Dr. Rolf Weigand
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heute vorliegende Änderung des Schulgesetzes der Koalition hat Licht und Schatten. Das Licht begrüßen wir. Sie, Herr Gasse, haben gerade ausgeführt, dass die Pilotphase jetzt beendet wird und wir wieder die Diagnostik bezüglich der Förderschwerpunkte flächendeckend einführen. Ich denke, das ist eine wichtige Sache, wobei Sie das – und das werden wir später noch einmal besprechen – bei Ihrem Entschließungsantrag versuchen, etwas zu unterlaufen. Das gehört zur Wahrheit dazu. Jetzt wird wieder überall in Sachsen diagnostiziert. Davon, wie wichtig das ist, konnten wir uns selbst ein Bild machen, als wir am 8. Juli 2021 eine Pilotgrundschule im Vogtland besucht haben. Ich fand, das war ein wirklich guter Ausflug, ein guter Tag, den wir miteinander erlebt haben. Es waren Vertreter aller Fraktionen dabei. Wir waren in drei ersten Klassen und haben an dem Tag engagierte Lehrer kennengelernt. Das will ich loben. Wir haben aber auch erfahren, dass die Leistungsdifferenzierung – das war jedenfalls in meiner Klasse so – an ihre Grenzen stößt und dass es wichtig ist, dass die frühe Diagnostik wiedereingeführt wird. Das hat auch das Gespräch mit den Lehrern gezeigt. In der Klasse, die ich damals besuchen durfte, wurde der Buchstabe Q gelernt. Die Kinder waren begeistert. Es wurden immer wieder kleine Pausen eingelegt und Abwechslung in den Unterricht hineingebracht. Man hat die Unterschiede der drei Leistungsgruppen dann aber sehr stark gesehen, als der Unterricht ausgewertet wurde. Die leistungsstarken Schüler der ersten Gruppe haben einen Satz über zwei Zeilen gelesen, die mittelstarken Schüler einen Satz über eine Zeile. Die leistungsschwachen Schüler hatten drei Worte zu lesen. Da hat man schon die Unruhe in der Klasse gemerkt. Die Schüler, die einen Förderschwerpunkt im Bereich des Lernens hatten, wurden unruhig. Papier flog, Stifte flogen. Der Inklusionsassistent, der dabei war, hatte viel zu tun. Das Nachgespräch hat aber gezeigt, dass dieser Assistent nicht immer dabei ist. Wenn wir die Inklusion ohne Diagnostik vorantreiben, werden wir den Kindern nicht gerecht. Dieser Tag hat mir gezeigt, dass ein Kind, das einen Förderschwerpunkt hat, in einer kleinen Klasse mit sechs bis zehn Schülern an einer Förderschule viel besser aufgehoben ist als an einer Grundschule mit bis zu 28 Schülern. Das hat nichts damit zu tun, dass wir Kinder abstempeln, weil sie einmal auf eine Förderschule gehen. Ich kenne in meiner Nachbarschaft ein Mädchen, dass zwei Jahre wegen einer Lese-Rechtschreib-Schwäche auf die Förderschule gegangen ist, jetzt aber in der 7. Klasse auf dem Gymnasium Klassenbeste ist. Das zeigt, dass wir die Struktur mit den Förderschulen brauchen. Das hat auch die Anhörung gezeigt. Wir haben erst die Sachverständigen zum Inklusionsbericht und dann zum Schulgesetz angehört. Claus Hörmann, seit 44 Jahren Förderschullehrer, sagte dort: „Ich kann in einem Klassenraum bedingt binnendifferenzieren, wenn das Niveau sehr weit auseinanderliegt.“ Das, was wir damals bei dem praktischen Tag erlebt haben, hat uns gezeigt, dass eine bedingungslose Inklusion nicht funktioniert und es gut ist, dass wir die Förderdiagnostik wiedereinführen und die Pilotphase beenden. Diesem Teil des Schulgesetzes, diesem Licht, werden wir zustimmen. Was bleibt ist Punkt 2, der Schatten. Sie wollen die Inklusion auch auf die Berufs- und Berufsfachschulen ausweiten. Das sehen wir als AfD kritisch und lehnen es ab. Wie soll ein Schüler mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ an einer Berufsschule klarkommen? Was bringt ihm das? Das wird mit dem Gesetzentwurf aber jetzt ermöglicht. Wie soll er jemals das Lernziel der Berufsschule erreichen? Die Anhörung hat gezeigt, dass wir die Schularten nicht miteinander vergleichen können. Hier ist Unruhe und Ausgrenzung programmiert, weil ich extreme Leistungsunterschiede bei den Schülern habe. Wie soll ein Schüler mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ in einer 28 Mann starken Berufsschulklasse mit halbstarken Berufsschülern bestehen, so wie er vorher an einer Förderschule mit 11 Schülern bestanden hat? Hier ist Ausgrenzung und Mobbing vorprogrammiert. Das zeigt, dass die Ausweitung auf die Berufs- und Berufsfachschulen vollkommen politisch motiviert, völlig undurchdacht und vollständig abzulehnen ist. Wir müssen erst – und das haben Sie vergessen, Frau Kollegin Melcher – die personellen und baulichen Bedingungen schaffen, bevor wir über Inklusion in den Schulen sprechen können. Das ist in dem Forderungspapier zur inklusiven Bildung falsch. Dort geht es erst in den Punkten 4 und 5 um qualifiziertes Personal und baulich-technische Voraussetzungen. Da wird in dem Bericht das Pferd von hinten aufgezäumt. Wir erleben in Sachsen einen Lehrermangel unbekannten Ausmaßes, und zwar besonders im Förderschulbereich. Laut den letzten Zahlen, die uns vorgelegt wurden, sind 100 Vollzeitkräfte von Förderschullehrern an Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien abgeordnet worden. Gleichzeitig fehlen uns aber 220 Förderschullehrer in Sachsen. Ich glaube, das Problem müssen wir lösen, auch mit einer Lehrerausbildung in der Fläche. Es ist aber falsch, die Inklusion auf die Berufs- und Berufsfachschulen auszudehnen. Das zeigte auch die Anhörung am 9. September, die wir zur Änderung des Schulgesetz, die Sie planen, durchgeführt haben. Es war ein einziger Berufschullehrer da. Wo war der Verband der Berufsschullehrer? Wo waren die Lehrer, die in Berufsschulklassen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichten? Keiner war da. Es waren Sachkundige da, die über Inklusion an Grundschulen gesprochen haben. Meine Damen und Herren! Ein kleines Kind aus der 3. oder 4. Klasse kann ich eben nicht – das hat die Anhörung gezeigt – mit einem Berufsschüler vergleichen, der Maler oder Bauarbeiter werden wird und vielleicht auch gerade vor Hormonen strotzt. Das funktioniert nicht. Der Berufsschullehrer mit 30 Jahren Berufserfahrung hat es sehr bildhaft aufgezeigt und gesagt: Jetzt stellen wir uns einmal so einen Unterricht vor – ich zitiere –: „Die CNC-Maschinen müssen programmiert werden, dort müssen Werkstücke eingelegt, in diesen Maschinen müssen Werkzeuge gewechselt werden. Dort bestehen hohe Anforderungen an die Motorik, an das Sehvermögen, an das Hörvermögen. Hier setzt schon der Unfallschutz der Inklusion Grenzen.“ Die Inklusion, die Sie an den Berufs- und Berufsfachschulen vorhaben, ist ein Selbstzweck, und das darf nicht sein. Es geht nicht um Quoten, sondern es geht um das Kinderund das Schülerwohl. Wir sind der Meinung, Ihre geplante Inklusion an den Berufs- und Berufsfachschulen gefährdet das Schülerwohl und den Schulfrieden, weil die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf – ich betone: gerade auch die mit den Förderschwerpunkten „geistige Entwicklung“ – massiv ausgegrenzt werden, wenn wir es so vollziehen, wie wir es vorhaben. Deshalb ist dieser Teil des Schulgesetzes abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Die Linksfraktion, bitte. Entschuldigung! Eine Kurzintervention? – Bitte.
