Dirk Panter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich vermisse den Kollegen Barth im Saal. Das ist ausgesprochen schade, weil wir einmal mehr erleben durften, wie er versucht hat, uns in seine Gedankengänge einblicken zu lassen. Ich freue mich immer wieder darüber. Ich möchte für die SPD-Fraktion deutlich sagen, dass wir uns freuen, dass man in diesem Land glauben darf, was man will. Man darf sogar sagen, was man will. Man muss aber nicht alles tun, was man sagt. Deshalb würden wir empfehlen, dass Sie sich an dieser Stelle noch einmal reflektieren. Die vorherrschende Meinung in Deutschland ist, was die Rechtswissenschaft und die Rechtsprechung im Bereich der Grunderwerbsteuer angeht, dass es einer Öffnungsklausel durch den Bund bedarf, damit wir als Freistaat eine Veränderung des Grunderwerbsteuersatzes vornehmen können. Diese Möglichkeit besteht noch nicht. Es ist auch deutlich geworden, dass Hamburg kürzlich sein Gesetz geändert hat, dann geprüft hat und schließlich zu dem Schluss gekommen ist, dass es doch besser auf die Bundesregierung wartet, bis sie diese Öffnungsklausel auf den Weg gebracht hat. Das ist im Koalitionsvertrag der Ampel verankert. Nun hätte ich mir auch gewünscht, dass es schon auf den Weg gebracht wäre, aber im letzten Jahr ist doch relativ viel passiert. Ich weiß aus der Koalition in Berlin, dass das ganz oben auf der Agenda steht. Sobald es diese Öffnung gibt, werden wir uns damit sicher beschäftigen. Insofern brauchen wir auch nicht die Belehrung oder diese Pseudoanträge der AfD-Fraktion, um uns aufs Fahrrad zu helfen, denn da sitzen wir schon. Wir würden auch gern losfahren, und Sie können sich ganz sicher sein, dass wir uns mit dem Thema beschäftigt haben und noch intensiv beschäftigen werden, indem wir nicht einfach in den Raum hineinrufen, der erstmalige Erwerb, der rechtlich völlig undefiniert ist, das reicht einfach nicht, wir müssen Anknüpfungspunkte finden, die klar sind. Deshalb kann man zum Beispiel differenzieren, was die Aufkommenshöhe angeht. Man kann sagen, bis 500 000 Euro zum niedrigeren Satz, wenn die Öffnungsklausel da ist. All das kann man angehen und vor allem auch deshalb, weil man weiß, dass die großen Volumina im Grunderwerbsteuerbereich über die größeren Deals funktionieren. Irgendwann kommt das Thema Share Deals, da haben wir auch keine Zuständigkeit, aber Sie machen das Ganze nicht, um irgendetwas voranzubringen, sondern Sie wollen etwas ins Schaufenster legen und damit deutlich machen, dass wir nicht für die Menschen handeln würden. Ich kann Ihnen klar versichern: Diese Koalition, auch die Teile dieses Parlaments, die eine Ermöglichungshaltung haben, wollen dieses Land voranbringen. Sie sind ihrem Eid verpflichtet und werden das mit Sicherheit tun. Da wäre es gut, Sie würden da auch noch einmal in sich gehen. Ich habe vorhin nicht umsonst reingerufen, Herr Prof. Dr. Weigand, ich weiß, warum ich es gesagt habe. Ich komme am Ende noch einmal kurz dazu, wenn Sie mir solange noch zuhören wollen. Es dauert auch nicht mehr lange. Der Punkt ist, dass Sie einen völlig undefinierten Rechtsbegriff darin haben, dann haben Sie gerade noch etwas zum Thema Erbschaftsteuer gesagt. Darauf können wir gern noch einmal eingehen. Da brauchen wir auch eine Differenzierung. Ich sage es nur ganz kurz: Das SPD-Konzept differenziert nicht am unteren Ende bei denen, die hart gearbeitet haben und ein kleines Vermögen, von mir aus auch ein mittleres Vermögen, gerne weitergeben wollen, sondern am oberen Ende, wo wir eine völlig ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland haben. (Widerspruch bei der AfD) Das oberste Prozent der Deutschen hat ein Vermögen angehäuft, das absolut nicht – – (Unruhe bei der AfD) – Egal, machen wir es anders. Ich rege mich gar nicht darüber auf, das bringt nichts, mein Blutdruck, das ist es mir nicht wert. Fakt ist, wenn Sie einmal den Gini-Koeffizienten anschauen und die Einkommensverteilung betrachten, dann haben wir eine gute Einkommensverteilung im Kreis der Länder der Welt. Wenn Sie auf den Gini-Koeffizienten beim Thema Vermögen schauen, dann sind wir ganz am Ende. Wir haben eine dermaßen ungleiche Vermögensverteilung in diesem Land. Es werden geschätzte 400 Milliarden Euro jährlich vererbt. Davon bekommen wir kaum mehr als 1 % ab. Darüber müssen wir reden, vor allem mit Blick auf das obere Ende. Haken wir das Thema ab und führen dazu einmal eine gesonderte Debatte. Sehr gern! Ich glaube nicht, dass von den Regelungen, die wir mit Blick auf die Erbschaftsteuer einführen wollen, in diesem Raum irgendjemand betroffen wäre. Ich kenne Ihre Vermögensverhältnisse nicht genau, aber es würde mich sehr wundern. (Zurufe von der AfD) Ich komme lieber zum Schluss. Hier vorn haben wir wieder einen AfD-Abgeordneten gesehen, der versucht hat, uns zu belehren. Nun ist er bei der Debatte gar nicht anwesend. (Marco Böhme, DIE LINKE: Und jetzt zu Tisch ist!) Das finde ich wirklich putzig. Das ist okay, das kann passieren. Das möchte ich ihm nicht vorwerfen. Ich möchte nur gern eines sagen, das kann ich aber auch allen anderen Mitgliedern der AfD-Fraktion mitgeben. Ich habe gestern Abend wieder etwas gelesen, was ich schon einmal gelesen hatte. Gestern Abend ist es wieder aufgetaucht. Es gibt Erhebungen, dass Männer – man höre Männer – ihre Intelligenz in der Regel etwas überschätzen. (Zurufe von der AfD) Deshalb sage ich gern Folgendes an alle Männer in der AfD-Fraktion: – – (Zurufe von der AfD) – Ja, lassen Sie mich doch zu Ende reden. Ich rate allen Männern in der AfD-Fraktion, sich einmal zu reflektieren. Mir hat das persönlich zu denken gegeben. Ich würde Ihnen das auch anraten, dann hätten wir hier vorne in der Zukunft wahrscheinlich weniger Probleme mit Ihnen. (Jörg Urban, AfD: Wer im Glashaus sitzt!) Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Dirk Panter für die SPD-Fraktion. Möchten wir eine neue Runde eröffnen? – Das ist nicht der Fall. Gut, dann ist Herr Staatsminister Vorjohann an der Reihe, bitte.
