Thomas Thumm
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Wohnungen in Sachsen müssen bezahlbar sein und auch in Zukunft bezahlbar bleiben. Dazu können örtliche Mietspiegel einen Beitrag leisten. Ich denke, hier herrscht breiter Konsens im Hohen Haus. Die Frage, die sich stellt, ist, wie der Landesgesetzgeber, also wir der Sächsische Landtag, die Vorgaben des Bundes umsetzt. Da komme ich gleich zur Kritik der AfD-Fraktion zu dem hier vorliegenden Gesetzentwurf. Die verpflichtende Erstellung und Veröffentlichung der Mietspiegel für Kommunen mit mehr als 50 000 Einwohnern betrifft in Sachsen – Herr Flemming, Sie haben es gesagt – die Städte Leipzig, Dresden, Chemnitz, Görlitz, Plauen und Zwickau. Aber statt die Chance zu nutzen, alle sechs Städte für die per Gesetz übertragene Mehrarbeit zu entlasten, auf sie zuzugehen und mit ihnen auf Augenhöhe ins Gespräch zu kommen, schaffen wir hier ein Gesetz, das eine ungenügende Regelung im Bereich des Mehrbelastungsausgleichs für die betroffenen Städte hat; denn nur Görlitz soll einen anteiligen Ausgleich erhalten. Die anderen fünf Städte gehen leer aus. Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen und Zwickau, die bisher auf freiwilliger Basis Mietspiegel erstellten und einen Beitrag zur Orientierung und Verständigung der Mieter leisteten, sollen nichts erhalten. Genau das wollen Sie per Gesetz verordnen und einführen – trotz der einmütigen Stellungnahmen der Sachverständigen im Ausschuss und trotz des Protestes des Sächsischen Städte- und Gemeindetages. Auf gut Deutsch: Die Freiwilligkeit der Gemeinden wird durch die Staatsregierung bestraft. Das kann nicht sein, meine Damen und Herren, und das darf auch nicht sein. Im Freistaat darf es keine Besserbehandlung von Kommunen geben, nur, weil der Ministerpräsident seinen Wahlkreis in Görlitz hat. Kurzum, werte Kollegen, der Gesetzentwurf ist notwendig, und dass er von der Regierung eingebracht wurde, erkennen wir an. Inhaltlich hat er unseres Erachtens in Bezug auf den Mehraufwandsausgleich für die betroffenen Städte schwere Mängel, sodass ein erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht und wir nicht zustimmen werden. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Thumm. – Nun spricht für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Nagel.
