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Hanka Kliese

SPD 15.12.2022 Sitzungen 7/62

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen wir uns vor, dass nach Zivilprozessordnung eine Klage auf Schadenersatz wegen eines Delikts der Körperverletzung verhandelt werden soll. Häufig begegnen sich dann die Prozessbeteiligten während des Verfahrens im Gerichtssaal. Gerade für das Opfer kann die Begegnung mit dem Täter dabei eine schmerzhafte oder sogar retraumatisierende Erfahrung sein. § 128 a ZPO über Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung, also eine Videoverhandlung, bietet somit eine von vielen Möglichkeiten, solche Begegnungen zu vermeiden. Anders als im Strafprozess, in dem das Konfrontationsgebot gilt, ist eine Begegnung von Opfer und Täter nicht zwingend notwendig. Videoverhandlungen bei Gericht können Opfern einen Schutzraum bieten, der so im Gerichtssaal nicht gegeben ist. Zudem haben sie den klaren Vorteil, dass sie kostengünstiger sind, für die Beteiligten häufig zu einer Zeitersparnis führen, da lange Anfahrtswege – die Kollegin vor mir hatte es beschrieben – zum Beispiel von Anwälten oder Sachverständigen zu den Gerichten wegfallen. Darüber hinaus entfallen komplexe Terminabstimmungen. Gerichtsverfahren können durch Videoverhandlungen somit beschleunigt werden. Oft haben solche Videoverhandlungen für die Verfahrensbeteiligten zudem den Vorteil, dass sich die Verhandelnden aufgrund der virtuellen Distanz weniger emotional entladen und sich Streitfragen vor Gericht nicht noch weiter verschärfen. So berichten es jedenfalls Richterinnen und Richter, die schon häufiger via Video verhandelt haben. Wenngleich es schon seit einigen Jahren möglich ist, via Videoverhandlungen Zeugen oder Sachverständige zu befragen, so lässt sich allerdings gerade seit der Corona-Pandemie beobachten, dass Richterinnen und Richter häufiger auf diese digitalen Mittel zurückgreifen. Damit unterscheidet sich die Gerichtsbarkeit kaum von anderen Arbeitsbereichen, denn auch hier war gerade die Pandemie Treiberin für digitale Prozesse. Dass auch an sächsischen Gerichten regelmäßig Videoverhandlungen durchgeführt werden, lässt sich der Stellungnahme der Staatsregierung bereits entnehmen. Um die Justiz für digitale Prozesse und die digitale Gerichtsbarkeit auszustatten, wird in Sachsen momentan daran gearbeitet, die technischen Voraussetzungen an den Gerichten zu schaffen, um künftig in jedem Saal Verhandlungen und Anhörungen mit Videokonferenztechnik durchführen zu können. Während die unbedingte Ausstattung der Gerichtssäle mit der Technik für sichere und qualitativ hochwertige Videoverhandlungen das eine ist, so ist es jedoch mindestens genauso wichtig, dass ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht; denn die beste Videotechnik wird nicht genutzt, wenn sich die Anwenderinnen und Anwender nicht sicher im Umgang mit ihr fühlen oder sie von der eigentlichen Aufgabe des Gerichts, also der Verhandlungsführung, ablenkt. Wichtig ist daher, dass wir nicht nur in die Infrastruktur investieren, sondern auch in die digitalen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch das kennen wir aus vielen anderen Bereichen – ich denke an das Thema Schulen. Dass die Digitalisierung an den Gerichten beständig Einzug haben wird, ist wohl kaum strittig. Dies unterstreichen aktuelle Entwicklungen auf Bundesebene. Gegenwärtig liegt ein Referentenentwurf des BJM bei den Ländern zur Prüfung, der eine Neufassung des § 128 a ZPO vorschlägt. Durch die Neufassung des Paragrafen würde den Verfahrensparteien ein Recht auf Videoverhandlungen eingeräumt, insofern beide Parteien eine solche Verhandlung übereinstimmend beantragen. In diesen Fällen soll das Gericht künftig angehalten sein, eine Videoverhandlung anzuordnen. Bei einer Ablehnung der Videoverhandlung können die Verfahrensparteien durch die angedachte Neuerung künftig Widersprüche einlegen – eine Möglichkeit, die gegenwärtig noch nicht besteht. Natürlich gilt es noch abzuwarten, wie sich die einzelnen Länder zu dem Referentenentwurf positionieren. Ein um das andere Mal zeigt sich allerdings auch hier, dass das Digitale aus dem Gerichtsalltag nicht mehr wegzudenken ist. Der Blick in den Entwurf des sächsischen Doppelhaushalts 2023/2024 zeigt klar, dass die Digitalisierung der Justiz für den Freistaat Sachsen einen hohen Stellenwert haben wird. Insgesamt werden in den kommenden beiden Jahren 89 Millionen Euro bereitgestellt, damit Justiz und Justizvollzug in Zukunft digital gut aufgestellt sind und etwa der Rollout der E-Verfahrensakte weiterhin so gut gelingen kann, wie er bisher angelaufen ist. An dieser Stelle möchte ich der Ministerin und dem Ministerium für ihr Engagement in diesem Themenbereich besonders danken. Wer das auch möchte, der darf jetzt klatschen. (Heiterkeit – Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Mit Blick auf die Änderungen der AfD-Fraktion möchte ich mich meinen Vorrednern anschließen. Auch die SPDFraktion lehnt den Änderungsantrag ab. Es steht der AfDFraktion das Instrument der Kleinen Anfrage für diesen Zweck zur Verfügung. Vielen Dank. (Heiterkeit – Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Hanka Kliese für die SPD-Fraktion. Für die AfDFraktion bitte Herr Dr. Dringenberg.

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