Valentin Lippmann
Herr Barth, Thüringen ist auch ein Freistaat.– Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach der an nahezu unendlichen Beispielen reichen rechtspopulistischen und rechtsextremen Irrfahrt der AfD ist der heutige Antrag zur Amnestie für rechtsbrechende Corona-Leugner schon ein ausgewiesen peinliches Prunkstück. Er erfasst auf gerade einmal drei Seiten eindrucksvoll das fehlende Rechtsstaatsverständnis der AfD, ihre eigene Bigotterie und Schamlosigkeit und die intellektuelle Unzulänglichkeit der Antragsteller sehr kompakt zusammen. Dieser Antrag ist eigentlich eine Lachnummer und schlussendlich ein Schuss ins Knie. Es ist eigentlich dramatisch, dass wir uns damit befassen müssen. (Empörung bei der AfD – Zuruf von der AfD: Kommen Sie doch mal mit richtigen Argumenten!) Beginnen wir doch einmal mit Ihrem Rechtsstaatsverständnis. Die auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes jeweils erlassenen Corona-Schutzverordnungen sind bzw. waren geltendes Recht, ebenso wie die darauf gestützten Ordnungswidrigkeitentatbestände. Die AfD war ja Meister darin, gegen jene zu klagen und sich vor dem Verfassungsgericht so eine Klatsche nach der anderen zu holen. Es zeugt schon von einem ausweisenden Masochismus, sich gefühlt 20 entsprechende Entscheidungen abzuholen, bei denen die vollmundig angekündigten Schritte gegen den vermeintlichen Unrechtsstaat mangels jedweder substanzieller Begründung bereits als unzulässig verworfen worden. Nachdem dieses Trauerspiel keinen Erfolg hatte, soll nun das Gnadenrecht als letzter Anker es richten. Ausgerechnet der von Ihnen permanent so verfemte Ministerpräsident soll Ihnen und Ihren Anhängern nun aus der Patsche helfen. Welch Ironie des Schicksals, weil Sie wohl endlich gemerkt haben, dass wohlfeil zum Widerstand verklärter Rechtsbruch am Ende eben doch Konsequenzen hat. Doch das werden wir nicht mitmachen. Denn dafür ist das Gnadenrecht ebenso wenig da wie für die untaugliche Begradigung Ihrer vollkommen unzulänglichen in Děčín oder Brixen diktierten Kauderwelsch-Klagen vor dem Verfassungsgericht des Freistaates Sachsen. (Zurufe von der AfD) Werte Kolleginnen und Kollegen, dass die AfD auch gleich noch die Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit den Verstößen gegen das Versammlungsgesetz aufheben will, offenbart einmal mehr Ihre intellektuelle Unzulänglichkeit. Denn die Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, deren Aufhebung Sie hier begehren, sind auch ohne die CoronaSchutzverordnung gegeben, und vielfach wären entsprechende Verstöße auch bußgeldbewährt gewesen, zum Beispiel die Teilnahme an verbotenen Versammlungen. Auch hier wird deutlich: Sie wollen schlussendlich Strafund Narrenfreiheit für rücksichtslose Regelbrecher. Aber das wird es mit uns nicht geben. Überdies stellt sich mir die Frage, für welche Vorwürfe Sie demnächst denn noch Begnadigungen fordern. Fordern Sie demnächst, dass per Weisung das Verfahren gegen die mutmaßlich rechtsterroristischen Truppenteile ihrer Partei um Frau MalsackWinkemann eingestellt wird, oder worauf dürfen wir uns der Logik Ihres entsprechenden Antrags nach zukünftig noch einstellen? (Empörung und Unruhe bei der AfD) Aber die Macht des Rechts wird sich nicht der Macht der Straße beugen, und schon alleine deshalb werden Sie damit keinen Erfolg haben. Kommen wir, werte Kolleginnen und Kollegen, zur Unverfrorenheit. Die Forderung nach Begnadigung für die eigene Klientel und Anhängerschaft ist Ausdruck, dass Sie ganz tief im Sumpf des politischen Nepotismus angekommen sind. Für Vorbilder brauchen Sie überhaupt nicht in die USA blicken; es reicht ein Blick in die alte Bundesrepublik. Nach Bekanntwerden der Flick-Affäre – vielleicht ist das einigen von Ihnen bekannt, es ging um Parteispenden, damit kennt sich die AfD ja aus – (Lachen bei der AfD – Zurufe von der AfD) wurde mehrfach durch die betroffenen Parteien versucht, die Straftaten zu Bagatellen zu verklären und anschließend mit einer Amnestie niederzuschlagen. Ihr Antrag reiht sich perfekt in dieses verwerfliche Vorgehen ein. Spannend bleibt hierbei die Frage, wie viele Ihrer Abgeordneten eigentlich derzeit von dieser Amnestie profitieren würden, weil sie selbst entsprechende Adressaten von Bußgeldverfahren waren oder sind. (Unruhe bei der AfD –
