Thomas Löser
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es? Die AfD-Fraktion hat einen Antrag eingereicht. Mit ihm soll die Grunderwerbsteuer teilweise gesenkt werden, um Wohneigentum zu bilden. Die AfD-Fraktion geht also davon aus, dass es einen angespannten Wohnungsmarkt gibt und die Mietabhängigkeit bestimmten Bevölkerungsgruppen das Wohnen erschwert. Es ist neu, dass also die Höhe der Grunderwerbsteuer Einfluss auf das Wanderungsverhalten von Menschen in der Altersklasse von 25 bis 34 Jahren hat. Richtig ist, dass wir in Sachsen und in Ostdeutschland im deutschlandweiten und im europäischen Kontext mit die niedrigste Eigentumsquote beim Thema Wohnen haben. Das hat historische Ursachen und liegt natürlich auch in 45 Jahren DDR begründet. Es ist auch richtig, die Einkommensquote zu erhöhen. Deshalb fördert der Freistaat über die Förderrichtlinie „Familienwohnen“ oder auch über das Förderprogramm „Jung kauft alt“ den Erwerb oder die Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Aber – und jetzt werte Kollegen von der AfD-Fraktion – kommt das ganz große Aber. Erstens. Das Grunderwerbsteuergesetz ist ein Bundesgesetz – das wurde schon von Herrn Barth ausgeführt –, wir sind hier aber im Sächsischen Landtag. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde eine Öffnungsklausel vereinbart. Die Länder sollen die Möglichkeit erhalten, die Grunderwerbsteuer flexibel zu gestalten. Zurzeit ist es aber nicht so. Zweitens. Die Grunderwerbsteuer war über Jahre in Sachsen zusammen mit Bayern im deutschlandweiten Vergleich sehr niedrig. Das hätte eigentlich Anreiz genug sein müssen, in Sachsen zu bauen. Der AfD-Logik folgend ist das aber offensichtlich nicht passiert, sonst hätte die AfD-Fraktion auf den Antrag verzichten können. So monokausal ist es offensichtlich nicht. Drittens. Die Überlegung, nur die Senkung der Grunderwerbsteuer schafft Wohneigentum, ist insgesamt zu kurz gegriffen. Es braucht mehrere Faktoren, auf die wir schauen müssen. Kollege Brünler hat es bereits benannt. Wir wollen für alle Menschen im ländlichen Raum in Sachsen ein gutes Wohnen und darüber hinaus echte Lebensperspektiven. Das umfasst Infrastruktur, Breitbandausbau, ärztliche Versorgung bis hin zu günstigen ÖPNV-Anschlüssen und verlässlicher Kita- und Schulversorgung. Wir haben als Koalition in dieser Legislaturperiode bereits Angebote geschaffen und werden diese weiter ausbauen, auch mit dem Doppelhaushalt, den wir nächste Woche beschließen werden. Viertens das Thema Wohneigentumsquote als alleiniges Kriterium. Die AfD-Fraktion verweist auf eine geringe Wohneigentumsquote im europäischen Vergleich, aber Deutschland hat eben auch eine breite Versorgung mit Mietangeboten, welche die freie Wahl des Wohnorts für alle ermöglicht. Das ist ein großer Vorteil von Mietangeboten. Mieten ist dort ein Problem, wo es zum Luxus wird. Daher haben wir uns vehement für die Mietpreisbremse eingesetzt, um Spekulation mit Wohnraum einzudämmen. Deshalb setzen wir uns als GRÜNE für den Bau von Sozialwohnungen ein. Das sind Punkte, die die AfD bekanntermaßen ablehnt. Fünftens. Jetzt komme ich noch einmal zu den bundesgesetzlichen Voraussetzungen, die eine Öffnung ermöglichen würden. Diese gibt es aber zurzeit nicht. Jetzt stellt sich Herr Barth hierhin und sagt, die Regierungsfraktionen oder auch DIE LINKE hätten Angst vor diesem ganz tollen Gesetzeswerk und beantragen deswegen keine Anhörung oder eine Stellungnahme der Staatsregierung. Es ist eher umgekehrt, Herr Barth, Sie hätten es beantragen können, wenn es Ihnen mit diesem Gesetzentwurf ernst wäre. Dann hätte man das Ganze fachlich bewerten können. Das zeigt schon, dass man in der Anhörung keine fachliche Diskussion wollte, weil man mit Wahrheiten rechnete, die den Gesetzentwurf am Ende als Luftnummer oder, wie Herr Barth schon sagte, als Luftschloss disqualifiziert. Oder auf gut Deutsch: Außer Spesen nichts gewesen. Zusammenfassung: Um als Region attraktiv für Menschen zu sein, braucht es Lebensperspektiven, Arbeitsperspektiven, Entwicklungsmöglichkeiten und Planungssicherheit. Kaufen kann Vermögen steigern. Damit Menschen bleiben, braucht es aber mehr. Wir lehnen den AfD-Gesetzentwurf ab. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und vereinzelt bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Löser für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Dirk Panter.
