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Rico Gebhardt

Die Linke 15.12.2022 Sitzungen 7/62

Frau Präsidentin! Liebe Koalitionäre, der vorliegende Antrag kann nur als verwunderlich, wenn nicht gar als befremdlich bezeichnet werden. Verwunderlich, weil es eine sehr fachspezifische Debatte ist, die Sie hier zu einer Plenardebatte machen. Der Antrag wäre doch wohl in einem Fachausschuss, eventuell sogar mit einer Anhörung von Fachleuten, sehr viel besser aufgehoben gewesen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Befremdlich, weil dieser Antrag nicht mal ansatzweise zu erkennen gibt, wie denn durch den formulierten Auftrag an die Staatsregierung ein Impuls zur Beschleunigung der Digitalisierung der Justiz bei Videoverhandlungen ausgelöst werden soll. Im Übrigen handelt es sich um eine Beschleunigung, die in Deutschland dringend notwendig wäre. Das zeigen verschiedene Studien, in denen eine altertümliche Justiz und ein Digitalisierungsrückstand von zehn bis 15 Jahren beklagt werden, vor allem im Vergleich mit Justizwesen mit digital entwickeltem Justizsystem wie in Singapur, Kanada, Großbritannien und Österreich – alle nicht sozialistisch regiert. Der Titel „Digitalisierung der Sächsischen Justiz: Videoverhandlungen im Freistaat Sachsen“ lässt zunächst Großes vermuten. Allerdings sieht die Welt hinter dem Titel eher spärlich aus. Statt mit dem Antrag nun an diese bereits voll im Gang befindliche Debatte Anschluss zu suchen, wird die Staatsregierung zunächst oberflächlich aufgefordert zu berichten. Unter zweitens soll ein Prüfauftrag bezüglich zukünftiger Erfordernisse und Einschätzungen in Arbeit gegeben werden. Genauso befremdlich wie der Antrag ist in weiten Teilen auch die Stellungnahme der Staatsregierung dazu. Auf Seite 6 verweist sie zwar verschämt auf das Bundesprojekt zur Erarbeitung eines bundesweiten Standards für Videoverhandlungen – an dem auch Sachsen beteiligt sei –, geht aber bei der Herausforderung eines bundesweit angestrebten Digitalisierungsschubs bei Videoverhandlungen für Sachsen gar nicht darauf ein. Ganz im Gegenteil: Man gewinnt eher den Eindruck, dass sich die Staatsregierung nicht wirklich imstande sieht, die aktuelle Sachlage zuverlässig zu beschreiben, zumindest nicht über die Verteilung von relevanter Hardware an Gerichten, welche als Anlage zur Stellungnahme der Staatsregierung aufgeführt worden ist, hinaus. Die tatsächliche Nutzung von Bild- und Tonübertragung durch sächsische Gerichte kann nicht annähernd realistisch dargestellt werden. Auch die angebotenen Zahlen aus Informationen der Obergerichte bieten zwar Anhaltspunkte, stellen aber keine belastbaren empirischen Grundlagen dar, aus denen dann Entscheidungen für die Zukunft abgeleitet werden könnten, zumal die meisten Verfahren an den Amtsgerichten in Sachsen stattfinden. Der Antrag greift also in der Sache ein dringendes Thema auf, ohne die Dringlichkeit konkret zu erfassen und vor allem die notwendigen praktischen Probleme anzusprechen, dass dazu nicht nur Richterinnen und Richter befähigt sein müssten, sondern auch das notwendige Personal und ausreichende Datenleitungen zur Verfügung stehen sollten, im Übrigen in jedem Amtsgericht in Sachsen. Das wäre ja mal etwas, wenn Sachsen nicht erst auf die Regelung des Bundes warten und reagieren würde, sondern sich mit einem Antrag auf die Umsetzung der abzusehenden Entwicklung substanziell vorbereiten würde. Von „substanziell“ und „vorbereitet“ fehlt allerdings in diesem Antrag jede Spur. Neben den auffälligen handwerklichen Schwächen des Antrages ist das größte Problem aber ein anderes: Es fehlt die konzeptionelle Einordnung des Teilbereiches Videoverhandlungen an den Gerichten in einen Gesamtrahmen der Digitalisierung der sächsischen Justiz. Unsere Fraktion hat bei mehreren Gelegenheiten insbesondere in dieser Legislaturperiode darauf verwiesen, dass die Entwicklungsrückstände bei der Digitalisierung leider nicht nur im Bereich der Justiz, aber dort besonders enorm sind, vor allem im Erfassen der Komplexität des gesamten Themas. Auch aus unserer Sicht ist ein Gesamtkonzept dringend notwendig. Am Ende geht es darum, in Sachsen einen cyberfähigen Staat bzw. eine cyberfähige Justiz zu entwickeln. Der Begriff des cyberfähigen Staates stammt übrigens aus dem Konzept der Cyberagentur. Wir erinnern uns sicherlich alle daran: Die Cyberagentur des Bundes sollte ja 2019 laut dem damaligen Bundesinnenminister Seehofer sowie den Ministerpräsidenten Kretschmer und Haselhoff eingerichtet werden. Das wurde natürlich ganz öffentlichkeitswirksam in einer gemeinsamen Absichtserklärung am 03.07.2019 – also kurz vor der letzten Landtagswahl in Sachsen – öffentlich verkauft. Es ist eine Sache, sich als Staatsregierung symbolträchtig, fortschrittlich und auf der Höhe des digitalen Zeitalters kurz vor Wahlen zu präsentieren. Eine andere Sache ist es aber, den Anspruch tatsächlich in der eigenen Arbeit umzusetzen. Glaubt hier jemand wirklich, dass mit einem solchen, im Grunde nichtssagenden Antrag zu Videoverhandlungen in Sachsen irgendein feststellbarer digitaler Fortschritt für die Arbeit der Gerichte und am Ende für die Rechtssicherheit der Menschen in Sachsen erreicht wird? Ich nicht! Da die Fraktion der LINKEN aber einer trotzdem teilweisen Verbesserung der Digitalisierung der Justiz positiv gegenübersteht, werden wir den Antrag nicht ablehnen. Allerdings können wir wegen der fehlenden Substanz und Reichweite sowie der Wirkungslosigkeit hinsichtlich eines effektiveren Einsatzes von Videotechnik an sächsischen Gerichten auch nicht zustimmen. Wir werden uns deshalb enthalten. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der CDU: Stürmischer Applaus!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Rico Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Ich sehe jetzt am Mikrofon 4 Valentin Lippmann.

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