieZügen anschauen? Noch einmal zur Klarstellung: Wir als AfD sprechen uns für eine bürgerfreundliche und wirtschaftsfreundliche Verkehrspolitik in Sachsen aus. Das ist klar. (Beifall bei der AfD) Aber eine ideologische Wünsch-dir-was-Verkehrspolitik, die das eine Verkehrsmittel gezielt politisch schlechterstellt und das andere besserstellt, ist eine Diskriminierung, die wir ablehnen. Für den Bahnverkehr, vor allem auf dem Land, braucht Sachsen endlich ein besser ausgebautes und abgestimmte Nah- und Fernverkehrsnetz – das ist richtig – mit Pünktlichkeit, Sauberkeit, Sicherheit sowie einer optimalen Anbindung. Daher unterstützen wir grundsätzlich alle Bemühungen für den Ausbau des vernachlässigten Schienennetzes in Sachsen. Aber nicht nur das – wir wollen auch Schienenfahrzeughersteller im Freistaat halten oder ansiedeln. Diese wollen wiederum tragfähige Konzepte haben, um belastbare Wertschöpfungsketten sowie dauerhafte Arbeitsplätze in Sachsen zu schaffen. Als erstes schauen Unternehmen auf die Produktionskosten. Sie brauchen bezahlbare und versorgungssichere Energie. Werte GRÜNE, verstehen Sie das? Dieses Thema vertiefen wir morgen in unserer Debatte. Ziehen Sie sich dafür schon einmal warm an! (Heiterkeit bei der AfD) Schienenfahrzeughersteller wollen Planungssicherheit. Sie brauchen Wettbewerbsfähigkeit. Seid Ihr GRÜNEN euch wirklich sicher, dass Eure Schwärmereien von Wasserstoffund Batteriezügen das wirklich bieten können? Es ist schon richtig, dass diese Züge öfter in Deutschland gesehen werden, das sind aber fast nur Pilotprojekte und reine Testbetriebe. (Marco Böhme, DIE LINKE: In BadenWürttemberg sind die im regulären Einsatz!) Auch dort laufen die Kosten ab und zu aus dem Ruder, etwa im rot-rot-grün regierten Thüringen. Dort hat im Jahr 2021 die grüne Energieministerin ihr Wasserstoffkonzept vorgestellt. Eines dieser Projekte sollte ein Wasserstoffzug auf einer 21 Kilometer langen Teststrecke im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt werden. Schon ab 2023 sollten dort Wasserstoffzüge im regulären Linienbetrieb fahren, so das grüne Wunschdenken. Allerdings musste die Thüringer Staatsregierung bereits im Dezember 2021 die Notbremse ziehen. Und warum das? Weil der Betrieb mit 90 Millionen Euro fast doppelt so teuer war wie veranschlagt. 55 Millionen Euro sollte das Projekt kosten. Rechnen wir das einmal durch: 90 Millionen Euro auf 21 Kilometer Teststrecke, das sind 1,4 % des gesamten Thüringer Schienennetzes. Resultat: Das Projekt klebt am Prellbock. Bei uns in Sachsen sieht es nicht wirklich besser aus, kommen doch die gelobten Batteriezüge für die Strecke Chemnitz – Leipzig auch erst 2024, weil den Herstellern wichtige Teile fehlen. Damit wir uns aber richtig verstehen: Wir von der AfD sind technologieoffen. Wir wollen Innovation, wir wollen Entwicklung für die sächsische Eisenbahntradition, und wir wollen den Ausbau des Bahnverkehrs vor allem auf dem Land. Ebenso stehen wir für die Ansiedlung von Schienenfahrzeugherstellern in Sachsen. Nur müssen die Vorschläge – Ihre Vorschläge – bitte realistisch und bezahlbar sein. Es geht schließlich auch um Wettbewerbsfähigkeit, und den Bürgern muss anders als beim Projekt TETIS ein Mehrwert gebracht werden. Bauen Sie also keine Luftschlösser aus Wasserstoff! Tun Sie das Naheliegende, tun Sie erst einmal das Machbare. Sorgen Sie für die Elektrifizierung aller Strecken, für die Zweigleisigkeit der Schienennetze und für eine optimale Taktung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Linksfraktion, bitte. (Marco Böhme, DIE LINKE: Sehr gern, aber wir haben keine Redezeit mehr!) Entschuldigung, ist mir nicht aufgefallen. Dann rufe ich die SPD auf. – Dann die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, bitte. Herr Liebscher.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die sächsische Bahnindustrie und die Verkehrswende sind eng miteinander verzahnt. Die zu erwartende Nachfrage durch die Verkehrswende ist der Motor für die sächsische Bahnindustrie und bietet damit Chancen für die Entwicklung strukturschwacher Regionen. Gleichzeitig sind der Ausbau des Fern-, Güter- und Nahverkehrs – und somit das Gelingen der Verkehrswende – auch von Schienenfahrzeugen aus Sachsen abhängig. Zur Umsetzung der Eckpfeiler nachhaltiger Mobilität, wie wir sie in Zukunft gestalten wollen, bedeutet dies: Durch kurze Wege und Lieferketten sowie optimale Logistik werden Verkehre grundsätzlich möglichst vermieden oder verkürzt. Dies bietet neue lokale Wertschöpfungsfelder. Verkehre, die nicht vermieden werden können, werden so weit wie möglich auf umweltfreundliche Verkehrsträger umgestellt, wie zum Beispiel die Schiene. Dies gelingt durch eine leistungsfähige Infrastruktur – in diesem Fall: Schieneninfrastruktur – und entsprechendes Rollmaterial, ebenfalls aus Sachsen. Wie gut umweltfreundliche Verkehrsträger genutzt werden, wenn der Zugang einfach und bezahlbar ist, hat uns das 9-Euro-Ticket im Sommer gezeigt. Dies darf sich jedoch nicht nur auf den Nahverkehr beschränken, sondern muss auch für die Zugänge zu Fern- und Güterverkehr gelten. Indem die Energieeffizienz der Verkehre, auch des Schienenverkehrs, erhöht wird und postfossile und treibhausgasneutrale Kraftstoffe und Strom genutzt werden, wird Mobilität nicht nur klimaneutral, sondern auch Innovation, Forschung und Entwicklung in Sachsen werden gestärkt. Hier liegt das Potenzial zur Entwicklung unseres Standortes. Diese müssen durch entsprechende Investitionen und Rahmenbedingungen vorangebracht werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur der leistungsfähige Schienenverkehr sichert unsere Industrie und Forschung im Bahnbereich und lässt die Verkehrswende gelingen. Investitionen in die Schiene sind Investitionen in Wohlstand und Klimaschutz. Lassen Sie uns diese Chance für Sachsen gemeinsam nutzen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen, die noch Redezeit haben? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Herr Minister, bitte. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Willkommen im Bahnland Sachsen mit langer Tradition! Es wurde schon darauf hingewiesen: 1839 – die erste Fernstrecke zwischen Leipzig und Dresden. Das zeigt, auf welche Traditionen wir aufbauen. Es folgte durch die Industrialisierung und ausgehend von diesen Fernverkehrsverbindungen – und der ersten Lokomotive, der ersten funktionsfähigen, in Deutschland gebauten Dampflokomotive – ein ausgebautes Netz, eines der dichtesten Eisenbahnnetze in ganz Europa. Heute sieht das etwas anders aus. Ich weiß nicht, wo ich anfangen soll; denn die Frage ist: Was ist die Erwartung an das, was wir wollen, nämlich, als Bahnland Sachsen aktiv und attraktiv zu sein, und dem, was wir als Freistaat Sachsen machen? Es ist von der Opposition wohlfeil zu sagen: Daran seid ihr schuld. Daran seid Ihr verantwortlich. So einfach kann man es sich nicht machen, weil die Deutsche Bahn dem Bund gehört. Der Fernverkehr gehört dem Bund, und die Frage ist, was der Freistaat Sachsen tun kann, um dort voranzukommen: Pressemitteilungen? Mit dem Fuß aufstampfen? Parlamentarische Debatten? Nein, unser Weg ist ein anderer. Unser Weg ist ein konkreter, indem wir selbst Verantwortung übernommen haben. Wir haben zum Beispiel den Ausbau der Niederschlesischen Magistrale finanziert, damit dort mit 160 statt mit 120 km/h gefahren werden kann. Wir haben mit finanzieller Beteiligung die wichtigen Teilabschnitte der SachsenFranken-Magistrale elektrifiziert. Wir haben Planungen vorangetrieben, indem wir Gelder in die Hand genommen haben, zum Beispiel bis Ende 2022 circa 10 Millionen Euro für die Planung zum Ausbau der Elektrifizierung der Strecke Leipzig – Chemnitz, und nochmals circa 10 Millionen Euro für Planung und Elektrifizierung der Strecke Dresden – Görlitz. Das sind alles Strecken, die der Bahn gehören. Aber wir haben gesagt, wir gehen in die Verantwortung, wir nehmen Geld in die Hand, um Verbindlichkeit zu schaffen und Druck auf die Bahn zu machen. Ich halte es nach wie vor nicht nur für ärgerlich, sondern auch für eine Schande, dass die Elektrifizierung der wichtigsten Strecken, nämlich der Strecken Chemnitz – Leipzig und Görlitz – Dresden, vom Bund auf die lange Bank geschoben wird. (Beifall bei der SPD und der CDU) Wenn wir uns aber mit viel Geld zu den Planungen bekennen und diese vorantreiben, dann ist das kein Pappenstiel. Denn Planungskosten machen in der Regel 25 % der Gesamtkosten aus. Das macht unsere Finanzierung so wertvoll. Das ist unser Beitrag, um Dinge voranzutreiben und Verbindlichkeit zu schaffen. Wir werden das weitermachen. Deshalb schon vorab ein herzlicher Dank für die Unterstützung aus dem Haus, wenn ich an die Haushaltsverhandlungen denke, dass weiterhin Planungsmittel dafür vorgesehen sind. Ich bleibe aber dabei: Die Regelungen des Grundgesetzes sind eindeutig. Der Bund trägt die alleinige Verantwortung für sein Schienennetz, und es ist manchmal ein Kampf gegen Windmühlen, wenn wir attraktive Verbindungen, die es schon einmal gab, wiederherstellen wollen. Das ist uns gelungen. Chemnitz ist wieder an den Fernverkehr angeschlossen – mit sächsischem Geld. Seit Dienstag gibt es wieder eine Nachtzugverbindung von Prag über Dresden und Leipzig nach Zürich. Die Schweizer Kollegen der SBB konnten wir am Dienstagmorgen in Dresden begrüßen. Was mir persönlich sehr wichtig ist: Die Neubaustrecke Dresden – Prag nimmt immer konkretere Züge an. Natürlich haben wir weitere Herausforderungen. Die Eisenbahnprojekte des Investitionsgesetzes sollen an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben. Es ist vonseiten des Bundes nicht fair, dass Projekte, die im Investitionsgesetz vorgesehen sind, jetzt im Nachhinein den Ländern aufgedrückt werden sollen, wenn sie anscheinend oder tatsächlich nicht wirtschaftlich sind. Die Absprache war eine andere, nämlich, dass es Maßnahmen im Strukturwandel sind, die deshalb per se als wirtschaftlich angesehen werden müssen. Deshalb ist es ein schwieriger Kampf, den Thomas Schmidt und ich führen. Unser wichtigstes Ziel ist, dass wir zu einer Lösung kommen, damit jetzt geplant wird und wir nicht weiter Zeit verlieren. Die Leute in den Strukturwandelregionen wollen sichtbare Zeichen, dass es vorangeht. Das ist das, was zum Thema Fernverkehr und Schiene zu sagen ist. Das nächste Thema ist die Frage des Schienenpersonennahverkehrs. Auch dort kann man mit dem Finger wieder auf das Land zeigen. Nur sei an dieser Stelle noch einmal deutlich gesagt: Mein Vorschlag, dass der Freistaat Sachsen mit einer Landesverkehrsgesellschaft selber Verantwortung für den SPNV übernimmt, ist nicht an der SPD gescheitert. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) An dieser Stelle müssen wir weiterhin dafür kämpfen, dass wir mit den Möglichkeiten, die wir haben, den SPNV stärken. Aktuell geht es erst einmal um die Sicherung der Angebote. Sie kennen die Diskussion zur Verteilung der Regionalisierungsmittel. Aber es ist eben auch ein Bekenntnis der Koalition da. Sonst hätten wir nicht das Thema Streckenreaktivierung auf die Tagesordnung gesetzt. Jetzt kann man wieder rufen: Ja, ja, warum dauert das so lange? Wir haben uns auf einen Weg verständigt, der heißt, wir wollen Gutachten machen, um Streckenpotenziale zu erkunden. Hätten wir das nicht gemacht, wäre nach den damaligen Kriterien nicht eine einzige Strecke förderfähig gewesen. Also ist die Frage: Geht es jetzt darum, einfach nur einen Antrag zu stellen, der dann abgelehnt wird? Oder machen wir Gutachten und entwickeln Kriterien, um die Potenziale der Strecken zu finden und damit eine neue Grundlage dafür zu schaffen, dass wir auch im Rahmen des GVFG-Programms Gelder beantragen können? Auf diesen Weg haben wir uns in der Koalition verständigt. Er ist auch richtig, weil die Entscheidung, welche Strecke reaktiviert wird, keine Willkürentscheidung ist – diese wird es auch mit mir nicht geben –, sondern wir haben uns genau diesen Fahrplan vorgenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerhard Liebscher hat in seinem ersten Beitrag vor allem noch mal auf die industrielle Dimension des Bahnlandes hingewiesen. Es ist auch hier so, dass wir auf eine lange Tradition setzen können. Er hatte ja schon einen Hinweis auf die erste Dampflok gegeben. Es sind eben nicht nur die Standorte Bautzen, Görlitz, Niesky, es sind genauso vielfältige Ingenieurbüros, die hier in Sachsen für Innovationen sorgen, zum Beispiel Hörmann. Wir müssen auch mit den Innovationen vorangehen, zum Beispiel dem Smart Rail Connectivity Campus in Annaberg-Buchholz oder dem offenen digitalen Testfeld zwischen Halle, Cottbus und Niesky. Natürlich gehört auch dazu, dass wir mit TETIS einen nächsten Schritt gehen wollen. Auch hier sind wir dabei, nach Investoren zu suchen. Es ist die Aufgabe der Partner, einen Testring mit Leben zu füllen. Die Kooperationspartner stehen bereit. Von daher kann ich nur das Signal zurückgeben. Es scheitert nicht an denjenigen, die den Testring selber betreiben und mit Leben füllen wollen. Es fehlt bisher nach wie vor derjenige, der sagt: Wir gehen in die Verantwortung als Mitinvestor, dieses Projekt auf die Beine zu stellen. Ich bin aber hoffungsvoll, dass es uns gelingt. Schließlich führen wir mit zwei Partnern wirklich gute Gespräche. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Situation für die Kolleginnen und Kollegen bei Alstom ist aktuell keine einfache. Wir stehen solidarisch an der Seite der Kolleginnen und Kollegen, die seit Jahren um ihre Standorte kämpfen. Wir stehen genauso an der Seite einer Geschäftsführung, wenn sie Konzepte vorlegt, die klarmachen: Wir bekennen uns zu den Standorten, und das auch nachhaltig. Wir als Freistaat Sachsen haben das immer unterstützt, sonst hätte es keine finanzielle Unterstützung für Infrastrukturmaßnahmen in Bautzen gegeben, keine Technologieförderung, um Standorte zu sichern. Der Freistaat Sachsen hat nicht nur Solidarität erklärt, sondern er hat das praktisch gezeigt. Umgekehrt erwarten wir aber auch, dass Alstom zu seiner Verantwortung steht und diese Standorte nachhaltig sichert. Denn bei den Bedarfen, die wir in Deutschland und Europa haben, ist es mir nicht bange, dass gute Arbeit gerade in dieser Region europaweit nachgefragt wird. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Überzeugung ist, dass – weil wir über Tradition und Innovation gesprochen haben – es drei I sind, nämlich Infrastruktur, Industrie und Innovation. Es ist dann ein Erfolg, wenn diese Bereiche eng miteinander verbunden und verzahnt sind. Dafür werbe ich um weitere Unterstützung. Vielen Dank, dass Sie mich bei meiner Reise durch das Bahnland begleitet haben, aber vor allem vielen Dank für Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Zweites Gesetz zur Anpassung von Drucksache 7/10184, Drucksache 7/11479, Verfassung und Recht, Demokratie, Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach die AfDFraktion, die Fraktionen DIE LINKE und die BÜNDNISGRÜNEN und die SPD-Fraktion. Ich frage zunächst Herrn Wiesner als Berichterstatter, ob er zuerst das Wort wünscht. – Es gibt keine Reaktion. Dann gehe ich davon aus, dass es nicht gewünscht wird, und erteile jetzt der CDU-Fraktion, Herrn Abg. Modschiedler, das Wort.

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Martin Modschiedler CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt geht es um die Justiz. Genauer gesagt geht es um das Zweite Gesetz zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung haben wir uns schon im November ausführlich im Ausschuss Verfassung und Recht beschäftigt; wir haben eine Anhörung gehabt, und wir haben eine Beschlussempfehlung gefasst. Steigen wir noch einmal kurz in die Thematik ein. Worum geht es? Das Zweite Gesetz zur Anpassung von Vorschriften zur Justiz hat im Wesentlichen zwei Schwerpunkte: Erstens: Die Finanzierung der Betreuungsvereine. Diese wird vom Zuwendungsmodell auf ein klassisches Vergütungsmodell umgestellt. Und zweitens haben wir das Thema der Teilzeitreferendariate der Juristinnen und Juristen. Sie wird jetzt in das Landesrecht implementiert. Wichtig ist zu wissen: Wir setzen mit diesen Änderungen Bundesrecht um. Schauen wir uns die beiden Punkte mal genauer an. Der Gesetzentwurf passt das Betreuungsrecht hinsichtlich der Finanzierung von Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine mit öffentlichen Mitteln an die geänderte Rechtslage auf Bundesebene an. Gemeint ist hier, dass die Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023 schon in Kraft tritt. Die Umstellung des bisherigen zuwendungsrechtlidie Unterstützung, dass wir das Bahnland auch in Zukunft erhalten können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Damit ist die zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen zu des Entwurfs Vorschriften mit Bezug zur Justiz Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa und Gleichstellung chen Fördermodells wird jetzt auf ein klassisches Vergütungsmodell mit der geänderten Rechtslage auch zwingend notwendig. Deshalb gehen wir das Thema in der Koalition auch an. Wichtige Fußnote an dieser Stelle: Die Koalition hat sich darauf verständigt, dass sich die Grundvergütung zusätzlich noch mal mit der Leistungsvergütung der Betreuungsvereine erhöhen wird. Konkret heißt das eine Anhebung der Grundvergütung von 5 000 auf 8 000 Euro und die Leistungsvergütung auf 150 Euro. Und zudem soll der Evaluationszeitraum von vier Jahren auf zwei Jahre verkürzt werden. Damit können wir dann intern im Parlament schneller bewerten, wie sich die Vergütungserhöhung auf die Situation der Betreuungsvereine ausgewirkt hat. Den Meckerzettel haben wir auch umgesetzt, und wir haben die notwendigen redaktionellen Änderungen in verschiedenen Landesgesetzen auch vorgenommen. Zweiter Punkt dieses Gesetzes, die Änderungen des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes: Damit soll die Grundlage geschaffen werden, die verbindlichen Vorgaben des Bundes nach dem deutschen Richtergesetz zum Teilzeitreferendariat im Landesrecht umzusetzen. Das geschieht ebenfalls zum 1. Januar 2023. Und wie der Name schon sagt, können angehende Juristinnen und Juristen ihr Referendariat künftig auch in Teilzeit absolvieren, denn wir alle wissen um den hohen Bedarf an Nachwuchsjuristen in der Justiz und auch in der Anwaltschaft. Die nun geschaffenen Möglichkeiten eines Teilzeitreferendariats sind ein wichtiger Baustein für mehr Flexibilität und auch für mehr Attraktivität in der Ausbildung. Deshalb bitten wir Sie, dem Antrag zuzustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Vielen Dank. – Nun spricht für die AfD-Fraktion Herr Dr. Dringenberg.

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Dr. Volker Dringenberg AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Mit dem vorliegenden Artikelgesetz sollen mehrere Gesetze geändert werden. Soweit das vom Kollegen Modschiedler bereits angesprochene Teilzeitreferendariat ermöglicht wird oder Umsatzsteuer auf Verwahrleistungen nach dem Hinterlegungsgesetz erhoben werden soll, haben wir keine durchgreifenden Bedenken. Das gilt auch für weitere redaktionelle Änderungen. Soweit das Landesgesetz zur Ausführung des Betreuungsrechts erheblich geändert wird, erlaube ich mir einige kritische Anmerkungen: Am 1. Januar 2023 knüpfen die landesgesetzlichen Regelungen im Wesentlichen an. Relevant ist vor allem, dass nach dem Willen des Bundesgesetzgebers anerkannte Betreuungsvereine für sogenannte Querschnittaufgaben künftig einen Anspruch auf eine – ich zitiere – „bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln“ haben. Sie haben es mit „Vergütungsmodell“ umschrieben. Das bedeutet realerweise: Statt Förderung nach Kassenlage gibt es künftig einen gesetzlichen Anspruch auf staatliche Leistungen. Das kann durchaus sinnvoll sein, nämlich dann, wenn dem Staat damit Aufgaben abgenommen werden, die Private besser und kostengünstiger erledigen können. Es ist sicher auch keine Lösung – wie in Deutschland oftmals der Fall –, wenn Ehrenamtlichen und Vereinen immer mehr Aufgaben übertragen werden, um die Staatskasse zu entlasten. Ob es allerdings sinnvoll ist, vermehrt gesetzliche Pauschalleistungen auszureichen, erachten wir als diskutabel. Diesbezüglich möchte ich kurz das Beispiel der Grundvergütung nach dem Betreuungsausführungsgesetz anführen. Diese wird gewährt, wenn der Betreuungsverein die allgemeinen Vergütungsvoraussetzungen nach § 5 mitbringt, und diese Voraussetzungen sind äußerst niedrigschwellig. Die vorgesehene Grundvergütung hingegen wurde im Laufe des Gesetzgebungsprozesses – Sie haben es erwähnt – immer höher. Sie war im Referentenentwurf mit 6 000 Euro vorgegeben, im Gesetzentwurf dann mit 10 000 Euro und nach dem mehrheitlichen Beschluss im Verfassungs- und Rechtsausschuss waren es dann 16 000 Euro per annum. Die Summe der Grund- und Leistungsvergütung bleibt insgesamt zwar gedeckelt auf 44 000 Euro. Das bedeutet aber konsekutiv eine massive Verschiebung weg von der Leistung hin zur Grundvergütung. Diese Tendenz, immer häufiger einen weitergehenden voraussetzungslosen Anspruch auf gesetzliche Leistungen und damit eine Art Vollkaskomentalität zu begründen, missfällt uns. Um es noch einmal zu unterstreichen: Auch wir als AFD sehen durchaus die wertvolle Arbeit der Betreuungsvereine und schätzen, dass mit dieser Arbeit insbesondere die Kommunen entlastet werden. Die Weichen hierfür wurden aus unserer Sicht bereits in Berlin falsch gestellt, und das wollten wir hier noch einmal zu Protokoll geben. Aus diesem Grund werden wir uns im Rahmen der Schlussabstimmung enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Fraktion DIE LINKE, Herr Abg. Gebhardt, bitte.

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Rico Gebhardt Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition legt uns einen Gesetzentwurf vor, dessen Gesetzestitel „Zweites Gesetz zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz“ wieder einmal mehr verschleiert, als es preisgibt. Im Kern geht es darum – Herr Modschiedler und Dr. Dringenberg sprachen darüber –, dass das geltende derzeitige Bundesrecht in Form des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsrechts – Zitat – „hinsichtlich der Finanzierung von Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine mit öffentlichen Mitteln“ anzupassen ist. Da sich die Rechtslage auf der Bundesebene durch die Betreuungsrechtsreform ab 1. Januar 2023 ändert, müssen sich die Länder nun um die Umsetzung kümmern, so auch in Sachsen; das machen wir jetzt gerade. Wie wir alle wissen, tut sich die Staatsregierung immer dann schwer damit, gemeinnützig tätige Vereine angemessen zu finanzieren. Oft ist es für viele Vereine und Verbände ein echter Kampf, wenn es darum geht, mehr Geld für ihre Arbeit zu erhalten – leider auch in diesem Fall. Grundsätzlich ist das Anliegen des Gesetzes aus unserer Sicht zu begrüßen. Allerdings bleibt es auch schon bei der Begrüßung; denn in den konkreten Umsetzungen und an einer vernünftigen Finanzierung hapert es gewaltig. Hierfür braucht man sich nur die schriftliche Stellungnahme der Praktikerinnen und Praktiker anzuschauen, also des Landesverbandes der Betreuungsvereine Sachsen e. V. Diese führen nämlich Folgendes aus: Nach Auffassung des Landesverbandes ist der Gesetzentwurf vollkommen unzureichend. Er ist deshalb unzureichend, weil aufgrund der Betreuungsrechtsreform eine Ausweitung der Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine vorgesehen ist. Was dafür im Gesetzentwurf durchgängig fehlt, ist der laut Bundesgesetz gewährte bedingungslose finanzielle Anspruch, um überhaupt Querschnittsaufgaben vernünftig zu erledigen – von einer bedarfsgerechten finanziellen Ausstattung und Vergütung ganz zu schweigen. Im Gegenteil: Nach dem Willen der Koalitionsregierung soll für die Betreuungsvereine in Sachsen künftig eine Grundvergütung gewährt werden, die nicht im Ansatz bundesgesetzliche Kriterien erfüllt und auch diesen Namen leider nicht verdient. Das macht ein ebenso halbherziger Änderungsantrag der Koalition dann auch nicht besser. Zwar haben sie die Grundvergütung von bisher 5 000 Euro auf 8 000 Euro angehoben, allerdings ist dies alles andere als angemessen oder bedarfsgerecht und schon gar nicht bedingungslos. Vielmehr liefern Sie einen fast dreiseitigen Leistungskatalog, mit dem sich die Betreuungsvereine über die großzügige Grundausstattung hinaus weitere Einnahmen „verdienen“ können. Allerdings ist das fern aller Realitäten der Arbeit der Betreuungsvereine. Ich zitiere Frau Drummer, die Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes der Betreuungsvereine: „Es werden hier viel mehr Mittel an Bedingungen geknüpft, die die Gestaltungsräume für die Querschnittsarbeit einengen und zudem den Betreuungsvereinen keine Mittel in die Hand geben, die in Sachsen zunächst noch aufzubauenden Strukturen überhaupt zu initiieren.“ Sehr geehrte Damen und Herren der Koalition! Liebe Justizministerin! Man muss Ihnen schon unterstellen, dass Sie den Vereinen das Geld eigentlich gar nicht geben wollen. Oder Sie erklären mir, dass der Finanzminister wieder der Schuldige ist. Wie kommen Sie denn sonst darauf, solche Hürden einzubauen? Es sind völlig praxisferne Leistungen. Stellen Sie sich einmal vor, man würde unsere Diäten an derartige Leistungen knüpfen. Einige säßen dann wahrscheinlich ohne Diäten hier, um es auch mit anderen Worten bedingungslos noch einmal genau zu erklären, das scheint in Ihrem Sprachschatz ja nicht vorzukommen. Ich kann Ihnen sagen, dass die Art, mit gemeinnützigen Vereinen, noch dazu Betreuungsvereinen, umzugehen eher eine Frechheit ist, insbesondere hier in Sachsen und gerade auch in dem Wissen, dass die Fälle notwendiger Betreuung von Menschen nicht nur weiter steigen wird, sondern auch die Betreuungsintensität und der Aufwand zunehmen werden. Es geht darum, gerade diesen gemeinnützigen Vereinen und der für die Gesellschaft wichtigen Arbeit ein Grundvertrauen entgegenzubringen und auszusprechen, indem man ein ordentliches Finanzbudget zur Verfügung stellt. Mit Ihren permanenten finanziellen Gängelungen machen Sie nur eines: ein Grundmisstrauen gegenüber diesen hoch engagierten Menschen zum Ausdruck zu bringen. Wenn wir wollen, dass die Sächsinnen und Sachsen weiterhin Vertrauen in die Politik, in die Demokratie haben, braucht es Verlässlichkeit. Dafür muss sich die Politik aber auch bewegen. Wohin permanentes Misstrauen führen kann, sehen wir ja aktuell. Auch Ihren Änderungsantrag, in dem Sie an manchen Stellen im Leistungskatalog etwas herumschrauben – hier mal höher, dort mal niedriger, noch einmal etwas höher – macht das überhaupt nicht besser. Deshalb halten wir an unserem eigenen Änderungsantrag fest, den Sie zwar im zuständigen Fachausschuss Ihre Zustimmung verweigert haben, aber ich habe die Hoffnung, dass es jetzt eine Zustimmung gibt. Vielen Dank für Ihr Zuhören. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNSIGRÜNEN Herr Abg. Lippmann, bitte.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Zweiten Gesetz zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz nehmen wir notwendige landesrechtliche Anpassungen vor, die dem Grunde nach bereits von den Kolleginnen und Kollegen so breit ausgeführt wurden, dass ich mich auf die allgemeine Erörterung jetzt gar nicht so fokussieren möchte, sondern erst einmal schwerpunktmäßig auf das Betreuungsrecht. Der Gesetzentwurf fokussiert sich im Wesentlichen auf die Finanzierung der Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine. Es geht also nicht um die Frage des Betreuungsrechtes – dies hat der Bund ja bereits geklärt –, sondern um die entsprechende landespolitische Ausgestaltung. Dazu muss man sich Folgendes vergegenwärtigen: Betreuungsvereine sind die Anlaufstelle für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Davon gibt es in Sachsen rund 28 000. Sie klären die rechtlichen Angelegenheiten für die Menschen, welche dazu aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, und übernehmen deshalb eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Was macht überhaupt ein solcher Betreuungsverein? Nach § 15 Betreuungsorganisationsgesetz informieren sie über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und zukünftig auch über Patientenverfügungen und allgemeine betreuungsrechtliche Fragen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, auch solche, die von Gerichten bestellt wurden. Sie bieten Fortbildungen zu den Themen an, beraten und unterstützen und schließen Vereinbarungen ab. Sie sind damit eine der zentralen Anlaufstellen für die Betreuerinnen und Betreuer in Sachsen. Mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir nun erstmals einen konkreten Vergütungsanspruch für Betreuungsvereine, um deren Aufgaben abzusichern. Das ist eine wesentliche Verbesserung; denn bisher wurden diese nur durch Fördermaßnahmen unterstützt, und das sollte man vielleicht bei aller Kritik auch berücksichtigen. Gleichzeitig erhöhen wir die Finanzierung. Hier lag Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern bisher auf dem letzten Platz. Zukünftig steht den Betreuungsvereinen eine Höchstvergütung von 44 000 Euro im Jahr, gedeckelt auf 22 000 Euro pro Halbjahr, zur Verfügung. Abgerechnet wird nach einem vereinfachten Vergütungskatalog. Die Höhe der Finanzierung war bereits ein wesentliches Thema sowohl in den Anhörungen als auch in der Diskussion im Rechtsausschuss. Herr Gebhardt, zu zwei Ihrer Punkte muss ich doch noch einmal Stellung nehmen. Ich glaube erstens nicht, dass die grundsätzliche Verfasstheit des Freistaates Sachsen und der Umgang mit Ehrenamtlichen allein im Betreuungsrecht entschieden werden, wie Sie das hier gerade aufgeblasen haben. Und zweitens, wenn Sie demnächst die Diäten auf die Arbeitsfähigkeit, auf Output bzw. Outcome von Fraktionen und Abgeordneten stützen wollen, würde ich Ihnen empfehlen, an der einen oder anderen Stelle etwas kleinere Brötchen zu backen. Denn bei manchem Thema wäre eine etwas schlagkräftigere Opposition auch eine größere Zierde dieses Hauses. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Ich komme zurück zum Gesetzentwurf. Im parlamentarischen Verfahren haben wir die Grundvergütung von 5 000 Euro auf 8 000 Euro und die Leistungsvergütung auf 150 Euro erhöht. Insgesamt stehen im aktuellen Haushalt, den wir in der kommenden Woche verabschieden werden, 1,4 Millionen Euro für 2023 und 2024 zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2019/2020 standen, Herr Kollege Gebhardt, 700 000 Euro zur Verfügung. Wir haben also die Finanzmittel verdoppelt. Das muss man auch noch einmal würdigen, wenn man sich mit diesem Gesetzentwurf befasst. Dennoch nehmen wir die Sorgen der Betreuungsvereine und Wohlfahrtsverbände ernst. Ob nun ein Aus der Betreuungsvereine droht, so die Diakonie letzte Woche in der „Lausitzer Rundschau“ Hoyerswerda, wage ich angesichts der Verbesserung zu bezweifeln, bei allem Verständnis für Kritik. Derlei Schwarzmalerei entspricht nicht der Realität einer deutlichen Aufstockung der Mittel. Wir werden aber die Regelung zeitnah evaluieren. Dazu haben wir im parlamentarischen Verfahren den Evaluationszeitraum verkürzt und vorgezogen. Was DIE LINKEN mit ihrem Änderungsantrag begehren, scheint eher ein Wunschkonzert zu sein. Eine Erhöhung der Grundvergütung pauschal auf 90 000 Euro für kreisfreie Städte und 100 000 Euro für die Landkreise bei 32 Betreuungsvereinen ist schlicht eine Frage der haushälterischen Prioritätensetzung. Auch ist die Regelung verfassungsrechtlich nicht problematisch, wie im Rechtsausschuss noch behauptet wurde. Die Überlegung aus der schriftlichen Sachverständigenanhörung, die man sich offensichtlich dort zu eigen gemacht hatte, verfängt nicht. Es liegt überhaupt keine Verletzung von Artikel 3 Grundgesetz vor, wenn, so die Stellungnahme, betroffene Bürger, die eine ehrenamtliche Betreuung führen, im Freistaat gegenüber anderen Betreuern in anderen Bundesländern anders behandelt wurden. Das Ganze nennt sich Föderalprinzip. Sie können sich im Freistaat Sachsen nicht darauf berufen, dass in anderen Bundesländern die Rechtslage nun mal anders ist. Der Bundesgesetzeber hat durch das Betreuungsrecht einen einheitlichen Rahmen gesetzt. Die Finanzierung der Betreuungsvereine wurde aber bewusst den Ländern überlassen. Das macht die Regelung mitnichten verfassungswidrig. Zuletzt möchte ich noch auf den zweiten Teil, das Teilzeitreferendariat, zu sprechen kommen. Die Forderung nach flexiblen Arbeitszeitmodellen wird auch im juristischen Bereich immer lauter. Nach Änderung des Deutschen Richtergesetzes muss Sachsen ab dem 1. Januar 2023 ein Referendariat in Teilzeit ermöglichen. So soll es insbesondere für Referendare und Referendarinnen, die Kinder unter 18 Jahren betreuen oder Familienangehörige betreuen, künftig möglich sein, die Zeit des Referendariats auf zweieinhalb Jahre zu verlängern. Genaueres wird in der entsprechenden sächsischen Gesetzgebung nun geregelt. Aus meiner Sicht ist das mehr als ein Muss. Es ist zu begrüßen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch im Referendariat deutlich besser möglich ist. Das ist ein Fortschritt im Freistaat Sachsen. Von daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNE und der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die SPD-Fraktion, bitte. – Kein Bedarf. Gibt es noch weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Die AfD-Fraktion wünscht noch das Wort. Entschuldigung, kommen Sie bitte, Herr Dr. Dringenberg.

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Dr. Volker Dringenberg AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Lieber Herr Gebhardt, auf Ihren Änderungsantrag möchte ich noch ganz kurz eingehen. Mit dem belegen Sie anschaulich und erneut Ihre finanzpolitische Verantwortungslosigkeit. Das Geld soll gleich scheffelweise unter die Leute gebracht werden nach dem Motto: „Wer hat noch nicht, wer will noch was?“ Wir sind bekanntlich nicht immer einer Meinung, aber dass Sie die Grundvergütung von den benannten Summen auf 90 000 Euro für die Stadt und 100 000 Euro für die Vereine erhöhen wollen, das ist schon ein mächtiger Happen. Zudem, und das ist Ihnen wahrscheinlich gar nicht klar, reichen Sie das Insolvenzrisiko weiter, wenn Sie keinen halbjährlichen Abrechnungsrhythmus vorsehen, sondern das auf jährlich aufblähen. Offensichtlich gehen Sie davon aus: Jetzt, wo die finanzpolitischen Dämme brechen, können wir gleich mit abräumen und lassen es richtig krachen. Wohin dieses Gebaren führt, haben Ihre Vorgänger als DDR-Staatenlenker getreu dem Motto „vorwärts immer, rückwärts nimmer“ bereits gezeigt. (Beifall bei der AfD) „Nichts dazugelernt!“, bin ich geneigt zu sagen. Wir lehnen den Änderungsantrag ab. Danke. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf von den Fraktionen? – Ich frage die Staatsregierung. – Frau Ministerin, bitte.

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Katja Meier

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle wünschen uns, bis zu unserem Tod ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können, und niemand möchte gern dauerhaft auf Hilfe angewiesen sein. Trotzdem kann das Thema rechtliche Betreuung uns alle irgendwann einholen. Aufgrund des demografischen Wandels spielt die rechtliche Betreuung in unserer Gesellschaft und gerade auch hier in Sachsen eine immer größere Rolle; denn immer mehr Menschen erreichen ein hohes Alter und werden dann teilweise hilfsbedürftig. Aber nicht nur das Alter, auch ein Unfall oder eine schwere Krankheit können dazu führen, dass wir unsere Angelegenheiten plötzlich nicht mehr selbst regeln können und auf fremde Hilfe angewiesen sind. Im vergangenen Jahr hat nun – die Vorredner haben es angesprochen – der Bundesgesetzgeber eine umfassende Reform des Betreuungsrechts beschlossen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Unsere Aufgabe als Landesgesetzgeber war es nun, diese Betreuungsrechtsreform in das Landesrecht umzusetzen. Ganz zentral ist dabei, dass die Finanzierung der Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine in Sachsen neugestaltet wird. Das Bundesrecht verpflichtet die Länder ab dem 1. Januar dazu, die Betreuungsvereine zur Erfüllung ihrer Querschnittsaufgabe bedarfsgerecht finanziell auszustatten. Deshalb war es in Sachsen notwendig, die Vergütung vom Kopf auf die Füße zu stellen. Mit dem neuen Vergütungsmodell werden die Vereine anders als bisher für jede Leistung, die sie erbringen, konkret vergütet. Damit schaffen wir Rechts- und Planungssicherheit für die Vereine und setzen die Vorgaben des Bundesgesetzgebers im Rahmen der Betreuungsrechtsreform um. Unser Ziel ist es, die Vereine für ihre Querschnittsarbeit fair und leistungsgerecht zu vergüten. Das bedeutet auch, dass die Betreuungsvereine deutlich mehr Mittel bekommen als bisher. Aktuell gibt es in Sachsen insgesamt circa 30 anerkannte Betreuungsvereine. Diese Vereine haben im Rahmen der bisherigen Förderung vom Freistaat jährlich insgesamt 400 000 Euro für ihre Querschnittsarbeit erhalten. Mit dem neuen Vergütungssystem erhalten die Betreuungsvereine 1,4 Millionen Euro. Ich finde, das ist schon ein Quantensprung. Diese Steigerung ist aber tatsächlich mehr als gerechtfertigt. Einerseits erhalten die Betreuungsvereine im Zuge der Betreuungsrechtsreform vom Bund zum Teil neue Aufgaben, andererseits ist es auch eine Frage der Wertschätzung. Schließlich stellen die Betreuungsvereine mit ihrer Arbeit sicher, dass die circa 27 000 ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer in Sachsen fachkundig beraten, begleitet und unterstützt werden. Wer mit dem Thema rechtliche Betreuung schon einmal in Berührung gekommen ist, der weiß, wie wichtig genau diese Betreuungsvereine und ihre Querschnittsarbeit sind. Diese bedeutet, die Bürgerinnen und Bürger über betreuungsrechtliche Fragen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen zu informieren und zu beraten sowie die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer bei ihrer Arbeit zu begleiten und zu unterstützen. Für die Arbeit der Betreuungsvereine ist es wichtig, dass sie einerseits gut finanziert werden; aber es bedeutet eben auch eine Würdigung und eine Förderung dieses Ehrenamts. Wenn der Freistaat diese Arbeit angemessen honoriert, dann kann er auf lange Sicht sogar Geld sparen. Wenn wir ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer unterstützen und stärken, vermeiden wir Berufsbetreuung, die für den Freistaat um ein Vielfaches teurer ist. Aber diese Einsparungen sind hier nicht der ausschlaggebende Faktor. Vor allem sollten wir beim Thema ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer die zu betreuende Person im Fokus – im Mittelpunkt – haben, denn der Mensch steht bei der ehrenamtlichen Betreuung noch stärker im Vordergrund als bei der Berufsbetreuung. Zwischen der betreuten Person und ihrer ehrenamtlichen Betreuerin oder ihrem ehrenamtlichen Betreuer besteht häufig eine enge oder familiäre Bindung. Wenn bei der Betreuung nicht ständig auf die Uhr geschaut werden muss, dann kann ganz anders auf die Bedürfnisse der betroffenen Person eingegangen werden. Daher ist es richtig und notwendig, dass wir die Betreuungsvereine bei ihrer Arbeit angemessen finanziell unterstützen. Ein besonderes Augenmerk legt das neue Vergütungskonzept auf die Situation der Betreuungsvereine gerade in den ländlichen Regionen. Viele kleinere und ländlich gelegene Vereine haben im Rahmen der bisherigen Förderung davon abgesehen, überhaupt staatliche Mittel in Anspruch zu nehmen, weil die Voraussetzungen und das Verfahren nicht auf ihre Bedürfnisse und ihre Arbeit zugeschnitten waren. Das wird sich mit dem neuen Vergütungskonzept ändern – es ist auch höchste Zeit, meine sehr verehrten Damen und Herren. Vielen Betreuungsvereinen droht eine Unterfinanzierung. Das würde bedeuten, dass sich viele von ihnen gerade aus den ländlichen Regionen zurückziehen. Das müssen wir tatsächlich auch ernst nehmen. Schon jetzt haben wir außerhalb der kreisfreien Städte eine rückläufige Entwicklung. Allein im vergangenen Jahr haben sich zwei weitere Vereine in ländlichen Regionen aufgelöst, sodass im Freistaat derzeit nur noch 32 Betreuungsvereine aktiv sind. Diese Entwicklung müssen wir stoppen. Das haben wir getan, indem wir jetzt diesen Gesetzentwurf mit der entsprechenden Vergütung vorgelegt haben. In der schriftlichen Anhörung zum Gesetzentwurf im Rechtsausschuss ist noch einmal sehr deutlich geworden, welche wichtige und wertvolle Arbeit die Betreuungsvereine gerade eben in den ländlichen Regionen leisten. Natürlich ist mir bewusst, dass bei einem so grundlegenden Gesetzesvorhaben Enttäuschungen am Ende nicht ausbleiben – einer wurde von Herrn Gebhardt zitiert. Manch ein Betreuungsverein hat sich sicher eine noch großzügigere finanzielle Unterstützung gewünscht. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass die Koalitionsfraktionen diesen Änderungsantrag vorgelegt haben, der dem noch einmal Rechnung trägt. Er sieht eine maßvolle Erhöhung der Grundvergütung sowie einzelner Bestandteile der Leistungsvergütung unter Beibehaltung der nach oben hin gedeckelten Maximalvergütung vor. Zudem wird der Evaluierungszeitraum für die Neuregelung von bisher vier auf zwei Jahre verkürzt. Das gibt uns die Möglichkeit, das neue Vergütungssystem relativ zeitnah zu überprüfen und zu bewerten und, wenn nötig, nachzubessern, wenn es Fehlentwicklungen geben sollte. Der Änderungsantrag der Linksfraktion – er wurde bereits angesprochen – ist gut gemeint. Wenn er eine massive Erhöhung der Grundvergütung auf 100 000 Euro pro Jahr vorsieht und zudem auch noch pauschal und ohne jeglichen Leistungsnachweis zusätzlich zur Leistungsvergütung an die Vereine ausgezahlt werden soll, dann schießt das meines Erachtens ein wenig über das Ziel hinaus. Damit lässt sich aus meiner Sicht vor allem die Qualität – das ist das Entscheidende der Querschnittsaufgabe – nicht wirklich verbessern. Eher müssten wir befürchten, dass die Gesamtkosten für den Freistaat Sachsen am Ende nicht mehr zu kontrollieren sind. Wir beschließen heute – auch das haben wir gehört – nicht nur das Gesetz zum Betreuungsrecht, uns liegen auch Änderungen des Ausführungsgesetzes vor, was die Juristenausbildung betrifft. Wir haben es gehört: Es soll jetzt möglich sein – auch das ist Umsetzung von Bundesrecht – , dass der juristische Vorbereitungsdienst künftig auch in Teilzeit abgeleistet werden kann. In der Tat, das ist auf jeden Fall ein sehr wichtiger Schritt im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Referendarinnen und Referendare. Die von den Koalitionsfraktionen beantragte Eilausfertigung des Gesetzes ist, wir haben es ebenso gehört, deshalb dringend notwendig, weil sowohl die eine als auch die andere Vorschrift zum 1. Januar 2023 in Kraft treten sollen. Wir möchten das natürlich beides – das Betreuungsrecht, aber auch das Teilzeitreferendariat – zum 1. Januar 2023 ermöglichen. Daher würde ich mich sehr freuen, wenn Sie diesen Gesetzentwurf und vor allem auch die Änderungsanträge unterstützen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wir können damit zur Abstimmung kommen. Ich rufe auf: Zweites Gesetz zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung in der Drucksache 7/11479 ab. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/11520 vor. Ich sehe, dass die Einbringung gewünscht ist. Herr Abg. Gebhardt.

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Rico Gebhardt Die Linke

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wenngleich schon alle gegen unseren Änderungsantrag geredet haben, muss ich ihn trotzdem formell einbringen. Ich freue mich über den Quantensprung mit Blick auf die Erhöhung der Gelder, die die Betreuungsvereine bekommen sollen, Frau Ministerin. Weil ich nicht Teil Ihrer Koalition bin, muss ich nicht jede Suppe auslöffeln, die Sie sich eingebrockt haben. Das Betreuungsgeld kam von ganz weit unten. Sich dann über eine Verdopplung zu freuen, ist nicht so großartig. Es ist schon korrekt – auch wenn Sie das gerade erwähnt haben –, dass die Grundvergütung in dem Fall bedingungslos erhöht wird. Wir hatten den Vorschlag aufgebracht, 90 000 Euro in den drei Großstädten und 100 000 Euro in den ländlichen Regionen auszureichen. Wir schlagen ebenso in unserem Änderungsantrag vor, dass wir die die allgemeinen Vergütungsvoraussetzungen, also § 5, streichen wollen, weil es tatsächlich um das Thema angemessene Finanzierung geht. Ich hatte dazu Ausführungen in meiner Rede gemacht und versuche es noch einmal: Sie haben nun die Möglichkeit, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Frau Präsidentin, ich schlage eine artikelweise Abstimmung vor. Damit es nicht zu kompliziert wird, könnten wir auch über die Artikel 2 bis 10 zusammen abstimmen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gut, Artikel 2 bis 10 zusammen.

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Rico Gebhardt Die Linke

Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es zum Änderungsantrag noch Diskussionsbedarf? – Das ist nicht der Fall. Somit lasse ich über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür, einem großen Anteil von Gegenstimmen und keinen Stimmenthaltungen ist der Antrag abgelehnt worden. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzesentwurf artikelweise abzustimmen. Es ist vorgeschlagen worden, den Artikel 1 extra abzustimmen. Ich würde die Artikel 2 bis 10 zusammenfassen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann beginne ich jetzt mit der Überschrift. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei einer ganze Reihe von Stimmenthaltungen ist der Überschrift dennoch mit Mehrheit zugestimmt. Wir kommen nun zu Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsrechts. Wer möchte zustimmen? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist dennoch Artikel 1 mit Mehrheit zugestimmt worden. Ich rufe nun folgende Artikel auf: Artikel 2 Änderung des Sächsischen Strafvollzugsgesetzes, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Jugendstrafvollzugsgesetzes, Artikel 4 Änderung des Sächsischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes, Artikel 5 Änderung des Sächsischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes, Artikel 6 Änderung des Sächsischen Justizvollzugsdatenschutzgesetzes, Artikel 7 Änderung des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes, Artikel 8 Änderung des Sächsischen Hinterlegungsgesetzes, Artikel 9 Änderung des Sächsischen Justizgesetzes und Artikel 10 Inkrafttreten. Wer diesen Artikeln seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Stimmen dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Gegenstimmen, aber Stimmenthaltungen. Damit ist den Artikeln mit Mehrheit zugestimmt. Ich stelle nun den Entwurf Zweites Gesetz zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz in der in der Zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Es gibt eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen, dennoch wurde dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Fünftes Gesetz zur Änderung Drucksache 7/10338, Gesetzentwurf BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/11458, Beschlussempfehlung Bei diesem Thema unterstützen uns wieder Gebärdensprachdolmetscher, die ich hiermit sehr herzlich begrüße. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ihnen liegen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Schule und Bildung in der Drucksache 7/11458 vor. Ich frage zuerst den Berichterstatter, Herrn Dr. Weigand. – Er möchte zunächst nicht sprechen. Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache in folgender Reihenfolge erteilt: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile nun der CDU-Fraktion, Herrn Abg. Gasse, das Wort.

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Holger Gasse CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Pilotphase an Grundschulen im Freistaat Sachsen im Rahmen der Weiterentwicklung der schulischen Inklusion ab dem Schuljahr 2019/2020 haben wir unter klar definierten Rahmenbedingungen in dieser Zeit auf sonderpädagogische Diagnostik in den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung vor der Einschulung oder in der Klassenstufe 1 an ausgewählten Grundschulen, den Pilotschulen, verzichtet. Ziel dieser Pilotphase war es, Inklusion als ein Ziel der Schulentwicklung zu stärken und dabei am Schulanfang grundsätzlich auf die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung zu verzichten. An diesem Projekt haben sich 18 Pilotschulen aus ganz Sachsen beteiligt. Das Vorhaben wurde umfassend fachlich und organisatorisch durch das Kultusministerium sowie das Landesamt für Schule und Bildung begleitet. Den Pilotschulen standen für die Umsetzung dieser durchaus anspruchsvollen Aufgabe zusätzliche Ressourcen zur Verfügung. Diese Pilotphase stellte einen Teil der umfangreichen Maßnahmen des Freistaates Sachsen dar, sein Schulsystem weiterzuentwickeln und inklusiver zu gestalten. Die Möglichkeiten der gemeinsamen Unterrichtung Meine Damen und Herren, damit ist das Gesetz beschlossen. Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so. Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und komme zu des Entwurfs des Sächsischen Schulgesetzes der Fraktionen CDU, GRÜNEN und SPD des Ausschusses für Schule und Bildung von Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf bzw. Behinderungen wurden bereits im Jahr 2017 hinsichtlich des Elternwahlrechts des Förderortes gestärkt. Wir sind auf einem guten Weg und sehen dabei unsere Förderschulen als Kompetenzzentren für inklusive Beschulung und Beratung der Regelschulen als unverzichtbaren Bestandteil an. Mit der Gründung und Weiterentwicklung der Kooperationsverbünde unterstreichen wir die Ausgestaltung von Maßnahmen zur Gewährleistung inklusiver Bildungsangebote als eine langfristige Aufgabe, die unter Beteiligung aller regionalen Partner bestmöglich und individuell vor Ort gelöst werden soll. Mit der Pilotphase an ausgewählten Grundschulen im Freistaat Sachsen haben wir dem Willen der betroffenen Eltern nach mehr inklusiver Beschulung Rechnung getragen und auf die Diagnostik an diesen Schulen vor der Einschulung der betroffenen Schülerinnen und Schüler und zu Beginn der Klassenstufe 1 verzichtet. Unter der Voraussetzung einer umfassenden fachlichen Begleitung und mit dem Einsatz zusätzlicher Ressourcen wurden die betroffenen Schülerinnen und Schüler intensiv betreut. Der Auftrag des Gesetzgebers zur Umsetzung dieser Pilotphase mündete in einem umfangreichen Bericht der Kultusverwaltung unter Hinzuziehung externer Partner und Fachleute. Dieser Bericht wurde im Ausschuss für Schule und Bildung vorgestellt, diskutiert und durch eine Expertenanhörung erörtert. Für uns als Koalition war es dabei besonders wichtig, auf der Grundlage der Bewertungen und Erfahrungen als der Pilotphase nunmehr eine Entscheidung darüber zu treffen, wie wir das Sächsische Schulgesetz im Hinblick auf inklusive Bildung fortentwickeln wollen. Im Rahmen dieser fachlichen Diskussion hat die Koalition den heute vorliegenden Gesetzentwurf erarbeitet und im Rahmen einer Expertenanhörung im Ausschuss für Schule und Bildung ebenfalls umfassend beraten sowie im Ergebnis dieser Anhörung diesen Entwurf entsprechend angepasst. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf beenden wir die Pilotphase und kehren unter Beachtung der gemachten Erfahrungen zur bisherigen Ausgestaltung einer möglichst frühzeitigen Diagnostik zurück. Die Pilotphase hat aus unserer und meiner Sicht zwei Aspekte besonders deutlich gemacht: Erstens. Eine möglichst frühzeitige Diagnostik vor der Einschulung bzw. mit Beginn des 1. Schuljahrs ermöglicht es, den individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf frühzeitig und im besonderen Interesse des betroffenen Schülers/der Schülerin fachlich fundiert zu ermitteln und diesen Förderbedarf im intensiven Dialog mit den betroffenen Eltern zur Grundlage einer Empfehlung zu machen, welche Schulart aus fachlicher Sicht empfohlen wird. Es geht dabei darum, bestmögliche individuelle Förderbedingungen zu sichern und damit die optimale Teilhabe der Schülerinnen und Schüler an schulischer Bildung und Erziehung sowie die Vermittlung umfassender Lebenskompetenzen zu gewährleisten. Zweitens. Die Ergebnisse der förderpädagogischen Diagnostik schreiben nicht den zukünftigen Beschulungsort fest, sondern benennen die Problemlagen und leiten daraus bedarfsgerechte Fördermaßnahmen ab. Es wird also immer geprüft, ob eine Beschulung außerhalb der Förderschule sinnvoll und möglich ist. Insofern ist die Nachrangigkeit der Förderschule garantiert. Wie diese Fördermaßnahmen unter Berücksichtigung der personellen und organisatorischen sowie sächlichen Bedingungen am besten umgesetzt werden können und wo den individuellen Voraussetzungen des Schülers möglichst umfassend entsprochen werden kann, das empfiehlt der Förderausschuss. Dabei haben die Sorgeberechtigten ein erhebliches Mitspracherecht und letztlich auch das Wahlrecht bezüglich des Ortes der Beschulung. Insofern sehen wir mit der Rückkehr zur frühzeitigen Diagnostik aus der Sicht der Betroffenen keinen Rückschritt, sondern einen langfristig tragfähigen Kompromiss zur Erreichung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention und zur Fortentwicklung der Inklusion im Bereich der schulischen Bildung. Die Pilotphase hat aber auch gezeigt, dass wir weiteren Optimierungsbedarf haben, den wir im Gesetzentwurf nach der erfolgten Anhörung entsprechend abbilden: Erstens. Es wird die lernzieldifferente Unterrichtung auch in definierten Schularten des berufsbildenden Schulwesens ermöglicht, konkret: in der Berufsschule und der Berufsfachschule. Zweitens. Nach der Bildung der Kooperationsverbünde wird eine Regelung aufgenommen, die der Absicherung der inklusiven Beschulung durch Entscheidung der Schulaufsicht dient, sofern innerhalb des Kooperationsverbunds keine Einigung erzielt wird. Drittens. An Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen wird ein neuer Bildungsgang zum Erlangen der Berufsreife eingerichtet, um damit den betroffenen Schülern und Schülerinnen eine gute Perspektive für den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu bieten. Sie sehen: Unser Ziel bleibt es, so viel Inklusion wie möglich im sächsischen Schulsystem zu bieten und dabei die Förderschulen als Kompetenzzentren weiterzuentwickeln und zu erhalten. Aus den genannten Gründen werden wir die Änderungsanträge der LINKEN und der AfD ablehnen. Unter Nutzung der Kooperationsverbünde werden wir die regionalen Belange umfassend berücksichtigen, um den Willen der Eltern nach bestmöglicher Förderung unter breiter fachlicher Beratung anzuerkennen. Unter diesem Vorzeichen ist auch unser Entschließungsantrag zu betrachten, den meine Kollegin Friedel für die Koalition einbringen und begründen wird. Ich danke Ihnen recht herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die BÜNDNISGRÜNEN, bitte; Frau Abg. Melcher.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am vergangenen Freitag stellten die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder fest: Das Menschenrecht auf inklusive Bildung wird in Deutschland noch immer nicht flächendeckend gewährt. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Die Exklusionsquote, also der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, die nicht inklusiv beschult werden, sinkt kaum. Drei von vier jungen Menschen verlassen die Förderschule ohne Abschluss. Ich möchte diesen Befunden weitere zur Seite stellen: In Sachsen hat sich der Anteil inklusiv beschulter Schülerinnen und Schüler seit 2015 von 31,7 auf 36,4 % erhöht. Die Förderschulpflicht wurde mit der letzten Schulgesetznovelle 2017 abgeschafft. Es wurden 64 Kooperationsverbünde gebildet, um eine wohnortnahe inklusive Beschulung zu sichern. Gleichzeitig beträgt der Anteil der Schülerinnen und Schüler, denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf attestiert wird, im Freistaat unverändert 7,8 %. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zahlen und Befunde zeigen eins, in punkto inklusives Schulsystem ist einiges passiert, aber gleichzeitig ist noch viel zu tun. Wir BÜNDNISGRÜNE streben eine inklusive Gesellschaft an. Wir wollen, dass Kinder mit und ohne Behinderung miteinander leben und eben auch lernen können. Es ist wichtig, dass sich Kinder in all ihrer Vielfalt und mit ihren jeweiligen Besonderheiten in Kita und Schule begegnen. Das ist wichtig für ihre individuelle Förderung, aber auch für uns als Gesamtgesellschaft. Die vorliegende Schulgesetznovelle ist ein weiterer Schritt hin zu einem inklusiveren Schulsystem in Sachsen. Was tun wir konkret? Erstens. Wir beenden die Pilotphase an den sächsischen Grundschulen. Mein Kollege Holger Gasse hat das schon sehr ausführlich ausgeführt. Diese Entscheidung ist uns BÜNDNISGRÜNEN leider nicht so leichtgefallen. Doch das Feedback der Schulleiterinnen und Schulleiter war deutlich. Eine frühzeitige Diagnostik ermöglicht eben, zentral und gezielt Unterstützungen für die Kinder anbieten zu können. Im Doppelhaushalt 2023/2024 haben wir als Koalition finanzielle Vorsorge getroffen, um die ehemaligen Pilotschulen auch nach dem 31. Juli 2023 weiterhin angemessen zu unterstützen, sei es durch zusätzliche Assistenzkräfte oder zweckgebundene Zuweisungen. Wir behalten im Gesetz auch die Verpflichtung bei, den sonderpädagogischen Förderbedarf im Sinne einer Lernverlaufsdiagnostik und nicht im Sinne einer Feststellungsdiagnostik regelmäßig zu überprüfen. Zweitens. Wir öffnen mit der Gesetzesnovelle weitere Schularten für den lernzieldifferenten Unterricht. Künftig sollen auch an Berufs- und Berufsfachschulen Schülerinnen und Schüler inklusiv unterrichtet werden. Damit sichern wir die Anschlussfähigkeit im berufsbildenden Bereich. Drittens. Wir sichern – das ist aus Sicht der BÜNDNISGRÜNEN ein besonders wichtiges Anliegen – die inklusive Beschulung, wo sie gewünscht ist. Das Schulgesetz sieht künftig vor, dass die Schulaufsicht den Ort der inklusiven Beschulung festlegen kann, wenn es innerhalb eines Kooperationsverbundes keine Einigung gibt. Dies muss mit Schulleitung und Schulträgern abgestimmt sein, erfolgt also nicht willkürlich oder per Zwang. Die Regelung soll verhindern, dass ein Kind von einer Schule an die andere verwiesen wird und letztlich nicht beschult wird. Leider sind uns diesbezüglich Fälle aus Dresden und dem Erzgebirge bekannt geworden. Insofern bin ich sehr froh, dass wir jetzt eine solche Regelung im Gesetz verankern konnten. Viertens. Der Gesetzentwurf ermöglicht die Einrichtung eines neuen Bildungsganges zur Erlernung der Berufsreife an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. So sollen mehr Schülerinnen und Schüler einen dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschluss erwerben. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht überraschen, dass wir innerhalb der Koalition nicht in allen Punkten einig geworden sind. So sehen wir BÜNDNISGRÜNE unverändert alle Schulen und alle Schularten in der Verantwortung, Kinder und Jugendliche inklusiv zu beschulen. (Beifall bei den LINKEN) Wir sehen unverändert die Aufgabe, mehr Schülerinnen und Schüler zu einem echten Abschluss zu führen. Auch die Entwicklungsziele eines Kooperationsverbundes hätten wir gern gesetzlich und damit verbindlich geregelt, und zwar ebenso wie die vorgesehenen personellen und finanziellen Unterstützungen für Schulen, die sich in besonderem Maße der Aufgabe der Inklusion stellen. Weitere Punkte, die die Inklusion voranbringen, aber nicht im Schulgesetz verankert oder geregelt worden sind, haben wir in einem entsprechenden Entschließungsantrag formuliert. Dazu wird meine Kollegin Sabine Friedel später ausführen. Zunächst bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die SPD möchte nicht sprechen. Die AfD? – Herr Dr. Weigand, bitte.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heute vorliegende Änderung des Schulgesetzes der Koalition hat Licht und Schatten. Das Licht begrüßen wir. Sie, Herr Gasse, haben gerade ausgeführt, dass die Pilotphase jetzt beendet wird und wir wieder die Diagnostik bezüglich der Förderschwerpunkte flächendeckend einführen. Ich denke, das ist eine wichtige Sache, wobei Sie das – und das werden wir später noch einmal besprechen – bei Ihrem Entschließungsantrag versuchen, etwas zu unterlaufen. Das gehört zur Wahrheit dazu. Jetzt wird wieder überall in Sachsen diagnostiziert. Davon, wie wichtig das ist, konnten wir uns selbst ein Bild machen, als wir am 8. Juli 2021 eine Pilotgrundschule im Vogtland besucht haben. Ich fand, das war ein wirklich guter Ausflug, ein guter Tag, den wir miteinander erlebt haben. Es waren Vertreter aller Fraktionen dabei. Wir waren in drei ersten Klassen und haben an dem Tag engagierte Lehrer kennengelernt. Das will ich loben. Wir haben aber auch erfahren, dass die Leistungsdifferenzierung – das war jedenfalls in meiner Klasse so – an ihre Grenzen stößt und dass es wichtig ist, dass die frühe Diagnostik wiedereingeführt wird. Das hat auch das Gespräch mit den Lehrern gezeigt. In der Klasse, die ich damals besuchen durfte, wurde der Buchstabe Q gelernt. Die Kinder waren begeistert. Es wurden immer wieder kleine Pausen eingelegt und Abwechslung in den Unterricht hineingebracht. Man hat die Unterschiede der drei Leistungsgruppen dann aber sehr stark gesehen, als der Unterricht ausgewertet wurde. Die leistungsstarken Schüler der ersten Gruppe haben einen Satz über zwei Zeilen gelesen, die mittelstarken Schüler einen Satz über eine Zeile. Die leistungsschwachen Schüler hatten drei Worte zu lesen. Da hat man schon die Unruhe in der Klasse gemerkt. Die Schüler, die einen Förderschwerpunkt im Bereich des Lernens hatten, wurden unruhig. Papier flog, Stifte flogen. Der Inklusionsassistent, der dabei war, hatte viel zu tun. Das Nachgespräch hat aber gezeigt, dass dieser Assistent nicht immer dabei ist. Wenn wir die Inklusion ohne Diagnostik vorantreiben, werden wir den Kindern nicht gerecht. Dieser Tag hat mir gezeigt, dass ein Kind, das einen Förderschwerpunkt hat, in einer kleinen Klasse mit sechs bis zehn Schülern an einer Förderschule viel besser aufgehoben ist als an einer Grundschule mit bis zu 28 Schülern. Das hat nichts damit zu tun, dass wir Kinder abstempeln, weil sie einmal auf eine Förderschule gehen. Ich kenne in meiner Nachbarschaft ein Mädchen, dass zwei Jahre wegen einer Lese-Rechtschreib-Schwäche auf die Förderschule gegangen ist, jetzt aber in der 7. Klasse auf dem Gymnasium Klassenbeste ist. Das zeigt, dass wir die Struktur mit den Förderschulen brauchen. Das hat auch die Anhörung gezeigt. Wir haben erst die Sachverständigen zum Inklusionsbericht und dann zum Schulgesetz angehört. Claus Hörmann, seit 44 Jahren Förderschullehrer, sagte dort: „Ich kann in einem Klassenraum bedingt binnendifferenzieren, wenn das Niveau sehr weit auseinanderliegt.“ Das, was wir damals bei dem praktischen Tag erlebt haben, hat uns gezeigt, dass eine bedingungslose Inklusion nicht funktioniert und es gut ist, dass wir die Förderdiagnostik wiedereinführen und die Pilotphase beenden. Diesem Teil des Schulgesetzes, diesem Licht, werden wir zustimmen. Was bleibt ist Punkt 2, der Schatten. Sie wollen die Inklusion auch auf die Berufs- und Berufsfachschulen ausweiten. Das sehen wir als AfD kritisch und lehnen es ab. Wie soll ein Schüler mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ an einer Berufsschule klarkommen? Was bringt ihm das? Das wird mit dem Gesetzentwurf aber jetzt ermöglicht. Wie soll er jemals das Lernziel der Berufsschule erreichen? Die Anhörung hat gezeigt, dass wir die Schularten nicht miteinander vergleichen können. Hier ist Unruhe und Ausgrenzung programmiert, weil ich extreme Leistungsunterschiede bei den Schülern habe. Wie soll ein Schüler mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ in einer 28 Mann starken Berufsschulklasse mit halbstarken Berufsschülern bestehen, so wie er vorher an einer Förderschule mit 11 Schülern bestanden hat? Hier ist Ausgrenzung und Mobbing vorprogrammiert. Das zeigt, dass die Ausweitung auf die Berufs- und Berufsfachschulen vollkommen politisch motiviert, völlig undurchdacht und vollständig abzulehnen ist. Wir müssen erst – und das haben Sie vergessen, Frau Kollegin Melcher – die personellen und baulichen Bedingungen schaffen, bevor wir über Inklusion in den Schulen sprechen können. Das ist in dem Forderungspapier zur inklusiven Bildung falsch. Dort geht es erst in den Punkten 4 und 5 um qualifiziertes Personal und baulich-technische Voraussetzungen. Da wird in dem Bericht das Pferd von hinten aufgezäumt. Wir erleben in Sachsen einen Lehrermangel unbekannten Ausmaßes, und zwar besonders im Förderschulbereich. Laut den letzten Zahlen, die uns vorgelegt wurden, sind 100 Vollzeitkräfte von Förderschullehrern an Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien abgeordnet worden. Gleichzeitig fehlen uns aber 220 Förderschullehrer in Sachsen. Ich glaube, das Problem müssen wir lösen, auch mit einer Lehrerausbildung in der Fläche. Es ist aber falsch, die Inklusion auf die Berufs- und Berufsfachschulen auszudehnen. Das zeigte auch die Anhörung am 9. September, die wir zur Änderung des Schulgesetz, die Sie planen, durchgeführt haben. Es war ein einziger Berufschullehrer da. Wo war der Verband der Berufsschullehrer? Wo waren die Lehrer, die in Berufsschulklassen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichten? Keiner war da. Es waren Sachkundige da, die über Inklusion an Grundschulen gesprochen haben. Meine Damen und Herren! Ein kleines Kind aus der 3. oder 4. Klasse kann ich eben nicht – das hat die Anhörung gezeigt – mit einem Berufsschüler vergleichen, der Maler oder Bauarbeiter werden wird und vielleicht auch gerade vor Hormonen strotzt. Das funktioniert nicht. Der Berufsschullehrer mit 30 Jahren Berufserfahrung hat es sehr bildhaft aufgezeigt und gesagt: Jetzt stellen wir uns einmal so einen Unterricht vor – ich zitiere –: „Die CNC-Maschinen müssen programmiert werden, dort müssen Werkstücke eingelegt, in diesen Maschinen müssen Werkzeuge gewechselt werden. Dort bestehen hohe Anforderungen an die Motorik, an das Sehvermögen, an das Hörvermögen. Hier setzt schon der Unfallschutz der Inklusion Grenzen.“ Die Inklusion, die Sie an den Berufs- und Berufsfachschulen vorhaben, ist ein Selbstzweck, und das darf nicht sein. Es geht nicht um Quoten, sondern es geht um das Kinderund das Schülerwohl. Wir sind der Meinung, Ihre geplante Inklusion an den Berufs- und Berufsfachschulen gefährdet das Schülerwohl und den Schulfrieden, weil die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf – ich betone: gerade auch die mit den Förderschwerpunkten „geistige Entwicklung“ – massiv ausgegrenzt werden, wenn wir es so vollziehen, wie wir es vorhaben. Deshalb ist dieser Teil des Schulgesetzes abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Die Linksfraktion, bitte. Entschuldigung! Eine Kurzintervention? – Bitte.

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Simone Lang SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte ganz kurz einwerfen: Mein Sohn ist zu 80% schwerbehindert. Er hatte das Glück, an der Berufsschule den Beruf zu lernen, den er gern lernen wollte. Er hat es geschafft, und ich danke der Berufsschule Schkeuditz, die sich der Herausforderung gestellt hat. Er ist heute Eisenbahner im Betriebsdienst bei der Erzgebirgsbahn. Insofern ist alles möglich, wenn man es nur will. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und vereinzelt bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Möchten Sie darauf reagieren? – Herr Dr. Weigand.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es ist, das haben sie gesagt, jetzt schon möglich – wenn ein Hauptschulabschluss geschafft wurde –, mit den Berufsvorbereitungsjahren in gewissen Punkten genau das zu vollziehen. Aber mit dem, was das Schulgesetz öffnet, sind die Lehrpläne nicht kompatibel. Sie stoßen hiermit eine Tür auf, die weit über das hinausgeht, was aktuell möglich ist, und das sehen wir sehr kritisch. Ich denke, in meiner Rede habe ich relativ ruhig versucht, das herüberzubringen. In einem Gespräch haben uns einige Sachverständige – die zur Anhörung leider nicht da waren, mit denen ich mich aber ausgetauscht habe – in dieser Ansicht bestärkt. Das habe ich vorgetragen. Deshalb tragen wir diesen Teil des Schulgesetzes nicht mit. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Noch eine Kurzintervention. Frau Friedel.

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Sabine Friedel SPD

Auch ich habe noch eine Kurzintervention zur Rede von Herrn Weigand. Herr Weigand, Sie haben in ihrem Redebeitrag gefragt: Wie sollen Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf das Lernziel erreichen? Diese Frage zeigt, dass Sie den Gesetzentwurf noch nicht verstehen konnten. Wir versuchen gern, das noch einmal zu erklären, es ist ja gar nicht so schlimm: Eine inklusive Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern, die das Lernziel erreichen wollen, ist bereits jetzt möglich – auch an den Berufsschulen –, und sie ist an vielen Schulen im Freistaat Sachsen auch gang und gäbe. Der Gesetzentwurf möchte zusätzlich die Möglichkeit eröffnen, auch lernzieldifferent zu unterrichten. Dabei geht es nicht mehr um die Frage, wie die Schüler das Lernziel erreichen soll, sondern diese Schüler haben ein anderes Lernziel. Ich hoffe, dass ich zum Verständnis dieses Punktes noch einmal beitragen konnte. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Dr. Weigand, bitte. (Sabine Friedel, SPD: Bei manchen dauert es lange!)

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Dr. Rolf Weigand AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Friedel, ich helfe ich ihnen gern noch einmal und komme auf das Beispiel der Maurerklasse zurück: Sie haben die Maurerklasse und setzten dort einen Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung hinein. Wie soll denn der Schüler in dem Klassenverband bestehen? (Sabine Friedel, SPD. Er wird nicht Maurer! Er wird Bauhelfer!) – Ja, aber selbst wenn er Bauhelfer wird, sitzt er in der Klasse mit lauter Schülern, die ihn ausgrenzen. Diese Gefahr besteht doch. (Sabine Friedel, SPD: … die Schüler!) Das hat auch die Anhörung gezeigt. (Sabine Friedel, SPD: Die meisten Menschen sind nicht wie Sie! Die meisten Menschen sind nett!) – Ja, die meisten Menschen. Sie haben noch nie vor einer Berufsschulklasse gestanden und Sie haben auch keinen Berufsschullehrer dagehabt. Zur Anhörung war ein Berufsschullehrer da. Er hat aus seiner 30-jährigen Berufserfahrung gesprochen und erklärt, welche Probleme er sieht, wenn man das genau so voraussetzt; denn es ist bereits jetzt eine große Herausforderung der Lehrer, diese Gruppen zusammenzuhalten. Jetzt bringen sie noch Schüler hinein, die das deutlich erschweren. Das wird den Schülern nicht gerecht, darum geht es doch. Wir befördern doch, das genau solche Problemfelder entstehen, und das sehen wir sehr kritisch. Das wird dem Schüler, der einen Förderbedarf hat, nicht gerecht. Deswegen ist es falsch, diese Änderung im Schulgesetz vorzunehmen. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt spricht Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg, bitte.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Gestatten Sie mir ein paar grundsätzliche Bemerkungen, bevor meine Kollegin Sarah Buddeberg in einer nächsten Runde unsere konkreten Kritikpunkte am Gesetzentwurf aufmacht; auch das, was wir richtig finden, was aber trotzdem nicht ganz so viel ist. Wenn ich sage, ich möchte etwas grundsätzlicher werden, dann beginnt das bereits mit dem Begriff Inklusion und den Problemen damit. Ich finde, dass das der Redebeitrag von Herrn Dr. Weigand ganz klar gezeigt hat: Inklusion ist eben nicht nur Integration und Integration ist ganz sicher noch keine Inklusion. Der Begriff ist mittlerweile in aller Munde, und wenn Inklusion und Integration nicht glasklar definiert werden, dann führt das zur Gleichsetzung, zur Beliebigkeit und sogar zur Inhaltsleere. Wir im Parlament sollten uns darin einig sein, dass der international gebräuchliche weite Inklusionsbegriff gemeint sein muss. Dieser umfasst alle Dimensionen von Heterogenität und ist nicht auf Behinderung beschränkt. Für die sächsischen Schulen kann das nur bedeuten, Vielfalt grundsätzlich willkommen zu heißen, zu leben und die bestmögliche Förderung aller Schüler(innen) zu ermöglichen. Es sollte also die Frage „Wie muss ein Kind sein, damit es an unsere Schule passt?“ dringend ersetzt werden durch die Frage: Wie müssen wir Schule gestalten, damit sich jedes Kind darin wohlfühlt und bestmöglich gefördert wird? (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Nun schauen wir ins eigene Bundesland und müssen feststellen, dass die schulische Inklusion in Sachsen immer noch große Mängel aufweist. Das mitzuteilen ist deswegen so wichtig, weil die UN-Behindertenrechtskonvention 2009 ratifiziert worden ist und sich aus Artikel 24 ein rechtlicher Anspruch auf Inklusion für Kinder mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ergibt. Mit großer Sorge können wir jetzt schon auf die internationale Staatenprüfung 2023 schauen, wenn durch internationale Kritik sehr laut formuliert werden wird, dass Deutschland zu sehr am Sonderschulwesen festhält. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern drücken wir eher den deutschen Durchschnitt. Sachsen hält zu fest an der Institution der Förderschulen. Die Zahlen finden Sie alle im Bericht, das ist heute erwähnt worden. Es sind nur einige wenige. In Hamburg ist die Zahl der Förderschulen um 30% gesunken, in Sachsen um 2,5%, obwohl es eine grundsätzlich positive Haltung zur Inklusion gibt. Ebenso wird deutlich signalisiert, dass die Rahmen- und Erfolgsbedingungen, damit Inklusion gelingt, im praktischen Erleben nicht wirklich vorhanden sind. Die Bedenken kommen von allen Seiten: von Lehrkräften, von Eltern und sogar von den Betroffenen selbst. 67,5% der Eltern sehen positive Effekte einer inklusiven Beschulung, aber mehr als die Hälfte aller befragten Eltern ist der Meinung, dass Kinder mit Förderbedarf in Förderschulen besser gefördert werden. Ihnen fehlt schlichtweg die Vorstellung, wie wir in Sachsen ein inklusives Schulsystem gewährleisten können. Wenn die Kultusministerkonferenz sagt, dass die Inklusionsquote bis zum Jahr 2030 stagnieren soll und Exklusion im deutschen Schulsystem immer noch aktuell bleiben wird, ist das dramatisch. Warum? Weil Inklusion nicht scheitern darf. Sie ist unsere soziale Bildungsverantwortung und damit der Kern von Bildungsgerechtigkeit. Inklusive Bildungsangebote erfordern eine inklusive Grundhaltung, sie kosten Zeit und Ressourcen. Ich habe es hier im Plenum schon sehr oft betont: Wenn wir uns nicht auf das Grundsätzliche besinnen und uns strukturell und bildungspolitisch neu ausrichten, wird das in der Zukunft nicht gut gelingen, vor allem, wenn ich mir anschaue, dass die sonderpädagogischen Förderbedarfe jährlich steigen, besonders im Bereich der geistigen und emotional-sozialen Entwicklung. Wir können dafür nicht Förderschulen noch und nöcher bauen. Diese Art geht zulasten von Zusammenhalt, gegenseitigem Verständnis und Demokratie. Wir sehen doch, wohin uns das führt. Inklusion ist ein Qualitätsmerkmal eines durchlässigen und vor allem auch demokratischen Schulsystems. Sie ist keine freiwillige Aufgabe, die – wenn uns gerade die Leute fehlen oder das Geld knapp wird – mal weggelassen, ausgesetzt oder gebremst werden darf. Wir reden nicht nur beim Strukturwandel oder in der Automobilindustrie von Transformation, unser Bildungssystem braucht diese genauso; denn Inklusion ist ein Muss, wenn wir unsere Gesellschaft sozial gerecht gestalten wollen. Herzlichen Dank. In einer zweiten Runde spricht meine Kollegin Sarah Buddeberg. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt beginnt wieder die CDU Fraktion. Wird das Wort gewünscht? – Das ist nicht Fall. BÜNDNISGRÜNE? – Frau Melcher auch nicht. Die SPD frage ich noch einmal. – Nein. Wird von der AfD-Fraktion das Wort noch gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall. Dann darf ich Frau Abg. Buddeberg aufrufen.

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Sarah Buddeberg Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg(inn)en! Ich kann gleich anschließen. Luise Neuhaus-Wartenberg hat ein paar grundsätzliche Dinge genannt. Ich möchte nur noch, gerade nach der Debatte, hinzufügen: Wenn davor gewarnt wird, inklusive Beschulung durchzuführen, und als Warnung Mobbing genannt wird, dann zeigt das für mich, wie reformbedürftig unser Schulsystem ist und wie weit wir in dieser Gesellschaft noch von Inklusion entfernt sind. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Konkret zum Gesetzentwurf: Ich möchte voranstellen, dass wir auf jeden Fall die verbesserten Möglichkeiten, die Berufsreife zu erlangen, und den Versuch, die Abschlussquoten zu erhöhen, begrüßen. Das ist sehr wichtig; denn – das muss in der Debatte auch noch einmal gesagt werden – es geht eben nicht nur um die Schule. Sie ist an sich natürlich wichtig und es ist auch wichtig, wie die Schule für die einzelnen Kinder und Jugendlichen stattfindet, aber die Schule ist auch die Weichenstellung für den beruflichen Werdegang. Wenn wir über inklusive Beschulung oder Förderschulen reden, dann stellt sich die Frage: Wie unabhängig und selbstbestimmt kann ein Kind mit einer Behinderung später als erwachsener Mensch sein? Deshalb ist es so wichtig, die inklusive Schule voranzubringen. Das ist 2017 durch diese Pilotphase versucht worden. Wir haben es bereits gehört: Verzicht an ausgewählten Grundschulen auf das Feststellungsverfahren für die Förderschwerpunkte Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung. Die Pilotphase ist sehr hoffnungsvoll gestartet. Das sieht man auch, wenn man sich den Flyer anschaut, der dafür wirbt und der im Internet zu finden ist. Sie ist hoffnungsvoll gestartet – und gnadenlos gescheitert. Jetzt wäre die einfache Konsequenz zu sagen: Dann können wir das halt nicht machen, wir stampfen das ganze Ding wieder ein. Aber unserer Meinung nach ist das zu einfach; denn es lohnt sich, die Frage zu stellen: Warum ist denn die Pilotphase eigentlich gescheitert? Das hat mehrere Gründe. Zum einen haben nur 18 Grundschulen daran teilgenommen. Das ist verhältnismäßig wenig; denn es gibt über 800. Dadurch stellt sich die Frage: Wie repräsentativ ist das für das Schulsystem? Die geringe Zahl sollte einem aber auch zu denken geben, und es bleibt die Frage: Warum haben sich nicht mehr Schulen gemeldet? Möglicherweise ist das eine Frage der Ressourcen. Es ist kein Geheimnis: Erfolgreiche Inklusion ist auch abhängig von Ressourcen. Hier gab es einen Mangel; das zumindest haben die Schulen zurückgemeldet. Es gab zwar eine pauschale Zuweisung; sie war aber nicht an den Sozialindex gekoppelt, wie es zum Beispiel Hamburg gemacht hat. Es fehlten beispielsweise die sachlichen Mittel, die sonst nach der Diagnostik von den Jugendämtern zur Verfügung gestellt wurden. Ein weiteres Problem aus unserer Sicht ist: Es gab keine Inklusionsassistenzen, sie werden aber dringend gebraucht. Wenn man eine inklusive Gesellschaft erproben will, dann muss man entsprechend die Rahmenbedingungen ändern. Die Begründung, warum verzichtet wurde, ist, dass es dann eine bessere Vergleichbarkeit gibt. Okay, das ist erst einmal nachvollziehbar, aber zuletzt – das ist auch Teil unserer Kritik – gab es gar keine wissenschaftliche Evaluation, sondern lediglich einen praxisgerechten Erfahrungsbericht. Warum eigentlich? Weil die Pilotphase zu allem Überfluss noch in die Lockdown-Zeit gefallen ist. Das heißt, es gab wenig regulären Schulbetrieb. Um das einmal in Zahlen auszudrücken: 41 Wochen ohne regulären Schulbetrieb, die Ferien sind dabei nicht mitgerechnet. Man kann also zusammenfassend sagen: 18 nicht ausreichend ausgestattete Schulen, die unter Corona-Bedingungen eine Pilotphase absolvieren – die am Ende wissenschaftlich nicht evaluiert wurde –, bilden die Grundlage für diese Entscheidung, den Gesetzentwurf, so wie er hier vorliegt, zum Beschluss vorzulegen. Wir sagen: Das ist zu wenig. Wir plädieren in unserem Änderungsantrag dafür, die Pilotphase weiterzuführen unter dem Motto: Noch einmal von vorn, aber dieses Mal richtig. – Dazu werde ich nachher den Änderungsantrag einbringen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es noch Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das kann ich nicht sehen. Ich bitte den Kultusminister, das Wort zu ergreifen.

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Christian Piwarz

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen sie mich mit einem Dank an die drei Koalitionsfraktionen beginnen, dass sie sich auf diese Gesetzesnovelle verständigt haben. Kern der Novelle ist – wie es bereits von mehreren Vorrednern und Vorrednerinnen dargelegt wurde –, dass wir die Möglichkeit auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung auch vor der Klassenstufe 2 beibehalten. Mit anderen Worten: Der Verzicht auf diese sonderpädagogische Diagnostik wird nicht als landesweite Regelung ausgerollt, und das ist aus meiner Sicht eine gute Entscheidung. Sie wurde möglich, weil vor nunmehr knapp sechs Jahren in der parlamentarischen Beratung über die damalige große Novelle des Schulgesetzes doch erhebliche Zweifel an dieser landesweit vorgesehenen Regelung aufgekommen waren. Diese Zweifel haben die beiden damaligen Koalitionsfraktionen veranlasst, drei wesentliche Änderungen im Gesetz zu verankern: Erstens. Den Verzicht auf diese sonderpädagogische Diagnostik zunächst im Rahmen einer freiwilligen Pilotphase zu erproben. Zweitens. Das Kultusministerium zu beauftragen, dem Landtag über die Erfahrungen dieser Erprobung zu berichten. Drittens ist der Landtag eine Selbstverpflichtung eingegangen, sich im Licht des Berichts nochmals mit der Sinnhaftigkeit des Verzichts auf eine frühzeitige sonderpädagogische Diagnostik zu befassen. Das war damals eine kluge Entscheidung, für die ich namentlich den Abg. Iris Firmenich und Sabine Friedel danken möchte. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD) Der ursprüngliche Gedanke, Kinder nicht frühzeitig zu etikettieren, war gut gemeint, hatte aber einen entscheidenden Nachteil: Sonderpädagogische Diagnostik – dort, wo sie wirklich nötig ist – hat primär den Sinn, möglichst rasch eine gezielte sonderpädagogische Förderung zu ermöglichen. Selbstverständlich ist es richtig, dass zunächst grundsätzlich alle Möglichkeiten der pädagogischen Förderung ausgeschöpft werden sollten. Es gibt aber Kinder, die in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung so beeinträchtigt sind, dass zunächst einmal mit einer sonderpädagogischen Intervention die Voraussetzungen für das schulische Lernen im engeren Sinne geschaffen werden müssen. Und es gibt Kinder, die sich beim Lernen so schwertun, dass das kleinschrittige Herangehen im Förderschwerpunkt Lernen eine Chance ist, Misserfolgserlebnisse mit gravierenderen Konsequenzen für den weiteren Bildungsweg dieser Kinder zu vermeiden. Diese Erkenntnis wurde auch in der Pilotphase bestätigt, was übrigens keineswegs die Wertschätzung für die teilnehmenden Grundschulen mindert, ganz im Gegenteil. Sie haben sich in besonderer Weise der Aufgabe gestellt, ihre Schülerinnen und Schüler im Spektrum ihrer Heterogenität zu fördern. Dass der Verzicht auf die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs nicht die Lösung ist, haben mehrheitlich auch die Aussagen der Praktiker in den beiden Anhörungen, die der Ausschuss zu dieser Thematik durchgeführt hat, untermauert. Kurzum: Es geht darum, dass die Kinder, die wirklich auf eine sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, diese so früh wie möglich erhalten, und darum, ihnen diese Förderung nicht zu verweigern. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ebenso klar ist, dass sich die Regelschulen – allen voran die Grundschulen – einer zunehmend heterogenen Schülerschaft stellen. Ich bin dankbar, dass unsere Grundschulen insgesamt eine wirklich respektable Arbeit leisten – wie auch die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends erneut dokumentiert haben. Das verleitet uns aber nicht dazu, uns zurückzulehnen: Wir unterstützen die Grundschulen mit vielen Aktivitäten, wie praxisgerechten Handreichungen in gezielten Fortbildungen, um im Anfangsunterricht die Grundlagen zu legen. Den Stellenwert der basalen Kompetenzen hat dieser Tage auch das Gutachten zu den Perspektiven der Grundschule, das die ständige wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz vorgelegt hat, unterstrichen. Es sind zwei Seiten einer Medaille: Grundschulen stark machen für eine vielfältigere Schülerschaft und gleichzeitig eine frühzeitige, gezielte, sonderpädagogische Förderung – wo sie wirklich geboten ist – auch künftig zu ermöglichen. Dafür steht diese Gesetzesänderung, und dieser Geist bestimmt auch unser Handeln. Lassen Sie mich noch wenige Sätze zu zwei anderen Inhalten der Novelle sagen. Die lernzieldifferente Unterrichtung auch im Bereich der berufsbildenden Schulen zu ermöglichen, ist eine konsequente Fortsetzung dessen, was wir im allgemeinbildenden Bereich an Oberschulen und Gemeinschaftsschulen bereits praktizieren. Mit der Option eines Bildungsgangs, der an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen zur Berufsreife führt, wird ein weiterer Weg geschaffen, um diesen Schülerinnen und Schülern einen dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschluss zu ermöglichen. Bereits jetzt bestehen einige Möglichkeiten, wenn ich an die sogenannten H-Klassen denke, die dies in den Klassenstufen 8, 9 und 10 bei einem guten Leistungsstand in Klasse 7 ermöglichen. Oder denken Sie an das kooperative Berufsvorbereitungsjahr, mit dem die Klassenstufe 9 der Förderschule pädagogisch eng mit dem BVJ verzahnt wird. Nicht zuletzt ist auch der Übergang in das reguläre BVJ weiterhin ein Weg. Es ist gut, dass auch hier in Abhängigkeit von den regionalen Gegebenheiten und den individuellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler stets Anschlüsse gegeben sind, künftig noch in einer weiteren Form. Ich möchte in diesem Zusammenhang ein leider verbreitetes Missverständnis ausräumen. Unsere Schülerinnen und Schüler an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen verlassen ihre Schule in der Regel mit Abschluss. Die allermeisten erwerben in der Klassenstufe 9 den Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen. Dieser Abschluss wird eben nicht voraussetzungslos vergeben, er setzt vielmehr ein bestimmtes Notenbild voraus. Dieser Abschluss wird nur vergeben, wenn eine lebenspraktisch orientierte, komplexe Leistung erfolgreich absolviert wird. Diese Leistung orientiert sich an Fähigkeiten, die auch später in Ausbildung und Beruf erwartet werden. Ich bin froh, dass eine ganze Reihe von Unternehmen und Handwerksbetrieben das Potenzial dieser jungen Menschen erkannt haben und ihnen eine Ausbildung ermöglichen. Ich hoffe, dass es in Zukunft noch mehr werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mit einem Dank begonnen und möchte mit einem Dank schließen: Ich danke dafür, dass wir den breiten politischen Konsens haben, dass Förderschulen ein fester Teil unseres sächsischen Bildungssystems sind und bleiben, und die Eltern sich darauf verlassen können, dass sie das Recht haben zu wählen, an welchem Förderort ihr Kind mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden soll – inklusiv oder an einer Förderschule –, und dafür, dass die Lehrerinnen und Lehrer an den Förderschulen so großartige Arbeit leisten. Unsere Förderschulen sind regionale sonderpädagogische Kompetenzzentren – sowohl für ihre eigenen Schülerinnen und Schüler als auch für die Regelschulen und deren Schülergemeinschaft. Nur mit gut qualifiziertem Fachpersonal, mit Lehrkräften, die in den verschiedenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten ausgebildet sind, können wir Kindern mit einem Handicap bzw. Kindern, denen aus unterschiedlichen Gründen das Lernen schwerfällt, bestmögliche Bildungschancen eröffnen. Wir haben deshalb seit 2012 die Platzkapazitäten für die Sonderpädagogik an der Universität Leipzig deutlich erhöht. Es braucht aber auch bundesweit stärkere Anstrengungen in der sonderpädagogischen Lehramtsausbildung. In Sachsen werden wir die Herausforderungen im Bereich der Sonderpädagogik und der Inklusion, die wir in unserem Bericht an den Landtag beschrieben haben, selbstverständlich im Blick behalten. Ich bin zuversichtlich, dass wir dabei gemeinsam auch in Zukunft allein und gerade die Interessen der Kinder in den Vordergrund stellen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wir können zur Abstimmung kommen. Es ist aufgerufen das Fünfte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Schulgesetzes. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung in der Drucksache 7/11458 ab. Es liegen Änderungsanträge vor, die wir vorab behandeln. Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/11524 auf und bitte um Einbringung. Frau Abg. Buddeberg.

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Sarah Buddeberg Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleg(inn)en! Ich hatte es vorhin gesagt, warum wir der Meinung sind, dass die Pilotphase fortgeführt muss: damit man endlich zu Ergebnissen kommt, die eine Entscheidung rechtfertigen, ob sie ausgeweitet werden kann oder nicht. 18 nicht ausreichend ausgestattete Schulen, die unter Corona-Bedingungen die Pilotphase absolviert haben – das Ganze wurde wissenschaftlich nicht evaluiert –, sind für uns nicht ausreichend. Darüber hinaus sind noch weitere Punkte offen; deshalb ist unser Änderungsantrag sehr umfangreich geworden. Als Wichtigstes sind wir der Meinung: Es braucht einen Rechtsanspruch, dass im Gesetz inklusive Beschulung festgeschrieben ist, zumindest jedoch die Formulierung einer Vorrangigkeit. Das fehlt bisher im Sächsischen Schulgesetz. Außerdem hat die Koalition keine Alternative zur gestoppten Pilotphase aufgezeigt und damit auch keine Alternative – wenn man es zugespitzt sagen möchte – zur Platzierungsdiagnostik, die aktuell noch stattfindet. Ein weiterer Kritikpunkt für uns ist die zu hohe Entscheidungskompetenz der Schulleitungen, die keine Begründungspflicht bei der Ablehnung haben, wenn nicht inklusiv beschult werden kann. Es gibt keine klaren Kriterien für die Entscheidung. Ich möchte keiner Schulleitung zu nahe treten. Ich stelle mir nur vor: Wenn ich Schulleitung wäre und an mich die Frage herangetragen würde, ob bei mir inklusive Beschulung nötig ist, dann würde ich mich vielleicht umschauen und sagen: Die Ressourcen lassen das nicht zu. Dann sage ich einfach nein, muss dafür aber keine Begründung geben. Das wollen wir ändern, damit auch sichtbar wird, welche Gründe es dafür gibt. Insgesamt sind aus unserer Sicht mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf keine erkennbaren Schritte für den Umbau des Förderschulwesens zu einer inklusiven Schullandschaft zu erkennen. Wichtig ist, das noch einmal zu sagen: Die sonderpädagogischen Ressourcen und Kompetenzen sind nicht auf die gesamte Schullandschaft verteilt, sondern sie sind bei den Förderschulen gebündelt, und so kann Inklusive Schule nicht vorangebracht werden. Das alles steht weiterhin unter Ressourcenvorbehalt. Unser wichtigster Punkt ist die Vorrangigkeit der inklusiven Beschulung. Wir wollen, dass die Pilotphase mit einer besseren Ausstattung verlängert wird. Wir wollen eine sonderpädagogische Diagnostik, unabhängig von der Förderortentscheidung, und wir wollen das institutionell von den Förderschulen entkoppeln. Wir wollen statt einer starren Diagnostik die Umstellung auf eine prozessbegleitende Förderplanung. Die Letztentscheidungskompetenz der Schulleitung über den Beschulungsort sollte mit der schriftlichen Begründung und den Kriterien für diese Entscheidung angepasst werden. Wir fordern eine umfassende Evaluation des Förderschulwesens bis 31.12.2024. Natürlich können wir über die Details diskutieren, zum Beispiel, ob es sinnvoll ist, die Pilotphase zu verlängern oder nicht. Aber die Frage der Vorrangigkeit einer inklusiven Beschulung, ob das im Schulgesetz steht oder nicht, ist eine grundsätzliche Frage. Deshalb bitte ich zu unserem Änderungsantrag um punktweise Abstimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Friedel spricht zum Änderungsantrag.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Der Änderungsantrag ist sehr lang. Insofern war es gut, dass wir ihn im Ausschuss bereits diskutieren konnten; das haben wir auch umfassend gemacht. Ich möchte nicht alle Punkte wieder aufführen. Ich will mich auf drei Punkte konzentrieren – zwei, die Frau Kollegin Buddeberg gerade genannt hat, und einen dritten aus dem Antrag. Frau Buddeberg, Sie haben gesagt, es bliebe offen, welche Alternative es zur beendeten Pilotphase gebe. Das ist nicht der Fall. Die Alternative ist, das zu tun, was wir an allen übrigen Grundschulen getan haben. Das dürften 812 gewesen sein. Das zu tun, was wir bisher getan haben – nämlich: eine frühzeitige Diagnostik zu beginnen – ist die Alternative, und die machen wir jetzt auch in den 18 Schulen. Sie haben als Zweites gesagt, Ihnen fehlt der Rechtsanspruch, weil sich die Schulleiterinnen und Schulleiter einfach zurücklehnen und Nein sagen. – Das machen sie nicht. Wir haben bereits jetzt einen Rechtsanspruch im Schulgesetz, und dieser Rechtsanspruch erstreckt sich auf den Kooperationsverbund und die inklusive Beschulung im Kooperationsverbund. Das heißt nicht umsonst so. Wir haben 64 Kooperationsverbünde in Sachsen gebildet. Darin sitzen jeweils fünf bis zehn Schulleitungen zusammen. Natürlich kooperieren sie aus zwei Gründen: weil ihnen erstens tatsächlich die Bildung von Kindern am Herzen liegt – das soll es in diesem Land geben, und ich bin sehr froh, dass es so viele verantwortungsvolle Schulleitungen gibt – und zweitens, weil sich Schulen gegenseitig helfen müssen, weil sie verschiedene Stärken und verschiedene Spezialisierungen haben. Das macht das Zusammenarbeiten in einem solchen Kooperationsverbund aus: dass man von allen Standorten die besten Fähigkeiten zusammenbringen kann und dass Schülerinnen und Schüler dort inklusiv unterrichtet werden, wo es wirklich funktioniert. Den dritten Punkt findet man im Änderungsantrag. Sie beschreiben die perfekte Inklusion in einer idealen Welt und möchten deshalb in das Schulgesetz aufnehmen, dass der Freistaat bis zum Beginn des Schuljahres 2024 – also in zwei Jahren – den inklusiven Zugang für alle Schüler sicherstellt und den Schulträgern die dafür notwendige personelle Ausstattung zur Verfügung stellt. Punkt. Man kann sich das wünschen. Ich verstehe auch, wenn man das in einen Antrag schreibt. Im Gesetz geschrieben heißt es, wir haben aktuell schon Lehrermangel und die Schwierigkeit, dass wir 2 000 unbesetzte Stellen haben, und jetzt verankern wir noch einen Rechtsanspruch auf eine spezifische personelle Ausstattung an einer Schule. Was heißt das, wenn man das praktisch umsetzt? Jemand klagt sich ein. Der Freistaat Sachsen ist verpflichtet, die personelle Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Das heißt, wir ordnen Personal an diese Schule ab. Dann stellt jemand anderes dort einen Antrag, bekommt Recht, und wir ordnen Personal an die andere Schule ab. Praktisch umsetzbar ist das nicht. Insofern muss man, wenn man Gesetze macht, auch ein bisschen in die reale Welt gehen und schauen, dass man dort etwas Umsetzbares tut. Das macht dieses Schulgesetz. Deshalb lehnen wir den Änderungsantrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Dr. Weigand, bitte.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Änderungsantrag der LINKEN möchte ich einige Punkte sagen. Sie fordern in Nr. 2 die Änderung, dass die sonderpädagogische Diagnostik frühestens im Verlauf der Klassenstufe 2 in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung durchgeführt wird. Das heißt, die Kinder bleiben zwei Jahre an der Schule und wir können frühestens in Klassenstufe 3 eingreifen. Ich denke, wenn uns eines in Erinnerung geblieben ist, dann der Besuch an der Grundschule, den wir gemeinsam durchgeführt haben. Dort haben die Praktiker, die Lehrer an der Pilotschule, darum gebeten, das wiedereinzuführen, da es sonst viel zu spät ist, wenn eingegriffen wird, und die Kinder alleingelassen werden. Schon deshalb ist dies abzulehnen. Sie fordern des Weiteren unter Nr. 4, dass die Landkreise die Förderschulen auch beim Erreichen der Mindestschülerzahlen auflösen können. Sie wollen also – das zeigt Ihr Antrag – hin zur vollständigen, bedingungslosen Inklusion. Sie wollen die Förderschulen abschaffen. Auch das lehnen wir ab. Dann verweisen Sie in Ihrer Begründung auf die UN-Behindertenrechtskonvention und sprechen von inklusiver Bildung. Ich habe heute extra noch einmal bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange für Menschen mit Behinderungen nachgesehen: In Artikel 24 steht immer noch, dass wir ein „integratives Bildungssystem“ gewährleisten müssen. Ich denke, das schaffen wir mit unseren Förderschulen. Damit haben wir nämlich genau dieses Recht auf integrative Bildung geschaffen. Auch die kleinen Klassen an den Förderschulen gewährleisten, dass wir den Kindern dort gerecht werden. Deshalb lehnen wir Ihren linken Inklusionstraum und den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag. Ich muss bei Ihnen, Frau Buddeberg, nachfragen: Möchten Sie über die einzelnen Nummern, also Nrn. 1, 2 etc., oder über alles grundsätzlich abstimmen? (Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE, berät sich mit dem Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) – Wie machen wir es nun? Die einzelnen Nummern? (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Ja!) – Machen wir es so. Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/11524 auf und beginne mit der Nr. 1. Wer möchte der Nr. 1 die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dafür wurde dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt. Ich rufe die Nr. 2 des Antrags auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dafür wurde dennoch mit Mehrheit abgelehnt. Jetzt muss ich nachsehen. – Eine Nr. 3 gibt es nicht. Es gibt die Nr. 4. Oder wünschen Sie die Abstimmung über „Nach N. 2 wird folgende Nr. 2a. eingefügt“? (Zuruf von den LINKEN) – Es gibt keine Nr. 3. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Doch! – Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz –

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Sören Voigt CDU

Vielleicht braucht DIE LINKE eine Auszeit! – Die Präsidentin berät sich mit dem Sitzungsvorstand.) Dann lasse ich jetzt über Nr. 3 abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder das gleiche Abstimmungsverhalten: Bei Stimmen dafür und keinen Stimmenthaltungen ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden. Wir kommen zu Nr. 4. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dafür wurde dennoch mit Mehrheit abgelehnt. Da alle Nummern abgelehnt worden sind, braucht es keine Gesamtabstimmung über den Antrag. Wir kommen zum nächsten Änderungsantrag. Dieser ist von der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/11616 eingebracht worden; Herr Dr. Weigand möchte dazu sprechen.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit unserem Änderungsantrag wollen wir die bedingungslose Inklusion an Berufs- und Berufsfachschulen verhindern. Es ist jetzt bereits möglich, dass ein Förderschüler einen Berufsabschluss macht. Wir haben das Berufsgrundbildungsjahr, BGJ, und das Berufsvorbereitungsjahr, BVJ. Dieses ermöglicht einem Schüler bereits jetzt, ohne Lehrstelle ein Berufsvorbereitungsjahr an der Berufsschule zu machen und dann den Weg in eine Ausbildung zu gehen. Ein Förderschüler macht also das BVJ, macht seinen Hauptschulabschluss und nimmt dann eine Berufstätigkeit auf. Genau das ist heute bereits möglich. In der „Freien Presse“ vom 29.11. dieses Jahres können Sie beispielsweise nachlesen, wie es ein Fleischergehilfe, der früher Förderschüler war und genau diesen Weg gegangen ist, geschafft hat, eine Berufsausbildung abzuschließen und nun einen Beruf aufnimmt. Genau das ist möglich und deshalb bedarf es nicht der bedingungslosen Inklusion, die Sie in den Berufs- und Berufsfachschulen vorhaben. Ich möchte nochmals betonen, dass kein einziger Berufsschullehrer hier in Sachsen sich für Ihr Gesetz ausgesprochen hat. Es war kein einziger zur Anhörung anwesend. Sie stülpen den Berufsschulen etwas über. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Was für ein absurder Schluss!?) Das ist Politik, die den falschen Weg geht. Ich zitiere Klaus Hörmann mit über 44 Jahren Erfahrung als Förderschullehrer. Er sagte in der Anhörung: „Eine hundertprozentige Inklusion bleibt für mich Wunschdenken, das vor allem ideologisch begründet ist. Wie demütig ist es, Kinder in ein Umfeld zu bringen, in dem alles für sie probiert wird, damit sie wie andere Kinder funktionieren?“ (Zuruf der Abg. Hanka Kliese, SPD) Genau das gilt es an den Berufsschulen zu verhindern. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Friedel zu dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion, bitte.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank. Herr Weigand, Sie bezeichnen die Dinge immer anders als das, worum es eigentlich geht. (Lachen bei der AfD) Sie sprechen momentan über ein Schreckensbild, aber nicht über diese Schulgesetzänderung. Warum? – Sie behaupten, es ginge um hundertprozentige Inklusion. Das geht es gerade nicht. Das hat ja dazu geführt, dass sowohl Frau Melcher als auch wir sowie DIE LINKEN sagen: Das macht uns noch nicht zufrieden. Sie sprechen von bedingungsloser Inklusion, die dieser Gesetzentwurf auf den Weg bringen würde. Auch das stimmt nicht. Es gelten für Berufsschulen die gleichen Bedingungen wie für allgemeinbildende Schulen, und diese sind im Gesetz festgelegt. Zum Zweiten: Ich habe es vorhin schon einmal versucht zu erklären und ich versuche es noch ein zweites Mal: Wir reden über die Ermöglichung der lernzieldifferenten Unterrichtung auch deshalb, weil die lernzielgleiche Unterrichtung heute bereits nicht nur möglich, sondern gang und gäbe ist. Sie haben in Ihrem ursprünglichen Redebeitrag gesagt, Sie wollen niemanden abstempeln, der einmal auf eine Förderschule gegangen ist oder Förderbedarf hat. De facto tun Sie mit diesem Änderungsantrag jedoch genau das. (Marco Böhme, DIE LINKE: Ja!) Sie verwehren Schülerinnen und Schülern den Zugang zu einer Welt, in der sie möglicherweise viel besser bestehen können als in der Welt, in der sie bleiben müssen – einer Arbeitswelt, in welcher praktisches Tun ihnen Selbstbewusstsein und -vertrauen geben kann und in der sie uns als Gesellschaft etwas geben können. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Nicht klarkommen! Nicht klarkommen! Weil sie einfach nicht klarkommen!) Sie können doch nicht auf der einen Seite den Fachkräftemangel beklagen – das werden wir morgen wieder hören; das haben wir bei der letzten Plenarsitzung gehört –, auf der anderen Seite Zuwanderung verteufeln und gleichzeitig die Leute, die eigentlich etwas können und nur ein wenig länger brauchen, aus dem System heraushalten. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Sie können es doch jetzt schon ermöglichen! Sie können es doch jetzt schon machen!) Das macht keinen Sinn und es ist aus unserer Sicht gegenüber den Schülerinnen und Schülern nicht gerechtfertigt, die auch Stärken haben – nur eben andere als der Durchschnitt der Bevölkerung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Abg. Christian Hartmann, CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Möchte noch jemand zum Änderungsantrag sprechen? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über den Änderungsantrag der AfDFraktion abstimmen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dafür wurde der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt. Wir kommen jetzt zu dem Gesetzesentwurf in der Fassung, in welcher er durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde. Ich würde sagen, wir stimmen wieder artikelweise ab; es sind ja nur drei Punkte. Diese würde ich gleich zusammenfassen. Es gibt keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe eine Reihe von Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen. Somit ist diesen Artikeln zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf „Fünftes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Schulgesetzes“ in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer möchte dem Gesetzentwurf zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier wieder Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen und mit Mehrheit zugestimmt. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren! Es liegt ein Entschließungsantrag – – (Sarah Buddeberg, DIE LINKE, erhebt sich von ihrem Platz.) Frau Buddeberg, ich weiß jetzt nicht so genau – –

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Sarah Buddeberg Die Linke

Ich bin noch nicht gewohnt, von da hinten nach vorn zu laufen. Ich würde gern eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten vortragen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ja, bitte.

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Sarah Buddeberg Die Linke

Vielen Dank. Wir haben dargelegt, warum wir nicht für die Änderungen stimmen können, ohne dass unser Änderungsantrag angenommen wird. Wir konnten das aber auch nicht ablehnen, weil es ja zum einen die Verbesserungen für die Berufsschulen gibt, hinsichtlich der Abschlussquoten, aber auch aus einem anderen Grund. Das haben wir ja dargestellt. Die Pilotphase, so wie sie war, war zum Scheitern verurteilt. Daran festzuhalten wäre Unsinn gewesen. Trotzdem möchte ich noch einmal konstatieren, dass es bei allen bekannten Gepflogenheiten hier im Haus schon bitter ist, dass auch in der punktweisen Abstimmung dem ersten Punkt unseres Änderungsantrags – nämlich das grundsätzliche Bekenntnis zu einer schulischen Inklusion mit dem Ziel der inklusiven Schule – eine Absage erteilt wurde. Die Frage ist ja, wie es mit der schulischen Inklusion jetzt weitergeht. Das wird weiterhin eine wichtige Debatte bleiben. Es bleibt ein Auftrag der Staatsregierung, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Deswegen ist mir wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen – Frau Melcher hatte es kurz erwähnt; ansonsten hat es heute leider keine Rolle gespielt –, was der Inklusionsbeauftragte Michael Welsch vor ein paar Tagen, nämlich am 09.12., per Pressemitteilung veröffentlicht hat. Unter dem Titel „Inklusive Bildung stärken“ hat er fünf Punkte zur Transformation angeregt: erstens hochwertige inklusive Bildung gewährleisten; zweitens Transformation zügig und strukturiert voranbringen; drittens unabhängige Förderdiagnostik, individuelle Förderplanung, erforderlichen Nachteilsausgleich und Hilfsmittel gewähren; viertens inklusive Schulen mit qualifiziertem Personal bedarfsgerecht ausstatten und fünftens bauliche, technische und digitale Barrierefreiheit gewährleisten. Wir können das alles unterschreiben und deshalb hat vieles davon in unserem Änderungsantrag eine Rolle gespielt. Wenn Sie schon nicht auf uns hören, dann hören Sie doch bitte auf den Inklusionsbeauftragten, den Sie selbst eingesetzt haben. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir kommen jetzt zum Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD in der Drucksache 7/11555. Ich bitte jetzt Frau Friedel um Einbringung.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Nach dieser Erklärung bin ich recht froh, dass wir diesen Entschließungsantrag hier vorliegen haben; denn Frau Buddeberg fragt: Wie geht es weiter mit Inklusion? Ich glaube, diese Frage beruht auf einem Missverständnis, und zwar auf der Vorstellung, dass mit dieser Schulgesetzänderung das Thema Inklusion erledigt sei. Das Gegenteil ist der Fall. Der Entschließungsantrag gibt Ihnen auch Gelegenheit, das noch einmal nachzuvollziehen. Im Jahr 2017 haben wir das Schulgesetz geändert und die Pilotphase eingeführt. Das war aber nur ein kleiner Bruchteil. Es ist ja noch viel mehr passiert. Seit fünf Jahren wird das umgesetzt. Was meine ich damit? Wir haben damals zum Beispiel die Klassenbildungsverordnung neu ins Leben gerufen und damit Gewichtungszuschläge verbindlich gemacht, das heißt an den Regelschulen Ressourcen für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhöht. Wir haben seither 1. Klassen immer nur mit einer Obergrenze von 25 Schülerinnen und Schülern gebildet, obwohl eigentlich 28 im Schulgesetz stehen, weil man sagte: Wir brauchen diesen Puffer, um auf die Entwicklung und auf Förderbedarfe ganz am Anfang reagieren zu können. Wir haben seither 64 Kooperationsverbünde eingerichtet. Wir haben seither nahezu 250 Inklusionsassistenzen an Schulen aus einer europäischen Förderung in Landesmittel überführt und sie damit zur Regelausstattung an unseren Regelschulen gemacht. Wir haben eine landesweit einheitliche Diagnostik, und wir haben auch festgestellt, dass im frühkindlichen Bereich viel mehr zu tun ist. Auch das ist ein Grund dafür, dass wir in den letzten Jahren mit der Schlüsselverbesserung an den Kitas und mit der Einführung der Vor- und Nachbereitungszeit so viel Ballett gemacht und relativ viele Mittel ausgegeben haben. Die Anzahl der Erzieherinnen und Erzieher ist von circa 32 000 im Jahr 2017 auf 39 000 gestiegen. Die Anzahl der Kinder ist um 7 % gestiegen und die Anzahl des Personals in Kitas um 17 %, auch um frühkindliche Förderung insbesondere bei Förderbedarfen gewährleisten zu können. Die Pilotphase ist nur ein Modellprojekt gewesen. Die anderen Modellprojekte haben wir im Entschließungsantrag erwähnt, zum Beispiel ERINA und das Projekt „Inklusion in Kitas“. Es geht darum, die Erfahrungen nicht nur für die 18 Schulen, für die der Weg der Pilotphase jetzt beendet ist, zu sichern, sondern auch die Entwicklung mit diesen anderen Modellprojekten fortzusetzen und dies vor allem in den Regelbetrieb zu überführen. Deshalb ist es nicht angemessen, wenn DIE LINKE jetzt formuliert, dass ein Projekt gnadenlos gescheitert sei. Das ist nicht der Fall. Sonst hält man ja auch immer schöne Reden mit „man muss es ausprobieren“ und „eine Fehlerkultur machen“. Genau das ist hier passiert. Wir haben einen Weg – neben vielen anderen Wegen – versucht. Ich habe die vielen anderen Wege skizziert. Bei dem einen Weg haben wir gesagt: Das ist nicht der richtige, der zum Erfolg führt, und deshalb passen wir dort an. All das führt uns dazu, uns zu trauen, im Schulgesetz festzustellen: Inklusion ist schon viel mehr als das, was auf dem Weg ist. Inklusion ist nicht mehr ein fernes Ziel der Schulentwicklung, sondern – das haben Sie vielleicht im § 1 bemerkt – Inklusion ist inzwischen ein Bestandteil der Schulentwicklung im Regelsystem, und auch das macht dieser Entschließungsantrag noch einmal deutlich. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es Redebedarf zum Entschließungsantrag? – Herr Dr. Weigand, bitte.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Friedel, mit dem Entschließungsantrag legen Sie uns einiges vor, aber ich möchte ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Wenn Sie sagen, Sie haben viel in den Kitas getan, dann stellt sich für mich die Frage, warum Sie die Sprachkitas in Sachsen jetzt so austrocknen lassen. Sie selbst berichten hier im Antrag, wie wichtig die Sprachkitas sind, aber es werden – und das wissen wir – im Haushaltsverfahren nicht genügend Mittel von Ihnen zur Verfügung gestellt. Aber Sie haben nächste Woche ja noch die Chance, das in den Haushaltsverhandlungen zu korrigieren, um die Sprachkitas wenigstens auf dem Niveau zu halten und sie auszubauen. Das ist wichtig, weil ein Drittel der Vorschüler sprachliche Defizite aufweist. Deshalb wird der Weg, den Sie beschreiten, das jetzt noch einmal zu überarbeiten und Mittel zu kürzen, nicht verhindern, dass die sprachlichen Defizite bei den Kindern stagnieren oder sogar noch schlechter werden. Wir müssen die Sprachkitas in Sachsen ausbauen. Das fehlt mir einfach in dem Entschließungsantrag. Sie erwähnen dies nur ganz kurz, aber es wird mit keiner Silbe erwähnt, die Sprachkitas deutlich auszubauen. Der zweite kritische Punkt sind die Pilotschulen. Wir haben gerade beschlossen, dass die Phase beendet wird. Sie unterlaufen mit dem Entschließungsantrag quasi das Gesetz und wollen es den Schulen ermöglichen, ihre ausgerichtete Arbeit fortzuführen, und dafür entsprechende Mittel ausreichen. Das heißt, die Pilotphase geht weiter. Genau das ist es, was wir sehr kritisch sehen und was wir nicht mittragen können. Das, was positiv ist, steht unter Punkt II.5. Sie wollen mit der Sonderpädagogik endlich aus Leipzig heraus. Ich denke, Sie haben unseren AfD-Antrag, Drucksache 7/10999, gelesen, in dem wir auch fordern, mit dem Lehramt Sonderpädagogik in die Fläche hinauszugehen. Das ist eine positive Sache. Alles in allem sind, genau wie im Gesetzentwurf, Licht und Schatten nah beieinander. Deshalb können wir dem nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau NeuhausWartenberg bitte.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich will gern unsere Enthaltung kurz begründen, was den Entschließungsantrag angeht. Meine Kollegin Sarah Buddeberg und ich haben dargestellt, dass Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Sächsisches Gesetz über die Zuständigkeiten (Sächsisches Mietspiegel-Zuständigkeitsgesetz Drucksache 7/10483, Drucksache 7/11480, Beschlussempfehlung Möchte der Berichterstatter beginnen? Herr Abg. Gebhardt? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das möchten Sie nicht. – Dann werde ich jetzt den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilen. Es beginnt die CDUuns das, was im Schulgesetz geändert wird, an der einen oder anderen Stelle tatsächlich zu wenig ist. Was den Entschließungsantrag angeht, will ich gern sagen, dass Sie uns bei den Selbstverpflichtungen und den Maßnahmen, die dort drin stehen, immer an Ihrer Seite haben. Das wissen Sie auch. Dennoch muss ich sagen, dass uns dieses grundsätzliche Bekenntnis zur inklusiven Schule irgendwie fehlt. Aber das haben wir, wie gesagt, dargestellt. Uns fehlt auch die verpflichtende Fortbildung von Lehrkräften. Sabine Friedel hat gerade darauf Bezug genommen, was die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung angeht. Da sage ich einen herzlichen Gruß meiner Kollegin Tändler-Walenta. Uns hat die Gewerkschaft mitgeteilt, dass die Abbruchquoten der Erzieherinnen und Erzieher in dem Bereich extrem hoch sind. Das sind alles Dinge, die man sich anschauen müsste. Wie gesagt, wir würden uns an der Stelle enthalten, weil wir finden: Wenn wir das Schulgesetz anfassen, wäre es besser, bestimmte Sachen, die wir gefordert haben, gesetzlich zu regeln. Deshalb eine Enthaltung. Danke schön. (Beifall den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich lasse jetzt über diesen Entschließungsantrag abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Eine Reihe von Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen. Der Entschließungsantrag ist dennoch mit Mehrheit angenommen worden. Meine Damen und Herren, damit ist die Drucksache beschlossen. Ich darf mich herzlich bei unseren Gebärdendolmetschern bedanken. (Beifall des ganzen Hauses.) Ich darf Sie damit verabschieden. Wir haben wieder einen Tagesordnungspunkt abgearbeitet. Ich rufe auf des Entwurfs zur Erstellung von Mietspiegeln – SächsMsZustG) Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Regionalentwicklung Fraktion, danach folgen AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile Herrn Abg. Flemming das Wort.

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Ingo Flemming CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon im Tagesordnungspunkt 3, bei dem Gesetz mit den Vorschriften mit Bezug auf die Justiz, ist auch dieses Landesgesetz eine Umsetzung von Bundesgesetzgebung im Landesrecht. Aber man kann sagen, das ist eine durchaus sinnvolle Umsetzung. Die Zuständigkeit für die Erstellung von Mietspiegeln wird im Landesrecht geregelt. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Gemeinde oder Interessensvertretern der Vermieter und/oder Mieter gemeinsam erstellt und anerkannt worden ist. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird nach der gesetzlich festgelegten Definition aus den üblichen Entgelten gebildet, die in der Gemeinde oder in unmittelbar vergleichbaren Gemeinden für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart bzw. geändert worden sind. Mietspiegel schaffen Markttransparenz, und das ist positiv. Zudem ist der Mietspiegel eine wichtige Informationsquelle bei der Anwendung der sogenannten Mietpreisbreme. Diese gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt und wird im Detail von den Ländern festgelegt. In diesen Gebieten darf die zulässige Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete – genau die, die im Mietspiegel definiert ist – um höchstens 10 % überschreiten. Auch beim Neuabschluss von Mietverträgen außerhalb des Geltungsbereichs der Mietpreisbremse, also außerhalb dieser angespannten Wohnungsmärkte und auch bei einvernehmlichen, das heißt vertraglich vereinbarten Änderungen der Miethöhe, können Mietspiegel eine Bedeutung als Orientierungshilfe haben. Selbstverständlich sind die Informationen aus Mietspiegeln hier nicht zwingend zu beachten, sondern können von den Parteien freiwillig als Entscheidungshilfe herangezogen werden. Schließlich können Mietspiegel auch im Rahmen der Prüfung von Mietpreisüberhöhungen oder Mietwucher herangezogen werden, zum Beispiel nach § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes oder § 291 des Strafgesetzbuches. Zur Stärkung der Rechtssicherheit und Qualität sowie die Verbreitung von Mietspiegeln traten am 1. Juli dieses Jahres das Mietspiegelreformgesetz des Bundes sowie die Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung der Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel in Kraft. Unter anderem können Mieter sowie Vermieter zukünftig verpflichtet werden, zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels die entsprechenden Daten und Merkmale ihrer Wohnung anzugeben. Das senkt die Erstellungskosten und erhöht gleichzeitig die Repräsentativität von Mietspiegelwerten. Zudem sind zukünftig für Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnerinnen und Einwohnern Mietspiegel zu erstellen. Das sind in Sachsen sechs Kommunen: Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen, Görlitz und Zwickau. Es wird grundsätzlich zwischen zwei Arten von Mietspiegeln unterschieden: Der einfache Mietspiegel, der jetzt gesetzlich vorgegeben worden ist, bietet eine Übersicht über die üblichen Mietgelder in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden. Diese Übersicht wird von der Gemeinde selbst oder den Interessensverbänden erstellt. Der qualifizierte Mietspiegel unterscheidet sich hiervon, indem er die gleichen Eigenschaften hat, allerdings nach wissenschaftlichen Grundsätzen, alle zwei Jahre zu erstellen bzw. zu erarbeiten ist, und er wird von den Interessensvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt. Im Ausnahmefall kann nach zwei Jahren der Mietspiegel mithilfe eines Lebenshaltungsindexes für Gesamtdeutschland angepasst werden, jedoch spätestens nach vier Jahren ist eine endgültige Neuerstellung erforderlich. Die im qualifizierten Mietspiegel genannten Mietpreisspannen entsprechen der juristisch gesicherten, ortsüblichen Vergleichsmiete. Zur weiteren Stärkung des qualifizierten Mietspiegels ist im Koalitionsvertrag vereinbart, dass für Gemeinden in Sachsen mit mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern der einfache Mietspiegel nicht mehr ausreichen soll, sondern der qualifizierte Mietspiegel verpflichtend wird. Das sind die drei großen Städte Chemnitz, Leipzig und Dresden. Die ortsübliche Vergleichsmiete soll künftig aus üblichen Endgelten, die in den letzten sieben Jahren vereinbart oder geändert wurden, gebildet werden. Das ist auch ein Fortschritt insbesondere in Bezug auf die Mieter, weil die Erfassungsspanne weiter in die Vergangenheit reicht und somit in der natürlichen Entwicklung mehr Jahre mit vorlaufenden niedrigeren Mieten mit einbezogen werden. Die Gemeinden, die die Aufgabe, einen Mietspiegel zu erstellen – das sind alle außer Görlitz –, bereits heute erfüllen, bekommen dies nun per Gesetz übertragen. Das ist sinnvoll. Hierzu gibt es auch aus unserer Sicht keine vernünftige Alternative. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Flemming sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Thumm.

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Thomas Thumm AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Wohnungen in Sachsen müssen bezahlbar sein und auch in Zukunft bezahlbar bleiben. Dazu können örtliche Mietspiegel einen Beitrag leisten. Ich denke, hier herrscht breiter Konsens im Hohen Haus. Die Frage, die sich stellt, ist, wie der Landesgesetzgeber, also wir der Sächsische Landtag, die Vorgaben des Bundes umsetzt. Da komme ich gleich zur Kritik der AfD-Fraktion zu dem hier vorliegenden Gesetzentwurf. Die verpflichtende Erstellung und Veröffentlichung der Mietspiegel für Kommunen mit mehr als 50 000 Einwohnern betrifft in Sachsen – Herr Flemming, Sie haben es gesagt – die Städte Leipzig, Dresden, Chemnitz, Görlitz, Plauen und Zwickau. Aber statt die Chance zu nutzen, alle sechs Städte für die per Gesetz übertragene Mehrarbeit zu entlasten, auf sie zuzugehen und mit ihnen auf Augenhöhe ins Gespräch zu kommen, schaffen wir hier ein Gesetz, das eine ungenügende Regelung im Bereich des Mehrbelastungsausgleichs für die betroffenen Städte hat; denn nur Görlitz soll einen anteiligen Ausgleich erhalten. Die anderen fünf Städte gehen leer aus. Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen und Zwickau, die bisher auf freiwilliger Basis Mietspiegel erstellten und einen Beitrag zur Orientierung und Verständigung der Mieter leisteten, sollen nichts erhalten. Genau das wollen Sie per Gesetz verordnen und einführen – trotz der einmütigen Stellungnahmen der Sachverständigen im Ausschuss und trotz des Protestes des Sächsischen Städte- und Gemeindetages. Auf gut Deutsch: Die Freiwilligkeit der Gemeinden wird durch die Staatsregierung bestraft. Das kann nicht sein, meine Damen und Herren, und das darf auch nicht sein. Im Freistaat darf es keine Besserbehandlung von Kommunen geben, nur, weil der Ministerpräsident seinen Wahlkreis in Görlitz hat. Kurzum, werte Kollegen, der Gesetzentwurf ist notwendig, und dass er von der Regierung eingebracht wurde, erkennen wir an. Inhaltlich hat er unseres Erachtens in Bezug auf den Mehraufwandsausgleich für die betroffenen Städte schwere Mängel, sodass ein erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht und wir nicht zustimmen werden. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Thumm. – Nun spricht für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Nagel.

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Juliane Nagel Die Linke

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ist überaus dringlich, dass wir das Mietspiegel-Zuständigkeitsgesetz heute zum Gegenstand der Debatte und Beschlussfassung machen. Vielmehr muss aber gefragt werden, wie es zu dieser massiven Verzögerung kam. Schließlich hat der Bundestag schon im August 2021 das Mietspiegel-Reformgesetz beschlossen, und wie wir gerade gehört haben, sind mit diesem Beschluss Kommunen über 50 000 Einwohner verpflichtet, einen Mietspiegel zu erlassen, und die Länder beauftragt worden, in ihrem Gebiet die für die Mietspiegelerstellung zuständigen Behörden zu bestimmen. Bis zum 1. Juli dieses Jahres, also vor fünf Monaten, war Zeit, diese Zuständigkeit in Sachsen neu zu regeln. Jetzt ist Dezember 2022 und wertvolle Zeit ist ins Land gegangen, vor allem für die Stadt Leipzig, die derzeit im Prozess ist, Daten für den neuen Mietspiegel zu erheben, der im Juni 2023 in Kraft treten muss. Leipzig ist in Sachsen die Stadt – dazu braucht es den Koalitionsvertrag nicht, sondern es ist bereits Praxis –, die neben Dresden und Chemnitz einen qualifizierten Mietspiegel erstellt, einen Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wird, der deutlich mehr Genauigkeit, Rechtssicherheit und Akzeptanz bietet. Ohne der Stadt Leipzig formal die Zuständigkeit für die Mietspiegelerstellung zu übertragen, müsste dies entweder durch das Land gemacht werden, was nicht erfolgt ist, oder die Stadt stünde ab dem 24.06.2023 ohne Mietspiegel da. Mieterinnen und Mieter wären dann den ungehemmten Mieterhöhungen unterworfen; denn dann wäre die Bezugsgröße nicht mehr die durch den Mietspiegel ermittelte ortsübliche Vergleichsmiete, sondern drei Vergleichsmieten, die Eigentümer und Vermieter einholen müssen und die sich auf neu vermieteten Wohnraum beziehen. Das wäre sehr nachteilig für die Mieterinnen und Mieter und nur so als Nebeneffekt –darauf hat die Stadt Leipzig in ihrer Stellungnahme dringlich hingewiesen – wäre auch die Bezugsgröße oder der Bezug für die Mietpreisbremse, die aus unserer Sicht sehr schwach ist, weg. Es könnte passieren, dass die Mietpreisbremse unwirksam werden würde, genau wie die Basis der Ermittlung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft. Es gebe noch andere Nebeneffekte. Das haben Sie in der schriftlichen Stellungnahme nachlesen können. Der Eigentümerverband Haus und Grund hat die Regelungslücke, die durch die Verzögerung zustande gekommen ist, eifrig genutzt und gegen die Stadt Leipzig und deren laufende Erfassung der Daten für den neuen Mietspiegel, die nunmehr auf freiwilliger Basis erfolgen muss, mobil gemacht. Die Eigentümerseite macht in der Regel gegen jedes Instrument der Regulierung der Miete zugunsten der Mieterinnen und Mieter mobil. Nun heilen wir das Problem heute durch eine Beschlussfassung, wie wir hoffen, der wir als Linksfraktion die Zustimmung geben. Wir heilen es aber nur notdürftig. Wir lassen deshalb von unserem Ansinnen ab und greifen den Vorschlag des Städte- und Gemeindetages nicht auf, ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 01.07. ins Feld zu führen bzw. darauf zu insistieren. Mit dem eiligen, aber notwendigen Beschluss fällt ein wichtiger Aspekt des Gesetzes unter den Tisch, nämlich der finanzielle Ausgleich. Das ist keine Randsache, sondern das war Zentrum in nahezu allen schriftlichen Stellungnahmen, die den Ausschuss für Regionalentwicklung erreicht haben. Die Argumentation der Staatsregierung, dass nur die Kommune, die bisher keinen Mietspiegel erstellt, nämlich Görlitz, mit einer Kostenerstattung bedacht wird, ist nicht nachvollziehbar. Wir übertragen mit der Beschlussfassung den Gemeinden eine neue Pflichtaufgabe, und dies erfordert einen Mehrbelastungsausgleich, auch wenn vier von sechs Kommunen bereits regelmäßig oder wie im Fall von Plauen bisher einmalig, soweit ich weiß, einen Mietspiegel erstellt haben. Es reicht hier der Blick in die Sächsische Verfassung, die besagt, dass ein Mehrbelastungsausgleich auch dann zum Zuge kommen muss, wenn eine ehemals freiwillige Aufgabe zur Pflichtaufgabe gemacht wird. Für uns als LINKE ist der Mehrbelastungsausgleich indiskutabel und muss selbstverständlich auch für die Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln gelten. Zudem ist zu beachten – und das unterstreicht die Dringlichkeit, diese wird auch in den Stellungnahmen unterstrichen, die uns erreichten –, dass mit der überarbeiteten Mietspiegelverordnung die Anforderungen an Datenerhebung, Datenauswertung und Dokumentation von Mietspiegeln noch erhöht wurden. Die Kommunen haben also bei der Erstellung von Mietspiegeln objektiv noch mehr Aufwand als vorher. Wir werden dem Gesetz zustimmen. Wir haben Ihnen einen Änderungsantrag zum Thema Mehrbelastungsausgleich vorgelegt. Dazu würde ich noch einmal extra ausführen. Ich möchte am Ende erwähnen, dass wir als LINKE Mietspiegel, wie sie derzeit erhoben wurden – es wurde erwähnt, Rückschau auf die letzten sechs Jahre, Betrachtung von Neuvertragsmieten –, als kritisch bewerten. In Städten mit steigenden Mieten sind Mietspiegel in der Regel Mieterhöhungsspiegel und dämpfen die Profitmacherei auf Kosten der Mieterinnen und Mieter nur sehr notdürftig. Es braucht hier einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel hin zu einer Mietpreissammlung, einem Mietenkataster, wie es unter anderem im Land Berlin noch unter der linken Bausenatorin und dem linken Bausenator diskutiert wurde, die auch die Bestandsmieten und die Mietentwicklung in Gänze betrachtet. – Das aber nur am Rande. Wir werden, wie gesagt, dem Gesetz zähneknirschend zustimmen und bitten um Ihre Aufmerksamkeit und gegebenenfalls Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. (Beifall bei den LINKEN –

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Marco Böhme Die Linke

Gegebenenfalls?!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Nagel sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht Kollege Löser für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön, Herr Kollege.

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Thomas Löser GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Vorrednerinnen! Liebe Frau Nagel, ich freue mich, dass Sie, wenn auch zähneknirschend zustimmen, aber Sie stimmen am Ende zu. Das heißt, die Koalition hat irgendwie auch etwas gut gemacht. Ich freue mich auch sehr, dass wir das verabschieden. (Marco Böhme, DIE LINKE: Fast zu spät!) Denn – das gebe ich zu – es war höchste Eisenbahn. Wir haben aber den Zug bekommen. Wir verabschieden heute das Gesetz, und das ist sehr gut. Ich möchte mich zunächst bei den Koalitionspartnern bedanken, die auf Geschwindigkeit gesetzt haben, auch beim Ministerium, dass wir am Ende eine gute Lösung gefunden haben, mit der wir alle leben können. Das Gesetz über die Zuständigkeiten zur Erstellung von Mietspiegeln oder kurz Sächsisches Mietspiegel-Zuständigkeitsgesetz weist Kommunen in Sachsen mit mehr als 50 000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Aufgabe zu, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Es wurde schon gesagt, mit Beschluss des Mietspiegel-Reformgesetzes im Bund im Sommer 2021 waren die Bundesländer aufgefordert, die Zuständigkeit für die Mietspiegel mit landesgesetzlichen Regeln festzulegen. Dem kommen wir heute nach. Was ist ein qualifizierter Mietspiegel, und warum ist er uns als BÜNDNISGRÜNE wichtig? Mietspiegel sind nach wissenschaftlichen Kriterien aufgestellte Vergleichswerte, die für Wohnungen zum Beispiel nach Gebäudealter, Wohnungslage, Wohnungsgröße, Ausstattung und Standard der Wohnung, aber auch für den Energiestandard des Gebäudes die durchschnittlichen Mietpreise feststellen. Sie dienen zur Bestimmung der zulässigen Neuvertragsmiete im Geltungsbereich der Mietpreisbremse und werden bei der Begründung von Mieterhöhungen herangezogen. Auch bei der Übernahme von Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch werden Mietspiegel als Grundlage zur Bewertung der Angemessenheit der Wohnkosten verwendet. Aus diesen Gründen – und aus anderen auch noch – ist es uns sehr wichtig, dass rechtssicher erstellte und allgemein anerkannte Mietspiegel in den Kommunen vorliegen. Uns als Regierungsfraktion ist es überdies wichtig, mit dem Gesetz die Grundlage für die rechtssichere Erstellung von Mietspiegeln zu schaffen. Denn Mietspiegel verhindern ungebremstes Mietenwachstum und sind ein wichtiges sozialpolitisches und wohnungspolitisches Instrument. Nun hat uns DIE LINKE zunächst einen Änderungsantrag vorgeschlagen, in dem sie eine Rückdatierung in Kraft setzen wollte. Die Diskussion, ob das eine gute Idee ist, haben wir auch in der Koalition geführt. Wir haben auch mit der Stadt Leipzig gesprochen. Wir sind nun zu dem Schluss gekommen, dass die Rückwirkung in diesem Fall das Risiko birgt, die Regelung insgesamt angreifbar zu machen. Wir wollen, dass sie rechtssicher ist; wir führen sie heute auch ein. Insofern ist das – glaube ich – der gute Weg. Mit der Zurückziehung Ihres eigenen Antrags zeigen sie auch, dass sie dieses Denken nachvollzogen haben. Mit der Übertragung der Zuständigkeit für die Mietspiegel an die Kommunen ohne rückwirkendes Inkrafttreten können die Daten nun für die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels rechtssicher erhoben werden. Uns als Koalition, ganz besonders uns BÜNDNISGRÜNEN, war es wichtig, diese Fragen vorab auch gründlich zu klären. Wie gesagt: Es war schon der Dank ausgesprochen, dass wir das auch in der Kürze der Zeit hinbekommen haben. In diesem Sinne hoffe ich, dass nun gut wird, was lange dauerte, und Mieterinnen und Mieter in Sachsens sechs größten Städten auch zukünftig auf die Sicherheit eines qualifizierten Mietspiegels bauen können. Es ist ein sehr kurzes Gesetz, deshalb fasse ich mich auch kurz, bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf und danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Kollege Löser sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollege Pallas spricht nun für die Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr Kollege.

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Albrecht Pallas SPD

Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Einer der letzten Beschlüsse des Deutschen Bundestages der letzten Legislatur war die Neuregelung des Mietspiegelrechts und – wenn man so will – ein letzter Verhandlungserfolg der SPD in der längst vergangenen Großen Koalition mit der CDU. (Oh-Rufe der AfD) Mit der Reform wurden die Rechte der Mieterinnen und Mieter gestärkt. In der Folge muss jede Gemeinde mit mehr als 50 000 Einwohnern einen Mietspiegel erstellen. Es geht auch darum, die Instrumente zum Schutz vor überhöhten Mieten, wie die Kappungsgrenze oder Mietpreisbremse, wirksamer zu machen. Durch die Reform wurde die Beweiskraft von Mietspiegeln erhöht und sie wurden rechtssicherer gemacht – durch eine bessere Datengrundlage und eine mieter(innen)freundliche Umkehr der Beweislast in punkto Wissenschaftlichkeit. Denn künftig kann man davon ausgehen, dass ein Mietspiegel wissenschaftlichen Grundsätzen entspricht, bis Vermieter das Gegenteil beweisen. Zum Zeitpunkt des Beschlusses im Deutschen Bundestag Mitte 2021 gab es in über 80 der 200 größten deutschen Städte keine gültigen Mietspiegel, darunter Städte, in denen die Mietpreisbremse gilt. Ohne gültigen Mietspiegel haben Mieterinnen und Mieter kaum eine Möglichkeit, die ortsübliche Vergleichsmiete zu erfahren und von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Die Mietpreisbremse wäre dann faktisch unwirksam. Das muss natürlich verhindert werden. Dafür müssen wir die Zuständigkeit für die Erstellung von Mietspiegeln regeln. Und das machen wir hier mit diesem Gesetz. Die für die Erstellung und Anerkennung von Mietspiegeln zuständige Behörde bestimmt sich laut der Reform künftig nach Landesrecht. Mit dem Mietspiegelzuständigkeitsgesetz werden die Städte und Gemeinden als nach Landesrecht zuständige Behörden bestimmt. Das Mietspiegelreformgesetz wurde am 17. August 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist seit 1. Juli in Kraft. Es wird also höchste Zeit, dass wir das Gesetz heute beschließen. Wir haben bereits Ausführungen dazu gehört. Ferner soll die mit der Übertragung der Aufgabe auf die Gemeinde entstehende Verpflichtung zum Kostenausgleich dem Grunde nach im Gesetz geregelt werden. Die Einzelheiten werden nach Verwaltungsvereinbarungen geregelt. Leider konnten wir uns nicht auf einen Mehrbelastungsausgleich für alle betroffenen Städte einigen, und das, obwohl es in fast allen Stellungnahmen enthalten war, insbesondere vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag. Mit etwas mehr Zeit hätten wir das vielleicht noch lösen können, aber die Kommunen brauchten schnellstmöglich eine Lösung. Die rechtlichen Grundlagen für die Datenerhebung sind deshalb auf ein schnelles Inkrafttreten des Gesetzes angewiesen. Daher folgen wir notgedrungen dem Vorschlag der Staatsregierung, nur einen Mehrbelastungsausgleich für die Stadt Görlitz vorzusehen, die bislang noch keinen Mietspiegel erstellt hatte. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens haben wir uns auch mit der Frage der Rückwirkung beschäftigt. Ziel der Diskussion war es, die Zuständigkeit nahtlos übergehen zu lassen. Im Ergebnis haben wir diesen Vorschlag verworfen, um verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen und nach dem zeitnahen Inkrafttreten auch eine Rechtssicherheit für die Kommunen herzustellen; denn: Einige Kommunen, zum Beispiel die Stadt Leipzig, müssen schnell an einem neuen qualifizierten Mietspiegel arbeiten und benötigen dafür umgehend die Zuständigkeit. Es sind insbesondere die qualifizierten Mietspiegel, die in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Instrumente zum Schutz von Mieterinnen und Mietern schärfen, da insbesondere die ortsübliche Vergleichsmiete einen Maßstab für die Mieterhöhung bei Neuvermietung im Zusammenspiel mit der Mietpreisbremse sowie für die Kosten der Unterkunft nach Sozialgesetzbuch II bildet. Daher ist es in Zeiten mit steigenden Kosten und auch weiter steigenden Mietpreisen wichtig, aussagefähige und rechtssichere Instrumente zur Wahrung sozialer Sicherheit für Mieterinnen und Mieter zu haben. Kurz zur Stadt Leipzig – der Kollege Löser hat es gerade schon angedeutet –: Wir haben uns sehr intensiv mit der konkreten Situation beschäftigt, weil wir als Koalition wollen, dass die Stadt Leipzig ihren qualifizierten Mietspiegel behält. Es ging um die Klärung der Frage, inwieweit bereits jetzt freiwillig erhobene Daten genutzt werden können. Wir haben im Rahmen unserer Befassung und der Hinzuziehung von Expertise klären können, dass die freiwilligen Daten genutzt und ergänzt werden können und sollten, und zusätzlich verpflichtend erhobene Daten von Großvermietern erhalten werden können. Deshalb konnten wir zu der Entscheidung kommen, dass wir keine Rückwirkung machen müssen, sondern lieber jetzt schnell das Gesetz beschließen, damit ab Januar 2023 auch weiter gesammelt werden kann und in Leipzig, aber auch in anderen Städten, die Mietspiegel kommen können. Wir werden als SPD selbstverständlich zustimmen und hoffen auch auf Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. – Damit haben wir die erste Rederunde absolviert und könnten in eine zweite Rederunde einsteigen. Gibt es hierzu Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Schmidt. Bitte schön, Herr Staatsminister.

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Thomas Schmidt

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bezahlbares Wohnen ist ein wichtiges Grundrecht jedes Menschen. Mietspiegel leisten dazu einen wichtigen Beitrag, denn sie schaffen für alle Mietvertragspartner Klarheit, Transparenz und Rechtssicherheit. Die Bundesregierung hat im Sommer dieses Jahres die Zuständigkeit für die Erstellung von Mietspiegeln neu geregelt. Bislang war direkt im BGB verankert, dass Gemeinden für die Erstellung von Mietspiegeln zuständig sind. Seit dem 1. Juli 2022 müssen die Bundesländer den Gemeinden diese Zuständigkeit erst zuweisen. Der Freistaat Sachsen kommt dem mit dem vorliegenden Mietspiegelzuständigkeitsgesetz nach, denn auch wir sehen die Gemeinden als am besten geeignet an, Mietspiegel zu erstellen. Neu im BGB ist ebenfalls festgelegt, dass in Gemeinden ab 50 000 Einwohnern ein Mietspiegel erstellt werden muss. Dies betrifft im Freistaat Sachsen sechs Gemeinden: Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau, Plauen und Görlitz. Alle anderen Gemeinden können dies allerdings auch freiwillig tun. 16 Gemeinden in Sachsen haben bereits einen Mietspiegel – vier davon sogar nach wissenschaftlichen Kriterien – erstellt. Das ist ein sogenannter qualifizierter Mietspiegel, was ich sehr begrüße. Mietspiegel sind besonders wichtig für Gemeinden, in denen die Mieten am stärksten steigen und der Wohnungsmarkt sehr eng ist. Das sind im Freistaat Sachsen derzeit in erster Linie die Städte Dresden und Leipzig, weshalb wir hier unter anderem auch den Bau von Sozialwohnungen fördern. Die Förderung orientiert sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete, die sich aus den Mietspiegeln der beiden Städte ergibt. Um den gestiegenen Baupreisen besser Rechnung zu tragen, prüfen und bereiten wir die Erhöhung dieser Förderung vor. Meine Damen und Herren! Mietspiegel sind ein wichtiger Baustein der wohnungspolitischen Gesamtkonzeption einer Gemeinde. Ich bitte daher den Landtag, der Empfehlung des Ausschusses für Regionalentwicklung zu folgen und den von der Staatsregierung vorgelegten Entwurf des Mietspiegel-Zuständigkeitsgesetzes zu beschließen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Für die Staatsregierung sprach Staatsminister Schmidt. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Gesetz über die Zuständigkeiten zur Erstellung von Mietspiegeln, Mietspiegelzuständigkeitsgesetz, Drucksache 7/10483, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Regionalentwicklung, Drucksache 7/11480. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/11525 vor, und ich bitte um Einbringung.

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Juliane Nagel Die Linke

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wenn Sie heute früh die Zeitung aufgeschlagen haben, dann haben Sie die starke Stimme der Kommunen, des Städte- und Gemeindetages, lesen können, der berechtigterweise moniert hat, dass viele Pflichtaufgaben, die die Kommunen zu erfüllen haben, nicht vom Land vergolten werden, dass ihnen keine Mehrbelastungsausgleiche bzw. finanziellen Zuweisungen für die Erfüllung bestimmter Aufgaben, zum Beispiel die nahende Wohngeldreform und das dafür erforderliche Personal, zugutekommen. Das trifft bei dem Mietspiegel auch zu. Ich habe es in meiner Rede schon erwähnt. Auch mit der Übertragung der Pflichtaufgabe, der Erstellung von Mietspiegeln, kommen zusätzliche Belastungen auf die Kommunen zu. Besser gesagt: Ich möchte Ihnen hier noch einmal Artikel 85 der Sächsischen Verfassung zitieren: „Führt die Übertragung der Aufgabe zu einer Mehrbelastung der kommunalen Träger der Selbstverwaltung, so ist ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen. Dies gilt auch, wenn freiwillige Aufgaben in Pflichtaufgaben umgewandelt werden.“ Wir haben es gehört: Für fünf Kommunen wird eine bereits freiwillig getätigte Aufgabe, die Erstellung eines Mietspiegels, nun zur Pflichtaufgabe. Daraus folgt glasklar, dass hier ein Mehrbelastungsausgleich zum Zuge kommen muss. Der Städte- und Gemeindetag hat die Kosten durchaus übersichtlich in seiner Stellungaufnahme taxiert, auf 893 000 Euro – gerundet – pro Jahr. Das muss drin sein. Das muss möglich sein. Wir fordern in unserem Änderungsantrag, dies entsprechend im Gesetzentwurf festzuhalten, und bitten an dieser Stelle um Ihre Zustimmung. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Nagel brachte den Änderungsantrag ein. Gibt es dazu Redebedarf? – Ich übergebe zuerst an Herrn Kollegen Pallas. Bitte schön.

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Albrecht Pallas SPD

Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Kollegin für die Einbringung des Antrages. Das war vorhin schon mal kurz Thema. Ich führe gern noch einmal dazu aus. – Ja, es wäre der konsequentere Weg gewesen und auch aus der Sicht meiner Fraktion richtig, den Mehrbelastungsausgleich für alle Städte zu bezahlen. So ist das manchmal mit Verhandlungen zwischen unterschiedlichen Partnern; man kommt nicht gleich an ein solches Ziel. Am Ende mussten wir abwägen, wie wir insgesamt damit umgehen. Hätten wir mehr Zeit, wäre da vielleicht noch etwas gegangen. Aber die Kommunen haben uns gesagt: Lieber schnell das Gesetz, damit wir sammeln können, als jetzt noch eine Hängepartie, und dann kommen wir bei den Mietspiegeln und Datenerhebungen in Schwierigkeiten. Deshalb war unsere Abwägung klar: Wir machen es jetzt so. Ich finde es auch vertretbar; denn fünf von sechs Städten machen es bereits, und ihnen entsteht kein faktischer Mehraufwand, weil sie es ohnehin tun. Die Stadt Görlitz macht es als einzige noch nicht. Dort wird auch mit Kosten zu rechnen sein. Diese auszugleichen ist zunächst einmal auf jeden Fall zwingend. Ich hoffe auch, dass wir das andere Problem auf der Mittel- oder Langstrecke lösen. Danke, wir lehnen aber ab. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Nun gibt es zum Antrag noch einmal einen Redebeitrag der AfD-Fraktion. Kollege Thumm, bitte schön.

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Thomas Thumm AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kollegen! Frau Nagel, ich möchte es kurzmachen; denn im Wesentlichen greift der vorliegende Änderungsantrag unsere Kritikpunkte auf. Frau Nagel, wir werden Ihrem sachgerechten Antrag, so wie es sich für demokratische Fraktionen gehört, welche die Grundnormen europäischer Anstandswerte pflegen, zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Thumm sprach für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Diesen sehe ich nicht. Wir stimmen wir über den Änderungsantrag in der Drucksache 7/11525 ab. Wer dem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Fürstimmen, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist der Änderungsantrag abgelehnt worden. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf paragrafenweise im Block abzustimmen, Tagesordnungspunkt Zweite Beratung des Entwurfs Sächsisches Drucksache 7/10501, Drucksache 7/11474, für Soziales und Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Schaufel, ob er das Wort wünscht. (Frank Schaufel, AfD: Nein!) Vor der Aussprache – nein. Dann erteile ich das Wort an die Fraktionen zur allgemeinen Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Zuerst übergebe ich an Herrn Kollegen Dierks. Bitte schön, Herr Kollege.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich würde einmal ketzerisch feststellen wollen, dass Gesundheitspolitik über viele Jahre hinweg, jedenfalls bis Corona, nicht die große Relevanz in der öffentlichen Debatte hatte, weil die Gesundheitsversorgung in Deutschland wie selbstverständlich wahrgenommen wurde, ein Gesundheitswesen, das in hoher Qualität – für jedermann wenn sich diesbezüglich kein Widerspruch erhebt. – Diesen sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt ab über die Überschrift, über § 1 Zuständigkeit, § 2 Mehrbelastungsausgleich und § 3 Inkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Bei einigen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Fürstimmen ist den einzelnen Bestandteilen des Gesetzes die Zustimmung erteilt worden. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz über die Zuständigkeiten zur Erstellung von Mietspiegeln, Mietspiegel-Zuständigkeitsgesetz, Drucksache 7/10483, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist das Gesetz als Ganzes beschlossen worden, weil die Fürstimmen in der Mehrheit waren. Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Damit ist die Dringlichkeit beschlossen und der Tagesordnungspunkt 5 beendet. Meine Damen und Herren, wir kommen zu Krankenhausgesetz (SächsKHG) Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt zugänglich – über alle Leistungsbereiche Leistungen erbringt und das in seiner Leistungsfähigkeit nie infrage stand. Nicht zuletzt hat Corona gezeigt, dass unser Gesundheitswesen auf der einen Seite einen sehr großen Wert darstellt, als sehr viele Schwerkranke teilweise bis an die Grenze der Belastbarkeit durch die Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger versorgt wurden. Auf der anderen Seite sind aber auch eklatante Herausforderungen struktureller Natur deutlich geworden – mit Blick auf die Fachkräfteversorgung. Das Krankenhausgesetz ist eine zentrale Grundlage für die stationäre und auch die gesamte Gesundheitsversorgung im Freistaat Sachsen. Deshalb freue ich mich, dass wir heute, nach einem sehr langen Prozess über diese Gesetzesnovelle diskutieren und gleichzeitig nach 30 Jahren dieses Gesetz wieder in seiner Substanz anfassen. Die Krankenhauslandschaft im Freistaat Sachsen hat gerade zu Beginn der Neunzigerjahre einen rasanten Strukturwandel durchleben müssen und durchlebt. Das bringt uns aber jetzt in die Situation, dass wir eine vergleichsweise zukunftsfeste Krankenhausstruktur im Freistaat haben. Ich mache das an einigen Zahlen fest: Im Jahr 1991 hatten wir im Freistaat Sachsen noch 125 Krankenhäuser mit ungleich mehr Standorten; im Jahr 2020 waren es noch 78. Jetzt stehen wir nicht vor denselben strukturellen Herausforderungen wie einige vor allem alte Bundesländer. Trotzdem haben wir natürlich eine ganze Reihe von Herausforderungen zu meistern. Deshalb ist das Krankenhausgesetz keine revolutionäre Änderung unseres Gesundheits- oder Krankenhauswesens, unseres stationären Bereichs, aber es greift ganz gezielt zentral notwendige Herausforderungsbereiche auf und gibt aus meiner Sicht die richtigen Gestaltungsspielräume, um sie zu bewältigen. Das finde ich sehr gut und ich freue mich, dass ich beide sehe, die damals beteiligt waren: auf der einen Seite, dass wir in der letzten Legislaturperiode mit Dagmar Neukirch diesen Prozess der gläsernen Werkstatt auf den Weg gebracht haben, Frau Neukirch damals noch in anderer Funktion. Damals sagten wir: Wenn wir ein so zentrales Gesetz in einem so komplexen Regelungsbereich anfassen, an dem so viele Akteure beteiligt sind, dann bedarf es der Transparenz und eines längeren Prozesses, um sich gemeinsam zu verständigen, ein Leitbild zu erarbeiten, nach dem der stationäre Sektor und darüber hinaus andere Bereiche des Gesundheitswesens gestaltet werden konnten. Ich freue mich, dass dies in einem Beteiligungsprozess gelungen ist, der in dieser Form noch nie gestaltet wurde und der gleichzeitig ein sehr erfolgreiches Ergebnis gezeitigt hat. Ich möchte mich bei Petra Köpping und beim Sozialministerium bedanken, dass wir heute über dieses aus meiner Sicht sehr gelungene Gesetzeswerk diskutieren können – gelungen deshalb, weil es bewährte Teile der Gestaltung der Krankenhauslandschaft im Freistaat Sachsen beibehält. Die grundsätzliche Struktur der Versorgung bleibt erhalten, das heißt, wir werden miteinander verzahnte Regelschwerpunkte und Maximalversorger haben. Wir bringen aber auf der anderen Seite die neue Versorgungsform des regionalen Gesundheitszentrums ein. Das heißt Krankenhausstandorte können zu regionalen Gesundheitszentren entwickelt werden. Das folgt auch dem Ziel, möglichst alle Krankenhausstandorte im Freistaat Sachsen zu erhalten und gleichzeitig deutlich zu machen, dass sie sich zum Teil verändern müssen. Wenn Sie eine Zwischenfrage stellen wollen und nicht einfach nur feist grinsend den Kopf schütteln, dann können Sie das sehr gern tun, Herr Kollege. Dass sich die Struktur verändern muss, wenn sich die Rahmenbedingungen verändern und wir gleichzeitig die Qualität erhalten wollen, erfolgt auch unter dem Gesichtspunkt, dass wir auf der einen Seite eine älter werdende Bevölkerung und damit eine älter werdende Patientenschaft, auch eine älter werdende Mitarbeiterschaft in den Krankenhäusern haben. Es liegt deshalb klar auf der Hand, dass es diese Veränderungsprozesse geben muss. Ich freue mich, dass wir im Rahmen dieses Gesetzes die Möglichkeit haben, Modellvorhaben auszuprobieren; denn wie stationäre oder sektorübergreifende Versorgung in der Zukunft aussehen kann, das wissen wir abschließend noch gar nicht. Deshalb brauchen wir ganz gezielt die Kreativität verschiedener Lösungsansätze, um Stück für Stück die Versorgung sicherstellen zu können. Ich bin froh, dass die Digitalisierung der Krankenhäuser inzwischen ein fester Bestandteil der Investitionsförderung sein soll, weil es deutlich zeigt, dass wir großen Nachholbedarf sowohl in der Digitalisierung von Behandlungsmöglichkeiten, aber auch in der digitalen Infrastruktur von Krankenhäusern haben. Deshalb darf die Digitalisierung nicht als Sonderposten mitlaufen, sondern muss selbstverständlicher Bestandteil des Investitionsaufkommens in unserer Krankenhauslandschaft sein. Wir setzen im Rahmen der Finanzierung klare und sinnvolle Anreize in der Kooperation zwischen Standorten. Wir werden auch weiter einen Trend hin zur Spezialisierung und Arbeitsteilung zwischen Krankenhäusern haben. Es wird nicht jeder alles machen können, aber es wird die Kooperation zwischen den Sektoren und den einzelnen Krankenhausstandorten brauchen, wenn wir dem Ziel gerecht werden wollen, die Qualität der Versorgung auf dem hohen Niveau beizubehalten, wie wir das gewöhnt sind. Ich bin froh, dass wir in diesem Prozess die Regionalkonferenzen in dieses Gesetzeswerk aufnehmen, weil es deutlich macht, dass es alle braucht, um ein gemeinsames Verständnis, einen gemeinsamen Konsens und gleichzeitig eine gemeinsame strategische Ausrichtung für die Gestaltung von regionalen Gesundheitsclustern zu haben. Das wird nicht gegen die kommunale Ebene oder gegen die Krankenhäuser gehen, sondern nur, wenn wir uns als Partner verstehen und gemeinsam das Leitbild vor Augen haben, dass es darum geht, eine ortsnahe, qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten, aber möglicherweise nicht in der strukturell gleichen Form, wie wir sie derzeit haben. Deswegen bin ich der festen Überzeugung, dass dieser Entwurf des Krankenhausgesetzes den Herausforderungen des Gesundheitswesens im stationären Bereich gerecht wird, und ich werbe sehr herzlich um Zustimmung. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dierks sprach für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion spricht nun Kollege Schaufel.

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Frank Schaufel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Krankenhäuser stehen aktuell vor enormen Herausforderungen, und das sind weit mehr als nur die aktuellen ausufernden Energiekosten und die wirtschaftlichen Probleme. Von Herrn Dierks „bestem Gesundheitssystem der Welt“ sind wir leider weit entfernt. Wir sind hiervon sogar so weit entfernt, dass auch seitens des Bundes akuter Handlungsbedarf gesehen wird, weil es so nicht weitergehen kann, wie es jetzt gerade läuft. Erst sicherten Zuschüsse die Standorte während der Coronakrise, dann mussten Zuschüsse zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise her, nun müssen Kinderkliniken durch Zuschüsse gerettet werden. Hilfspakete hier und da. Das alles im angeblich besten Gesundheitssystem der Welt. Die Uhr steht auf fünf nach zwölf, und Sie, Frau Köpping und Sie, Herr Ministerpräsident, tragen Mitschuld. Jahrelange fehlgeleitete Gesundheitspolitik in Sachsen – und Sie trugen Verantwortung. Heute haben wir ein schwer angeschlagenes Gesundheitssystem. Was in den letzten Wochen aus dem Bundesgesundheitsministerium zur Zukunft der Krankenhäuser – (Daniela Kuge, CDU: Reden Sie auch zum Gesetzentwurf?) – Ja, ja. – zu hören war, wird wohl dazu führen, dass Herr Lauterbach Betten abbaut und die Krankenhauslandschaft ausdünnt. Er will mit der Ausdünnung der Krankenhäuser eigentlich verschleiern, dass ihm immer mehr Personal fehlt. Vor allem ist sein geplantes Ausdünnen genau das, was wir in den letzten Jahrzehnten in Sachsen schon hatten. Weiteren Klinikabbau in Sachsen sollten wir entschieden ablehnen. Dass mit Ihrem vorliegenden Entwurf zum Krankenhausgesetz aus unserer Sicht nicht alle notwendigen Weichenstellungen vorgenommen werden, wird Sie nicht überraschen. (Staatsministerin Petra Köpping: Sie haben aber gar nichts zugearbeitet!) Warum haben wir Probleme mit Ihrem vorliegenden Gesetzentwurf? Erstens, jetzt kommt es, Frau Köpping: Seit Jahren kämpfen die Krankenhäuser in Sachsen mit einem wachsenden Kostendruck. Trotz einer Inflation von derzeit 10 %, bei den Baupreisen sogar 16,5 %, stellen Sie wieder nur die gleichen Gelder bereit wie seit der Jahrtausendwende. Die Inflation hat seither aber dazu geführt, dass ein Euro im Vergleich zum Jahr 2 000 nur noch 65 Cent wert ist. Sie nehmen also seit Jahren real Kürzungen vor. Wenn Sie das in den nächsten Jahren genauso fortsetzen, dann wird das weitere Kliniken in die Pleite führen. Zweitens: Sie sind immer noch unwillig, den aufgelaufenen Investitionsstau von über 600 Millionen Euro in den Krankenhäusern abzubauen. (Staatsministerin Petra Köpping: Es geht um die Belegung!) In Ihrem Gesetzentwurf wird die Höhe der aktuell zur Verfügung stehenden Investitionsmittel nämlich auch nur festgeschrieben. Es sind 2 000 Euro je Planbett pro Jahr. Wir brauchen aber mindestens das Doppelte. So unterfinanziert werden unsere Kliniken weiter gezwungen sein, umzufinanzieren und am Personal zu sparen. Sie halten damit den Kostendruck aufrecht und nehmen weitere Krankenhauspleiten billigend in Kauf. Das darf so nicht weitergehen. (Beifall bei der AfD) Die Wege sind jetzt schon in vielen Regionen länger geworden. Krankenhausschließungen machen die Wege für Sachsens Bürger noch länger. Nehmen wir zum Beispiel das Krankenhaus Lichtenstein und die Schließung der dortigen Kinderklinik. Der Weg zum nächsten Krankenhaus wird nun circa eine halbe Stunde länger sein, übrigens auch für den schon stark belasteten Rettungsdienst. Werdende Eltern dürfen nun im Erzgebirge Fahrzeiten von bis zu einer Stunde für den Weg von Deutschneudorf nach Freiberg zur nächsten Entbindungsklinik einplanen. Drittens: Womit haben wir noch Probleme? Sie fordern zwar im vorliegenden Gesetzentwurf, Krankenhäuser in regionale Gesundheitszentren umzuwandeln. Wir erkennen durchaus Ihr Bemühen an, dass diese Standorte nicht ganz geschlossen werden. Ein Gesundheitszentrum ist aber immer ein Krankenhaus mit reduziertem Versorgungsauftrag. Es wird hierbei immer Einschnitte beim Versorgungsangebot geben. Wir fordern, dass es bei den notwendigen Umwandlungen beim gesetzlich definierten Ausnahmefall bleibt und dieser nur als letzte Option zur Verhinderung von Krankenhausschließungen auf dem Land genutzt wird. Frau Köpping, übrigens möchte ich in diesem Zusammenhang gern Folgendes von Ihnen wissen: Wieso wird das Krankenhaus in Reichenbach jetzt doch geschlossen, obwohl Sie versprochen haben, keines mehr zu schließen? Die Kündigungen der Mitarbeiter sind zum 31. März 2023 ausgesprochen. (Staatsministerin Petra Köpping: Informieren Sie sich einmal bitte!) – Ja, das würde ich gerne. (Staatsministerin Petra Köpping: Jederzeit!) Mitarbeiter haben mir gesagt, dass sie weiterkämpfen möchten. Ich habe versprochen, mich hier und heute für sie starkzumachen. (Beifall bei der AfD – Staatsministerin Petra Köpping: Ach so?) Frau Köpping, ich fordere Sie auf, die Schließung des Reichenbacher Krankenhauses zu verhindern. Wir brauchen die Rettungsstelle dieses Krankenhauses. Das neue Krankenhausgesetz und die neuen, vom Bund geschaffenen Möglichkeiten eröffnen in der nahen Zukunft viele Optionen, den Standort zu erhalten, wenn dieser neue Aufgaben übernimmt und neue Wege geht. Eine heutige Schließung verbaut die morgige Umstrukturierung. Wir brauchen in Zukunft jedes Krankenhaus in Sachsen. Dafür werde ich kämpfen. (Beifall bei der AfD) Kommen wir noch einmal zum bereits erwähnten Fachkräftemangel. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Wenn die Kündigung ausgesprochen ist, Herr Gebhardt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wer schließt eigentlich das Krankenhaus? War es Frau Köpping oder der Eigentümer?) – Gibt es die Daseinsvorsorge, Herr Gebhardt? Ich glaube, ja. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Private Krankenhäuser findet ihr doch toll!) Kommen wir noch einmal zum bereits erwähnten Fachkräftemangel. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Fahren Sie fort, Herr Kollege.

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Frank Schaufel AfD

Kommen wir noch einmal zum bereits erwähnten Ärzte- und Fachkräftemangel in Sachsen. 60 % der ländlichen Regionen haben mittlerweile zu wenig Hausärzte. In Krankenhäusern sieht es ebenfalls nicht viel besser aus. Hier sind viele Arztstellen unbesetzt. Frau Köpping, weil Sie nicht willens sind, wie von Ihrem Genossen Herrn Lauterbach gefordert, die Anzahl der Medizinstudienplätze deutlich zu erhöhen und damit den sächsischen Beitrag zur Deckung des deutschlandweiten Bedarfes nach weiteren 5 000 Studienplätzen für Ärzte pro Jahr zu gewährleisten, braucht es andere Maßnahmen. Frau Staatsministerin, Ihre endlich eingerichtete Landarztquote ist noch lange nicht der Stein der Weisen im ambulanten Bereich und erst recht nicht im stationären Bereich. Sie merken hoffentlich selbst, dass, wenn Sie die Hausärzte zur Behandlung von Schulkindern auffordern, es bei den Kinderärzten auch lichterloh brennt, oder? (Staatsministerin Petra Köpping: Da helfen sie uns aber!) Welche Maßnahmen sind nun notwendig, um unsere Probleme zu lösen? Erstens brauchen wir eine Steigerung der Effizienz der ärztlichen Versorgung im ambulanten und im stationären Bereich gleichermaßen. Ambulante Ärzte müssen in stationären Bereichen behandeln können und umgekehrt. Damit könnten beide Bereiche personell gestärkt werden. Hierüber redet man seit Jahren, passiert ist bislang nicht viel, außer halt Absichtserklärungen. Zweitens fordern wir mindestens 250 Medizinstudienplätze mehr, angelehnt an Herrn Lauterbachs Zahlen, auch wenn Sie, Frau Köpping, in diesem Bereich noch nicht aufstocken möchten. Zusammenfassend müssen wir leider feststellen, dass der Gesetzentwurf nicht der große Schritt zu einer wohnortnahen, erreichbaren und hochwertigen Gesundheitsversorgung in Sachsen ist. Vor allem befürchten wir weitere Krankenhausschließungen wegen Personalmangels und Finanzierungsproblemen. Wir haben daher einen Änderungsantrag erarbeitet, der noch weitere Regelungen in das Krankenhausgesetz aufnehmen soll. Diesen werde ich gleich einbringen. Zum Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung können wir uns nur enthalten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schaufel sprach für die AfD-Fraktion. Frau Kollegin Schaper spricht nun für die Fraktion DIE LINKE.

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Susanne Schaper Die Linke

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich würde gern zum Gesetz reden. Selbstverständlich begrüßt auch meine Fraktion, dass es unter der aktuellen Staatsregierung endlich gelingt, eine Novellierung des alten Sächsischen Krankenhausgesetzes zu beschließen. Gefühlt handelt es sich um einen Dinosaurier unter den Gesetzen des Freistaates, weil es – wie schon bemerkt – seit dem Jahr 1993 erstmals dazu kommt, ein überholtes Krankenhausgesetz außer Kraft zu setzen und durch ein modernes zu ersetzen. Wir würdigen durchaus den Prozess der Krankenhauswerkstatt, die der Erstellung des Referentenentwurfs vorgeschaltet war und an der ich mich auch selbst beteiligt habe. Diese Werkstatt war eine sehr gute Form der Zusammenarbeit unterschiedlichster Vertreterinnen und Vertreter aus vielen Bereichen der gesundheitlichen Versorgung. Ich fände es gut und nötig, wenn so ein Gremium bzw. so eine Form des Austauschs besteht und weiter die Umsetzung begleitet und entwickelt. Ich begrüße auch, dass solche Beteiligungsprozesse über die Internetseite öffentlich und nachvollziehbar sind. Der beste Beteiligungsprozess verpufft aber, wenn wesentliche Hinweise und Kritiken am Diskussionsgegenstand weiterhin nicht berücksichtigt werden. Das ist beim vorliegenden Gesetzesentwurf eindeutig so. Fakt ist: In der Zeit seit dem Jahr 1993 ist viel geschehen. Der Paradigmenwechsel hin zur Kommerzialisierung und der Marktform von Leistungen und Angeboten der sozialen Daseinsvorsorge hat auch in der stationären und gesundheitlichen Versorgung seine nachteiligen Spuren hinterlassen. Gesundheit wurde im Krankenhaus und in der Krankenhauslandschaft – nicht zuletzt durch die Fallpauschalen – zur Ware. In den letzten Jahren haben die Probleme der Pandemie den Druck auf das Gesundheitswesen, insbesondere auf deren Beschäftigte, enorm erhöht. In den letzten Tagen sind selbst aus dem Bundesgesundheitsministerium neue Töne zu hören. Es wird von einer grundlegenden Reform der Krankenhausvergütung gesprochen. Minister Lauterbach wird mit den Worten „Weniger Ökonomie, mehr Medizin“ zitiert. Obwohl ich keine Christin bin, kann ich dazu nur Folgendes sagen: Sein Wort in Gottes Ohr! Der Entwurf des Krankenhausgesetzes hat nach unserer Auffassung in sehr wesentlichen Punkten grundsätzlichen Änderungsbedarf oder – netter gesagt – Modernisierungsbedarf, auf den ich im Folgenden eingehe. Meines Erachtens ist es einer der gravierendsten Mängel am heute zu beschließenden Gesetz, dass der verbindliche Rahmen zum Aufbringen der Investitionsmittel nach wie vor nicht verankert ist – eine gesetzliche Pflicht für die Bundesländer. Nahezu alle Sachverständigen haben sich in der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf am 10. Oktober dieses Jahres für eine Investitionsquote ausgesprochen. Es war dabei von 6 bis 10 % der Umsatzerlöse sächsischer Krankenhäuser die Rede. Aktuell würde das circa 300 Millionen Euro Investitionen pro Jahr entsprechen. Meine Fraktion hat in jeder Haushaltsberatung Änderungsanträge zur Erhöhung der Investitionsmittel eingereicht. Allerdings scheint der Staatsregierung und den Koalitionsfraktionen noch immer nicht klar zu sein, dass mit 2 000 Euro Mindestpauschalförderung pro Planbett, die derzeit im Entwurf stehen, weiter auf Verschleiß gefahren wird, kein Cent für Investitionen ausgegeben werden kann und damit keine Arbeitserleichterungen für das ohnehin schon am und über dem Limit arbeitende Pflegepersonal und generell das Personal zu bewerkstelligen sind. Daher fordern wir 4 000 Euro. Im Übrigen beschreibt die Regierungskommission des Bundes genau dieses Problem in ihrer Stellungnahme. Ich zitiere von Seite 8: „Zudem hat die gesetzlich vorgesehene Finanzierung der Investitionskosten durch die Länder immer mehr an Bedeutung verloren. Inzwischen machen die Investitionsfördermittel nur noch 3,4 % der Krankenhauserlöse aus (Krankenhaus Rating Report 2022). Mindestens 7 %, besser 8 % Erlöse sollten jährlich jedoch investiert werden, um die Unternehmenssubstanz der Krankenhäuser dauerhaft erhalten zu können (Krankenhaus Rating Report 2022). Daher versuchen Krankenhäuser, aus eigenen Mitteln die bestehende Investitionslücke zu füllen. Insgesamt fanden notwendige Investitionen in den vergangenen Jahren trotzdem nur unzureichend statt, was sich daran erkennen lässt, dass die Sachanlagevermögen der Krankenhäuser nicht mit dem Erlöszuwachs mithalten konnten. Es fand und findet daher aufgrund der unzureichenden Investitionsfinanzierung ein schleichender und mit der Zeit gravierender Substanzverlust statt. Die Regierungskommission plant daher, zeitnah Vorschläge zur Reform der Investitionsfinanzierung zu unterbreiten.“ Das ist, nebenbei bemerkt, keine sozialistische Propaganda, und ich habe durchaus auch nicht mit derart prominenter Unterstützung im passenden Moment gerechnet; aber sie ist da. Denn wir wollen die 8-%-Quote in das Gesetz aufnehmen. Allein dieses einzige, für den Bestand der Krankenhäuser essenzielle Defizit im Gesetz reicht aus, um dem Entwurf nicht zuzustimmen. Für jede Neujustierung des Systems, für jede Umgestaltung wird erst einmal Geld benötigt, bevor es mittelfristig vielleicht zu Einsparungen kommen kann. Das gilt für jede Veränderung durch den Bund ebenso wie für die der Länder. Allerdings ist dies nicht das einzige Problem, das wir mit dem Krankenhausgesetz haben. So erschließt sich mir und meiner Fraktion nicht, dass weder die Staatsregierung noch die Fraktionen der Koalition den Bereich der Psychiatrie zur Notfallversorgung zählen. Notfallversorgung bedeutet 24 Stunden und sieben Tage in der Woche Aufnahme- und Verhandlungsbereitschaft. Das ist auch in der Psychiatrie nicht anders. Psychiatrische Notfälle sind immerhin die zweit- bis vierthäufigste Diagnosegruppe bei Notfällen. Angesichts der krisenbehafteten Zeit, in der wir gerade leben, ist meines Erachtens sogar zu befürchten, dass sie noch häufiger werden, also muss dies im Krankenhausgesetz entsprechend berücksichtigt werden. Es heißt im Klartext, dass auch diese Häuser bei der Aufnahme in den Krankenhausplan unter die Vorrangregelung fallen müssen. Dieser Punkt steht ebenso wie das Thema Investitionen bei der Abstimmung über unsere Änderungsanträge zum Gesetzentwurf nochmals zur Diskussion, die die Fehlstellen also noch korrigieren könnte. Im letzten Komplex gehe ich auf einige Punkte ein, die in der Krankenhausplanung unter der Überschrift „Stärkung demokratischer Krankenhauselemente“ zusammengefasst werden könnten. Bei all diesen ist zu kritisieren, dass sie bei der Überarbeitung des Krankenhausgesetzes nicht berücksichtigt werden, weil es nicht mehr zeitgemäß sei. Ich meine damit die Aufwertung, zum Beispiel die Verbesserung der Beteiligung der Pflegenden in den Gremien oder auch in den Klinikleitungen. So sollen im Krankenhausplanungsausschuss nach wie vor keine Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften, der Gesundheitsberufe, des Sächsischen Pflegerates oder der Patientinnen oder Patienten mitarbeiten. Gleiches gilt für die Regionalkonferenzen. Gerade in der Zeit der Pandemie ist offensichtlich geworden, dass die Pflegenden der größte Engpass sind und sein werden. Wenn es weiterhin um eine hohe Qualität der Versorgung geht, müssen sie natürlich auch eingebunden werden. Es ist fahrlässig und ignorant, ohne Vertretung der betreffenden Berufsgruppen über die Krankenhäuser in Sachsen zu bestimmen oder neue Formen der Versorgung etablieren zu wollen, insbesondere, wenn es zu einer neuen Qualität der Versorgung durch Krankenhäuser mit Gesundheitszentren kommen sollte. Besser als jede andere Berufsgruppe wissen die Beschäftigten in der Pflege, was nötig ist und was getan werden muss, um wirklich heilsame Bedingungen in den Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen zu schaffen. Trotzdem sollen sie erneut nicht mitreden oder mitbestimmen dürfen. Das passt nicht zusammen, und das wirkt leider in dieser angespannten Zeit wie eine Ohrfeige. Sehr geehrte Damen und Herren, für uns ist der Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig. Insbesondere solange die Sicherung der Investitionsmittel und die Stärkung der Rolle der Pflegenden in diesem Kontext derart vernachlässigt werden, werden wir das Krankenhausgesetz ablehnen, es sei denn, unser Änderungsantrag wird angenommen. Das heißt, Sie hätten jetzt noch eine Chance. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schaper sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht Kollegin Kuhfuß für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, bitte schön.

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich in das Sächsische Krankenhausgesetz einsteige, möchte ich gern noch meinen Wissenserwerb mit Ihnen teilen. Ich habe heute etwas ganz Fundamentales gelernt: Unsere Staatsministerin für Soziales, Frau Petra Köpping, ist Geschäftsführerin bei Paracelsus. Das wusste ich noch gar nicht. Sie hat nämlich das Krankenhaus in Reichenbach geschlossen. Das kann aber nur die Geschäftsführung tun. Ich sage das deshalb, weil es deutlich macht, dass auch nach einem langen Diskussionsprozess in den Ausschüssen, in Anhörungen und Ähnlichem, anscheinend hier im Haus noch nicht klar ist, dass die 78 Krankenhäuser in Sachsen entweder aktionärsgeführt, gemeinnützig oder kommunal sind; kaum eines dieser Krankenhäuser gehört uns und es ist damit auch nicht die Staatsministerin, die die Krankenhäuser schließt. Aber vielleicht kann das ja heute sozusagen verstoffwechselt werden. Das Krankenhausgesetz war seit über 30 Jahren renovierungsbedürftig. Der Prozess ist von meinen Vorrednern bereits besprochen worden. Es war ein einzigartiger Beteiligungsprozess, den wir, glaube ich, so im Freistaat noch nie erlebt haben. Nicht nur der Beteiligungsprozess war aufwendig und intensiv, sondern auch das Verfahren im Kabinett und hier im Ausschuss. Meinen ganz herzlichen Dank all jenen, die daran mitgewirkt haben, insbesondere auch dem Haus der Staatssekretärin Dagmar Neukirch, aber natürlich auch der Kollegin Frau Rügen. (Beifall der Staatsministerinnen Petra Köpping und Barbara Klepsch) Mit diesem Gesetz ist es uns vielleicht möglich, unsere sächsische Krankenhausversorgung zukunftsfest zu machen. Warum sage ich „vielleicht“? Wir haben nicht nur Corona hinter uns gebracht, wir haben nicht nur einen völlig überlasteten Personalkörper, wir haben einen Fachkräftemangel und wir haben Herausforderungen wie den Energiemangel oder aktuell extrem hohe Bedarfe in der Kinderheilkunde. Deshalb sage ich „vielleicht“. Dieses Krankenhausgesetz schafft zumindest die Rahmenbedingungen dafür, dass es zukunftsfest sein kann, weil niemand – das haben wir, denke ich, alle in den letzten drei Jahren gelernt – genau weiß, was Zukunft ist: Dieses Krankenhausgesetz versucht einen Spagat zu finden zwischen dem, was wir bereit sind, was auch die Bürger bereit sind, an Steuer- und Beitragsfinanzierung ins System zu bringen, und den betrieblichen Erfordernissen an Personal, Energie und Ausstattung, denn dieser Spagat wird immer größer. Die Bedarfe von Patientinnen und Patienten stehen heute im Mittelpunkt, sie standen in den letzten Jahren im Mittelpunkt und sie werden auch in Zukunft im Mittelpunkt stehen. Es wird darum gehen, dass wir diese Bedarfe mit einem guten Augenmaß kommuniziert und umgesetzt bekommen, und darum, dass diese Veränderungsprozesse von uns als Politik, von der Verwaltung, aber auch von den Klinikträgern gut kommuniziert werden und es ein Erwartungsmanagement gibt. So gibt es im neuen Krankenhausgesetz die Möglichkeit, die Entwicklung von Krankenhäusern zu Gesundheitszentren zu gestalten. Das ist für uns als GRÜNE ein sehr wichtiger Schritt; denn Menschen brauchen vor Ort Ansprechpersonen, verlässliche Angebote, kurze Wege, wenn es um Notfälle geht, um Kinder oder auch, wenn es um die Angebote der Geriatrie geht. Mit dem Gesetzentwurf stellen wir die Weichen, um mit der zunehmenden Ambulantisierung und trotz Fachkräftemangel die erforderliche medizinische Versorgung gerade im ländlichen Raum weitgehend sicherzustellen. Hier fügen sich der sächsische Weg und das, was die Krankenhausreform auf Bundesebene gerade vorbereitet: dass eine solche sektorenübergreifende Versorgung, zum Beispiel mit überfällig angepassten Fallpauschalen oder Telekonsilien, ermöglicht wird. Dies soll in der Perspektive nicht nur die wirtschaftliche Situation der Kliniken verbessern, sondern auch die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten steigern. An dieser Stelle möchte ich gern auf Herrn Schaufel eingehen: Die Zufriedenheit von Patientinnen und Patienten ist nicht dadurch definiert, dass es ein Krankenhaus gibt, in dem man möglichst lange bleiben sollte, (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) sondern dadurch, dass sie wissen, wo sie hingehen sollen, wenn es ihnen nicht gut geht oder wenn ein spezialisierter Eingriff vorgenommen werden muss, dass sie aber auch weitestgehend ihre Möglichkeiten nutzen können, diese Dinge ambulant machen zu lassen. Das ist Patientenzufriedenheit. Besonders erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass auch die Bundesregierung die Tagesbehandlung als weitere Behandlungsform in den Krankenhäusern einführt und in solchen Fällen den Menschen die Übernachtungen erspart, soweit der Schweregrad der Erkrankung dies zulässt. Nicht nur der Bund, auch wir bleiben weiter bei den drei Stufen – das hat Alexander Dierks bereits gesagt –, die sich als gut erwiesen haben. Die drei Stufen der Krankenhausversorgung sind in Sachsen: Regelversorger, Schwerpunktversorger und Maximalversorger. Die Idee dahinter ist: Wenn Ressourcen und Personal knapp sind, aber gleichzeitig ein Anspruch auf höchstmögliche Qualität besteht, muss man sich immer die Frage stellen: Wo muss die Versorgung wirklich wohnortnah sein und damit vor Ort von einem Regelversorger sichergestellt werden, und wo wird über einen Maximalversorger die gesamte Palette an hoch spezialisierter Leistung angeboten? Der Auftrag für uns ist also, von der Notfallversorgung bis hin zu Intensivmedizin sicherzustellen, dass die Behandlungsqualität für die sächsische Bevölkerung bedarfsgerecht vorhanden ist. Der Auftrag ist nicht, dass es in jeder Ecke von Sachsen möglich ist, sich seine Hüfte in einem zertifizierten Zentrum operieren oder eine hoch spezialisierte Neuro-OP machen zu lassen. Das ist ein Blödsinn, der von der rechten Seite immer wieder kommt und der von den Menschen so überhaupt nicht nachgefragt wird. Sie wollen bei einem akuten Problem vor Ort versorgt werden, sie wollen mit spezifischen Dingen bestmöglich versorgt werden und sind dazu bereit, auch über 80 Kilometer zu fahren. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Dies bedeutet: Wir müssen die Umbauprozesse anstoßen, die Grund- und Notfallversorgung in sächsischen Regionen langfristig sicherstellen und Krankenhäuser mit hoher Qualität und Kompetenz für spezielle Operationen und Behandlungen sichern. Dazu brauchen wir auch die Krankenhausreform der Bundesregierung und die Krankenhausträger, die diesen Prozess mitgestalten. Ein weiterer Schritt hin zur Basis in der Versorgung sehen wir in den Regionalkonferenzen. Auch das ist schon besprochen worden. Wir sind recht zufrieden mit den Menschen, die jetzt in den Regionalkonferenzen sitzen. Wir finden es gut, dass die Regionalkonferenzen deutlich weiter ausgeprägt worden sind, weil die Menschen und Verantwortungsträger gemeinsam vor Ort nach der besten Lösung suchen müssen. Einen weiteren wichtigen Umbauprozess im Freistaat Sachsen sehen wir in dem Umbau zu Green-Kliniken. Das machen wir nicht nur, weil wir GRÜNE Klimaschutzfanatiker sind, sondern weil wir GRÜNE gerne diesem Land mitgeben wollen, dass gesenkte Betriebskosten in der Perspektive uns allen helfen. Wir haben im Gesetz deshalb verankert, dass nicht nur nach den kalkulierten Baukosten bewertet wird, sondern auch die Folgekosten eine Rolle bei der Bezuschussung von Investitionen spielen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Mehrkosten von energetischer Sanierung finanziert werden. Diese Mehrkosten rechnen sich für den Klinikträger und auch für den Steuerzahler. Gelegentlich – und das kam auch heute wieder – stellt sich die Frage, warum wir die sächsische Krankenhauslandschaft anpassen und nicht einfach mehr Geld ins System geben. Daher stelle ich am Ende gern noch einmal dar, was die Rahmenbedingungen in der Gesundheitsversorgung sind. Derzeit investieren wir bundesweit 441 Milliarden Euro in das System; das sind 13,1 % des Bruttoinlandsproduktes. Diese werden hauptsächlich von den Einwohnern der Bundesrepublik Deutschland durch Beitragszahlungen getragen. Seit einigen Jahren entwickeln sich dieser Beitrag und das Bruttoinlandsprodukt exponenziell. Das bedeutet, dass insbesondere untere und mittlere Einkommensschichten perspektivisch Probleme damit haben werden, ihren Beitrag zu leisten. Das muss gestoppt werden. Ich kann als GRÜNE davon träumen, dass es eine Versicherung für alle gibt. Ich würde mir auch sehr wünschen, dass wir an der Beitragsbemessungsgrenze herumschrauben. Aber eines ist klar: Wir müssen die Kosten so im Rahmen halten, dass sie für uns bezahlbar sind. Ein weiterer wichtiger Faktor ist, dass in Deutschland in den nächsten zehn Jahren 500 000 Beschäftigte den Beruf verlassen, weil sie herausaltern oder einen anderen Beruf ergreifen. Diese werden wir nicht ersetzen können. Wenn wir als Sachsen es nicht schaffen, extrem interessant für Migration zu werden, müssen wir mit diesem wenigen Personal gut haushalten können. Allein diese zwei Rahmenbedingungen machen deutlich, dass es dringend geboten ist, Anpassungen des Systems gesetzlich zu ermöglichen. In diesem Sinne werbe ich für die Zustimmung zum Gesetzentwurf. Wir sind überzeugt, dass wir hier einen guten Baustein für unsere sächsische Krankenhauslandschaft legen, der durch die auf der Bundesebene bereits angekündigten Reformvorschläge flankiert wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kuhfuß sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Lang spricht jetzt für die Fraktion der SPD. Bitte schön, Frau Kollegin.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach über zwei Jahren und zahlreichen Diskussionen beschließen wir heute das novellierte Sächsische Krankenhausgesetz. Ich weiß noch genau, wie die Zukunftswerkstatt am 15. Januar 2021 mit dem ersten Workshop zum Thema „Gesellschaftlicher Wandel“ eingeleitet wurde. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen wurden sehr treffend und gezielt auf die Herausforderungen des demografischen Wandels und – damit im Zusammenhang stehend – auch auf den Fachkräftebedarf und die Fachkräfteverfügbarkeit vorbereitet. Zugleich wurde aber auch der Blick auf die technologische Entwicklung sowie die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben, geweitet. Es folgten Wochen und Monate, in denen fünf weitere Workshops durchgeführt wurden. Anschließend wurde ein Gesetzentwurf erarbeitet, der die Diskussionen in der Zukunftswerkstatt aufgriff. Schließlich folgte die Formulierung eines Zielbildes für die Gesundheitsversorgung im Freistaat Sachsen durch die AOK-PLUS, den vdek, die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenhausgesellschaft und die Sächsische Landesärztekammer sowie die kommunale Ebene. Auch im Parlament führten wir diverse Debatten über die medizinische Versorgung hier im Freistaat und deren Sicherstellung. In all diesen Debatten wurde deutlich, dass die Herausforderungen sehr groß sind. Zu diesen Herausforderungen gehört die demografische Entwicklung im Freistaat. Sachsen ist schon jetzt eines der fünf Bundesländer mit dem höchsten Altersdurchschnitt. Das hat nicht nur Auswirkungen zum Beispiel auf die geriatrische Versorgung im Freistaat, sondern auch auf die wichtige Nachwuchsgewinnung im medizinisch-pflegerischen Bereich. Wir sprechen hier nicht nur von Pflegekräften, sondern auch von Ärzten und Ärztinnen, von Physiotherapeutinnen, von operationstechnischen Assistenten und von medizinisch-technischen Berufen, zum Beispiel in der Radiologie. Hinzu kommt, dass diese Herausforderungen einige Regionen im Freistaat stärker treffen als andere. Während Städte wie Dresden, Leipzig und Chemnitz eine gute bis sehr gute Versorgungslage haben, stellt sich die Situation zum Beispiel im Erzgebirge ganz anders dar. Die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen zeigt uns zahlreiche Potenziale, wenn es darum geht, Behandlungen zu modernisieren, Versorgung sicherzustellen und Beschäftigte zu entlasten. Gleichzeitig ist es aber kein unwesentlicher Aufwand, Krankenhäuser entsprechend aufzurüsten, Fachkräfte dafür zu schulen und die Patientinnen und Patienten in den Prozess einzubinden. Schließlich kostet eine moderne, an den Patienten ausgerichtete Gesundheitsversorgung Geld, und zwar sehr viel. Am 6. Dezember 2022 legte die Regierungskommission im Bund ein Krankenhauskonzept mit der Empfehlung für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung vor. Dieses Konzept, das die Medizin und nicht die Ökonomie in den Vordergrund rückt, bildet die Grundlage für die umfassende Krankenhausreform auf Bundesebene. Darüber hinaus schützt die Ampelregierung Krankenhäuser in der Krise vor Liquiditätsproblemen und stellt hierfür bis zum 30. April 2024 Hilfszahlungen in Höhe von 6 Milliarden Euro zur Verfügung, um die gestiegenen Gas- und Stromkosten auszugleichen, und zwar zusätzlich zur Gasund Strompreisbremse. Auch der Freistaat leistet seinen Beitrag. Bereits der Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2023/2024 sah bei der Einzelförderung der sächsischen Krankenhäuser zusätzlich 20 Millionen Euro vor. Im Zuge des Haushaltsverfahrens stellten wir als Koalition weitere 3 Millionen Euro pro Jahr hinzu, und zwar für Modellprojekte nach dem neuen Krankenhausgesetz. Natürlich beteiligt sich der Freistaat mit einem Eigenanteil an den Investitionen des Krankenhausstrukturfonds des Bundes mit circa 10 Millionen Euro pro Jahr sowie am Krankenhauszukunftsfonds mit 60 Millionen Euro pro Jahr. Zusätzliches Geld ist wichtig und richtig, ein alleiniges Heilmittel ist es nicht. Daher freue ich mich umso mehr über das vorliegende Krankenhausgesetz. Es erlaubt uns zukünftig, relativ kreativ und kooperativ mit den anstehenden und bereits angesprochenen Herausforderungen umzugehen. Ich zitiere Petra Köpping: „Wir wollen alle Krankenhausstandorte erhalten, aber nicht alle so, wie sie jetzt sind.“ Mit dem novellierten Krankenhausgesetz setzen wir wichtige Impulse, indem wir zum Beispiel Möglichkeiten schaffen, in Ausnahmefällen Krankenhausstandorte in sogenannte Gesundheitszentren umzuwandeln und die Versorgung der Menschen vor allem im ländlichen Raum zu unterstützen. Wir legen ein Augenmerk auf die Qualität der medizinischen Versorgung und berücksichtigen diesen stärker in der Krankenhausplanung und -finanzierung. Wir schaffen die Möglichkeit zur Errichtung von Regionalkonferenzen, um die unterschiedlichsten Akteure in der Fläche in die Planung einzubinden. Krankenhäuser können in Form von Modellprojekten neue Versorgungsansätze ausprobieren und stärker untereinander zusammenarbeiten, unter anderem, wenn es darum geht, telemedizinische Strukturen zu nutzen. Man merkt: Das neue Krankenhausgesetz ist moderner, es ist innovativer und kooperativer. Es bildet eine gute Grundlage, um sich den Herausforderungen, die wir alle bemerken, zu stellen. Hierfür möchte ich mich im Namen der SPD-Fraktion bei allen Beteiligten, vor allen Dingen beim Ministerium bedanken. Insbesondere bedanke ich mich für den breiten Beteiligungsprozess, der über die Grenzen von Sachsen hinaus Beachtung findet. Am Ende bleibt der Wunsch, dass eine Novellierung nicht wieder 30 Jahre auf sich warten lässt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Lang sprach für die SPD-Fraktion. Damit hätten wir die erste Rederunde beendet. Gibt es noch Redebedarf seitens der Fraktionen? – Für die AfD-Fraktion hat sich Kollege Schaufel gemeldet. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wie lange sollen wir denn hier warten? –

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Holger Hentschel AfD

Haben Sie heute noch was vor? –

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Frank Schaufel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte noch auf Frau Kuhfuß reagieren. Sie haben es dargestellt, als ob Frau Köpping ein Krankenhaus schließen kann oder nicht. (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping: Richtig!) Ich möchte darauf hinweisen, dass Paracelsus das Haus bereits vor zwei Jahren abstoßen wollte. Dann gab es ein Gespräch hinter verschlossenen Türen mit dem Landrat der CDU – vielleicht weiß Herr Voigt mehr – (Sören Voigt, CDU: Ich bin doch kein Landrat!) und siehe da: Damals ist es auch weitergegangen. Ich stelle nur in den Raum: Rekommunalisierung oder aber auch Daseinsfürsorge. Ganz ohne Einfluss ist die Politik meines Erachtens nicht. (Zurufe der Abg. Antje Feiks und Susanne Schaper, DIE LINKE) Danke. (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Da hätten Sie auch eine Kurzintervention machen können!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Schaufel in dieser zweiten Rederunde von der AfD-Fraktion. Gibt es seitens der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung; Frau Staatsministerin Köpping, bitte schön.

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bereits zu Beginn meiner Arbeit als Gesundheitsministerin stand fest, dass die Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft ein wesentlicher Bestandteil und das Sächsische Krankenhausgesetz eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben dieser Legislaturperiode sein würden. Trotz aller Krisen haben wir beharrlich an diesem Vorhaben festgehalten und haben eine Zukunftswerkstatt eingerichtet. Heute ist sich bereits mehrfach bedankt worden, auch bei Frau Neukirch und bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Haus. Das möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal tun, da das trotz Corona stattgefunden hat. Als wir gesagt haben, wir können es nicht direkt, sondern müssen es digital machen, hat der eine oder andere gesagt: Mensch, wird das funktionieren? – Ja, es hat funktioniert. Dafür noch einmal herzlichsten Dank. Sicher, die Grundlage dafür war die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung. Wir wissen alle, dass es enorm herausfordernd ist und auch mit der demografischen Entwicklung der Bevölkerung zusammenhängt. Wir können alle viel in Krankenhäuser investieren. Das können wir. Doch was machen wir, wenn keine Patienten darin liegen? Deshalb braucht das eine das andere. Deshalb geht eine Investition nur, wenn wir uns auch die Auslastung anschauen. Ohne dass wir uns perspektivisch damit auseinandersetzen, wie unsere 78 Standorte aussehen werden, funktioniert es nicht. Wir haben seit dem Jahr 1990 mit 4,7 Millionen Einwohnern – das habe ich mehrfach in diesem Gremium gesagt – einen Rückgang auf mittlerweile nur noch 4 Millionen. Diese Entwicklung wird sich, wenn auch abgeschwächter, fortsetzen; das sagt der 2. Sozialbericht eindeutig. Es wird weitere Rückgänge der Bevölkerung geben, und denen müssen wir Rechnung tragen. Das ist ein Fakt. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) – Natürlich wird die Bevölkerung älter, aber Fakt ist, dass es neue Behandlungsmöglichkeiten für die Bevölkerung gibt. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Mensch!) Neue Formen der Behandlungen sind ambulante Behandlungen und all dem müssen wir Rechnung tragen. Die Zukunftswerkstatt war ein außerordentlich transparentes Verfahren. Deshalb, lieber Herr Schaufel, wundere ich mich an der einen oder anderen Stelle – da die AfD zumindest teilweise dabei gewesen ist; eingeladen war sie immer –, dass Sie nicht verstanden haben, worum es uns dabei gegangen ist. Das ist etwas bedauerlich. Ich erkläre es Ihnen jedoch gern noch drei Mal im Anschluss an die Sitzung. (André Barth, AfD: Bitte viermal, damit wir es besser verstehen!) Zielbild war dabei, dass alle mitmachen sollten, nämlich die Krankenkassen, die Krankenhausgesellschaft, die Sächsische Landesärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung sowie die kommunalen Spitzenverbände und die Abgeordneten. Wir haben dort einen Prozess, der in Deutschland – das wurde heute bereits erwähnt; Danke dafür, Frau Kuhfuß – einmalig ist. Andere Bundesländer fragen uns, wie wir das gemacht haben; das ist so. Das kann man anerkennen oder eben nicht. Doch Fakt ist, dass wir dort Gesundheit neu denken. Diese Einigkeit ist eine Voraussetzung dafür, dass wir das neue Krankenhausgesetz, welches viele gute Möglichkeiten bietet, umsetzen können; denn wenn nicht alle mitmachen, wird es uns nicht gelingen. Reichenbach ist angesprochen worden. – Herr Schaufel, die haben eine Auslastung von 40 %. Warum es gelungen ist, dass sie zwei Jahre länger gearbeitet haben, liegt ein Stück weit an Corona. Sie haben Unterstützungen und Hilfen bekommen, haben aber in dieser Zeit nichts dafür getan, dass dort eine Umwandlung passiert. Selbstverständlich frage ich den Landkreis, ob er übernehmen möchte. Jetzt bin ich beim „möchte“. Dann sagt der Landkreis: Schaut es euch an; so wie es ist, geht es nicht. Auch die Kommune und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Krankenhaus, die bei mir gewesen sind, sehen das so. Wir haben uns alle mit ihnen sehr direkt auseinandergesetzt und alles, was es an Möglichkeiten gibt, besprochen. Alle wissen, dass wir es umstrukturieren müssen und es ein medizinisches Versorgungszentrum werden muss. Daran arbeitet man vor Ort. Ich hoffe, dass es gelingt. Wir wissen es noch nicht, weil die Konzeption kommunal geregelt werden muss und nicht über uns. Das zur Klarstellung. Die Staatsregierung hat in diesem Krankenhausgesetz die Eckpunkte definiert. Diese sind aus dem Zielbild aufgegriffen. Die Qualität der Versorgung der Menschen hat immer die oberste Priorität. Die Qualität – das sage ich noch einmal ausdrücklich. Jeder von uns weiß: Wenn man eine Operation vor sich hat, schaut man nicht, wo der nächste Standort ist, sondern wo man am besten versorgt wird. Das ist anders, wenn es um akute Erkrankungen geht. Da will man vor Ort versorgt werden. Genau das wollen wir tun. Dabei hilft uns vielleicht auch die Bundesgesetzgebung, die in Arbeit ist und gerade für die kleinen Krankenhäuser sagt, dass man dort von der Fallpauschale weg- und zu einer tatsächlichen Pauschale für das Krankenhaus hinkommt. Das kann uns in diesem Prozess helfen. Wir sind vorbereitet. Ein Journalist hat mich vor wenigen Tagen gefragt, wieso der Entwurf des Krankenhausgesetzes medial so ruhig verläuft. Wir haben ihm erklären können, dass es damit zusammenhängt, dass wir alle Beteiligten, die in diesem Prozess beteiligt werden müssen, beteiligt haben. Das ist ein einmaliger Prozess. Deshalb sind alle mit dem einverstanden, was wir machen. Es wird immer Punkte geben, die kritisch zu bewerten und aufzufassen sind. Frau Schaper, ich bin bei Ihnen, wenn es um eine Quote geht, was Investitionen betrifft. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Das hätte ich auch gern, es ist jedoch nicht mehrheitsfähig. Das ist erst einmal so. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Okay!) Doch eine Zahl möchte ich an dieser Stelle nennen: Dieses Jahr haben wir 354 Millionen Euro gebunden und an Bewilligungen ausgesprochen – 354 Millionen Euro. Sie sagten vorhin, 300 Millionen Euro seien nötig. Wir haben dieses Jahr mehr bewilligt und gebunden. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Wir haben aber auch einen Rückstau…!) – Ja, die bauen wir im nächsten und im übernächsten Jahr aus. Und noch einmal: Etwas mehr hätte ich dort überall gern. Da bin ich bei Ihnen, dass es etwas mehr Gelder geben könnte. Wir wollen, dass der Fokus auf der Zusammenarbeit aller Leistungsträger liegt. Wir wollen, dass das Gesundheitszentrum gesetzlich verankert wird. Wir wollen, dass Modellvorhaben – auch das ist bereits erwähnt worden – wirklich gefördert werden. Und noch einmal, das ist mir wirklich wichtig: Wir wollen um Qualität ringen. Wir wollen, dass die Menschen die bestmögliche Gesundheitsversorgung bekommen, die sie brauchen. Wenn Herr Schaufel sagt, „von wegen weltbestes Gesundheitssystem“, möchte ich ihn manchmal fragen: Wo wollen Sie denn hin, wenn Sie sich behandeln lassen? Nennen Sie mir einmal die Länder! (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei den LINKEN) Zum Thema Regionalität. Frau Schaper hat zu Recht kritisiert, dass in den Planungsausschüssen die Arbeitnehmer nicht vertreten sind. Dies haben wir aber in den Regionalkonferenzen ermöglicht. Dort kann direkt festgelegt werden, wo Mitbestimmung notwendig ist, da die Regionen sehr unterschiedlich sind. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Das ist aber nicht verbindlich!) Das ist der Gedanke, den wir dort aufgenommen haben. Übrigens hatte ich gestern gerade den Regionalen Planungsausschuss zusammen; wir haben gestern getagt. Wir haben die neuen Wege besprochen und beschlossen, die wir bei der Planung der Krankenhäuser gehen wollen. Dort gab es ein außerordentlich positives Feedback zu unserer Arbeit. Das hat mich sehr gefreut. Wer den Planungsausschuss aus der Vergangenheit etwas kennt, der weiß, dass es ein sehr kritisches Gremium ist. Ich habe mich darüber gefreut, dass es gestern viel positives Feedback gegeben hat. Die Digitalisierung ist angesprochen worden. Auch hier gilt es, die Chancen für die Patientenversorgung zu verbessern. Die Telemedizin ist angesprochen worden, welche notwendig wird, damit man sich auf kurzem Wege austauscht. Das ist ein Punkt, der für uns noch recht schwierig ist, wenn ich manchmal beobachte, was wir bei den EHealth-Anträgen sehen. Dass Dinge, die wir alle längst voraussetzen, zum Beispiel, dass man seine Unterlagen digital erhalten kann, momentan noch händisch ausgegeben werden – das sind Dinge, bei denen wir aufholen und besser werden müssen. Das können wir organisieren und verändern. Ein Wort zu den Änderungsanträgen von CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD. Da gab es die Regelung zur Vertretung der Krankenhausgesellschaft im Krankenhausplanungsausschuss, die wir in unserem Gesetzentwurf übrigens aufgegriffen haben. Das wird angepasst und die einzelnen Trägergruppen werden nicht mehr genannt. Oder auch der Wegfall der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs wird auf Fälle einer Drittanfechtung sogenannter Korrekturanklagen von konkurrierenden Krankenhäusern beschränkt. Weiterhin wird mit einer Regelung, laut derer Investitionen unter Berücksichtigung der Folgekosten zu fördern sind, das Thema des energetisch nachhaltigen Bauens stärker in den Vordergrund gerückt. Letztlich folgen wir der Klarstellung zur Pauschalförderungsverordnung, die für Rechtsklarheit und -sicherheit sorgt. Eine Schlussfolgerung: Das Sächsische Krankenhausgesetz greift einen umfangreichen Diskussionsprozess auf. Uns eint, dass wir eine sichere und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in Sachsen erhalten wollen. Das Gesetz zeigt, dass wir uns nicht auf der Vorreiterrolle ausruhen, die Sachsen im Übrigen in der Vergangenheit hatte, sondern dass wir weitermachen und die enormen Herausforderungen aktiv angehen. Ich sage das, weil es ein „heißes Eisen“ ist, ein Krankenhausgesetz zu entwerfen, da es emotional sehr aufgeladen ist – wie wir es im Moment in Einzelfällen sehen –, wo es, zum Beispiel in Reichenbach, um eine schwierige Perspektiventscheidung geht. Es ist nicht nur ein hochmodernes Gesetz, das bundesweit Beachtung finden wird, sondern es ist auch unser landesrechtlicher Rahmen, mit dem der Freistaat Sachsen auch künftig über eine effiziente, leistungsfähige und attraktive Krankenhauslandschaft verfügen wird. Auch wenn es zurzeit auf der Bundesebene Überlegungen für eine groß angelegte Krankenhausreform gibt, werden die Beratungen hierzu vermutlich noch einige Zeit andauern. Deshalb ist es richtig, dass wir jetzt unser Krankenhausgesetz beschließen wollen. Ich bitte um Ihre Zustimmung und bedanke mich noch einmal herzlich für die gute Zusammenarbeit in den letzten Wochen und Monaten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Sächsische Krankenhausgesetz, Drucksache 7/10501, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Drucksache 7/11474. Es liegen folgende Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Einganges abstimmen. Ich komme zuerst zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachennummer 7/11514 und übergebe an Frau Kollegin Schaper. Bitte schön.

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Susanne Schaper Die Linke

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss noch ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Wie angekündigt, haben wir natürlich Änderungen zum neuen Krankenhausgesetz. In § 5 möchten wir, dass bei der Aufstellung und Fortschreibung des Krankenhausplanes jene Krankenhäuser Vorrang haben, die den ununterbrochenen Vorhalt von Leistungen der Notfallversorgung sowie eine interdisziplinäre Behandlung sicherstellen. Auch Fachkrankenhäuser sollen im Krankenhausplan weiterhin aufgeführt werden und neue bedarfsgerechte Fachkrankenhäuser aufgenommen werden. Bei meinen Besuchen in den sächsischen Krankenhäusern wurde die fehlende Verankerung der Fachkrankenhäuser kritisiert. Zu bemängeln ist unter dem Stichwort „Demokratisierung“ auch, dass dem Landtag durch das Gesetz, wie es in der Beschlussfassung steht, keine Rechte oder Mitsprache zugesprochen werden. Ich frage mich ernsthaft: Wollen Sie heute durch die unveränderte Annahme des Gesetzes der Staatsregierung tatsächlich sämtliche Rechte zur Gestaltung der Krankenhauslandschaft übertragen? Wir als gesetzgebende Gewalt müssen uns doch Mitsprache-, Entscheidungs- und Informationsrechte sichern. Wir müssen doch die Gelegenheit zur Anhörung und Stellungnahme haben, wenn ein Krankenhausplan erlassen werden soll. Wir müssen doch entscheiden dürfen, ob die Planungssystematik für die Krankenhäuser geändert werden soll. Wir müssen doch durch regelmäßige Berichte informiert werden, wie sich die Umsetzung des Krankenhausplanes entwickelt. Bis jetzt steht davon nichts im Gesetz und die Staatsregierung kann im Prinzip nach ihrem Gusto schalten und walten. Ich meine, der Landtag entzieht sich hier seiner Verantwortung für einen wesentlichen Teil der Daseinsvorsorge, wenn er das mehrheitlich so stehen lässt, wie es jetzt in der Beschlussfassung vorgesehen ist. Auch hier gilt: Durch die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag könnte das noch korrigiert werden. Ein besonders wichtiger Teil ist – ich habe es vorhin schon gesagt – die auskömmliche Finanzierung unserer Krankenhäuser. Aus diesem Grund schlagen wir vor, in den §§ 11 und 14 eine bessere finanzielle Ausstattung mit einzuarbeiten. In der Anhörung haben sich fast alle Sachverständigen für die Einführung einer Investitionsquote von 8 % der Umsatzerlöse ausgesprochen. Sachsen muss endlich seinem gesetzlichen Auftrag zur ausreichenden Bereitstellung der Investmittel nachkommen. Auch wenn Sie jetzt eine Schippe drauflegen, reicht es nicht. Wir haben doch gesehen, wie groß die Investitionslücke ist. Das reicht doch vorne und hinten nicht. Wir hätten jetzt die Gelegenheit, das festzulegen, wenn wir es ernst nehmen würden. Wie von der Krankenhausgesellschaft zu Recht kritisiert wurde, sind durchschnittlich 3 % des letzten Jahres viel zu wenig. Ich habe es vorhin begründet. Der Pauschalbetrag pro Bett ist zu gering – deshalb eine Erhöhung auf 4 000 Euro. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit.

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Susanne Schaper Die Linke

Insgesamt gibt es also keinen Grund, sich auf dem Gesetz auszuruhen. Es werden weitere Anpassungen nötig sein. Weil Sie vorhin gesagt haben, es müssen ja auch Leute drin liegen, sage ich noch einmal: Aber die Menschen werden immer älter. Und damit haben wir es in Sachsen besonders schwer. (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) Sie werden aber auch kränker, brauchen mehr Zeit und intensivere Betreuung. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.

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Susanne Schaper Die Linke

Na, so was. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Schaper mit der Einbringung des Änderungsantrages für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es hierzu Redebedarf seitens der Fraktionen? – Kollege Dierks macht sich auf den Weg zu Mikrofon 4. Bitte schön, Herr Kollege.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diesen Änderungsantrag ablehnen, weil wir zum einen in einigen Regelungsinhalten rechtliche Bedenken haben und weil wir zum anderen glauben, dass speziell mit Blick auf die Regionalkonferenzen beispielsweise eine weitere explizite Erweiterung nicht notwendig ist. Zur Frage der Festschreibung einer festen Investitionsquote hat die Staatsministerin alles Notwendige gesagt. Das ist sicherlich wünschenswert, aber unter fiskalischen Gesichtspunkten derzeit nicht dauerhaft abzusichern. Herzlichen Dank. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Das stimmt doch gar nicht!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Gibt es seitens der Fraktionen weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über diesen Änderungsantrag ab. Wer dem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. – Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Einige Fürstimmen, eine große Anzahl an Enthaltungen und die Mehrheit war für Ablehnung. Deshalb ist dieser Änderungsantrag in der Gesamtheit abgelehnt worden. Wir kommen nun zum zweiten Änderungsantrag, eingebracht von der Fraktion AfD, Drucksache 7/11521. Diesen bringt Kollege Schaufel ein; bitte schön.

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Frank Schaufel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit unserem Änderungsantrag zum Krankenhausgesetz wollen wir den Bürgern und den Kliniken Garantien geben. Als Erstes möchten wir, dass Krankenhäuser wohnortnah erreichbar sind und der wirtschaftliche Betrieb dauerhaft gesichert wird. (Daniela Kuge, CDU: Qualität muss es geben, Qualität!) Wir wollen also weitere Krankenhausschließungen durch gesetzliche Garantien verhindern. Zweitens möchten wir eine Mindestinvestitionsquote, wie sie auch von den LINKEN gefordert wird, definieren und einen Leistungsbezug der Investmittel herstellen. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Wir wollen damit erreichen, dass die Förderung nach Haushaltslage beendet wird und die Kliniken endlich die Investitionsmittel erhalten, die sie tatsächlich benötigen. Wir fordern 6 % als Investitionsmittel für die Krankenhäuser, gemessen an ihrem Umsatz. Drittens möchten wir die Bettenpauschale von 2 000 Euro auf 4 000 Euro verdoppeln. Wir gehen damit das an, was Sie nicht wollen: den seit Jahren bestehenden Investitionsstau endlich beenden. (Daniela Kuge, CDU: Da hätten Sie den LINKEN doch zustimmen können!) Viertens wollen wir, dass Erreichbarkeitswerte von Krankenhäusern definiert werden und diese Pflichtbestandteil der Krankenhausplanung werden. Nur so lassen sich Krankenhausschließungen mit anschließend langen Wegen verhindern und die Bürger erhalten Garantien zur Erreichbarkeit von Krankenhäusern. Fünftens fordern wir, dass die Ergebnisse der Regionalkonferenzen in den Landkreisen stärker berücksichtigt werden müssen. Regionalkonferenzen berücksichtigen regionale Besonderheiten der Krankenhäuser, was der Krankenhausplanungsausschuss in Dresden womöglich nicht umfassend berücksichtigen kann. Sechstens und letztens wollen wir arbeitsbedingte Belastungen und Berufsausstiege verhindern, um dem Personalmangel zu begegnen. Wir finden, dass auch auf Landesebene Personaluntergrenzen oder Qualifikationsvorgaben gemacht werden sollten. Sie sehen also, es gibt noch viele Regelungen, die zur Sicherung der Krankenhauslandschaft in Sachsen notwendig sind. Ich bitte daher um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schaufel brachte den Änderungsantrag der AfD-Fraktion ein. Gibt es hierzu Redebedarf? – Frau Kollegin Kuhfuß, Fraktion BÜNDNISGRÜNE; bitte schön.

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg(inn)en! Ich möchte gern auf zwei Punkte eingehen, die sich rund um das Personal ranken, weil ich denke, dass dieses Thema uns allen sehr wichtig ist. Wir werden diesen Antrag ablehnen, weil die zwei Punkte zum Thema Personal für uns in keiner Form zustimmungsbedürftig sind. Ich werde es auch gern begründen. Zu § 5 in Punkt 3 möchte die AfD-Fraktion Personaluntergrenzen einführen. Diese Personaluntergrenzen sind aber Bundesgesetzgebung und alle diejenigen, die in den letzten Tagen aufmerksam den Nachrichten gelauscht haben, wissen, dass das etwas ist, was im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz gerade neu geregelt wird und nicht in dieses Haus gehört. Der zweite Punkt zum Thema Personal soll zu § 23 a passieren. Das ist im Punkt 8 geklärt. Hier geht es darum, berufsbezogene Belastungen zu definieren und Schlussfolgerungen daraus abzuleiten. Das ist das, was der Tarifvertrag, der in NRW in den Unikliniken gerade durchgesetzt wird, an Entlastungen möchte. Wir sind im Herzen nahe dabei. Aber das ist Tarifautonomie, die wir nicht im Sächsischen Krankenhausgesetz regeln werden. Von daher lehnen wir das als Koalition ab. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen, Bezug nehmend auf den Änderungsantrag der AfD-Fraktion? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion AfD ab. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Eine große Anzahl von Fürstimmen, aber die Gegenstimmen waren in der Mehrheit. Somit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, abschnittsweis en bloc abzustimmen, (Marco Böhme, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Herr Kollege Böhme an Mikrofon 1, Fraktion DIE LINKE, bitte schön.

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Marco Böhme Die Linke

Herr Präsident, wir würden gern paragrafenweise abstimmen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Jawohl, vielen Dank. Das muss ich kurz vorbereiten. – Eine Frage an die Fraktion DIE LINKE: Wir haben hier einige Paragrafen, über die wir dann abstimmen müssten. Deshalb haben wir die abschnittsweise Abstimmung vorgeschlagen. Wollen Sie dabeibleiben? Dann wird es etwas umfangreicher. – Okay. Wir schreiten zur Abstimmung und beginnen zuerst mit der Überschrift: Wer der Überschrift die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. (Ah- und Oh-Rufe von der CDU, der AfD, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. (Zurufe) Damit ist der Überschrift mit Mehrheit zugestimmt worden. Wir kommen zum Inhaltsverzeichnis: Wer dem Inhaltsverzeichnis zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. (Ah- und Oh-Rufe von der CDU, der AfD, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige, aber dem Inhaltsverzeichnis ist mit Mehrheit zugestimmt worden. Jetzt gehen wir in die Abschnitte und damit verbunden in die einzelnen Paragrafen. Wir kommen zum Abschnitt 1 § 1 Grundsätze: Wer den Grundsätzen zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Somit ist den Grundsätzen mit Mehrheit zugestimmt worden. Jetzt kommen wir zu § 2 Anwendungsbereich: Wer dem § 2 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, aber dem Anwendungsbereich § 2 ist mit Mehrheit zugestimmt worden. Wir kommen zum § 3 Zusammenarbeit: Wer diesem Paragrafen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, aber mit Mehrheit zugestimmt. (Sebastian Wippel, AfD: Ihr kommt mit eurem eigenen Theater nicht klar!) Wir kommen zum Abschnitt 2, Krankenhausplanung und dort § 4 Aufgabe der Krankenhausplanung: Wer diesem § 4 die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Die Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige, aber dem § 4 ist mit Mehrheit zugestimmt worden. Wir kommen zum § 5 Krankenhausplan: Wer möchte dem § 5 zustimmen? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Die Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, aber mit Mehrheit ist dieser § 5 angenommen worden. Wir kommen zum § 6 Versorgungsstufen für Allgemeinkrankenhäuser und Fachkrankenhäuser: Wer dem § 6 zustimmen möchte, der gibt bitte das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Die Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, aber die Fürstimmen waren in der Mehrheit, somit zugestimmt. Wir kommen zum § 7 Sächsischer Krankenhausplanungsausschuss: Wer möchte dem § 7 zustimmen? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, aber mit Mehrheit ist dem § 7 zugestimmt worden. Wir kommen zum § 8 Regionalkonferenzen: Wer möchte dem § 8 zustimmen? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, aber dem § 8 ist mit Mehrheit zugestimmt worden. Wir kommen zum § 9 Aufnahme in den Krankenhausplan: Wer ist dafür? – Danke schön. Wer ist dagegen? – Keiner. Wer enthält sich? – Einige. Aber mit Mehrheit wurde dem § 9 zugestimmt. Wir kommen zum § 10 Sicherung der Krankenhausplanung: Wer möchte dem § 10 zustimmen? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Die Mehrheit war bei den Zustimmungen, somit ist dem § 10 zugestimmt worden. Damit haben wir den Abschnitt 2 hinter uns gelassen. Wir kommen zum Abschnitt 3, Investitionskostenförderung und Modellvorhaben § 11 Grundsätze der Förderung: Wer möchte dem § 11 zustimmen? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Die Mehrheit war bei den Fürstimmen, § 11 wurde somit zugestimmt. Wir kommen zum § 12 Beteiligung an der Aufbringung der Mittel: Wer stimmt dem § 12 zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Die Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist dem § 12 mit Mehrheit zugestimmt worden. Wir kommen zum § 13 Investitionsprogramm: Wer möchte dem § 13 die Zustimmung geben? – Danke schön. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. § 13 ist mit Mehrheit angenommen worden. § 14 Einzelförderung: Wer stimmt dem zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. § 14 ist mit Mehrheit angenommen worden. § 15 Pauschale Förderung: Wer stimmt dem zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, aber der § 15 ist mit Mehrheit angenommen. § 16 Förderung der Nutzung von Anlagegütern: Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Mit Mehrheit ist der § 16 somit angenommen worden. § 17 Ausgleich für Eigenkapital: Wer möchte dem § 17 die Zustimmung erteilen? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. § 17 ist mit Mehrheit angenommen worden. Wir kommen zum § 18 Förderung der Schließung oder Umstellung auf andere Aufgaben: Wer möchte dem § 18 zustimmen? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. § 18 ist mit Mehrheit angenommen worden. § 19 Pflichten der Krankenhausträger, Sicherung der Zweckbindung und Nebenbestimmungen: Wer stimmt dem § 19 zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige, somit ist § 19 mit Mehrheit angenommen worden. Wir kommen zum § 20 Rücknahme und Widerruf von Bewilligungsbescheiden, Erstattung von Fördermitteln: Wer stimmt dem § 20 zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. § 20 ist mit Mehrheit angenommen. § 21 Verwendungsnachweisprüfung: Wer stimmt dem zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. § 21 ist angenommen. § 22 Modellvorhaben: Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige, somit ist § 20 mit Mehrheit angenommen worden. Wir haben den Abschnitt 3 hinter uns gelassen und kommen zum Abschnitt 4, Innere Organisation und besondere Pflichten der Krankenhäuser. § 23 Innere Organisation: Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, aber § 23 wurde mit Mehrheit angenommen. § 24 Arzneimittelkommission: Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, aber § 24 wurde mit Mehrheit angenommen. § 25 Patientinnen und Patienten im Krankenhaus: Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, aber § 25 wurde mit Mehrheit angenommen. § 26 Sozialdienst: Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, aber § 26 wurde mit Mehrheit angenommen. § 27 Dienst- und Aufnahmebereitschaft, Alarm- und Einsatzpläne: Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, aber § 27 wurde mit Mehrheit beschlossen. § 28 Datenschutz: Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, damit wurde § 28 mit Mehrheit angenommen. § 29 Datenschutz bei Forschungsvorhaben: Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, damit wurde § 29 zugestimmt. § 30 Einschränkung von Grundrechten: Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, damit wurde § 30 mit Mehrheit angenommen. Wir haben Abschnitt 4 hinter uns gelassen und kommen nun zum Abschnitt 5, Krankenhausaufsicht, Zuständigkeiten und Kosten. § 31 Krankenhausaufsicht: Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, aber § 31 wurde mit Mehrheit angenommen. § 32 Zuständigkeiten: Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, aber § 32 wurde mit Mehrheit angenommen. § 33 Kosten: Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, aber § 33 wurde mit Mehrheit angenommen. Wir haben Abschnitt 5 hinter uns gelassen und kommen zum letzten Abschnitt, zum Abschnitt 6, Schlussbestimmungen. § 34 Evaluation: Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, damit wurde § 34 zugestimmt. § 35 Inkrafttreten/Außerkrafttreten: Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, aber § 35 wurde mit Mehrheit angenommen. Meine Damen und Herren, ich stelle nun den Entwurf Sächsisches Krankenhausgesetz, Drucksache7/10501, Gesetzentwurf der Staatsregierung in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, aber die Mehrheit war bei Zustimmung. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen worden. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Tagesordnungspunkt Zweite Beratung des Entwurfs Bestimmung des Steuersatzes (Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz Drucksache 7/11154, Drucksache 7/11423, Beschlussempfehlung Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, Herrn Liebscher, ob er das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Dann haben jetzt die Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache. Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an Herrn Kollegen Barth, AfD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

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André Barth AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bevor wir am Montag und Dienstag Ihren Irrsinn beschließen werden, (Unruhe – Albrecht Pallas, SPD: Sie stimmen zu! Hervorragend!) Steuererhöhungen, gedimmte Umsatzsteuerschätzungen, möchte ich Ihnen heute im Namen meiner Fraktion die Gelegenheit geben, sich wieder auf den Weg der Vernunft zu begeben, die Interessen der sächsischen Bürger in den Blick zu nehmen und Ihr Luftschloss der Haushaltsplanung für einige Minuten mit mir zu verlassen, um über die zweite Beratung, über unseren Gesetzentwurf zur Senkung, nicht zur Erhöhung – Senkung heißt nach unten, Erhöhung bei Ihnen heißt nach oben – zu debattieren. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Herr Lippmann, um es Ihnen ganz genau zu sagen: Wir wollen den Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb zu Wohnzwecken auf 1 % senken. (Beifall bei der AfD) Ich hatte bereits in der ersten Beratung angekündigt, dass wir für eine juristische Diskussion hervorragend gewappnet sind. Doch dazu gleich mehr. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Dringlichkeit beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Ich rufe auf Sächsisches Gesetz über die bei der Grunderwerbsteuer – SächsGrEStSatzG) Gesetzentwurf der Fraktion AfD des Haushalts- und Finanzausschusses Werte Kollegen, zunächst möchte ich unserem Gesetzentwurf einige grundsätzliche umfassende Gedanken vorausschicken. Der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt nächstes Jahr von 1,3 auf 1,6 %. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auch um 800 Euro. Wirtschaftsweise empfehlen sogar, den Spitzensteuersatz bis zum Frühjahr 2024 zu erhöhen. Renten werden immer mehr besteuert, teilweise sogar doppelt und damit in verfassungswidriger Weise. Nunmehr kommt unsere Staatsregierung um die Ecke und will den Grunderwerbsteuersatz von 3,5 auf 5,5 % erhöhen, (Buh-Rufe von der AfD) um ihre Ausgabeorgie in diesem sächsischen Doppelhaushalt 2023/2024 zu finanzieren. Ich habe es in der Haushaltsklausur mehrfach gesagt: Schätzen Sie die Steuerschätzungen ehrlich ein, Umsatzsteuer und Lohnsteuer. Dann brauchte es so einen Wahnsinn einer Steuererhöhung, den Sie planen und von dem ich Sie gern heute noch abbringen will, überhaupt nicht. Das habe ich Ihnen 20 Mal erzählt, und ich werde Ihnen das am nächsten Montag und Dienstag zum 22. und 23. Mal erzählen, wenn Sie das gern wollen. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Der vorliegende Gesetzentwurf – das scheint Ihnen jetzt auch klar zu werden – ist ein Kontrapunkt zu Ihrer Umverteilungspolitik. Wir wollen nämlich gerade nicht umverteilen, wir wollen, dass das Geld in der Tasche unserer sächsischen Bürger bleibt. Auch die CDU hatte einmal dieses Bild, das ist aber lange her. Dieses Menschenbild scheint heute nur noch die Alternative für Deutschland zu vertreten. (Beifall bei der AfD) Da sollten Sie sich als CDU einmal ernsthaft Gedanken machen. Das können Sie auch nicht einfach so weglächeln. (Sören Voigt, CDU: Deshalb haben Sie ja „scheint“ gesagt, Herr Barth! Es scheint!) – Es scheint, ja. – Das ist mein Eindruck. Aber es ist der Eindruck vieler Menschen im Freistaat Sachsen. Das sieht man ja an den Wahlumfragen. Wenn man auf die Entwicklung von 1990 bis heute schaut, sieht man einen kontinuierlichen Abwärtstrend. Ich würde berechnen: Im Jahr 2037, wenn man dann mit einem Lineal eine Parabel anlegt, (Zurufe der Abg. Sabine Friedel, SPD, und Sören Voigt, CDU) sind Sie bei null. (Lachen bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Sie haben aber dafür noch ein bisschen Zeit. So, macht aber nichts. (Dirk Panter, SPD: Nicht nur draußen ist Glatteis, auch hier drin!) Hinzu kommt natürlich – – Ich mache jetzt nicht eine Vorlesung über mathematische Funktionen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Parabel – – (Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Seit 1990 sind die Wahlergebnisse der CDU kontinuierlich bergab gegangen. (Sören Voigt, CDU: Nein! –

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Stephan Hösl CDU

Reden Sie zum Thema!) – Können Sie sich ansehen. Hinzu kommt jetzt die aktuelle Lage der Bauwirtschaft. Das hat wieder mit unserem Gesetzentwurf zu tun. Hier kann die von uns vorgeschlagene Senkung wieder zu einer deutlichen Belebung führen; denn wir müssen feststellen: Die Bauzinsen haben sich vervierfacht, Neubauprojekte werden häufig storniert, das heißt nicht mehr durchgeführt. Man kann auch sagen: Unser Immobilienmarkt befindet sich im härtesten Umbruch, zumindest seit der deutschen Wiedervereinigung. Meine Damen und Herren! Was uns besonders fehlt, ist immer mehr bezahlbarer Wohnraum. Die Defizite machen auch die vollmundigen Ankündigungen der Ampelkoalitionäre in Berlin, dieser selbst ernannten Demokraten, zum sozialen Wohnungsbau nicht wett. Ziele sind schön; deren Umsetzung wäre aber besser. Auch deshalb ist unser Gesetzentwurf gut; denn wir fördern die Schaffung privaten Wohneigentums. Jetzt möchte ich auch noch auf die juristischen Argumente eingehen. In der Beschlussfassung des Ausschusses – dort können Sie es nachlesen – kam tatsächlich Kritik an zwei völlig erwartbaren Punkten. Zunächst hatte die CDU Bauchschmerzen mit der Spreizung der Steuersätze, also den gesplitteten Steuersätzen. Der SPD wiederum war das Kriterium der Erstmaligkeit zu unbestimmt. Und DIE LINKE hat sowieso keine Meinung – der Antrag war von der AfD und ist daher abzulehnen. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Zum Punkt der gesplitteten Steuersätze möchte ich noch einmal deutlich machen: In dieser Diskussion war in den letzten Jahren extrem viel Bewegung. Die zusätzlichen Kriterien „Ersterwerb“ und „Wohnzweck“ als Grundlage eines differenzierten Steuersatzes sind aus unserer Sicht in Anbetracht der teleologischen und systematischen Auslegung des Artikel 105 Abs. 2 Grundgesetz durchaus statthaft. Schließlich verweisen auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages – hier recht schlüssig – auf die gewollte Steuerautonomie der Länder und somit auf die damit intendierte Verfolgung von Sozialzwecken. Festzuhalten ist also, dass die Frage der Zulässigkeit gesplitteter Steuersätze im Rahmen der Grunderwerbsteuer auf Landesebene nicht abschließend geklärt ist. Deshalb klären wir das jetzt mit unserem Gesetzentwurf. (Dirk Panter, SPD: Oh!) Wenn den jemand für verfassungswidrig halten würde, könnte er das Gesetz nach Inkrafttreten juristisch überprüfen lassen. Das heißt für uns: Bedenken sind durchaus zulässig; aber wenn sie im Ergebnis unbegründet sind, müssen wir sie zurückweisen. Wenn Sie als Gegenseite lediglich auf den Wortlaut des Artikels 105 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz verweisen und uns entgegenhalten, im Gesetz stehe „Bestimmung des Steuersatzes“, und sagen, das sei ein Singular, dann sage ich: Das ist richtig. Wenn Sie daraus aber ableiten, dass die Länder lediglich zur Einführung eines Grunderwerbsteuersatzes ermächtig worden seien durch den Grundgesetzgeber, dann sage ich Ihnen, dass auch an anderer Stelle im Grundgesetz, in Artikel 73 Abs. 1 Nr. 11 – Statistik für Bundeszwecke –, ein Singular verwendet und daraus gerade keine kompetenzrechtliche Begrenzung für die Länder abgeleitet wird. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Hätten Sie also ernsthafte und begründete Bedenken gehabt, dann wäre die Beantragung einer Anhörung notwendig gewesen. Das haben Sie aber nicht getan, denn eine solche schien Ihnen aufgrund Ihrer fadenscheinigen Argumente offenbar nicht hinreichend erfolgreich. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Ja, wir sind von unserem Gesetz überzeugt, Herr Lippmann. Da brauchen wir das nicht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wir brauchen das auch nicht!) – Wir sagen Ihnen ja alles, auch wo Problempunkte sind und wie wir die Problempunkte lösen. Das ist gar kein Problem. So, jetzt zu den Sozialdemokraten und der Unbestimmtheit des Kriteriums „Erstmaligkeit“. Da fiel Ihnen vermutlich das Beispiel eines Erbvorgangs ein. Seit dem Jahressteuergesetz 2022 wird man bei Ihnen auch den Gedanken nicht los: Der Erbe ist das neue soziale Feindbild der SPD. Menschen, die Werte und Eigentum geschaffen haben, die dafür Steuern zahlen und dieses Eigentum nun in die nächste Generation weitergeben, und zwar ohne eine Umverteilung durch SPD-Fördertöpfe, das passt Ihnen gar nicht. Ein Erbfall stellt auch keine Hürde für unseren Gesetzentwurf dar. Es wird erbrechtlich wie bisher besteuert; denn unser Gesetz zielt auf den erstmaligen Erwerb zu Wohnzwecken ab. Das heißt, der Erwerber muss zu Wohnzwecken erwerben. So steht es im Gesetz. Das dürfte bei einem Erbgang nur schwerlich herbeizuführen sein, und wenn, dann wären ganz andere Gesetze, aber nicht das Grunderwerbsteuergesetz, einschlägig. Werte Kollegen der SPD, auch Sie haben keine Anhörung beantragt. Vermutlich, weil Ihnen – wie der CDU – bewusst war, dass Ihre Argumente einer Anhörung nicht standhalten würden. Also, bitte auch von Ihnen jetzt in den Debatten keine weiteren Scheinargumente! Zum Thema Scheinargumente halte ich Ihnen auch entgegen: Ihr Versuch, die Verantwortung auf den Bund und auf mögliche Freibeträge abzuwälzen, ist unseriös; denn Papier ist geduldig, ebenso wie die Ziele Ihres Koalitionsvertrages. Wir müssen auch feststellen: Im Bund liegt uns noch gar kein Referentenentwurf vor, der die Unterstützung beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum sichtbar machen würde. Werte Kollegen! Wir haben Ihnen hier einen rechtlich durchdachten, finanziell solide untersetzten Gesetzentwurf – zusammen mit unserem Antrag zur Besteuerung von Share Deals –, über den wir heute Abend in der Sammeldrucksache reden, vorgelegt. Wir haben Ihre vorgetragenen Bedenken und Ihre Gegenargumente zerstreut und entkräftet. (Dirk Panter, SPD: Ja, ja, ja, ja! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sand in die Augen gestreut!) Also, geben Sie sich für den sächsischen Häuslebauer und für den sächsischen Grundstückskäufer einen Ruck und stimmen Sie dem vorgelegten Gesetzentwurf zu! Der mündige Bürger wird es Ihnen sicherlich danken. Vielen Dank für Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Kollege Barth sprach für die AfD-Fraktion. – Nun übergebe ich das Wort an die CDU-Fraktion, an Herrn Kollegen Wähner.

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Steuererhöhungen sind niemals angenehm, und es gibt bestimmt auch nie den richtigen Zeitpunkt dafür. Trotzdem muss man sich, wenn man in politischer Verantwortung ist, dieser Herausforderung auch einmal stellen. So waren wir auch als Abgeordnete der Koalitionsfraktionen gefragt, als im Regierungsentwurf der Vorschlag kam, die Grunderwerbsteuer in Sachsen auf 5,5 % zu erhöhen. Damit verbunden: Mehreinnahmen für den Freistaat von über 250 Millionen Euro pro Jahr. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Die Grunderwerbsteuer ist die einzige Steuer, die wir als Freistaat, als Bundesland, selbst beeinflussen können. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Ronny Wähner CDU

Wenn es sein muss. Bitte. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Barth, bitte schön.

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André Barth AfD

Danke, Herr Vorsitzender. Lieber Herr Kollege Wähner, wenn ich Ihnen jetzt verrate, dass wir im Jahr 2022 Umsatzsteuereinnahmen von 11 Milliarden Euro verbuchen können und im Haushaltsplan 2023 – das wissen Sie ja – 10,3 Milliarden Euro stehen und im Jahr 2024 10,5 Milliarden Euro, können Sie dann meine Ansicht teilen, dass wir, wenn wir allein die Umsatzsteuereinnahmen des Jahres 2022 in den Jahren 2023 und 2024 ohne Inflationsabschlag einfach nur fortschreiben, dann locker eine Grundsteuererhöhung vermeiden könnten? (Dirk Panter, SPD: Grunderwerbsteuer!) – Eine Grunderwerbsteuererhöhung – Entschuldigung, das war ein Sprechfehler. (Dirk Panter, SPD: Ja, ja!) Sind Sie dieser Meinung? Können Sie diese Ansicht teilen?

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Ronny Wähner CDU

Herr Barth, diese Ansicht kann ich nicht teilen. Wenn am Ende 250 Millionen Euro fehlen, wie viele fehlen dann? – 250 Millionen Euro, und der Haushalt muss ausgeglichen sein. Eine Milchmädchenrechnung kann jeder aufstellen. Ich möchte noch einmal zu einem Punkt zurückkommen, der wichtig ist. Die Grunderwerbsteuer ist die einzige Steuer, die wir als Freistaat selbst beeinflussen können. Ansonsten sind wir auf entsprechendes Verhalten von anderen Körperschaften angewiesen, dass sich diese darum kümmern, entsprechende Einnahmen zu generieren, zum Beispiel die Kommunen in unserem Freistaat, die sich für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer verantwortlich zeigen. Auch dort erwarten wir, dass Einnahmen generiert werden, die im Rahmen unseres Finanzausgleichs im Freistaat wieder zur Verfügung stehen. Ebenso – das wurde bereits angesprochen – erwarten wir auch die Umsatzsteuer, die Ertragsteuer, die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer, die der Bund erhebt. Dort werden entsprechende Einnahmen generiert, um Mittelzuflüsse im Freistaat zu haben und unsere Aufgaben erfüllen zu können. Eine vernünftige finanzielle Ausstattung ist erforderlich, um die Aufgaben eines Staates wie Sicherheit und die anderen vielfältigen Aufgaben, die wir zu erledigen haben, angemessen zu erfüllen. Deshalb stehen wir als Koalition zu dieser Erhöhung. Es ist kein leichter Schritt, aber manchmal muss man dies aus Verantwortung mittragen. Es ist die erste Erhöhung, die wir als Freistaat vollzogen haben, seitdem die Grunderwerbsteuer bezüglich des Satzes freigegeben worden ist – vom Bund in die Zuständigkeit der Länder. Wir haben über viele Jahre den niedrigsten Satz gehabt, die 3,5 %, und erhöhen jetzt auf 5,5 %. Damit bewegen wir uns im Mittelfeld aller Bundesländer. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Umliegende Bundesländer haben schon viel eher die Erhöhung beschlossen, und wir konnten es viele Jahre noch vermeiden. Aber irgendwann gibt es den Punkt, wo man der Sache realistisch ins Auge schauen muss. Von den Mehreinnahmen profitieren auch unsere Kommunen. Das muss ebenfalls erwähnt werden. Es ist das System unseres Finanzausgleiches des Freistaates, dass ein Drittel dieser Mehreinnahmen unseren Kommunen zur Verfügung steht. Das sollte man an dieser Stelle noch einmal erwähnen. Wie bereits gesagt: Mit der Erhöhung bewegen wir uns im Mittelfeld der Bundesländer. Ich denke, das ist eine gute Messlatte für ein Bundesland, das aus dem Länderfinanzausgleich Zahlungen erhält. Ein Punkt schmerzt uns als Union in diesem Zusammenhang schon: dass wir entsprechend dieser Erhöhungen auch den Erwerb von eigenen genutzten Wohnimmobilien verteuern. Gerade die Wohneigentumsquote liegt uns als Union am Herzen. Eine Steigerung wollen wir weiterhin unterstützen bzw. ist dies unser Ziel. Jedoch – und da widerspricht es sich sehr deutlich, Herr Barth – ist es nach herrschender rechtlicher Auffassung derzeit nicht möglich, einen gestaffelten oder zweiten Grunderwerbsteuersatz einzuführen, sondern man muss mit einem einheitlichen Satz arbeiten. Das hat auch Hamburg jetzt unlängst getan. Ich glaube, dort gibt es gute, fähige Juristen. Wenn die Möglichkeit bestünde, hätte das wahrscheinlich schon ein Bundesland getan. Aber alle Bundesländer arbeiten mit einem einheitlichen Grunderwerbsteuersatz, und das ist derzeit rechtlich nicht anders möglich. Bestrebungen in Berlin, dies zu ändern und einen anderen rechtlichen Rahmen zu schaffen, unterstützen wir ausdrücklich, und wir würden uns freuen, wenn dies möglich wird. Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, dass wir dann den Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum bei der Grunderwerbsteuer entsprechend günstiger stellen werden. Das ist gemeinsames Bekenntnis. Man muss aber Folgendes noch einmal sehr deutlich ansprechen: Die Unterstützung und Schaffung von Wohneigentum durch einen günstigeren Grunderwerbsteuersatz ist nur eine relativ kleine Unterstützung für diese Möglichkeit, Wohneigentum zu schaffen; denn ich erfasse nur die Erwerbsfälle, und auch nur in dem Umfang, wie etwas in dieser Hinsicht erworben wird. Nur wenn jemand ein Haus kauft, kommt er über diese Unterstützung auch in den Genuss einer indirekten staatlichen Unterstützung. Bei denjenigen, die ihre Häuser selbst bauen, fallen keine Grunderwerbsteuern an und auch keine Unterstützungen. Bei denjenigen, die ihre Häuser in der Familie weitergeben, wo angebaut, umgebaut oder ausgebaut wird – was auch ganz wichtig ist –, kann darüber keine Unterstützung erfolgen. Deshalb – das möchte ich besonders betonen – gibt es viel bessere und günstigere Instrumente, eine Unterstützung zu gewährleisten. Das erfolgt jetzt schon über das Haus von Thomas Schmidt, über das Regionalentwicklungsministerium. Das Familienwohnen, ein Förderdarlehen, das über die SAB ausgereicht wird, wo man als junge Familie einen zinsgünstigen Zinssatz über eine festgeschriebene lange Zeit bekommen kann, ist das wesentlich bessere Instrument, um dort Unterstützung zu leisten, auch für die Schaffung von Wohneigentum, zumal ich dort die persönlichen Belange des Unterstützten, der Familie und die Einkommensverhältnisse viel besser berücksichtigen kann als beim Grunderwerbsteuersatz; denn das ist pauschal, ob ich eine Villa für eine Million Euro oder ein Einfamilienhaus für 300 000 Euro kaufe. Der teure Kauf würde dann sogar noch stärker gefördert. Ich denke, das muss man noch einmal sagen. Wenn man sich die Zahlen anschaut, woraus die Grunderwerbsteuer generiert wird, dann stellt man fest, dass der Anteil der Erwerbe von Wohnimmobilien eher der deutlich kleinere ist. Es sind aber auch größere Immobilienvermögen, die veräußert werden, bei denen eine entsprechende Steuer anfällt. Wie ich ausführte, werden wir als CDU, als Koalition, den Gesetzentwurf ablehnen. Wir haben explizit eine ganz andere rechtliche Auffassung zu der Möglichkeit, jetzt schon einen zweiten Steuersatz einzuführen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Wähner für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Nico Brünler; bitte.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man hat ja bei der Begründung des Gesetzentwurfes fast den Eindruck, Herr Kollege Barth – jetzt ist er bei seinem eigenen Gesetz rausgerannt und hält es wahrscheinlich selbst für einen nicht so großen Wurf –, als hätten Sie hier, wenn man sich die Begründung anschaut, den Stein der Weisen gefunden. Sie wollen mit der Grunderwerbsteuer auf einen Schlag den Wohnraummangel, die Abwanderung und den Fachkräftemangel beheben. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie haben recht: In diesem Fall frage ich mich, warum es in Sachsen Abwanderung, Fachkräftemangel und in den Ballungsräumen Wohnraummangel gibt. Schließlich hat Sachsen bisher bundesweit den niedrigsten Grunderwerbsteuersatz. Oder die zweite Möglichkeit: Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Um gleich einmal zu Beginn die Spannung herauszunehmen: Es spricht vieles dafür, dass es doch nicht so einfach ist. Ihre Idee verspricht Dinge, die man nicht halten kann, die man objektiv betrachtet gar nicht halten kann. Was meine ich? Die Grunderwerbsteuer fällt nur nennenswert ins Gewicht, wenn der Kaufpreis hoch ist. Wir reden, wenn man von den ab Januar zu erwartenden Steuersätzen ausgeht, von einer Ersparnis, wenn man von einem Grundstückspreis von 50 000 Euro ausgeht – ein durchaus realistischer Wert in vielen Gebieten Sachsens – von einer Ersparnis in Höhe von 2 250 Euro. Jeder, der sich schon einmal damit befasst hat, weiß aber, dass allein Preisschwankungen beim Bauholz schnell deutlich mehr zu Buche schlagen. Man kann es auch anders sagen: Jemand, dessen Baufinanzierung an 2 250 Euro hängt, sollte sich grundsätzlich einmal überlegen, ob er wirklich baut oder ob ihn jedes unvorhergesehenes Ereignis am Bau nicht in den Ruin treibt. Das Perfide an Ihrer Idee, meine Damen und Herren von der AfD, ist ja, dass Sie das eigentlich wissen. Wenn Sie sagen, Sie wollen den Erwerb von Wohneigentum 25- bis 34-Jähriger erleichtern, dann muss man sehr deutlich sagen, dass es gerade für junge Familien bereits bestehende Fördermöglichkeiten gibt, die darüber hinaus oftmals sogar einen größeren Unterstützungsbeitrag leisten als Ihr Vorschlag. Ihre Idee nutzt allenfalls jenen, die sich bereits so hochpreisiges Wohneigentum leisten können und die gerade nicht mit dem kleinen Häuslebauer oder der jungen Familie verwechselt werden dürfen. Ein zweiter Grund, warum Ihre Initiative sang- und klanglos verpuffen würde und nicht für mehr Wohnungen oder für mehr Wohnraum sorgen würde, sind die Bauzinsen. Sie sind seit Anfang des Jahres um das Dreifache gestiegen, sodass gerade jene Menschen, die überlegen, ob sie sich nun ein kleines Häuschen leisten können oder nicht, das im Moment eh nicht abbilden können. Denn hierbei geht es um Summen, die weit größer sind als das, was Sie hier einsparen wollen. Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, Sie wollen doch mit Ihrer Idee angeblich den ländlichen Raum stärken. Aber die Attraktivität ländlicher Wohngegenden ist doch nicht nur abhängig von den Grundstückspreisen, sondern sie ist doch vielmehr abhängig davon, ob es vor Ort öffentliche Daseinsvorsorge, Kitas, Schulen, Bus- und Bahnanbindungen, Sport- und Kultureinrichtungen gibt. Dinge, für die der Freistaat und die Gemeinden Steuereinnahmen auch Grunderwerbsteuereinnahmen brauchen. Wie viele dieser Gespräche haben Sie denn selbst in den letzten Jahren erlebt? Er so: Schatz wollen wir nicht aufs Land ziehen und uns ein Haus bauen? Sie: Oh nein, das können wir uns nicht leisten, die Grunderwerbsteuer ist zu hoch. Das haben Sie wahrscheinlich nie gehört, denn das ist absurd. Die wirklichen Probleme bei dieser Entscheidung dürften doch eher folgendermaßen aussehen: Wie kommen die Kleinen in die Schule? Brauchen wir dann ein Zweitauto, weil der letzte Laden im Dorf geschlossen hat? Gibt es eigentlich irgendwo einen Arzt, ohne 50 Minuten fahren zu müssen? Meine Damen und Herren der AfD-Fraktion, die wirklich brennende Frage beim Wohnen ist derzeit völlig klar die Miet- und Energiepreisentwicklung. Während im Freistaat Mieten- und Energiearmut grassieren, macht sich die AfD einen Kopf, wie man Häuslebauer entlasten kann, wissend darum, dass ein Hausbau, was den Wohnraum anbelangt, frühestens in zwei oder drei Jahren greifen kann. Statt dafür zu sorgen, dass niemand mehr zwangsgeräumt wird und endlich für die große Mehrheit im Land die Lebenshaltungskosten wieder sinken, bringen sie hier so einen Schauantrag. Wir lehnen ab. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Nico Brünler für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Herr Kollege Löser.

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Thomas Löser GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es? Die AfD-Fraktion hat einen Antrag eingereicht. Mit ihm soll die Grunderwerbsteuer teilweise gesenkt werden, um Wohneigentum zu bilden. Die AfD-Fraktion geht also davon aus, dass es einen angespannten Wohnungsmarkt gibt und die Mietabhängigkeit bestimmten Bevölkerungsgruppen das Wohnen erschwert. Es ist neu, dass also die Höhe der Grunderwerbsteuer Einfluss auf das Wanderungsverhalten von Menschen in der Altersklasse von 25 bis 34 Jahren hat. Richtig ist, dass wir in Sachsen und in Ostdeutschland im deutschlandweiten und im europäischen Kontext mit die niedrigste Eigentumsquote beim Thema Wohnen haben. Das hat historische Ursachen und liegt natürlich auch in 45 Jahren DDR begründet. Es ist auch richtig, die Einkommensquote zu erhöhen. Deshalb fördert der Freistaat über die Förderrichtlinie „Familienwohnen“ oder auch über das Förderprogramm „Jung kauft alt“ den Erwerb oder die Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Aber – und jetzt werte Kollegen von der AfD-Fraktion – kommt das ganz große Aber. Erstens. Das Grunderwerbsteuergesetz ist ein Bundesgesetz – das wurde schon von Herrn Barth ausgeführt –, wir sind hier aber im Sächsischen Landtag. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde eine Öffnungsklausel vereinbart. Die Länder sollen die Möglichkeit erhalten, die Grunderwerbsteuer flexibel zu gestalten. Zurzeit ist es aber nicht so. Zweitens. Die Grunderwerbsteuer war über Jahre in Sachsen zusammen mit Bayern im deutschlandweiten Vergleich sehr niedrig. Das hätte eigentlich Anreiz genug sein müssen, in Sachsen zu bauen. Der AfD-Logik folgend ist das aber offensichtlich nicht passiert, sonst hätte die AfD-Fraktion auf den Antrag verzichten können. So monokausal ist es offensichtlich nicht. Drittens. Die Überlegung, nur die Senkung der Grunderwerbsteuer schafft Wohneigentum, ist insgesamt zu kurz gegriffen. Es braucht mehrere Faktoren, auf die wir schauen müssen. Kollege Brünler hat es bereits benannt. Wir wollen für alle Menschen im ländlichen Raum in Sachsen ein gutes Wohnen und darüber hinaus echte Lebensperspektiven. Das umfasst Infrastruktur, Breitbandausbau, ärztliche Versorgung bis hin zu günstigen ÖPNV-Anschlüssen und verlässlicher Kita- und Schulversorgung. Wir haben als Koalition in dieser Legislaturperiode bereits Angebote geschaffen und werden diese weiter ausbauen, auch mit dem Doppelhaushalt, den wir nächste Woche beschließen werden. Viertens das Thema Wohneigentumsquote als alleiniges Kriterium. Die AfD-Fraktion verweist auf eine geringe Wohneigentumsquote im europäischen Vergleich, aber Deutschland hat eben auch eine breite Versorgung mit Mietangeboten, welche die freie Wahl des Wohnorts für alle ermöglicht. Das ist ein großer Vorteil von Mietangeboten. Mieten ist dort ein Problem, wo es zum Luxus wird. Daher haben wir uns vehement für die Mietpreisbremse eingesetzt, um Spekulation mit Wohnraum einzudämmen. Deshalb setzen wir uns als GRÜNE für den Bau von Sozialwohnungen ein. Das sind Punkte, die die AfD bekanntermaßen ablehnt. Fünftens. Jetzt komme ich noch einmal zu den bundesgesetzlichen Voraussetzungen, die eine Öffnung ermöglichen würden. Diese gibt es aber zurzeit nicht. Jetzt stellt sich Herr Barth hierhin und sagt, die Regierungsfraktionen oder auch DIE LINKE hätten Angst vor diesem ganz tollen Gesetzeswerk und beantragen deswegen keine Anhörung oder eine Stellungnahme der Staatsregierung. Es ist eher umgekehrt, Herr Barth, Sie hätten es beantragen können, wenn es Ihnen mit diesem Gesetzentwurf ernst wäre. Dann hätte man das Ganze fachlich bewerten können. Das zeigt schon, dass man in der Anhörung keine fachliche Diskussion wollte, weil man mit Wahrheiten rechnete, die den Gesetzentwurf am Ende als Luftnummer oder, wie Herr Barth schon sagte, als Luftschloss disqualifiziert. Oder auf gut Deutsch: Außer Spesen nichts gewesen. Zusammenfassung: Um als Region attraktiv für Menschen zu sein, braucht es Lebensperspektiven, Arbeitsperspektiven, Entwicklungsmöglichkeiten und Planungssicherheit. Kaufen kann Vermögen steigern. Damit Menschen bleiben, braucht es aber mehr. Wir lehnen den AfD-Gesetzentwurf ab. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und vereinzelt bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Löser für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Dirk Panter.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich vermisse den Kollegen Barth im Saal. Das ist ausgesprochen schade, weil wir einmal mehr erleben durften, wie er versucht hat, uns in seine Gedankengänge einblicken zu lassen. Ich freue mich immer wieder darüber. Ich möchte für die SPD-Fraktion deutlich sagen, dass wir uns freuen, dass man in diesem Land glauben darf, was man will. Man darf sogar sagen, was man will. Man muss aber nicht alles tun, was man sagt. Deshalb würden wir empfehlen, dass Sie sich an dieser Stelle noch einmal reflektieren. Die vorherrschende Meinung in Deutschland ist, was die Rechtswissenschaft und die Rechtsprechung im Bereich der Grunderwerbsteuer angeht, dass es einer Öffnungsklausel durch den Bund bedarf, damit wir als Freistaat eine Veränderung des Grunderwerbsteuersatzes vornehmen können. Diese Möglichkeit besteht noch nicht. Es ist auch deutlich geworden, dass Hamburg kürzlich sein Gesetz geändert hat, dann geprüft hat und schließlich zu dem Schluss gekommen ist, dass es doch besser auf die Bundesregierung wartet, bis sie diese Öffnungsklausel auf den Weg gebracht hat. Das ist im Koalitionsvertrag der Ampel verankert. Nun hätte ich mir auch gewünscht, dass es schon auf den Weg gebracht wäre, aber im letzten Jahr ist doch relativ viel passiert. Ich weiß aus der Koalition in Berlin, dass das ganz oben auf der Agenda steht. Sobald es diese Öffnung gibt, werden wir uns damit sicher beschäftigen. Insofern brauchen wir auch nicht die Belehrung oder diese Pseudoanträge der AfD-Fraktion, um uns aufs Fahrrad zu helfen, denn da sitzen wir schon. Wir würden auch gern losfahren, und Sie können sich ganz sicher sein, dass wir uns mit dem Thema beschäftigt haben und noch intensiv beschäftigen werden, indem wir nicht einfach in den Raum hineinrufen, der erstmalige Erwerb, der rechtlich völlig undefiniert ist, das reicht einfach nicht, wir müssen Anknüpfungspunkte finden, die klar sind. Deshalb kann man zum Beispiel differenzieren, was die Aufkommenshöhe angeht. Man kann sagen, bis 500 000 Euro zum niedrigeren Satz, wenn die Öffnungsklausel da ist. All das kann man angehen und vor allem auch deshalb, weil man weiß, dass die großen Volumina im Grunderwerbsteuerbereich über die größeren Deals funktionieren. Irgendwann kommt das Thema Share Deals, da haben wir auch keine Zuständigkeit, aber Sie machen das Ganze nicht, um irgendetwas voranzubringen, sondern Sie wollen etwas ins Schaufenster legen und damit deutlich machen, dass wir nicht für die Menschen handeln würden. Ich kann Ihnen klar versichern: Diese Koalition, auch die Teile dieses Parlaments, die eine Ermöglichungshaltung haben, wollen dieses Land voranbringen. Sie sind ihrem Eid verpflichtet und werden das mit Sicherheit tun. Da wäre es gut, Sie würden da auch noch einmal in sich gehen. Ich habe vorhin nicht umsonst reingerufen, Herr Prof. Dr. Weigand, ich weiß, warum ich es gesagt habe. Ich komme am Ende noch einmal kurz dazu, wenn Sie mir solange noch zuhören wollen. Es dauert auch nicht mehr lange. Der Punkt ist, dass Sie einen völlig undefinierten Rechtsbegriff darin haben, dann haben Sie gerade noch etwas zum Thema Erbschaftsteuer gesagt. Darauf können wir gern noch einmal eingehen. Da brauchen wir auch eine Differenzierung. Ich sage es nur ganz kurz: Das SPD-Konzept differenziert nicht am unteren Ende bei denen, die hart gearbeitet haben und ein kleines Vermögen, von mir aus auch ein mittleres Vermögen, gerne weitergeben wollen, sondern am oberen Ende, wo wir eine völlig ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland haben. (Widerspruch bei der AfD) Das oberste Prozent der Deutschen hat ein Vermögen angehäuft, das absolut nicht – – (Unruhe bei der AfD) – Egal, machen wir es anders. Ich rege mich gar nicht darüber auf, das bringt nichts, mein Blutdruck, das ist es mir nicht wert. Fakt ist, wenn Sie einmal den Gini-Koeffizienten anschauen und die Einkommensverteilung betrachten, dann haben wir eine gute Einkommensverteilung im Kreis der Länder der Welt. Wenn Sie auf den Gini-Koeffizienten beim Thema Vermögen schauen, dann sind wir ganz am Ende. Wir haben eine dermaßen ungleiche Vermögensverteilung in diesem Land. Es werden geschätzte 400 Milliarden Euro jährlich vererbt. Davon bekommen wir kaum mehr als 1 % ab. Darüber müssen wir reden, vor allem mit Blick auf das obere Ende. Haken wir das Thema ab und führen dazu einmal eine gesonderte Debatte. Sehr gern! Ich glaube nicht, dass von den Regelungen, die wir mit Blick auf die Erbschaftsteuer einführen wollen, in diesem Raum irgendjemand betroffen wäre. Ich kenne Ihre Vermögensverhältnisse nicht genau, aber es würde mich sehr wundern. (Zurufe von der AfD) Ich komme lieber zum Schluss. Hier vorn haben wir wieder einen AfD-Abgeordneten gesehen, der versucht hat, uns zu belehren. Nun ist er bei der Debatte gar nicht anwesend. (Marco Böhme, DIE LINKE: Und jetzt zu Tisch ist!) Das finde ich wirklich putzig. Das ist okay, das kann passieren. Das möchte ich ihm nicht vorwerfen. Ich möchte nur gern eines sagen, das kann ich aber auch allen anderen Mitgliedern der AfD-Fraktion mitgeben. Ich habe gestern Abend wieder etwas gelesen, was ich schon einmal gelesen hatte. Gestern Abend ist es wieder aufgetaucht. Es gibt Erhebungen, dass Männer – man höre Männer – ihre Intelligenz in der Regel etwas überschätzen. (Zurufe von der AfD) Deshalb sage ich gern Folgendes an alle Männer in der AfD-Fraktion: – – (Zurufe von der AfD) – Ja, lassen Sie mich doch zu Ende reden. Ich rate allen Männern in der AfD-Fraktion, sich einmal zu reflektieren. Mir hat das persönlich zu denken gegeben. Ich würde Ihnen das auch anraten, dann hätten wir hier vorne in der Zukunft wahrscheinlich weniger Probleme mit Ihnen. (Jörg Urban, AfD: Wer im Glashaus sitzt!) Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Dirk Panter für die SPD-Fraktion. Möchten wir eine neue Runde eröffnen? – Das ist nicht der Fall. Gut, dann ist Herr Staatsminister Vorjohann an der Reihe, bitte.

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Hartmut Vorjohann

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist schon fast alles gesagt worden – eines allerdings noch nicht. Herr Barth, sind Sie wieder da? (Beifall der Abg. Albrecht Pallas, SPD, und Dr. Rolf Weigand, AfD – Zurufe) Herr Barth, ich freue mich, dass Sie wieder da sind. Ich wollte gerade mit der Erkenntnis ansetzen, dass Ihre juristischen Kenntnisse genauso schlecht wie Ihre mathematischen Kenntnisse sind. (Beifall bei der CDU, den GRÜNEN und der SPD) Ich glaube, dass man ungefähr in der 8. Klasse lernt, dass die Parabel eine u-förmige Gestalt hat. Das ist der Graph über einer quadratischen Funktion. Die quadratische Funktion in der einfachsten Form ist x2. Wenn Sie dies als Zukunftsszenario für die CDU prognostizieren, dann wird mir nicht angst und bang um dieses Land. Umgekehrt heißt es übrigens asymptotisch, was Sie wahrscheinlich meinten. Das wird das Spiegelbild der Entwicklung für Sie sein. Jetzt komme ich aber tatsächlich noch einmal zur Sache zurück. Der vorgelegte Gesetzesentwurf ist aus mehreren Gründen untauglich. Zum einen widerspricht er dem geltenden Verfassungsrecht. Nach Artikel 105 Abs. 2 des Grundgesetzes ist aktuell nur die Festlegung eines einheitlichen Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer für alle Rechtsvorgänge durch die Bundesländer möglich. Wir haben es heute schon mehrfach gehört. Die geplante Absenkung des Steuersatzes als Ausnahmetatbestand, nämlich zum erstmaligen Erwerb zu Wohnzwecken, ist daher nicht möglich. Der Freistaat Sachsen kann gerade keinen separaten Steuersatz einführen. Vielleicht kommt das noch, darauf wurde schon hingewiesen. Das liegt am Bundesgesetzgeber. Dieser Gesetzentwurf hätte damit eine offensichtlich verfassungswidrige Regelung zur Folge. Außerdem hat der Bund umfassend von der konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis Gebrauch gemacht, sodass es den Ländern verwehrt ist, weitere Vergünstigungstatbestände wie eben einen erstmaligen Erwerb zu Wohnzwecken einzuführen. Unter dem Blickwinkel des Artikels 72 Grundgesetz fehlt es den Ländern ebenfalls an der Gesetzgebungskompetenz, sodass eine entsprechende Regelung – und ich wiederhole – verfassungswidrig wäre. Diese Auffassung wird von allen Bundesländern und vom Bundesfinanzministerium ebenfalls geteilt. Des Weiteren ist völlig unklar, wer von den begünstigten Erwerben profitieren soll. Der Entwurf enthält keine Beschränkungen auf einen bestimmten Erwerberkreis, beispielsweise natürliche Personen, die eine Immobilie nur für eigene Wohnzwecke erwerben, zum Beispiel eben der klassische Häuslebauer. Deswegen würde auch der Erwerb durch große Immobilienunternehmen unter den vorgeschlagenen Gesetzentwurf fallen, wenn erstmalig zu Wohnzwecken Wohnungen oder Gebäude erworben werden. Die Wohneigentumsquote würde damit sicherlich nicht erhöht werden. Gerade das – so kann man es bei Ihnen nachlesen – soll aber Sinn und Zweck des Gesetzes sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie sehen, ist der vorgelegte Gesetzentwurf handwerklich schlecht gemacht und außerdem verfassungswidrig. Daher kann man dem Entwurf nach Ansicht der Staatsregierung nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Vorjohann. Herr Barth, möchten Sie nun das Schlusswort halten? (Zurufe der Abg. André Barth, AfD, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Bitte schön, Herr Barth, Sie haben das Wort.

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André Barth AfD

Herr Panter, nach der Staatsregierung darf ich auch noch einmal reden. Wir haben einen Gesetzentwurf vorliegen. (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) – Das verstehe ich. Herr Staatsminister, mit höchstem Respekt, Sie haben gerade gesagt, dass von unserem Gesetzentwurf Wohnpakete mit 1 % betroffen wären. Dazu habe ich mir Folgendes überlegt: Ein Großinvestor kauft 500 Wohnungen. Kann der Großinvestor zugleich in 500 Wohnungen wohnen, damit er diese zu Wohnzwecken kaufen kann? (Staatsminister Hartmut Vorjohann: Zum erstmaligen Erwerb von Wohnzwecken!) Herr Staatsminister, ich habe höchsten Respekt vor Ihnen. In Ihrer Rede haben Sie uns einen dicken Bären aufgebunden. Wohnzweck bedeutet, dass man eine Wohnung kauft – klein, groß, riesengroß – und in der kann man wohnen. In einem Wohnpaket kann ich überhaupt nicht wohnen. Deshalb hat das mit Share Deals und Großinvestoren, Geldadel und Ähnlichem, was ich von Ihnen gehört habe, Herr Panter, und wir würden diese mit diesem Gesetz in irgendeiner Art und Weise privilegieren, nichts zu tun. Dazu brauche ich einen Abschluss der 4. Klasse, damit ich Ihnen das Argument ungeprüft abnehme. (Beifall bei der AfD – Staatsminister Hartmut Vorjohann: Machen Sie erst einmal die 8. Klasse!) Meine Schulbildung ist etwas höher. Wohnen kann ich nur in einer Wohnung. Deshalb packen wir das Argument einfach zur Seite. Herr Panter, Sie haben in Ihrer Rede das gemacht, was ich vorher gesagt habe. Ich habe vorher gesagt, was Sie sagen werden, Ersterwerb zu Wohnzwecken. Ein Ersterwerb ist das erste Mal. Erwerb meint rechtsgeschäftlichen Erwerb. Ich kann keinen Erbfall zu Wohnzwecken annehmen. Das passt gedanklich nicht, was Sie als SPD hier vorbringen. Natürlich steht das im Koalitionsvertrag. Wenn wir uns einmal die Koalitionsregierung im Bund oder im Land anschauen, dann frage ich mich: Was machen Sie? Sie wurschteln durch die Gegend. Hier wird einmal ein bisschen was gemacht, da wird ein bisschen was gemacht. Schauen wir doch einmal auf Ihre Rettungspaketchen. Drei Minuten vor der Angst wird das in der HFAKlausur besprochen. Als Tischvorlage wird irgendwas reingereicht. So machen Sie doch Politik. Eigentlich müssten Sie der Inflation entgegenwirken. Was machen Sie? Sie legen noch eine Schippe darauf. Wie gaga ist denn das eigentlich? (Beifall bei der AfD) Das ist doch das Entscheidende! Welches Bild soll der sächsische Bürger oder Wähler von Ihnen bekommen? Ein Rekorddoppelhaushalt liegt vor. Die Steuern dämpfen wir. Also rechnen wir nicht so viele Steuern in den Haushaltsplan ein, damit wir dann im Haushaltsvollzug überraschenderweise mehr Steuereinnahmen haben. Wenn Sie sich mit den Steuern, ich sage das heute zum 22. Mal, mit den Steuerschätzungen und Steueransätzen im Doppelhaushaltsentwurf ehrlich gemacht hätten, dann müssten Sie nicht die Grunderwerbsteuer erhöhen. Es wäre sogar Spielraum dafür, unserem Gesetzentwurf eine Zustimmung zu erteilen. Ich werde Ihnen am Montag beweisen, dass das alles hieb- und stichfest gegenfinanziert ist. (Beifall bei der AfD) Wir wissen, wie viele Millionen wir damit als Einnahme in anderen Haushaltstiteln kompensieren müssten. Aber Sie unternehmen ja nicht einmal den Versuch, mit uns eine fachliche Debatte zu führen. (Dirk Panter, SPD: Wir haben schon diverse fachliche Debatten mit Ihnen geführt! Jetzt geht es aber los, Herr Barth!) Sie ziehen das alles ins Lächerliche. Ich habe alle Argumente von Ihnen heute vorab hier aufgenommen und dazu etwas erklärt. Sie haben heute nichts Neues erzählt, sondern Sie sind immer wieder in Ihre alten Debattiermuster zurückgefallen. (Widerspruch des Abg. Dirk Panter, SPD) Geben Sie sich einfach mal einen Ruck und lassen sich auch nicht vom Staatsminister ins Bockshorn jagen, der erzählte, das sei verfassungswidrig. Also, der Staatsminister tut ja gerade so, als wenn es die Ausführungen vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags gar nicht geben würde. Ich meine, Sie haben ein großes Haus, Sie bekommen ein paar Personalstellen mehr, dann sollten Sie einfach auch mal die Drucksachen vom Bundestag lesen, das bildet. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Jawohl!) Vielleicht loben Sie, wenn wir das nächste Mal mit einem Gesetzentwurf kommen, diesen und sagen, das sei ein sachgerechter Gesetzentwurf, und empfehlen Ihrer CDUFraktion, ihm zuzustimmen. Das wäre doch mal eine Sache, Herr Finanzminister. Recht herzlichen Dank. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Erstes Gesetz zur Änderung des Drucksache 7/11333, Gesetzentwurf BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/11481, für Soziales und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch den Berichterstatter Herrn Wendt, ob er sich äußern möchte. – Er ist gar nicht da. Gut. Das ist nicht der Fall. Somit komme ich auch hierbei gleich zur Abstimmung und stelle wie vorhin die Frage: Was halten Sie davon, wenn wir im Block abstimmen würden? Es spart einfach Zeit. – Gut. Dann stimmen wir jetzt ab über Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Krebsregistergesetzes, und zwar über die Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist das einstimmig so beschlossen, dem Gesetzentwurf somit zugestimmt, der Entwurf als Gesetz beschlossen. Uns liegt, wie ihnen sicherlich bekannt ist – – Die Schlussabstimmung brauchen wir trotzdem, da haben Sie recht. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Barth für die AfD-Fraktion. Wenn es jetzt keinen weiteren Redebedarf gibt – diesen sehe ich nicht –, würden wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf kommen. Normalerweise stimmen wir paragrafenweise ab. Wenn es keinen Widerspruch gibt, schlage ich vor, dass wir im Block abstimmen. Wäre das in Ordnung? – Wäre es? – Ist das in Ordnung? (André Barth, AfD: Ja!) Gut. Dann stimmen wir jetzt ab über Sächsisches Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz) mit der Drucksachennummer 7/11154, ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Ich lasse jetzt über die Überschrift, § 1 Steuersatz, § 2 Anwendungsbereich und § 3 Inkrafttreten im Block abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit dagegen ist somit diesem Gesetzentwurf nicht zugestimmt worden. Somit brauchen wir auch die Schlussabstimmung nicht. Damit ist die zweite Beratung dieses Gesetzesentwurfs abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren, wir kommen zu des Entwurfs Sächsischen Krebsregistergesetzes der Fraktionen CDU, GRÜNEN und SPD Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt Kommando zurück! Wir brauchen trotzdem an dieser Stelle die Schlussabstimmung. Wer dem Ganzen die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist auch die Schlussabstimmung einstimmig erfolgt. Uns liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Hat jemand etwas gegen die Dringlichkeit? – Das sehe ich nicht. Damit ist auch die Dringlichkeit beschlossen und Tagesordnungspunkt 8 gilt als beendet. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Zweites Gesetz zur Änderung des Drucksache 7/11334, Gesetzentwurf BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/11453, für Soziales und Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter Rico Gebhardt das Wort? – Nein. Somit könnten wir auch hier sofort zur Abstimmung kommen, und erneut schlage ich Ihnen vor, im Block abzustimmen, wenn es keinen Widerspruch dagegen gibt. – Diesen sehe ich nicht. Damit stimmen wir jetzt über die Überschrift, Artikel 1, Artikel 2 zu Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Heilberufekammergesetzes ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit Stimmen dafür ist dem so zugestimmt. Tagesordnungspunkt Digitalisierung der Videoverhandlungen Drucksache 7/10138, Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD, Die Fraktionen können wie gewohnt Stellung nehmen: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung selbstverständlich, wenn gewünscht. Ich erteile für die Koalition zunächst der CDU-Fraktion das Wort. Bitte, Frau Leithoff.

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Susan Leithoff CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den heutigen Antrag aus dem Ausschuss mit ins Parlament gezogen, weil es uns wichtig ist, dass wir über die Digitalisierung der Justiz sprechen. Spätestens seit der Pandemie ist in allen gesellschaftlichen Bereichen deutlich geworden, wie wichtig Digitalisierung ist und welche Vorteile sie bringt. So halfen Videotools, die Kommunikation aufrechtzuerhalten; in Unternehmen begünstigten die Werkzeuge der digitalen Kommunikation eine flexiblere Arbeitsweise, etwa durch mobiles Arbeiten oder mittels Homeoffice. Ich könnte Ihnen noch viel mehr erzählen, nur will ich es dabei belassen, denn heute geht es speziell um die Justiz. Wir haben den heutigen Antrag eingebracht, weil die Digitalisierung gerade auch im sensiblen Bereich der Justiz außerordentlich wichtig ist. Für einen Rechtsstaat bringt sie zugleich Herausforderungen und Chancen bzw. Vorteile. des Entwurfs Sächsischen Heilberufekammergesetzes der Fraktionen CDU, GRÜNEN und SPD Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt Ich stelle der Ordnung halber die beschlossene Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit Stimmen dafür ist somit dem Gesetzentwurf zugestimmt und das Gesetz beschlossen. Auch hierzu liegt uns der Antrag auf unverzügliche Ausfertigung vor, wenn die Dringlichkeit vorliegt und es dagegen keinen Widerspruch gibt. Gibt es Widerspruch gegen die Dringlichkeit? – Das sehe ich nicht. Damit ist auch die Dringlichkeit beschlossen. Das Gesetz kann unverzüglich ausgefertigt werden. Auch dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen zu Sächsischen Justiz: im Freistaat Sachsen der Fraktionen CDU, mit Stellungnahme der Staatsregierung Wir wollen an dieser Stelle darüber sprechen, was aus unserer Sicht erforderlich ist, um die Justiz ins digitale Zeitalter zu führen, und zwar bewusst und stärkend für unseren Rechtsstaat. Entsprechend unserem Antrag möchte ich zunächst mit Ihnen über Videokonferenzen und E-Verhandlungen sprechen. Diese sind allerdings nur Bausteine in einem größeren Ganzen, aber dazu später. Schon länger sieht unsere Rechtsordnung vor, Verhandlungen mittels Bild- und Tonübertragungen durchzuführen. Wirklich zählbar genutzt wurden diese Möglichkeiten allerdings erst während der Coronakrise. Wie die Stellungnahme der Staatsregierung für 2021 zeigt, ist mit etwas mehr als 500 Verfahren der Anteil von Verfahren, die in vollem Umfang auf Bild- und Tonübertragung zurückgegriffen haben, noch immer gering, und doch liegen die Vorteile klar auf der Hand. Versuchen wir es mit folgendem Beispiel aus meiner anwaltlichen Praxis: Für zwei Verfahren gehen Terminbestimmungen für jeweils den gleichen Verhandlungstag ein, beispielsweise eine Güteverhandlung um 10 Uhr am Arbeitsgericht in Zwickau und eine weitere um 11 Uhr am Arbeitsgericht in Chemnitz. Bei einer durchschnittlichen Verhandlungsdauer von circa 30 Minuten ist es unmöglich, beide Termine wahrzunehmen, da die Wegstrecke in der verbleibenden Zwischenzeit nicht zu schaffen ist. Ein Terminverlegungsantrag ist die Folge, was zur Verzögerung wenigstens eines Verfahrens führt. – Anders, wenn die Verfahren als Videoverhandlungen durchgeführt werden, denn dann wären beide Termine machbar. Selbstverständlich sind Videoverfahren nicht für jedes Verfahren geeignet, aber wie Sie an meinem Beispiel erkennen können, sind die Vorteile doch offensichtlich: Lange Anfahrtswege entfallen, Terminkollisionen werden vermieden, Verfahren werden durch den Wegfall von Fahrtkosten günstiger. All das begünstigt eine Beschleunigung von Verfahren und macht damit unseren Rechtsstaat wiederum effizienter und letztlich stärker. Insoweit verwundert es nicht, dass die Rechtsanwaltskammern durchgängig die Möglichkeit von Videoverhandlungen begrüßen und durch die Bank fordern, dass die technischen Möglichkeiten hierzu ausgebaut werden. Wir als Union und als Koalition schließen uns den Forderungen der Rechtsanwaltskammern an. Für einen modernen Rechtsstaat ist es unumgänglich, dass die technischen Voraussetzungen hierfür seitens des Staates geschaffen werden. Wir wollen Videokonferenztechnik in möglichst jedem Gerichtssaal. Deshalb schlägt mein Juristenherz höher, wenn nun im kommenden Doppelhaushalt die Ausgabenmittel für IT, Hardware und Software verdoppelt werden und im Zuge der Einführung der E-Verfahrensakte die Sitzungssäle baulich so ertüchtigt werden sollen, dass künftig in jedem Saal mittels Nutzung von Videotechnik verhandelt werden kann. (Beifall bei der CDU) Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollten nicht nur über Videoverhandlungen, sondern auch über die Digitalisierung der Justiz im weiteren Sinne sprechen. Videoverhandlungen allein machen noch keine digitale Justiz. Hierzu bedarf es wesentlich mehr. Wir als CDU streben an, dass mit der E-Verfahrensakte auch Metadaten gewonnen werden können, die es ermöglichen, Stammdatenblätter und sogar ganze Rubren vollständig automatisiert übertragen zu lassen. In anderen Bundesländern wird das schon praktiziert. Wir möchten als Union, dass der Freistaat weiterhin beharrlich und proaktiv prüft, inwieweit künstliche Intelligenz in der Justiz sinnvoll eingesetzt werden kann. Wir begrüßen entsprechende Pilotprojekte, angefangen bei teilautomatisierter Strafzumessung, also Smart Sentencing, bis hin zu KI-basierten Entscheidungsvorhersagen, dem sogenannten Legal Predicting. Damit sind wir übrigens auf einer Linie mit den Handlungsempfehlungen aller Präsidenten der Oberlandesgerichte. Letztlich werden wir weiterhin daran arbeiten, dass nicht nur die Justiz digitaler wird, sondern auch der Justizvollzug. Die Pilotierung von intelligenten Kamerasystemen in Strafvollzugsanstalten wird weiterhin auf unserer Agenda stehen. Dadurch können unsere Vollzugsbeamten entlastet und besser geschützt werden. Auch wenn die Haushaltsverhandlungen gezeigt haben, dass hier noch große Hürden innerhalb der Koalition zu nehmen sind, werden wir nicht müde, hieran weiter mit Nachdruck zu arbeiten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der Abg. Hanka Kliese, SPD, und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Leithoff für die CDU-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Valentin Lippmann.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antrag wollen wir die Möglichkeit von Videoverhandlungen in sächsischen Gerichten näher ausleuchten und in einem weiteren Schritt daraus Folgen ableiten. Die Möglichkeit von Videoverhandlungen gibt es schon länger. Frau Kollegin Leithoff ist bereits darauf eingegangen. Der Einsatz von Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren findet seinen Ausgangspunkt im strafprozessualen Zeugenschutz. Die audiovisuelle Vernehmung von Zeugen nach § 247 a StPO wurde durch das Zeugenschutzgesetz 1998 eingesetzt. 2004 wurde dann im Strafprozess die zeitgleiche Bild- und Tonübertragung vom Vernehmungsort in das Sitzungszimmer für bestimmte Fälle zugelassen. Schließlich wurde mit der größeren Reform der Zivilprozessordnung Anfang der 2000er-Jahre die einverständliche Nutzung von Videotechnik in § 128 a ZPO aufgenommen, welcher zuletzt 2013 geändert wurde und durch Verweisnahme seitdem entsprechend auch für andere Verfahren, zum Beispiel Sozialgerichtsverfahren, Arbeitsgerichtsverfahren oder Verwaltungsgerichtsverfahren, gilt. Damit ist die Videoverhandlung im Gerichtsverfahren eigentlich ein alter Hut, zumindest was die Gesetzeslage angeht, weniger aber in der Praxis. Interessant wurde sie erst durch die Corona-Pandemie. Plötzlich stand die Justiz vor ganz neuen Herausforderungen: nicht ausreichend große Sitzungssäle, um den Mindestabstand einzuhalten, bauliche Veränderungen durch Plexiglasscheiben im Gerichtssaal oder die Maskenpflicht in Gerichtsgebäuden. Dazu kam die Videoverhandlung. Damals wurde sie – in der Tat, kein Witz – als „Wunderkasten“ gefeiert, so der Deutsche Anwaltverein. Es wurde ein „kleiner Boom der Videotechnik“ gefeiert – „Legal Tribune Online“. Gerichtspräsidenten ermunterten die Anwaltschaft, es zumindest einmal auszuprobieren, so die Präsidentin des Landgerichts München. Dass es bei der Umsetzung haperte, lag auf der Hand. Es bedarf natürlich einer datenschutzsicheren Ausstattung der Gerichte und Justizbehörden, aber auch des Know-hows aller Beteiligten. Daran krankte es bei manchen. Einigen dürfte das Video einer Gerichtsverhandlung bekannt sein, in welcher ein Anwalt versehentlich einen Katzenfilter eingestellt hatte und den Richter anschließend überzeugen musste, dass er keine Katze sei. In den Anfängen der Videoverhandlungen haben wir also so manche Kuriosität erlebt. An den Herausforderungen setzt unser Antrag an, nicht an den Katzen, sondern am Grundsätzlichen, um überhaupt einmal zu schauen, wie die Möglichkeiten bisher genutzt wurden und welche technischen Voraussetzungen vorliegen. So schlecht sieht es eigentlich gar nicht aus. So wurden im Jahr 2021 am OLG Dresden 139, am Landgericht Leipzig 241, am Landgericht Dresden nur 45 Videoverhandlungen durchgeführt. Am Sozialgericht Leipzig werden seit August 2021 circa zehn Videoverhandlungen pro Tag durchgeführt. Sowohl das Oberlandesgericht Dresden als auch sämtliche Landgerichte sind mittlerweile mit der entsprechenden Videokonferenzanlagentechnik ausgestattet, die die Durchführung von Videokonferenzen auf sogenannten SIP-Standards ermöglichen. Darüber hinaus sind die Gerichte mit Einzelkomponenten und Web-Konferenz-Software ausgestattet. An ausgewählten Standorten sind auch Videovernehmungslösungen möglich. Als Software wird in den Gerichten eine Server-Lösung von Webex verwendet, welche exklusiv für den Freistaat zur Verfügung gestellt und als externe Infrastruktur genutzt wird. Nach Stellungnahme des Hauses wird die sächsische Lösung mit einem eigenen Server in der Literatur sogar als Königsweg bezeichnet. Das passt ja zum Freistaat Sachsen. Datenschutzrechtliche Vorgaben müssen immer zwingend mitgedacht werden. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass die Daten durch die Nutzung bestimmter Anbieter nicht in Drittstaaten übermittelt werden und dass etwaige Auftragnehmer die Daten nicht zu eigenen Zwecken nutzen. Der Einsatz von Videokonferenztechnik ist stets Ausdruck einer digitalen und bürgernahen Justiz. Zuletzt hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das Instrument der Videoverhandlung zu stärken, was aus unserer Sicht grundsätzlich zu begrüßen ist. Ob eine Pflicht zur Videoverhandlung die Lösung ist, hängt allerdings neben ganz grundsätzlichen Fragen auch mit der entscheidenden Frage der Finanzierung und Ausstattung zusammen, und zwar nicht nur im Bereich Digitalisierung, sondern auch im Bereich Personal. Hier sind wir dann schnell beim Stichwort „Pakt für den Rechtsstaat“ und der Frage, wie weit sich der Bund an der Finanzierung beteiligt. Da ist definitiv noch Luft nach oben. Wir werden als sächsischer Haushaltsgesetzgeber mit dem aktuellen Haushalt insgesamt 90 Millionen Euro für die Digitalisierung von Rechtsstaat und Justiz, vorrangig zur Umsetzung der E-Akte, einstellen; denn diese muss bis 2026 umgesetzt werden. Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zu zwei Punkten sagen. Erstens. Das Thema KI wurde bereits mehrfach bemüht. Nicht überall, wo KI draufsteht, ist KI drin. Ich rate dazu, an der einen oder anderen Stelle nicht jedes automatisierte Verfahren der Datenverarbeitung gleich als KI zu bezeichnen. Das reduziert in der Folge so manche Aversion gegen diese Wünsche. Zweitens. Warum die AfD jetzt noch einen eigenen Änderungsantrag bemüht, um über zukünftige Entwicklungen berichten zu lassen, erschließt sich mir nicht. Vielleicht werden wir gleich noch erhellt. Uns geht es um den Status quo und die Umsetzung mit Blick auf die Corona-Zeit. Das – das nehme ich schon einmal vorweg, damit wir dazu nicht noch einmal reden müssen –, was Sie als Änderungsantrag einreichen, können Sie getrost in einer Kleinen Anfrage abfragen. Dazu benötigen wir diesen Antrag nicht. Deshalb werden wir diesen ablehnen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Hanka Kliese.

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Hanka Kliese SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen wir uns vor, dass nach Zivilprozessordnung eine Klage auf Schadenersatz wegen eines Delikts der Körperverletzung verhandelt werden soll. Häufig begegnen sich dann die Prozessbeteiligten während des Verfahrens im Gerichtssaal. Gerade für das Opfer kann die Begegnung mit dem Täter dabei eine schmerzhafte oder sogar retraumatisierende Erfahrung sein. § 128 a ZPO über Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung, also eine Videoverhandlung, bietet somit eine von vielen Möglichkeiten, solche Begegnungen zu vermeiden. Anders als im Strafprozess, in dem das Konfrontationsgebot gilt, ist eine Begegnung von Opfer und Täter nicht zwingend notwendig. Videoverhandlungen bei Gericht können Opfern einen Schutzraum bieten, der so im Gerichtssaal nicht gegeben ist. Zudem haben sie den klaren Vorteil, dass sie kostengünstiger sind, für die Beteiligten häufig zu einer Zeitersparnis führen, da lange Anfahrtswege – die Kollegin vor mir hatte es beschrieben – zum Beispiel von Anwälten oder Sachverständigen zu den Gerichten wegfallen. Darüber hinaus entfallen komplexe Terminabstimmungen. Gerichtsverfahren können durch Videoverhandlungen somit beschleunigt werden. Oft haben solche Videoverhandlungen für die Verfahrensbeteiligten zudem den Vorteil, dass sich die Verhandelnden aufgrund der virtuellen Distanz weniger emotional entladen und sich Streitfragen vor Gericht nicht noch weiter verschärfen. So berichten es jedenfalls Richterinnen und Richter, die schon häufiger via Video verhandelt haben. Wenngleich es schon seit einigen Jahren möglich ist, via Videoverhandlungen Zeugen oder Sachverständige zu befragen, so lässt sich allerdings gerade seit der Corona-Pandemie beobachten, dass Richterinnen und Richter häufiger auf diese digitalen Mittel zurückgreifen. Damit unterscheidet sich die Gerichtsbarkeit kaum von anderen Arbeitsbereichen, denn auch hier war gerade die Pandemie Treiberin für digitale Prozesse. Dass auch an sächsischen Gerichten regelmäßig Videoverhandlungen durchgeführt werden, lässt sich der Stellungnahme der Staatsregierung bereits entnehmen. Um die Justiz für digitale Prozesse und die digitale Gerichtsbarkeit auszustatten, wird in Sachsen momentan daran gearbeitet, die technischen Voraussetzungen an den Gerichten zu schaffen, um künftig in jedem Saal Verhandlungen und Anhörungen mit Videokonferenztechnik durchführen zu können. Während die unbedingte Ausstattung der Gerichtssäle mit der Technik für sichere und qualitativ hochwertige Videoverhandlungen das eine ist, so ist es jedoch mindestens genauso wichtig, dass ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht; denn die beste Videotechnik wird nicht genutzt, wenn sich die Anwenderinnen und Anwender nicht sicher im Umgang mit ihr fühlen oder sie von der eigentlichen Aufgabe des Gerichts, also der Verhandlungsführung, ablenkt. Wichtig ist daher, dass wir nicht nur in die Infrastruktur investieren, sondern auch in die digitalen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch das kennen wir aus vielen anderen Bereichen – ich denke an das Thema Schulen. Dass die Digitalisierung an den Gerichten beständig Einzug haben wird, ist wohl kaum strittig. Dies unterstreichen aktuelle Entwicklungen auf Bundesebene. Gegenwärtig liegt ein Referentenentwurf des BJM bei den Ländern zur Prüfung, der eine Neufassung des § 128 a ZPO vorschlägt. Durch die Neufassung des Paragrafen würde den Verfahrensparteien ein Recht auf Videoverhandlungen eingeräumt, insofern beide Parteien eine solche Verhandlung übereinstimmend beantragen. In diesen Fällen soll das Gericht künftig angehalten sein, eine Videoverhandlung anzuordnen. Bei einer Ablehnung der Videoverhandlung können die Verfahrensparteien durch die angedachte Neuerung künftig Widersprüche einlegen – eine Möglichkeit, die gegenwärtig noch nicht besteht. Natürlich gilt es noch abzuwarten, wie sich die einzelnen Länder zu dem Referentenentwurf positionieren. Ein um das andere Mal zeigt sich allerdings auch hier, dass das Digitale aus dem Gerichtsalltag nicht mehr wegzudenken ist. Der Blick in den Entwurf des sächsischen Doppelhaushalts 2023/2024 zeigt klar, dass die Digitalisierung der Justiz für den Freistaat Sachsen einen hohen Stellenwert haben wird. Insgesamt werden in den kommenden beiden Jahren 89 Millionen Euro bereitgestellt, damit Justiz und Justizvollzug in Zukunft digital gut aufgestellt sind und etwa der Rollout der E-Verfahrensakte weiterhin so gut gelingen kann, wie er bisher angelaufen ist. An dieser Stelle möchte ich der Ministerin und dem Ministerium für ihr Engagement in diesem Themenbereich besonders danken. Wer das auch möchte, der darf jetzt klatschen. (Heiterkeit – Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Mit Blick auf die Änderungen der AfD-Fraktion möchte ich mich meinen Vorrednern anschließen. Auch die SPDFraktion lehnt den Änderungsantrag ab. Es steht der AfDFraktion das Instrument der Kleinen Anfrage für diesen Zweck zur Verfügung. Vielen Dank. (Heiterkeit – Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Hanka Kliese für die SPD-Fraktion. Für die AfDFraktion bitte Herr Dr. Dringenberg.

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Dr. Volker Dringenberg AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Es ist für sich genommen schon sehr beachtlich, dass die Koalitionsfraktionen es für notwendig erachten, dem grüngeführten Justizministerium Hausaufgaben in Sachen Digitalisierung mitzugeben. Offenbar muss die Justizministerin hier zum Jagen getragen werden – (Oh-Rufe) zumindest, soweit es nicht um Themen wie Gendersprache oder Randgruppenförderung, sondern um den Kernbereich der Justiz geht. (Beifall bei der AfD – Staatsministerin Katja Meier: Ernsthaft?) Die Koalitionsfraktionen verlangen mit ihrem Antrag von der Staatsregierung zum 31.12.2022 einen umfassenden Bericht darüber, wie es um die Videoverhandlungen bei den sächsischen Gerichten bestellt ist. Das ist durchaus ein lobenswerter Ansatz, doch frage ich mich ernsthaft erstens, warum nur ein einmaliger Bericht, und zweitens, wie das Justizministerium dies in den verbleibenden zwei Wochen bis zum Jahresende schaffen soll. Und das, zumal – damit komme ich auf Frau Kliese mit ihrer Anfrage zurück – das Ministerium auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion bereits im Mai 2022 mitgeteilt hatte, dass nur mit einem Zeitaufwand von 25 000 Stunden ermittelt werden könne, in welchem konkreten Umfang die Gerichte Videoverhandlungen überhaupt nutzen. (Lachen bei der AfD) Uns wurde die Antwort auf diese Kleine Anfrage jedenfalls unter Hinweis auf die Unzumutbarkeit verwehrt. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Aha! –

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Holger Hentschel AfD

Hört, hört!) Ähnlich sah die Stellungnahme des Justizministeriums auch zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen aus. Deshalb kann ich nicht erkennen, dass der Antrag der Koalition neue Erkenntnisse bringen wird, soweit das berichtet werden soll, was das Ministerium offenbar gar nicht berichten kann. Doch vielleicht geht noch etwas in Sachen Informationsbeschaffung zur Digitalisierung. Hierbei möchte die AfD Ihnen mit unserem Änderungsantrag in der Drucksache 7/11509 gern behilflich sein, den ich hiermit einbringen möchte. – Herr Lippmann, ich erkläre es Ihnen gern. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Wir fordern einen jährlichen Bericht zur Nutzung der Videotechnik; und zwar beginnend mit dem Jahr 2023, dann wäre der erste Bericht Anfang 2024 und dann fortlaufend zu erstatten. Wir meinen, dass ein erster Bericht zum Kalenderjahr 2023 machbar sein sollte. Die Gerichte hätten dann genug Vorlauf, um die elektronischen Erfassungssysteme entsprechend aufzurüsten. Es bliebe nicht nur bei einer Einmal-Information, sondern der Landtag würde regelmäßig ins Bild gesetzt werden, denn die Digitalisierung ist ja bekanntlich kein im Jahr 2022 abzuschließender Prozess, sondern er dauert fortlaufend an. Aus den Antworten des Justizministeriums zu unseren Kleinen Anfragen ist ersichtlich, dass gegenwärtig nur ansatzweise bekannt ist, wie oft die vorhandene Technik eigentlich genutzt wird. Eine regelmäßige Erfassung würde auch der Justiz selbst einen Überblick verschaffen, wie die Videotechnik genutzt wird und ob es sich damit um eine lohnende Investition handelt oder ob nur bundesrechtliche Vorgaben umgesetzt werden, sozusagen mit angezogener Handbremse gefahren wird. Vielleicht hilft Ihnen das im Übrigen bei den Verhandlungen mit dem Bundesjustizminister zum zweiten Teil des Paktes für den Rechtsstaat – der Kollege hat es schon angesprochen – und das Gesagte gilt natürlich auch für die flankierende Berichterstattung zur Datenschutzkonformität dieser Verfahren; denn die technischen und rechtlichen Voraussetzungen entwickeln sich auch hier weiter. Sehr geehrte Kollegen! Wie sieht es denn nun aktuell mit den Videoverhandlungen bei den sächsischen Gerichten aus? Ich habe bereits einiges gehört, was hier sozusagen vorgeschrieben wurde. Ich darf Ihnen als einer der wenigen Praktiker in diesem Haus sagen, wie ich es aus der Praxis erlebe. (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Mein Heimatgericht, das Landgericht Chemnitz, hat bei sechs Zivilkammern eine technische Ausstattung für Verfahren nach § 128 a ZPO. Diese wurde in Corona-Zeiten ausschließlich für die Ausbildung der Referendare verwendet. Erst jetzt wird damit begonnen, Videoverhandlungen durchzuführen. Ich selbst habe kürzlich an einer Verhandlung nach § 128 a ZPO am OLG Dresden teilgenommen, auf Antrag der gegnerischen Kollegen. Frau Leithoff, Sie haben es gesagt, in der Tat: Anwälte, Zeit- und Kostengründe – doch Ihr Beispiel mit 10 Uhr in Zwickau und 11 Uhr in Chemnitz funktioniert auch bei einer Videoverhandlung nicht; denn Sie können nicht von 30 Minuten ausgehen, aber das nur am Rande. (Susan Leithoff, CDU: Was machen Sie denn für Termine?) Die Kollegen aus Berlin wollten nicht extra anreisen und haben beantragt, diese Video- und Tonverhandlung durchzuführen und das wurde gemacht. Wir saßen dann im Saal mit dem Senat und meiner Partei und wollten die Verhandlung beginnen. Ich habe mit Interesse auf diese Videoleinwand geschaut, wo die Kollegin aus Berlin zugeschaltet war. Dann sollte es losgehen – eigentlich; denn dann streikte die Technik. Der anwesende Justizwachtmeister hat sich wirklich redlich bemüht, zehn Minuten „herumgefrickelt“ und es zum Laufen gebracht. Dann hatten wir neben Bild auch Ton. Der Zeitverlust war gar nicht so gravierend, weil es fast die gleiche Zeit gebraucht hat, bis sich die elektronische Akte der Vorsitzenden hochgeladen hatte, sodass wir mit einer kurzen Verzögerung starten konnten. (Heiterkeit bei der AfD) Mehr beeindruckt hat mich indes, dass die hochgelobte Digitalisierung mit dem Ziel der effizienten Gerichtsverfahren der ständigen Anwesenheit eines Justizbediensteten bedarf, damit der reibungslose Ablauf der Verhandlungen überhaupt gewährleistet werden kann. Diese erforderliche Unterstützung wird mir auch von allen anderen Zivilgerichten bestätigt. Ich muss sagen, das ist irre. Vor 30 Jahren hatten wir den Protokollanten im Saal – was mit Blick auf die Protokolle im Übrigen nicht schlecht war – und jetzt machen wir es ganz effizient und setzen jedes Mal noch einen Justizwachtmeister dazu. Das ist keine Effizienz. Letztlich darf ich mit Blick auf die Ausführungen von Frau Kliese, die ja offensichtlich eher von Emotionalitäten und nicht von Praxis und Realität geprägt waren, Folgendes sagen: (Zuruf der Abg. Hanka Kliese, SPD) In komplexeren Verfahren, gerade in arzthaftungsrechtlichen oder unfallversicherungsrechtlichen Sachen, bei denen es um Personenschäden geht und die regelmäßig der Anhörung eines Sachverständigen bedürfen, wird dessen Anhörung im Rahmen der Videoeinvernahme nicht nur von mir, sondern von nahezu allen Richtern, die das hier machen, außerordentlich skeptisch beurteilt. Denn es macht einen entscheidenden Unterschied, ob Sie live, in dem Saal, dabei sind, zuhören und jede Regung sehen, sofort intervenieren können oder ob er irgendwo zugeschaltet ist und dann erst freigegeben werden muss. Das führt letzten Endes nicht dazu, dass die Qualität der Verhandlung besser wird, sondern ersichtlich dazu, dass sie für die Verfahrensbeteiligten, insbesondere für den Recht suchenden Bürger, deutlich schlechter wird. Dieser Aspekt sollte mit Blick auf das unabdingbare Vertrauen in die Justiz nicht unter den Tisch fallen. Sehr geehrte Kollegen! Ich bin nicht grundsätzlich gegen die Nutzung der Videotechnik. Sie hat auch größeres Potenzial – das ist zu Recht angeführt worden –, wie wir gerade in der Corona-Pandemie und bei deren Beschränkungen feststellen konnten. Aber es muss genau geschaut werden, dass nicht nur die Technik läuft. Auch das Personal – und vor allem die Richterschaft – muss die Technik sicher und einfach beherrschen können. Digitalisierung ist ja kein Selbstzweck, sondern soll neben der vielbeschworenen Effizienzsteigerung vor allem die Arbeit der Richter erleichtern. Das Personal der Justiz sollte nicht darauf verwiesen werden – auch das wird von den Richtern kritisiert –, sich die nötigen Kenntnisse autodidaktisch zu verschaffen. Hier muss neben Investitionen in eine ausreichende Technik vor allem in Sachen Fortbildung gegebenenfalls massiv nachgesteuert werden; ansonsten könnte es sein, dass die vorhandenen Möglichkeiten an fehlenden technischen Kenntnissen des Personals scheitern. Ausweislich der Antwort auf unsere Kleine Anfrage sah sich das Justizministerium nicht in der Lage mitzuteilen, ob und aus welchen Gründen in praxi von der Möglichkeit einer Videoverhandlung Abstand genommen wurde. Hier dürfte, um mit den Worten von Herrn Lippmann zu sprechen, in der Tat deutlich Luft nach oben sein. Zumal zeigen die Gespräche in der Praxis, dass dieses technische Wunderwerk vonseiten der Richterschaft wohl aus den von mir gerade zitierten Gründen eher zurückhaltend bewertet wird. Abschließend erscheint mir die revolvierende Sachstanderhebung gerade vor dem Hintergrund – auch das ist schon angesprochen worden – der aktuell diskutierten Gesetzesnovelle zur ZPO, wenn nicht zwingend, so jedenfalls dringend geboten; denn der § 128 a, der im Augenblick den Ausnahmefall darstellt, soll dann zum Regelfall erhoben werden. Meines Erachtens macht es durchaus Sinn, wenn das Ministerium und der Landtag über die hoffentlich zu erwartenden Fortschritte regelmäßig informiert werden. Daher hat alles in allem der Antrag der Koalitionsfraktionen nur Sinn, wenn auch und gerade unser Antrag mit berücksichtigt wird. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Dringenberg für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Rico Gebhardt.

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Rico Gebhardt Die Linke

Frau Präsidentin! Liebe Koalitionäre, der vorliegende Antrag kann nur als verwunderlich, wenn nicht gar als befremdlich bezeichnet werden. Verwunderlich, weil es eine sehr fachspezifische Debatte ist, die Sie hier zu einer Plenardebatte machen. Der Antrag wäre doch wohl in einem Fachausschuss, eventuell sogar mit einer Anhörung von Fachleuten, sehr viel besser aufgehoben gewesen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Befremdlich, weil dieser Antrag nicht mal ansatzweise zu erkennen gibt, wie denn durch den formulierten Auftrag an die Staatsregierung ein Impuls zur Beschleunigung der Digitalisierung der Justiz bei Videoverhandlungen ausgelöst werden soll. Im Übrigen handelt es sich um eine Beschleunigung, die in Deutschland dringend notwendig wäre. Das zeigen verschiedene Studien, in denen eine altertümliche Justiz und ein Digitalisierungsrückstand von zehn bis 15 Jahren beklagt werden, vor allem im Vergleich mit Justizwesen mit digital entwickeltem Justizsystem wie in Singapur, Kanada, Großbritannien und Österreich – alle nicht sozialistisch regiert. Der Titel „Digitalisierung der Sächsischen Justiz: Videoverhandlungen im Freistaat Sachsen“ lässt zunächst Großes vermuten. Allerdings sieht die Welt hinter dem Titel eher spärlich aus. Statt mit dem Antrag nun an diese bereits voll im Gang befindliche Debatte Anschluss zu suchen, wird die Staatsregierung zunächst oberflächlich aufgefordert zu berichten. Unter zweitens soll ein Prüfauftrag bezüglich zukünftiger Erfordernisse und Einschätzungen in Arbeit gegeben werden. Genauso befremdlich wie der Antrag ist in weiten Teilen auch die Stellungnahme der Staatsregierung dazu. Auf Seite 6 verweist sie zwar verschämt auf das Bundesprojekt zur Erarbeitung eines bundesweiten Standards für Videoverhandlungen – an dem auch Sachsen beteiligt sei –, geht aber bei der Herausforderung eines bundesweit angestrebten Digitalisierungsschubs bei Videoverhandlungen für Sachsen gar nicht darauf ein. Ganz im Gegenteil: Man gewinnt eher den Eindruck, dass sich die Staatsregierung nicht wirklich imstande sieht, die aktuelle Sachlage zuverlässig zu beschreiben, zumindest nicht über die Verteilung von relevanter Hardware an Gerichten, welche als Anlage zur Stellungnahme der Staatsregierung aufgeführt worden ist, hinaus. Die tatsächliche Nutzung von Bild- und Tonübertragung durch sächsische Gerichte kann nicht annähernd realistisch dargestellt werden. Auch die angebotenen Zahlen aus Informationen der Obergerichte bieten zwar Anhaltspunkte, stellen aber keine belastbaren empirischen Grundlagen dar, aus denen dann Entscheidungen für die Zukunft abgeleitet werden könnten, zumal die meisten Verfahren an den Amtsgerichten in Sachsen stattfinden. Der Antrag greift also in der Sache ein dringendes Thema auf, ohne die Dringlichkeit konkret zu erfassen und vor allem die notwendigen praktischen Probleme anzusprechen, dass dazu nicht nur Richterinnen und Richter befähigt sein müssten, sondern auch das notwendige Personal und ausreichende Datenleitungen zur Verfügung stehen sollten, im Übrigen in jedem Amtsgericht in Sachsen. Das wäre ja mal etwas, wenn Sachsen nicht erst auf die Regelung des Bundes warten und reagieren würde, sondern sich mit einem Antrag auf die Umsetzung der abzusehenden Entwicklung substanziell vorbereiten würde. Von „substanziell“ und „vorbereitet“ fehlt allerdings in diesem Antrag jede Spur. Neben den auffälligen handwerklichen Schwächen des Antrages ist das größte Problem aber ein anderes: Es fehlt die konzeptionelle Einordnung des Teilbereiches Videoverhandlungen an den Gerichten in einen Gesamtrahmen der Digitalisierung der sächsischen Justiz. Unsere Fraktion hat bei mehreren Gelegenheiten insbesondere in dieser Legislaturperiode darauf verwiesen, dass die Entwicklungsrückstände bei der Digitalisierung leider nicht nur im Bereich der Justiz, aber dort besonders enorm sind, vor allem im Erfassen der Komplexität des gesamten Themas. Auch aus unserer Sicht ist ein Gesamtkonzept dringend notwendig. Am Ende geht es darum, in Sachsen einen cyberfähigen Staat bzw. eine cyberfähige Justiz zu entwickeln. Der Begriff des cyberfähigen Staates stammt übrigens aus dem Konzept der Cyberagentur. Wir erinnern uns sicherlich alle daran: Die Cyberagentur des Bundes sollte ja 2019 laut dem damaligen Bundesinnenminister Seehofer sowie den Ministerpräsidenten Kretschmer und Haselhoff eingerichtet werden. Das wurde natürlich ganz öffentlichkeitswirksam in einer gemeinsamen Absichtserklärung am 03.07.2019 – also kurz vor der letzten Landtagswahl in Sachsen – öffentlich verkauft. Es ist eine Sache, sich als Staatsregierung symbolträchtig, fortschrittlich und auf der Höhe des digitalen Zeitalters kurz vor Wahlen zu präsentieren. Eine andere Sache ist es aber, den Anspruch tatsächlich in der eigenen Arbeit umzusetzen. Glaubt hier jemand wirklich, dass mit einem solchen, im Grunde nichtssagenden Antrag zu Videoverhandlungen in Sachsen irgendein feststellbarer digitaler Fortschritt für die Arbeit der Gerichte und am Ende für die Rechtssicherheit der Menschen in Sachsen erreicht wird? Ich nicht! Da die Fraktion der LINKEN aber einer trotzdem teilweisen Verbesserung der Digitalisierung der Justiz positiv gegenübersteht, werden wir den Antrag nicht ablehnen. Allerdings können wir wegen der fehlenden Substanz und Reichweite sowie der Wirkungslosigkeit hinsichtlich eines effektiveren Einsatzes von Videotechnik an sächsischen Gerichten auch nicht zustimmen. Wir werden uns deshalb enthalten. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der CDU: Stürmischer Applaus!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Rico Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Ich sehe jetzt am Mikrofon 4 Valentin Lippmann.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich begehre eine Kurzintervention. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Sehr gern.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege Gebhardt, es ist schon interessant, dass Sie das Thema Digitalisierung der sächsischen Justiz und Digitalisierung der Gerichte für ein Spartenthema halten, das des Plenums nicht würdig sei. Aber es ist mit Blick auf die Relevanz im Freistaat Sachsen schon von erheblicher Bedeutung. Mir kam gerade in Erinnerung, dass in der letzten Legislaturperiode DIE LINKE eine helle Freude daran hatte, ausgewiesene Spartenthemen im Plenum zu behandeln, auch im Bereich der Rechtspolitik. Mir ist eine längliche Debatte auf einen Plenarantrag der LINKEN in Erinnerung, als der geschätzte Kollege Bartl in einem Antrag die Vorzugswürdigkeit des Vorführbeschlusses gegenüber dem Sitzungshaftbefehl in Strafverfahren hier im Plenum länglich erörterte. Ich glaube, der Kollege Modschiedler reagierte darauf mit: „Ja, was soll man dazu jetzt noch sagen?“ Von daher waren Sie doch vorher immer Freund davon, wichtige Debatten hier zu führen. Und das war nun wirklich eine Materie, die nur ausgewiesene Experten der Strafprozessordnung oder gestandene Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger interessiert hat und weniger die Bevölkerung wie bei diesem Antrag. Ich finde es gut, dass wir hier im Haus spezifische justizpolitische Themen diskutieren. Das steht der Rechtpolitik und deren Bedeutung gut an. Von daher hoffe ich, dass Sie zumindest froh sind, dass wir einmal darüber gesprochen haben, immerhin enthalten Sie sich. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann mit einer Kurzintervention. Rico Gebhardt, wollen Sie erwidern? – Sie wollen nicht. Dann frage ich: Gibt es weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Bitte, Frau Staatsministerin Katja Meier.

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Katja Meier

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Gebhardt! Wenn Sie Digitalisierung nicht als ein Thema begreifen, dann haben Sie mir, glaube ich, in den letzten drei Jahren in diesem Hohen Haus und im Ausschuss nicht zugehört. Die sächsische Justiz steht vor zwei großen Herausforderungen. Das ist einerseits der demografische Wandel, weil ein Großteil der Richterinnen und Richter, der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den nächsten Jahren in ihren wohlverdienten Ruhestand geht und wir diesen Prozess begleiten und neue Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für die sächsische Justiz gewinnen wollen. Wir haben heute über das Teilzeitreferendariat und viele andere Stellschrauben gesprochen, die wir drehen, um gutes Personal, um gute Juristinnen und Juristen für unsere sächsische Justiz zu gewinnen. Die zweite große Herausforderung für die sächsische Justiz ist die Digitalisierung. Unter dem Stichwort Digitalisierung läuft eine Reihe von Aktualisierungs- und Wandlungsprozessen ab. Ich würde hier, wie man es aus ITZusammenhängen kennt, durchaus von Updates sprechen, wenn die Updates nicht so einen zweifelhaften Ruf bei vielen Nutzerinnen und Nutzern von PC hätten. Updates sind diese etwas undurchschaubaren automatischen Vorgänge, die diskret im Hintergrund laufen und man hofft, wenn sie abgeschlossen sind, dass noch alles funktioniert wie vorher auch. Ein Update in diesem Sinne wird dem, was alles in der sächsischen Justiz beim Thema Digitalisierung geschieht, aber nicht gerecht. Man könnte hier viel mehr von einem epochalen Umbruch sprechen. Der umfangreichste Transformationsprozess betrifft das Thema elektronische Verfahrensakte. Wir alle wissen – wenn Sie mir die letzten drei Jahre zugehört haben, umso mehr –, dass zum 1. Januar 2026 sämtliche sächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften die E-Akte eingeführt haben müssen. Diesen Prozess zu gestalten ist Aufgabe unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium. An dieser Stelle gilt der Dank, liebe Hanka Kliese, vor allem den großartigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in meinem Haus, die das mit voller Hingabe und Genauigkeit umsetzen, sodass wir pünktlich in allen Pilotierungsphasen einsteigen und jeder Schritt genau evaluiert wird, damit wir diesen Termin einhalten können. In diesem Jahr konnten wir einen großen Meilenstein miteinander feiern. Herr Otto und Ihr finanzpolitischer Sprecher waren auch zugegen. Im Juni war es so weit, dass die gesamte Arbeitsgerichtsbarkeit im Freistaat Sachsen flächendeckend mit der elektronischen Verfahrensakte arbeitet. Damit – sowie mit den über 60 000 elektronischen Akten, die es bereits in der gesamten sächsischen Justiz gibt – stehen wir, Herr Dringenberg, im Vergleich zu allen anderen Bundesländern auf Platz 6 und führen sogar, wenn wir die ostdeutschen Bundesländer anschauen, die Spitzenposition an. Hier davon zu reden, dass Sie uns zum Jagen tragen müssen, ist weit gefehlt. – Wir sind hier in Sachsen gut vorangeschritten. Allerdings verrät diese einzelne Erfolgsgeschichte, was die Arbeitsgerichtsbarkeit angeht, der sukzessiven Einführung der E-Akte, längst nicht das ganze Ausmaß der Digitalisierung in der sächsischen Justiz. Digitalisierung heißt auch, eine neue Form der Arbeitskultur, flexibleres Arbeiten und es bedeutetet Anschaffungen und Wartung von viel Hardware. All das war lange Zeit kein Thema, zugegebenermaßen. Erst seitdem wir über die E-Akte reden, ist es für viele Bedienstete wichtig geworden, aus der Ferne auf die dienstlichen Arbeitsplatzumgebungen zuzugreifen. Warum dieser Umstellungsprozess nötig ist, ist in den letzten zweieinhalb Jahren bedingt durch Corona viel deutlicher geworden. Ohne die großen Anstrengungen beim Thema Digitalisierung wäre es der sächsischen Justiz in dieser Zeit nicht gelungen, die Arbeitsfähigkeit dieses Geschäftsbereichs aufrechtzuerhalten. Angesichts der letzten beiden Jahre fragt sich heute niemand mehr, warum wir all die Notebooks, Monitore und Kartenlesegeräte brauchen. Es dürfte niemand mehr bezweifeln, dass auch die Gerichtssäle im Freistaat eine zeitgemäße Ausstattung benötigen, nicht nur um Verhandlungen mit der E-Akte durchführen zu können, sondern auch was Videokonferenzsysteme angeht, damit Verhandlungen mit Bild- und Tonübertragung möglich sind. Aktuell steht den sächsischen Gerichten für Videokonferenzen eine Serverlösung über Webex zur Verfügung, mit der wir bereits gute Erfahrungen gemacht haben. Ähnlich gut schneidet BigBlueButton ab, über die demnächst ebenfalls eine Serverlösung bereitgestellt werden soll. Das Videokonferenzsystem befindet sich momentan in der Freigabeprüfung, die allerdings noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll, bevor der flächendeckende Rollout erfolgt. Mir sei noch kurz gestattet, zu erwähnen, weil über die Arbeitsgruppe des Bundes berichtet wurde, an der der Freistaat bzw. wir als Ministerium beteiligt sind. Leider kommt der Bund an der Stelle nicht voran, deutschlandweit ein System auf die Schiene zu bringen. Deshalb haben wir uns im Freistaat Sachsen überlegt, eigene Schritte zu gehen. Das haben wir mit BigBlueButton gemacht. Uns auch hier zu unterstellen, wir würden warten und dann irgendwie reagieren, schlägt völlig fehl. Wir haben erkannt, dass der Bund nicht vorangeht, dass es hier nicht vorwärtsgeht. Deshalb haben die Kolleginnen und Kollegen in der sächsischen Justiz gehandelt, um die Möglichkeit zu bieten, weiterhin Videokonferenzverhandlungen datenschutzsicher durchführen zu können. Parallel hierzu statten wir die sächsischen Gerichte mit der nötigen Hardware aus. Das sind zunächst Interimslösungen, also mobile Geräte, die nicht fix an einem Standort angebracht werden. Damit die Videokonferenztechnik aber dauerhaft stationär eingerichtet werden kann, müssen wir zunächst die notwendige Verkabelung anbringen. Mit dieser werden die Säle derzeit im Zuge der Einführung der EAkte ausgestattet. Zugleich wird überprüft, ob die geplante Ausstattung noch einiger Änderungen oder Ergänzungen bedarf. Die Details dazu gilt es noch zu klären. Grundsätzlich steht aber fest, dass der Gerichtssaal der Zukunft nicht ohne Videokonferenztechnik auskommen wird. Die Zahl der Verhandlungen, in denen diese Technik zum Einsatz kommt, wird weiter steigen. Selbstverständlich werden wir den Sächsischen Landtag regelmäßig darüber informieren, in welchem Umfang dies geschieht. Deshalb ist der Änderungsantrag, den die AfD hier eingebracht hat, entbehrlich, weil wir darüber in Zukunft weiter berichten werden. Fest steht, dass die Ausweitung der Videoverhandlung eine gute Nachricht für unseren Rechtsstaat ist; denn mit Videokonferenzsystemen können wir besser auf die besonderen Belange von Verfahrensbeteiligten eingehen. Wir können die Verfahren durchaus vereinfachen. Das bedeutet, an vielen Stellen – Frau Leithoff hat es gesagt – eine enorme Zeitersparnis. Wir müssen uns aber auch darüber im Klaren sein, dass es diesen Fortschritt nicht zum Nulltarif gibt. Das ist bei den Updates immer besonders, wenn es um die wirklich nützlichen geht, die das System schneller und effizienter machen. Als Nutzerinnen und Nutzer von Technik im privaten Bereich, glaube ich, kennen Sie es alle. Das Problem ist: Es hilft nichts, sich die neue Technik bloß anzuschaffen, solange man nicht auch über die Zeit und Expertise verfügt, sich mindestens einmal die Tutorials anzuschauen, oder besser noch Menschen in der Nähe weiß, die sich auskennen und die das Ganze bedienen können. Das heißt für uns, wir brauchen gut ausgebildete Juristinnen und Juristen, die mit diesen Tools umgehen können. Wir brauchen gutes IT-Personal für die Anwenderbetreuung. Auch da sind wir vorangegangen und bilden jetzt in Meißen entsprechendes Personal mit diesen IT- und Justizkenntnissen aus. Es ist an dieser Stelle auch noch einmal wichtig zu bemerken, dass wir ohne die nötigen Stellen und ohne die Sachmittel beim Großprojekt Digitalisierung nicht die nächsten Schritte gehen können. Ohne angemessene Ausstattung und die nötige Zuweisung im Haushalt, wird unser Rechtsstaat nicht in den Genuss der Updates kommen, die er dringend benötigt. Deshalb zwei, drei Worte zum Pakt für den Rechtsstaat: Ich habe mich darüber gefreut, nicht nur das. Ich habe mich als sächsische Justizministerin explizit dafür eingesetzt, dass sich der Pakt für den Rechtsstaat im Koalitionsvertrag des Bundes in einem Update wiederfindet. In dem Pakt für den Rechtsstaat 2.0 geht es um das Personal auf der einen Seite. Aber auf der anderen Seite, das ist die zweite große Herausforderung, ist es ein Digitalpakt, der dort am Ende verankert wurde. Das Ergebnis ist – und das sei in der Deutlichkeit gesagt –, dass der Bundesjustizminister jetzt beides in einem Topf zusammenschmeißt und kräftig umrührt, einen Pakt für die Digitalisierung daraus macht und nichts mehr von beidem wissen will. Er stellt 200 Millionen Euro für die nächsten Jahre in Aussicht, was 50 Millionen Euro im Jahr sind, und das wird für dieses große Projekt der Digitalisierung für alle 16 Bundesländer beileibe nicht ausreichen. Das heißt, wir werden als Justizministerinnen und Justizminister der Länder weiter in Richtung des Bundesjustizministeriums agieren, werden diese Themen weiter bei der JuMiKo besprechen und haben dafür auch die Unterstützung der Finanzminister der Länder, die sich mit diesem Thema ebenfalls beschäftigt haben, und wir haben die Unterstützung der Ministerpräsidenten der Länder, die sich bei der letzten MPK auch mit dem Pakt für den Rechtsstaat beschäftigt, aber keinen Beschluss gefasst haben, weil sie mit dem, was dort vorgelegt wurde, nicht zufrieden waren und an diesem Thema dranbleiben. Sie sehen, es ist ein deutschlandweiter Prozess, und alle ziehen hier an einem Strang, weil es darum geht, den Rechtsstaat nicht nur zu sichern, sondern auch gut auszustatten. Deshalb danke für diesen Antrag. Wie gesagt, wir werden an dieser Stelle gern weiter berichten, aber dass Sie uns hier zum Jagen tragen müssen, ist wirklich weit gefehlt. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Katja Meier. Am Mikrofon 1 Rico Gebhardt, bitte.

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Rico Gebhardt Die Linke

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte eine Kurzintervention vortragen. Frau Ministerin, ich habe nicht in Abrede gestellt, dass Sie das Thema Digitalisierung in der Justiz vorantreiben. Ich habe der Koalition vorgeworfen, dass sie sich ein kleines Thema herausgepickt hat, nämlich das Thema Videoverhandlungen im Freistaat Sachsen, und dass das hier zum Thema Digitalisierung aufgebauscht worden ist. Ich würde vorschlagen, machen Sie doch einfach einmal eine Fachregierungserklärung, dann können wir zur Digitalisierung der Justiz reden. Dann können wir über die E-Akte reden, über die digitale Forensik, gern auch über die Aus- und Weiterbildung und die Notwendigkeit der Videoverhandlungen im Freistaat Sachsen. Ich wollte auf keinen Fall sagen, dass Sie das Thema Digitalisierung als Nischenthema behandeln, nur, das heute behandelte Thema Videoverhandlungen ist ein Nischenthema. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Staatsministerin, Sie können sehr gern reagieren.

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Katja Meier

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Lieber Herr Gebhardt, wie gesagt, das ist der Antrag der Koalitionsfraktionen, auf den ich reagiert habe. Sie haben, glaube ich, bei meinem Redebeitrag sehr deutlich gemerkt, dass ich mich nicht ausschließlich auf die Videoverhandlungen fokussiert, sondern den Bogen etwas breiter gespannt habe. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das stimmt!) Aber selbstverständlich werde ich gern im Ausschuss oder hier im Plenum zu den Fortschritten der Digitalisierung berichten, nicht zuletzt am Montag, wenn wir über unseren Haushalt reden, wo das ein großes Thema ist. Also sperren Sie Ihre Ohren auf, da bekommen Sie Neuigkeiten, und dann reden wir weiter. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war die Reaktion von Frau Staatsministerin Katja Meier auf die Kurzintervention von Rico Gebhardt. Wir sind am Ende der Aussprache und könnten jetzt zum Schlusswort kommen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wir verzichten!) Es gibt kein Schlusswort. Es liegt uns aber ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Drucksache 7/11509 vor. Der könnte jetzt eingebracht werden. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Ist eingebracht!) Der gilt schon als eingebracht? – Vielen Dank. Dann stelle ich als Erstes den Änderungsantrag zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmen dafür und einer Mehrheit Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag mit der Nummer 7/11509 nicht entsprochen. Wir stimmen jetzt über den Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD mit dem Titel „Digitalisierung der Sächsischen Justiz: Videoverhandlungen im Freistaat Sachsen“ ab. Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Bei einigen Tagesordnungspunkt Corona-Bußgeldverfahren Drucksache 7/11467, Wie gewohnt können die Fraktionen Stellung nehmen. Ich bitte jetzt Herrn Urban für die einreichende Fraktion AfD nach vorn.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag verlangt mit diesem Antrag, dass Corona-Bußgeldverfahren eingestellt und bisher verhängte Bußgelder erlassen werden. Wir verlangen mit diesem Antrag aber auch etwas Grundsätzliches. Wir verlangen Gerechtigkeit, Gerechtigkeit für die Bürger, die die CoronaMaßnahmen hinterfragt haben und nicht willens waren, die Maßnahmen kritiklos über sich ergehen zu lassen, Gerechtigkeit für die Bürger, die im Zuge der Corona-Verordnungen mit schikanösen Verfahren drangsaliert wurden, Gerechtigkeit für unsere sächsischen Bürger, die schon genug unter Ihrer zerstörerischen und nachweislich wirkungslosen Corona-Politik gelitten haben. Wir fordern die Staatsregierung und insbesondere den Ministerpräsidenten auf, nicht nur Lippenbekenntnisse abzugeben, sondern den Worten endlich Taten folgen zu lassen. (Beifall bei der AfD) Der sächsische Ministerpräsident hat sich beim sogenannten Bürgerdialog in Zwickau mühsam ein paar Worte – Zitat – „zu Ungerechtigkeiten der Corona-Politik“ abgerungen. Das Wort „Entschuldigung“ kam ihm nicht über die Lippen. Es ist aber allerhöchste Zeit für eine umfassende Entschuldigung. Das ist das Mindeste, was unsere sächsischen Bürger vom Ministerpräsidenten und der Staatsregierung erwarten können. (Beifall bei der AfD) Was mussten unsere sächsischen Bürger aufgrund Ihres politischen Starrsinns seit März 2020 nicht alles erdulden: Lockdown, Brückenlockdown, Wellenbrecherlockdown, Maskenpflicht innen und außen, in Schulen, in Geschäften, in Betrieben, PCR-Tests, 3G- und 2G-Diskriminiserung, Demonstrationsverbote, 15 Kilometer Ausgangsradius (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Fünf Kilometer!) und nächtliche Ausgangssperren, Osterruhe und das Verbot, Weihnachten im größeren Familienkreis zu feiern, soziale Isolierung alter Menschen. Menschen wurden sogar Stimmenthaltungen, vielen Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit Stimmen dafür ist diesem Antrag entsprochen und der Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen zum einstellen – Bußgelder erlassen Antrag der Fraktion AfD von Parkbänken und Spielplätzen vertrieben usw. usf. Unsere sächsischen Bürger wurden gegängelt und bevormundet mit Corona-Schutz- und Notfallverordnungen, mit Quarantänevorschriften und Corona-Verordnungen für Schulen und Kindertagesstätten. Und unsere sächsischen Bürger wurden abgestraft, weil sie keine Maske trugen, weil sie in Gruppen zusammenstanden, weil sie den Mindestabstand nicht einhielten, weil sie an Spaziergängen teilgenommen haben, (Marco Böhme, DIE LINKE: Spaziergängen!) weil sich Geschäfte kein aufwendiges und teures Hygienekonzept geleistet haben (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) oder auch nur, weil sie ihren Impf- bzw. Genesenenausweis nicht mit sich führten. Diese Aufzählung ließe sich noch lange fortsetzen. Nach immer neuen und ausgefeilteren Katalogen wurden Bußgelder verhängt. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Mal waren es 50 oder 200 Euro, es konnten aber auch 500 oder 1 000 Euro Bußgeld sein. Bußgeldbehörden, Gerichte und Staatsanwaltschaften ächzten unter der Menge der Verfahren. Als ob das alles nicht genug wäre, mussten sich unsere Bürger, vielfach orchestriert von den Medien, als CoronaLeugner, als Covidioten, Schwurbler und als Verschwörungstheoretiker beschimpfen lassen. Von mangelnder Solidarität, von fehlender Mitmenschlichkeit und von der Pandemie der Ungeimpften war die Rede. Scheibchenweise dringt jetzt an die Öffentlichkeit, dass genau diese verunglimpften Bürger von Anfang an Recht hatten, (Sabine Friedel, SPD: Oh!) dass Schulschließungen nichts zur Eindämmung von Corona beigetragen haben, dass das Maskentragen, insbesondere an der frischen Luft keinerlei Nutzen hatte, dass das Isolieren alter und gebrechlicher Menschen in Heimen auch unter gesundheitlichen Aspekten unverhältnismäßig war, dass die Corona-Impfungen nur einen sehr geringen Schutz boten, dafür aber umso mehr Nebenwirkungen zur Folge hatten. Einige dieser schon älteren Erkenntnisse finden sich nun auch im Bericht des Sachverständigenausschusses der Bundesregierung vom 30. Juni dieses Jahres. Negative Resultate der auch von Ihnen forcierten falschen Corona-Politik sind Lernrückstände und psychische Störungen bei unseren Kindern, in Einsamkeit und unendlicher Traurigkeit verstorbene Alte und Kranke in Heimen und Kliniken, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Oh!) zerstörte Existenzen von Unternehmen, an ihrer Gesundheit geschädigte oder gar verstorbene Personen, (Zurufe der Abg. Daniela Kuge, CDU, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) frustrierte Bürger, die sich gedemütigt und belogen fühlen – ganz zu schweigen von dem gewaltigen Schaden an dem Vertrauen in die Demokratie. Ich denke hier gerade auch an die mutigen Bürger, die sich nicht den Mund verbieten ließen, die auf die Straße gegangen sind und gegen die Einschränkung ihrer verfassungsmäßig verbrieften Grundrechte demonstriert haben. Bürger, die teilweise massiver Polizeigewalt und Schikanen ausgesetzt waren und die auch mit Bußgeldverfahren überzogen wurden. Für die Kriminalisierung dieser Bürger tragen Sie die politische Verantwortung! (Beifall bei der AfD) Was für ein fragwürdiges Rechtsverständnis hat diese sächsische Landesregierung, wenn Justizministerin Meier Schwarzfahrer und Ladendiebe ungestraft davonkommen lassen möchte, vermeintliche Corona-Sünden aber weiterhin bestraft werden? (Beifall bei der AfD) Nun mag das Thema Corona aufgrund der aktuellen Krisen etwas in den Hintergrund getreten sein. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Vielleicht hofft unser Ministerpräsident auch, dass die Bürger aufgrund immer neuer Krisen müde werden, dass das in der Vergangenheit erlittene Corona-Unrecht dem Vergessen anheimfällt und dass keiner mehr nachfragt. Für die betroffenen Bürger, die noch immer aufgrund teilweise lächerlicher Bagatellen drangsaliert werden, ist das Thema aber nicht vom Tisch, und für uns als AfD ist es auch nicht vom Tisch. Wir fordern daher die Staatsregierung auf: Beenden Sie diesen immer noch andauernden Corona-Spuk! Die von uns heute geforderten Entscheidungen sind längst überfällig. Sie sind das Mindeste, was der Staat tun kann. (Beifall bei der AfD) Ziehen Sie endlich einen Schlussstrich unter Ihre unrühmliche Corona-Politik, aber nicht mit einer halbgaren Aussage wie – Zitat –: „zukünftig ein Stück weit nach vorn leben“. Gestehen Sie Ihre Fehler ein, bringen Sie die losgetretenen Bußgeldverfahren zu einem vernünftigen Ende, und lassen Sie den Bürgern damit zumindest ein Stückchen Gerechtigkeit widerfahren. (Beifall bei der AfD) Ja, die Zeit lässt sich nicht zurückdrehen, und viele Dinge lassen sich nicht ungeschehen machen, aber: Sie können zumindest dafür sorgen, dass Bürger nicht stumpf nach dem Prinzip „Vorschrift ist Vorschrift“ abgestraft werden, weil das in irgendeiner inzwischen als nutzlos erkannten Corona-Verordnung einmal gestanden hat. Zeigen Sie, dass Politik auch lernfähig ist. Sorgen Sie für ehrliche Gerechtigkeit, und dann können auch die durch Sie Geschädigten wieder ein Stück weit nach vorn leben. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Herr Urban für die AfD-Fraktion. Für die CDU-Fraktion erteile ich jetzt das Wort Frau Kollegin Kuge. Bitte schön.

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Daniela Kuge CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wir werden einander viel verzeihen müssen.“ (Oh-Rufe von der AfD – Beifall bei der AfD) Das sagte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu Beginn der Corona-Pandemie. Wie kluge Köpfe schon damals feststellten, sollte er damit recht behalten. Die AfD greift diese Worte des ehemaligen Bundesgesundheitsministers in ihrem Antrag auf, ohne sie wirklich verstanden zu haben. (Beifall des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Zuruf von der AfD: Was?) Sie zitiert in ihrem Antrag auch die Worte unseres Ministerpräsidenten Michael Kretschmer, der das angeregt hat, was den meisten Menschen schon im Kindesalter beigebracht wurde: Es ist wichtig, aus Fehlern zu lernen. (Lachen bei der AfD) Doch was Kindern mitunter leicht fällt, hält die AfD in Atem. (Sebastian Wippel, AfD: Sie sollen mal aufhören, weiter Fehler zu machen!) Während der Großteil der Sachsen mit der Zeit geht und sich mit Herausforderungen beschäftigt, die zurzeit wirklich wichtig sind, zeigt die AfD erneut ihr rückwärtsgewandtes Gesicht (Oh-Rufe von der AfD) und fordert, Bußgeldbescheide kollektiv aufzuheben oder gar nicht erst auszustellen. Die Umsetzung dieser AfD-Idee hätte nicht nur zur Folge, dass unrechtmäßiges Verhalten sanktionsfrei bleibt; die Zurücknahme dieser Bußgelder bestraft auch den Großteil der Sachsen, der sich pflichtbewusst verhalten hat. (Lachen bei der AfD – Zuruf von der AfD: Pflichtbewusst! Das ist ja lächerlich!) Dass die AfD eine solche Zwietracht nicht nur begehrt, sondern sogar benötigt, ist hier aber nichts Neues. (Zuruf von der AfD: Nee! Die Fehlleistungen vergessen!) Deshalb verwundert es auch gar nicht, dass der Antrag in der Begründung scheinheilig behauptet, die Umsetzung dieses Antrages befördere die Versöhnung und stelle das Vertrauen in den Rechtsstaat wieder her, denn: Das Gegenteil ist der Fall. (Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN und der AfD) Außerdem lässt die von der AfD hier vorgeschlagene Vorgehensweise einer kollektiven Sanktionsfreiheit den Einzelfall völlig außer Acht. Der vorliegende Antrag entlarvt daher noch etwas anderes: (Zuruf von der AfD: Och!) Die AfD ist der Meinung, Sie müsse entscheiden, wer sanktioniert wird und wer nicht. Sie will es nicht den Gerichten überlassen, jeden Einzelfall für sich zu betrachten. Damit durchbricht die AfD die Gewaltenteilung und versucht, die Judikative von ihren Aufgaben zu verdrängen. (Zuruf von der AfD: Das sind Gnadenverfahren! – Zurufe der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Ulrich Lupart, AfD) Das ist aus meiner Sicht jedoch genauso gefährlich wie falsch. (Zurufe von der AfD) Der Sächsische Landtag lässt es sich nicht gefallen, sich zum Steigbügelhalter dieser Ermächtigung zu machen. Dieses Haus lässt sich auch nicht hinters Licht führen, um für eine politische Agenda Zwietracht zu säen. Deshalb lehnen wir aus Vernunft den vorliegenden Antrag ab. (Vereinzelt Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zurufe von der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Frau Kollegin Kuge für die CDUFraktion. Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich dem Abg. Rico Gebhardt das Wort. Bitte schön.

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Rico Gebhardt Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der AfD ist unsinnig, dämlich, populistisch und zugleich auch gefährlich. (Zuruf von der AfD: Rico!) Warum? Er ist unsinnig. Der Landtag soll also feststellen, dass der Ministerpräsident was gesagt hat. Okay, das macht der Ministerpräsident ständig, auch wenn man nicht so genau weiß, was er heute sagt oder morgen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Aber das ist ein anderes Thema. Der Antrag ist dämlich und populistisch, denn im Punkt II.1 wird der Ministerpräsident aufgefordert – Zitat –, „[…] im Wege der kumulativen Gnadenentscheidung noch nicht vollstreckte Geldbußen aus bestands- und rechtskräftig abgeschlossen Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die seit März 2020 erlassenen Sächsischen Corona-Schutzverordnungen niederzuschlagen.“ In Punkt II.2 wird nun die Staatsregierung im Wege ihres Weisungsrechtes aufgefordert, alle Bußgeldverfahren zur Durchsetzung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung einzustellen und zurückzunehmen. Wir lernen daraus: Der Ministerpräsident ist kein Mitglied der Sächsischen Staatsregierung. Populistisch: Da die AfD die Einstellung aller Bußgeldverfahren beantragt, frage ich mich, ob sie denkt, dass jetzt noch ganz viele Verfahren kommen werden oder noch in Bearbeitung sind. Oder sind Sie nicht auch der Meinung, dass die meisten Verfahren bereits eigentlich abgeschlossen sind? Also, was soll dieser Antrag zum jetzigen Zeitpunkt? Gefährlich: Das ist mir wichtiger als alle anderen vorher genannten Punkte. Der Antrag ist ein Angriff auf die unabhängige Justiz im Freistaat Sachsen. (Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Der Antrag tut so, als würden Richterinnen und Richter nicht selbstständig handeln. Sie entmündigen damit die gesamte sächsische Justiz. So haben Richterinnen und Richter selbstständig in ihrer richterlichen Unabhängigkeit Bußgeldbescheide nach § 47 eingestellt oder erlassene Bußgelder reduziert. Was Sie machen, ist der Aufruf zur Rechtsbeugung nach dem Motto „Egal, was gerade für Regeln gelten, ihr müsst sie nicht einhalten.“ Und wenn die AfD was zu sagen hat – was hoffentlich nie passiert in diesem Land –, dann nehmen wir alles zurück und kassieren es wieder ein. So wurden in der Zeit des geltenden CoronaBußgeldkatalogs auch Personen mit Bußgeldern bestraft, die zum Beispiel gegen den Nichtverkauf von Speisen und Getränken verstoßen haben, also die zum Beispiel gastronomische Einrichtungen geöffnet haben. Sollen also nach dem Willen der AfD all die Unternehmen oder Personen im Nachhinein bestraft werden, die sich an die erlassenen Verordnungen gehalten haben, indem sie keinen oder nur eingeschränkten Umsatz tätigen konnten, während die, die sich nicht an die Regeln gehalten haben, jetzt auch noch das gezahlte Bußgeld zurückgezahlt bekommen, wie es denn in Punkt II. 2 b verlangt wird? Das ist absurd und völlig abenteuerlich, was die AfD hier beantragt. (Beifall des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Im Übrigen will ich an dieser Stelle noch erwähnen, dass die AfD bisher mit all ihren eingereichten Klagen gegen die Corona-Schutzverordnung vor dem Verfassungsgericht gescheitert ist. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Jawohl! Endlich! –

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Dr. Joachim Keiler AfD

Im Eilverfahren!) Zum Schluss möchte ich das Plenum und die Öffentlichkeit noch mal auf eine kleine Fußnote im Antrag aufmerksam machen. Da wird auf den „Wochenblick“ verwiesen. Manche denken, dass das so ein kostenloses Anzeigenblatt ist, was es vielleicht in verschiedenen Regionen, auch in Sachsen, gibt. Nein, es ist eine Zeitung aus Österreich, und bei Wikipedia kann man über diese Zeitung lesen: „Der ‚Wochenblick‘ ist eine FPÖ-nahe regionale Wochenzeitung in Oberösterreich und eine Online-Zeitung. Sie wird als Desinformationsmedium bezeichnet und für die Verbreitung von Verschwörungstheorien kritisiert.“ (Sebastian Wippel, AfD: Wikipedia nehmen Sie?) Oder ich zitiere den „Standard“, ebenfalls aus Österreich, die Titelseite im September 2021: „Rechter ‚Wochenblick‘ ist die Impf-Fake-Schleuder des Landes“. Und aus dem Papier, aus dieser Zeitung zitiert also die AfD. Deutlicher konnten Sie Ihre politische Gesinnung heute nicht dokumentieren. Wer mit einem solchen Antrag um die Ecke kommt, gefährdet und untergräbt den Rechtsstaat, stellt Richterinnen und Richter als bloße Befehlsempfängerinnen und Befehlsempfänger dar und spaltet die Gesellschaft weiter. Es gibt nicht einen Grund, diesem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Rico Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt bitte Valentin Lippmann. (Unruhe im Saal – André Barth, AfD: Bayern macht das als Freistaat!)

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Valentin Lippmann GRÜNE

Herr Barth, Thüringen ist auch ein Freistaat.– Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach der an nahezu unendlichen Beispielen reichen rechtspopulistischen und rechtsextremen Irrfahrt der AfD ist der heutige Antrag zur Amnestie für rechtsbrechende Corona-Leugner schon ein ausgewiesen peinliches Prunkstück. Er erfasst auf gerade einmal drei Seiten eindrucksvoll das fehlende Rechtsstaatsverständnis der AfD, ihre eigene Bigotterie und Schamlosigkeit und die intellektuelle Unzulänglichkeit der Antragsteller sehr kompakt zusammen. Dieser Antrag ist eigentlich eine Lachnummer und schlussendlich ein Schuss ins Knie. Es ist eigentlich dramatisch, dass wir uns damit befassen müssen. (Empörung bei der AfD – Zuruf von der AfD: Kommen Sie doch mal mit richtigen Argumenten!) Beginnen wir doch einmal mit Ihrem Rechtsstaatsverständnis. Die auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes jeweils erlassenen Corona-Schutzverordnungen sind bzw. waren geltendes Recht, ebenso wie die darauf gestützten Ordnungswidrigkeitentatbestände. Die AfD war ja Meister darin, gegen jene zu klagen und sich vor dem Verfassungsgericht so eine Klatsche nach der anderen zu holen. Es zeugt schon von einem ausweisenden Masochismus, sich gefühlt 20 entsprechende Entscheidungen abzuholen, bei denen die vollmundig angekündigten Schritte gegen den vermeintlichen Unrechtsstaat mangels jedweder substanzieller Begründung bereits als unzulässig verworfen worden. Nachdem dieses Trauerspiel keinen Erfolg hatte, soll nun das Gnadenrecht als letzter Anker es richten. Ausgerechnet der von Ihnen permanent so verfemte Ministerpräsident soll Ihnen und Ihren Anhängern nun aus der Patsche helfen. Welch Ironie des Schicksals, weil Sie wohl endlich gemerkt haben, dass wohlfeil zum Widerstand verklärter Rechtsbruch am Ende eben doch Konsequenzen hat. Doch das werden wir nicht mitmachen. Denn dafür ist das Gnadenrecht ebenso wenig da wie für die untaugliche Begradigung Ihrer vollkommen unzulänglichen in Děčín oder Brixen diktierten Kauderwelsch-Klagen vor dem Verfassungsgericht des Freistaates Sachsen. (Zurufe von der AfD) Werte Kolleginnen und Kollegen, dass die AfD auch gleich noch die Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit den Verstößen gegen das Versammlungsgesetz aufheben will, offenbart einmal mehr Ihre intellektuelle Unzulänglichkeit. Denn die Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, deren Aufhebung Sie hier begehren, sind auch ohne die CoronaSchutzverordnung gegeben, und vielfach wären entsprechende Verstöße auch bußgeldbewährt gewesen, zum Beispiel die Teilnahme an verbotenen Versammlungen. Auch hier wird deutlich: Sie wollen schlussendlich Strafund Narrenfreiheit für rücksichtslose Regelbrecher. Aber das wird es mit uns nicht geben. Überdies stellt sich mir die Frage, für welche Vorwürfe Sie demnächst denn noch Begnadigungen fordern. Fordern Sie demnächst, dass per Weisung das Verfahren gegen die mutmaßlich rechtsterroristischen Truppenteile ihrer Partei um Frau MalsackWinkemann eingestellt wird, oder worauf dürfen wir uns der Logik Ihres entsprechenden Antrags nach zukünftig noch einstellen? (Empörung und Unruhe bei der AfD) Aber die Macht des Rechts wird sich nicht der Macht der Straße beugen, und schon alleine deshalb werden Sie damit keinen Erfolg haben. Kommen wir, werte Kolleginnen und Kollegen, zur Unverfrorenheit. Die Forderung nach Begnadigung für die eigene Klientel und Anhängerschaft ist Ausdruck, dass Sie ganz tief im Sumpf des politischen Nepotismus angekommen sind. Für Vorbilder brauchen Sie überhaupt nicht in die USA blicken; es reicht ein Blick in die alte Bundesrepublik. Nach Bekanntwerden der Flick-Affäre – vielleicht ist das einigen von Ihnen bekannt, es ging um Parteispenden, damit kennt sich die AfD ja aus – (Lachen bei der AfD – Zurufe von der AfD) wurde mehrfach durch die betroffenen Parteien versucht, die Straftaten zu Bagatellen zu verklären und anschließend mit einer Amnestie niederzuschlagen. Ihr Antrag reiht sich perfekt in dieses verwerfliche Vorgehen ein. Spannend bleibt hierbei die Frage, wie viele Ihrer Abgeordneten eigentlich derzeit von dieser Amnestie profitieren würden, weil sie selbst entsprechende Adressaten von Bußgeldverfahren waren oder sind. (Unruhe bei der AfD –

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André Barth AfD

Unglaublich! Unverfroren! Ich fühle mich in meiner Ehre verletzt!) Während Sie also versuchen, hier Flick 2.0 als Schmierentheater aufzuführen, bleibt festzuhalten: Im Sumpf des politischen Nepotismus ist die AfD mittlerweile die Größte aller Unken. Werte Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zu guter Letzt noch zur schreienden Bigotterie des Antrages. Sie fordern gleich zwei Dinge, die Sie bisher konsequent abgelehnt haben. Erstens sind Sie plötzlich für eine Amnestie. Das schlägt ja dem Fass den Boden aus. Im Dezember 2020 erklärte der AfD-Abgeordnete Volker Dringenberg noch wortgewaltig, dass eine Weihnachtsamnestie der Justizministerin ein Akt der Kuscheljustiz wäre. Jetzt will die AfD mit Ihrer in den Antrag gegossenen, wohl ganz besonderen Form der Weihnachtsamnestie – immerhin sind wir im Dezember – offenbar eines: Kuscheljustiz. Ja, da fragt man sich doch: Was soll man Ihnen denn bei Ihren Verlautbarungen der Öffentlichkeit noch glauben, wenn Sie vor zwei Jahren noch der Überzeugung waren, dass das, was Sie gerade fordern, der Untergang des Rechtsstaates sei? (Zuruf von der AfD: Mehr als Ihnen!) Zweitens. Wesentlich bedenklicher ist diesbezüglich aber Ihre dokumentierte 180-Grad-Wende zum Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften. Mit Ihrem Antrag vom April 2021 forderten Sie noch, dieses unverzüglich abzuschaffen. In der Begründung und den Reden in Ausschuss und Plenum wurde nachgerade der Untergang des Rechtsstaates beschworen, der bei Ausübung des Weisungsrechtes gegenüber den Staatsanwaltschaften eintrete. Nun auch hier eine rumpelig ruchlose Rolle rückwärts. Wenn es um die eigenen Leute geht, soll nun kräftig durch den Ministerpräsidenten oder die Justizministerin durchgewiesen werden. Aber klar: Wenn man sowieso tagein, tagaus den Rechtsstaat aushöhlen und abschaffen will, braucht es ja keinerlei Konsequenz im Umgang mit selbigen. (Zurufe von der AfD: Was?) Das ist klar. An dieser Stelle möchte ich für GRÜNE, heutzutage zugegebenermaßen recht unüblich und selten, mal Otto Schily aus einer Rede zum Abschluss des Flick-Untersuchungsausschusses zitieren; Herr Barth, hören Sie zu. Ich zitiere Otto Schily aus seiner Bundestagsrede: „Es fehlt Ihnen in Wahrheit nicht an Unrechtsbewusstsein, es fehlt Ihnen an Rechtsbewusstsein und an Gerechtigkeitssinn.“ Das trifft diesen Antrag ziemlich deutlich. Werte Kolleginnen und Kollegen, schlussendlich bleibt nach diesem Antrag für jeden sichtbar die Feststellung: Die AfD ist eine rechtsstaatfeindliche, rechtsextreme Truppe von Opportunisten und Wendehälsen. – Und für uns die Erkenntnis: Diesen Nonsens kann man nur ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf von der AfD: So ein Gelaber! – Unruhe bei der AfD – André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Herr Barth möchte das parlamentarische Instrument einer Kurzintervention nutzen. Das freut uns, bitte schön.

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André Barth AfD

Das ist richtig, ich möchte auf den Redebeitrag des geschätzten Kollegen Lippmann eingehen. – Sie sprachen über die Aushöhlung des Rechtsstaates und warfen das unserer Fraktion vor. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Ich will Ihnen jetzt ein Beispiel geben: Wenn eine hypothetische Justizministerin im Justizressort sitzt, wir haben Stellen in Bautzen für Juristen in der JVA und Stellen für Juristen in sächsischen JVAs – hypothetisch. Die Staatsministerin ordnet ständig aus diesen JVAs die Juristen in das Ministerium ab. Das ist zunächst ein hypothetischer Fall. Würde das nicht auch unseren Rechtsstaat aushöhlen? Denn die Stellen, lieber Herr Lippmann, fehlen ja an der Basis, und das Ministerium würde aufgebläht werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Herr Barth erzählt einen Unsinn! –

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André Barth AfD

Dann hören Sie doch zu, dann verstehen Sie auch besser!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Barth, ich möchte jetzt trotzdem die Reaktion von Herrn Kollegen Lippmann zulassen, möchte aber gern mitteilen: Uns war jetzt von hier oben der Bezug zum Redebeitrag von Herrn Lippmann nicht so hundertprozentig klar. Das möchte ich an dieser Stelle nur sagen.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Mir ging es jetzt ähnlich, dass ich das nicht ganz verstanden habe. Herrn Barth hat es ja während meiner Rede kaum auf dem Stuhl gehalten. Ich dachte, jetzt kommt welch gewaltige Exkulpationsrede, dass die AfD die große Verfechterin von Rechtsstaatlichkeit in diesem Land sei. Stattdessen kam ein eher mickriger Anwurf, dass man möglicherweise Stellen in einer JVA ins Ministerium abordnen könnte. Ich verstehe nicht, was daran den Rechtsstaat aushöhlen sollte. Das dürfte durch die einschlägigen Regelungen des Beamtenrechts gedeckt sein. Auch sehe ich nicht, dass das Fehlen von einzelnen Stellen in der JVA gleich den Rechtsstaat bedroht – ganz im Gegenteil zu dem, was von der AfD kommt. Sie rütteln an den Grundfesten des Rechtsstaates, und das hat Herr Urban vorhin auch sehr deutlich und eindrucksvoll gemacht. Auch Sie, Herr Barth, versuchen das mit Ihrer Kurzintervention zu relativieren, indem deutlich geworden ist, dass Sie im Nachgang entscheiden wollen, was Recht und Gesetz in diesem Land ist. Sie wollen, dass die Straße entscheidet, was Recht und Gesetz in diesem Land ist, und dass diejenigen, die am lautesten geschrien und sich am meisten über die Regeln hinweggesetzt haben, am Ende diejenigen sind, die entschieden haben, was Recht und Gesetz ist. Genau das ist in einem Rechtsstaat der Unterschied zu anderen Formen. Es ist nicht eine schreiende Minderheit, es wäre selbst nicht einmal eine schreiende Mehrheit, die entscheidet, was Recht und Gesetz und was die Verfassungslage in diesem Land ist, sondern es sind Gerichte, es sind Staatsanwaltschaften und es bleibt die Verfassung selbst. Das ist der Unterschied im Herangehen zwischen uns, was ein materieller Rechtsstaat ist. Die Idee des materiellen Rechtsstaates haben Sie nämlich nicht verstanden. Dass die Mehrheit nicht Minderheitenrechte zur Disposition stellen kann, ist Ihnen bekanntermaßen fremd. Sie verstehen Demokratie nach wie vor als eine Verfahrensordnung denn als eine Staatsordnung. Das war der Ausdruck Ihrer Kurzintervention, die Sie gerade wieder gemacht haben, dass Sie das nicht verstanden haben. In dieser Logik verstehe ich, dass Sie selbst wahrscheinlich glauben, dass Sie Verfechter des Rechtsstaats sind, was Sie aber schlicht nicht sind. Fertig! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war die Reaktion von Valentin Lippmann auf die Kurzintervention. Jetzt bitte für die SPD-Fraktion Simone Lang.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich muss gestehen, nach beinahe drei Jahren ist es ermüdend, sich immer wieder mit den Anträgen der AfD-Fraktion zum Thema Corona-Pandemie auseinanderzusetzen; (Sebastian Wippel, AfD: Wenn Sie keine Lust auf Demokratie haben, dann geben Sie Ihr Mandat zurück!) denn man muss jedes Mal von Neuem all die Behauptungen und Unterstellungen, die in jedem Antrag mitschwingen, einsortieren und geraderücken, so auch in diesem Fall. Es fällt regelmäßig auf, dass die AfD offensichtlich der Meinung ist, schon immer alles besser gewusst zu haben, besser als Ärzte und Ärztinnen, besser als die renommiertesten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Besonders leicht lässt sich diese Meinung im Nachhinein vertreten. Doch Fakt ist, dass die Bundes- und Landesregierung vor allem zu Beginn, aber auch im weiteren Verlauf der Pandemie im ständigen Austausch mit Expertinnen und Experten war. Keine Entscheidung im Laufe der Pandemie wurde im luftleeren Raum getroffen, sondern sie basierte immer auf einer vielfältigen Fachexpertise und wurde ausgiebig diskutiert und abgewogen. Und noch einmal zur Erinnerung für Sie: Niemand von uns hat vorher eine derartige Situation erlebt. Niemand von uns wusste, wie sich das Coronavirus entwickeln würde. Wer sich nach wie vor hinstellt und so tut, als ob Corona eine schwere Erkältung sei, der sollte sich einmal mit Menschen unterhalten, die noch Monate nach der Erkrankung nicht in ihr normales Leben zurückkehren können. Daher war und ist es richtig, dass wir sehr umsichtig und vorsichtig mit dieser Pandemiesituation umgegangen sind. (Zuruf von der AfD: Da haben Sie ja alles richtig gemacht!) Im Gegensatz zur AfD ist die Landesregierung eben nicht der Meinung, unfehlbar zu sein. Deshalb gibt es Studien und Untersuchungen, die die Auswirkungen der CoronaSchutzmaßnahmen auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen genau betrachtet; denn unser Ziel ist es, aus dieser Situation möglichst viel zu lernen, um für die Zukunft besser gewappnet zu sein. Zu einem funktionierenden Gemeinwesen gehört es jedoch, dass wir uns an Regeln halten, insbesondere in einer Ausnahmesituation, wie es die Pandemie war, die ganz real das Leben und die Gesundheit vieler Menschen in diesem Land bedroht hat. Um es mit den Worten eines deutschen Dichters zu formulieren: „Die Freiheit besteht darin, dass man all das tun kann, was einem anderen nicht schadet.“ Daher ist es folgerichtig, dass die Regelverstöße in so einer schwierigen Phase entsprechende Konsequenzen haben. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Simone Lang für die SPD-Fraktion. Die AfDFraktion wünscht anscheinend eine zweite Runde. Herr Ulbrich, bitte schön.

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Roland Ulbrich AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zwei Aspekte vorweg. Erstens. Frau Kuge, Sie sagen, diejenigen, die sich an die Corona-Regeln gehalten haben, würden dadurch, dass diejenigen nicht gemaßregelt werden, quasi bestraft, wenn man die Verfahren einstellt. 1969 wurde die Strafbarkeit von Ehebruch abgeschafft. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) Laufende Verfahren wurden eingestellt. Da muss ich Sie mal fragen: Sind jetzt diejenigen, die vorher die eheliche Treue gewahrt haben, dadurch bestraft worden? (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Zweitens, die Frage des Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten durch das Justizministerium. Wir müssen heute mit dem Instrumentarium arbeiten, was vorhanden ist. Wäre es abgeschafft worden, gäbe es andere Wege, hier vorzugehen. Bei der Frage der Weisung im Einzelfall, den wir im Antrag abgeschafft wissen wollten – so steht es auch im Parteiprogramm der AfD –, geht es um eine generelle Geschichte. Sie müssten darauf achten, dass das der Unterschied ist. Maßgeblich ist: Wir können nur mit dem Instrumentarium arbeiten, das vorhanden ist. Ansonsten müssten wir andere Anträge stellen. Ich muss mich an das geltende Recht halten, auch wenn es mir manchmal nicht gefällt. Das ist so. In dieser Coronakrise sind sehr viele Ungerechtigkeiten passiert. Diesen Satz hat unser Ministerpräsident tatsächlich bei einem Bürgerdialog geäußert. Ein Landesvater, der ein Schuldgeständnis abgibt. Das hat Seltenheitswert. Damit zeigt er die Schwere der Schuld, die die Verantwortlichen auf sich geladen haben. (Widerspruch bei der CDU) Allerdings, ganz so selbstlos war die geäußerte Reue wohl nicht, schließlich war sie verbunden mit der Bitte, sich das nicht so gegenseitig aufzurechnen. Ich fürchte, so einfach ist das mit dem Nicht-Aufrechnen nicht. Dafür ist zu vielen Menschen Unrecht geschehen. Und von einer Gegenseitigkeit kann gar keine Rede sein. Frau Kuge, Sie hatten das vielleicht anders gesehen, aber die schweren Verfehlungen und Gesetzesbrüche gegenüber dem Souverän, dem Bürger, die in Teilen an mittelalterliche Hexenjagden erinnern, waren absolut einseitig. (Daniela Kuge: Wie denn?) Die Ausgrenzungen: Ungeimpfte durften keine Geschäfte, Gaststätten und Fitnessstudios betreten. Eine gesellschaftliche Teilnahme wurde ihnen unter der geltenden 2-G-Regel verwehrt. Die Drohungen: Ungeimpften sollte ein Teil der Bürgerrechte aberkannt werden, sie sollten ihre Jobs verlieren und in Krankenhäusern nicht mehr angemessen behandelt werden. Ein GRÜNEN-Politiker hatte sogar die grandiose Idee, ihnen die Renten zu kürzen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie erzählen schon wieder Märchen!) Offenbar hatte der Herr übersehen, dass Rentenzahlungen kein Gnadenakt des Staates sind, sondern in jahrzehntelangen Berufsjahren von den einzelnen Bürgern erarbeitet wurden. Der Politiker ist noch in der grünen Partei, auch wenn man ihn ausschließen wollte. Das hat aber nicht geklappt. Und schließlich die Maßnahmen staatlicher Gewalt, bei der Menschen von Parkbänken vertrieben und Kinder vom Schlitten gezerrt wurden, (Daniela Kuge, CDU: Sie verwechseln hier etwas!) bei der in Privatwohnungen geschnüffelt wurde, um die Anzahl der Anwesenden zu überprüfen und schließlich in Hausdurchsuchungen bei Ärzten, Richtern und Systemkritikern gipfelten. Auch wenn nicht alles in Sachsen passiert ist, die Parteien, die diesen Terror gegen unbescholtene Bürger befürwortet und verantwortet haben, sind auch bei uns in der Regierung. Ich kann mich keines ernsthaften Widerspruchs erinnern, als Frank Ulrich Montgomery, seines Zeichens Weltärztepräsident, in Sachen Corona-Hysterie schärfster Konkurrent von Krankheitsminister Lauterbach, von der Tyrannei der Ungeimpften schnappatmete, also Bürger beschuldigte, aus vermeintlichem Egoismus das zu verweigern, was nur mit einem kleinen Piks geradezu sträflich verharmlosend beworben wurde, Menschen, die sich erdreisteten, nichts weiter als ihre Grundrechte wahrzunehmen und einzufordern. Mit seinem Schuldeingeständnis bestätigte der Ministerpräsident aber auch, dass sie doch Recht halten, all die fanatischen verfolgten Verschwörungstheoretiker, die sogenannten Corona-Leugner, die rechtsradikalen Spaziergänger und die ach so verfemten Impfgegner und dass sie zu Unrecht verfolgt wurden. Wir als AfD wurden auch vom Establishment aus Altparteien und Mainstreammedien für unsere Politik des gesunden Menschenverstandes stets aufs Übelste diffamiert. Im Landtag wurden unsere entsprechenden Anträge regelmäßig abgelehnt. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Am Ende des Tages haben wir Recht behalten. (Beifall bei der AfD) Von Menschen, die widerrechtlich ihre Jobs verloren haben, und denen, die sich zur Impfung genötigt sahen und nun mit schweren Nebenwirkungen und Langzeitfolgen zu kämpfen haben, wird noch gesondert zu reden sein. Genauso müssen wir über die Gesundheitsschäden und Lernbehinderungen, die Kinder davongetragen haben, weil sie über lange Zeit aus Schulen und Kitas ausgeschlossen waren und zum Maskentragen gezwungen wurden, reden. Für viele unserer Mitbürger kommt die Reue leider auch zu spät. Alte und Kranke, die in Heimen und Krankenhäusern gewissermaßen interniert wurden und einsam und von ihren Familien getrennt sterben mussten. So etwas ist nicht wieder gut zu machen. Es war daher überfällig, dass unser allseits geschätzter Herr Ministerpräsident seine Verantwortung und Mitschuld an dem Desaster erkannt hat. Doch leider mangelt es bisher noch an den nötigen Konsequenzen. Sämtliche Ermittlungsverfahren wegen diverser Verstöße gegen die vollkommen überzogenen und irrationalen CoronaMaßnahmen müssen sofort eingestellt werden. Bereits bezahlte Bußgelder sind selbstverständlich zurückzuerstatten, allein schon aus Gründen der Gleichbehandlung. Natürlich darf nicht länger an der aberwitzigen Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln festgehalten werden. (Beifall bei der AfD) Unsere Nachbarländer Bayern und Sachsen-Anhalt haben bereits einen Anfang gemacht. Die Nötigung zu einer vierten, fünften und wie vielten Impfung auch immer sind sofort einzustellen. Unternehmen, die ungeimpften Mitarbeitern mit Kündigung drohen, sind zu sanktionieren. Bereits erfolgte Kündigungen müssen automatisch unwirksam sein. Im Bußgeldrecht gilt für die Umsetzung unseres Antrags das Opportunitätsprinzip, das sich vom Legalitätsprinzip gravierend unterscheidet. Im Gegensatz zu Letzterem, bei dem eine Verfolgung zwingend zu erfolgen hat, kann Ersteres nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten eingestellt werden. Wenn es Herr Kretschmer also mit der geäußerten Reue ernst war und sie nicht nur im Hinblick auf die nächste Wahlentscheidung des Bürgers erfolgt ist, dann müssen seinen Worten jetzt zwingend Taten folgen. Wenn Sie auch ansatzweise glaubwürdig sein möchten, dann können Sie unseren Antrag auf diese minimale Wiedergutmachung nicht ablehnen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Es sprach zu uns Kollege Ulbrich für die AfD-Fraktion. Jetzt frage ich, ob es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen gibt? – Ja, den gibt es. Es sprich erneut die AfD-Fraktion, Herr Keiler.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Wie viel Redezeit habe ich noch?

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Dr. Matthias Rößler

Sie haben noch jede Menge Redezeit.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Ich habe mich spontan zu Wort gemeldet, Herr Lippmann, weil ich auf Ihre Ausführungen reagieren wollte. (Daniela Kuge, CDU: Die Anrede fehlt! Sehr geehrter Herr Präsident!) Wie bitte? (Daniela Kuge, CDU: Die Anrede des Herrn Präsidenten!) Ach so, Verzeihung, Entschuldigung. Sehr geehrter Herr Präsident, es tut mir leid. Ich war schon so im Schwung.

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Dr. Matthias Rößler

Es wäre gut, wenn Sie die Kollegen auch noch ansprechen.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Natürlich. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich spontan zu Wort gemeldet, Herr Lippmann, weil ich Ihren Ausführungen sehr interessiert zugehört habe. Natürlich wäre die Fragestellung auch eine Nummer kleiner gegangen. Der Herr Kollege Ulbrich hat soeben ausgeführt, dass wir über Bußgelder gesprochen haben. Bußgelder unterliegen, das hat er schon gesagt, dem Opportunitätsprinzip. Sie haben das munter mit Strafverfahren vermengt – vielleicht „Weihnachtsamnesie“. Es geht nicht um Strafverfahren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er hat doch etwas von Staatsanwaltschaft geredet!) Ach, Herr Gebhardt. Es geht nicht um Strafverfahren. Das Strafrecht ist eine ganz andere Dimension. Wenn Sie, ich mache es relativ kurz, den Rechtsstaat reklamieren, dann müssen Sie einmal das Opportunitätsprinzip betrachten. Darin ist eine Zweckmäßigkeitsüberlegung enthalten. Sie hatten gerade die Justiz angesprochen. Die Justiz gilt es definitiv zu entlasten. Ich sitze seit etlichen Monaten in vielen Bußgeldverfahren vor den Amtsgerichten. Zum Teil – so meine Erfahrungen in der Praxis – werden sie im Vorfeld schon eingestellt. Wenn sie verhandelt werden, dann setzen die Bußgeldrichter die Ordnungswidrigkeitsbeträge von 500 und 250 Euro auf 50 Euro herab. (Zuruf der Staatsministerin Katja Meier) Sie sagen, das sei die Unabhängigkeit der Justiz, selbstverständlich. Natürlich kann die Justiz das auch machen. Man könnte es aber auch angesichts der deutlichen Erkenntnis kumulativ machen, dass in einer Vielzahl der Fälle die Bußgelder unangemessen und teilweise auch falsch austenoriert sind. Ich kann Ihnen einen Fall aus der Praxis nennen, da war kein Bußgeldtatbestand für das Vorweisen eines Attests vorhanden. Er war gar nicht austenoriert. Diese sind gleich paketweise, weil es technisch schlecht gemacht war, eingestellt worden. Das könnte man, um die Justiz zu entlasten, durchaus auch einmal kumulativ machen. Darum geht es uns. Es geht uns nicht darum, den Rechtsstaat durcheinander zu würfeln oder die Kompetenz der Justiz zu beschneiden. Es ist einfach eine Zumutung für die Justiz, was dort passiert. Das ist der Punkt. (Beifall bei der AfD) Die Justiz entlasten sie am besten, indem derart unsinnige Verfahren von der Justiz ferngehalten werden. Man kann es auch im Verwaltungsverfahren vorab schon beenden. Die Verwaltungsbehörde kann auch schauen und angewiesen werden und zum Beispiel Bußgelder für Versammlungen mit mehr als zehn Personen gemäß § 47 OWiG in Verbindung mit StPO einfach beenden. Darum geht es, um nichts anderes. Danke. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Keiler noch einmal für die AfD-Fraktion. Ich vermute, dass Herr Kollege Lippmann darauf antworten möchte. Möchten Sie eine Kurzintervention vortragen?

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident! Ja, das möchte ich. Herr Dr. Keiler, ich komme zunächst zur Frage, ob es etwas kleiner geht. Ich würde Ihnen empfehlen, sich die Einführungsrede Ihres Fraktionsvorsitzenden einmal anzuhören, dann wissen Sie, dass er mit der Weltlage in diese Debatte eingestiegen ist. Im Grundsatz kann man es so sehen, wie Sie es sehen. Sie haben gerade selbst den Beweis geliefert, dass es funktioniert und das Opportunitätsprinzip durch die Gerichte und Staatsanwaltschaften angewandt wird, indem es in den Bereichen, in denen die angestrengten Bußgeldverfahren als nicht angemessen betrachtet werden, es entsprechend zu einer Reduzierung der Bußgelder kommt oder zu einer Niederschlagung. Genau das ist das Instrument. Wogegen wir uns verwehren ist, das Ganze durch Weisung, wie Sie es wollen, obwohl Sie das Weisungsrecht ablehnen – Sie haben es gerade richtigerweise gesagt, dass es eine kumulative Entscheidung ist –, durchzuführen. Anders als Herr Ulbrich haben Sie den Kern erkannt, dass es hier um eine kumulative Einzelfallweisung geht und nicht um eine allgemeine Weisung. Eine allgemeine Weisung wäre für einen konkreten Einzelfall unabhängig zu betrachten. Weiterhin muss man konstatieren, dass Sie in Ihrem Redebeitrag ausgeführt haben, dass Sie alles dafür tun, um die Justiz zu entlasten. Darüber können wir gern reden. Demnach müssen wir aber auch über andere Punkte reden. Ihre Fraktion ist vehemente Verfechterin dahingehend, dass die Leistungserschleichung dringend eine Straftat bleiben muss und eben nicht zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft wird. Hierzu argumentieren wir genauso, wie Sie es getan haben. Im Bereich Cannabis waren Sie ähnlich unterwegs. Wir haben eine Reihe von Straftat- oder Ordnungswidrigkeitentatbestände, über die wir trefflich reden können. Ich komme zu Ihrem letzten Punkt, dass ich das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht vermischt habe. Das stimmt nicht. Ich habe lediglich in einer – zugegebenermaßen – rhetorischen Überspitzung die Frage gestellt, wo Ihr Gnadenrecht endet. Das ist legitim. Vielen Dank. (Beifall bei der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Das war eine Kurzintervention. Darauf reagiert Herr Dr. Keiler, bitte.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Lippmann, ja, das ist in Ordnung. Lassen wir einmal die Straftatbestände außen vor und konzentrieren uns auf die Bußgeldangelegenheiten. Die AfD hat mit keinem Wort bezweifelt – das stimmt auch nicht, ganz im Gegenteil –, dass der Rechtsstaat und die Justiz nicht funktionieren würden. Ganz im Gegenteil, wir sind starke Verfechter des Gewaltenteilungsprinzips und große Verfechter des Prinzips, dass es drei Gewalten gibt, die vollkommen zu trennen sind. Natürlich kann die Justiz die Verfahren einstellen. Die Justiz hat jedoch durch die Verfahren Arbeit. Darüber hinaus kommt ein weiterer Gesichtspunkt hinzu: die Bürger. Vielleicht hat der eine oder andere eine Rechtsschutzversicherung. Diejenigen, die von einem solchen Bußgeld betroffen sind, zum Beispiel in Höhe von 500 Euro, wissen oft nicht mehr, woher sie am Monatsende das Geld für die Miete oder Heizkosten nehmen sollen, stehen in einem Gerichtsverfahren. Wenn sie sich einen Anwalt nehmen, der ohne Gerichtskosten 500, 600 oder 700 Euro und mit Gerichtskosten 700 oder 800 Euro kostet, dann wird es für den Durchschnittsbürger wirtschaftlich völlig unsinnig, aus dem Einspruchsverfahren heraus die Justiz anzugehen und dies vor die Amtsgerichte zu bringen. (Beifall bei der AfD) Das muss man auch berücksichtigen. (Beifall bei der AfD) Das ist eine Zweckmäßigkeitsüberlegung, die schlichtweg auch im Bereich des § 47 OWiG Berücksichtigung finden muss. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Ich frage erneut, ob es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen gibt. – Diesmal kann ich feststellen, dass dies nicht der Fall ist. Damit kommt nun endlich die Staatsregierung zu Wort. Es ergreift Frau Staatsministerin Köpping.

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dreimal habe ich Anlauf genommen, und dann gab es doch noch einmal eine Zwischenmeldung. Ich würde gern noch einmal zurückgehen, so wie es auch Herr Urban am Anfang seiner Eingangsrede getan hat, und rufe den 18. März 2020 auf. Können Sie sich erinnern? (Jörg Urban, AfD: Ja, dunkel!) – Dunkel. Ich helfe Ihnen: Da hatten wir einen Antrag im Landtag, der hieß „Katastrophenalarm (…)“, einen Eilantrag. (Zurufe: Ah, ja!) Wissen Sie, von wem der war? – Von Ihnen. Gleichzeitig hatte ich eine Regierungserklärung zu halten, die hieß: „Besonnenes Handeln für Corona“. Das war der Einstieg in die Corona-Pandemie. In Ihrem Antrag übrigens, „Katastrophenalarm für Sachsen ausrufen“, stand: „Sofortige Schließung von Kitas“. – Einfach mal merken: Aus heutiger Sicht würden wir vieles anders machen. Heute wissen wir, wie Corona funktioniert. Heute wissen wir, wer besonders gefährdet ist. Heute kennen wir das Virus. Man würde viele Entscheidungen anders treffen; das sage auch ich, und das ist auch wichtig.

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Staatsministerin?

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René Hein AfD

Kennen Sie den Unterschied zwischen der Ausrufung des Katastrophenfalls und der Anwendung des Infektionsschutzgesetzes? – Die Ausrufung des Katastrophenfalls hätte sich nur an Betroffene gerichtet, –

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René Hein AfD

– und das Infektionsschutzgesetz richtet sich an alle.

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René Hein AfD

Die Frage war: Kennen Sie den Unterschied?

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René Hein AfD

Das haben wir damals nicht gesehen.

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Petra Köpping

Doch, den kennen wir sehr wohl. Ich kenne nur nicht den Unterschied zwischen der Schließung einer Kita und der Schließung einer Kita. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Insofern will ich nur noch einmal in eine damals sehr bekannte Virusinfektion einsteigen, die weltweit zugeschlagen hat und bei der wir alle nicht wussten, was daraus wird. (Sebastian Wippel, AfD: Ja, wo Sie nichts gemacht haben!) – Wir haben eine Menge gemacht. Wir haben ungefähr 60 Verordnungen erlassen. Darauf bin ich nicht stolz, aber wir haben so viele Verordnungen erlassen, weil wir uns immer an die jeweilige Situation angepasst haben – manchmal 14- täglich –, sodass es für die Bürger und auch für uns manchmal selbst schon schwer war, diese Verordnungen noch im Einzelnen zu begründen und nachzuvollziehen. Begründen konnten wir sie übrigens immer, weil – das haben Sie und auch andere getan – viele Verordnungen beklagt worden sind. Damit sind wir bei dem Punkt, den ich in einem Rechtsstaat für richtig halte: Wenn man eine Verordnung erlässt, kann man dagegen klagen; und wir haben diese Klageverfahren in fast allen Fällen – es gibt auch einen, den wir bisher nicht gewonnen haben, und es gibt offene Verfahren – gewonnen. Das ist der Unterschied. Damit komme ich gleich zu Bayern, was heute immer wieder angeführt worden ist: Bayern hätte die Bußgeldverfahren eingestellt. – Das stimmt so nicht. Bayern hat ein Gerichtsverfahren verloren. Dabei ging es um die Ausgangsbeschränkungen – und nur um die Maßnahmen während der Ausgangsbeschränkungen, zu denen Bayern ein Gerichtsverfahren verloren hat, weil sie zur Zeit der Erhebung nicht angemessen gewesen seien. Es gilt zu prüfen, ob die Bußgeldverfahren zurückgenommen werden oder nicht. Das ist der Stand und kein anderer. Sie haben hier suggeriert, dass diese Verfahren bereits durchgeführt und die Bußgelder zurückgezahlt würden. Das stimmt einfach nicht. Ich möchte auch noch einmal sagen, dass die drei Jahre Corona-Zeit wirklich eine sehr schwere Zeit für die Bevölkerung, für jeden von uns waren, auch für Politiker. Glaubt wirklich jemand hier im Haus, dass wir gemeinsam im Kabinett, wenn wir Verordnungen beschlossen haben, nicht genau abgewogen haben, was wir tun? Wir haben uns dazu unserer Expertenteams bedient. Wir haben sie einberufen, wir haben fast täglich getagt. Ich habe fast täglich die Bevölkerung informiert. Das haben wir getan, um zu begründen, warum wir mit welchem Schritt an welcher Stelle sind. Wir müssen an alle denken, die durch Corona Schaden erlitten haben, ja, aber wir haben in Sachsen auch 16 600 Menschen, die an Corona verstorben sind. Das ist bundesweit der höchste Wert. Darüber haben Sie heute nicht ein einziges Mal gesprochen. Deshalb haben wir Maßnahmen durchgeführt und gesagt: Wir müssen die Menschen schützen, auch wenn aus heutiger Sicht der Schutz der einen oder anderen Geschichte vielleicht anders gewesen wäre. Deshalb denke ich, dass Ihr Antrag einfach sagt: Bürger, befolgt keine Regeln. Aber Regeln und Verordnungen, die wir im Kabinett beschlossen haben, die ich in fast jeder Sitzung hier im Landtag sowie in den entsprechenden Ausschüssen vorgestellt habe – das ging am Anfang nicht, etwas später regelmäßig –, haben wir alle miteinander diskutiert. Sie wollen aber populistisch mit diesen Anträgen umgehen und die Fragen dort beantworten und nicht nach dem handeln, was wir beschlossen haben. Jede Verordnung haben wir begründet, deshalb können wir nur sagen: Dieser Antrag ist zwingend abzulehnen, wobei ich gern – das sage ich ausdrücklich – über die zurückliegende Zeit spreche, weil wir tatsächlich für die Zukunft lernen müssen. Das müssen wir. Es kann nämlich sein, dass es neue Pandemien gibt. Es kann sein, dass es neue große Herausforderungen gibt. Wissenschaftler sagen uns das auch heute wieder voraus. Damals haben Sie beklagt, dass man nicht gehört hätte, dass man Jahre zuvor auf Pandemien hingewiesen habe. Ich tue das. Ich weise darauf hin, dass es neue Pandemien geben kann. Wir müssen uns darauf vorbereiten, wie wir in Zukunft mit einer Situation, die man eben nicht planen kann, mit einer Situation, deren Auswirkungen man vorher nicht kennt, umgeht. Deshalb kann ich nur empfehlen, den Antrag abzulehnen. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Frau Staatsministerin Köpping. Die Staatsregierung hatte damit das Wort. – Wir kommen zum Schlusswort. Dieses hat die AfD-Fraktion, und es wird vorgetragen von Herrn Kollegen Urban.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, Frau Staatsministerin, heute würde man vieles anders machen. Das ändert aber nichts daran, dass mit Ihren Verordnungen Grundrechtseinschränkungen verbunden waren, die am Ende keinen nützlichen Beitrag zum Schutz vor Corona geleistet haben. (Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Der Staat ist mit seinen Corona-Maßnahmen übergriffig geworden, und der Staat, das sind in Sachsen eben auch der Ministerpräsident und Sie, Frau Köpping. Sie haben mit dieser Übergriffigkeit Schuld auf sich geladen; denn Ihre Corona-Verordnungen haben deutlich mehr Schaden angerichtet als Nutzen gestiftet. Vielleicht taten Sie das ja tatsächlich – ich bezweifle das nicht einmal – im guten Glauben; aber es war Ihre politische Willensbildung, die am Ende mehr Schaden als Nutzen gestiftet hat. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping –

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Albrecht Pallas SPD

Die Maßnahmen haben Leben und Gesundheit der Menschen geschützt!) Wenn Sie nun glauben, dass Sie sich frei nach dem Motto „Wir haben es nicht besser gewusst, Schwamm drüber!“ auf diese billige Art und Weise aus Ihrer Verantwortung stehlen können, dann irren Sie sich. Es ist eben nicht so, dass wir „einander viel verzeihen“ müssen, wie der Titel des Buches von Gesundheitsminister Spahn sagt. Nein, die Einzigen, die überhaupt etwas verzeihen können, weil ihnen Unrecht angetan wurde, das sind die Bürger. Und die verantwortlichen Politiker, also auch Herr Kretschmer, also auch Sie, Frau Köpping, (Martin Modschiedler, CDU: Also auch Sie, Herr Urban!) sind diejenigen, die um Verzeihung bitten müssen. (Beifall bei der AfD) Würde die Staatsregierung, wie von der AfD gefordert, die Corona-Verfahren einstellen und auf die Vollstreckung der Bußgelder verzichten, dann wäre das immerhin ein guter Anfang zur Wiederherstellung des Vertrauens der Bürger in die Fähigkeit der Politik zur Selbstkorrektur. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege Urban?

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Jörg Urban AfD

Ja, gern. – Ist das überhaupt zulässig beim Schlusswort? (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

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Dr. Matthias Rößler

Kollege Pallas, bitte, die Zwischenfrage.

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Albrecht Pallas SPD

Danke, Herr Präsident. Herr Urban, da Sie hier so viel von Verantwortung reden: Wie kommen Sie eigentlich Ihrer Verantwortung nach, sich bei den Menschen zu entschuldigen, die aufgrund eines verstärkten Infektionsgeschehens durch Versammlungen, zu denen Sie aufgerufen haben, erkrankt sind, vielleicht sogar schwer, oder vielleicht sogar gestorben sind? (Beifall bei der SPD – Zurufe von der AfD)

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Jörg Urban AfD

Herr Pallas, diese Behauptung ist frei aus der Luft gegriffen, und das ist eben auch die Art und Weise, in der Sie als Regierung über diese ganzen zwei Jahre agiert haben. Sie haben Gefährdungen behauptet, die niemals wissenschaftlich nachweisbar waren, und nachweislich mit dieser Art und Weise viel mehr Schaden angerichtet, als Sie Nutzen gestiftet haben. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping –

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Kerstin Köditz Die Linke

Lügen! – Weitere Zurufe von der SPD und den LINKEN) Um auch noch einmal zu Bayern zu kommen: Ja, in Bayern hat der Ministerpräsident die Rückerstattung von Bußgeldern in Aussicht gestellt. Es ist noch nicht vollzogen, aber er hat sie in Aussicht gestellt. Das heißt, es geht, wenn der politische Wille dafür vorhanden ist. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Ja, ist ja gut, Herr Gebhardt. – Ich glaube nicht, dass in diesem Haus mit ähnlicher Vehemenz gegen Herrn Söder argumentiert würde, dass er jemand wäre, der den Rechtsstaat aushöhlen wolle, nur weil er sich mit dem Gedanken trägt, die Bußgeldverfahren einzustellen. (Staatsministerin Petra Köpping: Aber warum denn? –

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Rico Gebhardt Die Linke

Weil sie vor dem Verfassungsgericht verloren haben, das müssen Sie dazusagen!)

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

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Jörg Urban AfD

Ich bin fast fertig. – Deshalb fordern wir Sie heute auf: Gestehen Sie ehrlich Ihre Mitschuld an den Corona-Schäden ein! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie haben vor Gericht verloren! Keine Ahnung!) Bitten Sie die Bürger ehrlich um Verzeihung! Beharren Sie nicht weiter auf dem Unrecht und folgen Sie unserem Antrag! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war das Schlusswort der einbringenden AfD-Fraktion, vorgetragen von Herrn Kollegen Urban. Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 7/11467 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 7/11467 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Unverzüglich Aktionsplan zur Kindern und Jugendlichen im Drucksache 7/11465, Antrag Meine Damen und Herren! Zu diesem Antrag können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge ist: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Staatsregierung, wenn gewünscht. Wir beginnen mit der einbringenden Fraktion DIE LINKE. Das Wort erhält Frau Kollegin Schaper.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mich wundert es nicht, dass sich jetzt hier die Reihen lichten. Heute Morgen haben wir über die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen debattiert. Eines ist sicher: Die größte Hürde für die Beteiligung stellt Kinderarmut dar. Wer Kinder und Jugendliche stärker beteiligen und teilhaben lassen möchte, muss dieses Problem zuerst angehen. Es ist eine Schande für ein derart reiches Land wie Deutschland, dass jedes fünfte Kind und auch jeder dritte Heranwachsende im Alter von 18 bis 25 armutsgefährdet oder arm sind. Kinderarmut grenzt aus, hat Einfluss auf die Ernährung und die Gesundheit, aber auch auf die Bildung und damit später auf den Beruf. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Benachteiligung quasi auf allen Ebenen vererbt wird. Es ist ein Teufelskreis. Nur den Betroffenen die Schuld dafür zu geben, ist falsch; denn es ist ein gesellschaftliches Problem. Die Coronakrise hat das soziale Leben eingeschränkt und Armut befördert. Nachdem wir daraus gelernt haben, müssen jetzt verstärkt Maßnahmen ergriffen werden, um diese Kinder zu unterstützen. Die Armut der Kinder ist immer auch die Armut der Eltern. Das wurde heute schon oft gesagt. Während der Home-Schooling-Zeit hatten es Kinder aus ökonomisch schwachen Familien schwerer. Die notwendige Technik war oftmals nicht vorhanden. Der Staat hatte digitalen Nachholbedarf. In beengten Wohnverhältnissen lernt es sich auch schlechter. Die Digitalisierung des Unterrichts stellt aber nach wie vor die Kinder bzw. deren Eltern vor Herausforderungen. Für die Erlangung von Medienkompetenz sind in den Haushalten relativ viele Aufwendungen nötig. Natürlich wirkt sich auch die besorgniserregende Preisentwicklung auf das Leben von Kindern aus. Das Einkommen der Eltern bleibt stabil. Aber die Kosten für Wohnen, Heizen und Essen steigen weiter. Dem gilt es, entschlossen entgegenzusteuern. Wenn die Inflationsrate in den letzten Monaten etwa 10 % betrug und Abschlagszahlungen für die Nebenkosten durch die Decke gehen, wie soll dann ein Hartz-IV-beziehendes Elternteil die Kinder über den Winter bringen, wenn die Bezüge im neuen Jahr mit dem Bekämpfung der Armut von Freistaat Sachsen erstellen! der Fraktion DIE LINKE Bürgergeld gerade einmal um nur 50 Euro und überbrückungsweise um 20 Euro pro Kind steigen? Wie soll eine Mindestlohnbeschäftigte die weiter steigenden Mieten bezahlen? Wie sollen einkommensabhängige Menschen ihren Lebensstandard halten, wenn die Löhne nicht steigen? Um Kinder- und Jugendarmut entgegenzuwirken, brauchen wir konzentrierte Maßnahmen in allen Bereichen und auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, die sowohl monetäre Aspekte als auch die soziale Infrastruktur berücksichtigen. Geld allein wirkt nicht bei komplexen Armutsbiografien. Auch psychosoziale Bedürfnisse dürfen bei einer Präventionsstrategie unter keinen Umständen fehlen. Wir brauchen ein Ineinandergreifen sowohl von langfristigen und nachhaltigen Instrumenten als auch schnelle und wirksame Sofortmaßnahmen, die nicht erst das Leben kommender Generationen, sondern auch das der aktuell Betroffenen erleichtern. Nur so kann Kindern und Jugendlichen zu einer umfassenden sozialen Teilhabe verholfen werden. Ein Meilenstein bei der Bekämpfung von Kinderarmut wäre die lange geforderte Einführung einer Kindergrundsicherung auf Bundesebene. Wann kommt sie endlich? Ein Eckpunktepapier soll Anfang nächsten Jahres vorgestellt werden. Allerdings wurden erste Auszahlungen erst für 2025 in Aussicht gestellt. Das ist viel zu spät. Darum fordern wir in unserem Antrag die Staatsregierung dazu auf, im Rahmen ihres Einflussbereiches auf eine Beschleunigung des Umsetzungsverfahrens zu drängen oder wirksame Überbrückungskonzepte vorzuschlagen. Wir fordern weiter dazu auf, auch auf Landesebene aktiv zu werden und einen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung von Kinderarmut im Freistaat Sachsen zu erarbeiten. Die Zahlen sind lange bekannt. Es ist Zeit, aktiv zu werden. Inspirationen können sich die Staatsregierung und die Koalitionsfraktionen zum Beispiel aus Berlin holen, wo letztes Jahr ein erster Bericht der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut vorgelegt wurde, der einen Zielkatalog und konkrete Handlungsempfehlungen beinhaltet. Der Aktionsplan soll als dynamisches Mittel begriffen und als solches von einer regelmäßigen Spezialberichterstattung über Kinder- und Jugendarmut begleitet werden. Wichtig ist, Präventionsmaßnahmen ganzheitlich zu denken und betroffene Kinder von Beginn an über die verschiedenen Altersstufen hinweg im Sinne einer Präventionskette zu begleiten. Es muss umfassend und ressortübergreifend gedacht werden. Es sollten verschiedene Akteure aus Politik und Verwaltung, Kinder- und Jugendvertretungen und Wohlfahrtsverbände in einen Austausch kommen. Dafür fordern wir die Einberufung eines Landesgipfels gegen Kinder- und Jugendarmut. In Sachsen-Anhalt gibt es beispielsweise seit 2015 auf Initiative der LINKEN ein Netzwerk gegen Kinderarmut, welches sich regelmäßig austauscht und das Thema fördert. Ein weiterer Angriffspunkt zur Armutsbekämpfung und zur Verbesserung der soziokulturellen Teilhabe betroffener Kinder und Jugendlicher ist die soziale Infrastruktur. Diese war in den letzten Jahren von Einschnitten betroffen. Weitere Einschränkungen aufgrund der aktuellen Preissteigerungen sind nicht hinnehmbar. Soziale Einrichtungen sind Bildungs-, Begegnungs- und Beratungsstätten und als solche unverzichtbare Anlaufstellen für Armutsbetroffene. Hier muss der Freistaat Sachsen Unterstützung beim Ausbau und Erhalt einer bedarfsgerechten Infrastruktur und der auskömmlichen Finanzierung der Dienste und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe leisten. Steigende Energiekosten müssen nicht nur bei den Armutsbetroffenen selbst, sondern auch für soziale Einrichtungen berücksichtigt werden. Außerdem müssen niederschwellige Beratungsangebote mehr etabliert werden, um die Familien in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen. Es müssen Wege zur kostengünstigen oder kostenfreien Nutzung des ÖPNV für Kinder und Jugendliche erarbeitet werden, damit sie von A nach B kommen. Es ist bezeichnend, dass die Regierung in ihrem Koalitionsvertrag nicht auf das Thema eingegangen ist. Auch der immerhin angekündigte Landesaktionsplan für Alleinerziehende, der zumindest einen Teil der Kinderarmut umfasst, lässt auf sich warten. Es bleibt allerdings keine Zeit mehr. Der Winter hat begonnen, und die nächste Nebenkostenabrechnung wird fatale Konsequenzen für arme Kinder und ihre Familien haben. Forderungen danach, weniger zu heizen, sind bei diesen Temperaturen unverantwortlich. Die Frage, ob sich Deutschland diesen Luxus angesichts des Fachkräftemangels und des Pflegenotstands erlauben kann, können Sie sich selbst beantworten. Abschließend möchte ich noch einmal feststellen: Kinderarmut ist auch in Sachsen ein strukturelles Problem. Aber die Überwindung ist möglich, wenn wir dies als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ansehen. Lassen Sie uns damit jetzt anfangen. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN und der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE)

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Dr. Matthias Rößler

Der Antrag wurde durch die Fraktion DIE LINKE, durch Frau Kollegin Schaper eingebracht. Als Nächstes spricht für die CDU-Fraktion Kollege Unger.

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Tom Unger CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu diesem Thema haben wir uns heute bereits in der ersten Aktuellen Debatte umfassend ausgetauscht. Kollege Dierks hat die Standpunkte für meine Fraktion klar artikuliert. Deshalb werde ich mich auf einige wenige Aspekte beschränken. Die Bekämpfung von Armut und Kinderarmut ist wichtig und vielschichtig, sie hat insbesondere durch die CoronaPandemie, den Ukraine-Krieg und die daraus resultierende Energie- und Lebensmittelkrise sowie die hohe Inflationsrate eine neue Dynamik erhalten. In der Bundesrepublik Deutschland existiert allerdings ein umfassendes System an Sozialleistungen, welches Eltern in unterschiedlichen Lebenssituationen in Anspruch nehmen können. Das soziale Netz ist engmaschig und der Sozialstaat umfassend. (Marco Böhme, DIE LINKE: Und da fällt keiner durch?) Allerdings gibt es klare Zuständigkeiten. Grundsätzlich ist für die meisten sozialstaatlichen Transferleistungen der Bund zuständig. Das ist sinnvoll und verfassungsrechtlich statuiert, es nennt sich Subsidiaritätsprinzip. Ergänzend zu den bestehenden SGB-II-Leistungen können Eltern und Alleinerziehende weitergehende Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabeaspekt in Anspruch nehmen und beantragen. (Susanne Schaper, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege?

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Tom Unger CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, das lasse ich aktuell nicht zu. – Doch auch der Freistaat unterstützt diese bereits in deutlichem Maße. Wir haben heute früh bereits über die Schulsozialarbeit gesprochen, diese wird in umfassendem Maße gefördert: die freiwillige Bereitstellung der Jugendpauschale, das Landeserziehungsgeld, der Landesfamilienpass, Leistungen der Stiftung „Hilfe für Familien, Mutter und Kind“, die Förderung von Familienferien in Sachsen oder auch die Unterstützung von Beratungsleistungen. Im Januar 2023 wird das Kindergeld auf 250 Euro im Monat erhöht, das hat die Ampelregierung auf den Weg gebracht. (Marco Böhme, DIE LINKE: Sind Sie die Ampelregierung?) Wir haben hier entsprechend den Sofortzuschlag beschlossen. Seit 1. Juli 2022 werden monatlich 20 Euro zusätzlich gezahlt. Wir haben im Juli-Plenum als Landesgesetzgeber die entsprechenden Voraussetzungen mit der Änderung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches geschaffen. Wir haben es angesprochen, wir haben auch den Mindestlohn. Löhne und Entgelte werden von Tarifvertragsparteien ausgehandelt. (Zuruf von den LINKEN) Wir als CDU sind für passgenaue Hilfen durch die vor Ort zuständigen Kommunen. In Ihrem Antrag unter I. c) sollen den Kommunen mehr finanzielle und personelle Mittel für Anlaufstellen und Begegnungsräume für Kinder und Jugendliche bereitgestellt werden. Das soll quasi mit der Gießkanne geschehen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie brauchen trotzdem Geld!) Wir sprechen uns klar für kommunale Selbstverwaltung aus. Es handelt sich um freiwillige Aufgaben. Die Kommunen wissen vor Ort genau, wie sie diese Maßnahmen ausgestalten sollen. (Zuruf des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE) Schauen Sie sich einmal die kommunalen Haushalte an! Sie sind aktuell überzeichnet. Viele Kommunen sind defizitär. Auch der Landeshaushalt ist entsprechend ausgereizt. Die Finanzmittel, die Haushaltsmittel und die Gelder müssen in den Unternehmen auch erwirtschaftet werden. Wir müssen also beide Seiten der Medaille sehen, Herr Gebhardt. Laut dem aktuellen Sozialbericht des SMS ist die Armutsgefährdungsquote für Personen unter 18 Jahren wie auch die Entwicklung des Anteiles von SGB-II-Bedarfsgemeinschaften in den letzten Jahren gesunken. In Ihrem Antrag fordern Sie die Einberufung eines Landesgipfels gegen Kinder- und Jugendarmut. (Marco Böhme, DIE LINKE: Was spricht denn dagegen?) – Da spricht nichts dagegen, (Marco Böhme, DIE LINKE: Ach so?) es wundert mich allerdings; (Marco Böhme, DIE LINKE: Echt?) denn Sie haben bereits in einem Antrag Ihrer Fraktion, Herr Gebhardt, unter der Drucksache 7/632, „Kinderarmut bekämpfen und Folgen von Kinderarmut mildern“ vom 29.11.2019 (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Gut recherchiert!) die wortgleiche Forderung adressiert, indem Sie zu einem öffentlichen Dialog zur zeitnahen Überwindung von Kinderarmut aufrufen. Auch der Antrag unter dieser Drucksachennummer enthält einen umfassenden Berichtsteil. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Dieser Antrag liegt jedoch von Ihnen seit Januar 2020 uneingebracht und unberaten im Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das zeigt, wie wichtig Ihnen dieses Thema scheinbar ist. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha! – Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Ich lade Sie gern dazu ein, dieses wichtige und vielschichtige Thema mit uns im zuständigen Ausschuss differenziert und fachpolitisch zu erörtern (Marco Böhme, DIE LINKE: Und dann stimmen Sie zu!) und vielleicht auch im Rahmen einer Anhörung umfassend zu beraten. (Mirko Schultze, DIE LINKE: Und dann stimmen Sie zu?) Wir werden Ihren vorliegenden Antrag ablehnen, da er Elemente enthält, die für uns als Fraktion nicht zustimmungsfähig sind, (Zuruf des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE) beispielsweise die Kostenfreiheit für den ÖPNV. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU – Zurufe der Abg. Marco Böhme und Rico Gebhard, DIE LINKE)

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Dr. Matthias Rößler

Nach der CDU-Fraktion, es sprach Herr Kollege Unger, kommt jetzt die AfD-Fraktion zu Wort. Das Wort ergreift Frau Kollegin Schwietzer. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Oh, jetzt wird es ernst! –

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Doreen Schwietzer AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich komme gleich zum Kernanliegen des Antrages. (Oh-Ruf) Die LINKEN wollen die Einführung einer Kindergrundsicherung ab dem Jahr 2023. Nähere Ausführungen zur Ausgestaltung dieser Kindergrundsicherung bleiben sie uns allerdings schuldig. In den letzten Jahren wurden immer wieder die verschiedensten Konzepte dazu vorgestellt. Welche Art dieser Grundsicherung hier gemeint ist, dazu sagt der Antrag nichts. Dabei gäbe es viele Fragen zu beantworten: Soll die Grundsicherung nur für Bedürftige oder für alle Kinder und Jugendliche – unabhängig vom Einkommen der Eltern – ausgezahlt werden? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Für alle!) In welcher Höhe soll eine solche Leistung ausgezahlt werden? Wird sie auf das Einkommen der Eltern angerechnet? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja-ha!) Welche Kosten sind damit verbunden und wie soll und kann sie finanziert werden? Frau Schaper, unabhängig davon, dass der Antrag auf diese wichtigen Fragen keine Antworten gibt, meinen wir, dass er an der falschen Stelle ansetzt. Wieder einmal präsentieren uns die LINKEN hier einen Vorschlag, mit dem letztendlich das Geld derjenigen, die es erwirtschaften, umverteilt werden soll in die Hände all jener, die Sie als Ihre Wählerklientel ansehen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das hat die AfD noch nie gemacht!) Denn: Wem soll letztendlich die Kindergrundsicherung zugutekommen? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na, den Kindern!) Seien wir ehrlich, die Kinder bekommen die Unterstützungsleistung doch nicht auf ihr Konto überwiesen. Wir sprechen also nicht über eine Leistung für die Kinder, sondern über die Erhöhung von Sozialleistungen für die Eltern. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) Und – das dürfen wir nicht außer Acht lassen – wenn wir über den Ausbau von Sozialleistungen sprechen, dann reden wir auch über Leistungen, die weltweit eine Sogwirkung ausüben. (Widerspruch bei den LINKEN – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach, jetzt kommen Sie damit!) Über zwei Millionen Menschen sind in den letzten sechs Jahren über das Asylsystem in Deutschland eingewandert. Ein großer Teil von ihnen lebt heute leider von Hartz-IV. (Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) Das ist Geld, meine Damen und Herren, welches erst einmal erwirtschaftet werden muss und das den Familien fehlt. Bedenken Sie das! Deswegen sage ich: Ihre Kindergrundsicherung wollen wir nicht. Frau Schaper, selbstverständlich müssen wir etwas gegen Armut tun. Da bin ich ganz bei Ihnen. Doch Sie können Kinder nicht getrennt von ihren Eltern und ihrem familiären Umfeld betrachten. Kinderarmut ist auch Familienarmut. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Das sagt doch niemand, das habe ich doch ausgeführt! Kinderarmut ist Elternarmut!) Und deshalb müssen wir, wenn wir Kinderarmut beseitigen wollen, die Familien unterstützen. Wir von der AfD wollen die Familien in den Mittelpunkt unseres politischen Handelns stellen. (Mirko Schultze, DIE LINKE: Aber nur die deutschen, und das macht Ihren Rassismus aus!) Wir wollen dafür sorgen, dass Eltern über ihr Erwerbseinkommen selbst in der Lage sind, ihre Familien auskömmlich zu finanzieren, damit sie ihren Kindern all das geben können, was diese benötigen – und zwar ohne auf staatliche Almosen angewiesen zu sein. In dieser Richtung ist von der Regierungsseite bisher nichts oder nur wenig passiert. Im Gegenteil: Die wirtschaftliche Lage von Familien in Deutschland verschärft sich immer mehr und immer mehr. Steigende Energiepreise und stetige Inflation werden weitere Familien in Armut stürzen. Deshalb müssen die Ursachen für die steigenden Lebenshaltungskosten schnellstens angegangen werden. Sie kennen unsere Forderungen, werte Regierung, zur Wirtschaftsund Energiepolitik. Daher äußere ich mich an dieser Stelle nicht dazu. (Zurufe von den LINKEN) In einem zweiten Schritt brauchen wir dringend notwendige Entlastungspakete für Familien. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Gerade für Familien, in denen die Eltern arbeiten und die Kinder trotzdem in Armut aufwachsen, brauchen wir Entlastung. Wir wollen, dass die Familien, in denen die Eltern arbeiten, mehr Netto vom Brutto auf ihrem Konto haben. (Zuruf der Abg. Ines Springer, CDU) Wir von der AfD haben konkrete Vorschläge dazu vorgebracht. Wir wollen die Steuer- und Abgabenbelastung für Familien deutlich reduzieren. Dazu haben wir im Bundestag einen ganz konkreten Vorschlag für die Einführung eines Familiensplittingtarifs bei der Einkommensteuer eingebracht; das wissen Sie. Unser Modell sieht vor, dass sich die Steuerlast für Familien im Verhältnis zur Kinderzahl deutlich reduziert. Eine durchschnittliche Familie mit drei Kindern würde danach keine Einkommensteuer mehr zahlen müssen. Frankreich macht es uns vor. Dort wird dieses Modell bereits erfolgreich umgesetzt. Des Weiteren wollen wir eine Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Kinderartikel und auf alle Dienstleistungen, die einen Bezug zu Kindern haben. Eine Mehrwertsteuersenkung von derzeit 19 auf 7 % würde sofort im Geldbeutel der Familien ankommen. Gerade Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen würden dadurch deutlich entlastet werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber statistisch gesehen haben die, die mehr Einkommen haben, mehr davon!) Aber wir wollen noch mehr. Wir wollen auch etwas tun für Familien, in denen sich die Eltern im Hartz-IV-System eingerichtet haben. Wir müssen sie auf ihrem Weg in die Erwerbstätigkeit unterstützen. Daher haben wir uns auf Bundesebene für eine aktivierende Grundsicherung eingesetzt. Danach besteht eine grundsätzliche Verpflichtung zu arbeiten. (Zuruf des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE) Und damit es sich auch lohnt, erwerbstätig zu sein, wollen wir für Aufstocker die Anrechnung von Einkommen auf die Grundsicherungsleistung verbessern. Und wenn die Eltern trotz aller Bemühungen keine Arbeit finden oder aus anderen Gründen, wie Krankheit, nicht erwerbstätig sein können, dann müssen sie selbstverständlich eine staatliche Unterstützung erhalten, die auch in Zeiten der Inflation ihre Existenz absichern kann. Deshalb müssen die Regelsätze angepasst werden. Das, meine Damen und Herren, sind wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Familienarmut. Zu den weiteren Inhalten Ihres Antrags: Den geforderten Landesgipfel lehnen wir ab. Die Probleme sind bekannt; sie liegen auf der Hand. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Frau Schaper, es besteht kein Erkenntnisproblem. Der Sozialbericht zum Beispiel, der von der Sozialministerin Frau Köpping in der letzten Woche vorgestellt wurde, beinhaltet umfangreiches Datenmaterial. In ihm finden Sie sämtliche relevanten Daten zur Einkommensstruktur und den Lebensverhältnissen von Familien. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Was jetzt gefragt ist, sind Taten. Es gibt zwei Punkte in Ihrem Antrag, die unsere Zustimmung erhalten. Das ist die geforderte Unterstützung für den Ausbau und Erhalt von sozialen und kulturellen Einrichtungen auf kommunaler Ebene, die durch das Land unterstützt werden. Hier haben wir ein aktuelles Beispiel in Chemnitz, wo bei mehreren Jugend- und Familienangeboten das „Aus“ droht, weil die Förderungen durch die Stadt zum Jahreswechsel eingestellt werden bzw. wegfallen. Als Zweites ist das die weitgehende Kostenfreiheit infrastruktureller Angebote für Kinder und Jugendliche, zum Beispiel für Sportstätten – wie Frau Schaper schon gesagt hat –, ÖPNV oder Bibliotheken. Frau Schaper, ich denke, es ist wichtig, über den reinen Sozialtransfer hinauszudenken. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass unsere Kinder die Befähigung erhalten, ihr Leben erfolgreich zu gestalten. Dafür gibt es nicht nur eine Stellschraube. Weitere wichtige Bausteine sind zum Beispiel eine individuelle Förderung in der Schule und der Ausbau der Infrastruktur im ländlichen Raum – ganz wichtig! Damit werden auch die sozialen Verhältnisse von Kindern verbessert. Wir werden uns zu Ihrem Antrag enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Auf Frau Schwietzer, AfD-Fraktion, folgt jetzt Frau Kollegin Hammecke, Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte, Sie haben das Wort.

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Lucie Hammecke GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Der Kampf gegen Kinderarmut kann nicht warten, denn Kinder können nicht warten. Die Zahlen wurden genannt: Jedes fünfte Kind in Deutschland ist entweder armutsgefährdet oder lebt in Armut. Dass die AfD das jetzt hier nutzt, um wieder einmal – wie bei jedem anderen völlig fachfremden Thema – rassistische Hetze zu verbreiten, ist eigentlich nicht mehr überraschend, sondern es ist würdelos. Es ist würdelos und diesem Thema nicht angemessen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und vereinzelt bei der CDU) Ich wehre mich auch gegen jeden Versuch, das gesamtgesellschaftliche, strukturelle Problem Armut auf eine Selbstschuld-Debatte zu verengen. Es geht hier nicht um eine Schulddebatte. Wir sehen ganz klar, dass Armut strukturell ist; denn bestimmte Lebenslagen, bestimmte sich überschneidende Merkmale führen zu einem erhöhten Armutsrisiko. Alleinerziehende wurden genannt – und Frauen im Allgemeinen. Frauen sind überproportional von Armut betroffen. Überproportional viele bekommen staatliche Unterstützung, obwohl sie arbeiten. Wollen Sie behaupten, sie hätten es sich im staatlichen Unterstützungslager bequem gemacht? Nein, sie arbeiten und brauchen trotzdem diese Unterstützung; denn sie gehen einerseits ihrer Lohnarbeit nach und arbeiten andererseits zum großen Teil unbezahlt zu Hause. Wer übernimmt denn dort die Arbeit? Das sind die Frauen. Hier so zu tun, als hätten sie selbst Schuld und es sich bequem gemacht, ist würdelos. Aber was soll ich anderes von Ihnen erwarten? Anscheinend hatten Sie sich vorher ja nicht einmal mit dem grundlegenden Konzept der Kindergrundsicherung auseinandergesetzt. Deshalb sage ich: DIE LINKE spricht mit diesem Antrag ein wichtiges, drängendes Thema an, das tatsächlich viel zu selten in der Öffentlichkeit steht, und dafür danke ich ernsthaft. Es ist ganz klar, dass das Vorgehen der bisherigen Bundesregierungen nicht ausreichend war. Um einmal den Fokus auf Teilhabe zu legen – wir haben es heute Morgen diskutiert, es fiel auch jetzt immer mal wieder –: Im Jahr 2010 sagte das Bundesverfassungsgericht, dass zum menschenwürdigen Existenzminimum eben nicht nur das physische Existieren zählt, sondern auch die Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen, ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Daraufhin wurden im Jahr 2011 mit dem Bildungs- und Teilhabepaket verschiedene Leistungen zusammengefasst und neue Leistungen geschaffen, gerade auch im Bereich soziale und kulturelle Teilhabe, auf die in Deutschland 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche Anspruch hätten. Es geht hierbei um den Musikunterricht, den Fußballverein, um das Miteinander und gemeinsame Wachsen und Lernen. Aber von diesen Anspruchsberechtigten sind es weniger als die Hälfte, die es tatsächlich nutzen. Das ist ein Problem; denn hier sehen wir, dass diese Anspruchsberechtigung in einem schwierig händelbaren Antragswust endet, weil es kompliziert ist und die Eltern überfordert. Die Folge davon ist verdeckte Armut. Die Folge davon ist, dass die Kinder, die einen Anspruch auf diese Leistung hätten, sie nicht in Anspruch nehmen können. (Peter Wilhelm Patt, CDU, steht am Mikrofon.) Die Parität überprüft regelmäßig die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes.

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Dr. Matthias Rößler

Würden Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Patt zulassen, Frau Kollegin?

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Peter Wilhelm Patt CDU

Frau Kollegin, inwieweit macht es für Sie Sinn, dass man Familien, die für ihre Kinder verantwortlich sind, statt sie erst mit großen Steuern und Abgaben zu belasten, um sie dann zum Almosenempfänger – man kann es auch anders ausdrücken: Kindergrundsicherung – zu machen, vielleicht vorher entlastet, damit sie in der Lage sind, ihre Kinder selbst zu versorgen? (Beifall bei der AfD)

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Lucie Hammecke GRÜNE

Ich kann gern darauf antworten, dass es natürlich Sinn macht, Familien zu entlasten. Aber wenn wir uns die Gruppe anschauen, die tatsächlich armutsgefährdet ist, dann sind das Menschen, die bereits von vielem ausgenommen sind. Sie sind von vielen staatlichen – wie Sie es nennen – Belastungen ausgenommen. Meiner Meinung nach geht es hier um eine solidarische Finanzierung unseres Sozialstaates, aber das ist etwas anderes. Deshalb macht es Sinn. Deshalb soll mit einer Kindergrundsicherung ja gar nicht so viel neu geschaffen werden, sondern das, was es eigentlich schon gibt und wofür sehr viele Familien und Kinder anspruchsberechtigt sind, soll zusammengefasst werden, damit es auch ankommt. Denn das macht Sinn. Wir haben ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, das sagt: Es gibt Kinder, die sind anspruchsberechtigt, der Staat sollte das schaffen. Der Staat schafft das und stellt das Geld dafür ein. Aber es wird nicht abgerufen. Ich glaube, das ist eine innere Logik, die sich wiederspricht. Ich glaube, da kann eine Kindergrundsicherung anfangen, Gerechtigkeit für die Kinder von Familien zu schaffen, die berechtigt sind. Das sind leider – wir haben die Armutsquoten gehört – immer noch viel zu viele in Deutschland. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Ich habe aufgeführt, dass die Parität regelmäßig die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets überprüft, wie viel davon in Anspruch genommen wird. Gerade, wenn es um den Bereich soziale und kulturelle Teilhabe geht – 2011 erst eingeführt – sind es in Sachsen nicht einmal 12 % der Kinder, die dies tatsächlich in Anspruch nehmen. Das ist eine Zahl, die uns alle betroffen machen sollte, weil die Kinder eigentlich Anspruch darauf hätten. Verantwortlich hierfür sind die Kommunen. Das sind nicht wir als Land. Ich glaube, wir müssen trotzdem schauen, wie wir in eine Unterstützungsleistung kommen. Gerade, weil – das ist spannend mit Blick auf die Zahlen zu sehen – sich das innerhalb der Kreise und kreisfreien Städte unterscheidet. Wir haben – deshalb muss man einen differenzierten Blick darauf werfen – nicht den Fakt, dass die großen Städte das alles super hinbekommen und die Kreise nicht, sondern tatsächlich sehr differenzierte Zahlen, sodass wir hier differenzierte Lösungen brauchen. Die jetzige Bundesregierung hatte sich viel vorgenommen, um Armut in Deutschland zu bekämpfen. Der Koalitionsvertrag der drei Parteien sah zahlreiche Maßnahmen vor; denn, das erkennt der Antrag an, um wirklich grundlegende Änderungen zu schaffen, brauchen wir grundlegende Reformen auf Bundesebene. Das Bürgergeld, den 12-EuroMindestlohn, die BAföG-Reform hatte sich die Bundesregierung vorgenommen und im Laufe des letzten Jahres eingelöst. Doch – auch das kam in fast allen Redebeiträgen vor – mit dem 24. Februar dieses Jahres, mit dem schrecklichen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, mit der damit einhergehenden Energiepreiskrise und der damit einhergehenden Inflation wurden neue Herausforderungen und Belastungen geschaffen. Die Menschen brauchen Entlastungen. Die Bundesregierung hat auch hier vorgelegt. Nach einer, wie ich finde, viel zu langen Diskussion, wurde im Oktober verkündet, dass es eine Preisbremse für Strom und Gas geben soll. Die wurde heute entsprechend im Bundestag beschlossen. Es gibt eine deutliche Ausweitung des Wohngeldanspruchs, eine einmalige Energiepreispauschale für manche Empfänger(innen)kreise, weitere Hilfen für Rentnerinnen und Rentner und Studierende. Deshalb bin ich froh, dass wir eine Bundesregierung haben, die kein Wegschauen betreibt, die kein Tabuisieren betreibt, sondern versucht, in dieser schwierigen Situation Entlastungen zu schaffen, die ankommen und die wirken müssen. Die Rolle des Landes, des Freistaates Sachsen ist klar die Kofinanzierung. Mit etwas Glück beschließen wir nächsten Montag und Dienstag einen Doppelhaushalt. Dabei sind etwa 1,5 bis 2 Milliarden Euro für die Kofinanzierung der Entlastungspakete vorgesehen. Es gibt noch einmal 200 Millionen Euro extra, um die soziale Infrastruktur zu stärken, und noch einmal 200 Millionen Euro, um Härtefälle aufzufangen, die es auch hier in Sachsen geben wird, die durch das Netz des Bundes fallen. Ich glaube, nächstes Jahr wird sich der Freistaat der Debatte stellen müssen, ob das reicht, ob man angesichts der wirtschaftlichen Situation und der Inflation mit diesen 200 Millionen Euro auskommt. Ich glaube, unsere Position zur Schuldenbremse hat meine Fraktionsvorsitzende schon öfters dargestellt. Ich möchte nicht weiter darauf eingehen. Sehr geehrte Abgeordnete! Das Anliegen des Antrags ist wichtig, das ist richtig. Ich bin froh, dass wir das Thema heute hier diskutieren. Aber ich möchte trotzdem noch einmal konkret auf einzelne Punkte eingehen, auch um unsere Ablehnung zu begründen; denn das Anliegen eint uns. Das Vorgehen nicht. Das Vorhaben, innerhalb des Aktionsplans eine weitestgehende Kostenfreiheit infrastruktureller Angebote wie ÖPNV und tatsächlich nicht weiter definierter einzelner Dinge zu schaffen, ist eine Maßnahme, die in einem Doppelhaushalt viel Geld kosten und nicht zielgruppengerecht ankommen würde, sondern für alle sein. Hier ist es immer eine Abwägung, schafft man es für die Kinder, die es wirklich brauchen – ich meine, da müssen wir besser werden, weil ich die Quoten dargestellt habe, wieviel tatsächlich ankommt – oder macht man es für alle. Das ist glaube ich etwas, wobei sich der Weg bei uns etwas unterscheidet. Das Nächste ist tatsächlich die Forderung nach konkreten Orten zum Austausch und zum Zusammenkommen. Die kann ich nachvollziehen. Die kann nicht nur ich nachvollziehen. Das hat die Staatsregierung bereits erkannt. Sie hat mit der gemeinsamen Richtlinie der sozialen Orte und der Orte der Demokratie bereits begonnen, genau diese Treffpunkte für Menschen zu schaffen, um zusammenzukommen. Mit der Jugendpauschale, mit der Verstetigung geben wir den Kommunen Mittel in die Hand, um spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Wir schaffen kostengünstige Mobilität mit dem Bildungsticket und dem AzubiTicket. Eine weitere Forderung im Antrag ist die landesweite Berichterstattung zur Kinder- und Jugendarmut. Ich war nicht die Erste, die es sagt. Staatsministerin Petra Köpping hat eine umfassende Sozialberichterstattung mit mehr als 900 Seiten vorgelegt. Es gibt einen großen Fokus mit einem extra Blickpunkt auf alleinerziehende Familien. Es gibt auch einen extra Blickpunkt auf ökonomische Situationen junger Menschen in Sachsen. Deshalb bin ich mit der Forderung im Antrag komplett d'accord, dass wir eine Berichterstattung und Daten brauchen. Ich glaube, sie liegt jetzt erstmals mit dieser Sozialberichterstattung, die ich ausdrücklich loben möchte, vor. Ich glaube, dass man jetzt strategisch politisch gut weiterarbeiten kann. Zur Kindergrundsicherung: Ja, ich bin der festen Überzeugung, dass sie kommen muss. Ich bin auch froh, dass wir mit Familienministerin Lisa Paus am Kopf des federführenden Ministeriums nun eine Person haben, die seit Jahren für die Einführung kämpft, schon lange zu Oppositionszeiten, und das jetzt in Verantwortung umsetzen kann. So hat sie erst vor wenigen Wochen im Interview gesagt: „Kinderarmut zu bekämpfen ist meine wichtigste Aufgabe.“ Das stimmt. Dafür braucht es, denke ich, diesen speziellen Antrag nicht unbedingt, auch wenn ich, wie gesagt, die Debatte darum wertschätze. Das Anliegen ist zentral. Dem Antrag werden wir aus den vorherig genannten Gründen nicht zustimmen können. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Als Letzte in dieser Runde kommt Frau Kollegin Pfeil für die SPD-Fraktion zu Wort.

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Juliane Pfeil SPD

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe einmal kurz auf Frau Schwietzer ein: Ich kann verstehen, wenn man ein Redemanuskript hat. Das kann ich vollkommen nachvollziehen, aber man muss wenigstens der einbringenden Fraktion zuhören. Frau Schaper hat ausführlich erklärt, dass es, wenn wir über Kinderarmut sprechen, Familienarmut ist, dass es darum geht, dass wir Familien an dieser Stelle stärken. Das ist doch der zentrale Punkt. Das kann man aber nicht einfach überhören, das funktioniert nicht, auch wenn es so auf dem Redemanuskript steht. Ich bin der LINKEN für die Debatte dankbar. Ich glaube, wir sind uns noch viel einiger als vielleicht die Kollegen der GRÜNEN und die LINKEN miteinander; denn auch wir als SPD – vielleicht nicht in der Koalition – stehen klar dahinter. Wir sagen: Bildung muss kostenfrei sein, Mobilität sollte kostenfrei sein. Das sind alles wichtige Bereiche der Teilhabe, in denen wir politisch unser klares Ziel sehen, aber nicht mehrheitsfähig in dieser Koalition sind. Ich bin dankbar, dass Lucie Hammecke ausführlich noch einmal die Kindergrundsicherung erklärt und dargelegt hat, wie vielfältig dieses Netz an sozialen Maßnahmen jetzt schon ist. Aber wir wissen, es ist ein Netz. Durch Netze fallen leider Gottes Menschen. Dabei ist jeder Mensch, jedes Kind eins zu viel, das wissen wir auch. Deshalb ist es stetige Aufgabe, dieses Netz enger zu spannen. Deshalb ist es wichtig, dass die Kindergrundsicherung die verschiedenen Maßnahmen bündelt, um diese Löcher, die in diesem Netz sind, noch besser zu erkennen und effektiv schließen zu können. Der Bund hat nicht nur die Kindergrundsicherung vorangebracht. Fangen wir einmal mit dem Mindestlohn an. Wenn wir über Teilhabe, über Armut sprechen, dann müssen wir auch immer über Verdienste sprechen. Die Einführung des Mindestlohns hat im Freistaat Sachsen 400 000 Menschen profitieren lassen, darunter größtenteils Frauen. Das ist nicht wenig. Natürlich haben wir gesehen, dass sich seit dem 24. Februar 2022 die Ereignisse überrollt haben und dass ein Mindestlohn von 12 Euro zum heutigen Stand nicht mehr zeitgemäß ist und wir einen viel höheren brauchen. Aber dass wir dahin schon gekommen sind, zeigt, dass die Bundesregierung sehr wohl das Thema Armut immer wieder im Blick hat. Auch die Einführung des Bürgergeldes, mit dem ein Kindersofortzuschlag bis zur Einführung der Kindergrundsicherung gewährleistet wird, ist ein weiterer Punkt. Die Anhebung des Kindergeldes auf 250 Euro ist ein Punkt. Der höhere Grund- und Kinderfreibetrag ist ein Punkt. Das Wohngeld ist auch ein Punkt; denn was bringt das Wohngeld mit sich? Diejenigen, die wohngeldberechtigt sind, können auch einen Antrag auf Bildungs- und Teilhabepaket stellen. Auch an dieser Stelle ist das soziale Netz eins, das wirkt, das ineinander miteinander versponnen ist, das keine größeren Löcher haben darf, aber das sich stetig weiterentwickeln muss. Ich möchte gerne noch etwas dazu sagen, was wir im Freistaat Sachsen tun können. Das ist alles etwas, was der Bund berechtigterweise tut. Dafür ist er auch da. Wenn wir im Freistaat Sachsen über Kinderarmut sprechen, wissen wir leider Gottes, dass Kinderarmut auch stark damit zusammenhängt oder zur Folge hat, welche Bildungslaufbahn ein Kind einmal haben wird. Ich glaube, das ist genau der Punkt, über den wir sprechen müssen, der unser Anliegen ist. Dass es nicht dieser stetige Kreislauf ist – wie Susanne Schaper berechtigterweise gesagt hat –, dieser Teufelskreis, aus dem man nicht mehr herauskommt. Wir müssen dafür sorgen, dass Kinder eine Bildungslaufbahn erhalten, um aus der Armutsfalle herauszukommen. Unsere Antworten sind klar. Mit der Einführung der Gemeinschaftsschule wollen wir verhindern, dass die Kinder frühzeitig selektiert werden und dass sie ihre Bildungslaufbahn selbst beeinflussen können, mit Ganztagsangeboten, mit Schulsozialarbeit, mit dem Programm „Familien stärken“, das wir jetzt auf das Programm „Kinder stärken“ draufsatteln – mit den Familiengrundschulzentren, mit unserer vielfältigen Kinder- und Jugendhilfelandschaft, mit der Bestätigung der Jugendpauschale. Das sind alles Dinge, die wir machen können, die wir auch schon machen und worüber wir Montag und Dienstag aktiv sprechen werden. Wir als SPD-Fraktion stehen hinter dem, was momentan auf Bundesebene passiert. Auch von meiner Seite möchte ich sagen: Es ist gut, dass wir immer wieder darüber sprechen, und ich weiß, dass Susanne Schaper in diesem Freistaat eine der größten Kämpferinnen für Kinder ist. Wir sind, glaube ich, in vielerlei Hinsicht derselben Meinung. Wir sehen aber auch, dass ein Masterplan nicht die Wirkung erzielen könnte, die man vielleicht meint; denn wir haben auf der einen Seite den Bund, der jetzt sehr effektiv darüber spricht, und wir haben auf der anderen Seite das, was wir als Land mit dem neuen Haushalt im Bereich der Bildungspolitik machen können. Ich glaube, wir sind gemeinsam auf einem guten Weg; aber es ist richtig, immer wieder darüber zu sprechen. Vielen Dank für das Thema. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir beginnen die nächste Runde. Die Linksfraktion, Frau Tändler-Walenta, bitte.

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Marika Tändler-Walenta Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich auf einen besonderen Aspekt der von uns geforderten Strategie gegen Kinderarmut eingehen. Nach dem Zweiten Sozialbericht des Freistaates Sachsen, der uns aktuell vorliegt, besuchen 76 % der unter Dreijährigen und 95 % der Drei- bis Sechsjährigen eine Kindertageseinrichtung oder nehmen Kindertagespflege in Anspruch. Dies ist eine der bundesweit höchsten Quoten. Bei den unter Dreijährigen liegen wir damit ungefähr bei dem Anderthalbfachen des bundesdeutschen Durchschnitts. Schon aus diesem Grund hat die Kindertagesbetreuung eine besondere Bedeutung bei der Bekämpfung von Kinderarmut. Daher möchte ich deutlich sagen, was wir von Ihnen erwarten. Ich gebe zu, besser wäre es gewesen, wir hätten in den Haushaltsberatungen ernsthafter darüber gesprochen, als die Koalition dazu bereit war. Es ist nichts Neues, dass Sie die sehr konkreten Vorschläge, die wir als LINKE erstens zu einer zumindest teilweisen Entlastung der Eltern von den im Moment rasant steigenden Elternbeiträgen, zweitens zu einer Entlastung der sächsischen Kommunen, die die Hauptlast der Inflation bei den Kindertageseinrichtungen zu tragen haben, und schließlich drittens zu einem kostenlosen Mittagessen in Kitas und Schulen gemacht haben, um angesichts der durch die Decke schießenden Lebensmittelpreise Familien wenigstens von den Kosten der Kindermahlzeit in den Einrichtungen zu entlasten, nicht aufgegriffen haben. (Marco Böhme, DIE LINKE: Genau!) Das ist leider in Sachsen parlamentarischer Brauch. Was mich aber wirklich erschüttert hat, ist, dass die Koalition kein eigenes Maßnahmenpaket vorgelegt hat, wie sie den Belastungen der Familien im Bereich der Kitas und Schulen begegnen will. Ich weiß genau, was wieder als Ausrede kommen wird: Sie werden sagen, dass die Kinder aus wirklich armen Familien von den Kitabeiträgen befreit sind und dass diese Kinder auch Anspruch auf eine Mittagsversorgung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. – So weit, so richtig. Den Allerärmsten ist also geholfen, aber eben nicht jenen, die all diese Leistungsansprüche nicht bzw. noch nicht haben und gerade jetzt vor unser aller Augen wegen der Preissteigerungen aus dem kleinen Wohlstand unterer Mittelschichten in eine Situation der Armut abrutschen oder abzurutschen drohen. Für diese Familien und deren Kinder müssen wir dringend etwas tun. Darum sind die Entlastung bei den Elternbeiträgen und das kostenlose Mittagessen so wichtig. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, Sie haben nun zwei Chancen, einen Fehler zu korrigieren. Sie können am nächsten Montag und Dienstag bei der Beschlussfassung zum Haushalt unseren Änderungsanträgen zustimmen, und Sie können heute die Staatsregierung beauftragen, endlich einen eigenen Plan zur Bekämpfung der Kinderarmut vorzulegen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von der CDU noch einmal das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Die AfD-Fraktion? – Das kann ich auch nicht erkennen. BÜNDNISGRÜNE? – SPD? – Niemand mehr von den Fraktionen. Dann Frau Ministerin, bitte.

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Petra Köpping

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Kinder sind keine Arbeitslosen. Das klingt so offensichtlich, aber noch werden viele Kinder genauso behandelt. Circa 60 000 Kinder unter 15 Jahren betrifft das in Sachsen. Auch diese 60 000 Kinder bekommen die nötige Unterstützung, ja, aber eben über das Arbeitslosensystem, über Hartz IV. Diese 60 000 Kinder werden in der Logik von Arbeitslosen behandelt. Das Bürgergeld wird ab dem nächsten Jahr schon einiges besser machen. Aber der Hauptpunkt bleibt, diesen Schritt für Kinder und junge Menschen in der Grundsicherung zu regeln. Dann werden sie endlich in einem System unterstützt, das für Kinder ist. Die Kindergrundsicherung ist die wichtigste Maßnahme gegen Kinderarmut. Liebe Frau Schaper, Sie haben vorhin gesagt, die Staatsregierung solle Druck machen. Sie können mir glauben, den mache ich. Das nehme ich sehr gern mit, weil mir das genauso am Herzen liegt wie Ihnen, obwohl ich weiß, dass es ein sehr komplexes Thema ist, das man nicht leicht lösen kann. Aber den Druck machen wir, weil wir das genauso sehen. Leistungen werden dann – das zu Frau Schwietzer – zusammengefasst und unbürokratisch ausgegeben. Das ist der Sinn der Kindergrundsicherung. Zur Infrastruktur haben wir heute schon einiges gesagt. Es sind Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Kinder gleiche Chancen haben können, gute Kitas, gute Schulen. Als Staatsregierung haben wir in den letzten Jahren dort viel investiert. Unsere Sozialstudie gibt dazu Auskunft. Dass jede Kommune in Sachsen mit einer einzigen Ausnahme eine Kita hat, ist wirklich ein Privileg und ein Vorteil, den wir in Sachsen haben. Das heißt kurze Wege, 1,8 Kilometer vom Wohnort zur Kita. Das ist der Durchschnitt. Das ist sehr gut. Hinzu kommt unsere Soziallandschaft, besonders für Kinder und Jugendliche. Natürlich wissen wir, dass wir nach Corona diese Soziallandschaft stabilisieren und weiter in sie investieren müssen. Ich bin sehr dankbar dafür, dass im Entwurf des Haushalts dafür eine ganze Reihe an Maßnahmen vorgesehen ist. Man könnte es sich leichtmachen und sagen: Das haben wir heute schon alles erwähnt. – Trotzdem sage ich noch einmal, was wir in Sachsen fördern. Das ist einmal das Bildungsticket. Das halte ich für sehr wichtig, auch wenn das 49 Euro-Ticket kommt und sich das eine oder andere vielleicht überschneidet. Aber wir haben es dann schon, und das gibt für Kinder immerhin bessere Chancen, für wenig Geld in die Schule oder in der Freizeit zum Sport oder zu anderen Aktivitäten zu kommen oder auch nur Freunde zu besuchen. Kinder und Jugendliche sind immer auch im Kontext mit ihrer Familie zu betrachten. Das wurde eben noch einmal ausgeführt. Deshalb unterstützen wir die Familien mit kleinem Geldbeutel mit direkten Zuschüssen beim Familienurlaub. Auch dieser wurde heute schon genannt, weil das eine Zeit ist, in der Familien Kraft tanken und ihren Kindern etwas bieten können. Berechtigte Familien können den Familienpass bekommen. Das ist eine Maßnahme, bei der wir gemeinsam dafür werben müssen, dass mehr Städte mehr Angebote zur kostenlosen Nutzung unterbreiten. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Kinder- und Jugendhilfe – darüber haben wir heute auch schon gesprochen – mit der Jugendpauschale, mit der Förderung von Projekten der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort, mit der Förderung von Investitionen in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen oder mit der jährlichen Förderung von kostengünstigen bzw. kostenfreien Auszeiten für Kinder und Jugendliche, verknüpft mit Bildungsfahrten. Der Bund unterstützt Kinder durch die Erhöhung des Kindergeldes ab 2023 mit dem monatlichen Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder, aber auch dem Kinderzuschlag, auch für Alleinerziehende und Familien mit kleinem Einkommen, mit dem einmaligen Kinderbonus und dem Bürgergeld, das ab 1. Januar erhöht wird. Das geht ebenfalls in Richtung der Kindergrundsicherung. Ich sage das alles noch einmal, ohne die Zahlen dahinter zu nennen, weil ich es nicht richtig finde, wenn man es weglässt, weil eine ganze Reihe von Leistungen gerade im letzten Jahr neu und zusätzlich entstanden ist. Das sollte man entsprechend würdigen. Zu Studien: Ich habe es gerade so flapsig rübergerufen. Natürlich haben wir eine ganze Menge Studien, die veröffentlicht wurden, nicht zuletzt unseren Sozialbericht, in dem das Kapitel Kinder und Jugendliche großen Raum einnimmt. Im nächsten Jahr werden wir wieder einen umfassenden Kinder- und Jugendbericht haben. Dieser soll regelmäßig erstellt werden, und darin ist auch die finanzielle Lage junger Menschen ein Thema. Im Antrag werden weitere überregionale Studien zitiert. Wir werden umfassend vom Landesbeirat für die Belange von Familien beraten. In diesem Familienbeirat ist auch der Aktionsplan für Alleinerziehende in Arbeit. Unsere Sozialberichterstattung sagt aus, dass es auch um die Berufstätigkeit der Alleinerziehenden geht. Wir haben festgestellt, dass viele alleinerziehende Mütter in Arbeitsbereichen arbeiten, in denen wenig verdient wird, sodass wir dort auf die Qualifikation schauen müssen. Dieses Zusammenführen, das ist notwendig, dass wir nicht losgelöst nur ein Thema – gerade auch bei den Alleinerziehenden –, sondern das Thema komplex behandeln. Susann Rüthrich möchte ich noch einmal nennen als Kinder- und Jugendbeauftragte. Sie hat nächste Woche hier im Sächsischen Landtag, in den Nebenräumen, auch die Kinder- und Jugendbeauftragten aller Bundesländer eingeladen. Dabei können wir uns auch noch einmal kurzschließen, voneinander lernen, erfahren, was andere Bundesländer machen und wie das auch in unsere Arbeit einfließen kann. Das ist eine gute Ergänzung für unsere Arbeit und zeigt uns immer wieder auf, wo es noch Lücken gibt. Fazit, und das wissen wir alle: Wir haben noch viel zu tun, wir sind noch lange nicht fertig. Gerade die Jugendstudie hat gezeigt: Nur wenige junge Menschen hatten in der Corona-Zeit das Gefühl, wahrgenommen zu werden. Dafür sollten wir die jetzt von mir beschriebenen Wege weitergehen und stärken und nehmen gern wirklich wichtige Anreize und Anregungen aus dem Antrag heute auf. Die soziale Infrastruktur in Sachsen ist weiter zu stabilisieren und zu beleben, und für eine baldige Kindergrundsicherung werden wir kämpfen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Vielen Dank. – Das Schlusswort hat die Linksfraktion. Frau Abg. Schaper, bitte.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Also, am Anfang der Debatte, als ich Herrn Unger und dann Frau Schwietzer habe reden hören, habe ich gedacht: Meine Güte! Herr Unger, der Armut ausschließlich über Transferleistungen definiert (Tom Unger, CDU: Habe ich nicht gemacht! – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) und ansonsten nichts Substanzielles dazu beizutragen hatte – das war wirklich eine schwache Kür. Na ja, okay. Und Frau Schwietzer, das Ausspielen, dass also, egal, was man hier für einen Antrag stellt, er dazu genutzt wird, zum Thema Asyl zu kommen, zum Thema „Die Deutschen zuerst und irgendwie versuchen, andere auszugrenzen“. Das mündete sogar in der Unterstellung, dass man sagt: Wenn hier die Kinder Grundsicherung oder noch mehr Sozialleistungen erhalten, schwemmt das ja noch mehr ins Land. Fast haben Sie das ja sogar gesagt. Sie haben ein Menschenbild, also, das ist überhaupt nicht in Worte zu fassen. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dazu kann ich mich kaum höflich ausdrücken. Da sollen die Kinder lieber hier zur Tafel gehen und ihr Essen holen, bevor wir irgendwas geben. Es könnte ja jemand, der nicht „Weiß“, „Deutsch“ und Ihren Vorstellungen entspricht, davon profitieren. Übelste Sorte! Wirklich! Das muss man sich bis zum Ende hereinziehen, aber es ist eigentlich auch schade um jedes Wort, was man da verliert, weil es jedes Mal derselbe Dünnpfiff ist, der dann im Prinzip hier verbreitet wird. – – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Kollegin. Bitte, ein bisschen, ein ganz kleines bisschen, ja, was Schöneres. Tagesordnungspunkt Tätigkeitsbericht der Sächsischen Berichtszeitraum: 1. Januar Drucksache 7/9931, Unterrichtung durch Drucksache 7/11461, Beschlussempfehlung für Inneres und Sport, und die Das Präsidium hat für die Sächsische Datenschutzbeauftragte und für jede Fraktion sowie für die Staatsregierung eine Redezeit von 10 Minuten festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: Sächsische Datenschutzbeauftragte, CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht.

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Susanne Schaper Die Linke

– Stoffwechselendprodukte, (Heiterkeit bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) die dann am Ende rauskommen, die so was von berechenbar sind, aber an der Stelle, wenn wir über Kinderarmut reden, so was von daneben sind. Sie sollten sich was schämen! (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ansonsten habe ich jetzt gelernt: Punkt II unseres Antrages können wir abhaken und als erledigt erklären. Vielen Dank dafür. Wir zählen auf Sie, dass das auch am Ende so umgesetzt wird. Bei Frau Pfeil und Frau Hammecke möchte ich mich auch für die Debatte bedanken. Wir sind zuversichtlich, dass Sie innerhalb der Koalitionsfraktionen das Thema weiter vorantreiben. Zum Redebeitrag der CDU: Dabei wünsche ich Ihnen viel Kraft und Erfolg. Wir werden Sie wirklich weiter begleiten und das immer wieder auch noch einmal neu einbringen, damit es unter gar keinen Umständen in Vergessenheit gerät. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/11465 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen kann ich keine sehen. Es gab Stimmen dafür, dennoch ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt geschlossen. Ich rufe auf Datenschutzbeauftragten bis 31. Dezember 2021 die Sächsische Datenschutzbeauftragte und Bericht des Ausschusses Stellungnahme der Staatsregierung Wünscht vor der Aussprache der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Pallas, noch das Wort? – Das möchte er nicht. Dann darf ich jetzt die Sächsische Datenschutzbeauftragte, Frau Dr. Hundert, um Ihren Redebeitrag bitten. Dr. Juliane Hundert, Sächsische Datenschutzbeauftragte: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bevor ich auf den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020/2021 zu sprechen komme, möchte ich meinem Amtsvorgänger, Herrn Andreas Schurig, meinen Dank aussprechen. (Beifall des ganzen Hauses) Der Tätigkeitsbericht beruht im Wesentlichen auf seiner Arbeit. Herr Schurig hat die Behörde von 2004 bis Ende 2021 geleitet. Er hat dies mit großem Erfolg getan. Er und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben insbesondere die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung hervorragend gemeistert. Dazu gehörte auch die organisatorische Unabhängigkeit vom Sächsischen Landtag, der uns jahrzehntelang unterstützt hat. Auch dem Landtag sei an dieser Stelle gedankt, auch für die Unterstützung, die er heute noch leistet. Sehr geehrte Damen und Herren! Datenschutz ist nicht nebensächlich oder lästig. Der Schutz unserer Privatheit ist von zentraler Bedeutung für unsere Freiheit und unsere Selbstbestimmung. Nur wenn ich überblicken kann, wer meine personenbezogenen Daten wann zu welcher Gelegenheit und zu welchem Zweck verarbeitet, habe ich überhaupt die Möglichkeit, selbstbestimmt zu leben. Als Datenschutzbeauftragte haben ich und meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Aufgabe, die Privatsphäre und damit die Freiheit jeder und jedes Einzelnen zu schützen. Wie wir diese Aufgabe erfüllen, davon zeugt der jährliche Tätigkeitsbericht. Für das Jahr 2021 sind auf über 200 Seiten die Schwerpunkte unserer Aufsichtstätigkeit zusammengefasst. Sie finden auch Statistiken, Angaben zur Informations- und Sanktionspraxis und zur Rechtsprechung sowie Dokumente der Datenschutzkonferenz und des Europäischen Datenschutzausschusses. Auf einige Schwerpunkte möchte ich kurz eingehen. Auch das Jahr 2021 – wir haben es heute schon gehört – war ein Corona-Pandemiejahr und damit auch für den Datenschutz eine enorme Herausforderung. Der Staat und die Kommunen haben Maßnahmen getroffen, die tief in Grundrechte eingegriffen haben. Und es war uns als Datenschutzaufsicht daher immer wichtig zu betonen, dass sämtliche pandemiebedingten Einschränkungen in ihrer Eingriffstiefe und in ihrer Eingriffsdauer auf ein Minimum zu begrenzen sind. Dies hat vor allem bei den mehrfachen Änderungen der Sächsischen Corona-Schutzverordnung immer wieder eine Rolle gespielt. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit waren die nach Arbeits- und Datenschutzrecht zulässigen Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen, etwa bei der Testpflicht der Urlaubsrückkehrer, den 3-G-Regelungen am Arbeitsplatz, bei Corona-Modellprojekten oder bei der Zulässigkeit von Testungen in Schulklassen. Ein Teil der in der Corona-Zeit getroffenen Maßnahmen wirken in ihrem Provisorium weiter fort. So bestehen immer noch und aktuell erhebliche Bedenken an der Datenschutzkonformität der von der Staatsregierung genutzten Videokonferenzsysteme. Hierfür gibt es mittlerweile gute, leistungsfähige und datenschutzgerechte Möglichkeiten, die auch ich in meiner Behörde einsetze und die – wie ich heute hörte – auch vom Justizministerium eingesetzt werden und um deren Einsatz ich ausdrücklich werbe. Da wir es im Zuge der Digitalisierung häufig mit sehr komplexer Datenverarbeitung zu tun haben, empfehle ich Verantwortlichen stets, frühzeitig ihre internen Datenschutzbeauftragten einzubeziehen. Auch an mich kann man sich vor der Etablierung oder Entwicklung neuer Verfahren wenden. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. So lassen sich viele Verstöße von vornherein verhindern. Beispielhaft dafür steht auch ein Beitrag im Tätigkeitsbericht. Die Verkehrsunfallforschung der TU Dresden wandte sich frühzeitig an uns, um über ein Forschungsprojekt zur Videoanalyse des Fahrverhaltens von E-Scootern in Dresden abzustimmen. Von der Videobeobachtung wäre eine Vielzahl von Personen betroffen gewesen. Meine zum Konzept abgegebenen Empfehlungen sind sämtlich umgesetzt worden. Anfragen und Beschwerden betroffener Personen erreichten mich in der Folge nicht. Dieses Beispiel zeigt zum einen, wie wichtig es ist, dass Datenschutz von Anfang an mitgedacht werden muss, und zum anderen, dass es möglich ist, Forschungsdaten so zu verarbeiten, dass die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen bestmöglich geschützt werden. Diese Grundaussage hat auch die Datenschutzkonferenz mit ihrer am 23. November 2022 beschlossenen Petersberger Erklärung getroffen: Datenschutz und Forschungsfreiheit stehen nicht im Widerspruch. Des Weiteren gab es im Berichtszeitraum ein beständig hohes Aufkommen an Beschwerden im Bereich der Telemedien bei Websites und Apps. Die meisten richteten sich gegen sächsische Betreiber von Webseiten, die Cookies, Trackingelemente und eine Einwilligung der Nutzer in ihre Websites eingebunden hatten oder Daten der Besucher in Drittländer wie die USA übermittelten. Auch die Videografie im privaten Bereich stellt nach wie vor einen Schwerpunkt unserer Aufsichtstätigkeit dar. Im Jahr 2021 erreichten uns dazu viele Eingaben. Diese reichten von der Beobachtung ganzer Straßenzüge und der Übertragung auf das eigene Fernsehgerät über die Überwachung der Nachbarn bis hin zu Dashcams. Daher habe ich an alle Menschen im Freistaat Sachsen appelliert: Bauen Sie Ihre Kameras ab und vertragen Sie sich mit Ihren Nachbarn! (Einzelbeifall) Investieren Sie in gute Beziehungen mit Ihren Mitmenschen, anstatt Ihr Haus und Ihren Garten mit Überwachungstechnik aufzurüsten! Wenn Sie sich mit einer Kamera sicherer fühlen, dann achten Sie zumindest darauf, dass sie nicht in den öffentlichen Raum filmt und Personen beim Betreten Ihres Grundstücks auf die Überwachung hingewiesen werden. So ersparen Sie sich Ärger mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn, und Sie sparen auch Geld. Denn, sehr geehrte Damen und Herren, die unerlaubte Videoüberwachung ist der Hauptgrund für Ordnungswidrigkeiten im nicht öffentlichen Bereich. Von den im letzten Jahr 81 neu eingeleiteten Bußgeldverfahren betrafen fast zwei Drittel das Anfertigen von Videoaufnahmen. Auch im öffentlichen Bereich haben wir im Jahr 2021 38 neue Bußgeldverfahren eingeleitet. Dabei lag der Schwerpunkt wie in den Vorjahren auf der unbefugten Nutzung von personenbezogenen Daten in polizeilichen Dateien zu privaten Zwecken. Die weiterhin hohe Anzahl an Bußgeldverfahren gegen sächsische Polizeibedienstete resultiert dabei einerseits aus dem überdurchschnittlichen Anzeigeverhalten der Polizeidienststellen, die datenschutzrechtliche Verstöße konsequent verfolgen – und dafür danke ich der sächsischen Polizei. Zum anderen deutet diese hohe Zahl aber auch darauf hin, dass nach wie vor Unklarheiten zur Nutzung polizeilicher Datenbanken bestehen – und hier ist die Polizei gefordert, ihre Bediensteten konsequent zu schulen. Mit der Gesamtzahl von 119 Bußgeldverfahren im Jahr 2021 liegen wir in Sachsen teilweise weit vor anderen Bundesländern wie Hessen, Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen. Nur in der Höhe der verhängten Bußgelder liegen wir insgesamt etwas niedriger. Lassen Sie mich abschließend noch einen Blick auf die Datenpannen werfen. Verantwortliche Stellen sind verpflichtet, uns diese zu melden. Mit 923 solcher Meldungen im vergangenen Jahr wurde ein neuer Höchststand erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um rund 45 %. Die gemeldeten Datenschutzverletzungen reichten vom Fehlversand von Schreiben oder dem Verlust von unverschlüsselten Datenträgern in Kindertageseinrichtungen bis hin zu handfester Cyberkriminalität. Die große Mehrzahl dieser Pannen lässt sich meines Erachtens durch konzentriertes Arbeiten oder einfache Datenschutzmaßnahmen verhindern. Sehr geehrte Damen und Herren! Der Schutz der Persönlichkeitsrechte, das Recht auf Privatheit und das Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme wird in unserer digitalisierten Welt immer wichtiger. Meine Behörde leistete im Jahr 2021 ihren Beitrag zum Schutz dieser Rechte. Ohne meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre das nicht möglich gewesen. Ihnen gilt mein herzlicher Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Motivation und Leistungskraft für den Datenschutz schöpfen wir aus unserem gesetzlichen Auftrag zum Schutze der Grundrechte und der Freiheit. Bitte unterstützen Sie uns weiterhin in dieser Aufgabe! Bleiben Sie uns gewogen! Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Vielen Dank, Frau Dr. Hundert. Wir gehen jetzt in die Debatte. Es beginnt die CDU-Fraktion mit Herrn Abg. Wähner.

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Im Namen der CDU-Fraktion danke ich für den vorgelegten Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten für das Jahr 2021, wobei der Dank besonders Herrn Schurig als Amtsvorgänger gilt, der diese Zeit noch verantworten durfte. Frau Dr. Hundert, Sie haben gerade den Inhalt des Tätigkeitsberichtes noch einmal ausführlich dargelegt. Dadurch konnte man einen guten Eindruck über den Umfang und die Herausforderungen Ihrer Arbeit gewinnen. Ich denke, es ist uns allen klar und bewusst, wie wichtig der Datenschutz gerade in einer Zeit der zunehmenden Digitalisierung ist. Das Sammeln von Daten hat jetzt eine ganz andere Möglichkeit als früher. Es ist eine wichtige Voraussetzung – wie Sie sagten – für die Selbstbestimmung, für die Privatsphäre, dass unsere Daten sicher sind. Trotzdem bewegt man sich in einem gewissen Spannungsfeld; denn es wird in den kommunalen Verwaltungen nicht wenig beklagt, dass damit gewisse Aufwendungen, manchmal auch gefühlte Hindernisse entstehen. Das ist der Spagat, den man ein Stück weit überwinden muss, damit die Datensicherheit möglichst effektiv gewährleistet wird und man am Ende doch die Chance hat und das Ziel erreicht, durch die Digitalisierung Effizienzgewinne zu erzielen und zu behalten. Ich denke, diese Herausforderung, die uns in den nächsten Jahren weiterhin begleiten wird, wird Sie als oberste Datenschützerin unseres Freistaates und Ihr Team ein Stück weit fordern. Deshalb finde ich es als ein schönes Angebot, dass Sie noch einmal verstärkt haben, im Vorfeld die Beratung anzubieten, damit die Probleme nicht erst entstehen, sondern im Vorfeld schon ein Stück weit gelöst werden können, um Verwaltungsprozesse oder sonstige Maßnahmen effektiv durchzuführen, und aus datenschutzrechtlicher Sicht in Ordnung sind. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihrem Team für die Zukunft weiterhin viel Erfolg. Wir unterstützen Sie dabei gern und wünschen Ihnen immer ein glückliches Händchen bei den Entscheidungen bzw. guten Ideen, um den Datenschutz für den Freistaat Sachsen und für uns effektiv durchführen zu können. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Abg. Teichmann.

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Ivo Teichmann AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Datenschutzbericht ist für mich jedes Jahr immer wieder eine spannende Lektüre. Ich möchte im Namen der AfD-Fraktion herzlichen Dank an die neue Datenschutzbeauftragte, Frau Dr. Hundert, und an den Vorgänger, der noch den Berichtszeitraum 2021 zu verantworten hatte, sagen. Ich möchte vor allem Danke sagen an das Team derer, die sich mit dem recht anspruchsvollen, oftmals auch sehr lästigen und anstrengenden Thema Datenschutz im Sinne der vielen Verbraucher in Sachsen befasst haben. Meinem Dank möchte ich eine Kritik anschließen – eine Kritik, die sich nicht an die Datenschützer richtet, sondern an die vielen Polizeibeamten hier im Freistaat Sachsen. Die Datenschutzbeauftragte hat in ihrem Bericht gerade dieses Thema angesprochen, und ich möchte mit Nachdruck noch einmal darauf hinweisen: Es stößt bei uns auf großes Unverständnis, dass es nach wie vor – ich zitiere – „anhaltend eine hohe Anzahl von Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Polizeibedienstete im Zusammenhang mit der Nutzung polizeilicher Datenbanken durch Polizeibedienstete“ gibt. Das Problem ist nicht erst im Jahr 2021 entstanden, sondern schon viele Jahre akut. Wir fragen uns zu Recht: Wird hier seitens des Innenministeriums daran gearbeitet – das richtet sich besonders an den Innenminister Herrn Schuster –, mit Nachdruck präventiv tätig zu sein, damit dieses Problem endlich aus der Welt geschafft wird? Hinweise im Intranet, was Sie in Ihrer Stellungnahme geschrieben haben, begrüßen wir, aber gestatten Sie mir den Hinweis, ich hege Zweifel daran, dass das ausreichend sein wird. Ich bitte Sie, Herr Innenminister, hier im besonderen Maße Druck auf die Bediensteten auszuüben, dass dies gefälligst zu unterlassen ist. Von Gesetzeshütern erwarten wir, dass Gesetze, insbesondere im sensiblen Bereich des Datenschutzes, sehr ernst genommen werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Feiks.

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Antje Feiks Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Der Tätigkeitsbericht der Sächsischen Datenschutzbeauftragten für das Jahr 2021 gibt wie immer einen guten Überblick über die Tätigkeitsschwerpunkte, aber auch die Problemlagen im Bereich des Datenschutzes in Sachsen, jedenfalls soweit er über Anfragen, Mitteilungen und Beschwerden wahrgenommen worden ist. Der Tätigkeitsbericht lässt gut nachvollziehbar die Schwerpunkte der Arbeit der Sächsischen Datenschutzbeauftragten erkennen. Ich will nur drei Schwerpunkte nennen. Ein beachtlicher Umfang der Arbeit betrifft Beratungsgespräche und Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger, aber auch von Unternehmen zu datenschutzrechtlichen Fragen bei der Umsetzung zum Beispiel der Datenschutzgrundverordnung beim Betreiben von Webseiten und Internetportalen. Weiter ist der signifikante Anstieg von Meldungen zu Datenpannen gegenüber dem Vorjahr, deren analytischer Einschätzung und Bewertung durch die Sächsische Datenschutzbeauftragte zu nennen. Schließlich erfordert die Beteiligung an Rechtssetzungsverfahren weitere Ressourcen. Nun liegt bereits das Jahr 2022 so gut wie hinter uns und die Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung und damit einhergehender Fragen des Schutzes personenbezogener Daten haben besonders durch die Corona-Pandemie, den Ukraine-Krieg und die Migration eine beschleunigte Entwicklung erfahren. Das Bild, welches wir im Tätigkeitsbericht 2021 sehen, ist mit Sicherheit bereits in weitere Ferne gerückt, als uns lieb sein kann. Entwicklungsfragen des Datenschutzes, die sich im dem Tätigkeitsbericht vorangestellten Interview mit dem scheidenden Sächsischen Datenschutzbeauftragten Herrn Schurig und Frau Dr. Hundert als seiner Nachfolgerin für die Zukunft andeuteten, sind offenkundig schon weiter in das reale Alltagsleben vorgedrungen. Diese Differenz zwischen dem schon fast historischen Blick des Tätigkeitsberichtes 2021 und den aktuellen Anforderungen an den modernen Datenschutz in Sachsen gilt es bei der Betrachtung des vorliegenden Berichts unserer Auffassung nach zu beachten. So wird zum Beispiel die personelle Ausstattung der Sächsischen Datenschutzbeauftragten im Bericht zur Beschlussempfehlung als zufriedenstellend dargestellt, und es könnte nach dem Eindruck meiner Fraktion das trügerische Gefühl entstehen, die vorhandenen Ressourcen im Personalbereich seien auch heute als ausreichend anzusehen. Die Haushaltsdebatte zum Einzelplan 13 wird uns Gelegenheit geben, darauf vertieft einzugehen. Jetzt nur so viel: Angesichts der bestehenden Herausforderungen der Digitalisierung, aber mehr noch in naher Zukunft durch die Nutzung von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen bei der Auswertung von Massendaten für die bessere Gestaltung wesentlicher gesellschaftlicher Bereiche ist bereits offenkundig, dass die heutige Ausstattung kaum länger als zufriedenstellend bezeichnet werden kann. Dass diese Feststellung nicht irgendwelchen abstrakten Überlegungen entspringt, kann den Ergebnissen des Monitorings auf EUEbene im Datenschutzbereich auch für Deutschland entnommen werden. Der Tätigkeitsbericht ist auch Anlass nach vorn zu schauen und uns auf die Herausforderungen einzustellen. Zukünftiger Datenschutz und die parlamentarische Debatte zum Datenschutz kann nicht primär mit einer überwiegend vorfallbezogenen, also nachträglichen Debatte geführt werden. Das reicht nicht, um die Sächsische Datenschutzbeauftragte nach Kräften zu unterstützen. An dieser Stelle müssen drei Stichworte genügen, um das Anliegen zu verdeutlichen. Wir werden beim Datenschutz verstärkt mit kritischen Fragen von KI-Anwendungen zu tun haben. Soweit wir sehen, muss die Sächsische Datenschutzbeauftragte vorrangig auf von außen an sie herangetragene Ereignisse, Vorkommnisse und Bitten reagieren. Die Risiken im Bereich der KIAnwendungen hinsichtlich der Verletzung des Schutzes persönlicher Daten liegen üblicherweise nicht offen und Missbrauch ist nur schwer oder gar nicht festzustellen. Dies trifft umso mehr zu, je weniger die Betroffenen sozial und finanziell sicher und gut ausgestattet sind. Gerade deshalb muss der Schutz deutlich proaktiver werden. Ein nächster sich verstärkender Schwerpunkt besteht in der Verbindung von Cybersicherheit und Datenschutz. Corona, Ukraine-Krieg und Migration werfen hier bereits massive Fragen auf. (Unruhe im Saal) Auch hier gilt: Was wir durch aktive Meldungen zu Datenschutzverletzungen im Rahmen von Cyberangriffen wissen, ist meist verspätet. Aus den gemeldeten Fällen muss gelernt werden, an welchen Stellen der Datenschutz vorbeugend verstärkt werden muss. Der Zusammenhang zur Cybersicherheit sollte stärker als bisher in den Blick genommen werden, da sowohl der Schutz der kritischen Infrastruktur als auch des persönlichen Rechts auf informationelle Selbstbestimmung über die Einhaltung und Kontrolle des Datenschutzes nach Datenschutz-Grundverordnung und JI-Richtlinie wesentlich gestärkt werden kann. Weiterhin besteht bei der Umsetzung der JI-Richtlinie, also im Bereich des Datenschutzes, der für Strafverfolgung und Strafvollstreckung und hier insbesondere die polizeiliche Arbeit gilt, wenn man so will eine große datenschutzrechtliche Baustelle. Dazu werden wir im Januar 2023 eine Anhörung haben. Allein die im Bericht zur Beschlussempfehlung nachgezeichnete Debatte im Innenausschuss über den sensiblen Komplex des internen Umgangs mit polizeilichen Datenbanken und der zuverlässigen Gewährleistung des Datenschutzes zeigt, dass es eine Reihe von Fragen gibt, die nicht in gebotener Tiefe behandelt werden konnten. Worauf stützen sich Feststelllungen, dass die Selbstkontrolle der sächsischen Polizei insgesamt gut funktioniert? Gleichwohl wird seitens der Behörde überlegt, stichprobenartige Kontrollen in den Polizeidienststellen durchzuführen. Mit anderen Worten: Es gibt eigentlich derzeit keine Kontrolle, aber mangels Beschwerden oder Meldungen geht man bis auf Weiteres davon aus, dass alles bestens ist. Das ist nicht hinnehmbar. Und um gleich allen Reflexen zu begegnen, es geht hier nicht um einen Generalverdacht gegen alle, die polizeiliche Systeme nutzen. Worum es geht, ist, Datenschutz im Lichte digitaler Massendatenbanken auch und gerade bei der Polizei als etwas völlig Normales und die Polizeiarbeit Unterstützendes in die Alltagskultur aufzunehmen. Dabei stehen die polizeilichen Datenbanken und die Annahme eines jedenfalls ausbaufähigen Datenschutzes nur als ein Beispiel für weitere Themen, die der tieferen und vor allem konkreten Erörterung bedürfen, sei es Gesichtserkennung, Überwachungskameras, Einsatz von KI in der Ermittlung usw. Abschließend sei noch eine Frage in eigener Sache aufgeworfen. Angesichts der Schnelligkeit der Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung und der damit verbundenen neuen Herausforderungen für den Datenschutz in Sachsen muss der parlamentarische Gang des Datenschutzberichtes erheblich beschleunigt werden, um auch uns eine proaktive Rolle bei der Diskussion und gegebenenfalls auch Entscheidungsfindung zukommen zu lassen. Der Tätigkeitsbericht mit Unterrichtung der Sächsischen Datenschutzbeauftragten lag am 24. Mai vor, die Stellungnahme der Staatsregierung allerdings erst am 10.10.2022 vor, es vergingen also viereinhalb Monate. Aus diesem zeitlichen Ablauf lässt sich für uns kaum schließen, dass das Thema Datenschutz als prioritär angesehen wird. Für das Berichtsjahr 2022 muss es gelingen, die parlamentarische Behandlung zügiger auf den Weg zu bringen. Das ist zum einen eine Frage des Respekts gegenüber der Arbeit der Sächsischen Datenschutzbeauftragten und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber eben auch eine Frage, ob der Landtag unmittelbare Schlussfolgerungen ziehen kann. Datenschutz ist Grundrechtsschutz und muss höchste Priorität in der parlamentarischen Debatte haben. Am Ende auch von uns noch einmal der ausdrückliche Dank der Fraktion DIE LINKE an die Sächsische Datenschutzbeauftragte Dr. Juliane Hundert, aber auch an ihren Vorgänger Herrn Schurig, dessen Amtszeit noch in den Berichtszeitraum fällt, und natürlich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sächsischen Datenschutzbehörde. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht nun Herr Lippmann, bitte.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Sächsische Datenschutzbeauftragte! Auch das Jahr 2021 war entscheidend geprägt durch die Corona-Pandemie. Staat und Gesellschaft standen vor der Herausforderung, im Spannungsfeld von Gesundheitsschutz und Sicherung anderer Grundrechte einen verhältnismäßigen Umgang zu finden. Dabei spielte auch der Datenschutz eine herausgehobene Rolle. Der Bericht beschreibt, dass mitunter der Eindruck entstanden ist, dass die Suche nach datenschutzkonformen Lösungen in der Pandemie teilweise als Feigenblatt genutzt wurde, um tatsächlich dem politischen Druck nach Öffnungen stattzugeben. An dieser Stelle muss ich sagen, der Bericht hat Recht, denn die eine oder andere Erfahrung mit Debatten zur Corona-Schutzverordnung hier in den zuständigen Ausschüssen, insbesondere zu sogenannten Modellprojekten, war eher die Erkenntnis, dass der Datenschutzbeauftragte etwas absegnen sollte, was man unbedingt wollte, ohne dass es eine solide Auseinandersetzung mit den datenschutzrechtlichen Folgen gab. Das war beispielsweise im März 2021 so. Es war, so resümiert der Bericht, selten der Datenschutz, der der Eindämmung der Pandemie entgegengestanden hat. Vielmehr wurde dieses Grundrecht teilweise gern hochgehalten, um die erheblichen Probleme bei der Bekämpfung der Pandemie zu überdecken und mit dem Finger auf den Datenschutz zu zeigen. Diese Einschätzung zeigt erneut die Bedeutung einer unabhängigen Behörde. Der kritische Blick auf staatliches Handeln, insbesondere im Bereich Datenschutz, ist elementar für die Bewahrung und den fortwährenden Schutz eines so fundamentalen Grundrechts. Wir danken Herrn Schurig und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die unermüdliche Arbeit in dieser herausfordernden Zeit des Jahres 2021 und die Erkenntnisse, die in diesem Bericht zusammengeflossen sind. Wir danken natürlich der neuen Datenschutzbeauftragten Frau Dr. Hundert zunächst für die Erstellung des vorliegenden Berichts und vor allem für die politischen Schlussfolgerungen, die auch im Ausschuss diskutiert wurden, und auch für ihren Redebeitrag, zeigt der Bericht doch, dass es weiterhin merkliche Defizite im Bereich des Datenschutzes gibt. Das gilt im Hinblick auf die Rechtsgrundlagen, also mit Blick auf den Anwendungsbereich bei staatlichen Institutionen, insbesondere bei sensiblen bzw. besonderen personenbezogenen Daten. Ich möchte deswegen auf drei Fälle aus dem Bericht eingehen, die den Handlungs- und Fortbildungsbedarf in diesem Bereich eindrücklich illustrieren. Dies betrifft zunächst den Rückgriff auf allgemeine Rechtsgrundlagen zur Datenerhebung aus § 2 Abs. 1 Satz 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes. Die Befugnisse zur Datenübermittlung sind gewöhnlich in den Spezialgesetzen normiert. Dies geht zum Schutz häufig besonders sensibler Daten bzw. der Grundrechtsträgerinnen und Grundrechtsträger vor. Wenn sich eine besondere Befugnis im Gesetz nicht findet, dann muss man davon ausgehen, dass der Gesetzgeber eine Datenübermittlung im einschlägigen Fall schlicht nicht für zulässig erachtet hat, die Befugnisse also grundsätzlich als abschließend betrachtet hat. Der Rückgriff auf die sehr allgemein gehaltenen Regeln des § 2 Abs. 1 Satz 1 sowie auf die §§ 3 ff. Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz kann indes nur in herausragenden Ausnahmefällen rechtmäßig sein. Diese recht allgemeinen Ausführungen werden an einem Beispiel aus dem Bericht illustriert. Die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte wenden sich nach Angaben eines Rettungszweckverbandes häufig an eben diesen, um im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Auskunft über das am Einsatz beteiligte medizinische Personal zu erlangen. Dieses soll dann gegebenenfalls als Zeugin bzw. Zeuge vernommen werden. In § 72 Sächsisches BRKG, wo die Vorschrift über den Datenschutz geregelt ist, findet sich jedoch keinerlei Rechtsgrundlage zur Übermittlung der Daten zu eben jenem Zweck. In der Stellungnahme der Staatsregierung zu diesem Bericht stützt diese das Auskunftsverlangen daher auf § 2 Abs. 1 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz. Dass diese Argumentation nicht zu tragen vermag, zeigt schon ein Blick in den § 72 Abs. 1 Sächsisches BRKG, wonach personenbezogene Daten durch die zuständigen Aufgabenträger nur im Sinne von ausschließlich zu den enumerativ aufgezählten Zwecken oder anderen durch besondere Vorschriften nach diesem Gesetz vorgesehenen Zwecken verarbeitet werden dürfen. Der Wortlaut der Lex specialis schließt demnach bereits den Rückgriff auf die allgemeinen Vorschriften aus. Das muss für die Zukunft eindeutig berücksichtigt werden. Werte Kolleginnen und Kollegen, im öffentlichen Bereich zeigt sich überdies ein erhebliches anderes Problem, zu dem ich als Zweites kommen möchte. Die durch die Datenschutzbeauftragte registrierten unerlaubten Abfragen bzw. Verarbeitungen personenbezogener Daten in diesem Bereich traten zu 75 % bei Bediensteten der sächsischen Polizei auf. Schon im Bericht mahnt der ehemalige Sächsische Datenschutzbeauftragte, dass selbst bloße Unkorrektheiten im Umgang mit personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen das Vertrauen der Allgemeinheit in die Zuverlässigkeit der Behörden empfindlich schädigen kann. Diesen Befund möchte ich ausdrücklich unterstützen. Das gilt umso mehr für die Polizei. Daran ändert sich auch nichts, dass die Abfragen überwiegend privat motiviert waren. Die Bürgerinnen und Bürger müssen jederzeit darauf vertrauen können, dass Sicherheitsbehörden keinesfalls ohne entsprechende Befugnisse in irgendeiner Weise auf persönliche Daten zurückgreifen. Als Reaktion darauf wurden die Bediensteten nach Auskunft der Staatsregierung im Juli 2020 durch einen Beitrag im Intranet der Polizei erneut sensibilisiert. Ein solches Vorgehen kann jedoch nicht genügen. Ich begrüße daher ausdrücklich die Absicht der Staatsregierung, deshalb verstärkt anlassunabhängige Kontrollen durch den gemeinsamen Datenschutzbeauftragten der sächsischen Polizei durchzuführen zu lassen. In solchen Fällen schafft tatsächlich nur die Angst vor dem Erwischtwerden die notwendige Sicherheit für die Daten der Bürgerinnen und Bürger. Herr Teichmann, ich finde interessant, dass Sie das unterstützen. Ich bin gespannt, wann der erste Aufschrei aus der AfD kommt, wenn es dann einmal so ist und wieder behauptet wird, das Innenministerium würde sich gegen die Polizei stellen. Ich finde den Kurs des Innenministeriums hier richtig. Eines muss ganz klar sein: Datenschutz ist keine Nebensache. Unsere Verfassung normiert dieses Recht als Grundrecht ausdrücklich in Artikel 33. Auf Bundesebene ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung seit nunmehr knapp 40 Jahren ein Abwehrrecht gegen den übergriffigen Staat. Mit jeder technologischen Erneuerung muss die Sicherung dieses Grundrechts wieder gestärkt werden. Dies zeigt eindrücklich der letzte Fall, den ich aus diesem Bericht besonders hervorheben möchte. Es geht um die Nutzung eines Programms zur Gesichtserkennung zum Zwecke der Strafverfolgung durch die Polizeidirektion Dresden. Die automatisierte Gesichtserkennung generiert Daten zur eindeutigen Identifizierung natürlicher Personen. Damit handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten nach § 46 Nr. 14 c Bundesdatenschutzgesetz. Diese dürfen gemäß § 48 Abs. 1 nur dann verarbeitet werden, wenn es zur Aufgabenerfüllung unbedingt notwendig ist. Hier attestiert der Bericht zwar, dass dieses Merkmal im geschilderten Fall vorliegt. Trotzdem wird explizit darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung handelt. Der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware – dieser Ansicht der Datenschutzbeauftragten möchte ich vollumfänglich beitreten – muss äußerst restriktiv gehandhabt werden und braucht in jedem Fall eine spezifische Rechtsgrundlage, die Einsatz und Verwendung in engen Schranken hält. Auf keinen Fall aber darf es zu einer massenhaften Erhebung und gegebenenfalls sogar Verarbeitung dieser besonderen Kategorie personenbezogener Daten kommen. Der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware muss sich im engen rechtlichen Rahmen abspielen. Werte Kolleginnen und Kollegen! In seinem Grundsatzurteil von 1983 betont das Bundesverfassungsgericht, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines der grundlegenden Rechte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist. Eine freie Entfaltung der Persönlichkeit ist dann nicht möglich, wenn sich die Menschen nicht sicher sind, ob – Zitat – „abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden“. In Zeiten, in denen eine vollständige Überwachung technologisch nicht mehr bloß dystopisch, sondern sogar real scheint, sind deswegen ein aufmerksamer Blick und ein klares Benennen von Missständen im Bereich des Datenschutzes unerlässlich, wie es durch die Datenschutzbeauftragte erfolgt. Ihre Unabhängigkeit sichert und fördert ein hohes Niveau beim Datenschutz im Freistaat Sachsen. Er ist unverzichtbar für seine Weiterentwicklung. Ich danke daher nochmals der Sächsischen Datenschutzbeauftragten, liebe Frau Dr. Hundert, und ihrem Team für ihre wichtige Arbeit und für ihre Aufmerksamkeit im Bereich des Datenschutzes. Ich möchte damit schließen, dass ich der Anregung der Kollegin Feiks zur Frage der Behandlung des Datenschutzberichtes durchaus nähertrete und wir gemeinschaftlich in einen Modus kommen müssen, dass wir gerade aufgrund der schnellen Entwicklung schnelle Schlussfolgerungen ziehen. Ich sage aber auch Folgendes: Schlussfolgerungen aus dem vorgelegten Bericht der Datenschutzbeauftragten zu ziehen hindert uns nicht daran, dass wir eine Parlamentsdebatte führen oder eine Ausschussdebatte vonnöten ist. Diese sind öffentlich und können entsprechend auch durch die Fraktionen gewertet werden. Insoweit hätte jeder seit Mai 2022 die notwendigen Erkenntnisse aus dem veröffentlichten Bericht ziehen können, ohne dass es dafür eine weitere parlamentarische Debatte gebraucht hätte. Aber natürlich sind wir als das Kreationsorgan der Datenschutzbeauftragten und das Organ, das den Datenschutz in Sachsen gesetzlich manifestiert hat, das entscheidende Organ, das über die Einhaltung wachen sollte – neben der Datenschutzbeauftragten. In diesem Sinne erscheint es mir durchaus sinnvoll, zukünftig darüber nachzudenken, die Staatsregierung etwas stärker zu animieren, die Reaktion auf den Datenschutzbericht, Herr Staatsminister, etwas schneller zu vollziehen und dann gemeinschaftlich hier im Hohen Hause darüber zu debattieren. Ich denke, das ist möglich; die Vergangenheit hat es auch gezeigt. Ich bin relativ zuversichtlich, weil wir, wie ich glaube, eine Einigkeit darüber haben, dass der Datenschutz im Freistaat Sachsen nicht nur Verfassungsrang hat, sondern auch besonders wichtig für die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen ist. Damit und mit dem erneuten Dank an die Datenschutzbeauftragte möchte ich schließen sowie mit der Hoffnung, dass wir im nächsten Jahr wieder eine ähnlich fundierte Debatte führen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die SPD-Fraktion, Herr Abg. Pallas, bitte.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute zum ersten Mal über den Bericht der Sächsischen Datenschutzbeauftragten Dr. Juliane Hundert und ihrer Behörde. Sie sind angetreten mit dem Anspruch, dass Datenschutz ein fester Bestandteil unserer rechtsstaatlichen Ordnung bleibt, und ich möchte als Erstes die Chance nutzen und Ihnen, Frau Dr. Hundert, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihre Arbeit danken. Ich schließe dabei ausdrücklich auch Ihren Vorgänger im Amt ein, Andreas Schurig, der heute ebenfalls unter uns weilt. Ich finde, es ist ein schönes Zeichen, dass auch Sie selbst es aufgegriffen haben, sowohl institutionell als auch menschlich. Eine schöne Sache, vielen Dank! Es ist bereits viel passiert in Ihrem ersten Amtsjahr: Der Zensus 2022 war nicht nur organisatorisch ein erheblicher Aufwand, sondern auch der Umgang mit den bedeutenden persönlichen Daten. Die Nachwirkungen der Pandemie – wir hörten es bereits – zeigen sich noch in der Nutzung von Videokonferenzsystemen durch die Staatsregierung. Unter anderem zeigt sich hier, dass Digitalität und Datenschutz keine Gegner sind, sondern als Zwillinge betrachtet werden müssen. Gleiches gilt für die Nutzung sozialer Netzwerke durch die Staatsregierung, auch wenn sich hierbei noch keine Lösung abzeichnet. Zugleich müssen sich die öffentlichen Verwaltungen bei der Einführung technischer Neuerungen und ihrer Handhabung kritischen Nachfragen und Prüfungen stellen. Diese Aufgabe hat Ihre Behörde sehr gewissenhaft wahrgenommen. Wir haben uns im Innenausschuss des Sächsischen Landtags, wie ich finde, recht ausführlich mit dem vorliegenden Bericht auseinandergesetzt; unter anderem wurden dabei die verschiedenen laufenden Beratungsverfahren zwischen der Sächsischen Datenschutzbeauftragten und der Staatsregierung näher beleuchtet. Dabei zeigte sich erneut, dass alle Beteiligten gewillt sind, zu kommunizieren und sich aufeinander zuzubewegen. Besonders wünsche ich mir, dass die Kooperationsbeziehungen zwischen den Akteuren verstärkt werden. Es ist nur von Vorteil für eine gelingende Zusammenarbeit, wenn alle frühzeitig in Kommunikation zueinander treten und gemeinsam an einem Tisch nach Lösungen suchen. Ehrlich gesagt, habe ich die Auseinandersetzungen um den missbräuchlichen Umgang mit Daten aus polizeilichen Auskunftssystemen auch genau so verstanden. Es ist nicht so, dass die Polizei oder auch das Innenministerium vor dieser Beratung keine Vorsorge getroffen haben – es gibt und gab auch schon Sicherungssysteme –, dennoch gibt es ein profundes Problem, mit dem umgegangen werden muss; das habe ich als außerordentlich kooperativ zwischen den beteiligten Akteuren wahrgenommen. Jetzt geht man in die Umsetzung und versucht, besser zu werden und den Missbrauch zu verringern. Genauso stelle ich es mir vor, wie mit solchen datenschutzrechtlich hochproblematischen Situationen umgegangen wird. Meine Damen und Herren, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist eines der wichtigsten Grundrechte im 21. Jahrhundert, erst recht in einer sich immer schneller digitalisierenden Welt. Wir brauchen daher auch in der politischen Arbeit einen sensiblen und sicheren Umgang damit. In den letzten Jahren hat gerade die SPD-Fraktion mit dafür gesorgt, dass die Behörde der Datenschutzbeauftragten besser ausgestattet wird. Mit der Datenschutz-Grundverordnung sind die Aufgaben deutlich größer geworden, und sie wachsen weiter. Mit dem in den nächsten Tagen in diesem Plenum zu diskutierenden Haushaltsentwurf wollen wir als Koalition die Arbeit der Sächsischen Datenschutzbeauftragten – anhand der Aufgaben im Rahmen des Sächsischen Transparenzgesetzes auch mit Ressourcen – weiter stärken. Mit einer weiteren Stelle soll die Arbeit als Transparenzbeauftragte unterstützt werden, um Gesetzgebungs- und exekutive Prozesse für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer zu machen; denn Transparenz, Verständlichkeit und damit Vertrauen können als das Kapital einer Demokratie nicht hoch genug gewertet werden. Ich wünsche mir für die Zukunft weitere Impulse der Sächsischen Datenschutzbeauftragten und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von den Fraktionen, die noch Redezeit haben, noch einmal das Wort gewünscht? – Das sieht nicht so aus. Ich frage die Staatsregierung. – Herr Minister, bitte.

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Armin Schuster

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten – so habe ich auch die Rede der Beauftragten verstanden – zeigt vor allem eines: In Sachsen nehmen wir den Datenschutz sehr ernst; das darf man, glaube ich, als große Überschrift über dieses gute Ergebnis schreiben. Die Hinweise und Anregungen des Datenschutzbeauftragten – also in diesem Fall noch von Herrn Schurig – empfinden wir nicht nur als wertvoll; wir setzen sie auch konsequent um und verfolgen dies. Ich darf nach diesen wenigen Monaten sagen: Ich habe überhaupt nicht den Geist empfunden, dass der Datenschutz als besondere Beschwer oder zusätzliche Last empfunden wird; das ist überhaupt nicht so. Es ist eine konstruktive Zusammenarbeit, und ich darf Ihnen, Frau Dr. Hundert, und Ihrem Team – ich schließe den Vorgänger darin ein – im Namen der Staatsregierung ganz besonders für diesen Bericht und Ihre Vorschläge danken, die Sie uns unterbreiten. (Beifall bei der CDU und der SPD) Ich habe die Zahlen extra mitgebracht, weil ich so etwas befürchtet habe, dass dies hier vielleicht noch einmal notwendig würde. Die erkannten datenschutzrechtlichen Verstöße bewegen sich im öffentlichen Bereich auf einem ziemlich niedrigen Niveau. Ich nenne gleich einmal die absoluten Zahlen; diese werden konsequent verfolgt. Jetzt machen wir es einmal konkret, Herr Teichmann: Wir haben 37 – 37! – Ordnungswidrigkeitsverfahren, wovon 22 eingestellt wurden. 15 dieser Verfahren im öffentlichen Bereich haben ein Bußgeld nach sich gezogen und elf Verfahren betrafen die sächsische Polizei – bei 15 000 Bediensteten in zwölf Monaten. Ich glaube, das darf man nicht dramatisieren. Das ist ein sehr, sehr gutes Ergebnis. Frau Feiks, was die Vorbeugung betrifft, so tun wir längst mehr, wenn ich daran denke, dass wir Prüfprotokolle haben, dass jede Abfrage dokumentiert wird, dass wir anlassunabhängig kontrollieren, dass der gemeinsame Datenschutzbeauftragte darin einbezogen ist. Ich gehe einmal von schriftlichen Belehrungen und Informationsveranstaltungen weg: Gerade die sächsische Polizei ist sehr streng, und – Frau Dr. Hundert hat es, glaube ich, sogar wörtlich zitiert – im Bericht steht: Das überdurchschnittliche Anzeigeverhalten der Polizei sorgt für die Anzahl der Fälle, deren Anzahl aber so niedrig ist, wie ich es gerade gesagt habe. Ich denke also, wir haben noch etwas zu tun; aber es ist jedenfalls, wenn man einen Strich darunter macht, ganz gut. Das Jahr 2021 hatte ganz andere Schwerpunkte, meine Damen und Herren: Das waren die Corona-Schutzmaßnahmen. Ob Testpflicht, 3G-Regelung, Testungen, Quarantänekontrollen – das alles musste in einem Spannungsfeld zwischen wirksamem Infektionsschutz einerseits und datenschutzrechtlich zulässigen Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte andererseits ausgeglichen werden. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darf ja durch Maßnahmen des Infektionsschutzes unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit nur eingeschränkt werden, wenn es für die Gesundheit der Bevölkerung schützenswert ist. Deshalb haben wir jetzt auch schon wieder Datenbestände gelöscht, die für die Verarbeitung jetzt nicht mehr notwendig sind. Dafür gibt es eine klare Grundlage. Das haben wir getan. Generell, meine Damen und Herren, gelten die Prinzipien des Datenschutzes natürlich auch in Krisenzeiten. Wer allerdings noch nie in einer Krise entscheiden musste, der weiß auch nicht, wie hilfreich es ist – ich will es einmal so herum formulieren –, das Vier-, Sechs- oder Acht-Augenprinzip zu haben, also die Funktion einer Datenschutzbeauftragten, die noch einmal darüber schaut und sagt: Geht oder geht nicht. Mir persönlich verleiht das Sicherheit, vielen meiner Beamten auch. Insofern ist das für uns eher – das hat vielleicht noch keiner so gesagt – Komfort in ganz unsicheren Zeiten, dass ein Profi noch einmal darüber schaut. Dafür bedanke ich mich, weil Themen wie Erforderlichkeit, Zweckbindung, Transparenz, Gewährleistung von Datensicherheit eben in Krisenzeiten nicht einfach sind. Aber wir müssen das gewährleisten. Das haben wir auch gewährleistet. Diese Grundsätze sind weiterhin Leitfaden für das Handeln der Staatsregierung und aller öffentlichen Stellen im Freistaat Sachsen. Das tun wir mit der rechtzeitigen Einbindung der Datenschutzbeauftragten in die Erarbeitung neuer Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Ich darf das so sagen. Ich habe mir vorgestern ein Beispiel angeschaut: Telenotarzt. Der erste Gedanke an diesem Abend war: Wir müssen zu Frau Dr. Hundert. Das war sofort ein Gedanke, der im Raum war. So ist unsere Mentalität. Ich glaube, es ist eine sehr gute Zusammenarbeit. Frau Dr. Hundert, ich weiß aus einer gewissen Erfahrung, dass man, wenn man neu einsteigt, schon gern ein Feedback hat, wie es denn so läuft. Das möchte ich Ihnen hier ganz öffentlich geben. Nach so vielen Jahren Schurig, der – ich darf das so respektlos sagen – ja einen sehr positiven Ruf wie Donnerhall hat, ist das nicht einfach. Für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darf ich Ihnen sagen, ist der Übergang absolut ruckelfrei, absolut vertrauensvoll wie bisher. Wir spüren den Unterschied nicht. Das ist ein großes Lob, das ich Ihnen aussprechen möchte. Herzlichen Dank für Ihr lösungsorientiertes und von gegenseitigem Verständnis geprägtes Zusammenarbeitsverhältnis. Ich Tagesordnungspunkt – Parlamentarische Kontrolle i. V. m. § 2 Sächsisches Bericht über die im Kalenderjahr 2021 Drucksache 7/9943, Unterrichtung der Justiz und für Demokratie, Drucksache 7/11338, des Parlamentarischen – Parlamentarische Kontrolle von des Sächsischen Bericht über die im Kalenderjahr Drucksache 7/10953, Unterrichtung durch Drucksache 7/11339, des Parlamentarischen Meine Damen und Herren! Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter, Herr Lippmann, das Wort? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Selbst, wenn ich wollte, dürfte ich nichts sagen! Von daher: nein!) freue mich jedenfalls auf die Fortsetzung und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Schuster sprach für die Staatsregierung. Gibt es seitens der Fraktionen noch Aussprachebedarf? – Das sehe ich nicht. Bevor wir zur Abstimmung schreiten, möchte ich im Namen des Landtages danke sagen an Herrn Schurig und an Frau Dr. Hundert für die geleistete Arbeit und den Bericht. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/11461 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport ist damit positiv beschieden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf gemäß Artikel 13 Abs. 6 GG Kontrollgesetz Freistaat Sachsen im durchgeführten Maßnahmen durch das Sächsische Staatsministerium Europa und Gleichstellung Beschlussempfehlung und Bericht Kontrollgremiums Maßnahmen gemäß den §§ 59 bis 69 Polizeivollzugsdienstgesetzes 2021 abgeschlossenen Maßnahmen das Sächsische Staatsministerium des Innern Beschlussempfehlung und Bericht Kontrollgremiums – Jawohl. Dann, meine Damen und Herren, kommen wir zu den Abstimmungen über die Beschlussempfehlungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/11338. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist der Beschlussempfehlung, Drucksache 7/11338, zugestimmt worden. Wir stimmen nun ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/11339. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen der Verfassung des Freistaates außerplanmäßigen Ausgaben Drucksache 7/11359, Antrag des Sächsischen Drucksache 7/11416, des Haushalts- und Es ist auch hier keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Löffler, das Wort? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/11416 ab. Ich bitte bei Zustimmung Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses zum Antrag in Drucksache 7/11292 mit dem Thema „Grunderwerbsteuersenkungen durch gezielte Rechtsanpassungen bei Share Deals im Immobiliensektor finanzieren“ und zur Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Antrag in der Drucksache 7/11293 mit dem Thema „Maskenpflicht aufheben und allen Bürgern wieder ein freies Atmen erlauben“ angekündigt. Das Präsidium hat eine Redezeit von insgesamt 10 Minuten je Fraktion sowie Staatsregierung festgelegt. Ich erteile der AfD-Fraktion zur Drucksache 7/11292 das Wort und übergebe in diesem Zusammenhang an Herrn Kollegen Barth. Bitte schön, Herr Kollege.

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André Barth AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir als AfD-Fraktion denken ganzheitlich. Deshalb wollen wir heute noch einmal diese Diskussion. Wir wollen die Grunderwerbsteuer senken. Wir wollen aber die Steuerbemessungsgrundlage erweitern. Verstehen Sie diesen Zusammenhang als CDU oder ist das zu komplex? (Christian Hartmann, CDU: Zu komplex!) keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist der Beschlussempfehlung, Drucksache 7/11339, zugestimmt worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf gemäß Artikel 96 Satz 3 Sachsen zu über- und und Verpflichtungen Staatsministeriums der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist der Beschlussempfehlung, Drucksache 7/11416, zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Berichte der Ausschüsse – 7/11482 – Zu komplex, Herr Hartmann. Dann also noch einmal: Wir wollen die Steuer senken. Wir haben also weniger Steuereinnahmen durch unseren Gesetzentwurf. Wir müssen aber an die Finanzen des Freistaates Sachsen denken. Deshalb haben wir gesagt: Wir müssen die steuerliche Basis erweitern. Dafür sind wir in Sachsen aber leider nicht zuständig. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sehen Sie!) Das haben wir als AfD auch erkannt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein?!) Das steht in dem Antrag drin. Wir wollen mit unserem Antrag den Finanzminister und die Staatsregierung ermutigen, Share Deals genauer zu erfassen. Share Deals sind es, Herr Finanzminister, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) wenn große Immobilienunternehmen, ausländische Pensionsfonds, inländische Pensionsfonds riesige Wohnpakete erwerben, das aber nicht durch Kauf der Wohnungen, sondern durch Veräußerung und Erwerb von Geschäftsanteilen. Das ist das eigentliche Problem. Dann unterliegen diese Transaktionen nicht der Grunderwerbsteuer. Das ist wirklich ein Skandal. Je größer und fetter sie im Immobilienmarkt sind und je mehr gesellschafts- und aktienrechtliche Regulierungsmöglichkeiten sie haben, desto besser können sie sich vom sächsischen, vom Berliner oder Brandenburger Fiskus entfernen. Wir als AfD sagen: Das kann nicht sein. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Dafür müssen wir zunächst die Realität besser erfassen, denn das Finanzministerium behauptet, es kenne die Realität nicht. (Heiterkeit bei der AfD) Doch zugleich berichtet der Freistaat Sachsen in Beantwortung einer Anfrage aus dem Bundestag detailliert, welche Wohnungsbestände in Sachsen unter anderem über den Tisch gegangen sind. Das heißt, der Finanzminister gaukelt uns vor, dass dazu kein Wissen vorhanden sei, (Zuruf von der AfD: Aha!) und zugleich wird pflichtgemäß in Berlin berichtet. (Sören Voigt, CDU: Guter Mann!) Sind wir, als sächsische Abgeordnete, weniger wert? Dürfen wir weniger wissen als Bundestagsabgeordnete? Nein, wir haben dasselbe Fragerecht! Deshalb sagen wir: Es soll eine Berichtspflicht geben und der Finanzminister bzw. unser geschätzter Ministerpräsident sollen sich in Berlin endlich dafür einsetzen, dass die Share-Deal-Problematik stärker in den Fokus genommen wird und dass auf Bundesebene Regelungen geschaffen werden, (Zuruf von der AfD: Richtig!) die es uns ermöglichen, beim Ersterwerb sächsische junge Familien, (Sören Voigt, CDU: Ah, für sächsische!) Menschen, die in unseren Freistaat zuziehen, (Sören Voigt, CDU: Gerade noch so!) endlich nicht mehr mit 3,5 % oder Ihren neuen 5,5 % ab dem 01.01.2023 belästigen zu müssen. (Zuruf des Abg. Ronny Wähner, CDU) Deshalb sage ich: Wir als AfD denken komplex und gesamtheitlich. Deshalb müssen wir bezüglich dieses Antrages heute gegen die Beschlussempfehlung des Ausschusses votieren. Wir bitten die Leute, die noch einen Restverstand besitzen, es uns gleichzutun. (Zuruf von der AfD: Gut, dass es uns gibt! –

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Sören Voigt CDU

Bitte angekommen, Herr Barth! Bitte angekommen!) Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Barth. Nun gibt es Aussprachebedarf zur Drucksache 7/11292. Ich übergebe an Herrn Kollegen Wähner von der CDU-Fraktion; bitte schön.

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Barth, es ist eine Zumutung, was Sie mit uns machen. Unter Tagesordnungspunkt 7 legen Sie einen Gesetzentwurf vor, der offensichtlich verfassungswidrig ist, und jetzt steigen Sie, ohne dass wir als Landtag wirklich zuständig sind, in ein Spezialthema der Grunderwerbsteuer, in die Share-Deal-Problematik ein, aber auf eine dilettantische Art und Weise, (André Barth, AfD: Was?) die durchaus sehr bemerkenswert ist. (André Barth, AfD: Bitte, Herr Wähner!) Zu dem Thema Share Deal – um es kurzzuhalten, ich möchte niemandem zu viel zumuten –: Wenn eine Gesellschaft Grundstücke in ihrem Eigentum hat und ich veräußere die Gesellschaftsanteile zu 100 % – ein ganz klarer Fall –, dann entsteht dort Grunderwerbsteuer. Es ist nicht die 100-%-Grenze, sondern bisher waren es 95 %. Das heißt, wenn ich 95 % einer Gesellschaft veräußere, die Grundstücke im Eigentum hat, dann entsteht auf diese Grundstücke Grunderwerbsteuer. Das hat nicht nur etwas mit Immobiliengesellschaften zu tun, sondern bei jeder Gesellschaft, bei der dies zutrifft, entsteht Grunderwerbsteuer. Dass dies durchaus für Umgehungstatbestände genutzt wird, ist bekannt; deshalb versucht man, dem entgegenzuwirken. Man muss jedoch aufpassen: Man kann keine Überwachung in dem Sinne durchführen, wie Sie sich das vorstellen; denn es gibt auf der einen Seite Berichtspflichten, die notwendig sind, aber es gibt auf der anderen Seite auch Berichtspflichten, die überbordend sind. Wenn man die Bürokratie abbauen möchte, muss man genau an diesem Punkt ansetzen (Zuruf von der AfD) und fragen: Was macht Sinn und was ist eigentlich unsinnig? Was Sie wollen, ist ein Stück weit unsinnig. (André Barth, AfD: Ach so?) Doch man hat reagiert und die Grenze von 95 auf 90 % gesenkt, sodass dieser Fall schon eher eintritt. Vor allem hat man die Zeit, in der Anteilsveräußerungen zusammengefasst werden, auf zehn Jahre ausgeweitet. Das bedeutet, wenn man peu à peu Anteile einer Gesellschaft veräußert und innerhalb von zehn Jahren diese Grenze von 90 % überschreitet, dann entsteht genau der Fall. Damit hat man bereits Vorsorge getroffen, um gewisse Umgehungstatbestände auszuschließen. Alles, was Sie darüber hinaus fordern, ist schönes Wunschdenken. Doch Sie haben nicht einmal ansatzweise einen konkreten Vorschlag gemacht, wie man das machen könnte, (André Barth, AfD: Schauen Sie doch in die Anfragen!) sondern eher anhand einer milchmädchenartigen Rechnung, (André Barth, AfD: Was?) die es nicht einmal wert ist, so genannt zu werden, einen Steuerausfall prognostiziert, der jedoch gerade einmal bei einem Zehntel von dem liegt, was wir über die Erhöhung der Grunderwerbsteuer an Mehreinnahmen generieren werden, was wir vorhin bereits bei dem anderen Tagesordnungspunkt zur Debatte hatten. Wir bleiben dabei, wie es im Ausschuss festgestellt ist: Wir lehnen diese Sache weiterhin ab. (Marco Böhme, DIE LINKE: Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu?) Danke. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wähner sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf zu der Drucksache? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Sammeldrucksache, es sei denn, die Staatsregierung möchte sprechen. Wir kommen zur Drucksache 7/11293, „Maskenpflicht aufheben und allen Bürgern wieder ein freies Atmen erlauben“. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Oh, nee!) Ich übergebe an Herrn Kollegen Prantl von der AfD-Fraktion.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Auf meine Anfrage im März 2021 zur Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht antwortete Staatsministerin Köpping, dass es aufgrund der Neuartigkeit des Coronavirus keine wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Wirksamkeit einer Maskenpflicht gebe, allenfalls Indizien. Indizien – das heißt, außer Vermutungen und Annahmen hatte Sachsens Regierung nichts, schon gar keine wissenschaftlichen Belege für die Wirksamkeit dieser Grundrechtseinschränkung. Das war im März 2021, also nach fast einem ganzen Jahr Maskenpflicht. Außerdem hat es die Abwägung zwischen den betroffenen Grundrechten, nämlich der körperlichen Unversehrtheit und Freiheit auf der einen Seite und den durch die Maskenpflicht zu schützenden Rechtsgütern auf der anderen Seite, nie gegeben. (Beifall der Abg. Martina Jost, AfD) Heute, zweieinhalb Jahre nach der erstmaligen Anordnung, gilt diese absurde Maskenpflicht für bestimmte Bereiche noch immer – und dass, obwohl Corona keine Bedeutung mehr für das Gesundheitswesen hat. Weil das so ist, muss in keinem unserer Nachbarländer mehr eine Maske getragen werden. Auch in Sachsen-Anhalt, Bayern und Schleswig-Holstein kehrten die Regierungen zum gesunden Menschenverstand zurück. Die Maskenpflicht ist dort Geschichte. Das sind notwendige und vernünftige Entscheidungen; denn auch der Sachverständigenausschuss der Bundesregierung sagte bereits bei seiner Auswertung der sogenannten Corona-Schutzmaßnahmen vor sechs Monaten, dass Masken nur dann wirksam sein können, wenn sie freiwillig – und in solchen Fällen dann auch richtig – benutzt werden. Daher ist aus Sicht des Sachverständigenrates der Bundesregierung eine Pflicht zum Tragen einer Maske Unsinn. (Beifall bei der AfD – Lachen der Abg. Anna Gorskih, DIE LINKE) Zudem befürchtet aktuell der Kinderärztepräsident Thomas Fischbach eine weitere Verschärfung der ohnehin angespannten Lage in Kinderkrankenhäusern aufgrund der Maskenpflicht. Der Kinderarzt sagte dazu gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Der Schrei nach Masken ist der übliche Reflex der Politik. Dabei ist die Maskenpflicht der zurückliegenden zwei Jahre ja ein wichtiger Grund für die aktuelle Krise.“ – Womit er die gehäuften Infektionskrankheiten bei Kindern meint. Das Fazit des Facharztes lautet: Die Maskenpflicht hat die Immunsysteme der Kinder geschwächt. Ihre Maskenpflicht, Frau Ministerin – das sage ich Ihnen in Abwesenheit –, war und ist ein Infektionstreiber. (Beifall bei der AfD) Darüber sprechen wir heute nicht zum ersten Mal. Schauen Sie dazu in das Protokoll des Juli-Plenums 2020. Genau das habe ich Ihnen auch damals klargemacht – leider erfolglos; denn Faktenresistenz und Ignoranz haben in Sachsens Regierung offenbar Vorrang vor Vernunft. So halten Sie weiter starrsinnig und unbeirrt an der Maskenpflicht im ÖPNV, in Pflegeheimen oder in Arztpraxen fest, angeblich zum Schutz von Leben und Gesundheit, angeblich zum Schutz vulnerabler Personengruppen, angeblich zum Schutz der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens. Tatsächlich fügen Sie der Gesundheit der Menschen damit vorsätzlich Schaden zu. Merken Sie sich das! (Beifall bei der AfD) Damit Ihnen der Ernst der Lage klar wird, sage ich: Ihre weitgehend nutzlosen Corona-Schutzmaßnahmen und Maskenpflichten waren Grundrechtseingriffe, die in ihrem Ausmaß und ihrer Intensität einzigartig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland waren – ohne Beschlussfassung der gesetzgebenden Gewalt und ohne Beschlussfassung der Legislative. Die Parlamente waren außen vor. Aber, werte Staatsregierung, ob Grundrechtseinschränkungen wie eine Maskenpflicht überhaupt angeordnet werden dürfen, ist in einem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat eben gerade keine willkürliche politische Entscheidung Einzelner am Kabinettstisch. Eingriffe in Freiheitsgrundrechte dürfen nur im Ausnahmefall und unter strengen Voraussetzungen angeordnet werden. Das ist im Grundgesetz ausdrücklich so vorgesehen. Wissen Sie, was das heißt, werte Staatsregierung? Sie handeln willkürlich und verfassungswidrig. Ihre Maskenpflicht ist nichts als Schall und Rauch. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Werte Kollegen! Die Voraussetzungen für eine Maskenpflicht lagen damals nicht vor. Sie liegen weiterhin nicht vor, heute erst recht nicht mehr. Das wissen natürlich auch die Bürger. Schauen Sie sich doch in den Bussen und Bahnen um! Viele kümmert die Maskenpflicht einfach nicht mehr. Lassen wir deshalb nicht länger zu, dass all diese Menschen, redliche Bürger unseres Landes, tagtäglich Ordnungswidrigkeiten begehen, wenn sie ohne Maske mit Bus und Bahn zur Arbeit fahren. Deshalb sagen wir Ihnen: Schluss mit Maskenwillkür, Schluss mit Pandemiesymbolik! Zwangsmaske in die Tonne! Frische Luft für freie Bürger – atmen sie tief durch! (Beifall bei der AfD) Kehren Sie mit uns zurück zur Verhältnismäßigkeit und zur Vernunft! Stimmen Sie diesem Antrag zu! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Prantl sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht für die CDUFraktion Frau Kollegin Kuge; bitte schön.

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Daniela Kuge CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier einen Antrag der AfD vorliegen, der im Fachausschuss ausführlich diskutiert und anschließend abgelehnt wurde. (Na, na! von der AfD) Dieser Antrag vermischt auf eine gefährliche Art und Weise Fakten mit Halbwahrheiten und Behauptungen in typischer AfD-Manier. (Beifall bei der CDU – André Barth, AfD: Was?) Regionen mit Maskenpflicht verzeichnen im Allgemeinen ein milderes Infektionsgeschehen. Eine Untauglichkeit ist damit nicht zu erkennen. (Thomas Prantl, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Daniela Kuge CDU

Nein. – Ich möchte hinzufügen: Auch eine unfreiwillig getragene Maske kann zur Erhöhung des Infektionsschutzes beitragen. Den Rest meiner Rede gebe ich zu Protokoll. Vielen Dank. (Beifall von der CDU und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Zurufe von der AfD: Peinlich!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollegin Kuge. Nun sehe ich am Mikrofon 5 Kollegen Prantl, vermutlich mit einer Kurzintervention.

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Thomas Prantl AfD

Ja, vielen Dank, Herr Präsident! Frau Kollegin Kuge, dass Sie dieser Angelegenheit inhaltlich nicht ganz gewachsen sind, hatte ich fast vermutet. (Och! von der CDU) Umsonst werden Sie Ihre Ausführungen ja nicht zu Protokoll gegeben haben. Ich möchte gern für das Protokoll festhalten, dass Frau Kuge die Aussagen eines Kinderfacharztes, des Präsidenten des Bundesverbandes für Kinder- und Jugendärzte, die Stellungnahme des CDU-Ministerpräsidenten Reiner Haseloff aus Sachsen-Anhalt, der die Maskenpflicht als nicht verhältnismäßig bezeichnet hat, und die Urteile des Sachverständigenausschusses der Bundesregierung als eine Art gefährliche Vermischung von Fakten und Schwurbelei hier dargestellt hat. – Danke. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Prantl mit einer Kurzintervention. Die Erwiderung erfolgt an Mikrofon 6 von Frau Kollegin Kuge. Bitte schön.

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Daniela Kuge CDU

Herr Prantl, über Fachwissen können wir beide gern noch einmal unter vier Augen diskutieren, denn davon habe ich sicher mehr als Sie. – Aber zurück zum Thema: Das, was Herr Haseloff gesagt hat, gilt für den jetzigen Augenblick und nicht für das, was in den letzten zwei Jahre war. Die Maskenpflicht und damit das Tragen der Maske hat viele Leben gerettet – auch Ihres. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zurufe von der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Kuge mit der Erwiderung zur Kurzintervention. Nun spricht für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Friedel; bitte schön.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank, Herr Präsident! Da Herr Prantl eine Kurzintervention vorgetragen hat, werde ich jetzt die Redezeit nutzen, um ganz kurz auf heute Morgen zurückzukommen. In der ersten Aktuellen Debatte gab es eine Diskussion über die Frage, ob man alles sagen muss, was man sagen darf. Ich glaube, die Eingangsbemerkung von Herrn Prantl war ein gutes Beispiel dafür, dass man nicht alles sagen muss, was man sagen darf. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Friedel sprach für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Die Staatsregierung hat auch nicht angezeigt, dass sie sprechen möchte. Die AfD-Fraktion hat angezeigt, dass sie Einzelabstimmung begehrt. Dann werden wir auch zur Einzelabstimmung schreiten. Wir stimmen zuerst ab über die in der Drucksache 7/11482 unter Ziffer 4 enthaltene Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zum Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/11292. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Fürstimmen ist dieser Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Des Weiteren stimmen wir ab über die in der Drucksache 7/11482 unter Ziffer 9 enthaltene Beschlussempfehlung Erklärung

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Daniela Kuge CDU

Ich gehe daher auf verschiedene Forderungen des Antrags ein. Zunächst soll festgestellt werden, dass sich die Maskenpflicht zur Bekämpfung des Coronavirus als untauglich erwiesen habe. Hierbei handelt es sich um eine Behauptung, für die man fast schon dankbar sein kann, wenn sie nicht so dreist wäre. Ich bin auch dankbar, dass Frau Staatsministerin Petra Köpping dies auch in die Stellungnahme des Ministeriums mit aufgenommen hat. Auch für diese Worte in der Stellungnahme des Ministeriums bin ich dankbar: „Eine sachgemäße Handhabung der Maske ist Ausdruck von Verantwortungsbereitschaft für unsere Gesellschaft und weniger eine Frage der Freiwilligkeit.“ Schließlich fordert die AfD in dem hier vorliegenden Antrag außerdem, sich vollständig von der Maskenpflicht zu verabschieden. Hier vergisst der Antragsteller, dass sich der Freistaat Sachsen nicht im luftleeren Raum befindet, sondern auch Gesetze aus höherrangigem Recht anzuwenden sind. Denn auch hier gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Es liegt auch kein Verlangen nach Aussprache vor. des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/11293. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchten, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Fürstimmen ist dieser Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Gemäß § 2 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll So führt die Staatsregierung mit der aktuell geltenden Corona-Schutz-Verordnung lediglich die notwendigen Anschlussregelungen an die Bundesgesetzgebung fort. In der Verordnung formuliert sie daher die Option einer Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen, in Schulen und Kitas sowie im ÖPNV und in Unterkünften von Obdachlosen, Asylbewerbern und Ausreisepflichtigen. Zutreffend weist Frau Köpping in der Stellungnahme zu diesem Antrag auch darauf hin, dass Sachsen lediglich die beiden letztgenannten Punkte umsetzt. Gewissenhaftes und professionelles Regieren eines Landes zeichnet sich dadurch aus, auch vorausschauend zu handeln und zu entscheiden und das große Ganze im Blick zu behalten. Ich bin daher unserem Ministerpräsidenten Michael Kretschmer, der Staatsministerin Petra Köpping und dem gesamten Kabinett dankbar, nicht auf die vermeintlich einfachen Antworten einzugehen, sondern mit Professionalität und Kontinuität unser Land zu führen. Darüber hinaus folge ich aus den genannten Gründen der Empfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und lehne diesen Antrag ab. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 7/11483 Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 62. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Freitag, den 16. Dezember 2022, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung liegen Ihnen dazu vor. schlossen. Ich wünsche Ihnen einen schönen, erholsamen Abend. (Schluss der Sitzung: 20:28 Uhr) Plenarprotokoll 7/60, Seite zur Frage des Abg. Valentin Frage:

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Valentin Lippmann GRÜNE

Welche Maßnahmen sind im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern jenseits des von Ihnen angesprochenen Beratungsnetzwerks getroffen worden, um frühzeitig Mobilisierungsgeschehen in den sozialen Netzwerken und insbesondere in Messengern zu nicht angezeigten Versammlungen zu erkennen? Antwort:

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Armin Schuster

Die Internetrecherche ist fester Bestandteil der kriminalpolizeilichen Erkenntnisgewinnung des Polizeilichen Staatsschutzes, auch um frühzeitig Hinweise auf den Behörden bislang nicht bekannte demonstrative Ereignisse zu erlangen. Hierzu erfolgt durch die mit der koordinierten Internetauswertung (KIA) betrauten Kräfte ein anlassabhängiges Monitoring von offenen, nach Schwerpunkten priorisierten und den Phänomenbereichen der politisch motivierten Kriminalität zuzuordnenden Chatgruppen und Kanälen. Die hierbei gewonnenen Informationen werden eigeninitiativ, direkt und unverzüglich den einsatzführenden DienststelDrucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar Anlage des Sächsischen Landtags, 4714, Schriftliche Ergänzung Lippmann, BÜNDNISGRÜNE len zur Verfügung gestellt, um darauf aufbauend lageorientierte Maßnahmen zu treffen (zum Beispiel Einsatzvorbereitungen). Um das Lagebild und die Beurteilung der Lage vor Ort zu unterstützen, werden, soweit erschließbar, durch die KIA ergänzend Informationen zu Verbreitungsquellen, zu Art, Zweck und angestrebtem Ablauf, zu Mobilisierungsaspekten (Anzahl, Zusammensetzung, Verhalten, An-/Abreise der Teilnehmer), möglichen Konfliktstrukturen sowie Auswirkungen von bzw. auf Parallelveranstaltungen (Gegenproteste) bereitgestellt. Im Interesse eines abgestimmten Vorgehens tauschen sich die in der KIA tätigen Kräfte beim Landeskriminalamt und in den Polizeidirektionen regelmäßig über aktuelle Entwicklungen in ihrem Tätigkeitsbereich aus. Ziel dieses Austausches ist eine rechtzeitige und umfassende Informationsgewinnung (Gesamtbild), frühzeitiges Identifizieren neuer Phänomene/Akteure, Nutzung bisher gegebenenfalls verborgener Informationsquellen sowie die Stärkung der Methodenkompetenz bei der Recherche, Analyse und Aufbereitung von polizeilich relevanten Daten aus dem Internet. 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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