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Susanne Schaper

Die Linke 15.12.2022 Sitzungen 7/62

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich würde gern zum Gesetz reden. Selbstverständlich begrüßt auch meine Fraktion, dass es unter der aktuellen Staatsregierung endlich gelingt, eine Novellierung des alten Sächsischen Krankenhausgesetzes zu beschließen. Gefühlt handelt es sich um einen Dinosaurier unter den Gesetzen des Freistaates, weil es – wie schon bemerkt – seit dem Jahr 1993 erstmals dazu kommt, ein überholtes Krankenhausgesetz außer Kraft zu setzen und durch ein modernes zu ersetzen. Wir würdigen durchaus den Prozess der Krankenhauswerkstatt, die der Erstellung des Referentenentwurfs vorgeschaltet war und an der ich mich auch selbst beteiligt habe. Diese Werkstatt war eine sehr gute Form der Zusammenarbeit unterschiedlichster Vertreterinnen und Vertreter aus vielen Bereichen der gesundheitlichen Versorgung. Ich fände es gut und nötig, wenn so ein Gremium bzw. so eine Form des Austauschs besteht und weiter die Umsetzung begleitet und entwickelt. Ich begrüße auch, dass solche Beteiligungsprozesse über die Internetseite öffentlich und nachvollziehbar sind. Der beste Beteiligungsprozess verpufft aber, wenn wesentliche Hinweise und Kritiken am Diskussionsgegenstand weiterhin nicht berücksichtigt werden. Das ist beim vorliegenden Gesetzesentwurf eindeutig so. Fakt ist: In der Zeit seit dem Jahr 1993 ist viel geschehen. Der Paradigmenwechsel hin zur Kommerzialisierung und der Marktform von Leistungen und Angeboten der sozialen Daseinsvorsorge hat auch in der stationären und gesundheitlichen Versorgung seine nachteiligen Spuren hinterlassen. Gesundheit wurde im Krankenhaus und in der Krankenhauslandschaft – nicht zuletzt durch die Fallpauschalen – zur Ware. In den letzten Jahren haben die Probleme der Pandemie den Druck auf das Gesundheitswesen, insbesondere auf deren Beschäftigte, enorm erhöht. In den letzten Tagen sind selbst aus dem Bundesgesundheitsministerium neue Töne zu hören. Es wird von einer grundlegenden Reform der Krankenhausvergütung gesprochen. Minister Lauterbach wird mit den Worten „Weniger Ökonomie, mehr Medizin“ zitiert. Obwohl ich keine Christin bin, kann ich dazu nur Folgendes sagen: Sein Wort in Gottes Ohr! Der Entwurf des Krankenhausgesetzes hat nach unserer Auffassung in sehr wesentlichen Punkten grundsätzlichen Änderungsbedarf oder – netter gesagt – Modernisierungsbedarf, auf den ich im Folgenden eingehe. Meines Erachtens ist es einer der gravierendsten Mängel am heute zu beschließenden Gesetz, dass der verbindliche Rahmen zum Aufbringen der Investitionsmittel nach wie vor nicht verankert ist – eine gesetzliche Pflicht für die Bundesländer. Nahezu alle Sachverständigen haben sich in der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf am 10. Oktober dieses Jahres für eine Investitionsquote ausgesprochen. Es war dabei von 6 bis 10 % der Umsatzerlöse sächsischer Krankenhäuser die Rede. Aktuell würde das circa 300 Millionen Euro Investitionen pro Jahr entsprechen. Meine Fraktion hat in jeder Haushaltsberatung Änderungsanträge zur Erhöhung der Investitionsmittel eingereicht. Allerdings scheint der Staatsregierung und den Koalitionsfraktionen noch immer nicht klar zu sein, dass mit 2 000 Euro Mindestpauschalförderung pro Planbett, die derzeit im Entwurf stehen, weiter auf Verschleiß gefahren wird, kein Cent für Investitionen ausgegeben werden kann und damit keine Arbeitserleichterungen für das ohnehin schon am und über dem Limit arbeitende Pflegepersonal und generell das Personal zu bewerkstelligen sind. Daher fordern wir 4 000 Euro. Im Übrigen beschreibt die Regierungskommission des Bundes genau dieses Problem in ihrer Stellungnahme. Ich zitiere von Seite 8: „Zudem hat die gesetzlich vorgesehene Finanzierung der Investitionskosten durch die Länder immer mehr an Bedeutung verloren. Inzwischen machen die Investitionsfördermittel nur noch 3,4 % der Krankenhauserlöse aus (Krankenhaus Rating Report 2022). Mindestens 7 %, besser 8 % Erlöse sollten jährlich jedoch investiert werden, um die Unternehmenssubstanz der Krankenhäuser dauerhaft erhalten zu können (Krankenhaus Rating Report 2022). Daher versuchen Krankenhäuser, aus eigenen Mitteln die bestehende Investitionslücke zu füllen. Insgesamt fanden notwendige Investitionen in den vergangenen Jahren trotzdem nur unzureichend statt, was sich daran erkennen lässt, dass die Sachanlagevermögen der Krankenhäuser nicht mit dem Erlöszuwachs mithalten konnten. Es fand und findet daher aufgrund der unzureichenden Investitionsfinanzierung ein schleichender und mit der Zeit gravierender Substanzverlust statt. Die Regierungskommission plant daher, zeitnah Vorschläge zur Reform der Investitionsfinanzierung zu unterbreiten.“ Das ist, nebenbei bemerkt, keine sozialistische Propaganda, und ich habe durchaus auch nicht mit derart prominenter Unterstützung im passenden Moment gerechnet; aber sie ist da. Denn wir wollen die 8-%-Quote in das Gesetz aufnehmen. Allein dieses einzige, für den Bestand der Krankenhäuser essenzielle Defizit im Gesetz reicht aus, um dem Entwurf nicht zuzustimmen. Für jede Neujustierung des Systems, für jede Umgestaltung wird erst einmal Geld benötigt, bevor es mittelfristig vielleicht zu Einsparungen kommen kann. Das gilt für jede Veränderung durch den Bund ebenso wie für die der Länder. Allerdings ist dies nicht das einzige Problem, das wir mit dem Krankenhausgesetz haben. So erschließt sich mir und meiner Fraktion nicht, dass weder die Staatsregierung noch die Fraktionen der Koalition den Bereich der Psychiatrie zur Notfallversorgung zählen. Notfallversorgung bedeutet 24 Stunden und sieben Tage in der Woche Aufnahme- und Verhandlungsbereitschaft. Das ist auch in der Psychiatrie nicht anders. Psychiatrische Notfälle sind immerhin die zweit- bis vierthäufigste Diagnosegruppe bei Notfällen. Angesichts der krisenbehafteten Zeit, in der wir gerade leben, ist meines Erachtens sogar zu befürchten, dass sie noch häufiger werden, also muss dies im Krankenhausgesetz entsprechend berücksichtigt werden. Es heißt im Klartext, dass auch diese Häuser bei der Aufnahme in den Krankenhausplan unter die Vorrangregelung fallen müssen. Dieser Punkt steht ebenso wie das Thema Investitionen bei der Abstimmung über unsere Änderungsanträge zum Gesetzentwurf nochmals zur Diskussion, die die Fehlstellen also noch korrigieren könnte. Im letzten Komplex gehe ich auf einige Punkte ein, die in der Krankenhausplanung unter der Überschrift „Stärkung demokratischer Krankenhauselemente“ zusammengefasst werden könnten. Bei all diesen ist zu kritisieren, dass sie bei der Überarbeitung des Krankenhausgesetzes nicht berücksichtigt werden, weil es nicht mehr zeitgemäß sei. Ich meine damit die Aufwertung, zum Beispiel die Verbesserung der Beteiligung der Pflegenden in den Gremien oder auch in den Klinikleitungen. So sollen im Krankenhausplanungsausschuss nach wie vor keine Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften, der Gesundheitsberufe, des Sächsischen Pflegerates oder der Patientinnen oder Patienten mitarbeiten. Gleiches gilt für die Regionalkonferenzen. Gerade in der Zeit der Pandemie ist offensichtlich geworden, dass die Pflegenden der größte Engpass sind und sein werden. Wenn es weiterhin um eine hohe Qualität der Versorgung geht, müssen sie natürlich auch eingebunden werden. Es ist fahrlässig und ignorant, ohne Vertretung der betreffenden Berufsgruppen über die Krankenhäuser in Sachsen zu bestimmen oder neue Formen der Versorgung etablieren zu wollen, insbesondere, wenn es zu einer neuen Qualität der Versorgung durch Krankenhäuser mit Gesundheitszentren kommen sollte. Besser als jede andere Berufsgruppe wissen die Beschäftigten in der Pflege, was nötig ist und was getan werden muss, um wirklich heilsame Bedingungen in den Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen zu schaffen. Trotzdem sollen sie erneut nicht mitreden oder mitbestimmen dürfen. Das passt nicht zusammen, und das wirkt leider in dieser angespannten Zeit wie eine Ohrfeige. Sehr geehrte Damen und Herren, für uns ist der Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig. Insbesondere solange die Sicherung der Investitionsmittel und die Stärkung der Rolle der Pflegenden in diesem Kontext derart vernachlässigt werden, werden wir das Krankenhausgesetz ablehnen, es sei denn, unser Änderungsantrag wird angenommen. Das heißt, Sie hätten jetzt noch eine Chance. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schaper sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht Kollegin Kuhfuß für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, bitte schön.

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