Juliane Nagel
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ist überaus dringlich, dass wir das Mietspiegel-Zuständigkeitsgesetz heute zum Gegenstand der Debatte und Beschlussfassung machen. Vielmehr muss aber gefragt werden, wie es zu dieser massiven Verzögerung kam. Schließlich hat der Bundestag schon im August 2021 das Mietspiegel-Reformgesetz beschlossen, und wie wir gerade gehört haben, sind mit diesem Beschluss Kommunen über 50 000 Einwohner verpflichtet, einen Mietspiegel zu erlassen, und die Länder beauftragt worden, in ihrem Gebiet die für die Mietspiegelerstellung zuständigen Behörden zu bestimmen. Bis zum 1. Juli dieses Jahres, also vor fünf Monaten, war Zeit, diese Zuständigkeit in Sachsen neu zu regeln. Jetzt ist Dezember 2022 und wertvolle Zeit ist ins Land gegangen, vor allem für die Stadt Leipzig, die derzeit im Prozess ist, Daten für den neuen Mietspiegel zu erheben, der im Juni 2023 in Kraft treten muss. Leipzig ist in Sachsen die Stadt – dazu braucht es den Koalitionsvertrag nicht, sondern es ist bereits Praxis –, die neben Dresden und Chemnitz einen qualifizierten Mietspiegel erstellt, einen Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wird, der deutlich mehr Genauigkeit, Rechtssicherheit und Akzeptanz bietet. Ohne der Stadt Leipzig formal die Zuständigkeit für die Mietspiegelerstellung zu übertragen, müsste dies entweder durch das Land gemacht werden, was nicht erfolgt ist, oder die Stadt stünde ab dem 24.06.2023 ohne Mietspiegel da. Mieterinnen und Mieter wären dann den ungehemmten Mieterhöhungen unterworfen; denn dann wäre die Bezugsgröße nicht mehr die durch den Mietspiegel ermittelte ortsübliche Vergleichsmiete, sondern drei Vergleichsmieten, die Eigentümer und Vermieter einholen müssen und die sich auf neu vermieteten Wohnraum beziehen. Das wäre sehr nachteilig für die Mieterinnen und Mieter und nur so als Nebeneffekt –darauf hat die Stadt Leipzig in ihrer Stellungnahme dringlich hingewiesen – wäre auch die Bezugsgröße oder der Bezug für die Mietpreisbremse, die aus unserer Sicht sehr schwach ist, weg. Es könnte passieren, dass die Mietpreisbremse unwirksam werden würde, genau wie die Basis der Ermittlung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft. Es gebe noch andere Nebeneffekte. Das haben Sie in der schriftlichen Stellungnahme nachlesen können. Der Eigentümerverband Haus und Grund hat die Regelungslücke, die durch die Verzögerung zustande gekommen ist, eifrig genutzt und gegen die Stadt Leipzig und deren laufende Erfassung der Daten für den neuen Mietspiegel, die nunmehr auf freiwilliger Basis erfolgen muss, mobil gemacht. Die Eigentümerseite macht in der Regel gegen jedes Instrument der Regulierung der Miete zugunsten der Mieterinnen und Mieter mobil. Nun heilen wir das Problem heute durch eine Beschlussfassung, wie wir hoffen, der wir als Linksfraktion die Zustimmung geben. Wir heilen es aber nur notdürftig. Wir lassen deshalb von unserem Ansinnen ab und greifen den Vorschlag des Städte- und Gemeindetages nicht auf, ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 01.07. ins Feld zu führen bzw. darauf zu insistieren. Mit dem eiligen, aber notwendigen Beschluss fällt ein wichtiger Aspekt des Gesetzes unter den Tisch, nämlich der finanzielle Ausgleich. Das ist keine Randsache, sondern das war Zentrum in nahezu allen schriftlichen Stellungnahmen, die den Ausschuss für Regionalentwicklung erreicht haben. Die Argumentation der Staatsregierung, dass nur die Kommune, die bisher keinen Mietspiegel erstellt, nämlich Görlitz, mit einer Kostenerstattung bedacht wird, ist nicht nachvollziehbar. Wir übertragen mit der Beschlussfassung den Gemeinden eine neue Pflichtaufgabe, und dies erfordert einen Mehrbelastungsausgleich, auch wenn vier von sechs Kommunen bereits regelmäßig oder wie im Fall von Plauen bisher einmalig, soweit ich weiß, einen Mietspiegel erstellt haben. Es reicht hier der Blick in die Sächsische Verfassung, die besagt, dass ein Mehrbelastungsausgleich auch dann zum Zuge kommen muss, wenn eine ehemals freiwillige Aufgabe zur Pflichtaufgabe gemacht wird. Für uns als LINKE ist der Mehrbelastungsausgleich indiskutabel und muss selbstverständlich auch für die Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln gelten. Zudem ist zu beachten – und das unterstreicht die Dringlichkeit, diese wird auch in den Stellungnahmen unterstrichen, die uns erreichten –, dass mit der überarbeiteten Mietspiegelverordnung die Anforderungen an Datenerhebung, Datenauswertung und Dokumentation von Mietspiegeln noch erhöht wurden. Die Kommunen haben also bei der Erstellung von Mietspiegeln objektiv noch mehr Aufwand als vorher. Wir werden dem Gesetz zustimmen. Wir haben Ihnen einen Änderungsantrag zum Thema Mehrbelastungsausgleich vorgelegt. Dazu würde ich noch einmal extra ausführen. Ich möchte am Ende erwähnen, dass wir als LINKE Mietspiegel, wie sie derzeit erhoben wurden – es wurde erwähnt, Rückschau auf die letzten sechs Jahre, Betrachtung von Neuvertragsmieten –, als kritisch bewerten. In Städten mit steigenden Mieten sind Mietspiegel in der Regel Mieterhöhungsspiegel und dämpfen die Profitmacherei auf Kosten der Mieterinnen und Mieter nur sehr notdürftig. Es braucht hier einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel hin zu einer Mietpreissammlung, einem Mietenkataster, wie es unter anderem im Land Berlin noch unter der linken Bausenatorin und dem linken Bausenator diskutiert wurde, die auch die Bestandsmieten und die Mietentwicklung in Gänze betrachtet. – Das aber nur am Rande. Wir werden, wie gesagt, dem Gesetz zähneknirschend zustimmen und bitten um Ihre Aufmerksamkeit und gegebenenfalls Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. (Beifall bei den LINKEN –
