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Alexander Dierks

CDU 15.12.2022 Sitzungen 7/62

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich würde einmal ketzerisch feststellen wollen, dass Gesundheitspolitik über viele Jahre hinweg, jedenfalls bis Corona, nicht die große Relevanz in der öffentlichen Debatte hatte, weil die Gesundheitsversorgung in Deutschland wie selbstverständlich wahrgenommen wurde, ein Gesundheitswesen, das in hoher Qualität – für jedermann wenn sich diesbezüglich kein Widerspruch erhebt. – Diesen sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt ab über die Überschrift, über § 1 Zuständigkeit, § 2 Mehrbelastungsausgleich und § 3 Inkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Bei einigen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Fürstimmen ist den einzelnen Bestandteilen des Gesetzes die Zustimmung erteilt worden. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz über die Zuständigkeiten zur Erstellung von Mietspiegeln, Mietspiegel-Zuständigkeitsgesetz, Drucksache 7/10483, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist das Gesetz als Ganzes beschlossen worden, weil die Fürstimmen in der Mehrheit waren. Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Damit ist die Dringlichkeit beschlossen und der Tagesordnungspunkt 5 beendet. Meine Damen und Herren, wir kommen zu Krankenhausgesetz (SächsKHG) Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt zugänglich – über alle Leistungsbereiche Leistungen erbringt und das in seiner Leistungsfähigkeit nie infrage stand. Nicht zuletzt hat Corona gezeigt, dass unser Gesundheitswesen auf der einen Seite einen sehr großen Wert darstellt, als sehr viele Schwerkranke teilweise bis an die Grenze der Belastbarkeit durch die Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger versorgt wurden. Auf der anderen Seite sind aber auch eklatante Herausforderungen struktureller Natur deutlich geworden – mit Blick auf die Fachkräfteversorgung. Das Krankenhausgesetz ist eine zentrale Grundlage für die stationäre und auch die gesamte Gesundheitsversorgung im Freistaat Sachsen. Deshalb freue ich mich, dass wir heute, nach einem sehr langen Prozess über diese Gesetzesnovelle diskutieren und gleichzeitig nach 30 Jahren dieses Gesetz wieder in seiner Substanz anfassen. Die Krankenhauslandschaft im Freistaat Sachsen hat gerade zu Beginn der Neunzigerjahre einen rasanten Strukturwandel durchleben müssen und durchlebt. Das bringt uns aber jetzt in die Situation, dass wir eine vergleichsweise zukunftsfeste Krankenhausstruktur im Freistaat haben. Ich mache das an einigen Zahlen fest: Im Jahr 1991 hatten wir im Freistaat Sachsen noch 125 Krankenhäuser mit ungleich mehr Standorten; im Jahr 2020 waren es noch 78. Jetzt stehen wir nicht vor denselben strukturellen Herausforderungen wie einige vor allem alte Bundesländer. Trotzdem haben wir natürlich eine ganze Reihe von Herausforderungen zu meistern. Deshalb ist das Krankenhausgesetz keine revolutionäre Änderung unseres Gesundheits- oder Krankenhauswesens, unseres stationären Bereichs, aber es greift ganz gezielt zentral notwendige Herausforderungsbereiche auf und gibt aus meiner Sicht die richtigen Gestaltungsspielräume, um sie zu bewältigen. Das finde ich sehr gut und ich freue mich, dass ich beide sehe, die damals beteiligt waren: auf der einen Seite, dass wir in der letzten Legislaturperiode mit Dagmar Neukirch diesen Prozess der gläsernen Werkstatt auf den Weg gebracht haben, Frau Neukirch damals noch in anderer Funktion. Damals sagten wir: Wenn wir ein so zentrales Gesetz in einem so komplexen Regelungsbereich anfassen, an dem so viele Akteure beteiligt sind, dann bedarf es der Transparenz und eines längeren Prozesses, um sich gemeinsam zu verständigen, ein Leitbild zu erarbeiten, nach dem der stationäre Sektor und darüber hinaus andere Bereiche des Gesundheitswesens gestaltet werden konnten. Ich freue mich, dass dies in einem Beteiligungsprozess gelungen ist, der in dieser Form noch nie gestaltet wurde und der gleichzeitig ein sehr erfolgreiches Ergebnis gezeitigt hat. Ich möchte mich bei Petra Köpping und beim Sozialministerium bedanken, dass wir heute über dieses aus meiner Sicht sehr gelungene Gesetzeswerk diskutieren können – gelungen deshalb, weil es bewährte Teile der Gestaltung der Krankenhauslandschaft im Freistaat Sachsen beibehält. Die grundsätzliche Struktur der Versorgung bleibt erhalten, das heißt, wir werden miteinander verzahnte Regelschwerpunkte und Maximalversorger haben. Wir bringen aber auf der anderen Seite die neue Versorgungsform des regionalen Gesundheitszentrums ein. Das heißt Krankenhausstandorte können zu regionalen Gesundheitszentren entwickelt werden. Das folgt auch dem Ziel, möglichst alle Krankenhausstandorte im Freistaat Sachsen zu erhalten und gleichzeitig deutlich zu machen, dass sie sich zum Teil verändern müssen. Wenn Sie eine Zwischenfrage stellen wollen und nicht einfach nur feist grinsend den Kopf schütteln, dann können Sie das sehr gern tun, Herr Kollege. Dass sich die Struktur verändern muss, wenn sich die Rahmenbedingungen verändern und wir gleichzeitig die Qualität erhalten wollen, erfolgt auch unter dem Gesichtspunkt, dass wir auf der einen Seite eine älter werdende Bevölkerung und damit eine älter werdende Patientenschaft, auch eine älter werdende Mitarbeiterschaft in den Krankenhäusern haben. Es liegt deshalb klar auf der Hand, dass es diese Veränderungsprozesse geben muss. Ich freue mich, dass wir im Rahmen dieses Gesetzes die Möglichkeit haben, Modellvorhaben auszuprobieren; denn wie stationäre oder sektorübergreifende Versorgung in der Zukunft aussehen kann, das wissen wir abschließend noch gar nicht. Deshalb brauchen wir ganz gezielt die Kreativität verschiedener Lösungsansätze, um Stück für Stück die Versorgung sicherstellen zu können. Ich bin froh, dass die Digitalisierung der Krankenhäuser inzwischen ein fester Bestandteil der Investitionsförderung sein soll, weil es deutlich zeigt, dass wir großen Nachholbedarf sowohl in der Digitalisierung von Behandlungsmöglichkeiten, aber auch in der digitalen Infrastruktur von Krankenhäusern haben. Deshalb darf die Digitalisierung nicht als Sonderposten mitlaufen, sondern muss selbstverständlicher Bestandteil des Investitionsaufkommens in unserer Krankenhauslandschaft sein. Wir setzen im Rahmen der Finanzierung klare und sinnvolle Anreize in der Kooperation zwischen Standorten. Wir werden auch weiter einen Trend hin zur Spezialisierung und Arbeitsteilung zwischen Krankenhäusern haben. Es wird nicht jeder alles machen können, aber es wird die Kooperation zwischen den Sektoren und den einzelnen Krankenhausstandorten brauchen, wenn wir dem Ziel gerecht werden wollen, die Qualität der Versorgung auf dem hohen Niveau beizubehalten, wie wir das gewöhnt sind. Ich bin froh, dass wir in diesem Prozess die Regionalkonferenzen in dieses Gesetzeswerk aufnehmen, weil es deutlich macht, dass es alle braucht, um ein gemeinsames Verständnis, einen gemeinsamen Konsens und gleichzeitig eine gemeinsame strategische Ausrichtung für die Gestaltung von regionalen Gesundheitsclustern zu haben. Das wird nicht gegen die kommunale Ebene oder gegen die Krankenhäuser gehen, sondern nur, wenn wir uns als Partner verstehen und gemeinsam das Leitbild vor Augen haben, dass es darum geht, eine ortsnahe, qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten, aber möglicherweise nicht in der strukturell gleichen Form, wie wir sie derzeit haben. Deswegen bin ich der festen Überzeugung, dass dieser Entwurf des Krankenhausgesetzes den Herausforderungen des Gesundheitswesens im stationären Bereich gerecht wird, und ich werbe sehr herzlich um Zustimmung. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dierks sprach für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion spricht nun Kollege Schaufel.

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