Albrecht Pallas
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute zum ersten Mal über den Bericht der Sächsischen Datenschutzbeauftragten Dr. Juliane Hundert und ihrer Behörde. Sie sind angetreten mit dem Anspruch, dass Datenschutz ein fester Bestandteil unserer rechtsstaatlichen Ordnung bleibt, und ich möchte als Erstes die Chance nutzen und Ihnen, Frau Dr. Hundert, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihre Arbeit danken. Ich schließe dabei ausdrücklich auch Ihren Vorgänger im Amt ein, Andreas Schurig, der heute ebenfalls unter uns weilt. Ich finde, es ist ein schönes Zeichen, dass auch Sie selbst es aufgegriffen haben, sowohl institutionell als auch menschlich. Eine schöne Sache, vielen Dank! Es ist bereits viel passiert in Ihrem ersten Amtsjahr: Der Zensus 2022 war nicht nur organisatorisch ein erheblicher Aufwand, sondern auch der Umgang mit den bedeutenden persönlichen Daten. Die Nachwirkungen der Pandemie – wir hörten es bereits – zeigen sich noch in der Nutzung von Videokonferenzsystemen durch die Staatsregierung. Unter anderem zeigt sich hier, dass Digitalität und Datenschutz keine Gegner sind, sondern als Zwillinge betrachtet werden müssen. Gleiches gilt für die Nutzung sozialer Netzwerke durch die Staatsregierung, auch wenn sich hierbei noch keine Lösung abzeichnet. Zugleich müssen sich die öffentlichen Verwaltungen bei der Einführung technischer Neuerungen und ihrer Handhabung kritischen Nachfragen und Prüfungen stellen. Diese Aufgabe hat Ihre Behörde sehr gewissenhaft wahrgenommen. Wir haben uns im Innenausschuss des Sächsischen Landtags, wie ich finde, recht ausführlich mit dem vorliegenden Bericht auseinandergesetzt; unter anderem wurden dabei die verschiedenen laufenden Beratungsverfahren zwischen der Sächsischen Datenschutzbeauftragten und der Staatsregierung näher beleuchtet. Dabei zeigte sich erneut, dass alle Beteiligten gewillt sind, zu kommunizieren und sich aufeinander zuzubewegen. Besonders wünsche ich mir, dass die Kooperationsbeziehungen zwischen den Akteuren verstärkt werden. Es ist nur von Vorteil für eine gelingende Zusammenarbeit, wenn alle frühzeitig in Kommunikation zueinander treten und gemeinsam an einem Tisch nach Lösungen suchen. Ehrlich gesagt, habe ich die Auseinandersetzungen um den missbräuchlichen Umgang mit Daten aus polizeilichen Auskunftssystemen auch genau so verstanden. Es ist nicht so, dass die Polizei oder auch das Innenministerium vor dieser Beratung keine Vorsorge getroffen haben – es gibt und gab auch schon Sicherungssysteme –, dennoch gibt es ein profundes Problem, mit dem umgegangen werden muss; das habe ich als außerordentlich kooperativ zwischen den beteiligten Akteuren wahrgenommen. Jetzt geht man in die Umsetzung und versucht, besser zu werden und den Missbrauch zu verringern. Genauso stelle ich es mir vor, wie mit solchen datenschutzrechtlich hochproblematischen Situationen umgegangen wird. Meine Damen und Herren, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist eines der wichtigsten Grundrechte im 21. Jahrhundert, erst recht in einer sich immer schneller digitalisierenden Welt. Wir brauchen daher auch in der politischen Arbeit einen sensiblen und sicheren Umgang damit. In den letzten Jahren hat gerade die SPD-Fraktion mit dafür gesorgt, dass die Behörde der Datenschutzbeauftragten besser ausgestattet wird. Mit der Datenschutz-Grundverordnung sind die Aufgaben deutlich größer geworden, und sie wachsen weiter. Mit dem in den nächsten Tagen in diesem Plenum zu diskutierenden Haushaltsentwurf wollen wir als Koalition die Arbeit der Sächsischen Datenschutzbeauftragten – anhand der Aufgaben im Rahmen des Sächsischen Transparenzgesetzes auch mit Ressourcen – weiter stärken. Mit einer weiteren Stelle soll die Arbeit als Transparenzbeauftragte unterstützt werden, um Gesetzgebungs- und exekutive Prozesse für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer zu machen; denn Transparenz, Verständlichkeit und damit Vertrauen können als das Kapital einer Demokratie nicht hoch genug gewertet werden. Ich wünsche mir für die Zukunft weitere Impulse der Sächsischen Datenschutzbeauftragten und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von den Fraktionen, die noch Redezeit haben, noch einmal das Wort gewünscht? – Das sieht nicht so aus. Ich frage die Staatsregierung. – Herr Minister, bitte.
