Lucie Hammecke
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Der Kampf gegen Kinderarmut kann nicht warten, denn Kinder können nicht warten. Die Zahlen wurden genannt: Jedes fünfte Kind in Deutschland ist entweder armutsgefährdet oder lebt in Armut. Dass die AfD das jetzt hier nutzt, um wieder einmal – wie bei jedem anderen völlig fachfremden Thema – rassistische Hetze zu verbreiten, ist eigentlich nicht mehr überraschend, sondern es ist würdelos. Es ist würdelos und diesem Thema nicht angemessen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und vereinzelt bei der CDU) Ich wehre mich auch gegen jeden Versuch, das gesamtgesellschaftliche, strukturelle Problem Armut auf eine Selbstschuld-Debatte zu verengen. Es geht hier nicht um eine Schulddebatte. Wir sehen ganz klar, dass Armut strukturell ist; denn bestimmte Lebenslagen, bestimmte sich überschneidende Merkmale führen zu einem erhöhten Armutsrisiko. Alleinerziehende wurden genannt – und Frauen im Allgemeinen. Frauen sind überproportional von Armut betroffen. Überproportional viele bekommen staatliche Unterstützung, obwohl sie arbeiten. Wollen Sie behaupten, sie hätten es sich im staatlichen Unterstützungslager bequem gemacht? Nein, sie arbeiten und brauchen trotzdem diese Unterstützung; denn sie gehen einerseits ihrer Lohnarbeit nach und arbeiten andererseits zum großen Teil unbezahlt zu Hause. Wer übernimmt denn dort die Arbeit? Das sind die Frauen. Hier so zu tun, als hätten sie selbst Schuld und es sich bequem gemacht, ist würdelos. Aber was soll ich anderes von Ihnen erwarten? Anscheinend hatten Sie sich vorher ja nicht einmal mit dem grundlegenden Konzept der Kindergrundsicherung auseinandergesetzt. Deshalb sage ich: DIE LINKE spricht mit diesem Antrag ein wichtiges, drängendes Thema an, das tatsächlich viel zu selten in der Öffentlichkeit steht, und dafür danke ich ernsthaft. Es ist ganz klar, dass das Vorgehen der bisherigen Bundesregierungen nicht ausreichend war. Um einmal den Fokus auf Teilhabe zu legen – wir haben es heute Morgen diskutiert, es fiel auch jetzt immer mal wieder –: Im Jahr 2010 sagte das Bundesverfassungsgericht, dass zum menschenwürdigen Existenzminimum eben nicht nur das physische Existieren zählt, sondern auch die Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen, ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Daraufhin wurden im Jahr 2011 mit dem Bildungs- und Teilhabepaket verschiedene Leistungen zusammengefasst und neue Leistungen geschaffen, gerade auch im Bereich soziale und kulturelle Teilhabe, auf die in Deutschland 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche Anspruch hätten. Es geht hierbei um den Musikunterricht, den Fußballverein, um das Miteinander und gemeinsame Wachsen und Lernen. Aber von diesen Anspruchsberechtigten sind es weniger als die Hälfte, die es tatsächlich nutzen. Das ist ein Problem; denn hier sehen wir, dass diese Anspruchsberechtigung in einem schwierig händelbaren Antragswust endet, weil es kompliziert ist und die Eltern überfordert. Die Folge davon ist verdeckte Armut. Die Folge davon ist, dass die Kinder, die einen Anspruch auf diese Leistung hätten, sie nicht in Anspruch nehmen können. (Peter Wilhelm Patt, CDU, steht am Mikrofon.) Die Parität überprüft regelmäßig die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes.
