Martin Modschiedler
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt geht es um die Justiz. Genauer gesagt geht es um das Zweite Gesetz zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung haben wir uns schon im November ausführlich im Ausschuss Verfassung und Recht beschäftigt; wir haben eine Anhörung gehabt, und wir haben eine Beschlussempfehlung gefasst. Steigen wir noch einmal kurz in die Thematik ein. Worum geht es? Das Zweite Gesetz zur Anpassung von Vorschriften zur Justiz hat im Wesentlichen zwei Schwerpunkte: Erstens: Die Finanzierung der Betreuungsvereine. Diese wird vom Zuwendungsmodell auf ein klassisches Vergütungsmodell umgestellt. Und zweitens haben wir das Thema der Teilzeitreferendariate der Juristinnen und Juristen. Sie wird jetzt in das Landesrecht implementiert. Wichtig ist zu wissen: Wir setzen mit diesen Änderungen Bundesrecht um. Schauen wir uns die beiden Punkte mal genauer an. Der Gesetzentwurf passt das Betreuungsrecht hinsichtlich der Finanzierung von Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine mit öffentlichen Mitteln an die geänderte Rechtslage auf Bundesebene an. Gemeint ist hier, dass die Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023 schon in Kraft tritt. Die Umstellung des bisherigen zuwendungsrechtlidie Unterstützung, dass wir das Bahnland auch in Zukunft erhalten können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Damit ist die zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen zu des Entwurfs Vorschriften mit Bezug zur Justiz Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa und Gleichstellung chen Fördermodells wird jetzt auf ein klassisches Vergütungsmodell mit der geänderten Rechtslage auch zwingend notwendig. Deshalb gehen wir das Thema in der Koalition auch an. Wichtige Fußnote an dieser Stelle: Die Koalition hat sich darauf verständigt, dass sich die Grundvergütung zusätzlich noch mal mit der Leistungsvergütung der Betreuungsvereine erhöhen wird. Konkret heißt das eine Anhebung der Grundvergütung von 5 000 auf 8 000 Euro und die Leistungsvergütung auf 150 Euro. Und zudem soll der Evaluationszeitraum von vier Jahren auf zwei Jahre verkürzt werden. Damit können wir dann intern im Parlament schneller bewerten, wie sich die Vergütungserhöhung auf die Situation der Betreuungsvereine ausgewirkt hat. Den Meckerzettel haben wir auch umgesetzt, und wir haben die notwendigen redaktionellen Änderungen in verschiedenen Landesgesetzen auch vorgenommen. Zweiter Punkt dieses Gesetzes, die Änderungen des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes: Damit soll die Grundlage geschaffen werden, die verbindlichen Vorgaben des Bundes nach dem deutschen Richtergesetz zum Teilzeitreferendariat im Landesrecht umzusetzen. Das geschieht ebenfalls zum 1. Januar 2023. Und wie der Name schon sagt, können angehende Juristinnen und Juristen ihr Referendariat künftig auch in Teilzeit absolvieren, denn wir alle wissen um den hohen Bedarf an Nachwuchsjuristen in der Justiz und auch in der Anwaltschaft. Die nun geschaffenen Möglichkeiten eines Teilzeitreferendariats sind ein wichtiger Baustein für mehr Flexibilität und auch für mehr Attraktivität in der Ausbildung. Deshalb bitten wir Sie, dem Antrag zuzustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Vielen Dank. – Nun spricht für die AfD-Fraktion Herr Dr. Dringenberg.
