landtag.sachsen.de ↗

Armin Schuster

15.12.2022 Sitzungen 7/62

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten – so habe ich auch die Rede der Beauftragten verstanden – zeigt vor allem eines: In Sachsen nehmen wir den Datenschutz sehr ernst; das darf man, glaube ich, als große Überschrift über dieses gute Ergebnis schreiben. Die Hinweise und Anregungen des Datenschutzbeauftragten – also in diesem Fall noch von Herrn Schurig – empfinden wir nicht nur als wertvoll; wir setzen sie auch konsequent um und verfolgen dies. Ich darf nach diesen wenigen Monaten sagen: Ich habe überhaupt nicht den Geist empfunden, dass der Datenschutz als besondere Beschwer oder zusätzliche Last empfunden wird; das ist überhaupt nicht so. Es ist eine konstruktive Zusammenarbeit, und ich darf Ihnen, Frau Dr. Hundert, und Ihrem Team – ich schließe den Vorgänger darin ein – im Namen der Staatsregierung ganz besonders für diesen Bericht und Ihre Vorschläge danken, die Sie uns unterbreiten. (Beifall bei der CDU und der SPD) Ich habe die Zahlen extra mitgebracht, weil ich so etwas befürchtet habe, dass dies hier vielleicht noch einmal notwendig würde. Die erkannten datenschutzrechtlichen Verstöße bewegen sich im öffentlichen Bereich auf einem ziemlich niedrigen Niveau. Ich nenne gleich einmal die absoluten Zahlen; diese werden konsequent verfolgt. Jetzt machen wir es einmal konkret, Herr Teichmann: Wir haben 37 – 37! – Ordnungswidrigkeitsverfahren, wovon 22 eingestellt wurden. 15 dieser Verfahren im öffentlichen Bereich haben ein Bußgeld nach sich gezogen und elf Verfahren betrafen die sächsische Polizei – bei 15 000 Bediensteten in zwölf Monaten. Ich glaube, das darf man nicht dramatisieren. Das ist ein sehr, sehr gutes Ergebnis. Frau Feiks, was die Vorbeugung betrifft, so tun wir längst mehr, wenn ich daran denke, dass wir Prüfprotokolle haben, dass jede Abfrage dokumentiert wird, dass wir anlassunabhängig kontrollieren, dass der gemeinsame Datenschutzbeauftragte darin einbezogen ist. Ich gehe einmal von schriftlichen Belehrungen und Informationsveranstaltungen weg: Gerade die sächsische Polizei ist sehr streng, und – Frau Dr. Hundert hat es, glaube ich, sogar wörtlich zitiert – im Bericht steht: Das überdurchschnittliche Anzeigeverhalten der Polizei sorgt für die Anzahl der Fälle, deren Anzahl aber so niedrig ist, wie ich es gerade gesagt habe. Ich denke also, wir haben noch etwas zu tun; aber es ist jedenfalls, wenn man einen Strich darunter macht, ganz gut. Das Jahr 2021 hatte ganz andere Schwerpunkte, meine Damen und Herren: Das waren die Corona-Schutzmaßnahmen. Ob Testpflicht, 3G-Regelung, Testungen, Quarantänekontrollen – das alles musste in einem Spannungsfeld zwischen wirksamem Infektionsschutz einerseits und datenschutzrechtlich zulässigen Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte andererseits ausgeglichen werden. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darf ja durch Maßnahmen des Infektionsschutzes unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit nur eingeschränkt werden, wenn es für die Gesundheit der Bevölkerung schützenswert ist. Deshalb haben wir jetzt auch schon wieder Datenbestände gelöscht, die für die Verarbeitung jetzt nicht mehr notwendig sind. Dafür gibt es eine klare Grundlage. Das haben wir getan. Generell, meine Damen und Herren, gelten die Prinzipien des Datenschutzes natürlich auch in Krisenzeiten. Wer allerdings noch nie in einer Krise entscheiden musste, der weiß auch nicht, wie hilfreich es ist – ich will es einmal so herum formulieren –, das Vier-, Sechs- oder Acht-Augenprinzip zu haben, also die Funktion einer Datenschutzbeauftragten, die noch einmal darüber schaut und sagt: Geht oder geht nicht. Mir persönlich verleiht das Sicherheit, vielen meiner Beamten auch. Insofern ist das für uns eher – das hat vielleicht noch keiner so gesagt – Komfort in ganz unsicheren Zeiten, dass ein Profi noch einmal darüber schaut. Dafür bedanke ich mich, weil Themen wie Erforderlichkeit, Zweckbindung, Transparenz, Gewährleistung von Datensicherheit eben in Krisenzeiten nicht einfach sind. Aber wir müssen das gewährleisten. Das haben wir auch gewährleistet. Diese Grundsätze sind weiterhin Leitfaden für das Handeln der Staatsregierung und aller öffentlichen Stellen im Freistaat Sachsen. Das tun wir mit der rechtzeitigen Einbindung der Datenschutzbeauftragten in die Erarbeitung neuer Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Ich darf das so sagen. Ich habe mir vorgestern ein Beispiel angeschaut: Telenotarzt. Der erste Gedanke an diesem Abend war: Wir müssen zu Frau Dr. Hundert. Das war sofort ein Gedanke, der im Raum war. So ist unsere Mentalität. Ich glaube, es ist eine sehr gute Zusammenarbeit. Frau Dr. Hundert, ich weiß aus einer gewissen Erfahrung, dass man, wenn man neu einsteigt, schon gern ein Feedback hat, wie es denn so läuft. Das möchte ich Ihnen hier ganz öffentlich geben. Nach so vielen Jahren Schurig, der – ich darf das so respektlos sagen – ja einen sehr positiven Ruf wie Donnerhall hat, ist das nicht einfach. Für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darf ich Ihnen sagen, ist der Übergang absolut ruckelfrei, absolut vertrauensvoll wie bisher. Wir spüren den Unterschied nicht. Das ist ein großes Lob, das ich Ihnen aussprechen möchte. Herzlichen Dank für Ihr lösungsorientiertes und von gegenseitigem Verständnis geprägtes Zusammenarbeitsverhältnis. Ich Tagesordnungspunkt – Parlamentarische Kontrolle i. V. m. § 2 Sächsisches Bericht über die im Kalenderjahr 2021 Drucksache 7/9943, Unterrichtung der Justiz und für Demokratie, Drucksache 7/11338, des Parlamentarischen – Parlamentarische Kontrolle von des Sächsischen Bericht über die im Kalenderjahr Drucksache 7/10953, Unterrichtung durch Drucksache 7/11339, des Parlamentarischen Meine Damen und Herren! Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter, Herr Lippmann, das Wort? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Selbst, wenn ich wollte, dürfte ich nichts sagen! Von daher: nein!) freue mich jedenfalls auf die Fortsetzung und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Schuster sprach für die Staatsregierung. Gibt es seitens der Fraktionen noch Aussprachebedarf? – Das sehe ich nicht. Bevor wir zur Abstimmung schreiten, möchte ich im Namen des Landtages danke sagen an Herrn Schurig und an Frau Dr. Hundert für die geleistete Arbeit und den Bericht. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/11461 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport ist damit positiv beschieden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf gemäß Artikel 13 Abs. 6 GG Kontrollgesetz Freistaat Sachsen im durchgeführten Maßnahmen durch das Sächsische Staatsministerium Europa und Gleichstellung Beschlussempfehlung und Bericht Kontrollgremiums Maßnahmen gemäß den §§ 59 bis 69 Polizeivollzugsdienstgesetzes 2021 abgeschlossenen Maßnahmen das Sächsische Staatsministerium des Innern Beschlussempfehlung und Bericht Kontrollgremiums – Jawohl. Dann, meine Damen und Herren, kommen wir zu den Abstimmungen über die Beschlussempfehlungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/11338. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist der Beschlussempfehlung, Drucksache 7/11338, zugestimmt worden. Wir stimmen nun ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/11339. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen der Verfassung des Freistaates außerplanmäßigen Ausgaben Drucksache 7/11359, Antrag des Sächsischen Drucksache 7/11416, des Haushalts- und Es ist auch hier keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Löffler, das Wort? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/11416 ab. Ich bitte bei Zustimmung Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses zum Antrag in Drucksache 7/11292 mit dem Thema „Grunderwerbsteuersenkungen durch gezielte Rechtsanpassungen bei Share Deals im Immobiliensektor finanzieren“ und zur Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Antrag in der Drucksache 7/11293 mit dem Thema „Maskenpflicht aufheben und allen Bürgern wieder ein freies Atmen erlauben“ angekündigt. Das Präsidium hat eine Redezeit von insgesamt 10 Minuten je Fraktion sowie Staatsregierung festgelegt. Ich erteile der AfD-Fraktion zur Drucksache 7/11292 das Wort und übergebe in diesem Zusammenhang an Herrn Kollegen Barth. Bitte schön, Herr Kollege.

Protokoll ↗