Simone Lang
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach über zwei Jahren und zahlreichen Diskussionen beschließen wir heute das novellierte Sächsische Krankenhausgesetz. Ich weiß noch genau, wie die Zukunftswerkstatt am 15. Januar 2021 mit dem ersten Workshop zum Thema „Gesellschaftlicher Wandel“ eingeleitet wurde. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen wurden sehr treffend und gezielt auf die Herausforderungen des demografischen Wandels und – damit im Zusammenhang stehend – auch auf den Fachkräftebedarf und die Fachkräfteverfügbarkeit vorbereitet. Zugleich wurde aber auch der Blick auf die technologische Entwicklung sowie die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben, geweitet. Es folgten Wochen und Monate, in denen fünf weitere Workshops durchgeführt wurden. Anschließend wurde ein Gesetzentwurf erarbeitet, der die Diskussionen in der Zukunftswerkstatt aufgriff. Schließlich folgte die Formulierung eines Zielbildes für die Gesundheitsversorgung im Freistaat Sachsen durch die AOK-PLUS, den vdek, die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenhausgesellschaft und die Sächsische Landesärztekammer sowie die kommunale Ebene. Auch im Parlament führten wir diverse Debatten über die medizinische Versorgung hier im Freistaat und deren Sicherstellung. In all diesen Debatten wurde deutlich, dass die Herausforderungen sehr groß sind. Zu diesen Herausforderungen gehört die demografische Entwicklung im Freistaat. Sachsen ist schon jetzt eines der fünf Bundesländer mit dem höchsten Altersdurchschnitt. Das hat nicht nur Auswirkungen zum Beispiel auf die geriatrische Versorgung im Freistaat, sondern auch auf die wichtige Nachwuchsgewinnung im medizinisch-pflegerischen Bereich. Wir sprechen hier nicht nur von Pflegekräften, sondern auch von Ärzten und Ärztinnen, von Physiotherapeutinnen, von operationstechnischen Assistenten und von medizinisch-technischen Berufen, zum Beispiel in der Radiologie. Hinzu kommt, dass diese Herausforderungen einige Regionen im Freistaat stärker treffen als andere. Während Städte wie Dresden, Leipzig und Chemnitz eine gute bis sehr gute Versorgungslage haben, stellt sich die Situation zum Beispiel im Erzgebirge ganz anders dar. Die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen zeigt uns zahlreiche Potenziale, wenn es darum geht, Behandlungen zu modernisieren, Versorgung sicherzustellen und Beschäftigte zu entlasten. Gleichzeitig ist es aber kein unwesentlicher Aufwand, Krankenhäuser entsprechend aufzurüsten, Fachkräfte dafür zu schulen und die Patientinnen und Patienten in den Prozess einzubinden. Schließlich kostet eine moderne, an den Patienten ausgerichtete Gesundheitsversorgung Geld, und zwar sehr viel. Am 6. Dezember 2022 legte die Regierungskommission im Bund ein Krankenhauskonzept mit der Empfehlung für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung vor. Dieses Konzept, das die Medizin und nicht die Ökonomie in den Vordergrund rückt, bildet die Grundlage für die umfassende Krankenhausreform auf Bundesebene. Darüber hinaus schützt die Ampelregierung Krankenhäuser in der Krise vor Liquiditätsproblemen und stellt hierfür bis zum 30. April 2024 Hilfszahlungen in Höhe von 6 Milliarden Euro zur Verfügung, um die gestiegenen Gas- und Stromkosten auszugleichen, und zwar zusätzlich zur Gasund Strompreisbremse. Auch der Freistaat leistet seinen Beitrag. Bereits der Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2023/2024 sah bei der Einzelförderung der sächsischen Krankenhäuser zusätzlich 20 Millionen Euro vor. Im Zuge des Haushaltsverfahrens stellten wir als Koalition weitere 3 Millionen Euro pro Jahr hinzu, und zwar für Modellprojekte nach dem neuen Krankenhausgesetz. Natürlich beteiligt sich der Freistaat mit einem Eigenanteil an den Investitionen des Krankenhausstrukturfonds des Bundes mit circa 10 Millionen Euro pro Jahr sowie am Krankenhauszukunftsfonds mit 60 Millionen Euro pro Jahr. Zusätzliches Geld ist wichtig und richtig, ein alleiniges Heilmittel ist es nicht. Daher freue ich mich umso mehr über das vorliegende Krankenhausgesetz. Es erlaubt uns zukünftig, relativ kreativ und kooperativ mit den anstehenden und bereits angesprochenen Herausforderungen umzugehen. Ich zitiere Petra Köpping: „Wir wollen alle Krankenhausstandorte erhalten, aber nicht alle so, wie sie jetzt sind.“ Mit dem novellierten Krankenhausgesetz setzen wir wichtige Impulse, indem wir zum Beispiel Möglichkeiten schaffen, in Ausnahmefällen Krankenhausstandorte in sogenannte Gesundheitszentren umzuwandeln und die Versorgung der Menschen vor allem im ländlichen Raum zu unterstützen. Wir legen ein Augenmerk auf die Qualität der medizinischen Versorgung und berücksichtigen diesen stärker in der Krankenhausplanung und -finanzierung. Wir schaffen die Möglichkeit zur Errichtung von Regionalkonferenzen, um die unterschiedlichsten Akteure in der Fläche in die Planung einzubinden. Krankenhäuser können in Form von Modellprojekten neue Versorgungsansätze ausprobieren und stärker untereinander zusammenarbeiten, unter anderem, wenn es darum geht, telemedizinische Strukturen zu nutzen. Man merkt: Das neue Krankenhausgesetz ist moderner, es ist innovativer und kooperativer. Es bildet eine gute Grundlage, um sich den Herausforderungen, die wir alle bemerken, zu stellen. Hierfür möchte ich mich im Namen der SPD-Fraktion bei allen Beteiligten, vor allen Dingen beim Ministerium bedanken. Insbesondere bedanke ich mich für den breiten Beteiligungsprozess, der über die Grenzen von Sachsen hinaus Beachtung findet. Am Ende bleibt der Wunsch, dass eine Novellierung nicht wieder 30 Jahre auf sich warten lässt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Lang sprach für die SPD-Fraktion. Damit hätten wir die erste Rederunde beendet. Gibt es noch Redebedarf seitens der Fraktionen? – Für die AfD-Fraktion hat sich Kollege Schaufel gemeldet. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wie lange sollen wir denn hier warten? –
