Holger Gasse
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Pilotphase an Grundschulen im Freistaat Sachsen im Rahmen der Weiterentwicklung der schulischen Inklusion ab dem Schuljahr 2019/2020 haben wir unter klar definierten Rahmenbedingungen in dieser Zeit auf sonderpädagogische Diagnostik in den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung vor der Einschulung oder in der Klassenstufe 1 an ausgewählten Grundschulen, den Pilotschulen, verzichtet. Ziel dieser Pilotphase war es, Inklusion als ein Ziel der Schulentwicklung zu stärken und dabei am Schulanfang grundsätzlich auf die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung zu verzichten. An diesem Projekt haben sich 18 Pilotschulen aus ganz Sachsen beteiligt. Das Vorhaben wurde umfassend fachlich und organisatorisch durch das Kultusministerium sowie das Landesamt für Schule und Bildung begleitet. Den Pilotschulen standen für die Umsetzung dieser durchaus anspruchsvollen Aufgabe zusätzliche Ressourcen zur Verfügung. Diese Pilotphase stellte einen Teil der umfangreichen Maßnahmen des Freistaates Sachsen dar, sein Schulsystem weiterzuentwickeln und inklusiver zu gestalten. Die Möglichkeiten der gemeinsamen Unterrichtung Meine Damen und Herren, damit ist das Gesetz beschlossen. Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so. Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und komme zu des Entwurfs des Sächsischen Schulgesetzes der Fraktionen CDU, GRÜNEN und SPD des Ausschusses für Schule und Bildung von Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf bzw. Behinderungen wurden bereits im Jahr 2017 hinsichtlich des Elternwahlrechts des Förderortes gestärkt. Wir sind auf einem guten Weg und sehen dabei unsere Förderschulen als Kompetenzzentren für inklusive Beschulung und Beratung der Regelschulen als unverzichtbaren Bestandteil an. Mit der Gründung und Weiterentwicklung der Kooperationsverbünde unterstreichen wir die Ausgestaltung von Maßnahmen zur Gewährleistung inklusiver Bildungsangebote als eine langfristige Aufgabe, die unter Beteiligung aller regionalen Partner bestmöglich und individuell vor Ort gelöst werden soll. Mit der Pilotphase an ausgewählten Grundschulen im Freistaat Sachsen haben wir dem Willen der betroffenen Eltern nach mehr inklusiver Beschulung Rechnung getragen und auf die Diagnostik an diesen Schulen vor der Einschulung der betroffenen Schülerinnen und Schüler und zu Beginn der Klassenstufe 1 verzichtet. Unter der Voraussetzung einer umfassenden fachlichen Begleitung und mit dem Einsatz zusätzlicher Ressourcen wurden die betroffenen Schülerinnen und Schüler intensiv betreut. Der Auftrag des Gesetzgebers zur Umsetzung dieser Pilotphase mündete in einem umfangreichen Bericht der Kultusverwaltung unter Hinzuziehung externer Partner und Fachleute. Dieser Bericht wurde im Ausschuss für Schule und Bildung vorgestellt, diskutiert und durch eine Expertenanhörung erörtert. Für uns als Koalition war es dabei besonders wichtig, auf der Grundlage der Bewertungen und Erfahrungen als der Pilotphase nunmehr eine Entscheidung darüber zu treffen, wie wir das Sächsische Schulgesetz im Hinblick auf inklusive Bildung fortentwickeln wollen. Im Rahmen dieser fachlichen Diskussion hat die Koalition den heute vorliegenden Gesetzentwurf erarbeitet und im Rahmen einer Expertenanhörung im Ausschuss für Schule und Bildung ebenfalls umfassend beraten sowie im Ergebnis dieser Anhörung diesen Entwurf entsprechend angepasst. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf beenden wir die Pilotphase und kehren unter Beachtung der gemachten Erfahrungen zur bisherigen Ausgestaltung einer möglichst frühzeitigen Diagnostik zurück. Die Pilotphase hat aus unserer und meiner Sicht zwei Aspekte besonders deutlich gemacht: Erstens. Eine möglichst frühzeitige Diagnostik vor der Einschulung bzw. mit Beginn des 1. Schuljahrs ermöglicht es, den individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf frühzeitig und im besonderen Interesse des betroffenen Schülers/der Schülerin fachlich fundiert zu ermitteln und diesen Förderbedarf im intensiven Dialog mit den betroffenen Eltern zur Grundlage einer Empfehlung zu machen, welche Schulart aus fachlicher Sicht empfohlen wird. Es geht dabei darum, bestmögliche individuelle Förderbedingungen zu sichern und damit die optimale Teilhabe der Schülerinnen und Schüler an schulischer Bildung und Erziehung sowie die Vermittlung umfassender Lebenskompetenzen zu gewährleisten. Zweitens. Die Ergebnisse der förderpädagogischen Diagnostik schreiben nicht den zukünftigen Beschulungsort fest, sondern benennen die Problemlagen und leiten daraus bedarfsgerechte Fördermaßnahmen ab. Es wird also immer geprüft, ob eine Beschulung außerhalb der Förderschule sinnvoll und möglich ist. Insofern ist die Nachrangigkeit der Förderschule garantiert. Wie diese Fördermaßnahmen unter Berücksichtigung der personellen und organisatorischen sowie sächlichen Bedingungen am besten umgesetzt werden können und wo den individuellen Voraussetzungen des Schülers möglichst umfassend entsprochen werden kann, das empfiehlt der Förderausschuss. Dabei haben die Sorgeberechtigten ein erhebliches Mitspracherecht und letztlich auch das Wahlrecht bezüglich des Ortes der Beschulung. Insofern sehen wir mit der Rückkehr zur frühzeitigen Diagnostik aus der Sicht der Betroffenen keinen Rückschritt, sondern einen langfristig tragfähigen Kompromiss zur Erreichung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention und zur Fortentwicklung der Inklusion im Bereich der schulischen Bildung. Die Pilotphase hat aber auch gezeigt, dass wir weiteren Optimierungsbedarf haben, den wir im Gesetzentwurf nach der erfolgten Anhörung entsprechend abbilden: Erstens. Es wird die lernzieldifferente Unterrichtung auch in definierten Schularten des berufsbildenden Schulwesens ermöglicht, konkret: in der Berufsschule und der Berufsfachschule. Zweitens. Nach der Bildung der Kooperationsverbünde wird eine Regelung aufgenommen, die der Absicherung der inklusiven Beschulung durch Entscheidung der Schulaufsicht dient, sofern innerhalb des Kooperationsverbunds keine Einigung erzielt wird. Drittens. An Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen wird ein neuer Bildungsgang zum Erlangen der Berufsreife eingerichtet, um damit den betroffenen Schülern und Schülerinnen eine gute Perspektive für den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu bieten. Sie sehen: Unser Ziel bleibt es, so viel Inklusion wie möglich im sächsischen Schulsystem zu bieten und dabei die Förderschulen als Kompetenzzentren weiterzuentwickeln und zu erhalten. Aus den genannten Gründen werden wir die Änderungsanträge der LINKEN und der AfD ablehnen. Unter Nutzung der Kooperationsverbünde werden wir die regionalen Belange umfassend berücksichtigen, um den Willen der Eltern nach bestmöglicher Förderung unter breiter fachlicher Beratung anzuerkennen. Unter diesem Vorzeichen ist auch unser Entschließungsantrag zu betrachten, den meine Kollegin Friedel für die Koalition einbringen und begründen wird. Ich danke Ihnen recht herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die BÜNDNISGRÜNEN, bitte; Frau Abg. Melcher.
