Thomas Prantl
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Auf meine Anfrage im März 2021 zur Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht antwortete Staatsministerin Köpping, dass es aufgrund der Neuartigkeit des Coronavirus keine wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Wirksamkeit einer Maskenpflicht gebe, allenfalls Indizien. Indizien – das heißt, außer Vermutungen und Annahmen hatte Sachsens Regierung nichts, schon gar keine wissenschaftlichen Belege für die Wirksamkeit dieser Grundrechtseinschränkung. Das war im März 2021, also nach fast einem ganzen Jahr Maskenpflicht. Außerdem hat es die Abwägung zwischen den betroffenen Grundrechten, nämlich der körperlichen Unversehrtheit und Freiheit auf der einen Seite und den durch die Maskenpflicht zu schützenden Rechtsgütern auf der anderen Seite, nie gegeben. (Beifall der Abg. Martina Jost, AfD) Heute, zweieinhalb Jahre nach der erstmaligen Anordnung, gilt diese absurde Maskenpflicht für bestimmte Bereiche noch immer – und dass, obwohl Corona keine Bedeutung mehr für das Gesundheitswesen hat. Weil das so ist, muss in keinem unserer Nachbarländer mehr eine Maske getragen werden. Auch in Sachsen-Anhalt, Bayern und Schleswig-Holstein kehrten die Regierungen zum gesunden Menschenverstand zurück. Die Maskenpflicht ist dort Geschichte. Das sind notwendige und vernünftige Entscheidungen; denn auch der Sachverständigenausschuss der Bundesregierung sagte bereits bei seiner Auswertung der sogenannten Corona-Schutzmaßnahmen vor sechs Monaten, dass Masken nur dann wirksam sein können, wenn sie freiwillig – und in solchen Fällen dann auch richtig – benutzt werden. Daher ist aus Sicht des Sachverständigenrates der Bundesregierung eine Pflicht zum Tragen einer Maske Unsinn. (Beifall bei der AfD – Lachen der Abg. Anna Gorskih, DIE LINKE) Zudem befürchtet aktuell der Kinderärztepräsident Thomas Fischbach eine weitere Verschärfung der ohnehin angespannten Lage in Kinderkrankenhäusern aufgrund der Maskenpflicht. Der Kinderarzt sagte dazu gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Der Schrei nach Masken ist der übliche Reflex der Politik. Dabei ist die Maskenpflicht der zurückliegenden zwei Jahre ja ein wichtiger Grund für die aktuelle Krise.“ – Womit er die gehäuften Infektionskrankheiten bei Kindern meint. Das Fazit des Facharztes lautet: Die Maskenpflicht hat die Immunsysteme der Kinder geschwächt. Ihre Maskenpflicht, Frau Ministerin – das sage ich Ihnen in Abwesenheit –, war und ist ein Infektionstreiber. (Beifall bei der AfD) Darüber sprechen wir heute nicht zum ersten Mal. Schauen Sie dazu in das Protokoll des Juli-Plenums 2020. Genau das habe ich Ihnen auch damals klargemacht – leider erfolglos; denn Faktenresistenz und Ignoranz haben in Sachsens Regierung offenbar Vorrang vor Vernunft. So halten Sie weiter starrsinnig und unbeirrt an der Maskenpflicht im ÖPNV, in Pflegeheimen oder in Arztpraxen fest, angeblich zum Schutz von Leben und Gesundheit, angeblich zum Schutz vulnerabler Personengruppen, angeblich zum Schutz der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens. Tatsächlich fügen Sie der Gesundheit der Menschen damit vorsätzlich Schaden zu. Merken Sie sich das! (Beifall bei der AfD) Damit Ihnen der Ernst der Lage klar wird, sage ich: Ihre weitgehend nutzlosen Corona-Schutzmaßnahmen und Maskenpflichten waren Grundrechtseingriffe, die in ihrem Ausmaß und ihrer Intensität einzigartig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland waren – ohne Beschlussfassung der gesetzgebenden Gewalt und ohne Beschlussfassung der Legislative. Die Parlamente waren außen vor. Aber, werte Staatsregierung, ob Grundrechtseinschränkungen wie eine Maskenpflicht überhaupt angeordnet werden dürfen, ist in einem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat eben gerade keine willkürliche politische Entscheidung Einzelner am Kabinettstisch. Eingriffe in Freiheitsgrundrechte dürfen nur im Ausnahmefall und unter strengen Voraussetzungen angeordnet werden. Das ist im Grundgesetz ausdrücklich so vorgesehen. Wissen Sie, was das heißt, werte Staatsregierung? Sie handeln willkürlich und verfassungswidrig. Ihre Maskenpflicht ist nichts als Schall und Rauch. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Werte Kollegen! Die Voraussetzungen für eine Maskenpflicht lagen damals nicht vor. Sie liegen weiterhin nicht vor, heute erst recht nicht mehr. Das wissen natürlich auch die Bürger. Schauen Sie sich doch in den Bussen und Bahnen um! Viele kümmert die Maskenpflicht einfach nicht mehr. Lassen wir deshalb nicht länger zu, dass all diese Menschen, redliche Bürger unseres Landes, tagtäglich Ordnungswidrigkeiten begehen, wenn sie ohne Maske mit Bus und Bahn zur Arbeit fahren. Deshalb sagen wir Ihnen: Schluss mit Maskenwillkür, Schluss mit Pandemiesymbolik! Zwangsmaske in die Tonne! Frische Luft für freie Bürger – atmen sie tief durch! (Beifall bei der AfD) Kehren Sie mit uns zurück zur Verhältnismäßigkeit und zur Vernunft! Stimmen Sie diesem Antrag zu! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Prantl sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht für die CDUFraktion Frau Kollegin Kuge; bitte schön.
