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Valentin Lippmann

GRÜNE 15.12.2022 Sitzungen 7/62

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Zweiten Gesetz zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz nehmen wir notwendige landesrechtliche Anpassungen vor, die dem Grunde nach bereits von den Kolleginnen und Kollegen so breit ausgeführt wurden, dass ich mich auf die allgemeine Erörterung jetzt gar nicht so fokussieren möchte, sondern erst einmal schwerpunktmäßig auf das Betreuungsrecht. Der Gesetzentwurf fokussiert sich im Wesentlichen auf die Finanzierung der Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine. Es geht also nicht um die Frage des Betreuungsrechtes – dies hat der Bund ja bereits geklärt –, sondern um die entsprechende landespolitische Ausgestaltung. Dazu muss man sich Folgendes vergegenwärtigen: Betreuungsvereine sind die Anlaufstelle für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Davon gibt es in Sachsen rund 28 000. Sie klären die rechtlichen Angelegenheiten für die Menschen, welche dazu aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, und übernehmen deshalb eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Was macht überhaupt ein solcher Betreuungsverein? Nach § 15 Betreuungsorganisationsgesetz informieren sie über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und zukünftig auch über Patientenverfügungen und allgemeine betreuungsrechtliche Fragen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, auch solche, die von Gerichten bestellt wurden. Sie bieten Fortbildungen zu den Themen an, beraten und unterstützen und schließen Vereinbarungen ab. Sie sind damit eine der zentralen Anlaufstellen für die Betreuerinnen und Betreuer in Sachsen. Mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir nun erstmals einen konkreten Vergütungsanspruch für Betreuungsvereine, um deren Aufgaben abzusichern. Das ist eine wesentliche Verbesserung; denn bisher wurden diese nur durch Fördermaßnahmen unterstützt, und das sollte man vielleicht bei aller Kritik auch berücksichtigen. Gleichzeitig erhöhen wir die Finanzierung. Hier lag Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern bisher auf dem letzten Platz. Zukünftig steht den Betreuungsvereinen eine Höchstvergütung von 44 000 Euro im Jahr, gedeckelt auf 22 000 Euro pro Halbjahr, zur Verfügung. Abgerechnet wird nach einem vereinfachten Vergütungskatalog. Die Höhe der Finanzierung war bereits ein wesentliches Thema sowohl in den Anhörungen als auch in der Diskussion im Rechtsausschuss. Herr Gebhardt, zu zwei Ihrer Punkte muss ich doch noch einmal Stellung nehmen. Ich glaube erstens nicht, dass die grundsätzliche Verfasstheit des Freistaates Sachsen und der Umgang mit Ehrenamtlichen allein im Betreuungsrecht entschieden werden, wie Sie das hier gerade aufgeblasen haben. Und zweitens, wenn Sie demnächst die Diäten auf die Arbeitsfähigkeit, auf Output bzw. Outcome von Fraktionen und Abgeordneten stützen wollen, würde ich Ihnen empfehlen, an der einen oder anderen Stelle etwas kleinere Brötchen zu backen. Denn bei manchem Thema wäre eine etwas schlagkräftigere Opposition auch eine größere Zierde dieses Hauses. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Ich komme zurück zum Gesetzentwurf. Im parlamentarischen Verfahren haben wir die Grundvergütung von 5 000 Euro auf 8 000 Euro und die Leistungsvergütung auf 150 Euro erhöht. Insgesamt stehen im aktuellen Haushalt, den wir in der kommenden Woche verabschieden werden, 1,4 Millionen Euro für 2023 und 2024 zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2019/2020 standen, Herr Kollege Gebhardt, 700 000 Euro zur Verfügung. Wir haben also die Finanzmittel verdoppelt. Das muss man auch noch einmal würdigen, wenn man sich mit diesem Gesetzentwurf befasst. Dennoch nehmen wir die Sorgen der Betreuungsvereine und Wohlfahrtsverbände ernst. Ob nun ein Aus der Betreuungsvereine droht, so die Diakonie letzte Woche in der „Lausitzer Rundschau“ Hoyerswerda, wage ich angesichts der Verbesserung zu bezweifeln, bei allem Verständnis für Kritik. Derlei Schwarzmalerei entspricht nicht der Realität einer deutlichen Aufstockung der Mittel. Wir werden aber die Regelung zeitnah evaluieren. Dazu haben wir im parlamentarischen Verfahren den Evaluationszeitraum verkürzt und vorgezogen. Was DIE LINKEN mit ihrem Änderungsantrag begehren, scheint eher ein Wunschkonzert zu sein. Eine Erhöhung der Grundvergütung pauschal auf 90 000 Euro für kreisfreie Städte und 100 000 Euro für die Landkreise bei 32 Betreuungsvereinen ist schlicht eine Frage der haushälterischen Prioritätensetzung. Auch ist die Regelung verfassungsrechtlich nicht problematisch, wie im Rechtsausschuss noch behauptet wurde. Die Überlegung aus der schriftlichen Sachverständigenanhörung, die man sich offensichtlich dort zu eigen gemacht hatte, verfängt nicht. Es liegt überhaupt keine Verletzung von Artikel 3 Grundgesetz vor, wenn, so die Stellungnahme, betroffene Bürger, die eine ehrenamtliche Betreuung führen, im Freistaat gegenüber anderen Betreuern in anderen Bundesländern anders behandelt wurden. Das Ganze nennt sich Föderalprinzip. Sie können sich im Freistaat Sachsen nicht darauf berufen, dass in anderen Bundesländern die Rechtslage nun mal anders ist. Der Bundesgesetzeber hat durch das Betreuungsrecht einen einheitlichen Rahmen gesetzt. Die Finanzierung der Betreuungsvereine wurde aber bewusst den Ländern überlassen. Das macht die Regelung mitnichten verfassungswidrig. Zuletzt möchte ich noch auf den zweiten Teil, das Teilzeitreferendariat, zu sprechen kommen. Die Forderung nach flexiblen Arbeitszeitmodellen wird auch im juristischen Bereich immer lauter. Nach Änderung des Deutschen Richtergesetzes muss Sachsen ab dem 1. Januar 2023 ein Referendariat in Teilzeit ermöglichen. So soll es insbesondere für Referendare und Referendarinnen, die Kinder unter 18 Jahren betreuen oder Familienangehörige betreuen, künftig möglich sein, die Zeit des Referendariats auf zweieinhalb Jahre zu verlängern. Genaueres wird in der entsprechenden sächsischen Gesetzgebung nun geregelt. Aus meiner Sicht ist das mehr als ein Muss. Es ist zu begrüßen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch im Referendariat deutlich besser möglich ist. Das ist ein Fortschritt im Freistaat Sachsen. Von daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNE und der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die SPD-Fraktion, bitte. – Kein Bedarf. Gibt es noch weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Die AfD-Fraktion wünscht noch das Wort. Entschuldigung, kommen Sie bitte, Herr Dr. Dringenberg.

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