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Holger Hentschel

AfD 15.12.2022 Sitzungen 7/62

Hört, hört!) Ähnlich sah die Stellungnahme des Justizministeriums auch zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen aus. Deshalb kann ich nicht erkennen, dass der Antrag der Koalition neue Erkenntnisse bringen wird, soweit das berichtet werden soll, was das Ministerium offenbar gar nicht berichten kann. Doch vielleicht geht noch etwas in Sachen Informationsbeschaffung zur Digitalisierung. Hierbei möchte die AfD Ihnen mit unserem Änderungsantrag in der Drucksache 7/11509 gern behilflich sein, den ich hiermit einbringen möchte. – Herr Lippmann, ich erkläre es Ihnen gern. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Wir fordern einen jährlichen Bericht zur Nutzung der Videotechnik; und zwar beginnend mit dem Jahr 2023, dann wäre der erste Bericht Anfang 2024 und dann fortlaufend zu erstatten. Wir meinen, dass ein erster Bericht zum Kalenderjahr 2023 machbar sein sollte. Die Gerichte hätten dann genug Vorlauf, um die elektronischen Erfassungssysteme entsprechend aufzurüsten. Es bliebe nicht nur bei einer Einmal-Information, sondern der Landtag würde regelmäßig ins Bild gesetzt werden, denn die Digitalisierung ist ja bekanntlich kein im Jahr 2022 abzuschließender Prozess, sondern er dauert fortlaufend an. Aus den Antworten des Justizministeriums zu unseren Kleinen Anfragen ist ersichtlich, dass gegenwärtig nur ansatzweise bekannt ist, wie oft die vorhandene Technik eigentlich genutzt wird. Eine regelmäßige Erfassung würde auch der Justiz selbst einen Überblick verschaffen, wie die Videotechnik genutzt wird und ob es sich damit um eine lohnende Investition handelt oder ob nur bundesrechtliche Vorgaben umgesetzt werden, sozusagen mit angezogener Handbremse gefahren wird. Vielleicht hilft Ihnen das im Übrigen bei den Verhandlungen mit dem Bundesjustizminister zum zweiten Teil des Paktes für den Rechtsstaat – der Kollege hat es schon angesprochen – und das Gesagte gilt natürlich auch für die flankierende Berichterstattung zur Datenschutzkonformität dieser Verfahren; denn die technischen und rechtlichen Voraussetzungen entwickeln sich auch hier weiter. Sehr geehrte Kollegen! Wie sieht es denn nun aktuell mit den Videoverhandlungen bei den sächsischen Gerichten aus? Ich habe bereits einiges gehört, was hier sozusagen vorgeschrieben wurde. Ich darf Ihnen als einer der wenigen Praktiker in diesem Haus sagen, wie ich es aus der Praxis erlebe. (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Mein Heimatgericht, das Landgericht Chemnitz, hat bei sechs Zivilkammern eine technische Ausstattung für Verfahren nach § 128 a ZPO. Diese wurde in Corona-Zeiten ausschließlich für die Ausbildung der Referendare verwendet. Erst jetzt wird damit begonnen, Videoverhandlungen durchzuführen. Ich selbst habe kürzlich an einer Verhandlung nach § 128 a ZPO am OLG Dresden teilgenommen, auf Antrag der gegnerischen Kollegen. Frau Leithoff, Sie haben es gesagt, in der Tat: Anwälte, Zeit- und Kostengründe – doch Ihr Beispiel mit 10 Uhr in Zwickau und 11 Uhr in Chemnitz funktioniert auch bei einer Videoverhandlung nicht; denn Sie können nicht von 30 Minuten ausgehen, aber das nur am Rande. (Susan Leithoff, CDU: Was machen Sie denn für Termine?) Die Kollegen aus Berlin wollten nicht extra anreisen und haben beantragt, diese Video- und Tonverhandlung durchzuführen und das wurde gemacht. Wir saßen dann im Saal mit dem Senat und meiner Partei und wollten die Verhandlung beginnen. Ich habe mit Interesse auf diese Videoleinwand geschaut, wo die Kollegin aus Berlin zugeschaltet war. Dann sollte es losgehen – eigentlich; denn dann streikte die Technik. Der anwesende Justizwachtmeister hat sich wirklich redlich bemüht, zehn Minuten „herumgefrickelt“ und es zum Laufen gebracht. Dann hatten wir neben Bild auch Ton. Der Zeitverlust war gar nicht so gravierend, weil es fast die gleiche Zeit gebraucht hat, bis sich die elektronische Akte der Vorsitzenden hochgeladen hatte, sodass wir mit einer kurzen Verzögerung starten konnten. (Heiterkeit bei der AfD) Mehr beeindruckt hat mich indes, dass die hochgelobte Digitalisierung mit dem Ziel der effizienten Gerichtsverfahren der ständigen Anwesenheit eines Justizbediensteten bedarf, damit der reibungslose Ablauf der Verhandlungen überhaupt gewährleistet werden kann. Diese erforderliche Unterstützung wird mir auch von allen anderen Zivilgerichten bestätigt. Ich muss sagen, das ist irre. Vor 30 Jahren hatten wir den Protokollanten im Saal – was mit Blick auf die Protokolle im Übrigen nicht schlecht war – und jetzt machen wir es ganz effizient und setzen jedes Mal noch einen Justizwachtmeister dazu. Das ist keine Effizienz. Letztlich darf ich mit Blick auf die Ausführungen von Frau Kliese, die ja offensichtlich eher von Emotionalitäten und nicht von Praxis und Realität geprägt waren, Folgendes sagen: (Zuruf der Abg. Hanka Kliese, SPD) In komplexeren Verfahren, gerade in arzthaftungsrechtlichen oder unfallversicherungsrechtlichen Sachen, bei denen es um Personenschäden geht und die regelmäßig der Anhörung eines Sachverständigen bedürfen, wird dessen Anhörung im Rahmen der Videoeinvernahme nicht nur von mir, sondern von nahezu allen Richtern, die das hier machen, außerordentlich skeptisch beurteilt. Denn es macht einen entscheidenden Unterschied, ob Sie live, in dem Saal, dabei sind, zuhören und jede Regung sehen, sofort intervenieren können oder ob er irgendwo zugeschaltet ist und dann erst freigegeben werden muss. Das führt letzten Endes nicht dazu, dass die Qualität der Verhandlung besser wird, sondern ersichtlich dazu, dass sie für die Verfahrensbeteiligten, insbesondere für den Recht suchenden Bürger, deutlich schlechter wird. Dieser Aspekt sollte mit Blick auf das unabdingbare Vertrauen in die Justiz nicht unter den Tisch fallen. Sehr geehrte Kollegen! Ich bin nicht grundsätzlich gegen die Nutzung der Videotechnik. Sie hat auch größeres Potenzial – das ist zu Recht angeführt worden –, wie wir gerade in der Corona-Pandemie und bei deren Beschränkungen feststellen konnten. Aber es muss genau geschaut werden, dass nicht nur die Technik läuft. Auch das Personal – und vor allem die Richterschaft – muss die Technik sicher und einfach beherrschen können. Digitalisierung ist ja kein Selbstzweck, sondern soll neben der vielbeschworenen Effizienzsteigerung vor allem die Arbeit der Richter erleichtern. Das Personal der Justiz sollte nicht darauf verwiesen werden – auch das wird von den Richtern kritisiert –, sich die nötigen Kenntnisse autodidaktisch zu verschaffen. Hier muss neben Investitionen in eine ausreichende Technik vor allem in Sachen Fortbildung gegebenenfalls massiv nachgesteuert werden; ansonsten könnte es sein, dass die vorhandenen Möglichkeiten an fehlenden technischen Kenntnissen des Personals scheitern. Ausweislich der Antwort auf unsere Kleine Anfrage sah sich das Justizministerium nicht in der Lage mitzuteilen, ob und aus welchen Gründen in praxi von der Möglichkeit einer Videoverhandlung Abstand genommen wurde. Hier dürfte, um mit den Worten von Herrn Lippmann zu sprechen, in der Tat deutlich Luft nach oben sein. Zumal zeigen die Gespräche in der Praxis, dass dieses technische Wunderwerk vonseiten der Richterschaft wohl aus den von mir gerade zitierten Gründen eher zurückhaltend bewertet wird. Abschließend erscheint mir die revolvierende Sachstanderhebung gerade vor dem Hintergrund – auch das ist schon angesprochen worden – der aktuell diskutierten Gesetzesnovelle zur ZPO, wenn nicht zwingend, so jedenfalls dringend geboten; denn der § 128 a, der im Augenblick den Ausnahmefall darstellt, soll dann zum Regelfall erhoben werden. Meines Erachtens macht es durchaus Sinn, wenn das Ministerium und der Landtag über die hoffentlich zu erwartenden Fortschritte regelmäßig informiert werden. Daher hat alles in allem der Antrag der Koalitionsfraktionen nur Sinn, wenn auch und gerade unser Antrag mit berücksichtigt wird. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Dringenberg für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Rico Gebhardt.

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