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Susanne Schaper

Die Linke 15.12.2022 Sitzungen 7/62

– Stoffwechselendprodukte, (Heiterkeit bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) die dann am Ende rauskommen, die so was von berechenbar sind, aber an der Stelle, wenn wir über Kinderarmut reden, so was von daneben sind. Sie sollten sich was schämen! (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ansonsten habe ich jetzt gelernt: Punkt II unseres Antrages können wir abhaken und als erledigt erklären. Vielen Dank dafür. Wir zählen auf Sie, dass das auch am Ende so umgesetzt wird. Bei Frau Pfeil und Frau Hammecke möchte ich mich auch für die Debatte bedanken. Wir sind zuversichtlich, dass Sie innerhalb der Koalitionsfraktionen das Thema weiter vorantreiben. Zum Redebeitrag der CDU: Dabei wünsche ich Ihnen viel Kraft und Erfolg. Wir werden Sie wirklich weiter begleiten und das immer wieder auch noch einmal neu einbringen, damit es unter gar keinen Umständen in Vergessenheit gerät. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/11465 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen kann ich keine sehen. Es gab Stimmen dafür, dennoch ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt geschlossen. Ich rufe auf Datenschutzbeauftragten bis 31. Dezember 2021 die Sächsische Datenschutzbeauftragte und Bericht des Ausschusses Stellungnahme der Staatsregierung Wünscht vor der Aussprache der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Pallas, noch das Wort? – Das möchte er nicht. Dann darf ich jetzt die Sächsische Datenschutzbeauftragte, Frau Dr. Hundert, um Ihren Redebeitrag bitten. Dr. Juliane Hundert, Sächsische Datenschutzbeauftragte: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bevor ich auf den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020/2021 zu sprechen komme, möchte ich meinem Amtsvorgänger, Herrn Andreas Schurig, meinen Dank aussprechen. (Beifall des ganzen Hauses) Der Tätigkeitsbericht beruht im Wesentlichen auf seiner Arbeit. Herr Schurig hat die Behörde von 2004 bis Ende 2021 geleitet. Er hat dies mit großem Erfolg getan. Er und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben insbesondere die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung hervorragend gemeistert. Dazu gehörte auch die organisatorische Unabhängigkeit vom Sächsischen Landtag, der uns jahrzehntelang unterstützt hat. Auch dem Landtag sei an dieser Stelle gedankt, auch für die Unterstützung, die er heute noch leistet. Sehr geehrte Damen und Herren! Datenschutz ist nicht nebensächlich oder lästig. Der Schutz unserer Privatheit ist von zentraler Bedeutung für unsere Freiheit und unsere Selbstbestimmung. Nur wenn ich überblicken kann, wer meine personenbezogenen Daten wann zu welcher Gelegenheit und zu welchem Zweck verarbeitet, habe ich überhaupt die Möglichkeit, selbstbestimmt zu leben. Als Datenschutzbeauftragte haben ich und meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Aufgabe, die Privatsphäre und damit die Freiheit jeder und jedes Einzelnen zu schützen. Wie wir diese Aufgabe erfüllen, davon zeugt der jährliche Tätigkeitsbericht. Für das Jahr 2021 sind auf über 200 Seiten die Schwerpunkte unserer Aufsichtstätigkeit zusammengefasst. Sie finden auch Statistiken, Angaben zur Informations- und Sanktionspraxis und zur Rechtsprechung sowie Dokumente der Datenschutzkonferenz und des Europäischen Datenschutzausschusses. Auf einige Schwerpunkte möchte ich kurz eingehen. Auch das Jahr 2021 – wir haben es heute schon gehört – war ein Corona-Pandemiejahr und damit auch für den Datenschutz eine enorme Herausforderung. Der Staat und die Kommunen haben Maßnahmen getroffen, die tief in Grundrechte eingegriffen haben. Und es war uns als Datenschutzaufsicht daher immer wichtig zu betonen, dass sämtliche pandemiebedingten Einschränkungen in ihrer Eingriffstiefe und in ihrer Eingriffsdauer auf ein Minimum zu begrenzen sind. Dies hat vor allem bei den mehrfachen Änderungen der Sächsischen Corona-Schutzverordnung immer wieder eine Rolle gespielt. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit waren die nach Arbeits- und Datenschutzrecht zulässigen Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen, etwa bei der Testpflicht der Urlaubsrückkehrer, den 3-G-Regelungen am Arbeitsplatz, bei Corona-Modellprojekten oder bei der Zulässigkeit von Testungen in Schulklassen. Ein Teil der in der Corona-Zeit getroffenen Maßnahmen wirken in ihrem Provisorium weiter fort. So bestehen immer noch und aktuell erhebliche Bedenken an der Datenschutzkonformität der von der Staatsregierung genutzten Videokonferenzsysteme. Hierfür gibt es mittlerweile gute, leistungsfähige und datenschutzgerechte Möglichkeiten, die auch ich in meiner Behörde einsetze und die – wie ich heute hörte – auch vom Justizministerium eingesetzt werden und um deren Einsatz ich ausdrücklich werbe. Da wir es im Zuge der Digitalisierung häufig mit sehr komplexer Datenverarbeitung zu tun haben, empfehle ich Verantwortlichen stets, frühzeitig ihre internen Datenschutzbeauftragten einzubeziehen. Auch an mich kann man sich vor der Etablierung oder Entwicklung neuer Verfahren wenden. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. So lassen sich viele Verstöße von vornherein verhindern. Beispielhaft dafür steht auch ein Beitrag im Tätigkeitsbericht. Die Verkehrsunfallforschung der TU Dresden wandte sich frühzeitig an uns, um über ein Forschungsprojekt zur Videoanalyse des Fahrverhaltens von E-Scootern in Dresden abzustimmen. Von der Videobeobachtung wäre eine Vielzahl von Personen betroffen gewesen. Meine zum Konzept abgegebenen Empfehlungen sind sämtlich umgesetzt worden. Anfragen und Beschwerden betroffener Personen erreichten mich in der Folge nicht. Dieses Beispiel zeigt zum einen, wie wichtig es ist, dass Datenschutz von Anfang an mitgedacht werden muss, und zum anderen, dass es möglich ist, Forschungsdaten so zu verarbeiten, dass die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen bestmöglich geschützt werden. Diese Grundaussage hat auch die Datenschutzkonferenz mit ihrer am 23. November 2022 beschlossenen Petersberger Erklärung getroffen: Datenschutz und Forschungsfreiheit stehen nicht im Widerspruch. Des Weiteren gab es im Berichtszeitraum ein beständig hohes Aufkommen an Beschwerden im Bereich der Telemedien bei Websites und Apps. Die meisten richteten sich gegen sächsische Betreiber von Webseiten, die Cookies, Trackingelemente und eine Einwilligung der Nutzer in ihre Websites eingebunden hatten oder Daten der Besucher in Drittländer wie die USA übermittelten. Auch die Videografie im privaten Bereich stellt nach wie vor einen Schwerpunkt unserer Aufsichtstätigkeit dar. Im Jahr 2021 erreichten uns dazu viele Eingaben. Diese reichten von der Beobachtung ganzer Straßenzüge und der Übertragung auf das eigene Fernsehgerät über die Überwachung der Nachbarn bis hin zu Dashcams. Daher habe ich an alle Menschen im Freistaat Sachsen appelliert: Bauen Sie Ihre Kameras ab und vertragen Sie sich mit Ihren Nachbarn! (Einzelbeifall) Investieren Sie in gute Beziehungen mit Ihren Mitmenschen, anstatt Ihr Haus und Ihren Garten mit Überwachungstechnik aufzurüsten! Wenn Sie sich mit einer Kamera sicherer fühlen, dann achten Sie zumindest darauf, dass sie nicht in den öffentlichen Raum filmt und Personen beim Betreten Ihres Grundstücks auf die Überwachung hingewiesen werden. So ersparen Sie sich Ärger mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn, und Sie sparen auch Geld. Denn, sehr geehrte Damen und Herren, die unerlaubte Videoüberwachung ist der Hauptgrund für Ordnungswidrigkeiten im nicht öffentlichen Bereich. Von den im letzten Jahr 81 neu eingeleiteten Bußgeldverfahren betrafen fast zwei Drittel das Anfertigen von Videoaufnahmen. Auch im öffentlichen Bereich haben wir im Jahr 2021 38 neue Bußgeldverfahren eingeleitet. Dabei lag der Schwerpunkt wie in den Vorjahren auf der unbefugten Nutzung von personenbezogenen Daten in polizeilichen Dateien zu privaten Zwecken. Die weiterhin hohe Anzahl an Bußgeldverfahren gegen sächsische Polizeibedienstete resultiert dabei einerseits aus dem überdurchschnittlichen Anzeigeverhalten der Polizeidienststellen, die datenschutzrechtliche Verstöße konsequent verfolgen – und dafür danke ich der sächsischen Polizei. Zum anderen deutet diese hohe Zahl aber auch darauf hin, dass nach wie vor Unklarheiten zur Nutzung polizeilicher Datenbanken bestehen – und hier ist die Polizei gefordert, ihre Bediensteten konsequent zu schulen. Mit der Gesamtzahl von 119 Bußgeldverfahren im Jahr 2021 liegen wir in Sachsen teilweise weit vor anderen Bundesländern wie Hessen, Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen. Nur in der Höhe der verhängten Bußgelder liegen wir insgesamt etwas niedriger. Lassen Sie mich abschließend noch einen Blick auf die Datenpannen werfen. Verantwortliche Stellen sind verpflichtet, uns diese zu melden. Mit 923 solcher Meldungen im vergangenen Jahr wurde ein neuer Höchststand erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um rund 45 %. Die gemeldeten Datenschutzverletzungen reichten vom Fehlversand von Schreiben oder dem Verlust von unverschlüsselten Datenträgern in Kindertageseinrichtungen bis hin zu handfester Cyberkriminalität. Die große Mehrzahl dieser Pannen lässt sich meines Erachtens durch konzentriertes Arbeiten oder einfache Datenschutzmaßnahmen verhindern. Sehr geehrte Damen und Herren! Der Schutz der Persönlichkeitsrechte, das Recht auf Privatheit und das Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme wird in unserer digitalisierten Welt immer wichtiger. Meine Behörde leistete im Jahr 2021 ihren Beitrag zum Schutz dieser Rechte. Ohne meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre das nicht möglich gewesen. Ihnen gilt mein herzlicher Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Motivation und Leistungskraft für den Datenschutz schöpfen wir aus unserem gesetzlichen Auftrag zum Schutze der Grundrechte und der Freiheit. Bitte unterstützen Sie uns weiterhin in dieser Aufgabe! Bleiben Sie uns gewogen! Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Vielen Dank, Frau Dr. Hundert. Wir gehen jetzt in die Debatte. Es beginnt die CDU-Fraktion mit Herrn Abg. Wähner.

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