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Thomas Löser

GRÜNE 15.12.2022 Sitzungen 7/62

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Vorrednerinnen! Liebe Frau Nagel, ich freue mich, dass Sie, wenn auch zähneknirschend zustimmen, aber Sie stimmen am Ende zu. Das heißt, die Koalition hat irgendwie auch etwas gut gemacht. Ich freue mich auch sehr, dass wir das verabschieden. (Marco Böhme, DIE LINKE: Fast zu spät!) Denn – das gebe ich zu – es war höchste Eisenbahn. Wir haben aber den Zug bekommen. Wir verabschieden heute das Gesetz, und das ist sehr gut. Ich möchte mich zunächst bei den Koalitionspartnern bedanken, die auf Geschwindigkeit gesetzt haben, auch beim Ministerium, dass wir am Ende eine gute Lösung gefunden haben, mit der wir alle leben können. Das Gesetz über die Zuständigkeiten zur Erstellung von Mietspiegeln oder kurz Sächsisches Mietspiegel-Zuständigkeitsgesetz weist Kommunen in Sachsen mit mehr als 50 000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Aufgabe zu, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Es wurde schon gesagt, mit Beschluss des Mietspiegel-Reformgesetzes im Bund im Sommer 2021 waren die Bundesländer aufgefordert, die Zuständigkeit für die Mietspiegel mit landesgesetzlichen Regeln festzulegen. Dem kommen wir heute nach. Was ist ein qualifizierter Mietspiegel, und warum ist er uns als BÜNDNISGRÜNE wichtig? Mietspiegel sind nach wissenschaftlichen Kriterien aufgestellte Vergleichswerte, die für Wohnungen zum Beispiel nach Gebäudealter, Wohnungslage, Wohnungsgröße, Ausstattung und Standard der Wohnung, aber auch für den Energiestandard des Gebäudes die durchschnittlichen Mietpreise feststellen. Sie dienen zur Bestimmung der zulässigen Neuvertragsmiete im Geltungsbereich der Mietpreisbremse und werden bei der Begründung von Mieterhöhungen herangezogen. Auch bei der Übernahme von Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch werden Mietspiegel als Grundlage zur Bewertung der Angemessenheit der Wohnkosten verwendet. Aus diesen Gründen – und aus anderen auch noch – ist es uns sehr wichtig, dass rechtssicher erstellte und allgemein anerkannte Mietspiegel in den Kommunen vorliegen. Uns als Regierungsfraktion ist es überdies wichtig, mit dem Gesetz die Grundlage für die rechtssichere Erstellung von Mietspiegeln zu schaffen. Denn Mietspiegel verhindern ungebremstes Mietenwachstum und sind ein wichtiges sozialpolitisches und wohnungspolitisches Instrument. Nun hat uns DIE LINKE zunächst einen Änderungsantrag vorgeschlagen, in dem sie eine Rückdatierung in Kraft setzen wollte. Die Diskussion, ob das eine gute Idee ist, haben wir auch in der Koalition geführt. Wir haben auch mit der Stadt Leipzig gesprochen. Wir sind nun zu dem Schluss gekommen, dass die Rückwirkung in diesem Fall das Risiko birgt, die Regelung insgesamt angreifbar zu machen. Wir wollen, dass sie rechtssicher ist; wir führen sie heute auch ein. Insofern ist das – glaube ich – der gute Weg. Mit der Zurückziehung Ihres eigenen Antrags zeigen sie auch, dass sie dieses Denken nachvollzogen haben. Mit der Übertragung der Zuständigkeit für die Mietspiegel an die Kommunen ohne rückwirkendes Inkrafttreten können die Daten nun für die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels rechtssicher erhoben werden. Uns als Koalition, ganz besonders uns BÜNDNISGRÜNEN, war es wichtig, diese Fragen vorab auch gründlich zu klären. Wie gesagt: Es war schon der Dank ausgesprochen, dass wir das auch in der Kürze der Zeit hinbekommen haben. In diesem Sinne hoffe ich, dass nun gut wird, was lange dauerte, und Mieterinnen und Mieter in Sachsens sechs größten Städten auch zukünftig auf die Sicherheit eines qualifizierten Mietspiegels bauen können. Es ist ein sehr kurzes Gesetz, deshalb fasse ich mich auch kurz, bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf und danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Kollege Löser sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollege Pallas spricht nun für die Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr Kollege.

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