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Roland Ulbrich

AfD 15.12.2022 Sitzungen 7/62

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zwei Aspekte vorweg. Erstens. Frau Kuge, Sie sagen, diejenigen, die sich an die Corona-Regeln gehalten haben, würden dadurch, dass diejenigen nicht gemaßregelt werden, quasi bestraft, wenn man die Verfahren einstellt. 1969 wurde die Strafbarkeit von Ehebruch abgeschafft. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) Laufende Verfahren wurden eingestellt. Da muss ich Sie mal fragen: Sind jetzt diejenigen, die vorher die eheliche Treue gewahrt haben, dadurch bestraft worden? (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Zweitens, die Frage des Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten durch das Justizministerium. Wir müssen heute mit dem Instrumentarium arbeiten, was vorhanden ist. Wäre es abgeschafft worden, gäbe es andere Wege, hier vorzugehen. Bei der Frage der Weisung im Einzelfall, den wir im Antrag abgeschafft wissen wollten – so steht es auch im Parteiprogramm der AfD –, geht es um eine generelle Geschichte. Sie müssten darauf achten, dass das der Unterschied ist. Maßgeblich ist: Wir können nur mit dem Instrumentarium arbeiten, das vorhanden ist. Ansonsten müssten wir andere Anträge stellen. Ich muss mich an das geltende Recht halten, auch wenn es mir manchmal nicht gefällt. Das ist so. In dieser Coronakrise sind sehr viele Ungerechtigkeiten passiert. Diesen Satz hat unser Ministerpräsident tatsächlich bei einem Bürgerdialog geäußert. Ein Landesvater, der ein Schuldgeständnis abgibt. Das hat Seltenheitswert. Damit zeigt er die Schwere der Schuld, die die Verantwortlichen auf sich geladen haben. (Widerspruch bei der CDU) Allerdings, ganz so selbstlos war die geäußerte Reue wohl nicht, schließlich war sie verbunden mit der Bitte, sich das nicht so gegenseitig aufzurechnen. Ich fürchte, so einfach ist das mit dem Nicht-Aufrechnen nicht. Dafür ist zu vielen Menschen Unrecht geschehen. Und von einer Gegenseitigkeit kann gar keine Rede sein. Frau Kuge, Sie hatten das vielleicht anders gesehen, aber die schweren Verfehlungen und Gesetzesbrüche gegenüber dem Souverän, dem Bürger, die in Teilen an mittelalterliche Hexenjagden erinnern, waren absolut einseitig. (Daniela Kuge: Wie denn?) Die Ausgrenzungen: Ungeimpfte durften keine Geschäfte, Gaststätten und Fitnessstudios betreten. Eine gesellschaftliche Teilnahme wurde ihnen unter der geltenden 2-G-Regel verwehrt. Die Drohungen: Ungeimpften sollte ein Teil der Bürgerrechte aberkannt werden, sie sollten ihre Jobs verlieren und in Krankenhäusern nicht mehr angemessen behandelt werden. Ein GRÜNEN-Politiker hatte sogar die grandiose Idee, ihnen die Renten zu kürzen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie erzählen schon wieder Märchen!) Offenbar hatte der Herr übersehen, dass Rentenzahlungen kein Gnadenakt des Staates sind, sondern in jahrzehntelangen Berufsjahren von den einzelnen Bürgern erarbeitet wurden. Der Politiker ist noch in der grünen Partei, auch wenn man ihn ausschließen wollte. Das hat aber nicht geklappt. Und schließlich die Maßnahmen staatlicher Gewalt, bei der Menschen von Parkbänken vertrieben und Kinder vom Schlitten gezerrt wurden, (Daniela Kuge, CDU: Sie verwechseln hier etwas!) bei der in Privatwohnungen geschnüffelt wurde, um die Anzahl der Anwesenden zu überprüfen und schließlich in Hausdurchsuchungen bei Ärzten, Richtern und Systemkritikern gipfelten. Auch wenn nicht alles in Sachsen passiert ist, die Parteien, die diesen Terror gegen unbescholtene Bürger befürwortet und verantwortet haben, sind auch bei uns in der Regierung. Ich kann mich keines ernsthaften Widerspruchs erinnern, als Frank Ulrich Montgomery, seines Zeichens Weltärztepräsident, in Sachen Corona-Hysterie schärfster Konkurrent von Krankheitsminister Lauterbach, von der Tyrannei der Ungeimpften schnappatmete, also Bürger beschuldigte, aus vermeintlichem Egoismus das zu verweigern, was nur mit einem kleinen Piks geradezu sträflich verharmlosend beworben wurde, Menschen, die sich erdreisteten, nichts weiter als ihre Grundrechte wahrzunehmen und einzufordern. Mit seinem Schuldeingeständnis bestätigte der Ministerpräsident aber auch, dass sie doch Recht halten, all die fanatischen verfolgten Verschwörungstheoretiker, die sogenannten Corona-Leugner, die rechtsradikalen Spaziergänger und die ach so verfemten Impfgegner und dass sie zu Unrecht verfolgt wurden. Wir als AfD wurden auch vom Establishment aus Altparteien und Mainstreammedien für unsere Politik des gesunden Menschenverstandes stets aufs Übelste diffamiert. Im Landtag wurden unsere entsprechenden Anträge regelmäßig abgelehnt. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Am Ende des Tages haben wir Recht behalten. (Beifall bei der AfD) Von Menschen, die widerrechtlich ihre Jobs verloren haben, und denen, die sich zur Impfung genötigt sahen und nun mit schweren Nebenwirkungen und Langzeitfolgen zu kämpfen haben, wird noch gesondert zu reden sein. Genauso müssen wir über die Gesundheitsschäden und Lernbehinderungen, die Kinder davongetragen haben, weil sie über lange Zeit aus Schulen und Kitas ausgeschlossen waren und zum Maskentragen gezwungen wurden, reden. Für viele unserer Mitbürger kommt die Reue leider auch zu spät. Alte und Kranke, die in Heimen und Krankenhäusern gewissermaßen interniert wurden und einsam und von ihren Familien getrennt sterben mussten. So etwas ist nicht wieder gut zu machen. Es war daher überfällig, dass unser allseits geschätzter Herr Ministerpräsident seine Verantwortung und Mitschuld an dem Desaster erkannt hat. Doch leider mangelt es bisher noch an den nötigen Konsequenzen. Sämtliche Ermittlungsverfahren wegen diverser Verstöße gegen die vollkommen überzogenen und irrationalen CoronaMaßnahmen müssen sofort eingestellt werden. Bereits bezahlte Bußgelder sind selbstverständlich zurückzuerstatten, allein schon aus Gründen der Gleichbehandlung. Natürlich darf nicht länger an der aberwitzigen Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln festgehalten werden. (Beifall bei der AfD) Unsere Nachbarländer Bayern und Sachsen-Anhalt haben bereits einen Anfang gemacht. Die Nötigung zu einer vierten, fünften und wie vielten Impfung auch immer sind sofort einzustellen. Unternehmen, die ungeimpften Mitarbeitern mit Kündigung drohen, sind zu sanktionieren. Bereits erfolgte Kündigungen müssen automatisch unwirksam sein. Im Bußgeldrecht gilt für die Umsetzung unseres Antrags das Opportunitätsprinzip, das sich vom Legalitätsprinzip gravierend unterscheidet. Im Gegensatz zu Letzterem, bei dem eine Verfolgung zwingend zu erfolgen hat, kann Ersteres nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten eingestellt werden. Wenn es Herr Kretschmer also mit der geäußerten Reue ernst war und sie nicht nur im Hinblick auf die nächste Wahlentscheidung des Bürgers erfolgt ist, dann müssen seinen Worten jetzt zwingend Taten folgen. Wenn Sie auch ansatzweise glaubwürdig sein möchten, dann können Sie unseren Antrag auf diese minimale Wiedergutmachung nicht ablehnen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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