Petra Köpping
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bereits zu Beginn meiner Arbeit als Gesundheitsministerin stand fest, dass die Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft ein wesentlicher Bestandteil und das Sächsische Krankenhausgesetz eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben dieser Legislaturperiode sein würden. Trotz aller Krisen haben wir beharrlich an diesem Vorhaben festgehalten und haben eine Zukunftswerkstatt eingerichtet. Heute ist sich bereits mehrfach bedankt worden, auch bei Frau Neukirch und bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Haus. Das möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal tun, da das trotz Corona stattgefunden hat. Als wir gesagt haben, wir können es nicht direkt, sondern müssen es digital machen, hat der eine oder andere gesagt: Mensch, wird das funktionieren? – Ja, es hat funktioniert. Dafür noch einmal herzlichsten Dank. Sicher, die Grundlage dafür war die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung. Wir wissen alle, dass es enorm herausfordernd ist und auch mit der demografischen Entwicklung der Bevölkerung zusammenhängt. Wir können alle viel in Krankenhäuser investieren. Das können wir. Doch was machen wir, wenn keine Patienten darin liegen? Deshalb braucht das eine das andere. Deshalb geht eine Investition nur, wenn wir uns auch die Auslastung anschauen. Ohne dass wir uns perspektivisch damit auseinandersetzen, wie unsere 78 Standorte aussehen werden, funktioniert es nicht. Wir haben seit dem Jahr 1990 mit 4,7 Millionen Einwohnern – das habe ich mehrfach in diesem Gremium gesagt – einen Rückgang auf mittlerweile nur noch 4 Millionen. Diese Entwicklung wird sich, wenn auch abgeschwächter, fortsetzen; das sagt der 2. Sozialbericht eindeutig. Es wird weitere Rückgänge der Bevölkerung geben, und denen müssen wir Rechnung tragen. Das ist ein Fakt. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) – Natürlich wird die Bevölkerung älter, aber Fakt ist, dass es neue Behandlungsmöglichkeiten für die Bevölkerung gibt. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Mensch!) Neue Formen der Behandlungen sind ambulante Behandlungen und all dem müssen wir Rechnung tragen. Die Zukunftswerkstatt war ein außerordentlich transparentes Verfahren. Deshalb, lieber Herr Schaufel, wundere ich mich an der einen oder anderen Stelle – da die AfD zumindest teilweise dabei gewesen ist; eingeladen war sie immer –, dass Sie nicht verstanden haben, worum es uns dabei gegangen ist. Das ist etwas bedauerlich. Ich erkläre es Ihnen jedoch gern noch drei Mal im Anschluss an die Sitzung. (André Barth, AfD: Bitte viermal, damit wir es besser verstehen!) Zielbild war dabei, dass alle mitmachen sollten, nämlich die Krankenkassen, die Krankenhausgesellschaft, die Sächsische Landesärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung sowie die kommunalen Spitzenverbände und die Abgeordneten. Wir haben dort einen Prozess, der in Deutschland – das wurde heute bereits erwähnt; Danke dafür, Frau Kuhfuß – einmalig ist. Andere Bundesländer fragen uns, wie wir das gemacht haben; das ist so. Das kann man anerkennen oder eben nicht. Doch Fakt ist, dass wir dort Gesundheit neu denken. Diese Einigkeit ist eine Voraussetzung dafür, dass wir das neue Krankenhausgesetz, welches viele gute Möglichkeiten bietet, umsetzen können; denn wenn nicht alle mitmachen, wird es uns nicht gelingen. Reichenbach ist angesprochen worden. – Herr Schaufel, die haben eine Auslastung von 40 %. Warum es gelungen ist, dass sie zwei Jahre länger gearbeitet haben, liegt ein Stück weit an Corona. Sie haben Unterstützungen und Hilfen bekommen, haben aber in dieser Zeit nichts dafür getan, dass dort eine Umwandlung passiert. Selbstverständlich frage ich den Landkreis, ob er übernehmen möchte. Jetzt bin ich beim „möchte“. Dann sagt der Landkreis: Schaut es euch an; so wie es ist, geht es nicht. Auch die Kommune und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Krankenhaus, die bei mir gewesen sind, sehen das so. Wir haben uns alle mit ihnen sehr direkt auseinandergesetzt und alles, was es an Möglichkeiten gibt, besprochen. Alle wissen, dass wir es umstrukturieren müssen und es ein medizinisches Versorgungszentrum werden muss. Daran arbeitet man vor Ort. Ich hoffe, dass es gelingt. Wir wissen es noch nicht, weil die Konzeption kommunal geregelt werden muss und nicht über uns. Das zur Klarstellung. Die Staatsregierung hat in diesem Krankenhausgesetz die Eckpunkte definiert. Diese sind aus dem Zielbild aufgegriffen. Die Qualität der Versorgung der Menschen hat immer die oberste Priorität. Die Qualität – das sage ich noch einmal ausdrücklich. Jeder von uns weiß: Wenn man eine Operation vor sich hat, schaut man nicht, wo der nächste Standort ist, sondern wo man am besten versorgt wird. Das ist anders, wenn es um akute Erkrankungen geht. Da will man vor Ort versorgt werden. Genau das wollen wir tun. Dabei hilft uns vielleicht auch die Bundesgesetzgebung, die in Arbeit ist und gerade für die kleinen Krankenhäuser sagt, dass man dort von der Fallpauschale weg- und zu einer tatsächlichen Pauschale für das Krankenhaus hinkommt. Das kann uns in diesem Prozess helfen. Wir sind vorbereitet. Ein Journalist hat mich vor wenigen Tagen gefragt, wieso der Entwurf des Krankenhausgesetzes medial so ruhig verläuft. Wir haben ihm erklären können, dass es damit zusammenhängt, dass wir alle Beteiligten, die in diesem Prozess beteiligt werden müssen, beteiligt haben. Das ist ein einmaliger Prozess. Deshalb sind alle mit dem einverstanden, was wir machen. Es wird immer Punkte geben, die kritisch zu bewerten und aufzufassen sind. Frau Schaper, ich bin bei Ihnen, wenn es um eine Quote geht, was Investitionen betrifft. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Das hätte ich auch gern, es ist jedoch nicht mehrheitsfähig. Das ist erst einmal so. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Okay!) Doch eine Zahl möchte ich an dieser Stelle nennen: Dieses Jahr haben wir 354 Millionen Euro gebunden und an Bewilligungen ausgesprochen – 354 Millionen Euro. Sie sagten vorhin, 300 Millionen Euro seien nötig. Wir haben dieses Jahr mehr bewilligt und gebunden. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Wir haben aber auch einen Rückstau…!) – Ja, die bauen wir im nächsten und im übernächsten Jahr aus. Und noch einmal: Etwas mehr hätte ich dort überall gern. Da bin ich bei Ihnen, dass es etwas mehr Gelder geben könnte. Wir wollen, dass der Fokus auf der Zusammenarbeit aller Leistungsträger liegt. Wir wollen, dass das Gesundheitszentrum gesetzlich verankert wird. Wir wollen, dass Modellvorhaben – auch das ist bereits erwähnt worden – wirklich gefördert werden. Und noch einmal, das ist mir wirklich wichtig: Wir wollen um Qualität ringen. Wir wollen, dass die Menschen die bestmögliche Gesundheitsversorgung bekommen, die sie brauchen. Wenn Herr Schaufel sagt, „von wegen weltbestes Gesundheitssystem“, möchte ich ihn manchmal fragen: Wo wollen Sie denn hin, wenn Sie sich behandeln lassen? Nennen Sie mir einmal die Länder! (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei den LINKEN) Zum Thema Regionalität. Frau Schaper hat zu Recht kritisiert, dass in den Planungsausschüssen die Arbeitnehmer nicht vertreten sind. Dies haben wir aber in den Regionalkonferenzen ermöglicht. Dort kann direkt festgelegt werden, wo Mitbestimmung notwendig ist, da die Regionen sehr unterschiedlich sind. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Das ist aber nicht verbindlich!) Das ist der Gedanke, den wir dort aufgenommen haben. Übrigens hatte ich gestern gerade den Regionalen Planungsausschuss zusammen; wir haben gestern getagt. Wir haben die neuen Wege besprochen und beschlossen, die wir bei der Planung der Krankenhäuser gehen wollen. Dort gab es ein außerordentlich positives Feedback zu unserer Arbeit. Das hat mich sehr gefreut. Wer den Planungsausschuss aus der Vergangenheit etwas kennt, der weiß, dass es ein sehr kritisches Gremium ist. Ich habe mich darüber gefreut, dass es gestern viel positives Feedback gegeben hat. Die Digitalisierung ist angesprochen worden. Auch hier gilt es, die Chancen für die Patientenversorgung zu verbessern. Die Telemedizin ist angesprochen worden, welche notwendig wird, damit man sich auf kurzem Wege austauscht. Das ist ein Punkt, der für uns noch recht schwierig ist, wenn ich manchmal beobachte, was wir bei den EHealth-Anträgen sehen. Dass Dinge, die wir alle längst voraussetzen, zum Beispiel, dass man seine Unterlagen digital erhalten kann, momentan noch händisch ausgegeben werden – das sind Dinge, bei denen wir aufholen und besser werden müssen. Das können wir organisieren und verändern. Ein Wort zu den Änderungsanträgen von CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD. Da gab es die Regelung zur Vertretung der Krankenhausgesellschaft im Krankenhausplanungsausschuss, die wir in unserem Gesetzentwurf übrigens aufgegriffen haben. Das wird angepasst und die einzelnen Trägergruppen werden nicht mehr genannt. Oder auch der Wegfall der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs wird auf Fälle einer Drittanfechtung sogenannter Korrekturanklagen von konkurrierenden Krankenhäusern beschränkt. Weiterhin wird mit einer Regelung, laut derer Investitionen unter Berücksichtigung der Folgekosten zu fördern sind, das Thema des energetisch nachhaltigen Bauens stärker in den Vordergrund gerückt. Letztlich folgen wir der Klarstellung zur Pauschalförderungsverordnung, die für Rechtsklarheit und -sicherheit sorgt. Eine Schlussfolgerung: Das Sächsische Krankenhausgesetz greift einen umfangreichen Diskussionsprozess auf. Uns eint, dass wir eine sichere und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in Sachsen erhalten wollen. Das Gesetz zeigt, dass wir uns nicht auf der Vorreiterrolle ausruhen, die Sachsen im Übrigen in der Vergangenheit hatte, sondern dass wir weitermachen und die enormen Herausforderungen aktiv angehen. Ich sage das, weil es ein „heißes Eisen“ ist, ein Krankenhausgesetz zu entwerfen, da es emotional sehr aufgeladen ist – wie wir es im Moment in Einzelfällen sehen –, wo es, zum Beispiel in Reichenbach, um eine schwierige Perspektiventscheidung geht. Es ist nicht nur ein hochmodernes Gesetz, das bundesweit Beachtung finden wird, sondern es ist auch unser landesrechtlicher Rahmen, mit dem der Freistaat Sachsen auch künftig über eine effiziente, leistungsfähige und attraktive Krankenhauslandschaft verfügen wird. Auch wenn es zurzeit auf der Bundesebene Überlegungen für eine groß angelegte Krankenhausreform gibt, werden die Beratungen hierzu vermutlich noch einige Zeit andauern. Deshalb ist es richtig, dass wir jetzt unser Krankenhausgesetz beschließen wollen. Ich bitte um Ihre Zustimmung und bedanke mich noch einmal herzlich für die gute Zusammenarbeit in den letzten Wochen und Monaten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Sächsische Krankenhausgesetz, Drucksache 7/10501, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Drucksache 7/11474. Es liegen folgende Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Einganges abstimmen. Ich komme zuerst zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachennummer 7/11514 und übergebe an Frau Kollegin Schaper. Bitte schön.
