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Daniela Kuge

CDU 15.12.2022 Sitzungen 7/62

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wir werden einander viel verzeihen müssen.“ (Oh-Rufe von der AfD – Beifall bei der AfD) Das sagte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu Beginn der Corona-Pandemie. Wie kluge Köpfe schon damals feststellten, sollte er damit recht behalten. Die AfD greift diese Worte des ehemaligen Bundesgesundheitsministers in ihrem Antrag auf, ohne sie wirklich verstanden zu haben. (Beifall des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Zuruf von der AfD: Was?) Sie zitiert in ihrem Antrag auch die Worte unseres Ministerpräsidenten Michael Kretschmer, der das angeregt hat, was den meisten Menschen schon im Kindesalter beigebracht wurde: Es ist wichtig, aus Fehlern zu lernen. (Lachen bei der AfD) Doch was Kindern mitunter leicht fällt, hält die AfD in Atem. (Sebastian Wippel, AfD: Sie sollen mal aufhören, weiter Fehler zu machen!) Während der Großteil der Sachsen mit der Zeit geht und sich mit Herausforderungen beschäftigt, die zurzeit wirklich wichtig sind, zeigt die AfD erneut ihr rückwärtsgewandtes Gesicht (Oh-Rufe von der AfD) und fordert, Bußgeldbescheide kollektiv aufzuheben oder gar nicht erst auszustellen. Die Umsetzung dieser AfD-Idee hätte nicht nur zur Folge, dass unrechtmäßiges Verhalten sanktionsfrei bleibt; die Zurücknahme dieser Bußgelder bestraft auch den Großteil der Sachsen, der sich pflichtbewusst verhalten hat. (Lachen bei der AfD – Zuruf von der AfD: Pflichtbewusst! Das ist ja lächerlich!) Dass die AfD eine solche Zwietracht nicht nur begehrt, sondern sogar benötigt, ist hier aber nichts Neues. (Zuruf von der AfD: Nee! Die Fehlleistungen vergessen!) Deshalb verwundert es auch gar nicht, dass der Antrag in der Begründung scheinheilig behauptet, die Umsetzung dieses Antrages befördere die Versöhnung und stelle das Vertrauen in den Rechtsstaat wieder her, denn: Das Gegenteil ist der Fall. (Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN und der AfD) Außerdem lässt die von der AfD hier vorgeschlagene Vorgehensweise einer kollektiven Sanktionsfreiheit den Einzelfall völlig außer Acht. Der vorliegende Antrag entlarvt daher noch etwas anderes: (Zuruf von der AfD: Och!) Die AfD ist der Meinung, Sie müsse entscheiden, wer sanktioniert wird und wer nicht. Sie will es nicht den Gerichten überlassen, jeden Einzelfall für sich zu betrachten. Damit durchbricht die AfD die Gewaltenteilung und versucht, die Judikative von ihren Aufgaben zu verdrängen. (Zuruf von der AfD: Das sind Gnadenverfahren! – Zurufe der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Ulrich Lupart, AfD) Das ist aus meiner Sicht jedoch genauso gefährlich wie falsch. (Zurufe von der AfD) Der Sächsische Landtag lässt es sich nicht gefallen, sich zum Steigbügelhalter dieser Ermächtigung zu machen. Dieses Haus lässt sich auch nicht hinters Licht führen, um für eine politische Agenda Zwietracht zu säen. Deshalb lehnen wir aus Vernunft den vorliegenden Antrag ab. (Vereinzelt Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zurufe von der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Frau Kollegin Kuge für die CDUFraktion. Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich dem Abg. Rico Gebhardt das Wort. Bitte schön.

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