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Dr. Rolf Weigand

AfD 15.12.2022 Sitzungen 7/62

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Änderungsantrag der LINKEN möchte ich einige Punkte sagen. Sie fordern in Nr. 2 die Änderung, dass die sonderpädagogische Diagnostik frühestens im Verlauf der Klassenstufe 2 in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung durchgeführt wird. Das heißt, die Kinder bleiben zwei Jahre an der Schule und wir können frühestens in Klassenstufe 3 eingreifen. Ich denke, wenn uns eines in Erinnerung geblieben ist, dann der Besuch an der Grundschule, den wir gemeinsam durchgeführt haben. Dort haben die Praktiker, die Lehrer an der Pilotschule, darum gebeten, das wiedereinzuführen, da es sonst viel zu spät ist, wenn eingegriffen wird, und die Kinder alleingelassen werden. Schon deshalb ist dies abzulehnen. Sie fordern des Weiteren unter Nr. 4, dass die Landkreise die Förderschulen auch beim Erreichen der Mindestschülerzahlen auflösen können. Sie wollen also – das zeigt Ihr Antrag – hin zur vollständigen, bedingungslosen Inklusion. Sie wollen die Förderschulen abschaffen. Auch das lehnen wir ab. Dann verweisen Sie in Ihrer Begründung auf die UN-Behindertenrechtskonvention und sprechen von inklusiver Bildung. Ich habe heute extra noch einmal bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange für Menschen mit Behinderungen nachgesehen: In Artikel 24 steht immer noch, dass wir ein „integratives Bildungssystem“ gewährleisten müssen. Ich denke, das schaffen wir mit unseren Förderschulen. Damit haben wir nämlich genau dieses Recht auf integrative Bildung geschaffen. Auch die kleinen Klassen an den Förderschulen gewährleisten, dass wir den Kindern dort gerecht werden. Deshalb lehnen wir Ihren linken Inklusionstraum und den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag. Ich muss bei Ihnen, Frau Buddeberg, nachfragen: Möchten Sie über die einzelnen Nummern, also Nrn. 1, 2 etc., oder über alles grundsätzlich abstimmen? (Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE, berät sich mit dem Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) – Wie machen wir es nun? Die einzelnen Nummern? (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Ja!) – Machen wir es so. Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/11524 auf und beginne mit der Nr. 1. Wer möchte der Nr. 1 die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dafür wurde dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt. Ich rufe die Nr. 2 des Antrags auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dafür wurde dennoch mit Mehrheit abgelehnt. Jetzt muss ich nachsehen. – Eine Nr. 3 gibt es nicht. Es gibt die Nr. 4. Oder wünschen Sie die Abstimmung über „Nach N. 2 wird folgende Nr. 2a. eingefügt“? (Zuruf von den LINKEN) – Es gibt keine Nr. 3. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Doch! – Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz –

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