Sabine Friedel
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Der Änderungsantrag ist sehr lang. Insofern war es gut, dass wir ihn im Ausschuss bereits diskutieren konnten; das haben wir auch umfassend gemacht. Ich möchte nicht alle Punkte wieder aufführen. Ich will mich auf drei Punkte konzentrieren – zwei, die Frau Kollegin Buddeberg gerade genannt hat, und einen dritten aus dem Antrag. Frau Buddeberg, Sie haben gesagt, es bliebe offen, welche Alternative es zur beendeten Pilotphase gebe. Das ist nicht der Fall. Die Alternative ist, das zu tun, was wir an allen übrigen Grundschulen getan haben. Das dürften 812 gewesen sein. Das zu tun, was wir bisher getan haben – nämlich: eine frühzeitige Diagnostik zu beginnen – ist die Alternative, und die machen wir jetzt auch in den 18 Schulen. Sie haben als Zweites gesagt, Ihnen fehlt der Rechtsanspruch, weil sich die Schulleiterinnen und Schulleiter einfach zurücklehnen und Nein sagen. – Das machen sie nicht. Wir haben bereits jetzt einen Rechtsanspruch im Schulgesetz, und dieser Rechtsanspruch erstreckt sich auf den Kooperationsverbund und die inklusive Beschulung im Kooperationsverbund. Das heißt nicht umsonst so. Wir haben 64 Kooperationsverbünde in Sachsen gebildet. Darin sitzen jeweils fünf bis zehn Schulleitungen zusammen. Natürlich kooperieren sie aus zwei Gründen: weil ihnen erstens tatsächlich die Bildung von Kindern am Herzen liegt – das soll es in diesem Land geben, und ich bin sehr froh, dass es so viele verantwortungsvolle Schulleitungen gibt – und zweitens, weil sich Schulen gegenseitig helfen müssen, weil sie verschiedene Stärken und verschiedene Spezialisierungen haben. Das macht das Zusammenarbeiten in einem solchen Kooperationsverbund aus: dass man von allen Standorten die besten Fähigkeiten zusammenbringen kann und dass Schülerinnen und Schüler dort inklusiv unterrichtet werden, wo es wirklich funktioniert. Den dritten Punkt findet man im Änderungsantrag. Sie beschreiben die perfekte Inklusion in einer idealen Welt und möchten deshalb in das Schulgesetz aufnehmen, dass der Freistaat bis zum Beginn des Schuljahres 2024 – also in zwei Jahren – den inklusiven Zugang für alle Schüler sicherstellt und den Schulträgern die dafür notwendige personelle Ausstattung zur Verfügung stellt. Punkt. Man kann sich das wünschen. Ich verstehe auch, wenn man das in einen Antrag schreibt. Im Gesetz geschrieben heißt es, wir haben aktuell schon Lehrermangel und die Schwierigkeit, dass wir 2 000 unbesetzte Stellen haben, und jetzt verankern wir noch einen Rechtsanspruch auf eine spezifische personelle Ausstattung an einer Schule. Was heißt das, wenn man das praktisch umsetzt? Jemand klagt sich ein. Der Freistaat Sachsen ist verpflichtet, die personelle Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Das heißt, wir ordnen Personal an diese Schule ab. Dann stellt jemand anderes dort einen Antrag, bekommt Recht, und wir ordnen Personal an die andere Schule ab. Praktisch umsetzbar ist das nicht. Insofern muss man, wenn man Gesetze macht, auch ein bisschen in die reale Welt gehen und schauen, dass man dort etwas Umsetzbares tut. Das macht dieses Schulgesetz. Deshalb lehnen wir den Änderungsantrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Dr. Weigand, bitte.
