Christian Piwarz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen sie mich mit einem Dank an die drei Koalitionsfraktionen beginnen, dass sie sich auf diese Gesetzesnovelle verständigt haben. Kern der Novelle ist – wie es bereits von mehreren Vorrednern und Vorrednerinnen dargelegt wurde –, dass wir die Möglichkeit auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung auch vor der Klassenstufe 2 beibehalten. Mit anderen Worten: Der Verzicht auf diese sonderpädagogische Diagnostik wird nicht als landesweite Regelung ausgerollt, und das ist aus meiner Sicht eine gute Entscheidung. Sie wurde möglich, weil vor nunmehr knapp sechs Jahren in der parlamentarischen Beratung über die damalige große Novelle des Schulgesetzes doch erhebliche Zweifel an dieser landesweit vorgesehenen Regelung aufgekommen waren. Diese Zweifel haben die beiden damaligen Koalitionsfraktionen veranlasst, drei wesentliche Änderungen im Gesetz zu verankern: Erstens. Den Verzicht auf diese sonderpädagogische Diagnostik zunächst im Rahmen einer freiwilligen Pilotphase zu erproben. Zweitens. Das Kultusministerium zu beauftragen, dem Landtag über die Erfahrungen dieser Erprobung zu berichten. Drittens ist der Landtag eine Selbstverpflichtung eingegangen, sich im Licht des Berichts nochmals mit der Sinnhaftigkeit des Verzichts auf eine frühzeitige sonderpädagogische Diagnostik zu befassen. Das war damals eine kluge Entscheidung, für die ich namentlich den Abg. Iris Firmenich und Sabine Friedel danken möchte. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD) Der ursprüngliche Gedanke, Kinder nicht frühzeitig zu etikettieren, war gut gemeint, hatte aber einen entscheidenden Nachteil: Sonderpädagogische Diagnostik – dort, wo sie wirklich nötig ist – hat primär den Sinn, möglichst rasch eine gezielte sonderpädagogische Förderung zu ermöglichen. Selbstverständlich ist es richtig, dass zunächst grundsätzlich alle Möglichkeiten der pädagogischen Förderung ausgeschöpft werden sollten. Es gibt aber Kinder, die in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung so beeinträchtigt sind, dass zunächst einmal mit einer sonderpädagogischen Intervention die Voraussetzungen für das schulische Lernen im engeren Sinne geschaffen werden müssen. Und es gibt Kinder, die sich beim Lernen so schwertun, dass das kleinschrittige Herangehen im Förderschwerpunkt Lernen eine Chance ist, Misserfolgserlebnisse mit gravierenderen Konsequenzen für den weiteren Bildungsweg dieser Kinder zu vermeiden. Diese Erkenntnis wurde auch in der Pilotphase bestätigt, was übrigens keineswegs die Wertschätzung für die teilnehmenden Grundschulen mindert, ganz im Gegenteil. Sie haben sich in besonderer Weise der Aufgabe gestellt, ihre Schülerinnen und Schüler im Spektrum ihrer Heterogenität zu fördern. Dass der Verzicht auf die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs nicht die Lösung ist, haben mehrheitlich auch die Aussagen der Praktiker in den beiden Anhörungen, die der Ausschuss zu dieser Thematik durchgeführt hat, untermauert. Kurzum: Es geht darum, dass die Kinder, die wirklich auf eine sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, diese so früh wie möglich erhalten, und darum, ihnen diese Förderung nicht zu verweigern. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ebenso klar ist, dass sich die Regelschulen – allen voran die Grundschulen – einer zunehmend heterogenen Schülerschaft stellen. Ich bin dankbar, dass unsere Grundschulen insgesamt eine wirklich respektable Arbeit leisten – wie auch die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends erneut dokumentiert haben. Das verleitet uns aber nicht dazu, uns zurückzulehnen: Wir unterstützen die Grundschulen mit vielen Aktivitäten, wie praxisgerechten Handreichungen in gezielten Fortbildungen, um im Anfangsunterricht die Grundlagen zu legen. Den Stellenwert der basalen Kompetenzen hat dieser Tage auch das Gutachten zu den Perspektiven der Grundschule, das die ständige wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz vorgelegt hat, unterstrichen. Es sind zwei Seiten einer Medaille: Grundschulen stark machen für eine vielfältigere Schülerschaft und gleichzeitig eine frühzeitige, gezielte, sonderpädagogische Förderung – wo sie wirklich geboten ist – auch künftig zu ermöglichen. Dafür steht diese Gesetzesänderung, und dieser Geist bestimmt auch unser Handeln. Lassen Sie mich noch wenige Sätze zu zwei anderen Inhalten der Novelle sagen. Die lernzieldifferente Unterrichtung auch im Bereich der berufsbildenden Schulen zu ermöglichen, ist eine konsequente Fortsetzung dessen, was wir im allgemeinbildenden Bereich an Oberschulen und Gemeinschaftsschulen bereits praktizieren. Mit der Option eines Bildungsgangs, der an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen zur Berufsreife führt, wird ein weiterer Weg geschaffen, um diesen Schülerinnen und Schülern einen dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschluss zu ermöglichen. Bereits jetzt bestehen einige Möglichkeiten, wenn ich an die sogenannten H-Klassen denke, die dies in den Klassenstufen 8, 9 und 10 bei einem guten Leistungsstand in Klasse 7 ermöglichen. Oder denken Sie an das kooperative Berufsvorbereitungsjahr, mit dem die Klassenstufe 9 der Förderschule pädagogisch eng mit dem BVJ verzahnt wird. Nicht zuletzt ist auch der Übergang in das reguläre BVJ weiterhin ein Weg. Es ist gut, dass auch hier in Abhängigkeit von den regionalen Gegebenheiten und den individuellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler stets Anschlüsse gegeben sind, künftig noch in einer weiteren Form. Ich möchte in diesem Zusammenhang ein leider verbreitetes Missverständnis ausräumen. Unsere Schülerinnen und Schüler an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen verlassen ihre Schule in der Regel mit Abschluss. Die allermeisten erwerben in der Klassenstufe 9 den Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen. Dieser Abschluss wird eben nicht voraussetzungslos vergeben, er setzt vielmehr ein bestimmtes Notenbild voraus. Dieser Abschluss wird nur vergeben, wenn eine lebenspraktisch orientierte, komplexe Leistung erfolgreich absolviert wird. Diese Leistung orientiert sich an Fähigkeiten, die auch später in Ausbildung und Beruf erwartet werden. Ich bin froh, dass eine ganze Reihe von Unternehmen und Handwerksbetrieben das Potenzial dieser jungen Menschen erkannt haben und ihnen eine Ausbildung ermöglichen. Ich hoffe, dass es in Zukunft noch mehr werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mit einem Dank begonnen und möchte mit einem Dank schließen: Ich danke dafür, dass wir den breiten politischen Konsens haben, dass Förderschulen ein fester Teil unseres sächsischen Bildungssystems sind und bleiben, und die Eltern sich darauf verlassen können, dass sie das Recht haben zu wählen, an welchem Förderort ihr Kind mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden soll – inklusiv oder an einer Förderschule –, und dafür, dass die Lehrerinnen und Lehrer an den Förderschulen so großartige Arbeit leisten. Unsere Förderschulen sind regionale sonderpädagogische Kompetenzzentren – sowohl für ihre eigenen Schülerinnen und Schüler als auch für die Regelschulen und deren Schülergemeinschaft. Nur mit gut qualifiziertem Fachpersonal, mit Lehrkräften, die in den verschiedenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten ausgebildet sind, können wir Kindern mit einem Handicap bzw. Kindern, denen aus unterschiedlichen Gründen das Lernen schwerfällt, bestmögliche Bildungschancen eröffnen. Wir haben deshalb seit 2012 die Platzkapazitäten für die Sonderpädagogik an der Universität Leipzig deutlich erhöht. Es braucht aber auch bundesweit stärkere Anstrengungen in der sonderpädagogischen Lehramtsausbildung. In Sachsen werden wir die Herausforderungen im Bereich der Sonderpädagogik und der Inklusion, die wir in unserem Bericht an den Landtag beschrieben haben, selbstverständlich im Blick behalten. Ich bin zuversichtlich, dass wir dabei gemeinsam auch in Zukunft allein und gerade die Interessen der Kinder in den Vordergrund stellen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wir können zur Abstimmung kommen. Es ist aufgerufen das Fünfte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Schulgesetzes. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung in der Drucksache 7/11458 ab. Es liegen Änderungsanträge vor, die wir vorab behandeln. Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/11524 auf und bitte um Einbringung. Frau Abg. Buddeberg.
