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Albrecht Pallas

SPD 15.12.2022 Sitzungen 7/62

Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Einer der letzten Beschlüsse des Deutschen Bundestages der letzten Legislatur war die Neuregelung des Mietspiegelrechts und – wenn man so will – ein letzter Verhandlungserfolg der SPD in der längst vergangenen Großen Koalition mit der CDU. (Oh-Rufe der AfD) Mit der Reform wurden die Rechte der Mieterinnen und Mieter gestärkt. In der Folge muss jede Gemeinde mit mehr als 50 000 Einwohnern einen Mietspiegel erstellen. Es geht auch darum, die Instrumente zum Schutz vor überhöhten Mieten, wie die Kappungsgrenze oder Mietpreisbremse, wirksamer zu machen. Durch die Reform wurde die Beweiskraft von Mietspiegeln erhöht und sie wurden rechtssicherer gemacht – durch eine bessere Datengrundlage und eine mieter(innen)freundliche Umkehr der Beweislast in punkto Wissenschaftlichkeit. Denn künftig kann man davon ausgehen, dass ein Mietspiegel wissenschaftlichen Grundsätzen entspricht, bis Vermieter das Gegenteil beweisen. Zum Zeitpunkt des Beschlusses im Deutschen Bundestag Mitte 2021 gab es in über 80 der 200 größten deutschen Städte keine gültigen Mietspiegel, darunter Städte, in denen die Mietpreisbremse gilt. Ohne gültigen Mietspiegel haben Mieterinnen und Mieter kaum eine Möglichkeit, die ortsübliche Vergleichsmiete zu erfahren und von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Die Mietpreisbremse wäre dann faktisch unwirksam. Das muss natürlich verhindert werden. Dafür müssen wir die Zuständigkeit für die Erstellung von Mietspiegeln regeln. Und das machen wir hier mit diesem Gesetz. Die für die Erstellung und Anerkennung von Mietspiegeln zuständige Behörde bestimmt sich laut der Reform künftig nach Landesrecht. Mit dem Mietspiegelzuständigkeitsgesetz werden die Städte und Gemeinden als nach Landesrecht zuständige Behörden bestimmt. Das Mietspiegelreformgesetz wurde am 17. August 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist seit 1. Juli in Kraft. Es wird also höchste Zeit, dass wir das Gesetz heute beschließen. Wir haben bereits Ausführungen dazu gehört. Ferner soll die mit der Übertragung der Aufgabe auf die Gemeinde entstehende Verpflichtung zum Kostenausgleich dem Grunde nach im Gesetz geregelt werden. Die Einzelheiten werden nach Verwaltungsvereinbarungen geregelt. Leider konnten wir uns nicht auf einen Mehrbelastungsausgleich für alle betroffenen Städte einigen, und das, obwohl es in fast allen Stellungnahmen enthalten war, insbesondere vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag. Mit etwas mehr Zeit hätten wir das vielleicht noch lösen können, aber die Kommunen brauchten schnellstmöglich eine Lösung. Die rechtlichen Grundlagen für die Datenerhebung sind deshalb auf ein schnelles Inkrafttreten des Gesetzes angewiesen. Daher folgen wir notgedrungen dem Vorschlag der Staatsregierung, nur einen Mehrbelastungsausgleich für die Stadt Görlitz vorzusehen, die bislang noch keinen Mietspiegel erstellt hatte. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens haben wir uns auch mit der Frage der Rückwirkung beschäftigt. Ziel der Diskussion war es, die Zuständigkeit nahtlos übergehen zu lassen. Im Ergebnis haben wir diesen Vorschlag verworfen, um verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen und nach dem zeitnahen Inkrafttreten auch eine Rechtssicherheit für die Kommunen herzustellen; denn: Einige Kommunen, zum Beispiel die Stadt Leipzig, müssen schnell an einem neuen qualifizierten Mietspiegel arbeiten und benötigen dafür umgehend die Zuständigkeit. Es sind insbesondere die qualifizierten Mietspiegel, die in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Instrumente zum Schutz von Mieterinnen und Mietern schärfen, da insbesondere die ortsübliche Vergleichsmiete einen Maßstab für die Mieterhöhung bei Neuvermietung im Zusammenspiel mit der Mietpreisbremse sowie für die Kosten der Unterkunft nach Sozialgesetzbuch II bildet. Daher ist es in Zeiten mit steigenden Kosten und auch weiter steigenden Mietpreisen wichtig, aussagefähige und rechtssichere Instrumente zur Wahrung sozialer Sicherheit für Mieterinnen und Mieter zu haben. Kurz zur Stadt Leipzig – der Kollege Löser hat es gerade schon angedeutet –: Wir haben uns sehr intensiv mit der konkreten Situation beschäftigt, weil wir als Koalition wollen, dass die Stadt Leipzig ihren qualifizierten Mietspiegel behält. Es ging um die Klärung der Frage, inwieweit bereits jetzt freiwillig erhobene Daten genutzt werden können. Wir haben im Rahmen unserer Befassung und der Hinzuziehung von Expertise klären können, dass die freiwilligen Daten genutzt und ergänzt werden können und sollten, und zusätzlich verpflichtend erhobene Daten von Großvermietern erhalten werden können. Deshalb konnten wir zu der Entscheidung kommen, dass wir keine Rückwirkung machen müssen, sondern lieber jetzt schnell das Gesetz beschließen, damit ab Januar 2023 auch weiter gesammelt werden kann und in Leipzig, aber auch in anderen Städten, die Mietspiegel kommen können. Wir werden als SPD selbstverständlich zustimmen und hoffen auch auf Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. – Damit haben wir die erste Rederunde absolviert und könnten in eine zweite Rederunde einsteigen. Gibt es hierzu Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Schmidt. Bitte schön, Herr Staatsminister.

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