Susan Leithoff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den heutigen Antrag aus dem Ausschuss mit ins Parlament gezogen, weil es uns wichtig ist, dass wir über die Digitalisierung der Justiz sprechen. Spätestens seit der Pandemie ist in allen gesellschaftlichen Bereichen deutlich geworden, wie wichtig Digitalisierung ist und welche Vorteile sie bringt. So halfen Videotools, die Kommunikation aufrechtzuerhalten; in Unternehmen begünstigten die Werkzeuge der digitalen Kommunikation eine flexiblere Arbeitsweise, etwa durch mobiles Arbeiten oder mittels Homeoffice. Ich könnte Ihnen noch viel mehr erzählen, nur will ich es dabei belassen, denn heute geht es speziell um die Justiz. Wir haben den heutigen Antrag eingebracht, weil die Digitalisierung gerade auch im sensiblen Bereich der Justiz außerordentlich wichtig ist. Für einen Rechtsstaat bringt sie zugleich Herausforderungen und Chancen bzw. Vorteile. des Entwurfs Sächsischen Heilberufekammergesetzes der Fraktionen CDU, GRÜNEN und SPD Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt Ich stelle der Ordnung halber die beschlossene Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit Stimmen dafür ist somit dem Gesetzentwurf zugestimmt und das Gesetz beschlossen. Auch hierzu liegt uns der Antrag auf unverzügliche Ausfertigung vor, wenn die Dringlichkeit vorliegt und es dagegen keinen Widerspruch gibt. Gibt es Widerspruch gegen die Dringlichkeit? – Das sehe ich nicht. Damit ist auch die Dringlichkeit beschlossen. Das Gesetz kann unverzüglich ausgefertigt werden. Auch dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen zu Sächsischen Justiz: im Freistaat Sachsen der Fraktionen CDU, mit Stellungnahme der Staatsregierung Wir wollen an dieser Stelle darüber sprechen, was aus unserer Sicht erforderlich ist, um die Justiz ins digitale Zeitalter zu führen, und zwar bewusst und stärkend für unseren Rechtsstaat. Entsprechend unserem Antrag möchte ich zunächst mit Ihnen über Videokonferenzen und E-Verhandlungen sprechen. Diese sind allerdings nur Bausteine in einem größeren Ganzen, aber dazu später. Schon länger sieht unsere Rechtsordnung vor, Verhandlungen mittels Bild- und Tonübertragungen durchzuführen. Wirklich zählbar genutzt wurden diese Möglichkeiten allerdings erst während der Coronakrise. Wie die Stellungnahme der Staatsregierung für 2021 zeigt, ist mit etwas mehr als 500 Verfahren der Anteil von Verfahren, die in vollem Umfang auf Bild- und Tonübertragung zurückgegriffen haben, noch immer gering, und doch liegen die Vorteile klar auf der Hand. Versuchen wir es mit folgendem Beispiel aus meiner anwaltlichen Praxis: Für zwei Verfahren gehen Terminbestimmungen für jeweils den gleichen Verhandlungstag ein, beispielsweise eine Güteverhandlung um 10 Uhr am Arbeitsgericht in Zwickau und eine weitere um 11 Uhr am Arbeitsgericht in Chemnitz. Bei einer durchschnittlichen Verhandlungsdauer von circa 30 Minuten ist es unmöglich, beide Termine wahrzunehmen, da die Wegstrecke in der verbleibenden Zwischenzeit nicht zu schaffen ist. Ein Terminverlegungsantrag ist die Folge, was zur Verzögerung wenigstens eines Verfahrens führt. – Anders, wenn die Verfahren als Videoverhandlungen durchgeführt werden, denn dann wären beide Termine machbar. Selbstverständlich sind Videoverfahren nicht für jedes Verfahren geeignet, aber wie Sie an meinem Beispiel erkennen können, sind die Vorteile doch offensichtlich: Lange Anfahrtswege entfallen, Terminkollisionen werden vermieden, Verfahren werden durch den Wegfall von Fahrtkosten günstiger. All das begünstigt eine Beschleunigung von Verfahren und macht damit unseren Rechtsstaat wiederum effizienter und letztlich stärker. Insoweit verwundert es nicht, dass die Rechtsanwaltskammern durchgängig die Möglichkeit von Videoverhandlungen begrüßen und durch die Bank fordern, dass die technischen Möglichkeiten hierzu ausgebaut werden. Wir als Union und als Koalition schließen uns den Forderungen der Rechtsanwaltskammern an. Für einen modernen Rechtsstaat ist es unumgänglich, dass die technischen Voraussetzungen hierfür seitens des Staates geschaffen werden. Wir wollen Videokonferenztechnik in möglichst jedem Gerichtssaal. Deshalb schlägt mein Juristenherz höher, wenn nun im kommenden Doppelhaushalt die Ausgabenmittel für IT, Hardware und Software verdoppelt werden und im Zuge der Einführung der E-Verfahrensakte die Sitzungssäle baulich so ertüchtigt werden sollen, dass künftig in jedem Saal mittels Nutzung von Videotechnik verhandelt werden kann. (Beifall bei der CDU) Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollten nicht nur über Videoverhandlungen, sondern auch über die Digitalisierung der Justiz im weiteren Sinne sprechen. Videoverhandlungen allein machen noch keine digitale Justiz. Hierzu bedarf es wesentlich mehr. Wir als CDU streben an, dass mit der E-Verfahrensakte auch Metadaten gewonnen werden können, die es ermöglichen, Stammdatenblätter und sogar ganze Rubren vollständig automatisiert übertragen zu lassen. In anderen Bundesländern wird das schon praktiziert. Wir möchten als Union, dass der Freistaat weiterhin beharrlich und proaktiv prüft, inwieweit künstliche Intelligenz in der Justiz sinnvoll eingesetzt werden kann. Wir begrüßen entsprechende Pilotprojekte, angefangen bei teilautomatisierter Strafzumessung, also Smart Sentencing, bis hin zu KI-basierten Entscheidungsvorhersagen, dem sogenannten Legal Predicting. Damit sind wir übrigens auf einer Linie mit den Handlungsempfehlungen aller Präsidenten der Oberlandesgerichte. Letztlich werden wir weiterhin daran arbeiten, dass nicht nur die Justiz digitaler wird, sondern auch der Justizvollzug. Die Pilotierung von intelligenten Kamerasystemen in Strafvollzugsanstalten wird weiterhin auf unserer Agenda stehen. Dadurch können unsere Vollzugsbeamten entlastet und besser geschützt werden. Auch wenn die Haushaltsverhandlungen gezeigt haben, dass hier noch große Hürden innerhalb der Koalition zu nehmen sind, werden wir nicht müde, hieran weiter mit Nachdruck zu arbeiten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der Abg. Hanka Kliese, SPD, und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Leithoff für die CDU-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Valentin Lippmann.
