Rico Gebhardt
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition legt uns einen Gesetzentwurf vor, dessen Gesetzestitel „Zweites Gesetz zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz“ wieder einmal mehr verschleiert, als es preisgibt. Im Kern geht es darum – Herr Modschiedler und Dr. Dringenberg sprachen darüber –, dass das geltende derzeitige Bundesrecht in Form des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsrechts – Zitat – „hinsichtlich der Finanzierung von Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine mit öffentlichen Mitteln“ anzupassen ist. Da sich die Rechtslage auf der Bundesebene durch die Betreuungsrechtsreform ab 1. Januar 2023 ändert, müssen sich die Länder nun um die Umsetzung kümmern, so auch in Sachsen; das machen wir jetzt gerade. Wie wir alle wissen, tut sich die Staatsregierung immer dann schwer damit, gemeinnützig tätige Vereine angemessen zu finanzieren. Oft ist es für viele Vereine und Verbände ein echter Kampf, wenn es darum geht, mehr Geld für ihre Arbeit zu erhalten – leider auch in diesem Fall. Grundsätzlich ist das Anliegen des Gesetzes aus unserer Sicht zu begrüßen. Allerdings bleibt es auch schon bei der Begrüßung; denn in den konkreten Umsetzungen und an einer vernünftigen Finanzierung hapert es gewaltig. Hierfür braucht man sich nur die schriftliche Stellungnahme der Praktikerinnen und Praktiker anzuschauen, also des Landesverbandes der Betreuungsvereine Sachsen e. V. Diese führen nämlich Folgendes aus: Nach Auffassung des Landesverbandes ist der Gesetzentwurf vollkommen unzureichend. Er ist deshalb unzureichend, weil aufgrund der Betreuungsrechtsreform eine Ausweitung der Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine vorgesehen ist. Was dafür im Gesetzentwurf durchgängig fehlt, ist der laut Bundesgesetz gewährte bedingungslose finanzielle Anspruch, um überhaupt Querschnittsaufgaben vernünftig zu erledigen – von einer bedarfsgerechten finanziellen Ausstattung und Vergütung ganz zu schweigen. Im Gegenteil: Nach dem Willen der Koalitionsregierung soll für die Betreuungsvereine in Sachsen künftig eine Grundvergütung gewährt werden, die nicht im Ansatz bundesgesetzliche Kriterien erfüllt und auch diesen Namen leider nicht verdient. Das macht ein ebenso halbherziger Änderungsantrag der Koalition dann auch nicht besser. Zwar haben sie die Grundvergütung von bisher 5 000 Euro auf 8 000 Euro angehoben, allerdings ist dies alles andere als angemessen oder bedarfsgerecht und schon gar nicht bedingungslos. Vielmehr liefern Sie einen fast dreiseitigen Leistungskatalog, mit dem sich die Betreuungsvereine über die großzügige Grundausstattung hinaus weitere Einnahmen „verdienen“ können. Allerdings ist das fern aller Realitäten der Arbeit der Betreuungsvereine. Ich zitiere Frau Drummer, die Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes der Betreuungsvereine: „Es werden hier viel mehr Mittel an Bedingungen geknüpft, die die Gestaltungsräume für die Querschnittsarbeit einengen und zudem den Betreuungsvereinen keine Mittel in die Hand geben, die in Sachsen zunächst noch aufzubauenden Strukturen überhaupt zu initiieren.“ Sehr geehrte Damen und Herren der Koalition! Liebe Justizministerin! Man muss Ihnen schon unterstellen, dass Sie den Vereinen das Geld eigentlich gar nicht geben wollen. Oder Sie erklären mir, dass der Finanzminister wieder der Schuldige ist. Wie kommen Sie denn sonst darauf, solche Hürden einzubauen? Es sind völlig praxisferne Leistungen. Stellen Sie sich einmal vor, man würde unsere Diäten an derartige Leistungen knüpfen. Einige säßen dann wahrscheinlich ohne Diäten hier, um es auch mit anderen Worten bedingungslos noch einmal genau zu erklären, das scheint in Ihrem Sprachschatz ja nicht vorzukommen. Ich kann Ihnen sagen, dass die Art, mit gemeinnützigen Vereinen, noch dazu Betreuungsvereinen, umzugehen eher eine Frechheit ist, insbesondere hier in Sachsen und gerade auch in dem Wissen, dass die Fälle notwendiger Betreuung von Menschen nicht nur weiter steigen wird, sondern auch die Betreuungsintensität und der Aufwand zunehmen werden. Es geht darum, gerade diesen gemeinnützigen Vereinen und der für die Gesellschaft wichtigen Arbeit ein Grundvertrauen entgegenzubringen und auszusprechen, indem man ein ordentliches Finanzbudget zur Verfügung stellt. Mit Ihren permanenten finanziellen Gängelungen machen Sie nur eines: ein Grundmisstrauen gegenüber diesen hoch engagierten Menschen zum Ausdruck zu bringen. Wenn wir wollen, dass die Sächsinnen und Sachsen weiterhin Vertrauen in die Politik, in die Demokratie haben, braucht es Verlässlichkeit. Dafür muss sich die Politik aber auch bewegen. Wohin permanentes Misstrauen führen kann, sehen wir ja aktuell. Auch Ihren Änderungsantrag, in dem Sie an manchen Stellen im Leistungskatalog etwas herumschrauben – hier mal höher, dort mal niedriger, noch einmal etwas höher – macht das überhaupt nicht besser. Deshalb halten wir an unserem eigenen Änderungsantrag fest, den Sie zwar im zuständigen Fachausschuss Ihre Zustimmung verweigert haben, aber ich habe die Hoffnung, dass es jetzt eine Zustimmung gibt. Vielen Dank für Ihr Zuhören. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNSIGRÜNEN Herr Abg. Lippmann, bitte.
