landtag.sachsen.de ↗

Valentin Lippmann

GRÜNE 15.12.2022 Sitzungen 7/62

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antrag wollen wir die Möglichkeit von Videoverhandlungen in sächsischen Gerichten näher ausleuchten und in einem weiteren Schritt daraus Folgen ableiten. Die Möglichkeit von Videoverhandlungen gibt es schon länger. Frau Kollegin Leithoff ist bereits darauf eingegangen. Der Einsatz von Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren findet seinen Ausgangspunkt im strafprozessualen Zeugenschutz. Die audiovisuelle Vernehmung von Zeugen nach § 247 a StPO wurde durch das Zeugenschutzgesetz 1998 eingesetzt. 2004 wurde dann im Strafprozess die zeitgleiche Bild- und Tonübertragung vom Vernehmungsort in das Sitzungszimmer für bestimmte Fälle zugelassen. Schließlich wurde mit der größeren Reform der Zivilprozessordnung Anfang der 2000er-Jahre die einverständliche Nutzung von Videotechnik in § 128 a ZPO aufgenommen, welcher zuletzt 2013 geändert wurde und durch Verweisnahme seitdem entsprechend auch für andere Verfahren, zum Beispiel Sozialgerichtsverfahren, Arbeitsgerichtsverfahren oder Verwaltungsgerichtsverfahren, gilt. Damit ist die Videoverhandlung im Gerichtsverfahren eigentlich ein alter Hut, zumindest was die Gesetzeslage angeht, weniger aber in der Praxis. Interessant wurde sie erst durch die Corona-Pandemie. Plötzlich stand die Justiz vor ganz neuen Herausforderungen: nicht ausreichend große Sitzungssäle, um den Mindestabstand einzuhalten, bauliche Veränderungen durch Plexiglasscheiben im Gerichtssaal oder die Maskenpflicht in Gerichtsgebäuden. Dazu kam die Videoverhandlung. Damals wurde sie – in der Tat, kein Witz – als „Wunderkasten“ gefeiert, so der Deutsche Anwaltverein. Es wurde ein „kleiner Boom der Videotechnik“ gefeiert – „Legal Tribune Online“. Gerichtspräsidenten ermunterten die Anwaltschaft, es zumindest einmal auszuprobieren, so die Präsidentin des Landgerichts München. Dass es bei der Umsetzung haperte, lag auf der Hand. Es bedarf natürlich einer datenschutzsicheren Ausstattung der Gerichte und Justizbehörden, aber auch des Know-hows aller Beteiligten. Daran krankte es bei manchen. Einigen dürfte das Video einer Gerichtsverhandlung bekannt sein, in welcher ein Anwalt versehentlich einen Katzenfilter eingestellt hatte und den Richter anschließend überzeugen musste, dass er keine Katze sei. In den Anfängen der Videoverhandlungen haben wir also so manche Kuriosität erlebt. An den Herausforderungen setzt unser Antrag an, nicht an den Katzen, sondern am Grundsätzlichen, um überhaupt einmal zu schauen, wie die Möglichkeiten bisher genutzt wurden und welche technischen Voraussetzungen vorliegen. So schlecht sieht es eigentlich gar nicht aus. So wurden im Jahr 2021 am OLG Dresden 139, am Landgericht Leipzig 241, am Landgericht Dresden nur 45 Videoverhandlungen durchgeführt. Am Sozialgericht Leipzig werden seit August 2021 circa zehn Videoverhandlungen pro Tag durchgeführt. Sowohl das Oberlandesgericht Dresden als auch sämtliche Landgerichte sind mittlerweile mit der entsprechenden Videokonferenzanlagentechnik ausgestattet, die die Durchführung von Videokonferenzen auf sogenannten SIP-Standards ermöglichen. Darüber hinaus sind die Gerichte mit Einzelkomponenten und Web-Konferenz-Software ausgestattet. An ausgewählten Standorten sind auch Videovernehmungslösungen möglich. Als Software wird in den Gerichten eine Server-Lösung von Webex verwendet, welche exklusiv für den Freistaat zur Verfügung gestellt und als externe Infrastruktur genutzt wird. Nach Stellungnahme des Hauses wird die sächsische Lösung mit einem eigenen Server in der Literatur sogar als Königsweg bezeichnet. Das passt ja zum Freistaat Sachsen. Datenschutzrechtliche Vorgaben müssen immer zwingend mitgedacht werden. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass die Daten durch die Nutzung bestimmter Anbieter nicht in Drittstaaten übermittelt werden und dass etwaige Auftragnehmer die Daten nicht zu eigenen Zwecken nutzen. Der Einsatz von Videokonferenztechnik ist stets Ausdruck einer digitalen und bürgernahen Justiz. Zuletzt hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das Instrument der Videoverhandlung zu stärken, was aus unserer Sicht grundsätzlich zu begrüßen ist. Ob eine Pflicht zur Videoverhandlung die Lösung ist, hängt allerdings neben ganz grundsätzlichen Fragen auch mit der entscheidenden Frage der Finanzierung und Ausstattung zusammen, und zwar nicht nur im Bereich Digitalisierung, sondern auch im Bereich Personal. Hier sind wir dann schnell beim Stichwort „Pakt für den Rechtsstaat“ und der Frage, wie weit sich der Bund an der Finanzierung beteiligt. Da ist definitiv noch Luft nach oben. Wir werden als sächsischer Haushaltsgesetzgeber mit dem aktuellen Haushalt insgesamt 90 Millionen Euro für die Digitalisierung von Rechtsstaat und Justiz, vorrangig zur Umsetzung der E-Akte, einstellen; denn diese muss bis 2026 umgesetzt werden. Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zu zwei Punkten sagen. Erstens. Das Thema KI wurde bereits mehrfach bemüht. Nicht überall, wo KI draufsteht, ist KI drin. Ich rate dazu, an der einen oder anderen Stelle nicht jedes automatisierte Verfahren der Datenverarbeitung gleich als KI zu bezeichnen. Das reduziert in der Folge so manche Aversion gegen diese Wünsche. Zweitens. Warum die AfD jetzt noch einen eigenen Änderungsantrag bemüht, um über zukünftige Entwicklungen berichten zu lassen, erschließt sich mir nicht. Vielleicht werden wir gleich noch erhellt. Uns geht es um den Status quo und die Umsetzung mit Blick auf die Corona-Zeit. Das – das nehme ich schon einmal vorweg, damit wir dazu nicht noch einmal reden müssen –, was Sie als Änderungsantrag einreichen, können Sie getrost in einer Kleinen Anfrage abfragen. Dazu benötigen wir diesen Antrag nicht. Deshalb werden wir diesen ablehnen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Hanka Kliese.

Alle Reden von Valentin Lippmann Protokoll ↗