Stephan Hösl
Reden Sie zum Thema!) – Können Sie sich ansehen. Hinzu kommt jetzt die aktuelle Lage der Bauwirtschaft. Das hat wieder mit unserem Gesetzentwurf zu tun. Hier kann die von uns vorgeschlagene Senkung wieder zu einer deutlichen Belebung führen; denn wir müssen feststellen: Die Bauzinsen haben sich vervierfacht, Neubauprojekte werden häufig storniert, das heißt nicht mehr durchgeführt. Man kann auch sagen: Unser Immobilienmarkt befindet sich im härtesten Umbruch, zumindest seit der deutschen Wiedervereinigung. Meine Damen und Herren! Was uns besonders fehlt, ist immer mehr bezahlbarer Wohnraum. Die Defizite machen auch die vollmundigen Ankündigungen der Ampelkoalitionäre in Berlin, dieser selbst ernannten Demokraten, zum sozialen Wohnungsbau nicht wett. Ziele sind schön; deren Umsetzung wäre aber besser. Auch deshalb ist unser Gesetzentwurf gut; denn wir fördern die Schaffung privaten Wohneigentums. Jetzt möchte ich auch noch auf die juristischen Argumente eingehen. In der Beschlussfassung des Ausschusses – dort können Sie es nachlesen – kam tatsächlich Kritik an zwei völlig erwartbaren Punkten. Zunächst hatte die CDU Bauchschmerzen mit der Spreizung der Steuersätze, also den gesplitteten Steuersätzen. Der SPD wiederum war das Kriterium der Erstmaligkeit zu unbestimmt. Und DIE LINKE hat sowieso keine Meinung – der Antrag war von der AfD und ist daher abzulehnen. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Zum Punkt der gesplitteten Steuersätze möchte ich noch einmal deutlich machen: In dieser Diskussion war in den letzten Jahren extrem viel Bewegung. Die zusätzlichen Kriterien „Ersterwerb“ und „Wohnzweck“ als Grundlage eines differenzierten Steuersatzes sind aus unserer Sicht in Anbetracht der teleologischen und systematischen Auslegung des Artikel 105 Abs. 2 Grundgesetz durchaus statthaft. Schließlich verweisen auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages – hier recht schlüssig – auf die gewollte Steuerautonomie der Länder und somit auf die damit intendierte Verfolgung von Sozialzwecken. Festzuhalten ist also, dass die Frage der Zulässigkeit gesplitteter Steuersätze im Rahmen der Grunderwerbsteuer auf Landesebene nicht abschließend geklärt ist. Deshalb klären wir das jetzt mit unserem Gesetzentwurf. (Dirk Panter, SPD: Oh!) Wenn den jemand für verfassungswidrig halten würde, könnte er das Gesetz nach Inkrafttreten juristisch überprüfen lassen. Das heißt für uns: Bedenken sind durchaus zulässig; aber wenn sie im Ergebnis unbegründet sind, müssen wir sie zurückweisen. Wenn Sie als Gegenseite lediglich auf den Wortlaut des Artikels 105 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz verweisen und uns entgegenhalten, im Gesetz stehe „Bestimmung des Steuersatzes“, und sagen, das sei ein Singular, dann sage ich: Das ist richtig. Wenn Sie daraus aber ableiten, dass die Länder lediglich zur Einführung eines Grunderwerbsteuersatzes ermächtig worden seien durch den Grundgesetzgeber, dann sage ich Ihnen, dass auch an anderer Stelle im Grundgesetz, in Artikel 73 Abs. 1 Nr. 11 – Statistik für Bundeszwecke –, ein Singular verwendet und daraus gerade keine kompetenzrechtliche Begrenzung für die Länder abgeleitet wird. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Hätten Sie also ernsthafte und begründete Bedenken gehabt, dann wäre die Beantragung einer Anhörung notwendig gewesen. Das haben Sie aber nicht getan, denn eine solche schien Ihnen aufgrund Ihrer fadenscheinigen Argumente offenbar nicht hinreichend erfolgreich. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Ja, wir sind von unserem Gesetz überzeugt, Herr Lippmann. Da brauchen wir das nicht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wir brauchen das auch nicht!) – Wir sagen Ihnen ja alles, auch wo Problempunkte sind und wie wir die Problempunkte lösen. Das ist gar kein Problem. So, jetzt zu den Sozialdemokraten und der Unbestimmtheit des Kriteriums „Erstmaligkeit“. Da fiel Ihnen vermutlich das Beispiel eines Erbvorgangs ein. Seit dem Jahressteuergesetz 2022 wird man bei Ihnen auch den Gedanken nicht los: Der Erbe ist das neue soziale Feindbild der SPD. Menschen, die Werte und Eigentum geschaffen haben, die dafür Steuern zahlen und dieses Eigentum nun in die nächste Generation weitergeben, und zwar ohne eine Umverteilung durch SPD-Fördertöpfe, das passt Ihnen gar nicht. Ein Erbfall stellt auch keine Hürde für unseren Gesetzentwurf dar. Es wird erbrechtlich wie bisher besteuert; denn unser Gesetz zielt auf den erstmaligen Erwerb zu Wohnzwecken ab. Das heißt, der Erwerber muss zu Wohnzwecken erwerben. So steht es im Gesetz. Das dürfte bei einem Erbgang nur schwerlich herbeizuführen sein, und wenn, dann wären ganz andere Gesetze, aber nicht das Grunderwerbsteuergesetz, einschlägig. Werte Kollegen der SPD, auch Sie haben keine Anhörung beantragt. Vermutlich, weil Ihnen – wie der CDU – bewusst war, dass Ihre Argumente einer Anhörung nicht standhalten würden. Also, bitte auch von Ihnen jetzt in den Debatten keine weiteren Scheinargumente! Zum Thema Scheinargumente halte ich Ihnen auch entgegen: Ihr Versuch, die Verantwortung auf den Bund und auf mögliche Freibeträge abzuwälzen, ist unseriös; denn Papier ist geduldig, ebenso wie die Ziele Ihres Koalitionsvertrages. Wir müssen auch feststellen: Im Bund liegt uns noch gar kein Referentenentwurf vor, der die Unterstützung beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum sichtbar machen würde. Werte Kollegen! Wir haben Ihnen hier einen rechtlich durchdachten, finanziell solide untersetzten Gesetzentwurf – zusammen mit unserem Antrag zur Besteuerung von Share Deals –, über den wir heute Abend in der Sammeldrucksache reden, vorgelegt. Wir haben Ihre vorgetragenen Bedenken und Ihre Gegenargumente zerstreut und entkräftet. (Dirk Panter, SPD: Ja, ja, ja, ja! –
