Valentin Lippmann
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege Gebhardt, es ist schon interessant, dass Sie das Thema Digitalisierung der sächsischen Justiz und Digitalisierung der Gerichte für ein Spartenthema halten, das des Plenums nicht würdig sei. Aber es ist mit Blick auf die Relevanz im Freistaat Sachsen schon von erheblicher Bedeutung. Mir kam gerade in Erinnerung, dass in der letzten Legislaturperiode DIE LINKE eine helle Freude daran hatte, ausgewiesene Spartenthemen im Plenum zu behandeln, auch im Bereich der Rechtspolitik. Mir ist eine längliche Debatte auf einen Plenarantrag der LINKEN in Erinnerung, als der geschätzte Kollege Bartl in einem Antrag die Vorzugswürdigkeit des Vorführbeschlusses gegenüber dem Sitzungshaftbefehl in Strafverfahren hier im Plenum länglich erörterte. Ich glaube, der Kollege Modschiedler reagierte darauf mit: „Ja, was soll man dazu jetzt noch sagen?“ Von daher waren Sie doch vorher immer Freund davon, wichtige Debatten hier zu führen. Und das war nun wirklich eine Materie, die nur ausgewiesene Experten der Strafprozessordnung oder gestandene Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger interessiert hat und weniger die Bevölkerung wie bei diesem Antrag. Ich finde es gut, dass wir hier im Haus spezifische justizpolitische Themen diskutieren. Das steht der Rechtpolitik und deren Bedeutung gut an. Von daher hoffe ich, dass Sie zumindest froh sind, dass wir einmal darüber gesprochen haben, immerhin enthalten Sie sich. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann mit einer Kurzintervention. Rico Gebhardt, wollen Sie erwidern? – Sie wollen nicht. Dann frage ich: Gibt es weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Bitte, Frau Staatsministerin Katja Meier.
