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Valentin Lippmann

GRÜNE 15.12.2022 Sitzungen 7/62

Vielen Dank, Herr Präsident! Ja, das möchte ich. Herr Dr. Keiler, ich komme zunächst zur Frage, ob es etwas kleiner geht. Ich würde Ihnen empfehlen, sich die Einführungsrede Ihres Fraktionsvorsitzenden einmal anzuhören, dann wissen Sie, dass er mit der Weltlage in diese Debatte eingestiegen ist. Im Grundsatz kann man es so sehen, wie Sie es sehen. Sie haben gerade selbst den Beweis geliefert, dass es funktioniert und das Opportunitätsprinzip durch die Gerichte und Staatsanwaltschaften angewandt wird, indem es in den Bereichen, in denen die angestrengten Bußgeldverfahren als nicht angemessen betrachtet werden, es entsprechend zu einer Reduzierung der Bußgelder kommt oder zu einer Niederschlagung. Genau das ist das Instrument. Wogegen wir uns verwehren ist, das Ganze durch Weisung, wie Sie es wollen, obwohl Sie das Weisungsrecht ablehnen – Sie haben es gerade richtigerweise gesagt, dass es eine kumulative Entscheidung ist –, durchzuführen. Anders als Herr Ulbrich haben Sie den Kern erkannt, dass es hier um eine kumulative Einzelfallweisung geht und nicht um eine allgemeine Weisung. Eine allgemeine Weisung wäre für einen konkreten Einzelfall unabhängig zu betrachten. Weiterhin muss man konstatieren, dass Sie in Ihrem Redebeitrag ausgeführt haben, dass Sie alles dafür tun, um die Justiz zu entlasten. Darüber können wir gern reden. Demnach müssen wir aber auch über andere Punkte reden. Ihre Fraktion ist vehemente Verfechterin dahingehend, dass die Leistungserschleichung dringend eine Straftat bleiben muss und eben nicht zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft wird. Hierzu argumentieren wir genauso, wie Sie es getan haben. Im Bereich Cannabis waren Sie ähnlich unterwegs. Wir haben eine Reihe von Straftat- oder Ordnungswidrigkeitentatbestände, über die wir trefflich reden können. Ich komme zu Ihrem letzten Punkt, dass ich das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht vermischt habe. Das stimmt nicht. Ich habe lediglich in einer – zugegebenermaßen – rhetorischen Überspitzung die Frage gestellt, wo Ihr Gnadenrecht endet. Das ist legitim. Vielen Dank. (Beifall bei der Staatsregierung)

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