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Luise Neuhaus-Wartenberg

Die Linke 15.12.2022 Sitzungen 7/62

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Gestatten Sie mir ein paar grundsätzliche Bemerkungen, bevor meine Kollegin Sarah Buddeberg in einer nächsten Runde unsere konkreten Kritikpunkte am Gesetzentwurf aufmacht; auch das, was wir richtig finden, was aber trotzdem nicht ganz so viel ist. Wenn ich sage, ich möchte etwas grundsätzlicher werden, dann beginnt das bereits mit dem Begriff Inklusion und den Problemen damit. Ich finde, dass das der Redebeitrag von Herrn Dr. Weigand ganz klar gezeigt hat: Inklusion ist eben nicht nur Integration und Integration ist ganz sicher noch keine Inklusion. Der Begriff ist mittlerweile in aller Munde, und wenn Inklusion und Integration nicht glasklar definiert werden, dann führt das zur Gleichsetzung, zur Beliebigkeit und sogar zur Inhaltsleere. Wir im Parlament sollten uns darin einig sein, dass der international gebräuchliche weite Inklusionsbegriff gemeint sein muss. Dieser umfasst alle Dimensionen von Heterogenität und ist nicht auf Behinderung beschränkt. Für die sächsischen Schulen kann das nur bedeuten, Vielfalt grundsätzlich willkommen zu heißen, zu leben und die bestmögliche Förderung aller Schüler(innen) zu ermöglichen. Es sollte also die Frage „Wie muss ein Kind sein, damit es an unsere Schule passt?“ dringend ersetzt werden durch die Frage: Wie müssen wir Schule gestalten, damit sich jedes Kind darin wohlfühlt und bestmöglich gefördert wird? (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Nun schauen wir ins eigene Bundesland und müssen feststellen, dass die schulische Inklusion in Sachsen immer noch große Mängel aufweist. Das mitzuteilen ist deswegen so wichtig, weil die UN-Behindertenrechtskonvention 2009 ratifiziert worden ist und sich aus Artikel 24 ein rechtlicher Anspruch auf Inklusion für Kinder mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ergibt. Mit großer Sorge können wir jetzt schon auf die internationale Staatenprüfung 2023 schauen, wenn durch internationale Kritik sehr laut formuliert werden wird, dass Deutschland zu sehr am Sonderschulwesen festhält. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern drücken wir eher den deutschen Durchschnitt. Sachsen hält zu fest an der Institution der Förderschulen. Die Zahlen finden Sie alle im Bericht, das ist heute erwähnt worden. Es sind nur einige wenige. In Hamburg ist die Zahl der Förderschulen um 30% gesunken, in Sachsen um 2,5%, obwohl es eine grundsätzlich positive Haltung zur Inklusion gibt. Ebenso wird deutlich signalisiert, dass die Rahmen- und Erfolgsbedingungen, damit Inklusion gelingt, im praktischen Erleben nicht wirklich vorhanden sind. Die Bedenken kommen von allen Seiten: von Lehrkräften, von Eltern und sogar von den Betroffenen selbst. 67,5% der Eltern sehen positive Effekte einer inklusiven Beschulung, aber mehr als die Hälfte aller befragten Eltern ist der Meinung, dass Kinder mit Förderbedarf in Förderschulen besser gefördert werden. Ihnen fehlt schlichtweg die Vorstellung, wie wir in Sachsen ein inklusives Schulsystem gewährleisten können. Wenn die Kultusministerkonferenz sagt, dass die Inklusionsquote bis zum Jahr 2030 stagnieren soll und Exklusion im deutschen Schulsystem immer noch aktuell bleiben wird, ist das dramatisch. Warum? Weil Inklusion nicht scheitern darf. Sie ist unsere soziale Bildungsverantwortung und damit der Kern von Bildungsgerechtigkeit. Inklusive Bildungsangebote erfordern eine inklusive Grundhaltung, sie kosten Zeit und Ressourcen. Ich habe es hier im Plenum schon sehr oft betont: Wenn wir uns nicht auf das Grundsätzliche besinnen und uns strukturell und bildungspolitisch neu ausrichten, wird das in der Zukunft nicht gut gelingen, vor allem, wenn ich mir anschaue, dass die sonderpädagogischen Förderbedarfe jährlich steigen, besonders im Bereich der geistigen und emotional-sozialen Entwicklung. Wir können dafür nicht Förderschulen noch und nöcher bauen. Diese Art geht zulasten von Zusammenhalt, gegenseitigem Verständnis und Demokratie. Wir sehen doch, wohin uns das führt. Inklusion ist ein Qualitätsmerkmal eines durchlässigen und vor allem auch demokratischen Schulsystems. Sie ist keine freiwillige Aufgabe, die – wenn uns gerade die Leute fehlen oder das Geld knapp wird – mal weggelassen, ausgesetzt oder gebremst werden darf. Wir reden nicht nur beim Strukturwandel oder in der Automobilindustrie von Transformation, unser Bildungssystem braucht diese genauso; denn Inklusion ist ein Muss, wenn wir unsere Gesellschaft sozial gerecht gestalten wollen. Herzlichen Dank. In einer zweiten Runde spricht meine Kollegin Sarah Buddeberg. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt beginnt wieder die CDU Fraktion. Wird das Wort gewünscht? – Das ist nicht Fall. BÜNDNISGRÜNE? – Frau Melcher auch nicht. Die SPD frage ich noch einmal. – Nein. Wird von der AfD-Fraktion das Wort noch gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall. Dann darf ich Frau Abg. Buddeberg aufrufen.

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