landtag.sachsen.de ↗

Antje Feiks

Die Linke 15.12.2022 Sitzungen 7/62

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Der Tätigkeitsbericht der Sächsischen Datenschutzbeauftragten für das Jahr 2021 gibt wie immer einen guten Überblick über die Tätigkeitsschwerpunkte, aber auch die Problemlagen im Bereich des Datenschutzes in Sachsen, jedenfalls soweit er über Anfragen, Mitteilungen und Beschwerden wahrgenommen worden ist. Der Tätigkeitsbericht lässt gut nachvollziehbar die Schwerpunkte der Arbeit der Sächsischen Datenschutzbeauftragten erkennen. Ich will nur drei Schwerpunkte nennen. Ein beachtlicher Umfang der Arbeit betrifft Beratungsgespräche und Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger, aber auch von Unternehmen zu datenschutzrechtlichen Fragen bei der Umsetzung zum Beispiel der Datenschutzgrundverordnung beim Betreiben von Webseiten und Internetportalen. Weiter ist der signifikante Anstieg von Meldungen zu Datenpannen gegenüber dem Vorjahr, deren analytischer Einschätzung und Bewertung durch die Sächsische Datenschutzbeauftragte zu nennen. Schließlich erfordert die Beteiligung an Rechtssetzungsverfahren weitere Ressourcen. Nun liegt bereits das Jahr 2022 so gut wie hinter uns und die Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung und damit einhergehender Fragen des Schutzes personenbezogener Daten haben besonders durch die Corona-Pandemie, den Ukraine-Krieg und die Migration eine beschleunigte Entwicklung erfahren. Das Bild, welches wir im Tätigkeitsbericht 2021 sehen, ist mit Sicherheit bereits in weitere Ferne gerückt, als uns lieb sein kann. Entwicklungsfragen des Datenschutzes, die sich im dem Tätigkeitsbericht vorangestellten Interview mit dem scheidenden Sächsischen Datenschutzbeauftragten Herrn Schurig und Frau Dr. Hundert als seiner Nachfolgerin für die Zukunft andeuteten, sind offenkundig schon weiter in das reale Alltagsleben vorgedrungen. Diese Differenz zwischen dem schon fast historischen Blick des Tätigkeitsberichtes 2021 und den aktuellen Anforderungen an den modernen Datenschutz in Sachsen gilt es bei der Betrachtung des vorliegenden Berichts unserer Auffassung nach zu beachten. So wird zum Beispiel die personelle Ausstattung der Sächsischen Datenschutzbeauftragten im Bericht zur Beschlussempfehlung als zufriedenstellend dargestellt, und es könnte nach dem Eindruck meiner Fraktion das trügerische Gefühl entstehen, die vorhandenen Ressourcen im Personalbereich seien auch heute als ausreichend anzusehen. Die Haushaltsdebatte zum Einzelplan 13 wird uns Gelegenheit geben, darauf vertieft einzugehen. Jetzt nur so viel: Angesichts der bestehenden Herausforderungen der Digitalisierung, aber mehr noch in naher Zukunft durch die Nutzung von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen bei der Auswertung von Massendaten für die bessere Gestaltung wesentlicher gesellschaftlicher Bereiche ist bereits offenkundig, dass die heutige Ausstattung kaum länger als zufriedenstellend bezeichnet werden kann. Dass diese Feststellung nicht irgendwelchen abstrakten Überlegungen entspringt, kann den Ergebnissen des Monitorings auf EUEbene im Datenschutzbereich auch für Deutschland entnommen werden. Der Tätigkeitsbericht ist auch Anlass nach vorn zu schauen und uns auf die Herausforderungen einzustellen. Zukünftiger Datenschutz und die parlamentarische Debatte zum Datenschutz kann nicht primär mit einer überwiegend vorfallbezogenen, also nachträglichen Debatte geführt werden. Das reicht nicht, um die Sächsische Datenschutzbeauftragte nach Kräften zu unterstützen. An dieser Stelle müssen drei Stichworte genügen, um das Anliegen zu verdeutlichen. Wir werden beim Datenschutz verstärkt mit kritischen Fragen von KI-Anwendungen zu tun haben. Soweit wir sehen, muss die Sächsische Datenschutzbeauftragte vorrangig auf von außen an sie herangetragene Ereignisse, Vorkommnisse und Bitten reagieren. Die Risiken im Bereich der KIAnwendungen hinsichtlich der Verletzung des Schutzes persönlicher Daten liegen üblicherweise nicht offen und Missbrauch ist nur schwer oder gar nicht festzustellen. Dies trifft umso mehr zu, je weniger die Betroffenen sozial und finanziell sicher und gut ausgestattet sind. Gerade deshalb muss der Schutz deutlich proaktiver werden. Ein nächster sich verstärkender Schwerpunkt besteht in der Verbindung von Cybersicherheit und Datenschutz. Corona, Ukraine-Krieg und Migration werfen hier bereits massive Fragen auf. (Unruhe im Saal) Auch hier gilt: Was wir durch aktive Meldungen zu Datenschutzverletzungen im Rahmen von Cyberangriffen wissen, ist meist verspätet. Aus den gemeldeten Fällen muss gelernt werden, an welchen Stellen der Datenschutz vorbeugend verstärkt werden muss. Der Zusammenhang zur Cybersicherheit sollte stärker als bisher in den Blick genommen werden, da sowohl der Schutz der kritischen Infrastruktur als auch des persönlichen Rechts auf informationelle Selbstbestimmung über die Einhaltung und Kontrolle des Datenschutzes nach Datenschutz-Grundverordnung und JI-Richtlinie wesentlich gestärkt werden kann. Weiterhin besteht bei der Umsetzung der JI-Richtlinie, also im Bereich des Datenschutzes, der für Strafverfolgung und Strafvollstreckung und hier insbesondere die polizeiliche Arbeit gilt, wenn man so will eine große datenschutzrechtliche Baustelle. Dazu werden wir im Januar 2023 eine Anhörung haben. Allein die im Bericht zur Beschlussempfehlung nachgezeichnete Debatte im Innenausschuss über den sensiblen Komplex des internen Umgangs mit polizeilichen Datenbanken und der zuverlässigen Gewährleistung des Datenschutzes zeigt, dass es eine Reihe von Fragen gibt, die nicht in gebotener Tiefe behandelt werden konnten. Worauf stützen sich Feststelllungen, dass die Selbstkontrolle der sächsischen Polizei insgesamt gut funktioniert? Gleichwohl wird seitens der Behörde überlegt, stichprobenartige Kontrollen in den Polizeidienststellen durchzuführen. Mit anderen Worten: Es gibt eigentlich derzeit keine Kontrolle, aber mangels Beschwerden oder Meldungen geht man bis auf Weiteres davon aus, dass alles bestens ist. Das ist nicht hinnehmbar. Und um gleich allen Reflexen zu begegnen, es geht hier nicht um einen Generalverdacht gegen alle, die polizeiliche Systeme nutzen. Worum es geht, ist, Datenschutz im Lichte digitaler Massendatenbanken auch und gerade bei der Polizei als etwas völlig Normales und die Polizeiarbeit Unterstützendes in die Alltagskultur aufzunehmen. Dabei stehen die polizeilichen Datenbanken und die Annahme eines jedenfalls ausbaufähigen Datenschutzes nur als ein Beispiel für weitere Themen, die der tieferen und vor allem konkreten Erörterung bedürfen, sei es Gesichtserkennung, Überwachungskameras, Einsatz von KI in der Ermittlung usw. Abschließend sei noch eine Frage in eigener Sache aufgeworfen. Angesichts der Schnelligkeit der Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung und der damit verbundenen neuen Herausforderungen für den Datenschutz in Sachsen muss der parlamentarische Gang des Datenschutzberichtes erheblich beschleunigt werden, um auch uns eine proaktive Rolle bei der Diskussion und gegebenenfalls auch Entscheidungsfindung zukommen zu lassen. Der Tätigkeitsbericht mit Unterrichtung der Sächsischen Datenschutzbeauftragten lag am 24. Mai vor, die Stellungnahme der Staatsregierung allerdings erst am 10.10.2022 vor, es vergingen also viereinhalb Monate. Aus diesem zeitlichen Ablauf lässt sich für uns kaum schließen, dass das Thema Datenschutz als prioritär angesehen wird. Für das Berichtsjahr 2022 muss es gelingen, die parlamentarische Behandlung zügiger auf den Weg zu bringen. Das ist zum einen eine Frage des Respekts gegenüber der Arbeit der Sächsischen Datenschutzbeauftragten und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber eben auch eine Frage, ob der Landtag unmittelbare Schlussfolgerungen ziehen kann. Datenschutz ist Grundrechtsschutz und muss höchste Priorität in der parlamentarischen Debatte haben. Am Ende auch von uns noch einmal der ausdrückliche Dank der Fraktion DIE LINKE an die Sächsische Datenschutzbeauftragte Dr. Juliane Hundert, aber auch an ihren Vorgänger Herrn Schurig, dessen Amtszeit noch in den Berichtszeitraum fällt, und natürlich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sächsischen Datenschutzbehörde. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht nun Herr Lippmann, bitte.

Alle Reden von Antje Feiks Protokoll ↗