Sarah Buddeberg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleg(inn)en! Ich hatte es vorhin gesagt, warum wir der Meinung sind, dass die Pilotphase fortgeführt muss: damit man endlich zu Ergebnissen kommt, die eine Entscheidung rechtfertigen, ob sie ausgeweitet werden kann oder nicht. 18 nicht ausreichend ausgestattete Schulen, die unter Corona-Bedingungen die Pilotphase absolviert haben – das Ganze wurde wissenschaftlich nicht evaluiert –, sind für uns nicht ausreichend. Darüber hinaus sind noch weitere Punkte offen; deshalb ist unser Änderungsantrag sehr umfangreich geworden. Als Wichtigstes sind wir der Meinung: Es braucht einen Rechtsanspruch, dass im Gesetz inklusive Beschulung festgeschrieben ist, zumindest jedoch die Formulierung einer Vorrangigkeit. Das fehlt bisher im Sächsischen Schulgesetz. Außerdem hat die Koalition keine Alternative zur gestoppten Pilotphase aufgezeigt und damit auch keine Alternative – wenn man es zugespitzt sagen möchte – zur Platzierungsdiagnostik, die aktuell noch stattfindet. Ein weiterer Kritikpunkt für uns ist die zu hohe Entscheidungskompetenz der Schulleitungen, die keine Begründungspflicht bei der Ablehnung haben, wenn nicht inklusiv beschult werden kann. Es gibt keine klaren Kriterien für die Entscheidung. Ich möchte keiner Schulleitung zu nahe treten. Ich stelle mir nur vor: Wenn ich Schulleitung wäre und an mich die Frage herangetragen würde, ob bei mir inklusive Beschulung nötig ist, dann würde ich mich vielleicht umschauen und sagen: Die Ressourcen lassen das nicht zu. Dann sage ich einfach nein, muss dafür aber keine Begründung geben. Das wollen wir ändern, damit auch sichtbar wird, welche Gründe es dafür gibt. Insgesamt sind aus unserer Sicht mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf keine erkennbaren Schritte für den Umbau des Förderschulwesens zu einer inklusiven Schullandschaft zu erkennen. Wichtig ist, das noch einmal zu sagen: Die sonderpädagogischen Ressourcen und Kompetenzen sind nicht auf die gesamte Schullandschaft verteilt, sondern sie sind bei den Förderschulen gebündelt, und so kann Inklusive Schule nicht vorangebracht werden. Das alles steht weiterhin unter Ressourcenvorbehalt. Unser wichtigster Punkt ist die Vorrangigkeit der inklusiven Beschulung. Wir wollen, dass die Pilotphase mit einer besseren Ausstattung verlängert wird. Wir wollen eine sonderpädagogische Diagnostik, unabhängig von der Förderortentscheidung, und wir wollen das institutionell von den Förderschulen entkoppeln. Wir wollen statt einer starren Diagnostik die Umstellung auf eine prozessbegleitende Förderplanung. Die Letztentscheidungskompetenz der Schulleitung über den Beschulungsort sollte mit der schriftlichen Begründung und den Kriterien für diese Entscheidung angepasst werden. Wir fordern eine umfassende Evaluation des Förderschulwesens bis 31.12.2024. Natürlich können wir über die Details diskutieren, zum Beispiel, ob es sinnvoll ist, die Pilotphase zu verlängern oder nicht. Aber die Frage der Vorrangigkeit einer inklusiven Beschulung, ob das im Schulgesetz steht oder nicht, ist eine grundsätzliche Frage. Deshalb bitte ich zu unserem Änderungsantrag um punktweise Abstimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Friedel spricht zum Änderungsantrag.
