Rico Gebhardt
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der AfD ist unsinnig, dämlich, populistisch und zugleich auch gefährlich. (Zuruf von der AfD: Rico!) Warum? Er ist unsinnig. Der Landtag soll also feststellen, dass der Ministerpräsident was gesagt hat. Okay, das macht der Ministerpräsident ständig, auch wenn man nicht so genau weiß, was er heute sagt oder morgen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Aber das ist ein anderes Thema. Der Antrag ist dämlich und populistisch, denn im Punkt II.1 wird der Ministerpräsident aufgefordert – Zitat –, „[…] im Wege der kumulativen Gnadenentscheidung noch nicht vollstreckte Geldbußen aus bestands- und rechtskräftig abgeschlossen Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die seit März 2020 erlassenen Sächsischen Corona-Schutzverordnungen niederzuschlagen.“ In Punkt II.2 wird nun die Staatsregierung im Wege ihres Weisungsrechtes aufgefordert, alle Bußgeldverfahren zur Durchsetzung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung einzustellen und zurückzunehmen. Wir lernen daraus: Der Ministerpräsident ist kein Mitglied der Sächsischen Staatsregierung. Populistisch: Da die AfD die Einstellung aller Bußgeldverfahren beantragt, frage ich mich, ob sie denkt, dass jetzt noch ganz viele Verfahren kommen werden oder noch in Bearbeitung sind. Oder sind Sie nicht auch der Meinung, dass die meisten Verfahren bereits eigentlich abgeschlossen sind? Also, was soll dieser Antrag zum jetzigen Zeitpunkt? Gefährlich: Das ist mir wichtiger als alle anderen vorher genannten Punkte. Der Antrag ist ein Angriff auf die unabhängige Justiz im Freistaat Sachsen. (Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Der Antrag tut so, als würden Richterinnen und Richter nicht selbstständig handeln. Sie entmündigen damit die gesamte sächsische Justiz. So haben Richterinnen und Richter selbstständig in ihrer richterlichen Unabhängigkeit Bußgeldbescheide nach § 47 eingestellt oder erlassene Bußgelder reduziert. Was Sie machen, ist der Aufruf zur Rechtsbeugung nach dem Motto „Egal, was gerade für Regeln gelten, ihr müsst sie nicht einhalten.“ Und wenn die AfD was zu sagen hat – was hoffentlich nie passiert in diesem Land –, dann nehmen wir alles zurück und kassieren es wieder ein. So wurden in der Zeit des geltenden CoronaBußgeldkatalogs auch Personen mit Bußgeldern bestraft, die zum Beispiel gegen den Nichtverkauf von Speisen und Getränken verstoßen haben, also die zum Beispiel gastronomische Einrichtungen geöffnet haben. Sollen also nach dem Willen der AfD all die Unternehmen oder Personen im Nachhinein bestraft werden, die sich an die erlassenen Verordnungen gehalten haben, indem sie keinen oder nur eingeschränkten Umsatz tätigen konnten, während die, die sich nicht an die Regeln gehalten haben, jetzt auch noch das gezahlte Bußgeld zurückgezahlt bekommen, wie es denn in Punkt II. 2 b verlangt wird? Das ist absurd und völlig abenteuerlich, was die AfD hier beantragt. (Beifall des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Im Übrigen will ich an dieser Stelle noch erwähnen, dass die AfD bisher mit all ihren eingereichten Klagen gegen die Corona-Schutzverordnung vor dem Verfassungsgericht gescheitert ist. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Jawohl! Endlich! –
