landtag.sachsen.de ↗

Dr. Joachim Keiler

AfD 15.12.2022 Sitzungen 7/62

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Lippmann, ja, das ist in Ordnung. Lassen wir einmal die Straftatbestände außen vor und konzentrieren uns auf die Bußgeldangelegenheiten. Die AfD hat mit keinem Wort bezweifelt – das stimmt auch nicht, ganz im Gegenteil –, dass der Rechtsstaat und die Justiz nicht funktionieren würden. Ganz im Gegenteil, wir sind starke Verfechter des Gewaltenteilungsprinzips und große Verfechter des Prinzips, dass es drei Gewalten gibt, die vollkommen zu trennen sind. Natürlich kann die Justiz die Verfahren einstellen. Die Justiz hat jedoch durch die Verfahren Arbeit. Darüber hinaus kommt ein weiterer Gesichtspunkt hinzu: die Bürger. Vielleicht hat der eine oder andere eine Rechtsschutzversicherung. Diejenigen, die von einem solchen Bußgeld betroffen sind, zum Beispiel in Höhe von 500 Euro, wissen oft nicht mehr, woher sie am Monatsende das Geld für die Miete oder Heizkosten nehmen sollen, stehen in einem Gerichtsverfahren. Wenn sie sich einen Anwalt nehmen, der ohne Gerichtskosten 500, 600 oder 700 Euro und mit Gerichtskosten 700 oder 800 Euro kostet, dann wird es für den Durchschnittsbürger wirtschaftlich völlig unsinnig, aus dem Einspruchsverfahren heraus die Justiz anzugehen und dies vor die Amtsgerichte zu bringen. (Beifall bei der AfD) Das muss man auch berücksichtigen. (Beifall bei der AfD) Das ist eine Zweckmäßigkeitsüberlegung, die schlichtweg auch im Bereich des § 47 OWiG Berücksichtigung finden muss. (Beifall bei der AfD)

Alle Reden von Dr. Joachim Keiler Protokoll ↗