Sabine Friedel
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Nach dieser Erklärung bin ich recht froh, dass wir diesen Entschließungsantrag hier vorliegen haben; denn Frau Buddeberg fragt: Wie geht es weiter mit Inklusion? Ich glaube, diese Frage beruht auf einem Missverständnis, und zwar auf der Vorstellung, dass mit dieser Schulgesetzänderung das Thema Inklusion erledigt sei. Das Gegenteil ist der Fall. Der Entschließungsantrag gibt Ihnen auch Gelegenheit, das noch einmal nachzuvollziehen. Im Jahr 2017 haben wir das Schulgesetz geändert und die Pilotphase eingeführt. Das war aber nur ein kleiner Bruchteil. Es ist ja noch viel mehr passiert. Seit fünf Jahren wird das umgesetzt. Was meine ich damit? Wir haben damals zum Beispiel die Klassenbildungsverordnung neu ins Leben gerufen und damit Gewichtungszuschläge verbindlich gemacht, das heißt an den Regelschulen Ressourcen für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhöht. Wir haben seither 1. Klassen immer nur mit einer Obergrenze von 25 Schülerinnen und Schülern gebildet, obwohl eigentlich 28 im Schulgesetz stehen, weil man sagte: Wir brauchen diesen Puffer, um auf die Entwicklung und auf Förderbedarfe ganz am Anfang reagieren zu können. Wir haben seither 64 Kooperationsverbünde eingerichtet. Wir haben seither nahezu 250 Inklusionsassistenzen an Schulen aus einer europäischen Förderung in Landesmittel überführt und sie damit zur Regelausstattung an unseren Regelschulen gemacht. Wir haben eine landesweit einheitliche Diagnostik, und wir haben auch festgestellt, dass im frühkindlichen Bereich viel mehr zu tun ist. Auch das ist ein Grund dafür, dass wir in den letzten Jahren mit der Schlüsselverbesserung an den Kitas und mit der Einführung der Vor- und Nachbereitungszeit so viel Ballett gemacht und relativ viele Mittel ausgegeben haben. Die Anzahl der Erzieherinnen und Erzieher ist von circa 32 000 im Jahr 2017 auf 39 000 gestiegen. Die Anzahl der Kinder ist um 7 % gestiegen und die Anzahl des Personals in Kitas um 17 %, auch um frühkindliche Förderung insbesondere bei Förderbedarfen gewährleisten zu können. Die Pilotphase ist nur ein Modellprojekt gewesen. Die anderen Modellprojekte haben wir im Entschließungsantrag erwähnt, zum Beispiel ERINA und das Projekt „Inklusion in Kitas“. Es geht darum, die Erfahrungen nicht nur für die 18 Schulen, für die der Weg der Pilotphase jetzt beendet ist, zu sichern, sondern auch die Entwicklung mit diesen anderen Modellprojekten fortzusetzen und dies vor allem in den Regelbetrieb zu überführen. Deshalb ist es nicht angemessen, wenn DIE LINKE jetzt formuliert, dass ein Projekt gnadenlos gescheitert sei. Das ist nicht der Fall. Sonst hält man ja auch immer schöne Reden mit „man muss es ausprobieren“ und „eine Fehlerkultur machen“. Genau das ist hier passiert. Wir haben einen Weg – neben vielen anderen Wegen – versucht. Ich habe die vielen anderen Wege skizziert. Bei dem einen Weg haben wir gesagt: Das ist nicht der richtige, der zum Erfolg führt, und deshalb passen wir dort an. All das führt uns dazu, uns zu trauen, im Schulgesetz festzustellen: Inklusion ist schon viel mehr als das, was auf dem Weg ist. Inklusion ist nicht mehr ein fernes Ziel der Schulentwicklung, sondern – das haben Sie vielleicht im § 1 bemerkt – Inklusion ist inzwischen ein Bestandteil der Schulentwicklung im Regelsystem, und auch das macht dieser Entschließungsantrag noch einmal deutlich. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es Redebedarf zum Entschließungsantrag? – Herr Dr. Weigand, bitte.
